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Nachrichten von 27.02.2008, 20:35:31
Betreff: Das geniale Konzept einer höchst intelligenten Gesellschaftsordnung und Staatsorganisation - \"KOSMONARCHIE\"

Das Herzstück der kosmoterischen Reichsidee ist das geniale Konzept einer höchst intelligenten Gesellschaftsordnung und Staatsorganisation – die dreigegliederte KOSMONARCHIE. Die Kosmonarchie ist eine der Entwicklungsstufe der heutigen Menschheit entsprechende ganzheitlich-kosmonarchale Volksherrschaftsordnung nach germanischem Rechtsverständnis, in der das Geistes-Kulturleben, das Rechtsleben und das Wirtschaftsleben unabhängig voneinander organisiert und verwaltet werden. Die Kosmonarchie vereint die Grundideen dessen in sich, was wir uns im besten Sinne unter den Begriffen der germanischen Volksherrschaft, der Basisdemokratie, der Monarchie und der Dreigliederung des Staates (R. Steiner) sowie auch unter der Idee eines Philosophenkaisers vorstellen können. Die Kosmonarchie ist eine durchgeistigte dreigegliederte Gesellschaftsordnung, welche unter Wahrung der sozialen Einheit den einzelnen Menschen ein größtmögliches Maß an individueller Freiheit ermöglicht.

Die systemischen Grundlagen der KOSMONARCHIE sind aus den inneren Zusammenhängen des Gemeinschaftslebens abgeleitet und nach den dreieinigen kosmischen Ordnungsprinzipien des Lebens ausgerichtet, strukturelle Kerninhalte sind
1. das geistig-kulturelle Werteordnungs-System (Geistes-Kulturleben),
2. das Staats- und Rechtsordnungs-System (Rechtsleben) sowie
3. das dem Wirtschaftsleben zugrundeliegende wirtschaftliche Leistungsordnungs- bzw. Geldordnungs-System
- alle drei Ordnungssysteme bilden zusammen die geistigen Fundamente der KOSMONARCHIE und werden in der Verfassung des Deutschen Reichs (Reichsordnung) verankert.

Im dreigegliederten kosmonarchalen Staat besitzt eine Volksgemeinschaft in den strukturellen Bereichen des Gemeinschaftslebens – Geistes-Kulturleben, Rechtsleben und des Wirtschaftsleben – von der Volksbasis (von der Gemeinde- über die Gau- und Landes- bis zur Reichsebene) bis zu den höchsten Vertretungen jeweils immer drei voneinander unabhängige, transparent und volksnah gestaltete Volksvertretungen, welche eigenständig verwaltet und selbstbestimmt organisiert werden, so daß sie in symbiotischer Weise als organische Einheit – in Form eines Heiligen Dreierbundes – zusammenwirken können, ohne von irgendwelchen lobbyistischen Interessengruppen gestört bzw. unterwandert werden zu können. Auf diese Weise werden in den jeweiligen gesellschaftlichen Bereichen nur die qualifiziertesten und fähigsten sowie verantwortungsbewußtesten und gewissenhaftesten Menschen – unabhängig von irgendeinem Parteibuch (Parteien wird es dann nicht mehr geben) oder anderen welt-anschaulichen Zwängen – als Interessenvertreter des Volkes in die Führungspositionen in Mehrheitsabstimmung gewählt werden können. In der KOSMONARCHIE gibt es auf allen Organisations- bzw. Verwaltungsebenen des Staates neben den drei strukturellen Volksvertretungen zusätzlich auch einen männlichen und einen weiblichen Ältestenrat mit beratender Funktion.

Im Deutschen Reich wird es ein geniales Geldsystem (das kosmoterische Geldsystem) geben, das im Vergleich zu anderen Geldsystemen, die sehr aufwendig, undurchsichtig und kompliziert beschaffen sind, einen riesigen Verwaltungsaufwand verursachen und das Wirtschaftsleben mit Gesetzen, Richtlinien, Verbote, Vorschriften, Sondersteuern, Subventionen usw. zu regeln versuchen, von durchdringender Logik, Einfachheit und Transparenz gekennzeichnet ist. Es besitzt optimale soziale, ökologische und ökonomische Eigenschaften und läßt schon aus sich heraus (systemisch bedingt) alle Menschen in gleicher Weise am Produktivitätsfortschritt der Wirtschaft teilhaben (Wertsteigerung des Geldes statt Entwertung der Einkommen durch Geldmengenerhöhung = Betrug) und es läßt unverhältnismäßige, für die gesellschaftliche Entwicklung ungesunde zentralistische Geld- und Machtanhäufung erst gar nicht möglich werden. Durch das kosmoterische Geldsystem werden automatisch die Preise für landwirtschaftliche Produkte geschützt, was eine gesunde bäuerliche Landwirtschaft ermöglicht.

Im kosmonarchalen Staat des neuen Deutschen Reichs wird es keine privaten Banken mehr geben, sondern nur noch Filialen einer einzigen Volkszentralbank, welche allesamt als soziale Institutionen allein dem existentiellen und wirtschaftlichen Wohl sowie der kulturellen Entwicklung der Volksgemeinschaft dienen! Im kosmonarchalen Staatswesen, besitzt jeder Staat grundsätzlich sein volkseigenes Geld, Privatbanken sind grundsätzlich verboten. Aufgrund des intelligenten, dem Gemeinwesen dienenden kosmoterischen Geldsystems wird es im Vergleich zum westlichen Staatssystem der BRD ca. 90% weniger Bürokratie und grundsätzlich keine Arbeitslosigkeit geben. Im dreigegliederten kosmonarchalen Staat des Deutschen Reichs (KOSMONARCHIE) gibt es keine gegeneinander arbeitenden Arbeit-geber- und Arbeitnehmerverbände, sondern ein Verbundwesen aus verschiedenen Verbünden, die sämtliche Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände einschließlich der Gewerkschaften ablösen. Verbünde sind Assoziationen, in denen Unternehmer, Arbeiter und Angestellte an einen Tisch kommen und untereinander die Sozialquote für die verschiedenen Leistungen aushandeln (Anmerkung: Die Sozialquote ist ein Maß, das einer sozialgerechten Einkommensbemessung dient). Die Verbünde sind von dem Interesse geleitet, daß jeder zu seinem ihm zustehenden Einkommen gelangt. Um diese Aufgabe sinnvoll und in gerechter Weise erfüllen zu können, müssen die Verbünde in den verschiedenen Bereichen das Markt-geschehen genau beobachten – die Verbünde sind daher in erster Linie Beobachtungs- und Preisfindungsorgane, deren Aufgabe es ist, ein ausgewogenes, sozialgerechtes Verhältnis im Wirtschafts- und Finanzkreislauf anzustreben. Die Wirtschaft an sich wird aber eine sehr freie, dem Wohl des Ganzen dienende, wahrhaft freie Marktwirtschaft sein (dazu demnächst Genaueres).

Den Volksvertretungen der drei strukturellen gesellschaftlichen Aufgaben- und Verantwortungsbereiche (Geistes-Kulturleben, Rechtsleben, Wirtschaftsleben) ist auf den verschiedenen Organisations- bzw. Verwaltungsebenen (Gemeinde-, Gau-, Landes- und Reichsebene) jeweils ein Kosmonarch als oberster souveräner Volksvertreter der jeweiligen Gemeinden, Gauen oder Länder oder des Reiches übergeordnet. Der Kosmonarch hat auf der jeweiligen Verantwortungsebene die Stellung eines souveränen Führers und auch obersten spirituellen Vertreters. Da jedoch die dreigegliederte Kosmonarchie ein Gemeinschaftsordnungssystem ist, das auf einen höchstmöglichen Grad von Selbstorganisation und Selbstverwaltung ausgerichtet ist, ist das Amt des Kosmonarchen in erster Linie als impulsgebende Leitfigur mir Vorbildfunktion zu verstehen, durch den die Mitmenschen zu einem freien kreativen, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsdienlichen Handeln angeleitet werden sollen.

Der Kosmonarch ist also nicht eine ständig in die Verwaltung und Organisation der drei selbstverwalteten Gemeinschaftsbereiche (Geistes-Kultur-, Rechts- u, Wirtschaftsleben) hineinwirkende Führungsperson, er soll sich dort sogar ganz bewußt möglichst heraushalten, um Selbstverwaltungs-Lerneffekte zu bewirken, er soll vielmehr zwischen diesen drei Bereichen zum Wohl des Ganzes impulsgebend und vermittelnd wirken. Der Kosmonarch ist auf der jeweiligen Verantwortungsebene (Gemeinde, Gau, Land, Reich) oberster Repräsentant und grundsätzlich, vor allem aber in Situationen, in denen schnelle Entscheidungen verlangt sind, oberster Entscheidungsbevollmächtigter. Auf der Dorf-, Stadtteil- bzw. Gemeindeebene ist die Stellung und Funktion des Gemeinde-Kosmonarchen ähnlich der des bisherigen Bürgermeisters. Auch die Kosmonarchen werden in direkter Mehrheitsabstimmung gewählt (keine Parteien!), die Kosmonarchen der Gemeindeebene jeweils für sieben Jahre, der Gauebene jeweils für vierzehn Jahre, der Landesebene für einundzwanzig Jahre und der höchste Kosmonarch im Reich – der Kaiser – auf Lebenszeit. Der Kaiser ist auch höchstes spirituelles Oberhaupt und oberster militärischer Befehlshaber des Deutschen Reichs.

Es ist eine elementare Intention der kosmoterischen Reichsidee, daß in jedem Teilreich die Völker die Entscheidungen über ihre inneren Angelegenheiten in souveräner Unabhängigkeit und Selbstbestimmung treffen. Damit dies in idealer Weise geschehen kann sind die staatlichen Strukturen des Reichs in entsprechender Weise gestaltet (dreigegliederte KOS-MONARCHIE) und enthalten lebensnahe und volksverbundene Einrichtungen. Innerhalb dieser Einrichtungen, deren oberste Instanz die Reichskirche ist, können alle nur erdenklichen Themen (wissenschaftliche, philosophische, religiöse und politische) undogmatisch erörtert und essentielle neue Erkenntnisse in den bisherigen Wissensfundus integriert werden. Es gibt also keine Veranlassung die staatlichen Einrichtungen des Reichs zu umgehen und außerhalb dieser eine weltanschaulich religiöse Missionierung des Volkes zu versuchen. Es ist daher auch nicht gestattet, daß ausländische Organisationen, schon gar nicht, daß raumfremde, international organisierte politische, weltanschauliche oder religiöse Organisationen missionarisch in die inneren Angelegenheiten eines Reichsstaates hineinwirken. In der KOSMONARCHIE wird grundsätzlich das Mindestmaß an Institutionalisierung und Bürokratie angestrebt.

Gelesen auf Seite 191 im REICHSBRIEF NR. 7, herausgegeben am 29.09.2007.

ALLEIN DIE WAHRHEIT FUEHRT ZUR FREIHEIT!

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