Vorsorgeplaner, Vollmacht, Formulare

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Deutsches Reich, Deutschland, Reichs- und Staatsangehörigkeit 11.11.1918-2019

gelesen: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/deutsches-reich-deutschland-reichs-und-staatsangehoerigkeit-11-11-1918-2019/

Sehr geehrter Wahrheitssuchende zu Deutschland und dem Deutschen Reich,

Versailles gibt es so lange, wie bis die Deutschen endlich erkennen, von wem sie wirklich regiert werden (zionistische „Chasaren-Nichtjuden)“dann muß das Volk noch verstehen, daß das Versailler Diktat nur für die Regierungen der Weimarer Republik, des Nazireiches, der alten BRD und der DDR sowie dem vereinten Deutschland gilt.

Es gilt nicht für das souveräne Deutschland im Deutschen Reich vor dem 01. Januar 1919, da es diesen Vertrag nie unterzeichnet hat.

Auch Sie müssen lernen zu unterscheiden wer wahrhaftig für und mit uns das Ziel erreichen will, denn wenn wir Verräter als Gleichgesinnte betrachten, dann haben es die zionistischen „Chasaren-Nichtjuden“ sehr leicht mit Zersetzung, Geschichtsfälschung und vielen Ubooten, die uns von unserer wahren Heimat fern halten soll. Staatenlose aus den Patrioten-Gruppen und -Bewegungen haben einen Eid geschworen, den sie nicht brechen können (wie bei den Logen), darum sind diese nicht in der Lage das freie Deutsche Reich wieder handlungsfähig herzustellen. Eine erfolgreiche und unbestechliche Zusammenarbeit ist mit denen überhaupt nicht möglich, außer sie kommen frei zu  den institutionalisierten Reichsorganen, die es ab 2008 wieder gibt.

Nun zum Deutschen Reich.

Das Heilige Römische Reich deutscher Nationen, war zu keiner Zeit das wahre Deutsche Reich. Es war ein Zusammenschluß von durch römisch-vatikanischer „Christianisierung“ erschaffenen Gebilde und Organisation. Der damalige Kaiser war abhängig vom Vatikan. Dieses Reich entstand durch Massenmord, Folter und unendlichem Leid der einfachen Menschen. Dieses sogenannte christliche Abendland ist das mörderische Werk der „Hure von Babilon“, gemäß dem kanonischen bzw. römischen Recht.

Unser wahrhaftiges Deutsches Reich – ist der Name für Deutschland und seine Schutzgebiete und hat erstmals in der Geschichte der deutschen Völker, 1871 einen Nationalstaat erschaffen, der durch Otto von Bismarck federführend erschaffen wurde und den Deutschen erstmals einen gemeinsamen Nationalstaat (ewiger Bund) ermöglichte.

Da der Kaiser nicht vom Papst gekrönt wurde, war sein Handeln und das unseres Deutschen Reiches frei und außerhalb vom kanonischen Rechtskreis, vom Piraten-, Handels-, See- und Kirchenrecht, (der Vasallen Roms). (Das Reichskonkordat existiert für das wahre Deutsche Reich überhaupt nicht.)

 Völkerrechtssubjekt ist nicht gleich Völkerrechtsobjekt:

Merke: Ein Name oder ein Bezeichnung für ein Objekt wird groß geschrieben und eine Eigenschaft eines Objektes wird klein geschrieben, so ist die deutsche Schreibweise.

Wenn geschrieben wird, das deutsche Reich, dann meint man das Reich der Deutschen (HRDN, Paulskirchenverfassung, Weimarer Verfassung, GG).

Das Deutsche Reich ab 1871 ist das Völkerrechtsubjekt für Deutschland und seine Schutzgebiet!

So ist das Deutsche Reich ab 1871 das erst, einmalige, völkerrechtliche Deutsche Reich!

Deutscher Kaiser ab 1871, ist auch nur ein Völkerrechtssubjekt (Artikel 11 der Verfassung), denn „Deutscher Kaiser“ ist nur der Name vom Bundespräsidium! Da nur dem König von Preußen der Name Deutscher Kaiser zustand, kann dieser Name „Deutscher Kaiser“ durch Dritte ohne den Gesetzgeber nicht verwendet werden.

Ein Subjekt kann es nur geben, wenn ein Objekt vorhanden ist.

Seit 1871 ist das Völkerrechtsobjekt erstmals in der Geschichte aller Deutschen „Deutschland“ mit dem Namen „Deutsches Reich“. Das Objekt „Bundespräsidium“ erhielt den Namen „Deutscher Kaiser“, somit bleibt das Bundespräsidium als Verfassungsorgan erhalten, auch dann wenn sich der Name ändert, wie z.B. Reichspräsident oder in unserem Fall „Präsidialsenat“.

Zusatzbeispiel , Objekt, Subjekt Mensch:
Dem Objekt Mensch wird ein Name gegeben z.B. Max und nicht max oder max:

Der Mensch Max soll das Familienerbrecht des Familienstammes Mustermann erwerben, so wird eine Geburtsurkunde mit dem Namen Max Mustermann ausgestellt. Im Staat wird dieser Mensch Max als Person Max Mustermann im Personenstandsregister geführt, denn er wurde durch die Geburtsurkunde lebend erklärt . Er genießt nun den Schutz des Staates und das Erbrecht, das ihm durch Staatsrecht zusteht.

-> Ein Mensch ohne Staat hat nur das Naturrecht, sonst gar nichts!
-> Ein Mensch als Person hat das Naturrecht, nun aber auch das Staatsrecht!
-> Ein Mensch ohne Staat, wie im Vereinigten Wirtschaftsgebiet (kanonisches bzw. römisches Recht), hat nur das Recht das einem Vasallen, Sklaven oder Staatenlosen gebilligt wird.

Die einzig wahre Lösung ist das Deutsche Reich, das wir als Kaiserreich kennen, denn darin herrscht das Recht von Reichs- und Staatsangehörigen, die zu ihrem Staat stehen und die Staatsordnung aufrecht erhalten. Auch im Deutschen Reich gab es Untertanen, Vasallen und Staatenlose und die wird es immer geben. Damals wie heute haben nur die rechtsfähigen und geschäftsfähigen deutschen Reichs- und Staatsangehörigen, das Mitbestimmungs-, Wahl-, Beamtenrecht und das Recht eine Firma zu gründen.

Zusatz zur Angehörigkeit die man nur durch ein Dokument, das man besitzt, nachweisen kann:

Das RuStaG 1913 mußte deshalb erschaffen werden, weil es bis zu diesem Zeitpunkt nur das Bundesstaatsangehörigkeitsgesetz „BuStaG“ gab, aber es mangelte zum Nationalstaat Deutschland immer noch an einer Staatsangehörigkeit. Da Deutschland nur ein Teil des Deutschen Reiches ist und dieses Deutschland zum ersten deutschen Nationalstaat herangewachsen war, gab man dem neuen Gesetz die Bezeichnung Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (Reichsangehörigkeit zum Deutschen Reich und Staatsangehörigkeit zu Deutschland). Es sei besonders darauf hingewiesen, daß es in § 1 um die deutsche Staatsangehörigkeit geht und nicht um eine BuSta.

Die einzig legitimen Dokumente gibt es bei:  https://www.deutsche-reichsdruckerei.de/

Diese Erklärung darf weiterverteilt werden

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Lorenz, den 11. November 2019
Staatssekretär des Innern und Präsidialsenat




Die verlogene Bundesregierung in Bezug zu Rußland

gelesen in: https://deutsch.rt.com/meinung/90771-merkels-verlogene-dialogbereitschaft-mit-russland-teil-zwei/

Merkels verlogene Dialogbereitschaft mit Russland (Teil II)

Im ersten Teil ging es um die vermeintliche „Dialogbereitschaft“ der Bundesregierung gegenüber Russland. Im zweiten Teil soll aufgezeigt werden, warum „Eliten“ von Berlin, über Brüssel bis nach Washington an einer friedlichen Beilegung der Ukrainekrise nicht interessiert sind.

von Rainer Rupp

Tatsächlich ist die „Dialogbereitschaft“ mit Russland von Merkel und Co. nur gespielt. Sie soll das Volk beruhigen und Berlins hinterhältige Strategie an der Seite der „atlantischen Partner“ gegen Moskau verdecken. Noch verlogener sind nur die Begründungen der Sanktionen gegen Russland. Diesbezüglich hatte die SPD-Fehlbesetzung auf dem Posten des Bundesaußenministers vor fast genau einem Jahr mal wieder den Vogel abgeschossen. Am 18.08.2018 hatte Heiko Maas nämlich in einem Interview erläutert, warum Deutschland die Krim niemals als Teil Russlands anerkennen wird, weil nämlich andere Staaten dies laut Maas als grünes Licht für „völkerrechtswidriges“ Handeln auffassen könnten.

Offensichtlich kann oder will der deutsche Chefdiplomat nicht unterscheiden zwischen der Russland vorgeworfenen, gewaltsamen Annexion der Krim einerseits und der friedlichen Sezession der Krim von der Ukraine und ihrem anschließenden Beitritt zur russischen Föderation andererseits. Er kann offensichtlich auch nicht unterscheiden zwischen einer Operation mit militärischer Gewalt und einer friedlichen Sezession mit überwältigender Mehrheit im Rahmen einer Volksabstimmung. Wörtlich sagte Maas damals gegenüber der Welt am Sonntag: „Wenn wir die Krim als russisches Territorium anerkennen, wäre das womöglich eine Einladung an andere, völkerrechtswidrig zu handeln“. Zugleich begrüßte er die Verlängerung der Russland-Sanktionen im EU-Rat, was davon zeuge, „wie ernst die EU ihre Werte“ wahrnehme.

Seltsam nur, dass der bedingungslose Israel-Freund und Bußegänger Maas in all den Jahren noch keinen Pieps von sich gegeben hat, wenn es um die die blutigen Annexionen der Golanhöhen, des Westjordanlandes und des Gaza-Streifens oder um die brutale Unterdrückung der lokalen Bevölkerung in den besetzten Gebieten durch die Groß-Israel-Fanatiker ging. Bisher hat Israel gegen viele Dutzende von UN-Resolutionen verstoßen. Aber hat es auch nur einmal deutsche Sanktionen gegen Israel oder Befürchtungen gegeben? Hat die Bundesregierung sich je darum Sorgen gemacht, dass ihr Stillhalten gegenüber dem beständigen völkerrechtswidrigen Handeln des jüdischen Staates, „womöglich eine Einladung an andere“ sein könnte?

Finanzminister Olaf Scholz und Bundeskanzlerin Angela Merkel gegenüber dem russischen Präsidenten Wladimir Putin während des G20-Gipfels im japanischen Osaka (29. Juni 2019)

 

An dieser Stelle nehmen Apologeten die Nachsicht der Bundesregierung gegenüber den Verbrechen Israels mit dem Verweis auf die „besondere, jüngere Geschichte“ Deutschlands in Schutz. Aber wenn es gegen andere Staaten geht, dann hatten auch alle bisherigen Bundesregierungen keine Skrupel, sich selbst an Völkerrechtsverbrechen zu beteiligen. Obwohl im Zweiten Weltkrieg Deutsche vor allem auch in Serbien mordeten, plünderten und Konzentrationslager der schlimmsten Art betrieben, hat sich vor 20 Jahren die SPD/Grünen-Regierung der Bundesrepublik an dem völkerrechtswidrigen NATO-Überfall und der militärischen Zerschlagung und der territorialen Zerstückelung zuerst Jugoslawiens als Ganzes und dann auch noch Serbiens aktiv beteiligt.

Kosovo, die uralte Provinz Serbiens, wurde von der NATO mit Gewalt von Serbien abgetrennt und einer Bande von albanischen UÇK-Verbrechern zugeschlagen, die noch wenige Jahre zuvor auf der Terror-Liste der US-Außenministerium und ebenso auf der des BND gestanden hatte.

Anlässlich des zwanzigsten Jahrestags der NATO-Aggression gegen Jugoslawien im März dieses Jahres hatte sich Maas zu Wort gemeldet und nochmals die NATO-Bomben auf serbische Großstädte und die anschließende Abtrennung des Kosovo ausdrücklich „für richtig“ erklärt.

Als Zwischenergebnis können wir hier also zusammenfassen, dass nicht nur die Dialogbereitschaft mit Russland vorgetäuscht, sondern die gesamte neo-imperialistische Außenpolitik der deutschen Regierung total verlogen ist.

Tatsächlich handelt es sich bei der von Merkel und Co. vielzitierten „Dialogbereitschaft mit Moskau“ lediglich um eine Hinhaltetaktik zur Beruhigung der Bevölkerung. Das ist leider keine Verschwörungstheorie, denn gerade mit diesem Argument hat Maas sein Treffen mit seinem russischen Amtskollegen Sergej Lawrow anlässlich des jüngsten deutsch-russischen Petersburger Dialogs, der Mitte Juli dieses Jahres erstmals auf dem Petersberg bei Bonn stattfand (siehe Teil I), gegenüber den strammen Trans-Atlantikern entschuldigt, die eine noch härtere Gangart gegenüber Moskau forderten und fordern.

Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung sagte Maas dort, dass auf politischer Ebene die Beziehungen in der Vergangenheit zwischen Moskau und Berlin „durchaus schwierig“ gewesen seien. Russland und Deutschland seien immer nur sehr kurz zur Sprache gekommen. Aber jetzt wolle man hier (auf dem Petersberg) auf die gemeinsamen Interessen setzen.

Wo sehen wir trotz der Schwierigkeiten Schnittmengen?“, zitiert die SZ Maas, der mit Eifer betonte, dass „diese Frage immer wieder gestellt werden“ müsse, allein schon deshalb – so der Außenminister – weil einer Studie zufolge „94 Prozent aller Deutschen eine gute Beziehung zu Russland für wichtig hielten“, so der Bericht der SZ.

Das ist eine Sensation! 94 Prozent. Wenn bisher die bereits sehr hohe Zahl von 80 Prozent der Deutschen, die gute Beziehungen zu Russland wollen, in die Meinungsarena geworfen wurde, vermuteten viele, hier hätten sicherlich sogenannte „Putin-Versteher“ etwas übertrieben. Dazu aber hat Maas gewiss keinen Grund, eher umgekehrt. Das Fazit aber, dass das deutsche Volk fast einstimmig – und 94 Prozent bedeuten ‚fast einstimmig‘ – in Frieden und Freundschaft mit Russland leben will, ist überwältigend.

Sofort stellt sich hier jedoch die Frage, warum zur gleichen Zeit die so genannten „Diener des Volkes“ in der Bundesregierung alles tun, um den erklärten Volkswillen zu konterkarieren.

Auf dem Petersberg bei Bonn hat Maas sich allerdings aufrichtig bemüht, das Volk mit einem Placebo ruhigzustellen. Beschwichtigend betont er, dass wir ja „ohne Moskau die dringenden Fragen der Weltpolitik nicht beantworten“ könnten und ein „anhaltender Frieden in Europa“ nur erreicht werden könne, „wenn wir zusammenarbeiten“. Allerdings dürfte diese Beruhigungspille schnell an Wirkung verloren haben, als zeitgleich andere führende Krisen- und Kriegstreiber in der Bundesregierung in altbekannter Schärfe Russland unter Feuer nahmen.

Und auch Kanzlerin Merkel persönlich machte in der SZ Stimmung gegen Moskau, indem sie erklärte, sie beobachte „generell mit Besorgnis“, wenn Russland versuche, „Einfluss auf die europäische Politik zu nehmen.“ Schließlich sollte doch mittlerweile jeder wissen, dass immer, wenn die Italiener oder die Ungarn sich gegen Brüssel auflehnen oder in Frankreich Macron Probleme mit den Gelb-Westen hat oder die Briten jetzt sogar zu einem No-Deal Brexit bereit sind, Russland an allem Schuld ist.

Bei ihrer Stimmungsmache gegen Moskau wurde Merkel in den Medien kräftig von einem US-General sekundiert, der bis vor kurzen noch der höchste US-Offizier in Europa war. General Breedlove, der Ex –Oberkommandeur  aller NATO-Truppen in Europa (SACEUR),  bemühte sich nach Kräften, den Lesern des „Qualitätsblatts“ BILD-Zeitung eine irrationale Angst vor dem im Kreml residierenden ‚Teufel‘ einzubläuen. Russland führe schon jetzt einen verdeckten Krieg gegen den Westen. Betroffen sei jedes einzelne Land. Deshalb sei die „NATO noch nie so wichtig gewesen wie heute“, so der amerikanische Kriegstreiber und Rüstungslobbyist.

Auch die neue deutsche Verteidigungsministerin A.K.K. erfüllte die in sie gesetzten Hoffnungen in ihrem neuen Amt. Bereits als CDU-Chefin hatte sie die Verlängerung der Russland-Sanktionen gegen alle Kritik aus der Wirtschaft energisch verteidigt. Die russische Regierung habe mit der „Annektierung der Krim“ und dem (angeblichen) „Einmarsch in die Ostukraine“ Völkerrecht verletzt. Europas Antwort könne nicht sein, das tatenlos hinzunehmen. Im Stil der hiesigen Umschreibung von „Schurkenstaaten“ bezeichnete sie die russische Regierung sogar als „Regime“. Laut FAZ-Zitat sagte sie:

„Ich habe durchaus eine gewisse Zurückhaltung gegenüber einem Land und vor allem einem Regime, von dem wir wissen, dass es auch massiv versucht, unser politisches System in Europa und auch hier in Deutschland unter Nutzung von digitalen Kommunikationsmöglichkeiten, unter Nutzung von fake news – früher hat man das Propaganda genannt – zu destabilisieren.“ Was hat unser Land nur verbrochen, um eine solche Verteidigungsministerin, eine solche Regierung zu verdienen?

 

Und dann ertönte eine Stimme: „Seid froh. Es hätte schlimmer kommen können“. Und es kam schlimmer, nämlich in der Gestalt der Ursula von der Leyen, die in einer zynischen Polit-Rochade nach Brüssel weggelobt worden war. In ihrem neuen Job als EU-Kommissionspräsidentin, in den sie in einem vorbildlichen Beispiel von  „EU-Demokratie“ nach allen Regeln der politischen Manipulation und Hinterzimmer-Deals von unser selbstherrlichen Eliten „gewählt“ wurde, kann sie weiterhin ihre unverhohlene Feindseligkeit gegen Russland ausleben, diesmal allerdings sogar auf gesamter EU-Ebene.

In ihren ersten Interviews in ihrem neuen Job bekräftigte sie mit Entschiedenheit – und zur Freude aller Atlantiker – ihren harten Kurs gegenüber Moskau und forderte eine starke EU-Armee. Wörtlich sagte sie in einem Interview der Zeitung Die Welt:

„Der Kreml verzeiht keine Schwäche. Aus einer Position der Stärke heraus sollten wir an den Russlandsanktionen festhalten“.

Sie lehnt – anders als ihre früheren Kollegen in der Bundesregierung – sogar den (wenn auch gefakten) Dialog mit Moskau ab. Ein Entgegenkommen durch Dialog und Kompromisse gegenüber Moskau kommt für sie nicht in Frage, sondern – wie sie oben betont hat – einzig militärische Stärke. Als ob die europäischen Staaten als Teil der NATO mit ihren Panzern, Schiffen und Flugzeugen noch nicht nahe genug an die Grenzen Russlands vorgerückt wären.

Aber von der Leyen ist zumindest ehrlich und versteckt sich nicht hinter angeblicher Gesprächsbereitschaft. Denn das Ziel westlicher Strategen ist es, mit der Hilfe der Sanktionen die russische Wirtschaft zu schwächen. Zugleich wird versucht, mit NATO-Militäraufmärschen und Drohgebärden an Russlands Grenzen dem Kreml ein neues Wettrüsten aufzuzwingen, das nur auf Kosten des Lebensstandards der Bevölkerung durchzuhalten wäre. Auf diese Weise würde Unzufriedenheit in gewissen Schichten der Bevölkerung gegen den Kurs im Kreml geschürt werden könne, so hofft man.

Von einer solchen Politik versprechen sich westliche Strategen eine Stärkung oppositioneller, prowestlicher Kräfte unter den russischen Eliten, die im Rahmen der neo-liberalen Globalisierung lieber an den materiellen Verlockungen der westlichen (Un-)Wertegemeinschaft teilhaben würden, als weiter dem entbehrungsreichen Kurs der nationalen Souveränität gegen die US-geführte Hegemonie zu folgen. Diese NATO-Strategie hatte ja Ende der 1980er Jahre schon einmal sehr gut geklappt und schließlich 1991 zur Auflösung der Sowjetunion geführt. Damals – inmitten des so gewollten Chaos und der allgemeiner Gesetzlosigkeit – standen die Türen zu den immensen russischen Reichtümern einige Jahre für den Zugriff westlicher Konzerne weit offen. Gestoppt wurde diese Entwicklung erst, als es einer neuen Gruppe von russischen „Souveränisten“ um Wladimir Putin gelang, die russische Selbstbestimmung zurückzuerobern und den westlichen Einfluss Schritt für Schritt wieder zurückzudrehen.

Vor diesem Hintergrund müssen die westlichen Sanktionen als erneuter Versuch der US- und NATO-Imperialisten gesehen werden, um Russland abermals zu schwächen, zu destabilisieren und mittel- bis langfristig mit einer neuen „Farben-Revolution“ einen weiteren Umsturz zu versuchen. Die Aufregung über die Sezession der Krim ist nur ein willkommener Vorwand. Wenn es die „Krim-Annexion“ nicht gäbe, wäre etwas anderes erfunden worden, um die Sanktionen zu rechtfertigen.

Vor diesem Hintergrund wird auch klar, warum „der Westen“ immer wieder Russland die unmöglich erfüllbare Forderung (siehe Teil I) nach einer „Rückgabe“ der Krim als unabdingbare Vorbedingung für bessere Beziehungen und für ein Ende der Sanktionierungen stellt. Wenn man ständig und total unflexibel etwas fordert, was der andere unmöglich erfüllen kann, dann gibt es nur einen logischen Schluss: Die Falken in Berlin, in Brüssel bei der EU und der NATO und ebenso in Washington, D.C. sind weder an einer Verbesserung der Beziehungen zu Russland noch an einer Entspannung zwischen der Ukraine und Russland interessiert.

Wenn es anders wäre, würde man nämlich in den angeblich so zahlreichen mit Russland geführten Gesprächen – wie zuletzt auf dem drei-tägigen, deutsch-russischen Dialog auf dem Petersberg bei Bonn –nach anderen Wegen für einen friedlichen Ausgleich zwischen Russland und der Ukraine gesucht haben und weiter suchen. Man könnte z.B. daran denken, dass die Ukraine für den ökonomischen Verlust der Krim angemessen entschädigt würde. Russland hat Energieressourcen im Überfluss und die Ukraine bräuchte diese dringend.

Ein langfristiges, vergünstigtes Handelsabkommen für Öl und Gas wäre z.B. für die wirtschaftlich am Boden liegende Ukraine eine dringend benötigte Hilfe. Ein solcher Schritt könnte zudem die Weichen für eine weitere wirtschaftliche und politische Annäherung zwischen Kiew und Moskau stellen. Aber genau an einer solchen Entwicklung, gar Annäherung zwischen den beiden Nachbarn, sind die westlichen Falken überhaupt nicht interessiert. Stur verfolgen sie ihre langfristig angelegte Strategie. Diese lautet: Mit Hilfe der lokalen militärischen und politischen Neonazi-Strukturen die Ukraine vollkommen zum Frontstaat, zum NATO-Rammbock gegen Russland umzubauen, und zwar auf Kosten der dort lebenden Bevölkerung.

Als integraler Teil des üblen „Werte-Westens“ ist auch unsere verlogene Bundesregierung an einer echten Verbesserung zwischen der Ukraine und Russland nicht interessiert. Jüngst ist diese Behauptung ausgerechnet durch den frisch gewählten Präsidenten der Ukraine Wladimir Selenskij bestätigt worden. Der war in Bezug auf die Beziehungen seines Landes mit dem großen Nachbarn Russland nicht länger gewillt, sich vom Westen bevormunden lassen, hatte bei der Suche nach Möglichkeiten für einen echten Dialog auf eigene Faust die Initiative ergriffen und vor drei Wochen ohne westliche Aufpasser einfach mal ein direktes Telefonat mit seinem russischen Amtskollegen Wladimir Putin geführt. Laut Medienberichten, die auch nicht dementiert wurden, hatte Selenskij im Anschluss erklärt, dass ihm im Vorfeld seines Anrufs viele (NATO-)“Partner-Staaten“ der Ukraine von dem Telefonat mit Putin dringend abgeraten hätten.

Wörtlich sagte Selenskij:

„Alle – nennen wir sie mal Partner der Ukraine – waren dagegen, dass ich Putin angerufen habe. Ich habe mich dafür entschieden, Putin anzurufen, weil es – in erster Linie – ein Anliegen der Ukraine und unserer Bürger ist. … Wir müssen unseren Partnern dankbar sein, aber gleichzeitig auch eine eigene Meinung haben. Deshalb habe ich Putin angerufen. Alle haben versucht, mir vor diesem Gespräch Angst zu machen“,  fügte er hinzu.

Mit seiner Initiative, der Fremdbestimmtheit der Politik der Ukraine zu entkommen, droht Selenskij die westliche Strategie der Konfrontation mit Russland zu unterlaufen. Diese zielt nach eigenem Bekunden von US-amerikanischer Falken darauf ab:

Erstens die Ukraine als Krisenherd an der russischen Grenze zu erhalten. Denn je nach dem Verhalten Russlands in anderen Weltregionen könnte Washington das schwelende Feuer im Donbass nach Belieben hoch oder runter fahren.

Und zweitens ist die US-Strategie langfristig darauf angelegt, für einen eventuellen Konflikt die hoch motivierten, faschistischen Milizen zur Speerspitze gegen Russland auszubilden und zu deren Unterstützung  Hunderttausende von Soldaten und Reservisten der regulären, aber schlecht ausgebildeten und ausgerüsteten ukrainische Armee als Kanonenfutter einzusetzen.

Schlimm ist, dass sich die europäischen Falken – vor allem die in Berlin – gegen den einstimmigen Willen des eigenen Volkes, an der US-Strategie der Konfrontation mit Russland beteiligen, die zudem auf dem Rücken des gebeutelten ukrainischen Volkes ausgetragen wird, das zu unterstützen der Westen vorgibt.

Wenn Selenskij tatsächlich hinter die Kulissen dieser Politik geschaut hat und seine Initiative zur eigenständigen Kontaktaufnahmen mit dem Kreml so zu erklären ist, dann wäre das tatsächlich ein Hoffnungsschimmer. Dafür aber müssten zunächst noch viele Hindernisse überwunden werden. Dies wird das Thema eines nächsten Artikels sein.

RT Deutsch bemüht sich um ein breites Meinungsspektrum. Gastbeiträge und Meinungsartikel müssen nicht die Sichtweise der Redaktion widerspiegeln.




Wieso gilt noch immer US-Besatzungsrecht in Deutschland?

gelesen am 13. Mai 2019 in: https://deutsch.rt.com/inland/88066-bundespressekonferenz-besatzungsrecht-gilt-in-deutschland/

Bundespressekonferenz: Wieso gilt noch immer US-Besatzungsrecht in Deutschland?

Bundespressekonferenz: Wieso gilt noch immer US-Besatzungsrecht in Deutschland?
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (WD) legt detailliert dar, dass im Zuge des Zwei-plus-Vier-Vertrags von 1990 zwar die damalige Sowjetunion, nicht aber die Westalliierten auf ihre Besatzungsrechte in Deutschland verzichteten. RT Deutsch fragte diesbezüglich auf der Bundespressekonferenz nach.

Das öffentlich zugängige Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (WD) kommt unter dem Titel „Überleitungsvertrag und Feindstaatenklauseln im Lichte der völkerrechtlichen Souveränität der Bundesrepublik Deutschland“ zu dem eindeutigen Schluss, dass „das weiter gültige Besatzungsrecht in drei große Bereichen“ in der Bundesrepublik Deutschland erhalten geblieben ist.

Auszug aus dem Gutachten: 

Bundespressekonferenz: Wieso gilt noch immer US-Besatzungsrecht in Deutschland?
Screenshot aus dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages

Von RT-Deutsch-Redakteur Florian Warweg auf das Bundestags-Gutachten und die darin aufgeführten expliziten Verweise auf weiterhin geltendes Besatzungsrecht in der Bundesrepublik angesprochen, leugnete der Sprecher des Auswärtigen Amtes (AA) zunächst, dass der Wissenschaftliche Dienst den Begriff „Besatzungsrecht“ in einem Gutachten verwenden würde, und erklärte weiter:

Ich glaube nicht, dass es in irgendeiner Form völkerrechtlich korrekt wäre, zu sagen, dass irgendjemand in Deutschland derzeit Besatzungsrechte ausübe.

Ähnlich äußerte sich Regierungssprecher Steffen Seibert. Beide Sprecher taten dies allerdings in offensichtlicher Unkenntnis des Rechtsgutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Dessen Fachjuristen kommen nachweislich zu einem anderen Schluss.

RT Deutsch zeigte nach der Bundespressekonferenz dem anwesenden Sprecher des AA das entsprechende Gutachten und bat um eine Nachreichung und Einschätzung durch die Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes. Diese Nachreichung erfolgte umgehend, allerdings mit einem entscheidenden Schönheitsfehler: Das AA ignoriert gänzlich die Aussagen des Bundestags-Gutachtens:

Nachtrag des AA zur RegPK – Ein Sprecher des Auswärtigen Amts: Es bestehen keine fortdauernden Besatzungsrechte in Deutschland, sondern lediglich freiwillige vertragliche Verpflichtungen, die Deutschland als souveräner Staat freiwillig eingegangen ist.
Der „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ vom 12. September 1990 (sog. „Zwei-plus-Vier-Vertrag“) hat die noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte beendet sowie alle noch bestehenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst. In Artikel 7 des Vertrags heißt es abschließend: „Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“ Die Präsenz alliierter Truppen in Deutschland ist im NATO-Truppenstatut sowie seinem Zusatzprotokoll geregelt.

Aber dies ist ja just der Punkt der Fachjuristen im Bundestag: Der Zwei-plus-Vier-Vertrag hat tatsächlich alle in Deutschland geltenden Besatzungsrechte aufgehoben. Allerdings gab es danach den vom Wissenschaftlichen Dienst beschriebenen Briefwechsel zwischen den westalliierten Besatzungsmächten und der Bundesregierung. Dass die Nachreichung des AA genau diesen zentralen Punkt der Intervention nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag ausklammert, ist blanker Hohn im Umgang mit einer journalistischen Anfrage. Und statt sich fachlich fundiert dieser Thematik zu stellen, gibt das AA mit seinem Agieren tatsächlichen Verschwörungstheorien weiteren Spielraum. Sie tun also genau das, was sie vorgeben, verhindern zu wollen.

Mehr zum Thema – Interne Kolonialisierung: Wie die DDR ausverkauft wurde

Kommentare übertragen:

In den §§ 120,123 und 146 unseres sogenannten Grundgesetzes ist doch alles geregelt. Wir sind nach wie vor besetztes Land, zahlen alle Besatzungskosten sowie alle in-und ausländischen Kriegsfolgekosten, bis lt. §146 das GG durch eine Neue Verfassung durch das Deutsche Volk verabschiedet wird. Dann ist das GG obsulet. Dies wird uns aber seit der Wiedervereinigung 1989 verweigert, den die Alliierten wissen warum. Es geht jährlich um Milliarden und aber Milliarden, die eben dann nicht mehr von uns geschultert werden müßten. Bitte die genannten §§ im Grundgesetz nachlesen. Im Handy einfach Grundgesetz eingeben und hochscrollen. Dann habt Ihr alles schwarz auf weiß. Noch Fragen?
………………….
Überleitungsvertrag Artikel 2, Absatz 1 (laut Wikipedia bis heute gültig) : Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.



Legitimation, Verfassung, Reichsgesetze, Völkerrechtsobjekt Deutschland im Deutschen Reich

Wer hat uns und unsere Dokumente legitimiert?

Das was alle Deutsche verstehen dürfen. Alle Deutsche werden wie es die angewandten Gesetze vorschreiben, als “Staatenlos” geführt, da sie sich für das Vereinigte Wirtschaftgebiet entschieden haben. Dies betrifft auch alle Bewegungen, Gemeindegründern und Gruppierungen die als Reichsbürger eingestuft werden müssen. Der Gelbe Schein und die Ausweise der Reichsbürger sind Urkundenfälschungen und helfen dem Mangel, im Besitz einer Staatsangehörigkeit zu sein, NICHT ab.

Gemäß der Deutschen Reichsverfassung http://verfassung-deutschland.de sind die beiden gesetzgebenden Organe “Bundesrath” und “Reichstag” nicht nur für die Überwachung und Einhaltung der staatlichen Ordnung verantwortlich, sondern auch für Gesetze und auch die Herstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches.

Beide Verfassungsorgane haben die Körperschaft Deutsche Reichsdruckerei sowie alle von uns bisher ausgegebenen Dokumente in öffentlich einberufenen Tagungen genehmigt und legitimiert.

Seit 1919 (Revolutionsjahr) gab es auf deutschem Boden und zu keiner Zeit gleichzeitig beide Verfassungsorgane (Bundesrath und Reichstag) und dies bis in das Jahr 2009.

Hier die Erklärung wir, wer uns NICHT legitimiert hat.

Als souverän denkende und handelnde Deutsche, legen wir keinen Wert auf Genehmigungen und Legitimationen durch BRD-Personal, Reichsbürger, nichtdeutsche Organisationen wie die UN, EU oder die Alliierten, geschweige denn die “Bonner BRDDDRdvD” oder deren nichtstaatliche Unternehmungen.

Wir legitimieren uns durch die offenkundige Anwendung und Durchführung unserer Verfassung, seit dem 28. Mai 2008!

Es darf jedem Deutschen klar sein, daß die Souveränität des Deutschen Reiches NUR durch souveräne Entscheidungen, Handlungen und die Anwendung der souveränen Gesetze durch das Deutsche Volk erfolgen kann. Der “Bundesrath” und der “Reichstag” haben sich das ab 2008 auf die Nationalflagge geschrieben und juristisch korrekt eine hervorragende Situation für das Deutsche Volks geschaffen, die es nun gilt umzusetzen. Sehen Sie hierzu unsere bisher zusätzlich in Kraft gesetzten Gesetze hier im Amtsblatt: http://deutscher-reichsanzeiger.de und auch die veröffentlichten Reichsgesetze, die zwingend anzuwenden sind, damit wir uns von allen Fremdverwaltungen und feindlich gesinnten Bewegungen, Parteien und Reichsbürger verabschieden können.


Welche Verfassung geht dem Bundesrecht vor?

Die Veröffentlichungen eines Bundesgesetzblattes der BRD im Internet sowie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – und der Bundesanzeiger Verlag sind nichts anderes als Täuschung im Rechtsverkehr, denn Reichsgesetze sind gemäß der konkurrierenden Gesetzgebung vorrangig und immer als den übergeordneten Rechstkreis zu verstehen.

http://verfassung-deutschland.de#Artikel2

(Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor, die BRD und Ihre Unternehmungen können gemäß dem Teilgebietsanspruch und der fehlenden Souveränität höchstens auf der Ebene der Landgesetze handeln.)

http://de.wikipedia.org/wiki/Konkurrierende_Gesetzgebung

Das GG des BRD beruft sich durch das Bundesverfassungsgericht auf die Weimarer Verfassung von 1919.

Die Weimarer Verfassung war nie vom freien Deutschen Volk beschlossen und gegeben.

Zitat aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 140:
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919
sind Bestandteil dieses
Grundgesetzes.

Querverweise dazu:

Urteil:1.
Das Deutsche Reich existiert fort siehe Urteil des BVerfGE 2, 266
[277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363] 3.Gesetze ohne
Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft. (vgl. BverwGE
17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363))

Dieser Mangel wurde durch den Bundesrath und Reichstag behoben seit 2009!

Das GG besagt aber auch:
Artikel 31
des GG: “Bundesrecht bricht Landesrecht
Frage: Wer ist der Bund, der das Bundesrecht hat?

Diese Weimarer Verfassung besagt:
Artikel 13 der Weimarer Verfassung: “Reichsrecht bricht Landesrecht”
Frage: Welches Reichrecht bricht hier was?


Die einzig wahre und nie außer Kraft gesetzte Verfassung besagt:

Artikel 2 der Verfassung Deutschland:  “daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen…“.

Wenn also das Reich ein Gesetz wie z.B § 203 StGB in Kraft gesetzt hat, dann kann die BRD, da sie im Geltungsbereich des Deutschen Reiches handelt nicht einen gleichnamigen § 203 StGB mit anderem Text anwenden. Hier steht eindeutig Reichsrecht vor BRD-Recht.

Wäre die Weimarer Verfassung z.B. die richtige Verfassung, dann hätten wir die gleiche Situation, da die WRV in Artikel 178 Absatz 2 folgendes in Kraft hält. Zitatanfang: “Die übrigen Gesetze und Verordnungen des Reichs bleiben in Kraft,…” Zitatende.  So wird mit Artikel 13 der WRV den damaligen Kaiserreichsgesetzen das Vorrecht erteilt.

Artikel 4 Absatz 1 der Verfassung Deutschlands, Zitatanfang: “Der Beaufsichtigung Seitens des Reichs und der Gesetzgebung desselben unterliegen die nachstehenden Angelegenheiten:” aber lesen Sie selbst …….  Zitatende


Übertragen wir diese Erkenntnis nun auf Staatsangehörigkeitsausweis, (bei der BRD der Gelbe Schein), dann darf doch verstanden werden, daß Urkunden und Ausweise des Deutschen Reiches den Ausweisen und Urkunden eines Bundes und seiner Ländern vorgehen.

Es darf verstanden werden, daß die “BRD-Behörden” keine Urkunden und Ausweise im Rechtskreis von “Deutschland als Ganzes” (Grenzen 31.07.1914) ausstellen können und auch dafür NICHT legitimiert sind. Dies ist auch sehr leicht festzustellen durch die Verwendung des sogenannten Bundesadlers der absolut identisch mit den Adler der Weimarer Republik ist.

Dies wird noch bekräftigt, durch Artikel 4, Absatz 1. und  12. der Verfassung Deutschlands; Absatz 1 Zitatanfang: “die Bestimmungen über Freizügigkeit, Heimaths- und Niederlassungs-Verhältnisse, Staatsbürgerrecht, Paßwesen und Fremdenpolizei und über den Gewerbebetrieb, einschließlich des Versicherungswesens, soweit die Gegenstände nicht schon durch den Artikel 3 dieser Verfassung erledigt sind,….” Zitatende

Absatz 12: Zitatanfang: “sowie über die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden;” Zitatende

Es darf verstanden werden, daß nur die Ausweise und Dokumente nach Reichs- und Bundesstaatsrecht ausgestellt werden können, die unter http://reichsdruckerei.de und http://deutsche-reichsdruckerei.de zu finden sind.

Sie müssen sich nicht wundern wenn die aktuellen Sicherheitskräfte (POLIZEI) keine Ordnung schaffen können, da sie ständig von Staatenlosen, Reichsbürgern, Patrioten, Parteien, Bewegungen, Religionsgruppen, Gemeindegründer, Freistaatgründern, Demos und Geschichtsfälschern mißbraucht und getäuscht wird. Wenn eine staatenlose Person die POLIZEI in Frage stellt, braucht sie sich nicht wundern, wenn sie auch wie eine rechtlose Person behandelt wird, denn Staatenlosigkeit bedeutet gemäß angewandten Gesetzen auch Rechtlosigkeit.

Auch hier darf verstanden werden, daß nicht die BRD gegen die Verfassung und Gesetze des Deutschen Reichs verstößt, sondern die oben genannten Gruppierungen, allen voran die Reichsbürgerszene. Die die BRD als Verräter und Betrüger tituliert, aber selbst gegen die Verfassung und die Gesetze Deutschlands und des Deutschen Reiches verstößt.

Wie soll es jemals zu einer Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands kommen, wenn 99% der Reichsbewegungen, Reichsbürger und Patrioten es ablehnen, die eingerichteten institutionalisierten Organe anzuerkennen. Persönliche Befindlichkeit haben bei so einer wichtigen und weltpolitischen Aufgabe nichts verloren, es gelten folgende deutsche Werte: Unbestechlichkeit, Ehrlichkeit, Mut zur Verantwortung und korrekten Handlung, Treue zur Verfassung und den wahren Reichsgesetzen, Treue zum Deutschen Volk und der deutschen Heimat.


Völkerrechtssubjekt ist das “Deutsche Reich”
Völkerrechtsobjekt ist der “Nationalstaat Deutschland”

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt “Deutsches Reich” nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.(diese Aussage ist Falsch da die echte Grenzgebung 1914 ist) Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der “These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches” erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, “damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann”.


Sicherlich ist es eine sehr große Herausforderung den Systemfehler vorrangig bei sich selbst zu suchen, allerdings ist das die Lösung aller aktuellen staatsrechtlichen Probleme.

Erstellt durch Erhard Lorenz, am 18. November 2018




JDR-Druckerei

Die Eintragung der natürlichen „Deutsch“en ins Personenstandsregister regelt das Personenstandsgesetz in Verbindung mit der Einbürgerung der natürlichen „Deutsch“en und auch der ausländischen Mitmenschen das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG). Gemäß Bundeverfassungsgericht Urteil vom 31.07.1973* hat das Deutsche Reich (davon ausgeschlossen ist die Weimarer Republik, der Führerstaat, das Großdeutsche Reich und die BRD vor 1990 das vereinte Deutschland) den Zusammenbruch überlebt und hat nach wie vor Rechtsgültigkeit. Unser Ziel ist ein modernes souveränes Deutschland im Einklang mit den Völkern der Erde. Diesbezüglich sind die Grenzen, wie diese zum 31. Juli 1914 bestanden, der unveräußerliche und nichtverhandelbare Gebietsstand, als ewiger Bund im Rechtskreis Deutschlands als Nationalstaat mit seinen Bundesstaaten und dem Deutschen Reiches.Sie interessieren sich für unsere Reichsdokumente, dann lesen Sie bitte auch die Vorschriften zu den jeweiligen Dokumenten:

Zu den Seiten unserer staatliche Dokumente Anträge in pdf
Reichs-Personenausweis RPA
Reichsangehörigkeitsurkunde RuStaU
Reichs-Fahrerlaubnis RFE
Reichs-Reisepaß RRP
Entlassungsurkunde EntUrk
Staatsangehörigkeitsausweis RuStaA
Reichsgewerbeantrag RGA
Anfrage an die Reichsdruckerei
Die Deutsche Reichsdruckerei ist auch hier zu finden
Reichsrechtliche Beglaubigungen von Dokumenten
Personenstandsregisterauszug
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
Sterbeurkunde

Vorbereitung für den Erwerb staatlicher Dokumente, inklusive der Eintragung ins Personenstandsregister Deutschlands.

Die Entgeltliste und die Antragsformulare können Sie über uns (zentrale@volks-buero.de) abrufen, über unseren Shop http://vb1873.de in Form des „BRD-Ade-Paketes“ bestellen und auf den Seiten der JDR-Druckerei finden. Weitere Seiten in denen Sie das „BRD-Ade-Paket“ bestellen können sind:
http://deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/shop/
http://uni-spik.de/studium/shop/
https://mmgz.de/Zeitung/kaufhaus/

Zusätzlich zu den ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformularen (siehe oben die einzeln aufgelisteten Dokumente) halten Sie bitte nachfolgende Dokumente und Bilder bereit.

Die nachfolgende Liste gilt nur für Deutsche

Kopie Ihrer Geburts- oder Abstammungsurkunde
ein Lichtbild
Kopie vom BRD-Perso / BRD-Reisepass
Kopie vom BRD-„Führerschein“ oder auch internationale Führerscheine

Die nachfolgende Auflistung gilt für Nichtdeutsche, Fremdländer oder Ausländer.

Zusätzlich zu den ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformularen halten Sie bitte nachfolgende Dokumente und Bilder bereit.
Einbürgerungsgenehmigung bzw. Naturalisation durch BRD-Unternehmen
Polizeiliches Führungszeugnis der BRD-Unternehmen
– Ausgefüllter und unterzeichneter Antrag für das betreffende Dokument

Ihre Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
ein Lichtbild (gute Qualität als Foto, digital hohe Auflösung)
Kopie vom BRD-Perso / int. Ausweis / BRD-Reisepass
Kopie vom BRD-„Führerschein“ oder auch internationale Führerscheine

*(Urteile 2 Bvl.6/56, 2BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,226 (277); 3, 288 (319ff; 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363)

Bei Nachfragen zu den beantragten Dokumenten wenden Sie sich bitte zu normalen Tageszeiten an unsere jeweiligen Volks-Büros, an die Druckerei oder an die Zentrale.
Näheres erfahren Sie durch die Deutsche Reichsdruckerei

Telefon: +49(0)30/120 878 35
Fernkopierer: +49(0)2131/7399654
Mobil: +49(0)151/54 81 86 13
eMail-Adresse: kontakt@reichsdruckerei.de



Ein neues Versailles für Deutschland – Das haben unsere Vorfahren und unsere Nachkommen, aber natürlich auch WIR nicht verdient!

Der fraktionslose Abgeordnete (früher CDU) hat im Reichstag vehement gegen den EU-Vertrag von Lissabon Stellung genommen. Sage nachher keiner, er wäre nicht gewarnt worden, oder, er habe ja bloß blind und taub abgestimmt, gelesen habe er diesen Schandvertrag nicht! „Ein neues Versailles!“
Aus dem Unternehmen „Deutschen“ Bundestag
http://www.youtube.com/watch?v=21MlrowJqqc

Es gibt offenbar doch noch Volksvertreter. Der aus der CDU ausgetretene Parlamentarier Henry Nitzsche zum sogenannten EU-Reformvertrag:

„Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Weil wir in Deutschland unserem eigenen Volk nicht mehr trauen, sitzen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages heute hier, um über seine Zukunft zu entscheiden. Es ist aber nicht nur so, daß wir unserem Volk nicht mehr zutrauen, selbst über seine Zukunft zu entscheiden, wir halten es anscheinend auch für dämlich und vergeßlich. Das scheint mittlerweile Konsens in Europa zu sein. Da das Volk in Frankreich und in den Niederlanden die geplante EU-Verfassung abgelehnt hat, fragt man es im zweiten Durchgang einfach nicht mehr und winkt das Kind unter einem anderen Namen durch: Reformvertrag.

So eine Verhöhnung des Volkswillens brauchen wir uns zum Glück nicht vorwerfen zu lassen. Bei uns in Deutschland werden die Bürger prinzipiell nicht gefragt, schon gar nicht in Europaangelegenheiten – siehe Einführung des Euros oder Erweiterung des Schengen-Raums im vergangenen Dezember. Für beide Entscheidungen hätte es im Volk nie eine Mehrheit gegeben, und das wissen Sie alle.

Dieser Vertrag von Lissabon, der in beschönigender Weise Reformvertrag genannt wird, unterscheidet sich im Wesentlichen nicht vom gescheiterten Verfassungsvertrag, von jenem Vertrag, der dank des aufrechten Politikers Peter Gauweiler und seines Anwalts Professor Schachtschneider

(Zurufe von der SPD: Oh!)

auch von Deutschland nicht ratifiziert wurde. Das Bundesverfassungsgericht untersagte es dem Bundespräsidenten nicht ohne Grund, diesen Vertrag zu unterschreiben. Daher wird nun peinlichst genau das Wort Verfassung gemieden.

Mit diesem Reformvertrag wird eine verbindliche Verfassung für über 500 Millionen Menschen geschaffen. Allerdings ist das eine Verfassung, die nicht demokratisch legitimiert ist, die von einem europäischen Volk ausgeht, das es gar nicht gibt, und deren Inhalte zutiefst demokratiefeindlich sind. Der Europäische Rat wird durch das vereinfachte Änderungsverfahren ermächtigt – ermächtigt! -, fast das gesamte bestehende Unionsrecht zu ändern. Davon betroffen sind Wirtschafts-, Währungs-, Sozial-, Landwirtschafts-, Umwelt-, Arbeits-, Steuer-, Justiz-, Verkehrs- und Kulturpolitik. Eine Zustimmung des Europäischen Parlaments ist nicht mehr notwendig.

Wo bleibt die Mitsprache der nationalen Parlamente? Wo bleibt die Volkssouveränität? Ein angehängtes Protokoll gibt es bloß über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Danach könne der Bundestag usw. die Flut von Entwürfen von Europavorschriften dahin gehend prüfen, ob diese Grundsätze verletzt wurden. Wenn ja, können sie innerhalb von acht Wochen, aber nicht später, eine Stellungnahme abgeben. Daß in dieser Zeit auch die Landtage die Vorlagen geprüft haben und der Bundesrat darüber beschlossen hat, ist wohl eher illusorisch.

Wo wir das Europäische Parlament ansprechen: Deutschland hat derzeit ein Sitzkontingent von 99. Das wird reduziert auf 96. Angesichts der Tatsache, daß Deutschland 20 Prozent der Bevölkerung Europas stellt, stünden Deutschland mindestens 150 Abgeordnete zu. Dieses Parlament wird aber nicht durch das Prinzip gewählt, das Bismarck 1871 in Deutschland eingeführt hat: das gleiche Wahlrecht.

Künftig wird die für Deutschland entscheidende Politik von 27 Staats- und Regierungschefs bestimmt, von denen mindestens 26 nicht deutsch sind. Wie sich das mit dem Leitsatz aus Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes – ?Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus? – verträgt, ist mir schleierhaft.

Was wird noch verschwiegen? Zum Beispiel, daß der Reformvertrag ermöglicht, europäische Steuern zu schaffen. Wenn ein Staat die Möglichkeit hat, Steuern zu erheben, dann tut er dies auch. Das Milliardengrab EU und die finanzielle Belastung für uns Deutsche werden damit eine noch gewaltigere Dimension annehmen. Das wird ein neues Versailles für Deutschland.

(Widerspruch bei der SPD)

Genau diese Tatsache verschweigen Sie dem deutschen Volk.

Durch diesen EU-Reformvertrag legitimieren Sie Brüssel, allmächtig und ungehindert über deutsche Interessen zu entscheiden. Dieser Vertrag ist ein neuerliches Ermächtigungsgesetz.

(Widerspruch bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gerade wir in Deutschland sollten hier ganz vorsichtig sein.

(Klaus Uwe Benneter (SPD): Raus hier! – Mechthild Rawert (SPD): Das ist unverschämt!)

Ich würde Ihnen empfehlen, einmal durch das Portal dieses Gebäudes zu gehen. Dort steht in Stein gemeißelt ?DEM DEUTSCHEN VOLKE?. Hören Sie auf diese Inschrift!

(Zuruf von der SPD: Unerträglich! – Abg. Dr. Barbara Hendricks (SPD) meldet sich zu einer Zwischenfrage)

Entscheiden Sie sich für Deutschland! Sichern wir die Zukunft und die Souveränität Deutschlands! Nicht weniger erwarten die Bürger heute von uns.

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:

Herr Kollege, die Kollegin Hendricks würde gerne eine Zwischenfrage stellen.

Henry Nitzsche (fraktionslos):

Deutsche, Christen und Demokraten können diesem Vertrag nicht zustimmen.

(Dr. Carl-Christian Dressel (SPD): Gerade Sie müssen von Christen sprechen!
Daß ich nicht lache! – Michael Roth (Heringen) (SPD): Ach du Gütiger! Was sind denn deutsche Christen?)”

http://www.youtube.com/watch?v=21MlrowJqqc

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Die Redaktion empfiehlt, diesen Beitrag mehrmals zu verinnerlichen, denn darin steckt sehr viel mehr Weisheit und Wahrheit wie auf dem sogenannten ersten Blick zu erkennen ist.
„VOLK WACHE AUF“ – Denn das haben unsere Vorfahren und unsere Nachkommen, aber natürlich auch WIR nicht verdient