Ohne Meldeadresse oder festen Wohnsitz (über)leben
Die Rechte für diesen sehr guten Bericht sind bei Sebastian Kühn.
Die Redaktion der MMGZ dankt Ihm für diesen sehr guten zusammengestellen Bericht und hofft damit vielen Unterdrückten dieses Systems helfen zu können
Ohne Meldeadresse oder festen Wohnsitz (über)leben
Mit der Abmeldung aus Deutschland entstehen viele Freiheiten, jedoch auch einige Probleme. Das fängt bei der Kontoeröffnung an und hört bei der Nutzung von Online-Diensten noch lange nicht auf. Lass uns doch mal schauen, wann du die Meldeadresse benötigst und was es für Alternativen gibt.
Wenn du bereits aus Deutschland abgemeldet bist, dann weißt du, dass die Eröffnung von Bankkonten, der Betrieb eines Gewerbes oder Vertragsabschlüsse Probleme bereiten können. Unser System kennt die „Wohnsitzlosen” einfach nicht bzw. will diese nicht bedienen. Egal, ob du überlegst, dich abzumelden oder bereits ohne Meldeadresse unterwegs bist – dieser Beitrag ist für dich. Wir schauen uns an, in welchen Situationen ein Wohnsitznachweis unbedingt benötigt wird und was es für Alternativen gibt.
1. Grundsätzliches zum Melderecht im In- und Ausland
1.1 Definition von Wohnung, Wohnsitz und Meldeadresse
- Wohnsitz (§ 7 BGB): „Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, begründet an diesem Ort seinen Wohnsitz”. Der Wohnsitz wird im Privatrecht genutzt und ist weniger streng gefasst. Nach dem BGB kannst du zwei gleichberechtigte Wohnsitze haben, nach dem BMG jedoch nur eine Hauptwohnung. Der Wohnsitz benötigt zudem keine Anschrift, sondern ist einzig ein Ort.
- Wohnung (§ 20 BMG): „[…] jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird” gilt laut Bundesmeldegesetz als Wohnung. Dabei kann es sich auch um Wohnraum, also beispielsweise ein Gästezimmer bei den Eltern, handeln. Diese Wohnung muss eine eindeutige Anschrift haben. Zur klaren Abgrenzung des wichtigen Begriffes der Wohnung gab mir das Bundesinnenministerium folgende Auskunft: „Vom Wohnen in einem Raum kann nur dann die Rede sein, wenn dort zumindest einfache Bedürfnisse erfüllt werden können, die über den bloßen Aufenthalt hinausgehen. Als Mindestanforderung wird man verlangen müssen, dass in irgendeiner Form die Möglichkeit zur Wasserentnahme gegeben und eine Toilette vorhanden ist. Denn sonst kann ein Raum im Ergebnis stets nur kurzfristig zum Aufenthalt benutzt werden. Eine Heizung oder eine Kochgelegenheit müssen dagegen nicht zwingend vorhanden sein. Besonders im Sommer kann man über längere Zeit auch ohne beides auskommen. Wohnwagen sind dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie diesen Anforderungen genügen, wenn also beispielsweise neben dem Wohnwagen eine Campingtoilette und ein Wasserhahn vorhanden sind.”
- Meldeadresse: Die beim Bürgerbüro gemeldete Anschrift der Wohnung bzw. des Wohnraums, der dir derzeit zur Verfügung steht und von dir genutzt werden kann (Verfügungsgewalt) und dies in absehbarer Zeit auch wird. Ob du tatsächlich ständig dort wohnst, spielt in keinem mir bekannten Gesetz eine Rolle.
- Postadresse: Die Anschrift, die du bei vielen Vertragspartnern angibst, hat keine rechtliche Bindung (außer eventuell in den AGB der Anbieter). Diese kann von deiner Meldeadresse abweichen, solange unter der Adresse Post entgegengenommen wird. Das Sozialrecht besagt, dass für Menschen ohne festen Wohnsitz lediglich eine postalische Erreichbarkeit sichergestellt sein muss (z.B. für Obdachlose, digitale Nomaden).
- Ladungsfähige Anschrift: Im Grunde eine Postanschrift für Privatperson oder Unternehmen, unter der diese tatsächlich anzutreffen sind und unter der ein Zustellungsbevollmächtigter Post entgegennehmen kann. Diese formalen Anforderungen an die ladungsfähige Geschäftsadresse müssen für Finanzamt, Gewerbeamt, Handelsregister und Rechnungslegung, aber auch für das Impressum einer Website erfüllt werden.
- Geschäftsadresse: Die eingetragene Betriebsstätte deines Gewerbes, unter der die postalische Erreichbarkeit sichergestellt ist und sich auch ein von dir nutzbares Büro befindet.
1.2 Meldepflichten im Ausland
1.3 Gesetzliche Meldepflicht in Deutschland
- Anmeldung und Abmeldung (§ 17 BMG): „(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. (2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.” Eine Abmeldung ist verpflichtend, wenn du aus einer Wohnung ausziehst und keine neue Wohnung im Inland beziehst, also ins Ausland verziehst oder wohnungslos wirst. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und führt zu einer Geldbuße. Ein- und Auszugsdatum sind nicht gleich dem Mietbeginn oder Mietende, sondern entsprechen dem tatsächlichen Umzugsdatum. Zur Abmeldung gehst du mit dem ausgefüllten Abmeldeformular und deinem Personalausweis zum Meldebüro und bekommst dort eine Abmeldebescheinigung. Bei einigen Ämtern ist die Abmeldung auch elektronisch oder postalisch möglich.
- Geldbuße bei Ordnungswidrigkeit (§ 54 BMG): Die Geldbuße kann bis zu 1.000 Euro betragen, wobei die Einleitung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens sowie die Festlegung der Höhe der Geldbuße im Ermessen der zuständigen Behörde liegt. Allerdings habe ich in vielen Gesprächen mit Leuten, die sich erst Jahre nach der Auswanderung abgemeldet haben, noch nie gehört, dass jemand tatsächlich eine Geldstrafe zahlen musste.
- Zweitwohnsitz ohne Hauptwohnsitz: Es ist nicht möglich, nur einen Zweitwohnsitz in Deutschland zu haben. Sobald der Hauptwohnsitz abgemeldet wird, muss auch die Zweitwohnung abgemeldet werden, da diese sonst automatisch als Hauptwohnsitz eingestuft wird.
- Vermieterbescheinigung (§ 19 BMG): „Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Absatz 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet, noch beabsichtigt ist.” Seit dem 1.11.2015 gilt, dass der Wohnungsgeber (Vermieter) dem Mieter bei An- oder Ummeldung eine Bescheinigung ausstellen muss. Bei Missbrauch dieser Bestimmung kann eine Geldbuße für Vermieter verhängt werden.
- Abmeldebescheinigung: Diese bekommst du direkt bei der Abmeldung im Bürgerbüro ausgehändigt, kannst sie aber auch nachträglich per Post anfordern. Wichtig wird die Bescheinigung vor allem für Passangelegenheiten, die außerordentliche Kündigung von Verträgen sowie als Argumentationshilfe für Krankenversicherung und Finanzamt.
- Folgeadresse im Ausland: Oft fragen Sachbearbeiter beim Meldebüro nach einer Folgeadresse im Ausland. Erfahrungsberichten zufolge reicht hier die Stadt und das Land aus, in das du ziehst bzw. dein erster Stop ist. Wenn doch eine konkrete Adresse gefordert wird, dann gib einfach eine Hoteladresse an. Das Bundesinnenministerium sagte mir dazu, dass eine Folgeadresse angegeben werden sollte, insofern diese bekannt ist.
- Anmeldung bei Heimaturlaub (§ 27 Abs. 2 BMG): „Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht nach § 17 Absatz 1 gemeldet sind, besteht diese Pflicht nach Ablauf von drei Monaten.” Bedeutet also, dass du dich bei einem Heimatbesuch, der länger als drei Monate dauert, wieder anmelden musst. Das gilt nicht, wenn du eine eigene Wohnung langfristig beziehst oder permanent nach Deutschland zurückkehrst (dann gilt die Zwei-Wochen-Frist).
- Wohnwagen und Schiffe (§ 20 BMG): „Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.” Das würde also zutreffen, wenn das Wohnmobil die größte Zeit auf dem gleichen Stellplatz steht oder das Boot festgemacht ist. Dann musst du dich nach § 29 Absatz 4 BMG (besondere Meldepflicht für Beherbergungsbetriebe) innerhalb von zwei Wochen unter der Anschrift des Stellplatzes anmelden, insofern du keine andere Wohnung angemeldet hast. Sobald du ständig mit dem Wohnmobil oder Boot unterwegs bist und über keine feste Wohnung mehr verfügst, musst du dich abmelden.
- Obdachlose „Personen ohne festen Wohnsitz” (ofW) können sich genau unter diesem Begriff beim Meldebüro registrieren lassen. Damit bleibt zumindest der Anspruch auf Sozialgeld und unter Umständen sogar auf ALG II bestehen, wenn eine Postadresse nachgewiesen werden kann. Eine Anschrift stellen soziale Einrichtungen (z.B. Caritas, Drogenberatungsstellen, Streetworkprojekte oder Einrichtungen der Obdachlosen-/Nichtseßhaftenhilfe) zur Verfügung.
- Abfragen aus dem Melderegister (§ 44 BMG): Neben allen staatlichen Behörden können auch Unternehmen wie Banken, Versandhandel oder die Landesrundfunkanstalt und sogar Privatpersonen Daten gebührenpflichtig abfragen, wenn dies begründet werden kann. Unternehmen benötigen die Meldedaten vor allem für Inkassogeschäfte und das Forderungsmanagement. Weitergegeben dürfen Familienname, Vorname, Doktortitel, aktuelle Anschrift und die Tatsache, dass die Person gestorben ist. Weitere Angaben aus dem Melderegister wie Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit oder Religion werden nur nach deiner Zustimmung weitergegeben.
1.4 Wann eine Abmeldung notwendig ist und wann du die freie Wahl hast
Pflichten, die nach der Abmeldung entfallen:
- Schulpflicht
- Wehrpflicht (in Friedenszeiten)
- Sozial- und Krankenversicherungspflicht
- (eventuell) Einkommensteuerpflicht
- Kirchensteuerpflicht
Rechte, die du nach der Abmeldung aufgibst:
- Teilnahme an Wahlen
- Anmeldung von Kraftfahrzeugen
- Anmeldung eines Gewerbes
- Soziale Leistungen auf Kommunalebene
- Abschluss von Verträgen, bei denen eine Meldeadresse benötigt wird
2. Wofür die Meldeadresse wichtig ist
2.1 Bankkonto und Gewerbeanmeldung
2.2 Sozialleistungen und Versicherungen
2.3 Urkunden und Fahrzeuge
2.4 Ämter und Verträge
- Reisepass verlängern
- internationalen Führerschein beantragen
- Reise-/Auslandskrankenversicherung abschließen
- Bankkonto/Kreditkarte beantragen
- Gewerbe anmelden bzw. Betriebsstätte für bestehendes Gewerbe benennen
- Empfangsberechtigten für dein Fahrzeug suchen und mit Vollmacht ausstatten
- Kindergeldstelle und Rentenkasse über Umzug informieren
3. Alternativen zur Meldeadresse ohne festen Wohnsitz in Deutschland
- Fester Wohnsitz im Ausland: Du meldest dich am neuen Wohnsitz an, wenn es dort die Meldepflicht gibt. Ansonsten lässt du dir einen Wohnsitznachweis vom Vermieter, deiner Bank oder Versorgungsdienstleistern ausstellen.
- Langzeitreisender ohne festen Wohnsitz im Ausland aber mit Wohnraum in Deutschland: Du kannst entweder in Deutschland gemeldet bleiben oder mietest eine Domiziladresse im In- oder Ausland.
- Perpetual Traveller ohne festen Wohnsitz im In- oder Ausland: Du mietest eine Domiziladresse in Deutschland oder im Ausland, die du für vertragliche oder behördliche Dinge als offizielle Meldeadresse verwenden kannst.
3.1 Meldeadresse im Ausland anmelden
3.2 Wohnsitz behalten
- Verfügungsgewalt: Du musst die Verfügungsgewalt über die Wohnung bzw. den Wohnraum haben, unter der du gemeldet bist. Das bedeutet, dass du jederzeit darin einziehen kannst und auch den Schlüssel dafür hast.
- Nutzungsabsicht: Du musst beabsichtigen, in absehbarer Zeit wieder in die Wohnung einzuziehen. Davon kann ausgegangen werden, wenn zur Benutzung erforderliche Einrichtungsgegenstände in der Wohnung verbleiben oder die voraussichtliche Abwesenheit kürzer als ein Jahr ist.
3.3 Domiziladresse in Deutschland mieten
3.4 Domizildresse im Ausland mieten
Hast du bereits eine Domiziladresse oder noch bessere Alternativen zur Meldeadresse für uns?
https://de.wikipedia.org/wiki/Melderegister
Zitat aus der Seite zum Stand 28. Mai 2024
Das Melderegister ist ein amtliches Verzeichnis, in dem der ständige oder vorübergehende Aufenthalt von Personen erfasst wird, soweit er der Meldepflicht unterliegt.
Die Melderegister werden in Deutschland bei den Gemeinden als öffentliches Register geführt. So können Melderegisterauskünfte, die gebührenpflichtig sind, von jedem über Dritte eingeholt werden. Die Meldebehörden informieren über die Voraussetzungen und die Kosten dieser Auskünfte. Die Kosten werden durch die Verwaltungskostengesetze der Länder bzw. darauf basierende Rechtsverordnungen geregelt. In fast allen Bundesländern ist die Gemeinde selbst die Meldebehörde im rechtlichen Sinn. Derzeit werden die deutschen Melderegister von 5283 Einwohnermeldeämtern verwaltet.[1] Im Rahmen der Föderalismusreform ist 2006 die ausschließliche Gesetzgebung für das Melderecht auf den Bundesgesetzgeber übergegangen. Rechtsgrundlage für Erhebung, Speicherung, Verwendung und Löschung der Daten sind das Bundesmeldegesetz, die Meldegesetze der Länder sowie Rechtsverordnungen.
Inhalt
Das Melderegister beinhaltet gemäß § 3 Bundesmeldegesetz (BMG) die folgenden Daten:
- Familiennamen, frühere Namen, Vornamen
- Doktorgrad, Ordensnamen, Künstlernamen
- Tag und Ort der Geburt, Geschlecht
- gesetzlicher Vertreter / Eltern von minderjährigen Kindern (Vor- und Familienname, Doktorgrad, Postanschrift, Tag der Geburt, gegebenenfalls Sterbetag)
- Staatsangehörigkeit(en)
- rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft
- gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, Datum des Ein- und Auszugs
- Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Tag und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft, Ehegatte oder Lebenspartner (Vor- und Familienname, Doktorgrad, Tag der Geburt, Anschrift, gegebenenfalls Sterbetag), minderjährige Kinder
- Ausstellungsbehörde, Datum und Gültigkeitsdauer des Personalausweises/Passes
- Übermittlungssperren (so etwa bei Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit)
- Sterbetag und -ort
- Tatsache, dass der Betroffene vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
- steuerrechtliche Daten
- eventuell die Tatsache, dass Passversagungsgründe vorliegen, ein Pass versagt oder entzogen oder eine Anordnung getroffen worden ist, wonach der Ausweis nicht mehr dazu berechtigt, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen.
Geschichte
Ursprünglich fiel die Gesetzgebungskompetenz für das Meldewesen in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen deutschen Bundesstaaten, von denen jeder ein eigenes Meldegesetz oder Melderecht besaß. So galt z. B. im Großherzogtum Hessen das Gesetz die polizeiliche Aufsicht über Zuzüge und Wegzüge betreffend vom 4. Dezember 1874.Die dadurch entstandenen kommunalen Meldekarteien sind – soweit noch vorhanden – heute eine wichtige Quelle historischer Forschung.Erst in der Zeit des Nationalsozialismus wurde am 6. Januar 1938 eine „Reichsmeldeordnung“ erlassen, die das Meldewesen innerhalb des “Deutschen Reiches” erstmals vereinheitlichte.
Im Jahr 1934 wurde das Reichsbürgergesetz in kraft gesetzt, mit diesem Gesetz sind alle aktuell in Deutschland unter der Leitung der BRD Reichsbürger!