Empfehlung für Reichs und Staatsangehörige bei Begegnungen mit der Exekutive der BRD

Es wurde mehrfach angefragt wie man sich als Reichs und Staatsangehöriger verhält falls es zur Fahrzeug-, Personen- oder Mund-Nasenbedeckung-Kontrolle der sogenannten „POLIZEI“ oder durch andere sog. „Beamte“ kommt.

Grundsätzlich ist jede Situation verschieden und man kann sich nicht 100%ig darauf vorbereiten. Wichtig ist, den Rechtskreis zu kennen, in dem wir uns bewegen. Es geht bei einem Zusammentreffen nicht um die Befriedigung von Rache oder Wut. Wir kämpfen nicht, wir klären auf und stehen zu unserem Recht.

Für Reichs- und Staatsangehörige nach dem RuStAG vom 22. Juli 1913 (RuStaG-1913 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz). gilt einzig und allein die Verfassung von 1871. Im Übrigen gilt sie auch für die „POLIZEI“, da nach Artikel 50 EGBGB der BRD die Reichsgesetze gelten. Wir sollten uns also wie ein souveräner Staatsangehöriger verhalten, der höflich aber bestimmt ist und sich nicht einschüchtern läßt. Wir stehen mit unserem Eid zur Verfassung des Deutschen Reiches und habe dadurch auch eine Pflicht übernommen, die sich aus unserem Deutschen Erbe ergibt.

Hier einige Empfehlungen, wie Sie sich verhalten sollten:

  1. Seien Sie höflich, wut- und aggressionsfrei (Versetzen Sie sich in die Lage des sogenannten „Polizisten“: Er hat den Befehl, die Anweisung durchzusetzen. Er muß Erfolge bringen.) Bringen Sie neutrales Verständnis für ihn auf. Beleidigen und provozieren Sie ihn nicht. Sagen Sie nicht, daß er bei einer Firma arbeitet, denn das sind Reichsbürgermethoden.
  2. Stellen Sie klärende Fragen, z.B. „Warum werde ich angehalten?“ „Legitimieren Sie sich bitte.“
  3. Zeigen Sie ihm erst nach Aufforderung Ihren Reichs-Personenausweis, geben Sie ihn aber nicht aus der Hand.
    Bleiben Sie immer höflich, ein Lächeln und ein Aufeinander zugehen hilft.
  4. Machen Sie ganz deutlich, daß Sie sich auf die Verfassung von 1871 beziehen und nach dieser leben. Distanzieren Sie sich von jeglichen anderen Verfassungen nach 1918 ob Reichsverfassung 1933 oder Grundgesetz
  5. Wenn Sie als „Reichsbürger“ beschimpft werden, bleiben Sie sachlich und erklären Sie, daß Sie nicht für das Reich von 1933 bürgen, sondern Staatsangehöriger des Deutschen Reiches mit der Verfassung von 1871 sind.
  6. Sollte der „Führerschein“ verlangt werden, zeigen Sie die Fahrerlaubnis, denn nur diese gilt im Rechtskreis des Deutschen Reiches.
  7. Sollte Ihnen Urkundenfälschung vorgeworfen werden (dies kommt nur vor, wenn Sie sich unsicher sind und selbst nicht von der Gültigkeit Ihrer Dokumente überzeugt sind!), so erklären Sie, daß die Reichsgesetze gemäß Artikel 50 EGBGB (Einführungsgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches) der BRD gültig sind. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht 1973 bestätigt. Erklären Sie höflich, daß diese Urkunde, dieser Ausweis von der Reichsdruckerei ausgestellt wurde. Die Widerherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches hat 2008 begonnen und ist im Deutschen Reichsanzeiger dokumentiert. In diesem sind alle Gesetze öffentlich einsehbar und am Tag Ihrer Verkündung in Kraft gesetzt.
  8. Machen Sie den „Beamten“ klar, daß sie sich privat haftbar machen, wenn Sie gegen geltendes Recht verstoßen.
  9. Sollten Sie wegen fehlender Mund- und Nasenbedeckung angehalten werden, so lassen Sie sich nicht auf weitere Diskussionen ein, handeln Sie wie oben beschrieben. Sind die sog. „Beamten“ uneinsichtig und bestehen auf dem Tragen, entscheiden Sie selbst entsprechend der Situation (ziehen Sie den Schal hoch oder zeigen Sie Ihr Attest – manchmal muß man sich biegen, bevor man bricht-). Seien Sie trotzdem ruhig, höflich und keinesfalls aggressiv. Sagen Sie, daß die „Behörde“ Ihnen schreiben soll.

 

Es empfiehlt sich die Reichsgesetze (zumindest einmal) zu lesen. Besonders wichtig sind:

 

Sie können die 2. Seiteder pdf-Datei ausdrucken und zur Sicherheit mit sich führen. Sie können Sie auch dem „Beamten“ aushändigen, damit er sich ebenfalls informieren kann.

 

 

 

Hinweise zu geltenden Reichsgesetzen:

  1. Für die sogenannten Behörden der BRD gelten die Reichsgesetze, denn im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) steht in Artikel 50: „Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft.“
  2. Somit gilt auch das Strafgesetzbuch (StGB) des Deutschen Reiches.
  1. 240 StGB:
    Wer einen Anderen widerrechtlich durch Gewalt oder durch Bedrohung mit einem Verbrechen oder Vergehen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nöthigt, wird mit Gefängniß bis zu Einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark bestraft. Der Versuch ist strafbar.
  2. . 823 StGB
    Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigenthum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
    Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines Anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalte des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
  1. Am 14. Juni 2008 konstituierte sich erstmals der Bundesrath (oberste Souverän), der bei allen seinen Entscheidungen und Handlungen die Verfassung vom 28.10.1918 und die Gesetze des Deutschen Reichs einzuhalten hat.
    Am 23. Mai 2009 proklamierte der oberste Souverän vor dem Reichstagsgebäude in Berlin, das Verfassungsorgan Reichstag mit dem Namen Volks-Reichstag. Am 29. August 2009 konstituierte sich erstmals der Volks-Reichstag. Nun konnten gemäß Verfassung, Gesetze verabschiedet und in Kraft gesetzt werden. So folgten neue Gesetze zum Schutz des Deutschen Volkes und unserer Heimat;  Gesetze wurden aktualisiert oder außer Kraft gesetzt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt über den Deutschen Reichsanzeiger (gem. Verfassung).
  2. Die Gesetze und Erlasse seit 2009 sind somit ebenfalls geltendes Recht.
  1. 1301132 Nr. 2 Gesetz bisheriger Gesetze Vorschriften, Stand 02.06.2015 sind sämtliche nach dem 28. Oktober 1918 erlassene Gesetze, Verordnungen und Vorschriften nichtig.
  2. RGBl-1109242-Nr24 – Erlaß, betreffend der General-Privathaftung aller Handlungen die gegen das Deutsche Reich und sein Volk gerichtet sind