Gesetzliche Einrichtung vom Reichsamt des Innern
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Zum 27.02.2011 wurde das Reichsamt des Innern, ehemals Kanzleramt im Deutschen Kaiserreich mit Erhard Lorenz in der Funktion als Staatssekretär des Innern besetzt.
Hier die Veröffentlichung im Amtsblatt
Auf Vorschlag des Reichskanzlers ging es am 24. Dezember 1879 durch kaiserlichen Erlaß aus dem Reichskanzleramt hervor.
Als Bundesbehörde kümmerte es sich um alle inneren Verwaltungsangelegenheiten, war aber dem Reichskanzler unmittelbar unterstellt. Der Sitz des Amtes befand sich in Berlin, seine Leitung unterstand einem Staatssekretär, der von 1881 bis 1916 stets zusätzlich das Amt des Vizekanzlers inne hatte.
Der gesetzliche Amtssitz (immer noch Fremdbesetzt)
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Die Reichsämter im Deutschen Kaiserreich, auch Reichsbehörden genannt, waren diejenigen Ämter oder Behörden, die sich federführend um die Geschäfte des Reiches kümmerten. Ihnen stand der Reichskanzler vor, der einziger Minister im Kaiserreich war, während die Reichsbehörden mit Ausnahme des Reichseisenbahnamtes von weisungsgebundenen Staatssekretären geleitet wurden. Sie sind deshalb nicht mit den heutigen Ministerien vergleichbar, statt von einer echten Reichsregierung sprach man von einer Reichsleitung. Erst ab 1914 trafen sich die Verantwortlichen der einzelnen Reichsämter unter Vorsitz des Reichskanzlers regelmäßig zu gemeinsamen Sitzungen.
Nach der Reichsgründung 1871 existierten mit dem Reichskanzleramt und dem Auswärtigen Amt zunächst nur zwei Reichsämter. Diese Einteilung orientierte sich am Norddeutschen Bund, der mit dem Bundeskanzleramt und dem Auswärtigen Amt ebenfalls nur zwei sogenannte Bundesbehörden kannte. Ein Jahr später wurde mit der Kaiserlichen Admiralität ein drittes Amt geschaffen, das von den Marineministerien der Seeuferstaaten die Verantwortung für die Marine übernahm.
Im Zuge der fortschreitenden Entwicklung des Kaiserreichs erhielt das Reichskanzleramt als zentrale Behörde immer mehr Aufgaben, die es kaum noch allein bewältigen konnte. Dies zwang Reichskanzler Otto von Bismarck dazu, einzelne Abteilungen auszugliedern und selbständige Reichsämter zu schaffen:
Reichseisenbahnamt (1873)
Generalpostmeister (1876-1880) bzw. Reichspostamt (ab 1880) Reichskanzleramt fürElsaß-Lothringen (1876-1879) bzw. das
Ministerium für Elsaß-Lothringen (ab 1879)
Reichsjustizamt (1877)
Reichsschatzamt (1879)
Am 24.Dezember 1879 wurde das nunmehr von einem Großteil seiner Aufgaben befreite Reichskanzleramt in Reichsamt des Innern umbenannt. Damit war die oberste Reichsverwaltung nahezu vollständig ausgebaut.
Unter Kaiser Wilhelm II. kam es zu neuen Veränderungen bei den Reichsämtern. Aus der Kaiserlichen Admiralität ging 1889 das Reichsmarineamt hervor, 1907 wurde die Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt in ein eigenes Reichskolonialamt überführt. Während des Ersten Weltkrieges verlor das Reichsamt des Innern weitere Aufgaben an das Kriegsernährungsamt, das 1916 eingerichtet, 1917 zur Reichsbehörde und 1918 in Reichsernährungsamt umbenannt wurde, sowie an das Reichswirtschaftsamt (ab 1917).
Ein zentrales Reichsmilitäramt hat es im Kaiserreich nie gegeben. Die Verantwortlichkeit lag bei den einzelnen Kriegsministerien der Länder Bayern, Sachsen, Württemberg und vor allem Preußen, dem sich diesbezüglich alle anderen Staaten angeschlossen hatten.