Wie man die GEZ am besten ärgert

gelesen am 29.04.2019 bei: http://www.pi-news.net/2019/04/wie-man-die-gez-am-besten-aergert/

Von EUGEN PRINZ | Ob Flüchtlings-, Migrations- oder Klimapolitik, die Krim, Putin, Brexit, EU, Trump, CO2, der schädliche Diesel oder die noch schädlichere AfD – das Erziehungsfernsehen bombardiert uns in ihren Nachrichten, Journalen und Talkshows schamlos mit linksgrüner Propaganda.

Es wäre schön gewesen, wenn sich die Indoktrination der Zuschauer auf die vorgenannten Sendungen beschränken würden. Dann könnte sich der Zwangsgebührenzahler damit abfinden und sie von seinem Fernsehkonsum streichen. Aber so schlau sind die Programmdirektoren auch. Deshalb sind die Volkserzieher dazu übergegangen, auch in den Unterhaltungssendungen die gewünschten politischen Botschaften perfide unterzubringen. Ob Samstagabendshow, der Tatort oder ein Fernsehspiel, Comedy oder „Daily-Soaps“ – egal. In jeder Sendung wird man – quasi über Bande – politisch erzogen.

Mit Indoktrination hat das nichts mehr zu tun, das ist Gehirnwäsche. Und im Gegensatz zu früheren Epochen der deutschen Geschichte, wo diese wenigstens noch kostenlos war, müssen wir heutzutage auch noch dafür bezahlen. Kein Wunder, dass sich immer mehr Zwangsgebührenzahler mit Händen und Füßen gegen den Beitrag wehren. Dem Geschäftsbericht 2017 des Beitragsservice ist folgendes zu entnehmen:

„Insgesamt wurden 2017 rund 21,2 Mio. Maßnahmen im Forderungsmanagement eingeleitet. Rund 1,32 Mio. davon waren Vollstreckungsersuchen.“

Es ist nicht jedermanns Sache, im Kampf gegen den „Beitragsservice“, wie die GEZ jetzt schönfärberisch heißt, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Gerichtsverhandlungen über sich ergehen zu lassen. Bisher hat sich auch jeder vor Gericht eine blutige Nase geholt, mit Ausnahme von Norbert Häring vom Handelsblatt. Da aber auch in dieser Angelegenheit noch eine letztinstanzliche Entscheidung aussteht, wollen wir das mal außen vor lassen.

Es gibt jedoch neben der juristischen Schiene auch noch einen zweiten Weg, den man gehen kann, um sich gegen die Zwangsgebühr zu wehren. Und dieser ist gegenwärtig deutlich effektiver als auf dem Rechtsweg gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen.

Gebrauchsanweisung: Wie man für die GEZ zum Verlustgeschäft wird

Mit ein bisschen Aufwand kann man für die Zwangsgebührensender zum Verlustgeschäft werden, ohne ein großes finanzielles Risiko einzugehen. Und das wollen wir uns jetzt einmal ansehen:

Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass der Zwangsbeitrag monatlich 17,50 Euro beträgt. Das sogenannte „Beitragskonto“, mit dem jeder von uns Melkeseln beim Beitragsservice erfasst ist, hat folgenden Zahlungsrhythmus:

15.02. für die Monate Januar – März
15.05. für die Monate April – Juni
15.08. für die Monate Juli – September
15.11. für die Monate Oktober – Dezember

Abgebucht wird jeweils der Beitrag für drei Monate, also 52,50 Euro. Schön bequem, per Lastschrift.

1. Erste und wichtigste Maßnahme: Lastschrifteinzug widerrufen

Und das ist gleich der erste Zahn, den wir dem Beitragsservice ziehen. Schluss mit der bequemen Geldbeschaffung: Der Lastschrifteinzug wird widerrufen!

Hier die Adresse:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Telefon: 0221 5061-0 (Zentrale)
Fax: 01806 999 555 01
E-Mail: impressum@rundfunkbeitrag.de

Und damit fangen wir schon an, dem Beitragsservice Arbeit zu machen. Denn als nächstes kommt ein Schreiben mit einem Zahlungsformular, mit dem der Melkesel aufgefordert wird, seinen Rundfunkbeitrag zu bezahlen und am besten gleich wieder einen Lastschrifteinzug zu ermöglichen.

2. Füße stillhalten

Was machen wir? Gar nichts. Denn am Anfang ist der Beitragsservice gnädig. Er schickt uns eine Zahlungserinnerung, die noch keine Mahngebühr beeinhaltet und bettelt erneut um ein Lastschriftverfahren. Sie sehen, jetzt fangen wir schon an, den Gebühreneintreiber für sein Geld (das er immer noch nicht hat) arbeiten zu lassen.

Und wie verfahren wir mit dieser Zahlungserinnerung? Wir machen zwei Löcher rein, heften sie ab und tun ansonsten gar nichts.

3. Festsetzungsbescheid

Nun ist beim Beitragsservice der Spaß vorbei. Als nächstes kommt ein Festsetzungsbescheid, der aber immer noch keine Mahngebühren enthält. In ihm steht, wieviel wir den Gehirnwäschern angeblich schulden. Der Bescheid enthält auch eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der wir darüber aufgeklärt werden, dass wir innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid erheben können. Und genau das machen wir auch. Unsere Freunde von der Partei Die Linke haben sich da eine schöne Begründung ausgedacht, die dem Beitragsservice in der Ablehnung des Widerspruchs viel Arbeit macht.

4. Bettelbrief, dass man den Widerspruch zurücknimmt

Deshalb schickt uns der Beitragsservice als nächstes ein Schreiben, in dem mitgeteilt wird, dass der Beitrag rechtmäßig erhoben wird und wir doch bitte den Widerspruch zurücknehmen und bezahlen sollen. Damit wollen sich die Kameraden die Arbeit sparen, einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid formulieren zu müssen. An dieser Stelle erfolgt schon der Hinweis, dass den Beitragsservice „sehr viele Anfragen erreichen“ und es deshalb längere Zeit dauern kann. Anders formuliert: „Wir ersaufen in Arbeit weil es so viele Deppen wie Dich gibt, die uns auf Trab halten“. Eine Runde Mitleid…

Und was machen wir? Gar nichts. Wir warten auf den Widerspruchsbescheid. Mit dem Widerspruchsbescheid fällt auch erstmals ein Säumniszuschlag an. Dieser bewegt sich allerdings im Bereich von etwa acht Euro und ist somit den Spaß wert.

5. Am Scheideweg

Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, wo wir entweder bezahlen oder vor Gericht gehen. Der Autor empfiehlt, ersteres zu tun und im Gegenzug die zahlreichen Möglichkeiten zu nutzen, den Beitragsservice weiter zu quälen.

6. Ratenzahlung

Es gilt nun, den fälligen Betrag auf mehrere Überweisungen aufzuteilen. Als Faustregel gilt: Je mehr Überweisungen, umso höher der Aufwand beim Beitragsservice. Wer ein Sadist mit Durchhaltevermögen ist, kann jeden Tag einen Euro (oder so) an die Gehirnwäscher überweisen. Mehr bräuchte es gar nicht, zum Verlust-Gebührenzahler zu werden. Bauen Sie einfach die tägliche Überweisung in Ihren 24-Stunden-Rhythmus ein wie das Zähneputzen. Wichtig: Sie brauchen natürlich ein Bankkonto, das gebührenfrei ist. Ohne dass der Autor daraus einen finanziellen oder sonstigen Nutzen zieht, sei die Sparda Bank empfohlen.

7. Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung

Bei sämtlichen Zahlungen, die Sie leisten, vermerken Sie im Verwendungszweck, dass diese unter dem Vorbehalt der Rückforderung erfolgen. Es könnte ja sein, dass irgendwann ein Gericht die Zwangsgebühr für rechtswidrig erklärt. Um zu vermeiden, dass die Verjährungsfrist solche Ansprüche nach Ablauf von drei Jahren zunichte macht, fordern Sie jeweils vor Ablauf der Frist die gezahlten Beträge zurück. Das stellt die Uhr wieder auf Null.

8. Kostenlose Selbstauskunft anfordern

Der Beitragsservice ist verpflichtet, einmal im Jahr auf Anfrage schriftlich mitzuteilen, welche Daten er von Ihnen gespeichert hat. Also: Jedes Jahr die entsprechende Auskunft anfordern!

9. Eine besonders perfide Methode

Der Paragraph 25 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bietet eine besonders perfide Methode, die Rundfunkanstalten zu quälen. Diese Bestimmung besagt, dass die Verwaltungsmitarbeiter der Rundfunkanstalten gegenüber den Gebührenzahlern eine Beratungspflicht haben. Eine Spielwiese für solche Beratungen bietet der Rundfunkstaatsvertrag vom 15. Dezember 2010. Da finden sich in beinahe jedem Paragraphen Ansätze, dumme Fragen zu stellen. Zwei Beispiele:

„Gemäß § 2, Absatz II, Satz 1 Rundfunkstaatsvertrag ist der im Mietvertrag genannte Mieter einer Wohnung Beitragsschuldner und hat den Rundfunkbeitrag zu entrichten. Hiermit beantrage ich gemäß § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz Auskunft, wie die Bestimmung ausgelegt werden muss, wenn kein schriftlicher Mietvertrag existiert.“

Ein weiteres Beispiel:

„Gemäß § 3 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist eine Wohnung eine baulich abgeschlossene Raumeinheit. Hiermit beantrage ich gemäß § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz Auskunft über die Mindestgröße der Raumeinheit.“

Hier sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt und die Frage kann gar nicht dumm genug sein, als dass sie nicht beantwortet werden muss.

Framing Manual: So geht die ARD mit den Zwangsgebühren um

Bekanntlich hat die ARD von einer Linguistin ein sogenanntes „Framing Manual“ erstellen lassen (PI-NEWS berichtete), damit die Zuschauer noch besser sprachlich manipuliert werden können. Bezahlt hat das Manual natürlich auch der Melkesel. Noch ein Grund mehr, den Gehirnwäschern das Leben möglichst schwer zu machen.

Teilen Sie diese Gebrauchsanweisung!

Sich juristisch gegen die Zwangsgebühr zu wehren, ist ein Weg, den der Autor zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht empfiehlt. Sobald jedoch einer der zahlreichen Kläger mit seinen noch zahlreicheren Ansätzen einen Erfolg vermelden kann, werden wir wieder berichten. Insbesondere der „Barzahlungsansatz“ von Norbert Häring ist vielversprechend.

Aber noch ist es der bessere Weg, durch die vorher beschriebenen Maßnahmen als Beitragspflichtiger zu einem dicken Verlustgeschäft für die Zwangsgebührensender zu werden. Wenn auf diese Weise die Milch der Melkesel sauer wird, sind die Volkserzieher in einer prekären Lage.

Sie haben es nun in der Hand: Sie können diese Gebrauchsanweisung auf Facebook teilen und so dafür sorgen, dass möglichst viele Beitragszahler die Tipps lesen und danach handeln. Oder Sie tun es nicht – dann ist Ihnen der Dank der Zwangsgebührensender gewiss.

Einen weiteren Betrag als Hilfsmittel finden sie unter:




Tipps für den GEZ Boykott – oder der Weg wie Sie aufhören Lügen zu kaufen und Kriege zu finanzieren

Hier das juristische und staatsrechtliche Mittel gegen diesen Betrug

Gesetz, betreffend die Nichtigkeit von Staatsverträgen in Deutschland

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1405251-nr21-gesetz-staatsvertraege-mit-der-brd-gez/
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/2014/Amtsblatt/RGBl-1405251-Nr21-Gesetz-Staatsvertraege-mit-der-BRD.pdf

Nur wer das Rechtsmittel wart, wird sein Recht wieder bekommen!

***********

Tipps für den GEZ Boykott

1.) „Zwangsanmeldung“

Eine Zwangsanmeldung gibt es nicht.Verträge beruhen auf *zwei* *übereinstimmenden* Willenserklärungen. Eine einseitige Zwangsanmeldung kann es daher nicht geben.

Wenn ein Brief mit einer Anmeldung kommt, beantwortet man diesen Brief folgendermaßen:

„Sehr geehrte Damen und Herren,ich nehme Ihr Angebot, mit Ihnen ein Vertragsverhältnis einzugehen nicht an und widerspreche der Anmeldung. Da durch meine Zurückweisung die für einen Vertrag notwendige übereinstimmende Willenserklärung fehlt, kommt mit Ihnen kein Vertragsverhältnis zustande.“

2.) Wenn eine Mahnung kommt

Hier wird es interessant. Denn die GEZ Gebühr hat keine gesetzliche Grundlage. Der Rundfunksstaatsvertrag ist ein *VERTRAG* zwischen Bundesländern und Rundfunkanstalten. Du bist an diesem Vertrag nicht beteiligt, daher hast du auch KEINE Pflichten aus diesem Vertrag!

Die Antwort auf eine Mahnung kann wie folgt aussehen:

„Sehr geehrte Damen und Herren, zwischen Ihnen und mir besteht kein Vertragsverhältnis, aus dem sich für mich Pflichten ergeben hätten. Weisen Sie mir nach, dass zwischen Ihnen und mir ein Vertragsverhältnis besteht.“ Bumms, kurz und knackig.

Wenn dann eine verschwurbelte Antwort kommt mit Bezug auf den Rundfunkstaatsvertrag, schreibst du diese Antwort:

„Sehr geehrte Damen und Herren, ich weise erneut darauf hin, dass zwischen Ihnen und mir kein Vertragsverhältnis besteht. Verträge zu Lasten Dritter sind nichtig. Ich bin kein Vertragspartner des sog.“Rundfunksstaatsvertrages“, damit bin ich kein Vertragspartner und damit unterliege ich keinerlei Pflichten aus diesem Vertrag. Ihre Forderung gegen mich ist daher nichtig.“

Die GEZ sieht nun, dass sie mit einem Menschen zu tun hat, der den GEZ Betrug durchschaut hat, in aller Regel geben sie dann auch auf.

Wenn die GEZ weiter mahnt, ist das Recht dennoch auf deiner Seite. Jetzt wird es noch interessanter. Bitte schau mal auf den Absender. Ist der Absender der „Beitragsservice“, wie auch unter https://www.rundfunkbeitrag.de ?
Dann schaut mal auf das Impressum:

https://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html

Es geht um diesen Satz: „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung„.

Wisst ihr, was das bedeutet? Was für eine Ungeheuerlichkeit das ist?

Der Beitragsservice ist NICHT RECHTSFÄHIG! Er kann also keine Willenserklärung abgeben. Ein Neugeborenes ist nicht geschäftsfähig, ein Neugeborener kann kein Auto kaufen. Er ist aber Träger der Menschenrechte, ein Neugeborener IST rechtsfähig.

Der Beitragsservice dagegen ist nicht rechtsfähig, er kann also KEINE Willenserklärungen abgeben! Wer keine Willenserklärungen abgeben kann, der kann dir nicht mal zum Geburtstag Grüße übermitteln.

Das bedeutet, JEDER Schriftverkehr, jede Mahnung des Beitragsservice ist IN SICH NICHTIG.

Wenn also die „GEZ“ weiterhin mahnt, antworten sie wie folgt:

„Sehr geehrte Damen und Herren, ich weise erneut darauf hin, dass zwischen Ihnen und mir kein Vertragsverhältnis besteht. Desweiteren weise ich darauf hin, dass Sie keine geschäftsfähige Entität darstellen. Da Sie zu einer Abgabe von Willenserklärungen nicht befähigt sind, sind Ihre Forderungen nichtig. “

Rumms. Jetzt weiß die GEZ, dass sie den Betrug durchschaut haben.

Und selbst wenn die weiterhin nicht locker lassen und einen Handlanger schicken, mit einem „Vollstreckungsbescheid“, dann macht folgendes:

Schaut euch mal den „Vollstreckungsbescheid“ der GEZ an, der kommt nämlich in der Regel nie von einem Gericht und ist damit nichtig. Vielmehr liegt hier eine Täuschung vor!

Wenn der nette Herr von der „GEZ“ vorbeikommt, dann macht ihr folgendes. Ihr lasst in freundlich herein, lasst euch den Dienstausweis zeigen UND seinen PERSONALAUSWEIS. Davon macht ihr ein Foto oder schreibt die Daten seines Ausweises ab.

Dann sagt ihr dem Herrn folgendes: „Lieber Herr Meier, ich mache Sie darauf aufmerksam,dass Sie PERSÖNLICH als Überbringer dieses Vollstreckungsbescheides für dessen Inhalt verantwortlich sind. Da dieser Vollstreckungsbescheid nicht von einem Amtsgericht ausgestellt wurde, täuschen Sie ein amtliches Schreiben vor. Damit machen Sie sich strafbar. Ich werde daher diesen Vollstreckungsbescheid mit Ihren Personalien an meine Staatsanwaltschaft übergeben, mit der Prüfung, ob Sie eine Straftat begangen haben.

Ich habe den begründeten Verdacht, dass Sie sich gegen § 263 StGB strafbar gemacht haben. Da Sie mir einen Bescheid zustellen, der den Anschein eines amtlichen Dokumentes erweckt, tatsächlich aber von einer privaten Firma ausgestellt wurde“.

Ich fasse mal zusammen:

Die Rundfunkgebühr ist ein PRIVATRECHTLICHES Konstrukt, kein gesetzliches.

KEIN Bürger in DE ist Teil des Rundfunkstaatsvertrages, damit gibt es auch keine Pflichten aus diesem Vertrag.

Der Beitragsservice ist eine NICHTRECHTSFÄHIGE PRIVATE Entität, eine Firma. Durch die fehlende Rechtsfähigkeit kann der Beitragsservice auch keine Forderungen erheben.

Der Beitragsservice kann juristisch nicht einmal einen Brief schreiben, er kann keine Willenserklärungen abgeben! Damit sind alle Schreiben in sich NICHTIG.

Ich hoffe, ihr habt nun erkannt, dass der Rundfunkbeitrag eine Betrugsmasche ist!

Der Rundfunkbeitrag kann aus o.g. Gründen auch nie gerichtlich eingeklagt werden.

Sollte es zum äußersten kommen, dann müsste man vor Gericht einfach o.g. Punkte vorbringen. Damit könnte jede Klage abgeschmettert werden.

Lasst euch nicht einschüchtern!

Bezahlt einfach nicht für diese Propagandaschau.

Quelle:
http://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Netzwerk-Nichtrecherche/Tips-fuer-den-GEZ-Boykott/posting-2172159/show/

Weitere Links und Hinweise zum Thema:

BOYKOTT! Eine sehr guter Artikel auf NEOPresse
„ARD/ZDF/Deutschlandradio-Beitragsservice – eine Firma und kein Amt oder Behörde!“
http://www.neopresse.com/gesellschaft/kommentar-volksboykott-gegen-den-rundfunkbeitrag-der-massenabzocke-endgueltig-einen-riegel-vorschieben/

GEZ? NEIN DANKE! Eine Schritt für Schritt Anleitung.
http://www.youtube.com/playlist?list=PLds0lAsvC-fgM-NX8NddOO87ZuzhERFxx

AUFRUF ZUM DEUTSCHLANDWEITEN GEZ-BOYKOTT!
http://www.postswitch.de/wissenswertes/anonymous-legt-gez-lahm.htm

DIE GEZ IST ILLEGAL! – Gründe gegen den Rundfunkbeitrag! – YouTube
http://www.youtube.com/watch?v=pt51arpuXoQ

Nie wieder GEZwungen – Dem verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag die rote Karte GEZeigt!

LG Tübingen, Beschluss vom 19. Mai 2014 – Az. 5 T 81/14
http://openjur.de/u/708173.html

*******************

Und hier das juristische und staatsrechtliche Mittel gegen diesen Betrug

„Gesetz, betreffend die Nichtigkeit von Staatsverträgen in Deutschland“

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1405251-nr21-gesetz-staatsvertraege-mit-der-brd-gez/

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/2014/Amtsblatt/RGBl-1405251-Nr21-Gesetz-Staatsvertraege-mit-der-BRD.pdf

Nur wer das Rechtsmittel wart, wird sein Recht wieder bekommen!

Zum 29.04.2019 veröffentlichten wir: „Wie man die GEZ am besten ärgert“