Anschluß von Deutschösterreich an Deutschland am 12. November 1918

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Nachfolgend, haben wir den Bericht so belassen, wie er veröffentlicht wurde, und am Ende dieses Berichtes bietet die MmgZ-Redakition einige Gedanken und Fragestellungen an.

Anschlußpläne Deutschösterreichs und österreichischer Bundesländer nach 1918

Die Stadt Memmingen schließt sich der Stadt Kempten an und interveniert am 5. April 1919, im Vorfeld der Volksabstimmung in Vorarlberg über den Anschluss an die Schweiz, zugunsten des Vorarlberger Beitritts zum Deutschen Reich. (Archiv der Landeshauptstadt Bregenz)

„Unsere einzige Rettung ist Deutschland“. Propaganda für die Abstimmung im Land Salzburg über den Anschluss an Deutschland am 29. Mai 1921. Das Plakat zeigt vor der Festung Hohensalzburg den „Salzburger Stier“, der Grenzpfähle mit den Farben Deutschlands, Österreichs und Bayerns niederreißt. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Plakatsammlung)

von Rolf Steininger

Nach der Revolution von 1918 erklärte sich die Republik Deutschösterreich zum Bestandteil des Deutschen Reichs. Ein Anschluss an Deutschland wurde aber 1919 durch die Friedensverträge von Versailles und Saint Germain untersagt. (Zusatz aus der MmgZ-Redaktion: Von Seiten der Deutschösterreicher und der Deutschen bis heute nie außer Kraft gesetzt) Im Lauf des Jahres 1921 verlagerte sich die Anschlussbewegung auf die Ebene der Länder, als in Tirol und Salzburg Abstimmungen über den Anschluss an Deutschland stattfanden. Obwohl im Oktober 1922 nochmals untersagt, blieb die Frage der Vereinigung Österreichs mit Deutschlands weiterhin als politische Forderung bestehen. Die BVP instrumentalisierte sie in der Debatte um die Stärkung des innerdeutschen Föderalismus.

Inhaltsverzeichnis

12. November 1918 – Beschluss zur Vereinigung „Deutschösterreichs“ mit der „Deutschen Republik

Die „Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich“, die sich am 21. Oktober aus den 1911 gewählten Reichsratsabgeordneten des deutschen Siedlungsgebietes der Habsburger Monarchie konstituiert hatte, verabschiedete am 12. November 1918 eine Verfassung für den neuen Staat. Deren Artikel 2 lautete: „Deutschösterreich ist ein Bestandteil der Deutschen Republik“. Der sozialdemokratische Staatskanzler Karl Renner (1870-1950) erklärte an jenem Tag im Parlament: „Wir sind ein Stamm und eine Schicksalsgemeinschaft.“

Am 12. März 1919 wurde der Beschluss von der konstituierenden Nationalversammlung „feierlich wiederholt, bestätigt und bekräftigt“. Außenminister Otto Bauer (1881-1938) bezeichnete in einer programmatischen Rede „die Vereinigung Deutschösterreichs mit der großen Deutschen Republik […] heute wieder als unser Programm“.

Gründe für die Anschlussbewegung

Karl Renner sah 1945, als erster Kanzler auch der Zweiten Republik, folgende Ursache für die Anschlussbewegung: Die Angst vor Hunger und Arbeitslosigkeit habe 1918 jeden an den Anschluss als einzig mögliche Lösung denken lassen: „Österreichs wirtschaftliche Lage verstehen, bedeutet, die Bewegung für den Anschluss zu verstehen.“

Die Anschlusseuphorie der Sozialdemokraten hatte aber auch andere Gründe: Ihr Ziel war die Bildung einer Einheitsfront mit den deutschen Sozialdemokraten, wie es in einem Wahlaufruf vom 4. Februar 1919 hieß: „Wir wollen uns mit dem roten Deutschland vereinen. Vereinigung mit Deutschland bedeutet jetzt Vereinigung mit dem Sozialismus.“

Ähnliche Begeisterung für den Anschluss zeigten neben den Sozialdemokraten die Deutschnationalen. Die Christlich-Sozialen standen dagegen einem von den Sozialdemokraten geförderten „roten Deutschland“ skeptisch gegenüber.

Anfängliche Skepsis in Berlin

Die Wiener Entscheidung vom 12. November 1918 stieß in Berlin zunächst auf Skepsis, denn schon am 9. November waren die im Falle eines Anschlusses wesentlich härteren Friedensbedingungen der Entente bekannt geworden.

Dennoch wurde in den folgenden Wochen der Anschlussgedanke in Deutschland immer populärer. Schon das Reichswahlgesetz vom 30. November 1918 sprach vom eventuellen Anschluss Deutschösterreichs. Das am 10. Februar 1919 von der Weimarer Nationalversammlung verabschiedete „Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt“ sah vor, dass „wenn Deutschösterreich sich dem Deutschen Reich anschließt“, es am Staatenausschuss teilnehmen solle.

Der Vereinigungsplan: Das Berliner Protokoll vom 2. März 1919

Bauer und der deutsche Außenminister Ulrich Graf Brockdorff-Rantzau (1869-1928) unterzeichneten am 2. März 1919 in Berlin ein Protokoll, dessen wichtigste Passagen trotz Geheimhaltung zur Kenntnis der Entente gelangten.

Das „Berliner Protokoll“, so Bauer im Januar 1922 im Nationalrat, sah vor, „in welcher Weise, wenn der Anschluss an Deutschland vollziehbar wird, er vollzogen werden soll“. Beide Seiten waren übereingekommen, in dieser Frage schrittweise vorzugehen und mit Rücksicht auf die Friedensverhandlungen auf ein Fait accompli zu verzichten. Die Entente sollte nicht vor vollzogene Tatsachen gestellt werden. Das „Berliner Protokoll“ traf als Absichtserklärung bezeichnenderweise keine Aussage über den Zeitpunkt des Anschlusses. Dennoch nahm im Frühjahr 1919 eine Kommission vorbereitende Beratungen auf.

Anschlussverbot durch die Pariser Vorortverträge 1919

Vor allem angesichts der Gegnerschaft Frankreichs scheiterten die Anschlusspläne. Sowohl der am 28. Juni 1919 von Deutschland unterzeichnete Friedensvertrag von Versailles als auch der Friedensvertrag von Saint Germain vom 10. September 1919 verboten in ihren Artikeln 80 bzw. 88 den Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich. (Zusatz aus der MmgZ-Redaktion: des Verbot wurde nur für Österreich erteilt – NICHT für Deutschösterreich) Die Siegermächte wollten dem geschlagenen Deutschland eine Gebietserweiterung oder eine Zunahme seiner Bevölkerung um sechseinhalb Mio. Menschen nicht zubilligen.

Reaktion der Österreichischen Nationalversammlung – „Deutschösterreich“ wird die „Republik Österreich“

Die österreichische Nationalversammlung nahm den Vertrag von Saint Germain am 6. September 1919 unter Protest an. Am 21. Oktober 1919 änderte sie dem Vertrag entsprechend den Staatsnamen von „Deutschösterreich“ in „Republik Österreich“ und setzte „in Durchführung des Staatsvertrages von St. Germain die bisherige Bestimmung ‚Deutschösterreich ist ein Bestandteil des Deutschen Reiches‘ außer Kraft“.

Verlagerung der Anschlussbewegung auf die Länderebene 1921

In den Augen weitester Kreise seiner Bevölkerung war Österreich nicht lebensfähig und der Anschluss der einzige Weg aus dem immer größer werdenden Elend. Im Gegensatz zur sozialistisch geprägten Anschlussbewegung von 1918/19 trugen die Entwicklung nun christlichsozial-konservativ geprägte Länder, die sich vom „roten“ Wien lossagen wollten. Dabei spielte eine schon länger vorhandene Abneigung gegen die Zentrale eine wichtige Rolle.

Schwerpunkte der Anschlussbewegung 1921 waren die Länder Tirol, Salzburg und die Steiermark, nachdem schon am 11. Mai 1919 eine Abstimmung in Vorarlberg eine Mehrheit von über 80 % für einen Anschluss an die Schweiz ergeben hatte.

In Tirol stimmten bei einer Volksabstimmung am 24. April 1921 über 98 % für den „Zusammenschluss“ mit dem Deutschen Reich, bei einer inoffiziellen Befragung in Salzburg sogar 99 % – wenngleich in beiden Fällen massive Propaganda, Manipulationen und unklare Zahlen den Wert der Abstimmungsergebnisse schmälerten. Weitere Abstimmungen unterblieben aufgrund des Drucks der Siegermächte und mit Blick auf die bevorstehenden Plebiszite im Burgenland und in Kärnten.

Am Ende dieser Entwicklung musste sich die Republik Österreich bei einer Anleihe des Völkerbundes im Oktober 1922 erneut verpflichten, für die nächsten „zwanzig Jahre“ gemäß dem Wortlaut des Artikels 88 des Vertrages von Saint Germain „ihre Unabhängigkeit nicht aufzugeben“.

Die Rolle Bayerns

Aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft war die Frage eines möglichen Beitritts Österreichs zum Deutschen Reich von großer Bedeutung für Bayern. Die vor 1918 gegen einen Beitritt Österreich-Ungarns erhobenen, vor allem agrarpolitischen Bedenken spielten dabei keine Rolle mehr.

Sehr weitgehende Überlegungen äußerte der BVP-Politiker Georg Heim (1865-1938), der im November 1918 vorschlug, Bayern solle aus dem Deutschen Reich austreten und mit den stammesverwandten Ländern Österreichs – Tirol, Salzburg und Oberösterreich, eventuell noch Vorarlberg – einen eigenen Staat bilden. Trotz offizieller Distanz der BVP und der von ihr getragenen bayerischen Regierungen zu diesen separatistischen Plänen bildete das Kriterium der „Stammesverwandtschaft“ die Grundlage der bayerischen Österreichpolitik während der Weimarer Republik. Angesichts der nach 1918 eindeutig an das Reich übergegangenen außenpolitischen Kompetenz blieb aber der Spielraum bayerischer Politik begrenzt; eigenständige Versuche Bayerns, sich 1920/21 in der Anschlussfrage zu profilieren, führten zu energischen Protesten aus Berlin; Treffen bayerischer und österreichischer Politiker fanden nur im privaten Rahmen statt. Enge Beziehungen unterhielten die bayerischen Regierungen der Zwischenkriegszeit nur mit Tirol. Die spektakulärste Aktion bayerischer Tirolpolitik war dabei die Attacke von Ministerpräsident Heinrich Held (1868-1938) auf das faschistische Italien wegen dessen Südtirolpolitik am 4. Februar 1926.

Die Kontaktpflege mit den anderen österreichischen Ländern blieb weitgehend der lokalen Politik überlassen. Hierzu zählten um 1920/21 die Bemühungen der Bürgermeister schwäbischer Städte, vor allem des Lindauer Oberbürgermeisters und späteren NS-Ministerpräsidenten von Bayern, Ludwig Siebert (1874-1942), den Vorarlberger Anschlussbeschluss an die Schweiz zu revidieren.

Bedeutung des Anschlussgedankens in der Reichsreformdebatte

Der Anschlussgedanke war gleichzeitig auch von hoher innenpolitischer Bedeutung für die Reichsreformdebatte, da ihn die BVP instrumentalisierte, um den innerdeutschen Föderalismus zu stärken.

So formulierte 1930 Alois Hundhammer (1900-1974): „Übrigens würden Österreich und Wien, von deren Anschluß an das Reich man soviel redet, nie einem von Berlin aus beherrschten Einheitsstaat sich einordnen. Wer es wirklich ernst meint mit einem Großdeutschland, in das auch Österreich heimkehren soll, der muß aus nationalen Gründen eintreten für ein förderalistisch gestaltetes Deutsches Reich.“ (Oliver Braun [Bearb.], Die staatsbürgerlichen Vorträge von Alois Hundhammer aus den Jahren 1930 und 1931, München 2005, 59).

Ausblick: Der Anschluss Österreichs 1938

Im März 1938 führten die Nationalsozialisten den Anschluss unter ganz anderen Vorzeichen gewalttätig herbei. Noch in Linz ließ Adolf Hitler (1889-1945) am 13. März 1938 das Gesetz über die „Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich“ ausarbeiten, das sofort in Kraft trat. Sein Artikel 1 – „Österreich ist ein Land des Deutschen Reiches“ – erinnerte in fataler Weise an 1918, obwohl doch alles ganz anders war.

Literatur

  • Thomas Albrich/Klaus Eisterer/Rolf Steininger (Hg.), Tirol und der Anschluß: Voraussetzungen, Entwicklungen, Rahmenbedingungen 1918-1938 (Innsbrucker Forschungen zur Zeitgeschichte 3), Innsbruck 1988.
  • Werner Dreier/Meinard Pichler, Vergebliches Werben. Mißlungene Vorarlberger Anschlußversuche an die Schweiz und an Schwaben (1918-1920) (Studien zur Geschichte und Gesellschaft Vorarlbergs 5), Bregenz 1989.
  • Rolf Steininger, Der Staatsvertrag. Österreich im Schatten von deutscher Frage und Kaltem Krieg 1938-1955, Innsbruck/Wien/Bozen 2005.
  • Rolf Steininger, Die Anschlußbestrebungen Deutschösterreichs und das Deutsche Reich 1918/19, in: Arbeitskreis für regionale Geschichte (Hg.), „Eidgenossen, helft Euren Brüdern in der Not!“ Vorarlbergs Beziehungen zu seinen Nachbarstaaten 1918-1922, Feldkirch 1990, 65-83.
  • Michael Weigl, Das Bayernbild der Repräsentanten Österreichs in München 1918-1938. Die diplomatische und konsularische Berichterstattung vor dem Hintergrund der bayerisch-österreichischen Beziehungen (Europäische Hochschulschriften III 1013), Frankfurt am Main u. a. 2005, v. a. 29-50.

Weiterführende Recherche

Externe Links

Empfohlene Zitierweise

Rolf Steininger, Anschlusspläne Österreichs und österreichischer Bundesländer nach 1918, publiziert am 11.05.2006; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Anschlusspläne_Österreichs_und_österreichischer_Bundesländer_nach_1918> (30.08.2019)

Gedanken und Fragen der Redaktion, zu diesem Bericht, denn die Wahrheit sollte unser gemeinsames Ziel sein:
Nach 100 Jahren alliierter- und zionistischer Unterdrückung, muß der Wille der Deutschen Völker erfüllt werden.
Ohne das Deutschösterreich im ewigen Bund, wird das Preußen nie weider erstehen können?
Es gibt keinen völkerrechtlichen Nachweis, daß den Beitritt Deutschösterreichs in Frage stellt – also packen wir es an.
Würde wir unsere Aufmerksamkeit darauf richten, den Menschen vor Ort zu helfen, statt unnötige Wahlschlachten von staatenlosen Parteien zu fördern, dann könnte wir endlich unsere eigenen Probleme bewältigen.




Vermeiden Sie die persönliche Haftung mangels Staatshaftungsgesetz

gelesen bei den Volks-Büros und darf gerne für eigenen Zwecke zur Aufklärung der BRD-Unternehmungen verwendet werden

Nun folge der Text, der allen Landratsämtern der BRD bzw. des Vereinigten Wirtschaftsgebietes zugestellt wurde und auch den Gemeinden zugestellt ist oder noch wird.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Umgestaltung Ihrer ehemals souveränen Landratsamtsverwaltung in ein NICHTstaatliches Unternehmen der „Vereinigten NICHTStaaten von Europa“, führen Sie Ihre Tätigkeit nicht mehr zum Wohl ihrer Heimat aus, sondern einzig und alleine zum Wohle, ihrer durch Parteien geschützten Konzernfinanzierten und -abhängigen Politikern.

Wir möchten Ihnen, als Ihre vertrauliche und politisch neutral Kontaktadresse, auf dem Weg in die Heimat der Deutschen behilflich sein, welches in seiner Rechtsfähigkeit und Souveränität von ihrem „Bundesverfassungsgericht“ NIE in Frage gestellt wurde. Bitte überprüfen sie die nachfolgende Fakten und überzeugen Sie sich selbst.  

Unter Anwendung Ihres Grundgesetzes möchten wir Ihnen beweisen, dass die EU-gesteuerte BRD, keine Befugnisse besitzt, Sie von Ihren zustehenden bürgerlichen Rechten und dem Recht auf Heimat abzutrennen. Dieses Recht garantiert Ihnen die UN-Charta, die Menschenrechte und die Völkerrechte, die Sie gemäß Ihrer Tätigkeit kennen sollten.

Bitte prüfen Sie die nachfolgende Fakten (wenn es nicht schon geschah):

  1. a) Die Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ ist der Beweis Ihrer Staatenlosigkeit für die Sie sich durch Schweigen oder „wird schon richtig sein“ freiwillig entschieden haben, die Sie allerdings auch zu jeder Zeit widerrufen können.
  2. b) Ihre Verwaltung unterliegt dem Landesrecht eines Landes, das noch unter Besatzungsrecht (siehe GG Art. 79120125,130135a) steht, sich allerdings durch den aktuellen Art. 23 Ihres Grundgesetzes der EU unterwerfen musste. Somit gibt es auch keine souveränen Gemeinden, Sie haften für Ihr Handeln immer mit Ihrem Privatvermögen, denn auch die Gesetze des Deutschen Reiches gelten weiterhin fort, siehe hierzu GG Art. 123.
  3. c) GG Art. 139: Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt. (Feindstaatenklausel, SHAEF-Gesetze und Militärregierungsgesetz)
  4. d) Ihre BRD ist die Weimarer Republik, siehe hierzu die Verwendung „Groß-Berlin“ in den GG Art. 22127145 und ganz besonders 140 des GG.
  5. e) Ihre Bundeskanzlerin ist Geschäftsführerin einer Nicht-Regierungs-Organisation, denn eine Bundesregierung gibt es seit 1990 nicht mehr!
  6. f) Ihr Bundespräsident wird durch eine Bundesversammlung, bestehend aus abhängigen, Parteipolitikern, Schauspielern und Künstlern, bestimmt !
  7. g) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über die Staatsangehörigkeit und die Länder, siehe GG Art. 31 und 73;  und im GG Art. 133 tritt der Bund in die Rechten und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein. (Was nun Wirtschaftsgebiet? Bund? BRD? oder vereinigtes Deutschland?)

Dieses und vieles mehr wirkt für Sie, solange Sie Ihr Verhalten in Bezug zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit, bzw. Ihres freien Willen beibehalten. Die Rechte des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes aus dem Jahr 1913, können Ihnen von keiner Regierung oder Religion der Welt entzogen werden. Es muss Ihnen nur bewusst werden, dass dieses Gesetz, nie außer Kraft getreten ist und das RuStaG dem StaG vorgeht.

Wir empfehlen folgende Seiten mit Informationen:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1306062-nr21-gemeindeverfassung/

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/deutsche-verfassung/

https://www.volks-buero.de/koordination/fragen-und-antworten-zur-rechtlichen-situation-der-deutschen/

https://www.volks-buero.de/koordination/dokumente-fuer-den-weg-nach-deutschland/

Ihre Kontaktaufnahme zu uns wird streng vertraulich behandelt !

Mit freundlichen Grüßen




Die Ostdeutschen Gebiete gehören zu Deutschland als Ganzes

Die Ostdeutschen Gebiete gehören zu Deutschland gemäß Verfassung vom 16. April 1871, Änderungsstand: 28. Oktober 1918.

Erhard Lorenz, zum 16.04.2015

Die Ostdeutschen Gebiete gehören zu Deutschland im Deutschen Reich, wie Berlin die Hauptstadt des Bundesstaates Preußen und des Deutschen Reiches ist, gemäß Verfassung vom 16. April

Und wieder diskutiert man über Ostpreußen unter falscher Flagge und unter falschen Vorraussetzungen, so die ohne Beweisgrundlage in die Welt gesetzte Info für den 15. April 2015.

Rußland hatte den Deutschen die Ostgebiete 1955 und 1990 angeboten. Nachfolgend zitiere ich einen Text aus einer Weltnetzzeitung aus Königsberg:
http://www.kaliningrad.aktuell.ru/kaliningrad/im_gebiet/moskau_hat_deutschland_ostpreussen_rueckgabe_angeboten_180.html

Montag, 24.05.2010

Moskau hat Deutschland Ostpreußen-Rückgabe angeboten
Kaliningrad. Sollte das Gebiet Kaliningrad 1990 wieder an Deutschland zurückgehen? Angeblich hat Moskau die Ostsee-Exklave angeboten, doch Bonner Diplomaten winkten ab. Die Wiedervereinigung von BRD und DDR war wichtiger.

Der Spiegel berichtet über die sowjetische Offerte, die erst jetzt mit 20jähriger Verspätung bekannt wurde. Demnach ging am 2. Juli 1990 ein geheimes Fernschreiben bei der deutschen Botschaft in Moskau ein. Ein gewisser Gerneralmajor Geli Batenin bot demnach Verhandlungen über den Status des „nördlichen Ostpreußens“ an (der südliche Teil des Gebiets wurde nach dem Zweiten Weltkrieg Polen zugeschlagen).

Ostpreußen als Zankapfel zwischen UdSSR und Deutschland?

„Dieses Problem wird sich für die Sowjetunion und Deutschland über kurz oder lang stellen“, zitiert der Spiegel Batenin aus Gesprächen mit Joachim von Arnim, dem Leiter des Politreferats an der Botschaft. Wie genau das Angebot aussah, ist unklar.

Zu der Zeit, als die 2+4-Verhandlungen über die Wiedervereinigung Deutschlands liefen, steckte die Sowjetunion in einer tiefen Wirtschafts- und Versorgungskrise. Die Partei- und Staatsführung unter Generalsekretär Michail Gorbatschow brauchte Milliardenkredite, um Lebensmittel zu kaufen.

Wem kann Rußland nun die Ostgebiete anbieten?

Wir sollten dabei folgendes verstehen.
Wenn von Deutschland gesprochen wird, dann ist das Deutsche Volk gemeint, dieses Volk allerdings schläft und schläft und beschimpft jeden freiheitsliebenden, ehrlich handelnden und heimattreuen Reichs- und Staatsangehörigen zum Nazi, ohne zu wissen warum überhaupt.
Die sogenannte Regierung – alles nur gut bezahlte Marionetten – hat natürlich kein Recht im Sinne Deutschlands (Außengrenzen 31.07.1914) zu verhandeln, denn diese Marionetten werden nur dafür bezahlt ein Volk zu knechten und für USRAEL-Kriege auszuplündern. Womit die Frage zu klären wäre, wem gehören die Ostgebiete, wenn diese von Rußland und Polen nur verwaltet werden. Dies scheint niemand hier in Deutschland zu interessieren, oder? Ja und da wäre natürlich noch Elsaß-Lothringen derzeit durch die Firma Frankreich verwaltet und dann noch die Schutzgebiete. Was nun wertes Deutsches Volk?

Der 2+4 Vertrag sagt eindeutig aus, daß das vereinte Deutschland, darunter fällt die alte BRD und die DDR. Womit klar ist, daß beide alleine und auch gemeinsam kein Anrecht auf das Deutsche Reich haben. Siehe Artikel 1 Absatz 1 und 3:

Artikel 1 der Deutschen Verfassung
(1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen des vereinten Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung in Europa.
(2) Das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag.
(3) Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben.
(4) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.

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Achtung
Der 4plus2Vertrag (fälschlich 2+4) gilt nur für die vereinten Banditen-Räuber-Diebe und nicht für das Deutsche Volk. Es darf erkannt werden, daß 2 nichtmehr existende Gebilde einen Vertrag mit vier Verwaltungsmächte bzw. Besatzungsverwalter abgeschlossen haben und die Juristen, allen voran die Anwälte der BRD sind begeistert, was dazu führte daß in den Jahren danach eine Menge Nazigesetze in Kraft gesetzt werden konnten. Welche Anwälte und Juristen sind das?

Das vereinte Deutschland ist nicht Deutschland als Ganzes und hat in dieser und der vorhergehenden Variante keine Weltkriege geführt, die eine Existenz als Staat beweisen könnten oder eine ehemalige Teilung nachweisen können.
Eine Wiedervereinigung wäre das Deutsche Reich in den Grenzen zum 31.07.1914 gewesen.

Darum ist auch der neue Artikel 146 in dem „ungültigen“ Grundgesetz noch enthalten, ich zitiere: Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Es steht somit geschrieben, daß die Enheit und Freiheit Deutschlands (das wäre die Wiedervereinigung) immer noch zu vollziehen ist und daß das Grundgesetz nicht mehr in Kraft ist, wenn eine Verfasssung in Kraft tritt. Dies geschah am 29. Mai 2008 durch die Erschaffung des Volks-Bundesrathes und ist ein unumstößlicher juristisch korrekter Staatsakt.

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Am 15. April 1912 sank die Titanik, damals sagte man ein unsinkbares Schiff. Mit der echten Wiedervereinigung Deutschlands, würde eines der korruptestens Nazi-Arbeitslager der Welt sinken, die BRD und die damit verwobene Hochfinanz.

Am 16. April 1871 wurde die Deutsche Reichsverfassung für das gesamte damals bestehende Deutsche Reich inkraft gesetzt. Zitat:

Als Bismarcksche Reichsverfassung wird die Verfassung des Deutschen Kaiserreichs vom 16. April 1871 bezeichnet, die ursprünglich als Verfassung des Deutschen Bundes (DBV) vom 1. Januar 1871 in revidierter Fassung aus der am 16. April 1867 ausgearbeiteten Norddeutschen Bundesverfassung (NBV) hervorging. Der offizielle Titel lautete nun: Verfassung des Deutschen Reichs (RV 1871).
Der Bundesrath war die Vertretung der Bundesstaaten; das Präsidium (den Vorsitz) des Bundesraths hatte der König von Preußen inne, der dadurch den Titel Deutscher Kaiser trug. Der Kaiser setzte den Reichskanzler ein, der zu einer der maßgeblichen Instanzen des politischen Systems sowohl hinter den Kulissen als auch in der öffentlichen Wahrnehmung wurde. Reichsgesetze brauchten die Zustimmung zweier Organe, nämlich des Bundesraths und zusätzlich des Reichstags. Zitat aus https://www.verfassung-deutschland.de Artikel 5: Die Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrath und den Reichstag. DieÜbereinstimmung der Mehrheitsbeschlüsse beider Versammlungen ist zu einem Reichsgesetze erforderlich und ausreichend.

Achtung:
Alle Gesetze die ab dem 29.10.1918 auf deutschem Boden irgendwie in Kraft gesetzt wurden haben immer einen Verfassungsverstoß als Grundlage, denn entweder der Bundesraths- oder der Reichstagsbeschluß fehlte. So bei den Weimarern, Führerstaatlern, Nazis, BRDler, DDRlern und BRDDDRvDlern. Demgemäß hatten 6 Fremdverwaltung die volle Souveränität über deren inneren und äußeren Angelegenheiten.

Dieser Mangel wurde in Deutschland am 23.05.2009 durch die Proklamation des Reichstages behoben und wird heute am 16. April 2015 nochmal klargestellt. Es gilt ohne Zweifel, für die BRD-Vasallen, die sogenannten Polen, die Verfassungsinitiativen, die BRD-Firmen, BRD-Parteien, BRD-Polizei, die Landes- und Hochverräter aus den vielen Gruppierungen, die Gaukler und Scharlatane, die Staatenlosen, und Gelbeschein-Bürger, die Freistaatler und die Nichtdeutschen, Nazis, Neonazis, Antifas und den Rest der Welt, die Deutsche Reichsverfassung,
https://www.verfassung-deutschland.de
(Sogar die BRD kennt diese Situation, siehe Artikel 123 des „nicht mehr gültigen“ GG.)

Zusatzbemerkung zur Weimarer Verfassung:
Ein Fremdverwaltungsverfassung kann keine souverän in Kraft gesetzte Verfassung außerkraft setzen. Wäre es doch so, dann müßte ja das Deutsche Volk gemäß dem Versailler Schanddiktat, keine Kriegsschulden, keine Besatzungskosten oder sonstige Kosten für den verlorenen 1.WK bezahlen, siehe Besatzungsatut und Kosten gemäß dem „nicht mehr gültigen“ GG Artikel 120, Zitat: Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen usw.

Wäre die Deutsche Reichsverfassung nicht mehr in Kraft, dann gäbe es kein Volk das für die oben genannten Zahlungen verpflichtet wär und wir wären seit 1919 ein Volk ohne Staat, das für keinerlei Zahlungen verpflichtet wäre.

Meine Frage zum Grundgesetz im allgemeinen:
Wie läßt sich das erklären, daß die gesamten Juristen, Parteien und Politiker der BRD notfalls mit Polizeigewalt, das Grundgesetz als gültige Verfassung erzwingen und sich somit auf längere Sicht das eigene Grab schaufeln, denn wer Unschuldige kriminalisiert, verfolgt und zur Lüge zwingt, wird irgendwann selbst der Verfolgte sein. Es sei denn daß diese Damen und Herren so skrupellos sind um den eigenen Nachwuchs zu mißbrauchen.

Die wichtigsten tatsächlich geltenden Gesetze im freien und souveränen Deutschland sind zu finden:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/archiv/
https://de.wikisource.org/wiki/Kategorie:Deutsches_Reichsgesetzblatt
https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/

Die Dokumente für Reichs- und Staatsangehörige sind zu finden:
https://www.deutsche-reichsdruckerei.de