Mediziner und Wissenschaftler sammeln sich: Impfpflicht „unhaltbar”.

gelesen in: https://www.achgut.com/artikel/wissenschaftler_wehren_sich_gegen_impfpflicht._ein_zeitdokument

Mediziner und Wissenschaftler sammeln sich: Impfpflicht „unhaltbar”.

Eine Impfpflicht mit Covid-19-Vakzinen ist nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand rechtlich und ethisch nicht begründbar. Eine große Gruppe von Medizinern und Wissenschaftlern erhebt nun die Stimme.

Diese obige Aussage ist der folgenden Stellungnahme zu entnehmen, die von einer Gruppe von Hochschulmedizinern, unterstützt von Wissenschaftlern und Hochschullehrern vieler Fächer, verfasst und unterzeichnet wurde.

Den Unterzeichnern ist es dabei wichtig, klarzustellen, dass es nicht um die individuelle Entscheidung für oder gegen die Covid-19 Impfung geht. Vielmehr geht es um die Frage nach der Legitimation des Staates, eine generelle Impfpflicht einzuführen angesichts unzureichender Evidenz in unterschiedlichen Gruppen der Bevölkerung über Nutzen und potentielle Schäden der vorläufig zugelassenen Covid-19 Impfstoffe.

Mit ihrem Statement wollen sie Politik und Öffentlichkeit und alle gesellschaftlichen Kräfte darüber informieren, dass beim derzeitigen Stand der Wissenschaft eine vom Staat verordnete Impfpflicht nicht zu verantworten ist.

Die Initiatoren haben Achgut.com gebeten, ihre Stellungnahme im öffentlichen Raum zu verbreiten. Diesem Wunsch kommen wir gerne nach: Hier die Stellungnahme und die Liste der Unterzeichner:

Die von Befürwortern einer allgemeinen Impfpflicht vertretene Auffassung, dass die kollektive Impfung in der gegenwärtigen Situation alternativlos sei, ist nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand unhaltbar. Es gibt keine den üblichen Standards folgenden wissenschaftlichen Daten, die belegen, dass die Impfung für jede Bürgerin, jeden Bürger unabhängig von Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen oder anderen Faktoren mehr Nutzen als Schaden stiftet. Weder liegen hierzu die üblicherweise in Zulassungsverfahren geforderten Daten aus randomisierten kontrollierten Studien noch aus epidemiologischen Kohorten mit hinreichender Qualität vor. Für große Gruppen der Bevölkerung gibt es überhaupt keine Evidenz für einen Nutzen, z.B. für gesunde Kinder und junge Erwachsene oder für Schwangere im ersten Drittel der Schwangerschaft. Dagegen ist ein Schaden nicht auszuschließen, sondern ist mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit sogar anzunehmen. Solche Gruppen zur Impfung zu nötigen, heißt von ihnen zu fordern, dass sie eine Körperverletzung hinnehmen. Die Frage, ob eine Impfung für eine konkrete Person sinnvoll ist oder nicht, verbleibt eine individuelle Entscheidung, die ggfs. nach Rücksprache mit einer Ärztin/ Arzt des Vertrauens von jeder Bürgerin und jedem Bürger, bzw. von Eltern in eigener Verantwortung beantwortet werden muss. Die immer wieder postulierte „Notlage“ ist hypothetisch und muss nach fast zwei Jahren in einem der bestentwickelten Gesundheitssysteme der Welt als unrealistisch betrachtet werden. Die scheinbare Begründung einer solchen Notlage durch mathematische Modelle führt in die Irre. Sofern trotz der in Deutschland verfügbaren Kapazitäten Versorgungsprobleme auftreten, ist vielmehr nach der politischen und organisatorischen Verantwortung zu fragen.

Dem Staat fehlt nach dem Vorgesagten jegliche wissenschaftliche, rechtliche und ethische Legitimation, sich über den Willen von Bürgerinnen und Bürgern hinwegzusetzen.

Neben der allgemeinen Impfpflicht wird die Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen wie Krankenhauspersonal, Beschäftigte in der Pflege etc. unter dem Gesichtspunkt eines erhöhten Schutzbedarfs vulnerabler Gruppen diskutiert. Die bisherigen Erfahrungen in der Bundesrepublik zeigen, dass nach einer gewissen Einschwingzeit am Anfang der Pandemie die professionelle Hygiene dieser Berufsgruppen ausreichend ist, Ausbrüche weitestgehend zu verhindern. Eine generelle Impfpflicht in diesen Berufsgruppen muss somit als unverhältnismäßig angesehen werden, auch und gerade vor dem Hintergrund einer Infizierbarkeit durch Geimpfte. Ein konsequenter Infektionsschutz erfordert bei entsprechender epidemischer Lage die Testung des Personals unabhängig von dessen Immunstatus, womit der Zusatznutzen der Impfung fraglich wird und eine Impfpflicht nicht gerechtfertigt werden kann.

Auch in dieser Situation hat der Staat nicht das Recht, die individuelle Entscheidung über die Impfung vorzuschreiben, da es niederschwellige Maßnahmen gibt, die den gleichen Zweck erfüllen.

Unterzeichner:

Prof. Dr. Karl-Heinz Jöckel, Essen
Prof. Dr. Ulrich Keil, Münster
Dr. Angela Spelsberg, Aachen
Prof. Dr. Andreas Schnepf, Tübingen
Prof. Dr. Michael Esfeld, Lausanne
Prof. Dr. Paul Cullen, Münster
Prof. Dr. Bernhard Müller, Melbourne
Prof. Dr. Boris Kotchoubey, Tübingen
Prof. Dr. Tobias Unruh, Erlangen
Dr. Sandra Kostner, Schwäbisch Gmünd
Dr. René Kegelmann, Stuttgart
PD Dr. Stefan Luft, Bremen
Prof. Dr. Harald Schwaetzer, Biberach
Prof. Dr. Andreas Brenner, Basel
Prof. Dr. Wolfram Schüffel, Marburg
Prof. Dr. Anke Steppuhn, Stuttgart
Prof. Dr. Saskia Hekker, Heidelberg
Jun.-Prof. Dr. Alexandra Eberhardt, Paderborn
Dr. Henning Nörenberg, Malmö
PD Dr. Axel Bernd Kunze, Bonn
Prof. Dr. Henrieke Stahl, Trier
Dr. Jens Schwachtje, Nürtingen
Prof. Dr. Christin Werner, Dresden
Prof. Dr. Ole Döring, Berlin
Dr. Christian Lehmann, München
Prof. Dr. Thomas Sören Hoffmann, Hagen
Prof. Dr. Stefan Homburg, Hannover
Prof. Dr. Salvatore Lavecchia, Udine
Prof. Dr. Steffen Roth, La Rochelle und Vilnius
Dr. Jan Dochhorn, Durham
Prof. Dr. Günter Roth, München
Dr. Hans-Jörg Ulmer, Leinfelden-Echterdingen
Prof. em. Dr. Stephan Rist, Bern
Prof. Dr. Wolfgang Stölzle, Bazenheid
PD Dr. Rainer Klement, Schweinfurt
Dr. Matthias Burchardt, Köln
Prof. Dr. Eberhard Göpel, Bielefeld
Prof. Dr. Sven Hildebrandt, Dresden
Dr. Justine Büchler, Dresden
Prof. Dr. Martin Winkler, Winterthur
Dr. Agnes Imhof, Erlangen
Prof. Dr. Viktoria Däschlein-Gessner, Bochum
Prof. Dr. Jörg Matysik, Leipzig
Dr. Christian Mézes, Schwäbisch Gmünd
Dr. Mohamed Mahde Saleh, Bonn
Prof. Dr. Alexander Blankenagel, Berlin
Dr. Dana Sindermann, St. Gallen
Prof. Dr. Gerald Dyker, Bochum
Prof. Dr. Pietro Corvaja, Udine
Prof. Dr. Klaus Morawetz, Münster
Prof. Kerstin Behnke, Weimar
Prof. Dr. Christina Zenk, Trossingen
Prof. Dr. Friedrich Röpke, Heidelberg
Prof. Dr. Hardy Bouillon, Trier

Redaktionelle Anmerkung: Als primäre Ansprechpartner fungieren derzeit Prof. Dr. med. Ulrich Keil und Prof. Dr. Andreas Schnepf.

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In hier nich ein Link zu einer sehr wichtigen Bürgertinitiative

 

 




Deutschland als Corona-Risikogebiet: Beschränkungen für Urlauber im Ausland

gelesen in https://www.rnd.de/reise/deutschland-ist-risikogebiet-diese-lander-haben-reisewarnungen-ausgesprochen-was-das-fur-deutsche-urlauber-bedeutet-3XES26FWGWFMCPONJDHR46CMI4.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

Deutschland als Corona-Risikogebiet: Beschränkungen für Urlauber im Ausland

  • Deutschland hat für viele Länder weltweit eine Reisewarnungen ausgesprochen.
  • Umgekehrt erklären aber auch einige Staaten Deutschland zum Risikogebiet.
  • Das hat ebenfalls Konsequenzen für Touristen – von der Corona-Testpflicht bis zum Einreiseverbot.
02.10.2020, 16:59 Uhr

Auf der Autobahn A7 werden Reisende aus Risikogebieten mit einer Leuchttafel „Rückreise aus Risikogebiet? Quarantäne einhalten!“ auf die notwendigen Quarantänemaßnahmen hingewiesen.

Berlin . In der Corona-Pandemie gelten für Reisende aus Deutschland vielerorts Beschränkungen. Wegen steigender Infektionszahlen erklärten einige Länder auch Deutschland zum Risikogebiet. Ein Überblick, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Reisebeschränkungen in Europa

In Finnland ist die Einreise für Menschen aus Deutschland seit Montag wieder beschränkt. Freizeitreisen sind gar nicht erlaubt – nur die Rückkehr, der Transit auf dem Weg in andere Staaten, Dienstreisen und Reisen mit anderen triftigen Gründen. Wer begründet einreist, muss 14 Tage in Quarantäne. Mit zwei freiwilligen Corona-Tests lässt sich das abkürzen.

Auch in Norwegen ist Deutschland mit einer Warnung versehen. Wer kommt, muss zehn Tage in Quarantäne. Das Außenministerium rät von nicht notwendigen Reisen in die Bundesrepublik ab.

In Island gelten keine Beschränkungen für Deutschland, aber Einreisende müssen generell 14 Tage in Quarantäne oder zwei Tests machen.

In Irland steht Deutschland seit Montag nicht mehr auf der “Green List”. Das bedeutet, dass Einreisenden aus Deutschland – und den meisten anderen Staaten – empfohlen wird, 14 Tage nach der Einreise ihre Bewegungen im Land stark einzuschränken.

Für Belgien ist Deutschland zwar kein Risikogebiet. Allerdings empfiehlt das Außenministerium bei Einreisen aus einigen Regionen – darunter Köln, Düsseldorf, Hannover sowie weite Teile Bayerns und Baden-Württembergs – Corona-Test und Quarantäne.

In Slowenien gilt Deutschland als Risikogebiet mittlerer Stufe. Doch für Reisende, die aus einem EU-Mitgliedstaat, also auch Deutschland, sowie Norwegen, Island, der Schweiz und Liechtenstein kommend einreisen, gilt trotzdem keine Quarantänepflicht.

Für Ungarn ist die ganze restliche Welt Risikogebiet. Ausgenommen von der Grenzsperre sind Ausländer mit einem Wohnsitz in Ungarn. Sie müssen bei einer Einreise zehn Tage in Quarantäne. Ausnahmen gelten auch für Geschäftsleute.

In Bosnien-Herzegowina müssen Reisende aus Deutschland einen Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Für den Transit gilt das nicht.

Reisebeschränkungen in Amerika

USA: Das Außenministerium ruft US-Bürger weiterhin auf, Reisepläne nach Deutschland zu überdenken. Auf einer Warn-Skala von eins bis vier steht Deutschland auf Stufe drei. Der gesamte Schengenraum gilt als Risikogebiet. Für Nicht-Amerikaner, die in den vergangenen 14 Tagen dort waren, gilt ein Einreiseverbot. Niemand weiß, wann es aufgehoben wird – zumal auch die EU ihre Grenzen für Reisende aus den USA dicht hält.

Die meisten Länder in Lateinamerika führen keine Listen mit Risikogebieten, sondern behandeln alle Ausländer gleich. In Mexiko gab es seit Beginn der Pandemie keine Einreisebeschränkungen. Brasilien hat seine Flughäfen auch für Touristen wieder geöffnet. In Argentinien müssen alle in eine 14-tägige Quarantäne – unabhängig davon, woher sie einreisen. Chile hat sich abgeschottet. Nur Chilenen und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis dürfen rein.

Reisebeschränkungen in Afrika

In vielen Ländern Afrikas kann man von überall wieder einreisen, auch aus Deutschland. Etliche Länder fordern einen negativen Test, zum Beispiel Äthiopien oder Kenia. Auch In Nigeria sind Einreisen wieder möglich – doch Fluglinien wie die Lufthansa dürfen nicht landen, als Antwort auf ein Verbot von Flügen aus Nigeria. Südafrika erlaubt seit Donnerstag (1. Oktober) wieder internationale Reisen.

Reisebeschränkungen im Arabischen Raum

Auch viele Länder im arabischen Raum behandeln alle Ausländer gleich, statt Listen mit Risikogebieten zu führen. So müssen für die Einreise nach Ägypten alle Fluggäste einen negativen Test vorlegen. Ähnliches gilt im Libanon. In Ländern wie Jordanien und Tunesien ist auch bei einem negativen Test mehrtägige Heim-Quarantäne vorgeschrieben.

Ausnahmen gibt es teilweise für Pauschalreisende. Diese müssen in Tunesien etwa keinen Test vorlegen. Das gilt auch für Direktflüge in ägyptische Strandorte wie Scharm el Scheich und Hurghada.

Einige Staaten im Nahen Osten und in Nordafrika führen aber auch Länderlisten. Tunesien listet Deutschland in einer orangefarbenen Kategorie. Marokko hat seine Grenzen geschlossen und internationale Passagierflüge bis 10. Oktober untersagt.

Reisebeschränkungen in der Asien-Pazifik-Region

Die Grenzen der meisten Länder sind für Ausländer weiter dicht. Australien und Neuseeland betrachten im Grunde alle anderen Staaten als Risikogebiete. Nach Thailand dürfen Ausländer nur mit Sondergenehmigung. Alle müssen in staatliche Quarantäne.

Reisebeschränkungen in Ost-Asien

China betrachtet Deutschland nicht speziell als Risikogebiet. Vielmehr gelten für Reisende aus allen Ländern gleich strenge Beschränkungen. Normale Visa werden nicht vergeben. Meist sind Sondergenehmigungen erforderlich. Auch müssen Reisende grundsätzlich 14 Tage in Quarantäne in Hotels oder andere Einrichtungen. Es gibt auch wenig Flüge. Selbst Chinesen haben große Mühe, zurückzukehren.

Für Japan ist ganz Europa Risikogebiet. Am Donnerstag werden die Grenzen für Ausländer wieder etwas geöffnet, aber nur für Besitzer einer Aufenthaltsgenehmigung von mehr als drei Monaten. Zudem müssen sie negativ getestet sein, zwei Wochen in Quarantäne und dürfen keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. Für Touristen gilt weiterhin ein generelles Einreiseverbot.

In Südkorea ist eine Einreise ohne Visum für Deutsche nicht mehr möglich. Grundsätzlich müssen alle, die kommen, zwei Wochen in Quarantäne. Ausnahmen: Personen, die aus einem “wichtigen geschäftlichen, humanitären oder akademischen Grund” ins Land müssen. Allerdings brauchen sie ein Zertifikat der jeweiligen südkoreanischen Botschaft.

RND/dpa

Wichtiger Beitrag: Money Talks V – Verbrechen gegen die Menschlichkeit

https://www.youtube.com/watch?v=b5NsnjyWhqo