Zweite Polnische Republik eines Völkerbundes von abhängigen Staaten

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Zweite Polnische Republik

Rzeczpospolita Polska
Republik Polen
1918–1939/1944
Flagge Polens
Wappen Polens
Flagge Wappen
Amtssprache Polnisch
Hauptstadt Warschau
Staatsform parlamentarische Republik
(1921–1926)
semipräsidiale Republik
(1926–1935)
Präsidialrepublik / Diktatur
(1935–1939/1990)
Exilregierung in Angers, danach London
(1939–1945)
Regierungssystem parlamentarisch (1921–1926)
autoritär (1926–1945)
Staatsoberhaupt Präsident
Regierungschef Ministerpräsident
Fläche 388.634 (1938) km²
Einwohnerzahl 27.177.000 (1921)
32.107.000 (1931)
34.849.000 (1938)
Bevölkerungsdichte 70/km² (1921)
83/km² (1931)
89/km² (1938) Einwohner pro km²
Bevölkerungs­entwicklung 8,5 % (zwischen 1931 und 1938) pro Jahr
Währung 1918 bis 1924: Polnische Mark
1924 bis 1939: Złoty
Gründung 20. Februar 1919
(Ernennung Pilsudskis zum Staatsoberhaupt)
17. März 1921
(Annahme der „Märzverfassung“ durch den Sejm)
Auflösung 1945 (bzw. 1990)
Nationalhymne Mazurek Dąbrowskiego
Zeitzone bis 1922 keine einheitliche Zeitzone
ab 1922: UTC+1 MEZ
Kfz-Kennzeichen 1918 bis 1921: kein einheitliches
ab 1921: PL
Poland 1930.svg

Als Zweite Polnische Republik (polnisch II. Rzeczpospolita) wird die Wiedergründung und die Geschichte Polens in der Zwischenkriegszeit und während des Zweiten Weltkriegs bezeichnet. Formell begann die Zeit der Zweiten Polnischen Republik am 11. November 1918 auf dem Gebiet Kongresspolens beziehungsweise des Königreichs Polen.

Geschichte

Unabhängigkeit und Konsolidierung des Staates


Marschall Józef Piłsudski, der Marschall der Zweiten Polnischen Republik in der Zwischenkriegszeit

 

Zu Beginn des Ersten Weltkrieges fasste der deutsche Kaiser Wilhelm II. den Entschluss, auf dem eventuell zu erobernden Gebiet Kongresspolens (seinerzeit zum russischen Weichselgouvernement degradiert) einen polnischen Staat zu gründen.

Nach militärischem Raumgewinn im Osten proklamierten die Mittelmächte Deutschland und Österreich-Ungarn im November 1916 die Gründung eines selbstständigen Königreiches Polen (Zweikaisermanifest) aus zuvor russischen Gebieten, das sogenannte Regentschaftskönigreich Polen. Durch die Kriegsereignisse bedingt, hatte der Beschluss keinen längerfristigen Bestand.

Im letzten Jahr des Ersten Weltkriegs verlangten die Mittelmächte Anfang 1918 in Brest-Litowsk von Sowjetrussland eine Art von staatlicher Unabhängigkeit für Polen. Dabei zog man die Grenzen Polens zu Deutschland und Österreich-Ungarn noch enger als 1772 bei der ersten Teilung Polens – die des Territoriums von Polen-Litauen. Das 14-Punkte-Programm des US-amerikanischen Präsidenten Wilson sah ebenfalls einen unabhängigen polnischen Staat vor, „der die von zweifellos polnischer Bevölkerung bewohnten Gebiete einschließen müsste“ und „freien Zugang zum Meer“ haben sollte.

Im Brotfrieden zwischen dem Deutschen Reich und Österreich-Ungarn sowie der Ukrainischen Volksrepublik war den Verfechtern einer ukrainischen Unabhängigkeit das Gouvernement Cholm zugesichert worden, welches auch Polen beanspruchten. Daraufhin kam es zu Protesten und Streiks, am 18. Februar etwa ein landesweiter Streik in Galizien und eine Brigade der österreichisch-ungarischen Armee wechselte zum Gegner über. Daraufhin erklärte das Außenministerium in Wien, dass Bestimmungen des Brotfriedens nicht sofort in Kraft treten und von einer Kommission geprüft würden.[4] Doch erst als sich an der Westfront die militärische Niederlage der Mittelmächte im Herbst 1918 deutlich abzuzeichnen begann und Russland schon seit einem Jahr im Chaos des Bürgerkriegs versunken war, erlangten ethnische Polen – auch durch die politische Unterstützung der Westmächte – volle Souveränität in einem eigenen Staat zurück.

Am 7. Oktober 1918 proklamierte der Regentschaftsrat in Warschau einen unabhängigen polnischen Staat und übernahm fünf Tage später die Befehlsgewalt über die Armee. Bereits im November 1918 hatte der aus der Magdeburger Haft entlassene Józef Piłsudski in Warschau als „vorläufiges Staatsoberhaupt“ die Macht übernommen. Seine Entlassung war auf Bitten polnischer Unabhängigkeitsverfechter geschehen, die andernfalls auf Grund der schlechten Lebensbedingungen einen Aufstand in Polen befürchteten. Ein solcher hätte die deutschen Truppen im Osten abgetrennt, so dass die Verhinderung des Aufstands ebenso im Interesse Deutschlands war.[5] Piłsudski ließ am 26. Januar 1919 den Verfassunggebenden Sejm wählen, der eine demokratische Verfassung ausarbeiten und verabschieden sollte.

Nach den Bestimmungen des Versailler Vertrags wurde Polen 1919 eine international anerkannte und unabhängige Republik. Nachdem es in mehreren Städten zu teilweise pogromähnlichen antisemitischen Ausschreitungen gekommen war, musste Polen auf Druck amerikanisch-jüdischer Vertreter am 28. Juni 1919 einen Minderheitenschutzvertrag unterzeichnen. Dies führte auf polnischer Seite zu Protesten, da weder die Triple Entente noch Deutschland (mit Ausnahme jedoch für Oberschlesien in Form des deutsch-polnischen Genfer Abkommens von 1922) eine solche Vereinbarung unterzeichnen mussten. Im Sejm stimmten aber 286 zu 41 Abgeordnete für den Vertrag.

Die Grenze im Westen war durch den Vertrag von Versailles bestimmt, in dem die beiden westlichen Mächte der Teilungen Polens, Österreich und Preußens Nachfolger Deutschland, als unterlegene Kriegsparteien territoriale Zugeständnisse machen mussten. Im Osten war Polens Grenze jedoch ungeklärt und umstritten. Russland, das ja zu den siegreichen Alliierten zählte, war nicht genötigt, völkerrechtliche Zugeständnisse zu machen. Einige Verfechter eines Wiedererstehens Polens ergriffen die militärische Initiative und griffen so unter Führung Marschall Józef Piłsudskis Sowjetrussland an. Im Polnisch-Ukrainischen Krieg (1918–1919) konnte Polen Gebietsgewinne verzeichnen. 1919 begann der Polnisch-Sowjetische Krieg mit Kämpfen um die Stadt Wilna (heute litauisch Vilnius).

Am 21. April 1920 erkannte Polen die Ukrainische Volksrepublik unter Symon Petljura an. Damit verbunden war die Idee, einen Verbündeten und Pufferstaat gegen Russland zu haben. In einem Zusatzabkommen verzichtete die Ukraine zugunsten Polens auf Ostgalizien und Wolhynien, die beide eine überwiegend ukrainische Bevölkerung hatten, um im Gegenzug Unterstützung für den Kampf gegen die Rote Armee zu erhalten, welche die Ukraine besetzt hatte. Polen marschierte daraufhin in den ukrainischen Gebieten ein und besetzte Kiew. Die sich anschließende Gegenoffensive der Roten Armee führte diese bis kurz vor Warschau. Die Rote Armee erhielt, wie zuvor die polnische in der Ukraine, entgegen ihrer Erwartung keine Unterstützung durch die Bevölkerung.

Durch die stark ausgedehnte Front war sie geschwächt und wurde bei einem Gegenangriff neu formierter Truppen unter Piłsudski entscheidend militärisch besiegt und bis zu einer Linie, die etwa der deutsch-russischen Front von 1916 entsprach, zurückgedrängt. Der polnische Gegenangriff und Sieg bei Warschau wurde als „Wunder an der Weichsel“ zum Gründungsmythos der polnischen Republik. 1921 endete der Krieg mit dem Frieden von Riga.

Polen hatte sein Hauptziel, einstmals zu Polen-Litauen gehörendes, allerdings überwiegend ukrainisch besiedeltes, russisches Teilungsgebiet wiederzuerlangen, bzw. die Gründung einer ukrainischen Republik als Pufferstaat, nicht erreicht. Wilna, die historische Hauptstadt Litauens, allerdings mit mehrheitlich polnischer und jüdischer Bevölkerung, kam zusammen mit der kurzlebigen Republik Mittellitauen zu Polen. Dies führte zu einer dauerhaften Belastung der Beziehungen zu Litauen und zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen seitens Litauens. Die östlichen Gebiete Polens waren ethnisch heterogen, was in Zukunft einen Ausgleich der Interessen der verschiedenen Nationalitäten erfordern, oder neue Konflikte bereiten würde.

Ab 1921 entwickelten sich gute Beziehungen zu Großbritannien und Frankreich, die an Polen vor allem als Gegengewicht zum bolschewistischen Russland interessiert waren. Insbesondere mit Frankreich entwickelten sich intensive Beziehungen (Kleine Entente). Im Polnisch-Sowjetischen Krieg unterstützten Britannien und Frankreich Polen mit Waffenlieferungen, um mit der Sowjetunion den Bolschewismus zu schlagen. Die Schauerleute in Danzig hatten aber teilweise das Löschen westlicher Rüstungslieferungen bestreikt, um dem jungen Sowjetrussland, dem vermeintlichen Arbeiterstaat, die Front von immer neuen gegen es gerichteten Waffen freizuhalten.

Nachdem sich die Hoffnungen Polens, die Hafenstadt Danzig ganz unter Kontrolle zu bringen, nicht erfüllten und diese zur Freien Stadt Danzig mit ganz überwiegend deutscher Bevölkerung, die dem polnischen Staat ablehnend gegenüberstand, erklärt worden war, begann der polnische Staat mit dem Bau eines neuen Hafens im benachbarten Gdingen.

Aus dem Fischerdorf mit 1.000 Einwohnern wurde in wenigen Jahren ein Handels- und Militärhafen mit über 100.000 Einwohnern, über den vor allem der Export polnischer Landwirtschaftsprodukte und von Kohle aus Oberschlesien erfolgte. Die Konkurrenz zum Danziger Hafen und die Errichtung eines polnischen Munitionslagers auf der Westerplatte gegen den Willen des Danziger Senats führte zu Spannungen.

Am 17. März 1921 nahm der Sejm die neue Verfassung Polens an. Diese sah zwei parlamentarische Kammern vor, dabei sollte der Sejm mit 444 Abgeordneten die eigentliche Macht ausüben, der Senat als Kontrollinstanz mit Einspruchsrecht fungieren. Der katholischen Kirche war zwar eine Vorrangstellung eingeräumt worden, sie war aber keine Staatsreligion. Mitte 1923 wollte der Sejm die Macht des Engen Kriegsrates (Ścisła Rada Wojenna), und damit Piłsudskis, beschneiden, woraufhin Piłsudski verärgert seine militärischen Ämter niederlegte. Er war aber weiterhin in engem Kontakt mit Militär und Politik.

Die ersten Jahre der Unabhängigkeit vergingen mit dem inneren Aufbau des Staates. Die bestehenden staatlichen Strukturen, welche die drei verschiedenen Teilungsmächte hinterlassen hatten, mussten vereinheitlicht, teilweise aber auch völlig neu geschaffen werden. Innenpolitisch waren die Jahre bis 1926 daher durch die Abfolge mehrerer parlamentarischer Regierungen dominiert; 1925 gab es 92 registrierte Parteien, wovon 32 im Parlament saßen. Zum ersten offiziellen Präsidenten Polens wurde 1922 Gabriel Narutowicz, ein Vertreter der gemäßigten Linken, gewählt. Narutowicz wurde jedoch wenige Tage nach seiner Amtseinführung von einem nationalistischen Fanatiker ermordet.

Zu seinem Nachfolger wählte die Nationalversammlung den gemäßigten Sozialisten Stanisław Wojciechowski. Da die Mehrheitsverhältnisse im polnischen Parlament (Sejm) sehr instabil waren, wechselten sich die Regierungen häufig ab und waren teilweise sehr schwach.

Auch 1925 war der Staat durch die vorgehende Teilung noch sehr heterogen. Zwar waren bspw. mit der Verabschiedung der Sozialgesetzgebung einschneidende Änderungen vollzogen worden, aber weiterhin existierten vier verschiedene Zivil- und Strafrechtssysteme nebeneinander. Das Bahnnetz in Breitspur, wie es teilweise im ehemaligen Kongresspolen bestand und durchgehend im östlich davon gelegenen ehemals russischen Teilungsgebiet ausgeführt war, wurde bis 1929 einheitlich auf Normalspur umgestellt, wie es im ehemals preußischen und ehemals österreichischen Teilungsgebiet durchgehend der Fall war.

Der Zugang vom übrigen Deutschen Reich zum seit 1919 geografisch getrennten Ostpreußen war ohne Eintritt ins vereinte polnische und Freistadt-Danziger Zollgebiet nur mit verplombtem Korridorzug von Konitz bis Dirschau durch die polnische Woiwodschaft Pommerellen auf der Ostbahn, per Schiff über die Ostsee durch den Seedienst Ostpreußen oder per Flugverbindung zum 1921 neu eröffneten Königsberger Flughafen Devau möglich. Im Juni 1925 begann zwischen Polen und Deutschland ein Handelskrieg.

Mai-Umsturz und Sanacja-Regime

Präsident Ignacy Mościcki bei der Verleihung der Marschallwürde an General Edward Rydz-Śmigły

Wappen Polens 1927 bis 1939

Józef Piłsudski war nach einigen Jahren unzufrieden mit der instabilen innenpolitischen Situation. Obwohl er in Armee und Staat keine offizielle Position bekleidete, führte er im Mai 1926, gestützt auf seine große Autorität bei der Bevölkerung und auf die Loyalität der Streitkräfte, einen Staatsstreich durch und blieb bis zu seinem Tod im Mai 1935 an der Macht.

Allerdings bekleidete Piłsudski hierbei nur selten und nur für kurze Zeit offiziell bedeutende Ämter. Er war z. B. nie Staatspräsident, sondern überließ dieses Amt seinem loyalen Gefolgsmann Ignacy Mościcki. Piłsudski war meist nur Verteidigungsminister. Allerdings war er die allgemein anerkannte oberste Autorität im Staat. Auch gab es zumindest bis zum Ende der 1920er Jahre eine mehr oder weniger funktionierende, sogar im Parlament vertretene Opposition, die allerdings konsequent an der Übernahme der Macht gehindert wurde.

Mit Beginn des Regimes begannen Repressionen gegen die Kritiker. Kritische Presseberichte wurden konfisziert und entsprechende Redakteure zu mehrwöchigen Haftstrafen verurteilt. Auch Entlassung von Beamten, Verbot von Versammlungen, Auflösung oppositioneller Organisationen und Ähnlichem. 1928 wurde, für die anstehenden Sejmwahl, der Bezpartyjny Blok Współpracy z Rządem (Parteilose Block der Regierungsunterstützer), gegründet. Mit Unterstützung der Verwaltung erreichte sie bei den Wahlen ein Viertel der Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 78 %. Der relative Wahlsieg bedeutet aber zugleich keine ausreichende parlamentarische Macht für die Anhänger Piłsudskis.

Als 1929 der Sejm Anklage gegen den Finanzminister wegen der Finanzierung der Wahlwerbung der Piłsudski-Partei aus Staatsgeldern erhob, kam es zu Drohungen der Regierung gegen das Parlament, die am 31. Oktober 1929 im Aufmarsch Bewaffneter im Foyer des Sejms gipfelte. Der Sejmmarschall Ignacy Daszyński verweigerte daraufhin die Eröffnung des Sejm.[17] Ende August 1930 wurde das Parlament aufgelöst und kurz darauf 18 Abgeordnete, bis zu den Wahlen im November insgesamt 84 ehemalige Abgeordnete verhaftet. Von nun an wurde Polen diktatorisch regiert.

Nach der Ermordung von Innenminister Bronisław Pieracki durch einen ukrainischen Nationalisten im Jahr 1934 ließ die Regierung in der Kleinstadt Bereza Kartuska im heutigen Weißrussland ein Internierungslager für ukrainische Nationalisten, Kommunisten und andere prominente Regimegegner anlegen.

Die unter formaler Beibehaltung der Verfassung eingeführte „moralische Diktatur“ nannte sich selbst Sanacja („Sanierung“ oder „Gesundung“) und sollte zu einer Gesundung nach dem vermeintlichen Versagen des bisherigen politischen Systems führen. Eine auf die Person Piłsudski zugeschnittene neue Verfassung trat im April 1935 in Kraft („Aprilverfassung“). Der Marschall verstarb jedoch einige Wochen später. Die Wahlen zum Sejm vom 8. September 1935 wurden von der gesamten Opposition boykottiert, die Wahlbeteiligung betrug nur 43 %.

Nach Piłsudskis Tod verfiel das bisher von seinem persönlichen Prestige geprägte System, da die Aspiranten auf seine Nachfolge nicht über das Charisma und die Popularität des Nationalhelden Piłsudski verfügten. Es entstanden zwei Machtzentren – die Gruppe „Schloss“ um Mościcki, benannt nach der Residenz des Präsidenten, dem Warschauer Königsschloss, und die Gruppe der „Obristen“ um den neuen Marschall Edward Rydz-Śmigły. Der Trend hin zu einem autoritären nationalistischem Staat verstärkte sich nun weiter. Rydz-Śmigły verstärkte faschistische Tendenzen innerhalb der Sanacja, um ein Bündnis mit anderen faschistischen oder faschistoiden Gruppen gegen seine innerparteilichen Gegner vom „Schloss“ zustande zu bringen. Im Herbst 1937 liebäugelte er gar mit einem Putsch, um ein Einparteiensystem zu errichten, scheiterte aber an Präsident Mościcki und seinen Unterstützern.

Laut dem deutschen Historiker Wolfgang Benz sind in dieser Zeit „faschistischen Elemente der polnischen Diktatur […] unverkennbar“. Der britische Historiker Norman Davies dagegen bestreitet, dass das Regime faschistisch genannt werden kann, da die polnischen Sympathisanten des Faschismus, die es etwa innerhalb der Narodowa Demokracja gab, in Opposition zum Regime standen und es formal keine Diktatur darstellte. Der polnische Historiker Jerzy Holzer sieht zwar Tendenzen zur Errichtung eines faschistischen Regimes in Polen Ende der 1930er Jahre, die durch den deutschen Überfall abgebrochen wurden. Sie seien aber keineswegs unumkehrbar gewesen, da es von kommunistischer, sozialistischer und demokratischer Seite sowie aus der Sanacja-Bewegung selbst stets starken Widerstand dagegen gegeben habe. Der britische Soziologe Michael Mann rechnet Polen unter dem Sanacja-Regime wie auch Spanien, Portugal oder Jugoslawien zu den Staaten, in denen das alte Regime stark genug war, der Herausforderung durch die Weltwirtschaftskrise der 1930er Jahre standzuhalten und die nicht faschistisch, sondern korpratistisch-autoritär regiert wurden.

Die außenpolitischen Bemühungen Polens, die vor allem mit der Person von Außenminister Józef Beck verbunden sind, waren im Einklang mit der französischen Politik darauf ausgerichtet, einen Block kleiner und mittlerer Staaten zur Eindämmung sowohl Deutschlands als auch der Sowjetunion zu schaffen. Dem standen jedoch vor allem die durch die Grenzziehung nach dem Ersten Weltkrieg entstandenen gegenseitigen Gebietsansprüche im Wege. So beteiligte sich Polen, kurz bevor es selbst von Deutschland und der Sowjetunion besetzt wurde, aktiv an der Zerschlagung der Tschechoslowakei und annektierte nach dem Münchner Abkommen Ende Oktober 1938 die mehrheitlich von Polen besiedelten Industriegebiete um die Stadt Teschen (Těšín), das so genannte Olsagebiet, und kleinere Gebiete im Grenzgebiet zur Slowakei.

Bevölkerung

Zahlen

Polen, Sprachenkarte 1937 in einer polnischen Darstellung von 1928

Verbreitung der Jiddischen und Hebräischen Sprache in Polen 1931. Auffällig ist, dass Juden im Posenschen und in Ostoberschlesien sprachlich assimiliert waren.

Polen zählte Anfang der 1920er Jahre 27 Millionen Staatsbürger (Anfang der 1930er Jahre waren es bereits 32 Millionen). Ein Drittel der Staatsangehörigen gehörte nationalen Minderheiten an. Die Volkszählung von 1921 ergab folgende ethnische Gruppen in Polen:

  • 18 Millionen Polen(69,2 %)
  • 3,7 Millionen Ukrainer (14,3 %)
  • 1,06 Millionen Weißrussen (3,9 %) in Nordostpolen
  • 1,06 Millionen Deutsche (3,9 %) in ganz Polen beheimatet
  • 2,7 Millionen Juden (7,8 %) vor allem in Ostpolen

1919 befanden sich etwa zwei Millionen Deutsche auf dem Gebiet der polnischen Republik. Etwa die Hälfte wanderten in den ersten Jahren nach Kriegsende aus.

Minderheitenpolitik

Durch den Minderheitenvertrag von Versailles, die Verfassung, den Frieden von Riga, sowie die Genfer Konvention waren die Minderheiten theoretisch geschützt. Vor allem die deutsche Minderheit nutzte die Möglichkeiten, internationale Schiedsorgane anzurufen. Zwischen 1920 und 1930 gab es über 1.200 Petitionen an den Völkerbund, 300 davon kamen aus Polen und davon wiederum fast die Hälfte aus den Jahren 1931/32, als Polen und die Weimarer Republik den Höhepunkt ihrer Auseinandersetzung hatten. Somit war Polen de facto ein multinationaler Staat.

Im offiziellen Sprachgebrauch wurde jedoch der polnische Charakter der Republik betont. Dies führte zu erheblichen Konflikten mit den nationalen Minderheiten. So verfügten die Ukrainer und die Weißrussen über keine Anstalten der höheren Bildung. Auch den Oberschlesiern sprachen staatliche Stellen ihr regionales Sonderbewusstsein ab. Polen war der Staat mit der größten jüdischen Bevölkerungsgruppe in Europa.

1926 wurde Michał Grażyński zum Woiwoden Schlesiens. Er ging gegen das deutsche Schulwesen, deutsche Großgrundbesitzer und Großindustrielle vor. Zwischen 1926 und 1929 kam es zu fast 100 Beschwerden wegen Verstößen gegen das Deutsch-Polnische Genfer Abkommen über Oberschlesien. Die deutschen Parteien bauten bei Wahlen ihren Stimmenanteil von 26 % (1922) auf 34 % (1930) aus. Der Stimmenanteil deutscher Parteien in Oberschlesien lag deutlich über dem in der amtlichen Statistik ausgewiesenen Prozentzahl an Deutschsprachigen, der nach dem Zensus von 1931 bei 6,0 % lag (im Jahr 1921 noch bei 44,2 %). Dies ließ nur den Schluss zu, dass auch viele polnischsprachige Oberschlesier für deutsche Parteien gestimmt hatten, worüber sich polnische Nationalisten besonders erbost zeigten. Erst 1930 sank der Anteil, nachdem die Opposition, nicht nur die deutsche, durch Polizei und Behörden massiv behindert wurden. Dafür wurde Polen im Januar 1931 vom Völkerbundsrat verurteilt. Durch die Verkleinerung des Sejm von 444 auf 408 Sitze verringerten sich die Chancen der Minderheiten, Abgeordnete ins Parlament zu entsenden, 1935 erneut.

Die Ukrainer bekämpften im Sejm, erfolglos, die Schulreform von 1925, bei welcher die Zahl der ukrainischsprachigen Grundschulen von 2450 während der Habsburger Zeit auf 500 im Jahr 1937 schrumpfte. Allerdings stieg zugleich die Zahl der zweisprachigen Schulen von 1426 auf 2710. Die 600.000 Juden, die 1917/1919 aus Russland aus- bzw. zurückgewandert waren, erhielten zwischen 1926 und 1928 die polnische Staatsbürgerschaft.

Die Weißrussen erreichten, zumindest kurzfristig, eine Verbesserung ihrer Lage. 1929 entstand an der Universität Wilna sogar ein Lehrstuhl für Beloruthenistik. In Ostgalizien wurde hingegen der ukrainischen Minderheit die versprochene ukrainische Universität Lemberg vorenthalten. Im zuvor russischen Ruthenien hingegen wurde von den Behörden ein wohlwollender Kurs eingeschlagen. Im Südosten des Landes war die Organisation Ukrainischer Nationalisten aktiv und bekämpfte den polnischen Staat mit Anschlägen und Sabotageakten, was zu Militäraktionen Polens führte.

Am 13. September 1934 kündigte Polen den Minderheitenschutzvertrag und kündigte an, ein solches Abkommen nur erneut zu unterschreiben, wenn es ein einheitliches für ganz Europa geben würde. Das deutsch-polnische Genfer Abkommen über Oberschlesien lief im Mai 1937 aus. Mit Deutschland wurde am 5. November 1937 ein bilateraler Vertrag geschlossen, der den Minderheitenschutz an den Schutz der eigenen Landsleute im jeweils anderen Staat band.

Die Rechte der vielen Minderheiten (vor allem Ukrainer, Weißrussen und Deutsche) wurden massiv eingeschränkt, vor allem die Juden diskriminiert und verfolgt. 1936 organisierte das Regime einen Boykott gegen die Juden, der von der katholischen Kirche unterstützt wurde. Bei den gleichzeitigen Pogromen wurden mehrere Dutzend Menschen erschlagen. Man machte die Juden als Sündenböcke für negative Begleiterscheinungen der Moderne wie Atheismus, Kommunismus und Pornographie sowie für die strukturellen Probleme verantwortlich, unter denen die Wirtschaft des Landes in der Zwischenkriegszeit litt. Verschiedene Berufsverbände schlossen Juden nach dem Beispiel der deutschen Arierparagraphen von der Mitgliedschaft aus, einige Universitäten führten einen Numerus clausus für jüdische Studenten ein. Im März 1938 verwehrte das Sanacja-Regime 16.000 Juden mit polnischer Staatsangehörigkeit die Einreise, die vom NS-Regime in der so genannten Polenaktion des Landes verwiesen worden waren und daraufhin im Niemandsland zwischen Deutschland und Polen festsaßen.[36]

Die vom NS-Staat unterstützte deutsche Minderheit geriet trotz der seit dem Nichtangriffsvertrag zwischen Adolf Hitler und Piłsudski offiziell guten deutsch-polnischen Beziehungen immer stärker unter die Beobachtung polnischer Geheimdienststellen, wozu auch die wachsende Begeisterung vieler Angehöriger der deutschen Minderheit für den Nationalsozialismus beitrug.

Konflikte mit den Nachbarländern

Der Zerfall der Vielvölkermonarchien in Zentral-, Süd- und Osteuropa hinterließ ein machtpolitisches Vakuum, das zur Entstehung bzw. Wiederentstehung von elf Nationalstaaten, darunter Polen, führte. Diese Entwicklung verlief nicht immer friedlich, sodass es zu einer Reihe militärischer Auseinandersetzungen um die Neugestaltung der Grenzen kam.

Im Fall der Zweiten Republik Polen waren das folgende Konflikte:

Polen war also mit fast jedem Nachbarland in Konflikte um Territorien und ethnische Minderheiten verwickelt. Im Osten hatte Polen seine Grenzen nach den Kämpfen mit Sowjetrussland etwa 200 km östlich der von Polen als auch Sowjetrussland nicht akzeptierten Curzon-Linie gefestigt. Nur mit Rumänien und Lettland unterhielt Warschau spannungsfreie Beziehungen.

Insgesamt verfügte der neue Staat über fast 5.000 km Grenze, wovon lediglich 350 zu Rumänien und 100 km zu Lettland nicht an Gegner grenzten. Dies führte dazu, dass etwa ein Drittel der Staatsausgaben vom Ministerium für Militärische Angelegenheiten verwaltet wurden. Kritik an diesem hohen Budget wurde dabei auch von der Opposition nicht geäußert.[37] Die Republik war zunächst eine parlamentarische Demokratie, wurde jedoch nach dem Maiputsch Józef Piłsudskis im Mai 1926 in ein von diesem autoritär geführtes Sanacja-Regime mit lediglich demokratischer Fassade umgewandelt. Als faktisches Enddatum gilt meist der 1. September 1939, der Beginn des deutschen Polenfeldzuges.

Mit Międzymorze wurde zudem von Piłsudski das Konzept eines von Ostsee bis Schwarzem Meer reichenden slawisch-baltischen Bundesstaates in Mittel- und Osteuropa unter polnischer Führung vorgeschlagen,[38] das von den anderen Nationen abgelehnt wurde.

Die polnischen Ostgebiete wurden in der im geheimen Zusatzprotokoll zum Hitler-Stalin-Pakt vom 24. August 1939 vereinbarten Interessengebietsaufteilung Josef Stalins Interessensphäre zugeordnet (Vierte Teilung Polens). Stalin ließ die Rote Armee am 17. September dort einmarschieren, die Gebiete blieben in der Folge des Zweiten Weltkrieges bei der Sowjetunion. Er schlug Polen die deutschen Ostgebiete östlich der Oder-Neiße-Linie als Entschädigung zu. Dem stimmten die Westalliierten der Anti-Hitler-Koalition einstweilen zu. Somit fand gegen den Willen der betroffenen polnischen sowie auch deutschen Bevölkerung eine komplette Neuordnung der Grenzen mit einer daraus resultierenden Westverschiebung Polens statt.

Deutschland

Mit Deutschland gab es zwischen 1919 und 1921 Auseinandersetzungen vor allem um den Besitz Oberschlesiens. Bei der Abstimmung am 20. März 1921 stimmten 59,6 % der Wähler für den Verbleib bei Deutschland. In einigen Gebieten überwog das pro-polnische Votum. Generell war der pro-deutsche Stimmenanteil in den Städten besonders hoch und der pro-polnische in einigen ländlichen östlichen Regionen.

Polnische Freischärler begannen daraufhin am 3. Mai 1921, begünstigt von französischen Besatzungstruppen – Italiener und Briten unterstützten die deutsche Seite –, einen bewaffneten Aufstand, um den Anschluss zumindest von Teilen Oberschlesiens an Polen gewaltsam durchzusetzen. Das Deutsche Reich konnte aufgrund der Beschränkungen durch den Versailler Vertrag nicht gegen die Freischärler vorgehen, jedoch gingen mit Billigung der Reichsregierung Freikorps des „Selbstschutzes Oberschlesien“ gegen die polnischen Aufständischen vor. Es kam zu blutigen Auseinandersetzungen zwischen Deutschen und Polen. Am 23. Mai 1921 gelang den deutschen Freikorps die Erstürmung des St. Annabergs, wodurch eine Stabilisierung der Lage eintrat.

Am 20. Oktober 1921 beschloss der Oberste Rat der Alliierten, einer Empfehlung des Völkerbundes folgend, das ostoberschlesische Industrierevier an Polen zu übertragen, dem es als Autonome Woiwodschaft Schlesien angeschlossen wurde. Beim Deutschen Reich verblieb der flächen- und bevölkerungsmäßig größere Teil des Abstimmungsgebiets – Industriestädte wie Beuthen OS, Gleiwitz oder Hindenburg OS blieben weiter deutsch – doch Ostoberschlesien mit etwa 80 % des Industriereviers kam zu Polen. Beide Seiten mussten sich auf Veranlassung des Völkerbundes zum Schutz der jeweiligen nationalen Minderheiten in Oberschlesien verpflichten (Genfer Abkommen). Die Einhaltung dieses Minderheitenschutzes, vertraglich auf 15 Jahre begrenzt, war in der Folgezeit eine anhaltende Quelle von zwischenstaatlichen Spannungen zwischen Deutschland und Polen.

Der überwiegende Teil der Provinzen des Königreichs Preußen, Westpreußen und Posen, die durch die Teilungen Polens 1772 und 1793 an Preußen gekommen waren, wurden aus der Weimarer Republik herausgelöst und ohne Volksabstimmungen der neuen Republik einverleibt. Polen bekam dadurch einen Zugang zur Ostsee bei Gdingen. Einen Teil der Gebiete hatte polnisches Militär im Großpolnischen Aufstand bereits zuvor militärisch besetzt.

Die alte Hansestadt Danzig, auf deren Erwerb Polen gehofft hatte, wurde durch die Alliierten zur Freien Stadt Danzig erklärt und verblieb mit Nutzungsrechten Polens am Danziger Hafen und Einschluss ins polnische Zollgebiet doch außerhalb der Grenzen des neuen polnischen Staates unter der Aufsicht des Völkerbundes. Aufgrund des nicht geglückten Erwerbs und der ablehnenden Haltung der deutschen Bevölkerung Danzigs begann Polen wenige Kilometer entfernt auf polnischem Gebiet in Gdingen (Gdynia) mit dem Bau eines neuen Hafens, der sich rasch zur Konkurrenz für Danzig entwickelte.

Für weitere Gebiete sah der Versailler Vertrag Volksabstimmungen über die Staatszugehörigkeit vor. In Masuren (Regierungsbezirk Allenstein) und im Bezirk Marienwerder (ehemals Westpreußen) fanden unter alliierter Aufsicht Volksabstimmungen statt, in denen sich die große Mehrheit der Bevölkerung (98 % bzw. 92 %) für den Verbleib bei Ostpreußen und Deutschland entschied.

Litauen und Ukraine

Die Restauration Polens, Gebietsveränderungen zwischen 1918 und 1922

Die polnischen Bestrebungen zur Wiederherstellung seiner historischen Grenzen von 1772 stießen auch in Litauen und in der Ukraine auf Widerstand und gefährdeten vor allem Ukrainer und Litauer. Eine Woche nach der polnischen Unabhängigkeitserklärung riefen auch die Ukrainer in Lemberg ihre Unabhängigkeit aus. Im Polnisch-Ukrainischen Krieg, um das ehemalige habsburgische Königreich Galizien und Lodomerien, erweiterte Polen sein Gebiet nach Osten in die Ukraine hinein. Besonders heftige Kämpfe wurden um Lemberg geführt, das polnische Freiwilligenverbände und reguläre Armeeteile am 21. November einnahmen. Der Krieg dauerte militärisch jedoch bis in den März 1919 an und wurde erst durch ein Abkommen zwischen Polen und der Volksrepublik Ukraine unter Symon Petljura am 21. April 1920 offiziell beendet.

Zum Angriffsziel polnischer Soldaten wurden aber auch die in der Westukraine lebenden Juden. Als Lemberg nach teilweise heftigen Kämpfen am 21./22. November 1918 von polnischen Truppen eingenommen worden war, kam es vom 22. bis zum 24. November zu einem Pogrom an der jüdischen Gemeinde der Stadt.

Der mit dem Versailler Vertrag ins Leben gerufene Völkerbund sah die Ziehung einer Grenzlinie aufgrund der im Dezember 1919 vorgelegten Empfehlungen einer Kommission unter Leitung des britischen Außenministers Curzon vor, durch die mehrheitlich polnischsprachige Gebiete um Wilna in Litauen und Lemberg in Galizien dem polnischen Staat verloren gehen würden.

Die weitergehenden Pläne Piłsudskis zielten zudem auf die Wiedererrichtung einer Republik unter polnischer Führung in der Tradition der 1795 untergegangenen Adelsrepublik, zu der auch mehrheitlich von Ukrainern und Weißrussen bewohnte Gebiete gehören sollten. Polnische Truppen besetzten daher 1919 den östlichen Teil Litauens um Wilna, das seine Unabhängigkeit gerade gegen Russland durchgesetzt hatte, ebenso vorübergehend Kiew in der Ukraine, was aufgrund der Überschneidung mit den territorialen Ansprüchen Sowjetrusslands zum Polnisch-Sowjetischen Krieg führte.

Sowjetunion

Der Polnisch-Sowjetische Krieg, Frontverlauf im Juni 1920

Zunächst drangen die polnischen Truppen unter General Rydz-Śmigły mit Unterstützung durch nationalukrainische Kräfte bis nach Kiew vor. Der schnelle Erfolg war durch das Ausweichen der sowjetischen Truppen begünstigt, die nach der Eroberung Kiews durch die Polen eine Gegenoffensive starteten. Die sowjetischen Einheiten unter General Tuchatschewski drangen bis Warschau vor, während General Budjonny Lemberg belagerte.

Durch ein waghalsiges Zangenmanöver gelang der polnischen Armee unter Piłsudskis Kommando der Durchbruch und eine nahezu vollständige Vernichtung der sowjetischen Einheiten: Während die polnischen Einheiten versuchten, die Armee von General Tuchatschewski bei Radzymin nordöstlich von Warschau aufzuhalten, startete Piłsudski vom Fluss Wieprz in der Woiwodschaft Lublin eine Großoffensive in Richtung Norden. Der Überraschungseffekt war so groß, dass die letzten sich zurückziehenden Einheiten der Roten Armee über deutsches Gebiet – Ostpreußen – flüchten mussten.

1921 schlossen die Kriegsparteien in der lettischen Hauptstadt Riga einen Friedensvertrag, worauf der Aufbau Polens im Inneren in Angriff genommen wurde. Piłsudski verfehlte zwar sein Ziel, die Staatsgrenze von 1772 wiederherzustellen, es gelang ihm jedoch, die polnische Staatsgrenze etwa 200 km östlich der Curzon-Linie zu erweitern, der geschlossenen polnischen Sprachgrenze mit relativer Bevölkerungsmehrheit.

Im östlichen Teil Polens betrug der polnische Bevölkerungsanteil 1919 etwa 25 %, 1938 bezeichneten sich 38 % als polnisch. Den übrigen Anteil bildeten jeweils andere Nationalitäten. Die Bevölkerungsmehrheit bezeichnete sich als ukrainisch, weißrussisch oder jüdisch. Mehrheitlich polnisch – mit einem hohen Anteil Juden – waren dagegen die Städte Wilna und Lemberg.

Verwaltungsgliederung

Polen 1920–1939

Woiwodschaften

Das Staatsgebiet wurde in 16 Woiwodschaften und die ihnen gleichgestellte Hauptstadt Warschau gegliedert. Die Grenzen dieser Verwaltungseinheiten orientierten sich zunächst an den einstigen deutschen, österreich-ungarischen und russischen Verwaltungsgrenzen, doch gab es am 1. April 1938 einige Gebietsumgliederungen.

  1. Woiwodschaft Białystok
  2. Woiwodschaft Kielce
  3. Woiwodschaft Krakau
  4. Woiwodschaft Lublin
  5. Woiwodschaft Lemberg
  6. Woiwodschaft Lodsch
  7. Woiwodschaft Nowogródek
  8. Woiwodschaft Polesien
  9. Woiwodschaft Pommerellen
  10. Woiwodschaft Posen
  11. Woiwodschaft Stanislau
  12. Woiwodschaft Tarnopol
  13. Woiwodschaft Warschau (Land)
  14. Warschau (Stadt)
  15. Woiwodschaft Wilna
  16. Woiwodschaft Wolhynien

Wirtschaft

Die Kämpfe des Ersten Weltkrieges an der mehrfach auf dem Boden des späteren polnischen Staates verlagerten Front hatten schwere Zerstörungen hinterlassen. Lediglich im ehemals preußischen Teilungsgebiet war es nicht zu Kämpfen gekommen. In Zentralpolen waren über 1,75 Millionen Zivilisten nach Russland evakuiert und Industrieanlagen demontiert worden. Die österreichischen und deutschen Besatzer hatten große Teile der Ernte und Industrieproduktion konfisziert und Zivilisten zur Zwangsarbeit in ihre Staatsgebiete deportiert.

Insgesamt verlor das Gebiet des späteren Polens im Weltkrieg zwei bis drei Fünftel seines Viehbestandes, die Getreide- und Kartoffelproduktion sank auf etwa die Hälfte, die Weizenproduktion sank auf ein Drittel des Vorkriegsstandes. Es wird geschätzt, dass im November 1918 nur noch 15 Prozent der Arbeiter von 1913 in der Industrie arbeiteten. Etwa die Hälfte der Brücken und fast zwei Drittel der Bahnhöfe waren zerstört. Durch die Teilungen Polens hatten sich die jetzt in einem Staat wiedervereinten Teile sehr unterschiedlich entwickelt. Vereinfacht wurde zwischen dem vergleichsweise gut entwickelten Polen A und dem rückständigen Polen B mit der Trennlinie an der Weichsel unterschieden.

Die Arbeits- und Sozialgesetzgebung der Zweiten Polnischen Republik gehörten zu den modernsten der damaligen Zeit. 1918/1919 wurden Dekrete über den 8-Stunden-Arbeitstag, Gewerkschaften, Gesundheitsversicherung und Arbeitsinspektion erlassen. 1920 folgten Gesetze zu Krankenkassen, Arbeitszeit und 1922 zu Urlaubsansprüchen. Mitte Oktober bis Ende November stieg die Zahl der registrierten Arbeitslosen von 200.000 auf 300.000.

Das Staatsbudget war defizitär, 1921 waren 40 Prozent, 1922 51 Prozent der Ausgaben gedeckt. Während des gesamten Bestehen des Staates nahm das Ministerium für Militärische Angelegenheiten bis zu einem Drittel des Staatsbudgets in Anspruch.

Währung

Am 15. Januar 1920 wurde die Polnische Mark eingeführt, zuvor gab es sechs gültige Währungen im Staat. Zwischen der Übernahme der Regierungstätigkeit durch Wincenty Witos im Mai 1923 und dem 1. August 1923 fiel der Kurs der Mark zum US-Dollar von 1:52.000 auf 1:230.000. Dies wird als Beginn der Hyperinflation in der polnischen Republik angesehen. Im Dezember 1923 war der Wechselkurs bereits auf 1:4,3 Millionen geklettert. Am 1. Februar 1924 wurde die Bank Polski gegründet, welche weitgehend unabhängig von der Regierung war. Im April 1924 wurde der Złoty (d. h. Gulden) eingeführt und so bis Mitte des Jahres die Polnische Mark vollständig abgelöst.

Landwirtschaft

Anfang der 1920er Jahre lebten drei Viertel der Bevölkerung von der Landwirtschaft wobei hier viele kleine Höfe das Bild dominierten. Ein Drittel der Landwirtschaftsunternehmen bewirtschafteten weniger als zwei Hektar (insgesamt 3,5 % des Ackerbodens), ein weiteres Drittel weniger als fünf Hektar (14,8 %) nur 0,9 Prozent der Unternehmen besaßen mehr als 50 Hektar (47,3 % des Bodens). Die bedeutendsten Landbesitzer waren die Familien Zamoyski, mit 191.000 Hektar, und Radziwiłł, 177.000 Hektar. Bis 1923 hatte die Landwirtschaft in den meisten Bereichen wieder den Stand von vor dem Weltkrieg erreicht.

Es gab ab 1919 mehrere Ansätze für eine Bodenreform, aber erst 1925 konnte Władysław Grabski erfolgreich ein effektives Gesetz erlassen. Er setzte ein Dekret von 1923 in ein Gesetz um, nach dem die Großgrundbesitzer jährlich mindestens 200.000 Hektar gegen volle Entschädigung in den Besitz von Kleinbauern überführen mussten.

Industrie

Die Industrie war während der Teilung auf die Bedürfnisse der Teilungsmächte ausgerichtet und wenig exportorientiert, vom preußischen Teilungsgebiet vielleicht abgesehen. Zudem war sie nur mangelhaft mit Kapital ausgestattet. Etwa 40 Prozent der Industrie wurde von Kartellen beherrscht. Der Staat war über die Bank Polski und durch Staatsmonopole ein wichtiger Faktor der Wirtschaft. Etwa 30 Prozent der Staatseinnahmen wurden in Staatsunternehmen generiert. Die Zahl der Industriearbeiter, ohne Oberschlesien, verfünffachte sich zwischen 1919 und 1922, blieb aber unter der Zahl von 1913. Auch die Reallöhne stiegen und erreichten Mitte 1921 98 Prozent der Einkommen von 1914.

Die Industrieproduktion stieg an und erreichte 1929 143 % des Standes von 1926. Durch den Wirtschafts- und Handelskrieg von 1925 und den damit wegfallenden Import wurde der Aufbau polnischer elektrotechnischer, chemischer und optischer Betriebe gefördert. Der Kohleexport wurde zwar durch den Handelskrieg zunächst beeinträchtigt, der englische Bergarbeiterstreik im Jahr 1926 führte aber zu einer erhöhten Nachfrage und einer Steigerung der Steinkohleförderung bis 1926 um fast 60 %.

Infrastruktur

Die Infrastruktur, da zuvor auf die jeweilige Teilungsmacht ausgerichtet, war schlecht miteinander verbunden. So gab es keine direkte Bahnverbindung von den Kohlerevieren im Süden des Landes zu dem entstehenden Hafen in Gdynia bzw. dem bestehenden Danzigs. Etliche Streckenführungen waren durch Kriegsschäden und ungünstige Streckenführung deutlich länger als nötig. So dauerte die Fahrt von Warschau ins etwa 400 Kilometer entfernte Lemberg bis 1925 12 Stunden, ab Sommer des Jahres 9 Stunden.

Bildung

Die Zweite Polnische Republik baute ihr Hochschulwesen schnell aus. So kamen zu den bereits existierenden Universitäten in Krakau, Warschau und Lemberg 1918 die Katholische Universität Lublin, 1919 die, wiedergegründete Universität in Wilno und im selben Jahr die Universität Posen. 1920 wurde ein Rahmengesetz für die Hochschulen erlassen.

1923 waren ein Drittel der Bevölkerung Analphabeten, wobei sich die Verteilung sehr stark unterschied. Im zuvor russischen Osten, Polesien und Wolhynien, waren dies bis zu 50 %, im polnischen Teil Oberschlesiens lediglich 1,5 %. Im Osten Polens wurde 1919 die bis dahin nicht bestehende allgemeine Schulpflicht eingeführt womit innerhalb von vier Jahren die Zahl der Lehrer als auch Schüler um zwei Drittel stieg. Trotzdem besuchten Mitte der 1920er Jahre etwa 40 % der Schulpflichtigen keine Schule und das Verhältnis der Lehrer zur Bevölkerung erreichte 70 % des zentralpolnischen und etwa die Hälfte der westpolnischen Gebiete.

Siehe auch

Literatur

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Neujahrsbotschaft 2019-2020 Deutschland

gelesen: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/neujahrsbotschaft-2019-2020/

Neujahrsbotschaft 2019-2020

Die institutionalisierten Organe des Deutschen Reiches wünschen euch ein gesundes, erfolgreiches und ein friedfertiges Jahr 2020.

Die handlungsfähigen Verfassungsorgane des Deutschen Reiches.
1) Bundesrath (oberster Souverän, des ewigen Bundes und seiner Bundesstaaten)
2) Volks-Reichstag (tatsächliches Deutsches Parlament)
3) Reichsamt des Innern (Oberste Reichsbehörde)
4) Präsidialsenat (Präsidium des Bundes, Bundespräsidium)
5) Reichskanzler (Stellvertretend)
6) Deutscher Reichsanzeiger (amtliches Mitteilungsblatt des Deutschen Reiches)
7) Standesamt Deutschland (Personenstandsregister des Deutschen Reiches)
8) Deutscher Gerichtshof; (Oberster Gerichtshof, mit dem Reichsgericht)
9) Deutsche Reichspolizei; (reichsrechtlich übergeordnete Behörde)

Weitere Behörden oder Einrichtungen (die Zahl bedeutet die obere Instanz):
3a) Deutsche Reichsdruckerei (Dokumente, Urkunden, Gesetzblätter, Internet);
3b) Universität für sozialpädagogische Identitätskompetenz Deutschland; (Beamtenausbildung)
3c) Volks-Büros;
3d) Förderverein Hand in Hand für Deutschland; (Träger der laufenden Internetkosten)
4a) Deutsche Gesundheitskasse; (reichsrechtlich übergeordnete Behörde)
4b) Reichskasse;
8a) Oberreichsanwaltschaft; (reichsrechtlich übergeordnete Behörde)

Das Lied der Deutschen, Nationalhymne Deutschland, Deutschlandlied.

1.
Deutschland, Deutschland über alles,
über alles in der Welt,
Wenn es stets zum Schutz und Trutze,
brüderlich zusammenhält!
Von der Maas bis an die Memel,
von der Etsch bis an den Belt –
Deutschland, Deutschland über alles,
über alles in der Welt!
2.
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
deutscher Wein und deutscher Sang,
sollen in der Welt behalten,
ihren alten schönen Klang,
uns zu edler Tat begeistern,
unser ganzes Leben lang,
deutsche Frauen, deutsche Treue,
deutscher Wein und deutscher Sang!
3.
Einigkeit und Recht und Freiheit,
für das deutsche Vaterland,
danach laßt uns alle streben,
brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit,
sind des Glückes Unterpfand,
blüh im Glanze dieses Glückes,
blühe, deutsches Vaterland!
4.
Über Länder, Grenzen, Meere,
dringt der Ruf, ein Wille nur,
überall wo Deutsche wohnen,
zu dem Bunde klingt der Schwur!
Niemals werden wir uns beugen,
Unrecht nie als Recht ansehn,
Hand in Hand im Deutschen Reiche,
alle Zeit zusammenstehn!

Unser Ahnenerbe ist das Recht auf Heimat.

https://bundespraesidium.dehttps://bundesrath.dehttps://volks-reichstag.dehttps://uni-spik.dehttps://reichsamt-des-innern.dehttps://deutscher-reichsanzeiger.dehttps://volks-buero.dehttps://deutscher-gerichtshof.de,  http://deutsche-reichspolizei.dehttps://verfassung-deutschland.dehttps://deutsche-reichsdruckerei.dehttps://nationalstaat-deutschland.dehttp://reichsanwalt.de

Hier die Vorlagen zum ausdrucken und weiterleiten:

https://bundesrath.de/daten/Neujahrsbotschaft-2019-2020-DR.jpg




Deutsche Einheit 1871 und Preußen geht fortan in Deutschland auf

gelesen in: https://www.preussenchronik.de/thema_jsp/key=thema_deutsche+einheit+unter+preu%25dfens+hegemonie.html
und in: https://www.nationalstaat-deutschland.de/einheit/deutsche-einheit-unter-preussens-hegemonie-preussen-geht-fortan-in-deutschland-auf/

Deutsche Einheit unter Preußens Hegemonie

Das Problem der deutschen Frage, die sich durch das gesamte 19. und, in veränderter Form wiederum auch durch das 20. Jahrhundert zieht, wird schon früh mit preußischen Ambitionen in Verbindung gebracht. So erfindet eine bestimmte Schule der deutschen Geschichtsschreibung, die sogenannte kleindeutsch-borussische unter den Historikern Johann Gustav Droysen, Heinrich Sybel und Heinrich von Treitschke seit den 1840er Jahren für Preußen einen „deutschen Beruf“. Demnach hätte Preußen schon seit den Tagen Friedrichs II. alles dafür getan, einen deutschen Nationalstaat zu schaffen.

Eine solche deutsche Sendung Preußens bereits im 18. Jahrhundert gehört aber mit Sicherheit in das Reich der Legenden, denn vor 1789 interessiert sich niemand für einen deutschen Nationalstaat, schon gar nicht unter den regierenden deutschen Territorialfürsten.

Die deutsche Frage als nationales Problem ist vielmehr eine Folge der Französischen Revolution von 1789 und in deren Gefolge der napoleonischen Besetzung Deutschlands. Diese Ereignisse führen überhaupt erst zu einer Nationalisierung der Politik, dem Erwachen eines deutschen Nationalbewusstseins und einer gemeinsamen nationalen Identität sowie politisch zum Untergang des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation. Die hier skizzierten Entwicklungen machen zusammen Reformen der nationalen und politischen Verfasstheit innerhalb der deutschen Grenzen in Mitteleuropa notwendig.

Napoleons Einzug in Berlin

Die Besonderheit der deutschen Nationalstaatsbildung des 19. Jahrhunderts liegt in der Problematik begründet, daß Deutschland zu den verspäteten Nationen zählt. Während insbesondere England, Frankreich und auch Spanien im Westen, aber auch das Rußische Reich im Osten Europas bereits seit dem späten Mittelalter, die Vereinigten Staaten von Amerika im späten 18. Jahrhundert, ihre Nationalstaaten ausgebildet haben, ist dies zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Mitteleuropa noch nicht gelungen. Aufgrund der internationalen Mächteinteressen erreichen es weder Italien im Süden noch Deutschland im Norden Mitteleuropas, eine nationalstaatliche Einigung durchzusetzen. Als zusätzliches Erschwernis kommt hinzu, daß mit der aufkommenden Industrialisierung und den Folgeerscheinungen des sich herausbildenden Bürgertums, der Entstehung der Sozialen Frage und des Industrieproletariats der Nationalisierungsprozeß zusätzlich mit emanzipatorischen Forderungen nach freiheitlich-bürgerlichen Rechten sowie der sozialen Verbesserung belastet wird.

Die „deutsche Sendung“ Preußens beginnt im Anschluß an die Besetzung des Landes durch Napoleons Truppen. Nach 1806 bildet sich gerade in Preußen eine Bewegung heraus, die neben der Befreiung des Lan-des vom französischen Usurpator auch weitergehende Forderungen nach einer deutschen Einigung stellt.

Dabei versteigen sich einige Vertreter der preußischen Nationalbewegung wie der „Turnvater“ Friedrich Ludwig Jahn oder der Geschichtsprofessor und Dichter Ernst Moritz Arndt, aber auch der Dichter Heinrich von Kleist oder der Philosoph Johann Gottlieb Fichte zu deutschtümelnden und aggressiv-nationalistischen Formulierungen. Allerdings muss betont werden, daß sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Mehrheit der Bevölkerung oder auch der öffentlichen Meinung vertreten sind.

Nach dem Sieg der alten Mächte Preußen, Österreich und Rußland gegen Napoleon und der heranbrechenden Herrschaft der Reaktion gewährt der preußische König Friedrich Wilhelm III. weder die versprochene Verfassung, noch unternimmt er irgendwelche Schritte in Richtung auf eine deutsche Einigung unter Preußens Führung. Vielmehr wird die deutsche Frage durch Preußen in der ersten Hälfte des Jahrhunderts zunächst einmal niedergehalten. Auch der Nachfolger auf dem preußischen Thron, König Friedrich Wilhelm IV., lehnt die ihm 1848/49 von der Frankfurter Nationalversammlung angebotene Kaiserkrone für ein kleindeutsch-preußisch geeintes Deutschland ab.

König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen

Er handelt zu diesem Zeitpunkt aber schon nicht mehr aus grundsätzlichen Erwägungen heraus, sondern in erster Linie wegen des Zustandekommens der Einigung durch eine parlamentarisch-demokratisch-liberale Bewegung auf revolutionärem Wege mit einer Krone, die den „Ludergeruch der Revolution“ trägt, wie Friedrich Wilhelm sie kennzeichnet.

Interessant zu verfolgen ist der Prozeß, in dem Preußen plötzlich zum begehrtesten Kandidaten für eine deutsche Einigung in Mitteleuropa wird und der alten traditionellen Habsburgermacht Österreich nach und nach den Rang abläuft. Die Gründe für diese überraschende Entwicklung liegen wohl in der Tatsache, dass es der preußische König ist, der 1848 hinter der schwarz-rot-goldenen Flagge der Revolution durch Berlin reitet, wenn auch mehr gezwungen als gewollt.

Darüber hinaus stellt Preußen in Deutschland die einzige Großmacht dar, die über ein Staatsgebiet verfügt, auf dem abgesehen von den Polen in den Ostprovinzen eine überwiegend deutschsprachige Bevölkerung lebt, während Österreich ein buntes Vielvölkergemisch umfasst und bei einer nationalen Führungsrolle in Deutschland seine nicht-deutschsprachigen Gebiete hätte abtreten müssen.

Für Preußen als deutsche Hegemonialmacht bei der deutschen Einigung spricht zu diesem Zeitpunkt auch die Tatsache, daß dieses Land in seiner Rolle als europäischer Emporkömmling des 17. und 18. Jahrhunderts insgesamt im Vergleich zu Österreich einen „traditionslosen Kunststaat“ darstellt, der gerade auch dadurch territorial scheinbar unbegrenzt ausdehnbar ist. Dies sollte sich in den folgenden Jahren, zumindest bis zu einem gewissen Maß, auch so bewahrheiten.

Nach der in Deutschland unter tatkräftiger Mithilfe Preußens gescheiterten Revolution von 1848/49 ist die Frage der Nationalstaatsbildung im nördlichen Mitteleuropa auf die Dauer aber nicht mehr zurückzudrängen. Nachdem auch kleinere Nationen wie Griechenland (1829), Belgien (1830/31) sowie schließlich auch Italien 1859/61 ihre unabhängigen Nationalstaaten gegründet haben, übernimmt Preußen die staatlich-politische Führungsrolle innerhalb der deutschen Nationalbewegung. Ein erster Versuch einer deutschen Einigung scheitert 1850 noch am vehementen Widerstand Österreichs (Olmützer Punktation), das zu diesem Zeitpunkt noch die beherrschende Macht in Mitteleuropa darstellt. Dem seit 1862 in Preußen nach einem schweren Konflikt zwischen König und Parlament als letzter Nothelfer an die Macht gelangten Ministerpräsidenten Otto von Bismarck dagegen gelingt es, die deutsche Frage und die deutsche Nationalbewegung zu instrumentalisieren, um über diese Schiene die schwebende Konkurrenzsituation zwischen den beiden mitteleuropäischen Großmächten Österreich und Preußen zu einer Lösung zu führen.

Otto Eduard Leopold von Bismarck

Dabei wählt Bismarck diesen nationalen Kurs nicht in erster Linie, um endlich einen geeinten deutschen Nationalstaat in den Sattel zu heben, sondern vor allem anderen für eine Machtsicherung Preußens gegenüber der österreichischen Konkurrenz, die er angesichts der obwaltenden nationalistischen Großwetterlage nur noch auf diesem Wege zu verwirklichen sieht. Der preußische Ministerpräsident verfolgt dabei keineswegs einen genau festliegenden Stufenplan, der über drei Kriege von 1864 zielstrebig zum Deutschen Kaiserreich von 1871 führt, wie dies die preußenverherrlichende Geschichtsschreibung darstellt und es im Nachhinein scheinen mag, sondern er handelt jeweils nach den Notwendigkeiten und Gelegenheiten der Situation.

Durch diese „obrigkeitsstaatliche“ Lösung der deutschen Frage lässt sich die national-demokratische Bewegung auch besser kanalisieren und die Gefahr allzu großer sozialer Veränderungen vermeiden, die bei einer stärkeren Berücksichtigung einer Volksbewegung gedroht hätte. Somit kommt diese Variante der nationalen Einigung auch den Bedürfnissen des preußisch-deutschen Bürgertums entgegen, das sich vor nichts mehr fürchtet als vor dem Schreckgespenst einer neuen Revolution.

Die Rivalität zwischen der Donaumonarchie und Preußen ist zu diesem Zeitpunkt schon über ein Jahrhundert alt und rührt aus der Zeit der Schlesischen Kriege, mit denen Friedrich II. Österreich Gebiete entreißt und der steile Aufstieg Brandenburg-Preußens beginnt, der die österreichische Großmachtdominanz in Mitteleuropa zumindest gefährdet. Durch den territorialen Zugewinn Preußens nach 1815, vor allem aber dank der wirtschaftlichen Modernisierung des Landes, in der es Österreich längst überholt hatte, sowie der Gründung des Zollvereins unter preußischer Dominanz verschärft sich die Konkurrenz-Situation insgesamt noch.

Bismarck glaubt deshalb schon 1856 als Gesandter Preußens beim Deutschen Bund in Frankfurt erkannt zu haben, daß es mit Österreich in und um Deutschland auf absehbare Zeit zu einer Auseinandersetzung kommen müsse. Dementsprechend gestaltet er seit seinem Machtantritt als preußischer Ministerpräsident 1862 seine Politik der Habsburgermonarchie gegenüber. Schon 1863 läßt er den letzten österreichischen Versuch scheitern, den dahinsiechenden Deutschen Bund noch einmal funktionstüchtig zu machen, indem er den heftig widerstrebenden König Wilhelm I. dazu überredet, an dem zu diesem Zweck angesetzten Fürstentreffen gar nicht mehr teilzunehmen. Über die Schleswig-Holstein-Frage finden zwar beide Mächte zu einem gemeinsamen Vorgehen gegen Dänemark, um sich vor der inzwischen mächtigen deutschen Nationalbewegung ordentlich in das rechte Licht setzen zu können. Indes nutzt Bismarck die gemeinsame Verwaltung von Schleswig-Holstein durch Preußen und Österreich als geeignetes Streitobjekt, um durch eine gezielte Eskalation 1866 gegen Österreich den entscheidenden Krieg um die Hegemonie in Deutschland führen zu können.

Schlacht bei Königgrätz

Der Sieg Preußens bei der böhmischen Festung Königgrätz lässt Europa erneut aufhorchen.Der Kardinalstaatssekretär des päpstlichen Kirchenstaates Antonelli lässt sich gar zu dem Stoßseufzer hinreißen: „Casca il mondo“ („die Welt stürzt ein“). Zwar geht auf den böhmischen Schlachtfeldern 1866 noch nicht die Welt unter, doch mit der österreichischen Vorherrschaft in Mitteleuropa ist es vorbei.

Preußen erhält mit dem Frieden von Prag nicht nur einige wichtige territoriale Zugewinne (Frankfurt, Hannover, Teile Sachsens u.a.) und steigert seine Dominanz im deutschen Ländersystem noch weiter, sondern es erreicht über den 1867 ins Leben gerufenen Norddeutschen Bund mit Sachsen, den Thüringischen Staaten und Hessen (nördlich des Mains) bereits ein Kleindeutschland, dem jetzt nur noch die süddeutschen Staaten fehlen. Diese süddeutschen Länder, die 1866 noch auf der Seite Österreichs gegen die hier wenig beliebten Preußen gekämpft haben, finden sich vier Jahre später dank der inzwischen übermächtigen nationalen Bewegung auf der Seite Preußens bzw. des Norddeutschen Bundes wieder, als es darum geht, den Versuch Napoleon III. von Frankreich zu vereiteln, die endgültige preußisch-deutsche Vereinigung zu verhindern.

Nach dem Sieg über die französischen Truppen im Winter 1870/71 hat Bismarck nicht nur mit einigen süddeutschen Fürsten über die endgültige Ausgestaltung des neu zu gründenden Deutschen Kaiserreiches zu verhandeln und den bayerischen König Ludwig II. mit entsprechenden Geldzahlungen gefügig zu machen. Er muß insbesondere seinen eigenen Herrn, den preußischen König Wilhelm I. davon überzeugen, von nun an als Deutscher Kaiser zu fungieren.

Die Kaiserproklamation

Wilhelm I. ist, als er sich zu diesem Schritt endlich durchringen kann, den Tränen nahe, weil er den Untergang Preußens besiegelt sieht. Der weitere Verlauf der deutschen Geschichte sollte letztlich eher ihm recht geben als Bismarck, der für Preußen zu handeln glaubte und der Meinung war, daß Deutschland in Preußen aufgehen würde. Das Gegenteil sollte der Fall sein. Es mutet insgesamt durchaus paradox an, dass gerade der „Kunststaat“ Preußen, der mit seiner königlichen Kernregion (Ost-) Preußen am Beginn des 18. Jahrhunderts noch außerhalb des Deutschen Reiches liegt, ein Jahrhundert später den deutschen Nationalstaat ins Leben ruft.

Neben dem großen Chor der Jubler und Propagandisten des preußischen Weges der deutschen Einigung, zu denen auch die wichtigsten Historiker dieser Zeit gehören, vor allem Treitschke, Sybel und Droysen, gibt es 1871 auch Zeitgenossen, die das neue preußisch geprägte Deutsche Reich für gefährlich halten. Zu ihnen gehören der Historiker Georg Gottfried Gervinus sowie auch Friedrich Nietzsche, der in dem Sieg von 1870/71 die „Niederlage, ja Exstirpation [Auslöschung] des deutschen Geistes zugunsten des Deutschen Reiches“ zu erkennen glaubt. Ihre Äußerungen bleiben aber Einzelstimmen innerhalb der überwiegenden Mehrheit derjenigen, die sich mit der deutschen Einigung von 1871 am Ziel ihrer nationalen Sehnsüchte angekommen sehen. Aber auch die süddeutschen Staaten mit ihren teilweise liberalen Traditionen zählen zunächst zu den Verlierern der Entwicklung, denen es angesichts der realen Machtverhältnisse kaum gelingt, ihre Vorstellungen von politischer Kultur und Verfasstheit in das neue Deutsche Reich einzubringen.

Die Folgen, die die deutsche nationale Einigung unter preußischer Hegemonie für Deutschland insgesamt und für Preußen selbst in der Zukunft haben sollte, sind 1871 in ihrer ganzen Tragweite noch nicht abzusehen und in der Forschung teilweise bis heute strittig. Auf der Hand liegt aber, daß das neue Deutsche Kaiserreich von seinem mit Abstand größten und mächtigsten Gliedstaat Preußen dominiert wird. Dafür sorgt schon der föderale Charakter der Reichsverfassung, der zwar von den süddeutschen Staaten gewünscht ist und deren Selbständigkeit auch stärkt, gleichzeitig aber auch Preußens Dominanz festschreibt, die zunächst von keiner Zentralgewalt überwölbt wird. Das preußische Staatsgebiet macht zwei Drittel des gesamten Territoriums des Deutschen Reiches aus, drei Fünftel seiner Einwohner leben in der Hohenzollernmonarchie. Wie deutlich die Hegemonialmacht Preußen innerhalb des Kaiserreiches alle anderen Einzelstaaten übertrifft, zeigt die Tatsache, dass der Haushalt Preußens bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges höher ist als der des Deutschen Reiches. So betragen die Gesamtausgaben des Deutschen Reiches im Haushaltsjahr 1898 knapp 1,6 Milliarden Mark, die Preußens aber mehr als 2,3 Milliarden Mark.

Deutschlands Zukunft

Von größerer Tragweite sind aber die Folgen der deutschen Einigung unter preußischer Hegemonie für die politische Kultur in Deutschland. Durch die überragende Bedeutung, die der Einzelstaat innerhalb des Reiches einnimmt, durch die Tatsache, daß Preußen zunächst einmal einen Teil der neuen Bürokratie und des Regierungsapparates des Reiches stellt bzw. beide Verwaltungsapparate durch Personalunion verbunden sind sowie durch die Rolle, die Preußen bei der deutschen Einigung spielt, setzt sich das politische Gesamtkonzept Preußen und seine politische Kultur auch in vielen Teilen des neuen Kaiserreiches durch. Die „ Verpreussung“ Deutschlands zeigt sich u. a. in der politischen Haltung des Großbürgertums, das mit dem Adel gegen Arbeiterbewegung, Parlamentarismus und demokratische Mitwirkungsrechte der Bevölkerung ein Bündnis eingeht. Dazu gehört des weiteren der teilweise gelungene Versuch, die politische Untertanenkultur Preußens auf die Reichsebene zu übertragen und eine freie Staatsbürgerkultur auf der Basis der Freiheit zu verweigern. Weitere Symptome dieser Entwicklung sind die allgemeinen Militarisierung des Bildungsbürgertums sowie in deren Gefolge einer „Verpreussung“ auch des deutschen Geschichtsbildes (Preußen-Mythos).

Und somit erhält auch das Lied der Deutschen den nationalen Geist aller Deutschen Völker:

Die erst zum 01. Oktober 2011 für den Nationalstaat Deutschland und in Kraft trat.




Grenzfragen – Das verlorene Land (Ostdeutsche Gebiete)

Aus dem Archiv der MmgZ: https://mmgz.de/newsletter/letter/18_04_2005_11_46_08.htm

Grenzfragen – Das verlorene Land (Ostdeutsche Gebiete)
Nachrichten von 18.04.2005, 11:46:08

BERLIN (Eigener Bericht)

Der Deutsche Bundestag soll die Grenze zwischen Deutschland und Polen ,,vorbehaltlos und völkerrechtlich verbindlich“ anerkennen. Dies fordert die ,,Deutsch-Polnische Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland“ in einem Appell zum 8. Mai 2005. Wie der Präsident der Gesellschaft, Prof. Dr. Christoph Koch, im Interview mit german-foreign-policy.com bestätigt, hat die Bundesrepublik sich im deutsch-polnischen Grenzbestätigungsvertrag vom 14. November 1990 lediglich zum Gewaltverzicht gegenüber dem Nachbarstaat bereit gefunden. Polen habe damals ,,die unwiederbringliche historische Chance“ gehabt, die vorbehaltlose Anerkennung seiner Grenzen gemeinsam mit den Siegermächten der Anti-Hitler-Koalition durchzusetzen, erklärt Koch. Bonn habe Unstimmigkeiten zwischen Warszawa und den Alliierten ,,kaltblütig ausgenutzt“.

Zu beweglich

Wie es im Appell der Deutsch-Polnischen Gesellschaft heißt, hat es die Bundesrepublik im Jahr 1990 ,,in einem diplomatischen Bravourstück verstanden, (…) sich (…) der von den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs intendierten abschließenden Regelung des Verhältnisses zwischen dem wiedervereinten Deutschland und Polen zu entziehen“.1) An die Stelle einer völkerrechtlichen Anerkennung der polnischen Westgrenze sei mit dem deutsch-polnischen Grenzbestätigungsvertrag ein bloßer Gewaltverzichtsvertrag getreten, wie er mit dem Warschauer Vertrag vom 7. Dezember 1970 ohnehin schon existiert habe. Polen habe sich damals ,,so beweglich gezeigt“, dass die Alliierten ,,einfach die Achseln gezuckt“ hätten, erklärt Koch gegenüber dieser Redaktion. Der im Vertrag festgehaltene Terminus ,,unverletzlich“ sei ,,vielleicht ein irrtümlich gebrauchtes Wort“2), hatte der damalige französische Außenminister Roland Dumas den subtil ausgefeilten Vertragstext kritisiert, der den juristisch notwendigen Ausdruck ,,unantastbar“ gezielt umgeht.3)

Das Deutsche Reich

,,Grundlage des Betrugs“, heißt es im Appell weiter, ,,ist die vom Bundesverfassungsgericht in mehrfachen Ansätzen bekräftigte und ausformulierte Deutschlanddoktrin vom Fortbestand des Deutschen Reiches über den 8. Mai 1945 hinaus“. ,,Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig“, heißt es etwa im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ,,Grundlagenvertrag“ vom 31. Juli 1973. Diese Lehre ist, so schreibt das höchste deutsche Gericht, im deutschen Grundgesetz verankert. Ihr zufolge ist es der Bundesrepublik ,,verboten, irgendeine Handlung vorzunehmen, die dem angeblich überdauert habenden Deutschen Reich vorgreift, falls dasselbe denn eines Tages seine Handlungsfreiheit wieder erlangen sollte“, erklärt Koch im Interview mit german-foreign-policy.com: ,,Das ist der Revisionsvorbehalt, der über allen außenpolitischen Handlungen der Bundesrepublik liegt.“

Jetzt oder später

Bei der ,,Deutschland-Doktrin“ handele es sich um eine ,,abstrakte Rechtsposition“, deren konkrete Auswirkungen nicht einfach zu erkennen seien, sagt Koch, warnt jedoch davor, sie auf die leichte Schulter zu nehmen. ,,Es ist ein Unterschied, ob man (…) politisch von einem Rechtstitel keinen Gebrauch macht (…) oder ob man auf ihn im Rechtssinn verzichtet“, heißt es im ,,Grundlagenvertrags“-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: ,,Das Grundgesetz verlangt (…), daß (…) kein in ihm begründeter Rechtstitel preisgegeben wird, der jetzt oder später ein Argument zur Förderung des Bestrebens nach Wiedervereinigung bieten kann.“ Schon jetzt habe es ,,weitreichende Folgen“, dass Polen nicht die vorbehaltlose Anerkennung der deutsch-polnischen Grenze durchgesetzt habe, schreibt die Deutsch-Polnische Gesellschaft. Die unzureichende Grenz-Anerkennung finde ihren Ausdruck in der Debatte über die Umsiedlung der Deutschen (,,Vertreibung“)4) und in den inzwischen in Strasbourg anhängigen Entschädigungsklagen deutscher Umgesiedelter.5)

Deutsche Probleme

Während die Mehrzahl der ,,Deutsch-Polnischen Gesellschaften“ in den 1970er Jahren im Umfeld der SPD gegründet wurde, um der ,,Neuen Ostpolitik“ Rückhalt in der Bevölkerung zu verschaffen, verfolgt die ,,Deutsch-Polnische Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland“ – die älteste ,,Deutsch-Polnische Gesellschaft“ – seit ihrer Gründung im Jahr 1950 eine prinzipieller ausgerichtete Politik. Insbesondere bemühte sie sich von Anfang an um eine vorbehaltlose Anerkennung der polnischen Westgrenze. Die Ursachen für die ,,Verwerfungen des deutsch-polnischen Verhältnisses“ lägen ,,in den Schwierigkeiten Deutschlands“ begründet, ,,zu ruhiger und fruchtbarer Nachbarschaft zu seinen europäischen und insbesondere zu seinen östlichen Nachbarn zu finden“, heißt es in der Zeitschrift der Gesellschaft. Wer dies thematisiere, provoziere ,,den erbitterten Widerstand all derer (…), die (…) der Vorstellung anhängen, dass Deutschland auch in der Gegenwart seinen eigentlichen Platz noch nicht gefunden hat.“6)

1) Appell der Deutsch-Polnischen Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland e.V. an den Deutschen Bundestag zum 60. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs am 8. Mai 1945; www.polen-news.de/appell.htm
2) Christoph Koch: Unsere Arbeit geht weiter. Leit-Referat auf der Hauptversammlung am 11./12. März 2000 zum 50 jährigen Bestehen der Gesellschaft; www.polen-news.de/puw/puw5507.htm
3) nähere Hinweise zum Vertragstext und seinen Implikationen entnehmen Sie bitte dem Interview mit Christoph Koch
4) s. dazu Dialektik der Versöhnung, Stimmungslage: Revision und Hitler, Stalin, Churchill, Roosevelt
5) s. dazu Fristen (I), ,,Geklautes Land“ und Recht auf Revanche
6) Christoph Koch: Unsere Arbeit geht weiter. Leit-Referat auf der Hauptversammlung am 11./12. März 2000 zum 50 jährigen Bestehen der Gesellschaft; www.polen-news.de/puw/puw5507.htm

s. auch Totalrevision, Potsdam und Versailles und Nur die Hälfte der Schuld

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Interview mit Christoph Koch
KÖLN – Über die polnische Westgrenze sprach german-foreign-policy.com mit Prof. Dr. Christoph Koch. Koch ist Vorsitzender der Deutsch-Polnischen Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland, die vor wenigen Tagen einen Appell an den Deutschen Bundestag veröffentlicht hat.

german-foreign-policy.com: Herr Professor Koch, die „Deutsch-Polnische Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland“ richtet zum 8. Mai 2005 einen Appell an den Deutschen Bundestag. Worum geht es?

Prof. Christoph Koch: Es geht darum, dass die Bundesrepublik endlich die polnische Westgrenze anerkennen soll. Das wird Sie ein wenig verwundern, da jedermann denkt, die Grenze sei im Jahr 1990 anerkannt worden. Tatsächlich ist dies nicht der Fall.

german-foreign-policy.com: Sondern?

Koch: Der deutsch-polnische Grenzvertrag von 1990 hat den gleichen Charakter wie der Warschauer Vertrag von 1970. Beide sind Gewaltverzichtsverträge, nicht Grenzanerkennungsverträge. Das ist in der Bundestagsdebatte über den Warschauer Vertrag von 1970 von den Vertretern der FDP klipp und klargestellt worden, vom damaligen Außenminister und vom FDP-Fraktionsvorsitzenden, und später auch vom eigentlichen Mentor dieses Vertrages, von Egon Bahr. Wenn Sie in den Wortlaut des deutsch-polnischen Grenzvertrags von 1990 hineinsehen, dann erkennen Sie schon in Artikel 1, dass es sich nicht um einen Grenzanerkennungsvertrag handelt, sondern um einen Vertrag zur Bestätigung der Grenze, die zwischen der neuen Bundesrepublik und Polen verläuft. Das heißt, der Vertrag bestätigt die faktische Existenz der Grenze…

german-foreign-policy.com: … die sich ja auch schlecht leugnen lässt…

Koch: … allerdings, das kann jeder Spaziergänger überprüfen. Wenn Sie den Vertragstext weiterlesen, dann finden Sie in Artikel 2 – das ist der Kern des Vertrages -, dass diese Grenze jetzt und künftig unverletzlich ist. „Unverletzlich“ ist ein völkerrechtlicher Terminus, der signalisiert: Hier handelt es sich um einen Gewaltverzichtsvertrag. In einem Grenzanerkennungsvertrag müsste das Wort „unantastbar“ stehen. „Unantastbarkeit“ ist der Terminus für die Anerkennung, „Unverletzlichkeit“ ist der Terminus nur für den Gewaltverzicht.

german-foreign-policy.com: Im 2+4-Vertrag steht aber, die Grenzen des vereinten Deutschland sollten „endgültigen Charakter“ haben…

Koch: Der 2+4-Vertrag heißt in Wirklichkeit, und das ist wichtig, „Vertrag über die abschließende Regelung mit Bezug auf Deutschland“. Er enthält tatsächlich die Forderung an das vereinte Deutschland, eine abschließende Regelung mit Polen zu treffen. Das heißt, dass die Grenzfrage und die Frage der Gebietsforderungen und der sonstigen Rechtsansprüche zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen abschließend zu regeln sind – in dem Sinne, dass das Territorium des vereinten Deutschland das Territorium der Bundesrepublik und der DDR und nichts weiter ist. Diesen Forderungen hat sich die Bundesrepublik entzogen.

german-foreign-policy.com: Wie das?

Koch: Dazu muss man etwas wissen, was früher als Selbstverständnis der Bundesrepublik jedermann lauthals angedient wurde, heute der Öffentlichkeit aber vorenthalten wird. Die Bundesrepublik betrachtet sich als Nachfolger des Deutschen Reiches von 1871. Nach Auffassung der Bundesrepublik hat dieses Deutsche Reich den 8. Mai 1945 überlebt. Wie es das getan haben soll, darüber gibt es eine ganze Bibliothek von juristischen Ausführungen. Mit dem angeblich überdauert habenden Deutschen Reich gibt sich die Bundesrepublik in staatlicher Hinsicht als identisch aus, in territorialer und personeller Hinsicht allerdings nur als teilidentisch, weil ja Teile des Territoriums und der Personen, die zum Deutschen Reich gehörten, außerhalb des Territoriums der Bundesrepublik angesiedelt sind. Aus der aktuellen Handlungsunfähigkeit des „Reiches“ aber wird gefolgert, dass es allen Organen der Bundesrepublik verboten ist, irgendeine Handlung vorzunehmen, die dem angeblich fortbestehenden Deutschen Reich vorgreift, falls dasselbe denn eines Tages seine Handlungsfähigkeit wieder erlangen sollte. Das ist der Revisionsvorbehalt, der über allen außenpolitischen Handlungen der Bundesrepublik liegt. Er ist vom Bundesverfassungsgericht in verschiedenen Urteilen festgezurrt worden, das wichtigste von ihnen ist das Urteil vom 31. Juli 1973 über die Verfassungskonformität des Grundlagenvertrags zwischen der Bundesrepublik und der DDR.

german-foreign-policy.com: Und das alles wirkt sich auch auf den „Vertrag über die abschließende Regelung“ aus?

Koch: Ja. Der „Vertrag über die abschließende Regelung“ erlaubte die Vereinigung von Bundesrepublik und DDR und ging davon aus, dass daraus etwas entsteht, was von den beiden sich vereinigenden Staaten unterschieden ist: Das „vereinte Deutschland“, von dem im Vertragstext die Rede ist. Die Bundesrepublik aber hat die Vereinigung nicht in der Form eines Zusammenschlusses vorgenommen, sondern als Beitritt der DDR zur Bundesrepublik. Unmittelbar danach sind deutsche Staatsrechtler im Reichstag zusammengetreten und haben der vergrößerten Bundesrepublik bestätigt, dass sie mit der alten Bundesrepublik identisch ist. Das bedeutet zugleich die Identität mit dem Deutschen Reich, das den 8. Mai 1945 überdauert haben soll. Es war ein Schlag ins Gesicht der Alliierten, und die haben das damals auch verstanden. Der französische Außenminister etwa hat sich sehr deutlich dazu geäußert.

german-foreign-policy.com: Eingeschritten sind die Alliierten aber nicht?

Koch: Nein, letztlich haben sie damals einfach die Achseln gezuckt. Der springende Punkt dabei war Polen. Polen hat sich damals so beweglich gezeigt, dass man gesagt hat: Wenn die Polen selber nicht wollen, dann können wir auch nicht weiterhelfen. Es ging um die erwähnte Vorgabe des „Vertrags über die abschließende Regelung“, eine ebenso abschließende Regelung mit Polen zu treffen. Das Ergebnis dieser Vorgabe war der deutsch-polnische Grenzvertrag. Die Polen hatten die unwiederbringliche historische Chance, ihr Land von einem Alpdruck zu befreien, weil sie in diesem Moment die Siegermächte der Anti-Hitler-Koalition auf ihrer Seite hatten. Aber sie waren in diesem Moment vom russischen Ufer schon abgestoßen und noch an kein neues Ufer gekommen. Das hat die deutsche Seite kaltblütig ausgenutzt.

Artikel 1 und 2 des Grenzvertrags habe ich vorhin erwähnt. Die Bundesrepublik hebt oft Artikel 3 des Vertrages hervor, in dem steht: Die Bundesrepublik erhebt keine Gebietsansprüche gegenüber Polen und wird auch in Zukunft solche nicht erheben. Das klingt wunderbar – wenn man nicht weiß, dass damit nur die Bundesrepublik gemeint ist und nicht das angeblich fortbestehende Deutsche Reich, sollte es einmal wieder seine Handlungsfreiheit erlangen. Das alles ist zwar eine abstrakte Rechtsposition, die jedoch reale Tretminen in die politische Landschaft legt. Aus diesem Grunde hat die Deutsch-Polnische Gesellschaft zum 60. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges einen Appell an den Deutschen Bundestag gerichtet und hat ihn aufgefordert, dieser „Deutschland-Doktrin“ mit all ihren Auswüchsen endlich den Abschied zu geben, zu erklären: Das ist obsolet, das ist nicht die Grundlage der Beziehungen der Bundesrepublik zu irgendeinem ihrer europäischen Nachbarn und insbesondere nicht zu Polen.




„Und immer wieder Versailles“ KenFM und Willy Wimmer bei den BUCHKOMPLIZEN

https://www.youtube.com/watch?v=tJQSFuXlHpA

Noch nie war ein Deutscher Politiker so nah und deutlich an der Wahrheit, wie es Williy Wimmer in diesem Gespräch darstellt.

Erkenntnis: Das Versailler Diktat war ein Vertrag der ungültig ist, darum muß alles an Deutschland zurückbezahlt werden, das in Folge dieses einseitigen Vertrages dem deutschen Volk abverlangt wurde.Darum ist es um so wichtiger, daß wir unsere Nationalstaat Deutschland wieder handlungsfähig einrichten, denn nur über diesen Nationalstaat wird es uns möglich sein, den Schadenersatz einzufordern.

Wie wahr wie wahr werter Willy und unseren tiefen Dank für diese klaren und beweisbaren Fakten. Das trifft dann aber auch auf deine ehemalige Regierung und auf Deine Partei zu!

Jede Bestrebung, diese zu verhindern ist eine feindliche und terroristische Bestrebung, darunter fallen die aktuellen Bundesstaat- und Freistaatorganisationen, die Staatenbündler, die Exilregierungen, Kommissarischen Reichsregierungen, die GG-146er, die Gemeindegründer, die Deutschlandsleugner, die Preußenverherrlicher gemäß 1850er Verfassung, die sich ernannten Königreiche und die Verfassungsgebende Versammlung. Die Genannten und einige mehr, praktizieren einen erneuten Dolchstoß.

Das Versailler Dikat auch gehandelt als Versailler Friedensvertrag in seiner Abscheulichkeit zu lesen, können Sie in: http://www.versailler-vertrag.de/vv-i.htm

Der Versailler Vertrag wies Deutschland, dem Deutschen Reich und seinen Verbündeten in Artikel 231 die Alleinschuld am Ausbruch des Ersten Weltkriegs zu. Er sah große Gebietsabtretungen Deutschlands bzw. zeitweilige Gebietsbesetzungen, die Internationalisierung wichtiger deutscher Flüsse und den Verzicht auf alle Kolonien vor. Das Reich verlor auf diese Weise dauerhaft 13% seines vorherigen Gebietes und 10% seiner Bevölkerung. Die Gebietsverluste bedeuteten gleichermaßen eine Schwächung der deutschen Wirtschaft, denn wesentliche Rohstoffvorkommen und Produktionsstätten gingen verloren.

Weiterhin sah der Versailler Vertrag die Auslieferung von Kriegsverbrechern, die Auslieferung von Kriegsgefangenen und die temporäre Entmilitarisierung einiger deutscher Gebiete (z. B. Rheinland) vor. Die Stärke des deutschen Heeres wurde auf 100.000 Mann festgesetzt. Schwere Waffen waren den Truppen verboten.

Darüber hinaus belegte der Versailler Vertrag das Deutsche Reich mit enormen Reparationszahlungen, die zum großen Teil auch durch Sachleistungen zu begleichen waren. Er enthielt ferner die Satzung für den Völkerbund, ohne jedoch Deutschland in den Kreis der Mitglieder aufzunehmen.

(Speichert euch den Film ab so lange er veröffentlicht wird, denn wer weiß, ob diese sehr wichtige Erkenntnis wieder zum Schutz der Kapitalisten und Deutschlandfeinde gesichert wird.)




Deutsches Reich, Deutschland, Reichs- und Staatsangehörigkeit 11.11.1918-2019

gelesen: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/deutsches-reich-deutschland-reichs-und-staatsangehoerigkeit-11-11-1918-2019/

Sehr geehrter Wahrheitssuchende zu Deutschland und dem Deutschen Reich,

Versailles gibt es so lange, wie bis die Deutschen endlich erkennen, von wem sie wirklich regiert werden (zionistische „Chasaren-Nichtjuden)“dann muß das Volk noch verstehen, daß das Versailler Diktat nur für die Regierungen der Weimarer Republik, des Nazireiches, der alten BRD und der DDR sowie dem vereinten Deutschland gilt.

Es gilt nicht für das souveräne Deutschland im Deutschen Reich vor dem 01. Januar 1919, da es diesen Vertrag nie unterzeichnet hat.

Auch Sie müssen lernen zu unterscheiden wer wahrhaftig für und mit uns das Ziel erreichen will, denn wenn wir Verräter als Gleichgesinnte betrachten, dann haben es die zionistischen „Chasaren-Nichtjuden“ sehr leicht mit Zersetzung, Geschichtsfälschung und vielen Ubooten, die uns von unserer wahren Heimat fern halten soll. Staatenlose aus den Patrioten-Gruppen und -Bewegungen haben einen Eid geschworen, den sie nicht brechen können (wie bei den Logen), darum sind diese nicht in der Lage das freie Deutsche Reich wieder handlungsfähig herzustellen. Eine erfolgreiche und unbestechliche Zusammenarbeit ist mit denen überhaupt nicht möglich, außer sie kommen frei zu  den institutionalisierten Reichsorganen, die es ab 2008 wieder gibt.

Nun zum Deutschen Reich.

Das Heilige Römische Reich deutscher Nationen, war zu keiner Zeit das wahre Deutsche Reich. Es war ein Zusammenschluß von durch römisch-vatikanischer „Christianisierung“ erschaffenen Gebilde und Organisation. Der damalige Kaiser war abhängig vom Vatikan. Dieses Reich entstand durch Massenmord, Folter und unendlichem Leid der einfachen Menschen. Dieses sogenannte christliche Abendland ist das mörderische Werk der „Hure von Babilon“, gemäß dem kanonischen bzw. römischen Recht.

Unser wahrhaftiges Deutsches Reich – ist der Name für Deutschland und seine Schutzgebiete und hat erstmals in der Geschichte der deutschen Völker, 1871 einen Nationalstaat erschaffen, der durch Otto von Bismarck federführend erschaffen wurde und den Deutschen erstmals einen gemeinsamen Nationalstaat (ewiger Bund) ermöglichte.

Da der Kaiser nicht vom Papst gekrönt wurde, war sein Handeln und das unseres Deutschen Reiches frei und außerhalb vom kanonischen Rechtskreis, vom Piraten-, Handels-, See- und Kirchenrecht, (der Vasallen Roms). (Das Reichskonkordat existiert für das wahre Deutsche Reich überhaupt nicht.)

 Völkerrechtssubjekt ist nicht gleich Völkerrechtsobjekt:

Merke: Ein Name oder ein Bezeichnung für ein Objekt wird groß geschrieben und eine Eigenschaft eines Objektes wird klein geschrieben, so ist die deutsche Schreibweise.

Wenn geschrieben wird, das deutsche Reich, dann meint man das Reich der Deutschen (HRDN, Paulskirchenverfassung, Weimarer Verfassung, GG).

Das Deutsche Reich ab 1871 ist das Völkerrechtsubjekt für Deutschland und seine Schutzgebiet!

So ist das Deutsche Reich ab 1871 das erst, einmalige, völkerrechtliche Deutsche Reich!

Deutscher Kaiser ab 1871, ist auch nur ein Völkerrechtssubjekt (Artikel 11 der Verfassung), denn „Deutscher Kaiser“ ist nur der Name vom Bundespräsidium! Da nur dem König von Preußen der Name Deutscher Kaiser zustand, kann dieser Name „Deutscher Kaiser“ durch Dritte ohne den Gesetzgeber nicht verwendet werden.

Ein Subjekt kann es nur geben, wenn ein Objekt vorhanden ist.

Seit 1871 ist das Völkerrechtsobjekt erstmals in der Geschichte aller Deutschen „Deutschland“ mit dem Namen „Deutsches Reich“. Das Objekt „Bundespräsidium“ erhielt den Namen „Deutscher Kaiser“, somit bleibt das Bundespräsidium als Verfassungsorgan erhalten, auch dann wenn sich der Name ändert, wie z.B. Reichspräsident oder in unserem Fall „Präsidialsenat“.

Zusatzbeispiel , Objekt, Subjekt Mensch:
Dem Objekt Mensch wird ein Name gegeben z.B. Max und nicht max oder max:

Der Mensch Max soll das Familienerbrecht des Familienstammes Mustermann erwerben, so wird eine Geburtsurkunde mit dem Namen Max Mustermann ausgestellt. Im Staat wird dieser Mensch Max als Person Max Mustermann im Personenstandsregister geführt, denn er wurde durch die Geburtsurkunde lebend erklärt . Er genießt nun den Schutz des Staates und das Erbrecht, das ihm durch Staatsrecht zusteht.

-> Ein Mensch ohne Staat hat nur das Naturrecht, sonst gar nichts!
-> Ein Mensch als Person hat das Naturrecht, nun aber auch das Staatsrecht!
-> Ein Mensch ohne Staat, wie im Vereinigten Wirtschaftsgebiet (kanonisches bzw. römisches Recht), hat nur das Recht das einem Vasallen, Sklaven oder Staatenlosen gebilligt wird.

Die einzig wahre Lösung ist das Deutsche Reich, das wir als Kaiserreich kennen, denn darin herrscht das Recht von Reichs- und Staatsangehörigen, die zu ihrem Staat stehen und die Staatsordnung aufrecht erhalten. Auch im Deutschen Reich gab es Untertanen, Vasallen und Staatenlose und die wird es immer geben. Damals wie heute haben nur die rechtsfähigen und geschäftsfähigen deutschen Reichs- und Staatsangehörigen, das Mitbestimmungs-, Wahl-, Beamtenrecht und das Recht eine Firma zu gründen.

Zusatz zur Angehörigkeit die man nur durch ein Dokument, das man besitzt, nachweisen kann:

Das RuStaG 1913 mußte deshalb erschaffen werden, weil es bis zu diesem Zeitpunkt nur das Bundesstaatsangehörigkeitsgesetz „BuStaG“ gab, aber es mangelte zum Nationalstaat Deutschland immer noch an einer Staatsangehörigkeit. Da Deutschland nur ein Teil des Deutschen Reiches ist und dieses Deutschland zum ersten deutschen Nationalstaat herangewachsen war, gab man dem neuen Gesetz die Bezeichnung Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (Reichsangehörigkeit zum Deutschen Reich und Staatsangehörigkeit zu Deutschland). Es sei besonders darauf hingewiesen, daß es in § 1 um die deutsche Staatsangehörigkeit geht und nicht um eine BuSta.

Die einzig legitimen Dokumente gibt es bei:  https://www.deutsche-reichsdruckerei.de/

Diese Erklärung darf weiterverteilt werden

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Lorenz, den 11. November 2019
Staatssekretär des Innern und Präsidialsenat




Reaktionszeit und Nationalstaatsbildung 1850-1870

gelesen: https://www.dhm.de/lemo/kapitel/reaktionszeit

Nach der Niederschlagung der Revolution von 1848/49 wurden die nationale Bewegung unterdrückt und demokratische Rechte zurückgenommen. In den meisten deutschen Staaten nahmen mit der im „Bundesreaktionsbeschluss“ vom 23. August 1851 legitimierten Beseitigung liberaler Errungenschaften Zensur und politische Verfolgung zu. Am selben Tag hoben die Fürsten die 1848 von der Paulskirchenversammlung beschlossenen „Grundrechte des deutschen Volkes“ auf. Der Streit um die Vorherrschaft im Deutschen Bund bestimmte die Politik der Großmächte Österreich und Preußen. Ihr Dualismus stand der Gründung eines Nationalstaates lange entgegen. Erst nach den von Preußen siegreich geführten „Einigungskriegen“ gegen Dänemark 1864, Österreich 1866 und Frankreich 1870/71 erfolgte am 18. Januar 1871 die von vielen Deutschen lang ersehnte Reichsgründung.

Arnulf Scriba
6. September 2014



Der herbeigesehnte Nationalstaat Deutschland

gelesen: https://www.dhm.de/lemo/kapitel/kaiserreich

Das Deutsche Reich war eine konstitutionelle Monarchie und mit 41 Millionen Menschen im Jahr der Reichsgründung 1871 der bevölkerungsreichste Staat in Mitteleuropa. 1914 lebten bereits 68 Millionen Menschen in Deutschland, das sich zur größten Industrienation Europas entwickelt hatte. An der Spitze dieses von vielen Deutschen im 19. Jahrhundert herbeigesehnten Nationalstaates stand der König von Preußen, der den vererbbaren Titel „Deutscher Kaiser“ führte. Die Richtlinien der Innen- und Außenpolitik bestimmte aber Otto von Bismarck, der als „Reichsgründer“ über enormes Prestige verfügte. Anders als sein Großvater Wilhelm I. überließ der 1888 inthronisierte Kaiser Wilhelm II. die politische Führung nicht dem Reichskanzler. Nach der Entlassung Bismarcks 1890 wollte Wilhelm II. das wirtschaftlich prosperierende Deutsche Reich in „persönlichem Regiment“ auch machtpolitisch zu „Weltgeltung“ führen. Dadurch geriet Deutschland immer wieder in Konflikt mit anderen europäischen Großmächten und manövrierte sich in eine gefährliche außenpolitische Lage. Nur auf das enge Bündnis mit Österreich-Ungarn war am Vorabend des Ersten Weltkrieges 1914 noch Verlass. Die militärische Niederlage Deutschlands 1918 besiegelte auch das Ende des Kaiserreiches.

Das „Bismarckreich“ 1871 bis 1890

Otto von Bismarck wollte das neu gegründete Deutsche Reich außenpolitisch sorgsam in das sensible europäische Staatensystem einbinden. Er erklärte mehrfach, das Reich sei „saturiert“ und müsse nicht als potentieller Aggressor gefürchtet werden. Ausgehend von der Überzeugung, Frankreich werde den Verlust von Elsass-Lothringen nie akzeptieren und stets bestrebt sein, das 1871 an Deutschland verlorene Gebiet mit allen Mitteln zurück zu gewinnen, knüpfte Bismarck ein Bündnissystem mit Beistands- und Neutralitätsabkommen. Jedoch suchte Deutschland keine Aussöhnung mit Frankreich, das immer nach einer Revanche für die Niederlage von 1870/71 trachtete. Die politische und militärische Isolierung Frankreichs war deshalb die Prämisse von Bismarcks Außenpolitik. Einen neuen Krieg verhindern konnte diese Politik aber nur so lange, wie unter den sich gegenseitig misstrauisch beobachtenden Großmächten ein militärisches Gleichgewicht bestand.

Galt Bismarcks außenpolitisches Hauptaugenmerk der Verhinderung von Koalitionen der Großmächte gegen Deutschland, so sorgte er sich im Inneren vor allem um den nationalen Zusammenhalt. Als ernste Bedrohung für die preußisch-protestantisch geprägte Monarchie empfand Bismarck den politischen Katholizismus, dessen Einfluss er im „Kulturkampf“ vergeblich auszuschalten versuchte. Die größte Gefahr für das von konservativen Eliten getragene gesellschaftspolitische System sah Bismarck aber in der erstarkenden Arbeiterbewegung. Mit repressiven Maßnahmen bekämpfte der Staat die Sozialdemokratie, deren Strukturen jedoch mit dem von 1878 bis 1890 gültigen „Sozialistengesetz“ nicht zerschlagen werden konnten. Zugleich wollte Bismarck die Arbeiter mit einer fortschrittlichen Sozialgesetzgebung an den Staat binden. Die Meinungsverschiedenheiten zwischen Bismarck und Wilhelm II. über das „Sozialistengesetz“ gaben am 20. März 1890 schließlich den Anlass für den erzwungenen Rücktritt des 75-jährigen Reichskanzlers. Von den Wertvorstellungen des altpreußischen Landadels geprägt, war dem Junker Bismarck der Zugang zu den Problemen der entstehenden Industrie- und Massengesellschaft verschlossen geblieben.

Die „Wilhelminischen Ära“ 1890 bis 1914

Der junge, technikbegeisterte Wilhelm II. schien ungleich mehr Verständnis für die fortschreitende Modernisierung der industriellen Gesellschaft zu haben. In bewusster Abgrenzung zu seinem als liberal geltenden Vater, dem nach nur 99-tägiger Regentschaft verstorbenen Friedrich III., war Wilhelm II. aber ein entschiedener Gegner des Parlamentarismus. Die von Liberalen und Sozialdemokraten geforderte Einführung einer parlamentarischen Regierungsform war unter ihm nicht durchsetzbar. Im Reichstag blieb eine seit 1871 bestehende Fünf-Parteien-Konstellation vorherrschend. Gegenüber dem katholischen Zentrum, den Konservativen sowie den Links- und Nationalliberalen konnten die Sozialdemokraten auch in der „Wilhelminischen Ära“ erhebliche Stimmenzuwächse verzeichnen und stellten 1912 erstmals die stärkste Reichstagsfraktion. Die Bedeutung der organisierten Arbeiterbewegung wuchs mit der fortschreitenden Industrieentwicklung des Reiches. Von 1871 bis 1914 versechsfachte Deutschland seine industrielle Produktion und überflügelte damit Großbritannien. Dem starken Wirtschaftswachstum stand ein ebenso rasanter Aufschwung von Wissenschaft und Forschung zur Seite. Vor dem Ersten Weltkrieg ging jeder dritte Nobelpreis für Naturwissenschaften nach Deutschland. Bahnbrechende Fortschritte in der Medizin, technische Errungenschaften wie die Elektrizität oder das Automobil und eine erhöhte Mobilität veränderten die gewohnten Lebenswelten.

Großstädte hatten durch den Aufschwung der Wirtschaft Massen von Zuwanderern angelockt, die häufig in Mietskasernen unter beengten und unhygienischen Bedingungen ein zumeist tristes Leben führten. In krassem Kontrast dazu standen die Prachtbauten und die luxuriöse Repräsentation erfolgreicher Unternehmer und Bankiers, die auch politisch an Einfluss gewannen. Diese aufstrebende Schicht des Großbürgertums konkurrierte in ihrer Selbstdarstellung mit dem Adel, der seine gesellschaftliche Leitfunktion noch behaupten konnte. Das öffentliche Leben im Kaiserreich wurde von einer tradierten Gesellschaftsordnung geprägt, die alles Militärische extrem überbetonte. Gleichzeitig aber machten Reformbewegungen und künstlerische Avantgarde auf sich aufmerksam, die auf Überwindung autoritärer Konventionen und als überkommen angesehener Lebens- und Kunststile abzielten.

Zugleich nahm in der Meinungsbildung die Bedeutung nationalistischer, häufig antisemitisch argumentierender Agitationsverbände zu, die auch eine politische „Weltmachtstellung“ für das zu einem Industriegiganten aufgestiegene Deutsche Reich mit allen Mitteln einforderten. In festem Glauben an die Überlegenheit der deutschen Wehrkraft wollte Wilhelm II. Deutschland einen „Platz an der Sonne“ sichern. Doch die Welt war unter den imperialistischen Staaten schon weitestgehend aufgeteilt. Der unter dem Kaiser erworbene Kolonialbesitz war unbedeutend und stand in keinem Verhältnis zu den politischen Folgekosten der Flottenaufrüstung. Insgesamt zeigte sich das deutsche Kaiserreich unter Wilhelm II. so widerspruchsvoll wie der Monarch selbst: Deutschland schwankte zwischen den Extremen einer überaus dynamischen Modernisierung und dem strikten Beharren auf längst unzeitgemäßen Traditionen. Vor allem in Preußen, dem mit Abstand wirtschaftlich stärksten und bevölkerungsreichsten Land, prallten industrieller Fortschritt und konservative Agrarstrukturen hart aufeinander. Das Ausland erblickte im Deutschen Reich – und hier vor allem in Preußen – eine bedrohliche Hochburg von Reaktion und Militarismus, dessen aggressives imperiales Machtstreben die zu einer Triple-Entente zusammengeschlossenen Großmächte Russland, Frankreich und Großbritannien einzuschränken suchten. Deutschland wiederum sah sich am Vorabend des Ersten Weltkrieges von Feinden „eingekreist“, die seinen weltpolitischen Aufstieg verhindern wollten.

Arnulf Scriba
15. Oktober 2015



Die BRD ist nicht Deutschland

gelesen: https://www.deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst/die-brd-ist-nicht-deutschland-als-ganzes/

Die BRD ist nicht Deutschland

Beschreibung unserer Dokumente

http://deutsche-reichsdruckerei.de/daten/Beschreibung-Dokumente-des-Deutschen-Reiches.pdf

Es darf verstanden werden, daß die BRD und ihre Vasallen nur das tut was sie darf, darum macht es aus deren Sicht Sinn, die Deutschen im Vereinigten Wirtschaftsgebiet als Staatenlose und Rechtlose zu führen. Die Folge daraus (so meint die BRD) ist, daß deren Handlungen aus der Privathaftung sind. Da täuscht sich allerdings der Vasall, denn das Deutsche Reich hat sich geordnet und läßt über dem Deutschen Reichsanzeiger mit Geduld und Sorgfalt grüßen

Zitat des “Bayrischen Freistaats-Ministerium” des Inneren.
„Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde
(Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepaß sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, daß der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“
Achtung: Alle Urkunden und Ausweise durch Behörden der BRD sind (reichsrechtlich) nichtig und eine Täuschung.

Die Täuschungen der BRD sind auch im aktuellen StAG zu finden. Wer lesen kann ist im Vorteil!

Selbst in den Menschenrechten der UN (okroyiertes Treuhand) ist dies verankert:
Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Artikel 15
1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

Dies bekräftigte ebenfalls das sogenannte Bundesverfassungsgericht durch das Urteil

Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 25. Juli 2012
2 BvF 3/11 – 2 BvR 2670/11 – 2 BvE 9/11 –
https://www.bundesverfassungsgericht.de/…
Was bekräftigt, das rückwirkend seit 1952 keine Gesetzgebenden Organe am Werk waren und sind, und somit jede Rechtsprechung und Änderung als Nichtig und ungültig anzusehen sind!

Ebenfalls die Urteile:1. Das Deutsche Reich existiert fort siehe Urteil des BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363] 3.Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft. (vgl. BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363))
Dieser Mangel wurde durch den Bundesrath und den Volks- Reichstag behoben seit 2009 !

Siehe Art. 146 GG (okroyiertes Grundgesetz)
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ (nicht wird und beschlossen heißt nicht gegeben!) Und das kann nur die Verfassung von 1871 sein!

Der Art. 116 des okroyierteb GG läßt nur vermuten, daß Sie ein Deutscher sind.Somit kann die BRD durch die Verantwortungslosigkeit der Heimatdeutschen, sogenannten Einbürgerungen durchführen?

Das okroyierte GG beruft sich offenkundig auf die Weimarer Verfassung von 1919 !
Die okroyierte Weimarer Verfassung ist ein Ermächtigungsgesetz des “auserwählten Volkes”!
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 140 Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.

Diese okroyierte Weimarer Verfassung besagt aber:

Konkurierende Gesetzgebung
http://de.wikipedia.org/wiki/Konkurriere…
Artikel 31 des Bundesrecht bricht Landesrecht
Artikel 13 der Weimarer Verfassung Reichsrecht bricht Landesrecht
Artikel 2 der Deutschen Reichsverfassung Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor.
Wenn also das Reich ein Gesetz wie z.B § 203 StGB in Kraft gesetzt hat, dann kann die BRD, da sie im Geltungsbereich des Deutschen Reiches handelt nicht einen gleichnamigen § 203 StGB mit anderem Text anwenden. Hier steht eindeutig Reichsrecht geht vor Landesrecht. Die BRD kann höchstens Landesrecht betreiben, da das Deutsche Reich die übergeordnete Ordnung ist, gilt der Text des Reiches.
Wäre die Weimarer Verfassung z.B. die richtige, dann hätten wir die gleiche Situation, da die WRV in Artikel 178 Absatz 2 folgendes in Kraft hält. Zitat: “Die übrigen Gesetze und Verordnungen des Reichs bleiben in Kraft,…”  und mit Artikel 13 das damaligen Kaiserreichsgesetzen das Vorrecht erteilt hat.

Die Folgende Liste, zeigt ihnen wie der geschichtliche Ablauf war und wir sollten nicht Äpfel mit Birnen vergleichen

Geschichtlicher Ablauf der Reichsangehörigkeit von 1870 bis 1913
1870 BuStAG Inland (Bundesstaatsangehöriger)
1871 RuStAG durch Artikel 2 der Reichsverfassung
1884 Erwerb von Kolonien bis 1888
1906 Die Staatsangehörigkeit in den Kolonien erläutert von Dr. Herbert Hauschild
1906 Die Reichs- und Staatsangehörigkeit als Grundlage des RG v. 1.6.1870
1913 RuStAG zu finden unter: http://deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/RuStAG-1913/
§1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat
oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.

Was nachfolgend erläutert wird ist nichtig und gilt nur frü das staatenlose BRD-Personal, allerdings nicht für die Reichs- und Staatsangehörigen, da dieses nur Handlungen von Fremdverwaltungen waren. Es soll nur dem Verständnis dienen.

RoStAG Doppelte Staatsangehörigkeit 1913 RuStAG 1913 erläutert von Hermann Weck
Staatsangehörigkeit
Reichsangehörigkeit
Unmittelbare Reichsangehörigkeit
Die drei Begriffe kann man nur verstehen, wenn man die Grundlagen der deutschen Staatsverfassung kennt. Diese Grundlagen sind für den Rechtsunkundigen nicht leicht zu erfassen. Sie weichen von den im Volke herrschenden Vorstellungen erheblich ab.
1928 Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht erläutert von Dr. Walter Schätzel
5. Mittelbare und unmittelbare Reichsangehörigkeit
Das StAngG. von 1870 kannte nur die mittelbare Reichsangehörigkeit. Die unmittelbare RAng. ist ein Produkt der auswärtigen und kolonialen Ausdehnung des Reiches. Sie ist trotz des Verlustes des deutschen Kolonialreiches nicht von selbst fortgefallen.
Die deutsche Staatsangehörigkeit wurde am 14.07.1933 beschlossen und sprachlich
eingeführt. RGBl. I S 480. Sie wurde diktatorisch (Faschismus) und unter Zwang eingeführt und verordnet. RGBl. I S 85
1934 Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit v. 05.02.1934
Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit) R = StAG Auflage 1936 Neues Staatsrecht Seite – 54 II 1. a) R = StAG
Die Reichsangehörigkeit wird unmittelbar als deutsche Staatsangehörigkeit erworben.
1946 Amtsblatt für Schleswig-Holstein Anordnung der Militärregierung Seite 23/24
Gültigkeit der deutschen Staatsangehörigkeit. Die Zwangsangehörig. bleibt bestehen.
1949 Grundgesetz für die BRD
Art. 16 Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.
1959 BGBl. Teil III Nichtamtlicher Teil
100 1 Grundgesetz für die BRD 23.05.1949
102 1 RuStAG 1913
102 2 R =StAG 1934
102 3 Verleihung der d. StAng. entscheiden die Einbürgerungsbehörden 1935
1999 Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts BGBl. I Nr. 38
BGBl. Teil III
102 1 RuStAG 1913 bereinigt StAG 1913
2010 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG 1913) BGBl. I S. 1864
BGBl. Teil III
102 2 R = StAG 1934 Reichsangehörigkeit = unmittelbare deutsche
Staatsangehörigkeit, ist beseitigt
102 1 StAG 1913 unmittelbare deutsche Staatsangehörigkeit ?
§ 1 Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
§ 1 Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die Staatenlosigkeit besitzt.
Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit
Reisepass / BPA Staatsangehörigkeit DEUTSCH Glaubhaftmachung = Wahrscheinlichkeit
Ab 1934 Nazi-Staatsangehörigkeit 08.12.2010 Staatenlos
08.12.2010 BRD Staatsangehörigkeitsausweis?
Ab dem 08.12.2010 ist jeder Deutscher staatenlos.

Und was haben Staatenlose für Rechte? Keine! Deshalb gibt es auch keine Entmündigungen in der BRD mehr, da man sie alle bereits entmündigt hat! Und unter Betreuung stehen sie auch.

Das aktuelle StAG verrät sich schon durch den Link selbst! (/rustag/)
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 13.11.2014 I 1714
Ausfertigungsdatum: 22.07.1913 zu der Zeit gab es die BRD noch gar nicht!
wozu diese nicht berechtigt sind !

Die Entstehung der BRD ist zu finden in der Militärregierung – Deutschland
Amerikanische Zone Proklamation Nr. 2 vom 19. September 1945

Nochmal zum besseren Verständnis: Die BRD war und wird nie ein Staat werden, da sie die Verwaltung des Vereinigte Wirtschaftsgebietes ist. Die BRD hatte nie und wird auch nie staatlich anerkannte Beamten und Bedienstete haben, somit sind Amtsausweise, Dienstausweise, Urkunden aller Art, Anträge, Steuererhebungen, Gebührenerhebungen, Gewerbeanmeldungen, Einbürgerungen, Ämter und Behörden also alle Handlungen nichtig und terroristisch – es haftet immer der Täter, auch dann wenn er es noch nicht glauben will, denn alle BRD-Vasallen sind Staats-Terroristen.

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Wichtiger Hinweis: Bei den derzeit angeboten sogenannten Ausweisen, so auch denen der BRD, werden falsche Postleitzahlen, falsche Adler und falsche Druckereien vorgetäuscht. Zusätzlich darf verstanden werden, daß auch in einem durch Staatenlose und Terroristen regierten Gebilde, es nur ein legitime Regierung geben kann und in einem souveränen Deutschen Reich es nur eine legitimierte und berechtigte Deutsche Reichsdruckerei gibt, sowie nur ein Reichsamt des Innern. Der Adler der Fremdverwalter wie z.B. die BRD ist der der “Weimarer-Republik-Adler” aber nicht der des wahren Deutschen Reiches.

Verantwortlich für diesen Text zeichnet sich das Reichsamt des Innern




Chronologie und Erkenntnisse zur Erfreiung Deutschlands

gelesen: https://www.reichsamt-des-innern.de/bund/chronologie-zur-erfreiung-deutschlands/

Chronologie und Erkenntnisse zur Erfreiung von Täuschung, Lüge und Verrat in Bezug zu Deutschland als Ganzes.

Wichtige  Fakten zur Vorgeschichte des Nationalstaat Deutschlands (Deutsches Reich)

(Erklärende Kommentare sind in der Farbe GRÜN geschrieben)

Ein Kurfürst aus [ https://de.wikipedia.org/wiki/Kurfürst ]  (lateinisch princeps elector imperii oder elector) war einer der ursprünglich sieben, später neun und zuletzt zehn ranghöchsten Fürsten des Heiligen Römischen Reiches, denen seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des römisch-deutschen Königs zustand. Mit diesem Königstitel war traditionell der Anspruch auf die Krönung zum römisch-deutschen Kaiser durch den Papst verbunden.

1806 legte Kaiser Franz II. als Reaktion auf die Bildung des Rheinbundes die Krone des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation nieder, das damit aufhörte zu bestehen. Damit verlor auch das Kurfürstenamt seine Funktion.

Herzog aus [ https://de.wikipedia.org/wiki/Herzog ] (althochdeutsch herizogo, ursprünglich Führer, Heerführer im Kriege) ist ein Adelstitel. Mit der Zerschlagung des Heiligen Römischen Reiches zwischen 1801 und 1806 und der Herrschaft Napoleons über die deutschen Lande erfolgte eine weitere Folge von Rangerhöhungen für anpassungsbereite deutsche Fürsten: Bisherige Herzöge wurden – wie der von Württemberg – erst zu Kurfürsten, dann zu Königen befördert, bisherige Fürsten – wie die diversen Linien von Anhalt – stiegen zu Herzögen auf. Nach dem Sieg über Napoleon führte 1815 der Wiener Kongress der Siegermächte zu einer weiteren, letzten Welle solcher Rangerhöhungen. Meist bedingt durch Verwandtschaft mit mächtigen Monarchen Europas, insbesondere mit dem russischen Kaiser oder dem König von Preußen, stiegen in den deutschen Ländern einige bisherige Herzöge 1815 zu Großherzögen auf.

Regierende Herzöge in Deutschland (mit dem Prädikat Hoheit) waren zwischen 1815 und 1918: der Herzog von Braunschweig (Linie Wolfenbüttel bis 1884, Linie Hannover ab 1913); der Herzog von Anhalt (ab 1863, davor mehrere Teil-Herzogtümer); der nur bis 1866 regierende Herzog von Nassau, der 1890 das souveräne Großherzogtum Luxemburg erbte; der bis 1864 als Herzog von Schleswig, Holstein und Lauenburg regierende König von Dänemark (der in diesen drei Staaten vom König von Preußen abgelöst wurde, welcher zugleich Nassau annektierte) sowie die wettinischen Herzöge von Sachsen-Coburg und Gotha (bis 1826: Sachsen-Coburg-Saalfeld), Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg.

Preußen im 1700 Jahrhundert entnommen aus [ https://www.preussenchronik.de ]

Zitat: „Was hält nun die Welt wirklich von der Erhöhung des Herzogs von Preußen und Kurfürsten von Brandenburg zum König in Preußen? (König von Preußen darf er sich nicht nennen, denn noch gibt es Teile von Preußen unter polnischer Hoheit.) Aktuell haben wir die gleiche Situation wie 1700 und eine König von Preußen kann es aus diesem Grund nicht geben, solange Polen ein Teil des Königreich Preußen verwaltet.“

Weiter im Text, Zitat: „Europa erkennt das neue Königreich diplomatisch an. Zuerst König August II. von Polen Sachsen, dann, wie versprochen, der deutsche Kaiser, es folgen Dänemark, England, Russland, die Niederlande, die Schweiz, einige Kurfürsten usw. Die latenten Gegner Schweden, Frankreich und Spanien halten sich zurück aber ziehen später nach. Der Papst protestiert erfolglos. Bald gewöhnt man sich daran, von den Preußen und vom Königreich Preußen zu sprechen und meint damit das Ganze von Kleve bis Memel mit Brandenburg in der Mitte. Dem “ schiefen Fritz“ ist es gelungen, dem zerklüfteten kurmärkischen Besitz einen Namen zu geben, der alles zusammenhält. Zu den existierenden Königen gibt es einen Unterschied. Sie alle sind Regenten von gewachsenen Reichen. Der kleine König aber hat etwas geschaffen, was es bisher nicht gab, er hat sein Königreich gewissermaßen erfunden. Damit ist ihm ein genialer staatsmännischer Coup gelungen.

Preußische Annexionen 1866
entnommen aus [ https://de.wikipedia.org/wiki/Preu%C3%9Fische_Annexionen_1866 ]

Die preußischen Annexionen fanden nach dem ausgefochtenen Deutschen Krieg vom Sommer 1866 statt. Preußen hatte gegen Österreich und dessen Verbündete gesiegt und die Auflösung des Deutschen Bundes erzwungen. Es annektierte am 1. Oktober 1866 vier seiner Kriegsgegner nördlich der Mainlinie, die zu preußischen Provinzen bzw. Teilen von Provinzen wurden. Dies waren das Königreich Hannover, das Kurfürstentum Hessen (Hessen-Kassel), das Herzogtum Nassau und die Freie Stadt Frankfurt. Hinzu kamen kleinere Gebiete des Königreichs Bayern und des Großherzogtums Hessen (Hessen-Darmstadt).

Andere Kriegsgegner nördlich der Mainlinie blieben als Staaten erhalten. Sie mussten sich aber dem Norddeutschen Bund anschließen. Dabei handelt es sich um das Königreich Sachsen, das Herzogtum Sachsen-Meiningen und das Fürstentum Reuß älterer Linie.

Teilweise zählt man auch die Einverleibung der zuvor von Dänemark regierten Herzogtümer Schleswig und Holstein zu den preußischen Annexionen der Zeit. Diese beiden Herzogtümer waren keine Kriegsgegner gewesen, sondern von Preußen und Österreich gemeinsam verwaltet worden. Preußens Absicht, beide zu annektieren, war einer der Gründe für den Deutschen Krieg. 1867 wurde die preußische Provinz Schleswig-Holstein eingerichtet.

Bis zu den Annexionen war Preußen in eine Ost- und eine Westhälfte gespalten, zwischen denen vor allem Hannover und Hessen-Kassel lagen. Seit den Annexionen konnte man erstmals von Köln im Westen bis Königsberg im Osten reisen, ohne das preußische Staatsgebiet zu verlassen. Allgemein sicherte Preußen sich damit seine Vormacht im Norden Deutschlands, was auch die Gründung des Norddeutschen Bundes 1866/1867 erleichterte.

Die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten wurde nicht gefragt. Manche Einwohner begrüßten die Annexion, teilweise wegen Unzufriedenheit mit der alten Herrschaft, teilweise als Beitrag zu einer künftigen deutschen Einheit. Andere lehnten die Annexion dauerhaft ab. Die antipreußische Partei in Hannover war die langlebigste dieser Bewegungen und bestand bis ins 20. Jahrhundert. Im bisherigen Preußen selbst gab es eine breite Mehrheit für die Annexionen.

Das sind wenige der vielen Gründe, warum es wohl zu einem souveränen Preußen nicht mehr kommen wird und wenn der Fritz sich Anno 1701 über Alle Fürsten Europas stellen konnte, so könnte sich das wiederholen. So erinnere ich gerne an Peter Fitzeks Reich, den Thomas von Wedenland, Fürst Schittke, um einige zu nennen. Erstmals in der Geschichte Deutschland wird durch UNS, dem Deutschen Volk entschieden, ob es einen König der Preußen geben wird. Damals wie heute kann nicht eine Einzelperson selbst entscheiden, auch nicht durch Abstammung, denn dazu wird ein Volk benötigt, das diesen König anerkennt. Dies trifft auf den heuten sogenannten Prinz Georg von Preußen ebenso zu wie zu einem Stefan Ratzeburg und weitere.

Reichsverweser aus [ https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsverweser_1848/1849 ]

  1. im Heilig Römischen Reich bis 1806 Stellvertreter des Kaisers bei Vakanz (a) des Throns oder während seiner Abwesenheit
  2. von der Frankfurter Nationalversammlung 1848 bis zur Kaiserwahl bestellter Inhaber der Zentralgewalt

Reichsverweser war 1848/49 der Titel des Oberhaupts der Provisorischen Zentralgewalt, der ersten gesamtdeutschen Regierung. Für eine Übergangszeit sollte der Reichsverweser, ein Amt, das auf die Reichsvikare im Heiligen Römischen Reich zurückgeht, als eine Art Ersatz-Monarch die Funktion ausüben, die in einer konstitutionellen Monarchie dem Fürsten zustand. Der Reichsverweser ernannte laut Zentralgewaltgesetz vom 28. Juni 1848 die Reichsminister; Reichsverweser und Reichsminister bildeten zusammen die Zentralgewalt.

Einziger Reichsverweser Deutschlands in dieser Zeit war Erzherzog Johann von Österreich, ein Onkel des österreichischen Kaisers. Die von Johann ernannten Minister waren fast bis zum Ende der Nationalversammlung (Mai bzw. Juni 1849) im Wesentlichen die Vertrauensleute der Nationalversammlung. Erst die beiden letzten Kabinette waren Minderheitenkabinette ohne parlamentarische Unterstützung. Am 20. Dezember 1849 endete die Reichsverweserschaft, als Johann die Befugnisse der Zentralgewalt einer Bundeszentralkommission übertrug.

Nach der Märzrevolution von 1848 schuf auch die Frankfurter Nationalversammlung für kurze Zeit das Amt des Reichsverwesers. Die Nationalversammlung, schuf am 28. Juni 1848 aus eigener Machtvollkommenheit eine Provisorische Zentralgewalt, die bis zur Verabschiedung einer Reichsverfassung und der Bestellung eines endgültigen Staatsoberhaupts die Leitung der Exekutive für ganz Deutschland übernehmen sollte. Als Haupt dieser provisorischen Zentralgewalt fungierte ein Reichsverweser – am Folgetag wurde Erzherzog Johann von Österreich in dieses Amt gewählt, das er so lange ausüben sollte, bis die Nationalversammlung einen Kaiser als endgültiges Staatsoberhaupt bestimmt hätte.


Erste entscheidende Fehlentscheidungen, entgegen der Reichsverfassung und den gültigen Gesetzen des Deutschen Reiches.

Aus [ https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsverweser ] Zitat: In den letzten Wochen des Ersten Weltkriegs häuften sich die Rufe, dass der Deutsche Kaiser und preußische König Wilhelm II. abdanken sollte. In dieser Zeit kam es zu Überlegungen des Beamten Walter Simons aus der Reichskanzlei, nach denen Wilhelm und der unbeliebte Kronprinz zurücktreten würden. Auf Reichsebene hätte man ein verfassungsänderndes Gesetz benötigt, um eine Reichsverweserschaft einzurichten. Wilhelm aber lehnte solche Pläne am 1. November 1918 ab, also zu einem Zeitpunkt, als eine freiwillig erscheinende Abdankung eventuell noch die Monarchie hätte retten können.

In einem Gespräch mit führenden Sozialdemokraten um Friedrich Ebert übertrug Max das Amt des Reichskanzlers an Ebert. Seine Berater hatten darauf gedrängt, dass Max als Reichsverweser die Befugnisse des Kaisers ausüben solle, um die Frage des Staatsoberhauptes bis zur Entscheidung durch eine Nationalversammlung offenzuhalten. Max hielt dies damals aber nicht mehr für realistisch.

WICHTIG: Mit der durch Gewalt zerschlagenen parlamentarischen Monarchie, sind alle Entscheidungen die nicht im Sinne der Reichsverfassung geschahen, Verfassungshochverrat und Landesverrat, und im Sinne eines souveränen Nationalstaates nichtig.

a) alle Reichsbeamten sind wegen praktiziertem Hochverrat keine Beamten und haben keine Entscheidungsgewalt. Siehe hierzu Artikel 18 der Reichsverfassung; Zitat:

„Der Kaiser ernennt die Reichsbeamten, läßt dieselben für das Reich vereidigen und verfügt erforderlichen Falles deren Entlassung. Den zu einem Reichsamte berufenen Beamten eines Bundesstaates stehen, sofern nicht vor ihrem Eintritt in den Reichsdienst im Wege der Reichsgesetzgebung etwas Anderes bestimmt ist, dem Reiche gegenüber diejenigen Rechte zu, welche ihnen in ihrem Heimathslande aus ihrer dienstlichen Stellung zugestanden hatten.“ Siehe hierzu: [ https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel18 ]

b) der Reichskanzler kann seinen Nachfolger NICHT selbst bestimmen. Das trifft auch auf die A.Hitler, G. Ebel und weitere sich seit 1985 ernannte Kanzler zu. Siehe hierzu Artikel 15 der Reichsverfassung; Zitat:

„(Absatz 1) Der Vorsitz im Bundesrathe und die Leitung der Geschäfte steht dem Reichskanzler zu, welcher vom Kaiser zu ernennen ist. (Absatz 3) Der Reichskanzler bedarf zu seiner Amtsführung des Vertrauens des Reichstags. (Absatz 5) Der Reichskanzler und seine Stellvertreter sind für ihre Amtsführung dem Bundesrath und dem Reichstag verantwortlich.“ Siehe hierzu: [ https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel15 ]

c) Verstoß gegen das damalige Stellvertretergesetz für den Reichskanzler, denn die damaligen Stellvertreter die durch den Kaiser ernannt wurden, wurden bei den Entscheidungen nicht berücksichtig; Zitat:

2. Es kann ein Stellvertreter allgemein für den gesamten Umfang der Geschäfte und Obliegenheiten des Reichskanzlers ernannt werden.“ Siehe hierzu: [ https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/gesetz-betreffend-die-stellvertretung-des-reichskanzlers/ ]

An dieser Stelle wurde auch ganz besonders die Exekutiv- und Legislativgewalt des Bundesrathes mißachtet; Zitat: „Nach dem Modell des Norddeutschen Bundes (gegründet 1867) besaß der Bundesrath des Kaiserreichs von 1871 eine starke Stellung als oberstes Verfassungsorgan, war er doch Ausdruck des ewigen Bundes, als der das Reich gegründet worden war. Faktisch war dieses Gremium der Träger der Bundessouveränität, was sich darin äußerte, daß es nicht nur gleichberechtigt an der Legislative mitwirkte, sondern auch oberster Träger der Bundesexekutive war.“ Siehe hierzu: [ https://www.bundesrath.de/ und https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesrat_(Deutsches_Reich) ]

Im Bewußtsein des Ersten Weltkrieges und den damit möglichen Folgen, wurde der Bundesrath wie folgend beschrieben ermächtigt; Zitat:Am 4. August 1914 stimmte der Deutsche Reichstag, das Parlament des Deutschen Reiches, dem Kriegs-Ermächtigungsgesetz zu (Gesetz über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen und über die Verlängerung der Fristen des Wechsel- und Scheckrechts im Falle kriegerischer Ereignisse, RGBl. 1914, S. 327). Insgesamt kamen an diesem Tag 17 Kriegsgesetze zustande. Damit sollte der Bundesrath beziehungsweise die Reichsleitung zu den kriegsnotwendigen wirtschaftlichen Maßnahmen ermächtigt werden, zur „Abhilfe wirtschaftlicher Schädigung“. Ähnliche Gesetze gab es auch in den anderen kriegführenden Staaten während des Ersten Weltkriegs.“ Siehe hierzu: [ https://de.wikipedia.org/wiki/Ermächtigungsgesetz ] Keines der betreffenden Gesetze wurde durch die beiden gesetz-gebenden Verfassungsorgane außer Kraft gesetzt und gelten noch heute (2019) fort, denn ab dem 09. November 1918 fanden gemäß Verfassung keine Sitzungen des Reichstages und des Bundesrathes statt. Wichtig: Artikel 5 der Reichsverfassung; Zitat: Die Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrath und den Reichstag. Die Übereinstimmung der Mehrheitsbeschlüsse beider Versammlungen ist zu einem Reichsgesetze erforderlich und ausreichend. Siehe hierzu: [ https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel5 ]

Mit der Wiederbelebung des Bundesrathes, ab dem 29. Mai 2008 und der Proklamation des Reichstages am 23. Mai 2009, konnte nach 90 Jahren das Ahnenerbe angetreten werden.

WICHTIG: Die Bevollmächtigten des Bundesrathes benötigen keine Zustimmung oder Wahl durch das Volk, auch keine Zustimmung durch das Parlament. Es gibt auch keine Vorschrift welche Qualifikation der Bevollmächtigte mitbringt. Er hat seinen Bundesstaat zu vertreten und benötigt das Vertrauen des Staatsoberhauptes seines Heimatstaates. Artikel 6 der Verfassung, Zitat:  Der Bundesrath besteht aus den Vertretern der Mitglieder des Bundes, ……. Die Artikel 7. 8. 9. 10.  der Verfassung beschreiben die Rechte und Pflichten des Bundesrathes.  

Näheres finden Sie unter: [ https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel6 ]

Eine weiter sehr entscheidenden und stark blockierende Irreführung ist die Aussage, daß sich das Volk eine Verfassung geben muß. Diese Fehldeutung benutzen sehr viel fremdgesteuerten oder irregeleiteten Reichsbürgerbewegungen oder Verfassungsgebenden Versammlungen, um eine Einheit unter den Patrioten zu verhindern. Es steht auf keinem Blatt und in keiner Vorschrift, daß sich das Volk eine Verfassung geben muß, es heißt nur daß das Deutsche Volk eine Verfassung zu beschließen hat. Die einzige wahre und staatlich korrekt gegebene sowie durch das Parlament beschlossene Verfassung des Deutschen Reiches ist die Anno 1867 im Norddeutschen Bund angewandte und am 16. April 1871 im Deutschen Reich in Kraft gesetzte Verfassung. Was von den feindlich gesinnten Protagonisten benutzt wird, um die Einheit und Freiheit Deutschlands so lange als möglich hinauszuzögern. Bedauerlicherweise neigt das deutsche Gemüt einer schön verpackten Lüge mehr Glauben zu schenken, als der Wahrheit die uns Erfreien würde.     

ACHTUNG: Unsere Legitimation beruht nicht auf die Anerkennung der Alliierten, der BRD oder staatenloser Bürger, sondern durch Reichs- und Staatsangehörige, sowie durch die Anwendung der wahren Verfassung und der wahren Gesetze des souveränen Deutschlands bzw. des Deutschen Reiches. Einen anderen souveränen und zielführenden Weg gibt es nicht. Das Deutsche Volk kann sich nur als Reichs- und Staatsangehörig bezeichnen wenn es vom Deutschen Reiche die staatlichen Dokumente besitzt und im Personenstandsregister des Deutschen Reiches eingetragen ist.

Näheres finden Sie unter: [ https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/legitimation/ ]
und unter: [ https://www.deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst/voelkerrechtliche-legitimation/ ]

Die Epoche des Verfassungs- und Hochverrats am Deutschen Reich und seinen deutschen Völkern

Der durch die Revolution gebildete „Rat der Volksbeauftragten“ hat die Ermächtigung des Bundesrathes mit dem Gesetz Nr. 6534 vom 14. November 1918 verlängert bzw. die souveräne Stellung des Bundesrathes weiterhin aufrechterhalten; Zitat:

§ 1 Der Bundesrat(h) wird ermächtigt, die ihm nach Gesetzen und Verordnungen des Reichs zustehenden Verwaltungsbefugnisse auch fernerhin auszuüben.“

Gesetz Nr. 6622 vom 28. Dezember 1918 Auch dieses Gesetz wurde zu keiner Zeit außer Kraft gesetzt, auch nicht durch die nachfolgende Weimarer Republik. Zitat:

„(Absatz 2) Demgegenüber wird ausdrücklich festgestellt, daß alle von dem Bundesrat(h)e, dem Reichskanzler, der Heeresverwaltung und den militärischen Befehlshabern innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen kriegswirtschaftlichen Verordnungen, soweit nicht ihre Aufhebung seitens der zuständigen Stellen besonders verfügt ist, ihre Wirksamkeit in vollem Umfang behalten haben und daß auch in Zukunft die Regelung der Bewirtschaftung der in Frage kommenden Stoffe ausschließlich den in den Verordnungen genannten oder inzwischen an ihre Stelle getretenen Behörden vorbehalten ist……“

Weimarer Nationalversammlung [ https://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Nationalversammlung ]

Die Weimarer Nationalversammlung, offiziell verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung, war das verfassunggebende Parlament der Weimarer Republik. Es tagte vom 6. Februar 1919 bis zum 21. Mai 1920. Tagungsort war bis zum September 1919 Weimar, nicht die politisch aufgeheizte Reichshauptstadt Berlin. Eine Übersicht über alle Mitglieder der Versammlung gibt die Liste der Mitglieder der Nationalversammlung von 1919.

In dieser Nationalversammlung steckten die gleichen Geister (jüdische Zionisten) wie in der Frankfurter Nationalversammlung. Und 100 Jahre später, im Jahre 2019, agieren sie unter der Bezeichnung „Verfassungsgebende Versammlung“.

Man beachte Artikel 180 der Weimarer Verfassung; Zitat:

(Absatz 1) Bis zum Zusammentritt des ersten Reichstags gilt die Nationalversammlung als Reichstag.

Siehe hierzu: [ https://www.verfassung-deutschland.de/weimarer-verfassung/index.htm ] Diese Verfassung, die erst nach dem Versailler Diktat in Kraft gesetzt wurde (11. August 1919), hat sich nicht das deutsche Volk gegeben und beschlossen, sondern der Wolf „Nationalversammlung“ im Schafspelz des „Reichstags“, womit die Nichtigkeit dieser Verfassung, schon durch Täuschung im Rechtsverkehr garantiert ist.

WICHTIG: Reichsrechtlich, Völkerrechtlich und juristisch unbestritten ist die Tatsache, daß bis zum Inkrafttreten der Weimarer Verfassung (11. August 1919), die Reichsverfassung, Bismarksche Reichsverfassung oder Verfassung des Deutschen Reiches, noch in Kraft war. Womit alle vorherigen Handlungen nichtig sind.

Was geschah ab der Anwendung einer Weimarer Verfassung auch deutsche Reichsverfassung genannt?

In Artikel 178 dieser Weimarer Verfassung heißt es; Zitat:

(1) Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871 und das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 sind aufgehoben. (2) Die übrigen Gesetze und Verordnungen des Reichs bleiben in Kraft, soweit ihnen diese Verfassung nicht entgegensteht.

Das bedeutet, daß die übrigen Gesetze mit dem Geltungsbereich des Deutschen Reiches (Grenzen wie am 31. Juli 1914) in Kraft bleiben, womit auch die Verfassung des Deutschen Reiches in Kraft bleiben mußte. Der Grund dafür war zwingend, denn das Deutsche Volk mußte als Wirtsvolk der Zionisten und als Kriegsverlierer und Schuldner erhalten bleiben, um dieses in alle Ewigkeit ausplündern zu können. Damit dem deutschen Volk die Fremdverwaltung nicht auffiel haben die Drahtzieher durch deutsche Parteien, und deutsche Zionisten, allen voran die Sozialisten und Katholiken, eine Demokratie des Volkes (die Staatsgewalt geht vom Volk aus, siehe Artikel 1 WRV) vorgespielt und erstmals das Frauenwahlrecht eingeführt, obwohl mit dieser Verfassung die Finanzhoheit an die amerikanische FED übertragen wurde. Zusätzlich verbreitete man die Unwahrheit, daß der Kaiser das Volk im Stich gelassen hätte.

Unauffällig und mit der Täuschung von Freiheit und Demokratie, wurden durch diese Verfassung alle Bundesstaaten aufgelöst. Die Wiederstände des alten Adels wurden mit großzügigen Abfindungen und Überlassungen niedergehalten und somit die Goldenen Zwanziger erschaffen, während das einfache Volk ausgeplündert, enteignet und gemordet wurde. An dieser Stelle muß erwähnt werden, daß der alte Adel, die Bundesfürsten und Königshäuser ihre hoheitlichen Rechte und ihr eigenes Staatsvolk verschachert haben. Das bestätigt auch den Artikel 109 der WRV; siehe https://verfassung-deutschland.de/weimarer-verfassung/index.htm Zitat:

(2) Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden. (4) Orden und Ehrenzeichen dürfen vom Staat nicht verliehen werden. (5) Kein Deutscher darf von einer ausländischen Regierung Titel oder Orden annehmen.

Bezüglich des Adels wurde folgendes Gleichstellungsgesetz Nr. 12 am 30.03.2017 in Kraft gesetzt; Zitat:

(Präambel) In Anbetracht dessen, daß der alte deutsche Adel ab 1919 finanziell, wirtschaftlich und gesellschaftlich zu jeder Zeit in der Lage gewesen sein mußte, die oktroyierten Fremdverwaltungen im Sinne der Gerechtigkeit der Wahrheit, der Menschlichkeit und der Pflicht gegenüber den deutschen Völkern zu verhindern oder aufzuheben, hat dieser alte deutsche Adel versagt. § 3. Absatz 2; Dem Präsidium des Bundes steht es zu, im Einklang mit dem „Bundesrath“, Personen neu in den Adelstand zu erheben, wenn edle Taten zum Wohle des Deutschen Volkes vorangegangen sind. § 5. Satz 1; Ausgenommen von dieser Aufhebung sind auch alle Adeligen, die mit ihrer Tatkraft und ihrem Vermögen der Wiederherstellung zur Handlungsfähigkeit Deutschlands und des Deutschen Reiches nachweislich und langfristig gedient haben.

Siehe hierzu: [ https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1703181-nr12-gesetz-gleichstellung-aller-rusta-angehoerigen/ ]

Auffällig ist in dieser Verfassung, daß es keinen Geltungsbereich gibt und daß die Reichsfarben schwarz-rot-gold sind, während die Nationalflagge schwarz-weiß-rot als Handelsflagge weitergeführt wurde. (Ein Schelm der böses dabei denkt, oder ein perfider Plan der Weltzionisten.) In Artikel 13 WRV (1) Reichsrecht bricht Landesrecht. Wer den Sinn dieses Artikels versteht, weiß wohin der Weg gehen wird, der mit Gründung dieser Fremdverwaltung schon festgelegt ist und 1933 mit dem Führerstaat zum Wohle der Hochfinanz und Großindustrie die nächste Stufe erreicht. An dieser Stelle nochmal ein Sprung in die Verfassung des Deutschen Reiches. Zitat:

Artikel 2 Satz 1 „Innerhalb dieses Bundesgebietes übt das Reich das Recht der Gesetzgebung nach Maßgabe des Inhalts dieser Verfassung und mit der Wirkung aus, daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen.

Zu finden unter: [ https://verfassung-deutschland.de/#Artikel2 ] Diesbezüglich wird gemäß Artikel 19 auch das Recht und die Pflicht eines Bundesstaates gesetzlich festgelegt. Zitat:

„Wenn Bundesglieder ihre verfassungsmäßigen Bundespflichten nicht erfüllen, können sie dazu im Wege der Exekution angehalten werden. Diese Exekution ist vom Bundesrathe zu beschließen und vom Kaiser zu vollstrecken.

Zu finden unter: [ https://verfassung-deutschland.de/#Artikel19 ]

Die Exekution hat reichsrechtlich nie stattgefunden, wurde aber durch Duldung und Schweigen vollzogen. Mit dem Gesetz betreffend der Wiederherstellung der Bundesstaaten, ist dies nun möglich, allerdings im Sinne des Deutschen Reiches und wenn die Vernunft des Deutschen Volkes es so möchte. Siehe hierzu:  [ https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1801141-nr04-gesetz-betreffend-die-wiederherstellung-der-bundesstaaten/ ]

Dem Versailler Diktat müssen wir an dieser Stelle unsere besondere Aufmerksamkeit widmen, den das Zustandekommen dieses Werkes müssen wir verstehen, wenn wir wieder unsere Bismarcksche Verfassung, unsre bürgerlichen Rechte, Recht auf Eigentum, Recht auf Heimat bzw. das zurückhaben wollen, was uns Artikel 3 der betreffenden Verfassung garantiert. Siehe hierzu: [ https://verfassung-deutschland.de/#Artikel3 ]

Versailler Diktat (auch „Schanddiktat von Versailles“) war ein während der Weimarer Republik geprägter politischer Kampfbegriff, mit dem vor allem konservative, deutschnationale, völkische und rechtsextreme Politiker gegen den 1919 geschlossenen Friedensvertrag von Versailles polemisierten. Neben der Dolchstoßlegende und der angeblichen Bedrohung durch das „Weltjudentum“ war er ein zentraler Bestandteil der NS-Propaganda. gefunden unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Versailler_Diktat

Der Friedensvertrag von Versailles (auch Versailler Vertrag, Friede von Versailles) wurde bei der Pariser Friedenskonferenz 1919 im Schloss von Versailles von den Mächten der Triple Entente und ihren Verbündeten bis Mai 1919 ausgehandelt. Mit der Unterzeichnung des Friedensvertrags endete der Erste Weltkrieg auf der völkerrechtlichen Ebene. Sie war zugleich der Gründungsakt des Völkerbunds.

Bereits am 11. November 1918 hatte der Waffenstillstand von Compiègne die Kampfhandlungen des Ersten Weltkriegs beendet, nicht aber den Kriegszustand. Der Vertrag konstatierte die alleinige Verantwortung Deutschlands und seiner Verbündeten für den Ausbruch des Weltkriegs und verpflichtete es zu Gebietsabtretungen, Abrüstung und Reparationszahlungen an die Siegermächte. Nach ultimativer Aufforderung unterzeichnete Deutschland am 28. Juni 1919 den Vertrag unter Protest im Spiegelsaal von Versailles. Nach der Ratifizierung und dem Austausch der Urkunden trat er am 10. Januar 1920 in Kraft. Wegen seiner hart erscheinenden Bedingungen und der Art seines Zustandekommens wurde der Vertrag von der Mehrheit der Deutschen als illegitimes und demütigendes Diktat empfunden.

Dieses Diktat ist zu finden unter: http://www.documentarchiv.de/wr/vv.html

WICHTIG: Dieser Vertrag wurde zu einem Zeitpunkt den Deutschen vorgelegt, an dem die „Tschecho-Slowakei“ und „Polen“ als Staat NICHT bestanden. Die Majorität der Unterzeichnerstaaten gegenüber Deutschland waren Dominions (Vasallen der Krone) und Freistaaten. Herrmann Müller und Dr. Bell, die den Vertrag für das neue Deutschland unterzeichneten waren keine Vertreter, oder staatlich anerkannte Beamten des Deutschen Reiches, auch noch nicht der Weimarer Republik. Sie konnten höchstens Vertreter der Räterepublik gewesen sein. Somit muß dieser Vertrag vor aller Welt (völkerrechtliche Grenzen vor dem Ersten Weltkrieg) als nichtig bewertet werden.

Betrachten wir diesen Vertrag als völkerrechtlich anzuerkennenden und für das Deutsche Reich verbindlichen Friedensvertrag, dann gilt Artikel 11 der Verfassung des Deutschen Reiches;

Zitat: Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reichs Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen. Zur Erklärung des Krieges im Namen des Reichs ist die Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags erforderlich. Friedensverträge sowie diejenigen Verträge mit fremden Staaten, welche sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags.

WICHTIG: Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses „Friedensvertrages“, mußte diese Verfassung angewandt werden, wenn der Vertrag rechtskraft haben soll.

In diesem Vertrag wurde das neu eingerichtete Deutschland (die Grenzen von 1919 und 1937 sind identisch) für alle Schäden und Reparationen verantwortlich gemacht. Das neue Deutschland ist allerdings nur teilidentisch mit dem Deutschland als Ganzes. Dem neuen Deutschland, wie es heute noch nach dem Grundgesetze geführt wird, wurden alle Rechte auf Hab und Gut entzogen. So kann der aufmerksame Leser feststellen, daß nich das deutsche Volk, das Deutsche Reich oder eines seiner Bundesstaaten etwas anerkennen oder auf etwas verzichten mußte, sondern Deutschland.

Artikel 118. Deutsche Recht und Interessen außerhalb Deutschlands; Zitat:

Außerhalb seiner Grenzen in Europa, wie sie durch den gegenwärtigen Vertrag festgesetzt sind, verzichtet Deutschland auf sämtliche Rechte, Ansprüche und Vorrechte auf und in bezug auf alle ihm oder seinen Verbündeten gehörenden Gebiete sowie auf alle Rechte, Ansprüche und Vorrechte, die ihm aus irgendwelchem Grunde den alliierten und assoziierten Mächten bislang zustanden.
Deutschland verpflichtet sich bereits jetzt, Die Maßnahmen anzuerkennen und gutzuheißen, die von den alliierten und assoziierten Hauptmächten, gegebenenfalls im Einverständnis mit dritten Mächten, zur Regelung der sich aus der vorstehenden Bestimmung ergebenden Folgen getroffen sind oder noch werden. Insbesondere erklärt sich Deutschland mit den Bestimmungen der nachfolgenden, sich auf einige besondere Gegenstände beziehenden Artikel einverstanden.“
Oder Artikel 120; Zitat: Alle Rechte beweglicher und unbeweglicher Art, die in diesen Gebieten dem deutschen Reich oder irgendeinem deutschen Staate zustehen, gehen auf die Regierung über, unter deren behördliche Gewalt diese Gebiete treten, und zwar unter den in Artikel 257 Teil IX (Finanzielle Bestimmungen) des gegenwärtigen Vertrags festgesetzten Bedingungen. Streitigkeiten, die etwa hinsichtlich der Natur dieser Rechte entstehen, werden von den örtlichen Gerichten endgültig entschieden.“ Oder Artikel 231; Zitat:Die alliierten und assoziierten Regierungen erklären, und Deutschland erkennt an, daß Deutschland und seine Verbündeten als Urheber für alle Verluste und Schäden verantwortlich sind, die die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungenen Krieges erlitten haben. Oder Artikel 434 von 440 Artikeln; Zitat: Deutschland verpflichtet sich, die volle Geltung der Friedensverträge und Zusatzübereinkommen zwischen den alliierten und assoziierten Mächte und den Mächten, die an Deutschlands Seite gekämpft haben, anzuerkennen, den Bestimmungen, die über die Gebiete der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie, die Königreichs Bulgarien und des osmanischen Reiches getroffen werden, zuzustimmen und die neuen Staaten in den Grenzen anzuerkennen, die auf diese Weise für sie festgesetzt werden.

Auf Grund der bis hierher bewiesenen Nichtigkeiten von Verträgen, Gesetzen, der Verfassungen und Verwaltungen, die illegal im Rechtskreis des Deutschen Reiches gewirkt haben, überspringen wir den Führerstaat und begeben uns, kurz in das Dritte Reich, bzw. das Großdeutsche Reich der Nationalzionisten, die im Deckmantel der Nationalsozialisten weltweit eine Blutbad sondergleichen angerichtet hatten und für den Holocoust an Deutschen Städten, besonders Dresden, verantwortlich sind.

Adolf Hitler als Vorsitzender der NSDAP und „Führer“ wurde durch den Reichspräsidenten der Weimarer Fremdverwaltungsrepublik (Paul von Hindenburg) am 30.1.1933, zum Reichskanzler ernannt. Damit begann die Epoche der Nationalzionisten, der Konzentrationslager und einer gigantischen Kriegsmaschine. Siehe hierzu: [ https://www.dhm.de/lemo/rueckblick/30-januar-1933-hitler-wird-reichskanzler.html ] Damit will ich aber nicht gesagt haben, daß Hitlerdeutschland den sogenannten Zweiten Weltkrieg verursacht hatte, sondern es waren genau die gleichen Geister die das Versailler Diktat und die Weimarer Republik erschaffen hatten. Im gleichen Jahr übernahm wieder der Vatikan durch das Reichskonkordat die verdeckte Macht über das deutsche Volk. Was staatsrechtlich ein Täuschung im Rechtsverkehr ist, denn der Führerstaat war nicht Rechtenachfolger des Deutschen Reiches. Somit ist dieser Vertrag nichtig und ein Verbrechen sondergleichen; Siehe hierzu: [ https://de.wikipedia.org/wiki/Reichskonkordat ]

Mit der Zerschlagung des Großdeutschen Reiches im Jahr 1945, somit dem Beenden eines Zweiten 30 jährigen Kriegs auf deutschem Boden, durch die Alliierten und der damit verbundenen gnadenlosen und unfassbaren Behandlung Deutscher Frauen, Männer und Kinder, begann eine Zeit schreckliche Gräueltaten gegen Menschen mit deutscher Abstammung. So ist bekannt, daß am 9. Mai 1945, die Wehrmacht, Marine und Luftwaffe kapituliert hatten, die allerding keine Kapitulation des Deutschen Reiches darstellt, sondern die Kapitulation von Söldnereinrichtungen. Unsere Aufmerksamkeit wollen wir allerding auf Gesetze und Verordnungen der Alliierten und die UN lenken, die gemäß Satzung des Völkerbundes Rechtsnachfolger und auch Treuhänder in Bezug zu Deutschland in den Grenzen von 1919/1937 (noch heute) ist, was durch die Feindstaatenklausel der UN-Charta bestätigt wird. Siehe hierzu: [ https://www.unric.org/de/charta ]; In Folge Kapitel II, Artikel 53, Absatz (2) Zitat:

Der Ausdruck “Feindstaat“ in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.

Siehe hierzu: [ https://www.unric.org/de/charta#kapitel2 ];  In Folge Kapitel XVII, Artikel 107 Zitat:

Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.

Siehe hierzu: [ https://www.unric.org/de/charta#kapitel17 ] Das Treuhandsytem ist in Kapitel XII beschrieben, siehe hierzu: [ https://www.unric.org/de/charta#kapitel12 ] Im Klartext gesagt: Alle Alliierte Militärregierungsgesetze und die SMAD-Befehle, gehen dieser Charta vor, womit auch die Wirkungslosigkeit der UN in Bezug zur Wiederherstellung Deutschlands als Ganzes, bewiesen ist. Diese Charta wurde am 26. Juni 1945 unterzeichnet.

Mit der Verordnung, Aufhebung des Kriegszustandes, wurde der Zeitpunkt für die Beendigung des Kriegszustandes, auf den 26. Juni 2011 bestimmt. 97 Jahr nach Beginn des 1.WK, siehe hierzu: [ https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1106013-nr09-verordnung-kriegszustand-ende/ ] ist dies die erste Friedensvertragliche Regelung durch den Souverän des Deutschen Reiches.

Weiter geht es mit dem neuen Deutschland gemäß Versailler Diktat.

„Die Existenz ISRAELS steht im direkten Zusammenhang mit der Existenz der Bundesrepublik Deutschland“ (so die aktuelle BRD-Geschäftsführerin). Demzufolge merken wie uns, daß am 14. Mai 1948 ISRAEL durch die Weltzionisten gegründet wurde und am 23. Mai 1949 das Vereinigte Wirtschaftsgebiet mit dem Namen „Bundesrepublik Deutschland“ durch die Westmächte bzw. dem SHAEF-Militärbefehlshaber. Die als Deutsche Demokratische Republik bekannte marxistisch-sozialistische Diktatur eines Teiles Deutschlands wurde durch die Sowjets, bzw. des SMAD-Befehlshabers am 07.Oktober 1949 gegründet. Die Ostgebiete gehen wieder unter polnische Verwaltung, der obere Teil Ostpreußens mit Königsberg unter russischer Verwaltung. Elsaß bleibt bei Frankreich.

Mit dem Begriff „Friedensvertragliche Regelungen“ stellen wir fest, daß diese noch ausstehenden Handlungen zum Weltfrieden und zur Wiedervereinigung Deutschlands, nicht mit einem verbindlichen Friedensvertrag geschehen muß. Siehe hierzu, den Deutschlandvertrag vom 26. Mai 1952.

Zu finden unter: [ https://www.kas.de/c/document_library/get_file?uuid=16c6d3b1-7052-0e71-ecdb-6ddc19ca4be7&groupId=252038 ] oder [ http://www.verfassungen.de/be/wiedervereinigung50-3.htm ] usw. Am besten nach diesem Begriff im Netz suchen.

Weitere Fakten zur Erfreiung und Wiederherstellung der Einheit und Freiheit Deutschlands

Alle Gesetze inklusive der Weimarer Verfassung und das Grundgesetz sind für Reichs- und Staatsangehörige nichtig. Bei Anwendung gilt die freiwillige Anerkennung und damit verbundenen Entrechtung. Reichsrecht geht vor Landesrecht, die wahre Reichsverfassung wurde nie außer Kraft gesetzt, das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz gilt nur mit der Anerkennung der Reichsverfassung.

Die vorgenannte Aussage gilt auch für die Gesetze die ab 1933 in Folge (Führerstaat, Großdeutsches Reich, BRD, DDR und das vereinigte Deutschland, bis heute) angewandt wurden, auch hier gilt die Freiwillige Gerichtsbarkeit und deren Folgen, durch Gesetze ohne Geltungsbereich und Behörden ohne staatliche Legitimation.

Schwebend unwirksam Schuldverschreibungen: Alle Schuldverschreibungen in Deutschland sind seit 1919 nichtig, ungültig und der daraus entstandene Schaden muß zurückgezahlt werden, wie es im Original BGB zu lesen ist. Zitat:

§ 795. (1) Im Inland ausgestellte Schuldverschreibungen auf den Inhaber, in denen die Zahlung einer bestimmten Geldsumme versprochen wird, dürfen nur mit staatlicher Genehmigung in den Verkehr gebracht werden. (2) Die Genehmigung wird durch die Zentralbehörde des Bundesstaats ertheilt, in dessen Gebiete der Aussteller seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung hat. Die Ertheilung der Genehmigung und die Bestimmungen, unter denen sie erfolgt, sollen durch den Deutschen Reichsanzeiger bekannt gemacht werden. (3) Eine ohne staatliche Genehmigung in den Verkehr gelangte Schuldverschreibung ist nichtig; der Aussteller hat dem Inhaber den durch die Ausgabe verursachten Schaden zu ersetzen. (4) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Schuldverschreibungen, die von dem Reiche oder einem Bundesstaat ausgegeben werden.

Zu finden unter: [ https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/buergerliches-gesetzbuch-buch-2/ ]

Die Reichs- und Staatsangehörigkeit kann nur über das Personenstandsregister Deutschland, in Verbindung mit dem Erwerb eines Dokumentes, das durch die einzig staatliche Reichsdruckerei erstellt werden muß, erworben werden. Voraussetzung ist die Annahme des RuStaG 1913 und der Verfassung des Deutschen Reiches mit seinen institutionalisierten Organen.

Die zu erfüllende Aufgabe des Deutschen Volkes wird wie folgt formuliert, Zitat:

„Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.“

siehe hierzu die 13 Schritte unter: [ https://www.uni-spik.de/studium/13schritte/folie13.htm ]

siehe hierzu das Staatsvolk unter: [ https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/staatsvolk/ ]

das Staatsgebiet unter: [ https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/staatsgebiet/ ]

die Staatsordnung unter: [ https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/staatsordnung/ ]

Die viel zitierte und sehr oft erwähnte Haager Landkriegsordnung gilt NICHT für die Staatenlosen der BRD, sie gilt nur für die Reichs- und Staatsangehörigen des Deutschen Reiches. Ein Anwendung ist mangels Reichsjustiz noch nicht möglich.

Werfen wir nochmal einen Blick in weitere internationale Gesetze, die uns tangieren und interessieren sollten.

SEHR WICHTIG: Es sei gesagt, daß es keine einziges Gesetz gibt, in dem die Grenzen Deutschland, z.B. die Grenzen 1937, durch die Alliierten oder Zionisten verbindlich festgelegt wurden und eingehalten werden müssen. Auch hier gilt, daß alles was sich schön anhört, einfach angenommen und weitergegeben wird, ohne sich die Mühe zu machen, solche Aussagen akribisch zu prüfen. Die richtige Formulierung die in allen dementsprechenden Gesetzen verwendet wurde, lautet; Zitat:

Der Ausdruck „Grenzen des „deutschen Reiches“ der in diesem Gesetz gebraucht wird, bedeutet die Grenzen wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden haben.

Damit wird nicht ausgesagt, daß das Deutsche Reich in diesen Grenzen vollendet ist und auch zu sein hat, es wird damit nur bestätigt, daß sich die Besatzungsmächte nur auf diese Grenzen beziehen, aber nicht auf die Grenzen vom 31. Juli 1914 (vor dem Weltkrieg). Merke: Die Grenzen vom 31. Dezember 1937, sind exakt die Grenzen, die durch das Versailler Diktat erzwungen wurden. Die aber vom Deutschen Reich nie anerkannt wurden.

Diesbezügliche verweise ich auf folgende Gesetze:
als Beispiel das Gesetz Nr. 161 der Militärregierung bezüglich der Grenzkontrolle unter:
[ https://www.reichsamt.info/justizamt/vorlagen/SHAEF_Militaergesetze.pdf ]

und [ https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1506181-nr13-gesetz-nichtigkeit-des-versailler-vertrages/ ]

und [ https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1804161-nr11-drittes-bereinigungsgesetz-der-reichsgesetze/ ]

Bewerten wir das Gesetz Nr. 52 der SHAEF-Gesetze positiv, so haben der Alliierte durch die Total-Beschlagnahme, allen Hab und Gutes der Bundesstaaten, des Deutschen Reiches und seiner deutschen Völker, dafür gesorgt, daß eine zu Folgen habende Rückabwicklung möglich wird.

[ https://www.reichsamt.info/justizamt/vorlagen/SHAEF_Militaergesetze.pdf  ]

Mit Gesetz Nr. 2 der SHAEF-Gesetze haben die Alliierten, die wahren Volks- und Staatsschädlingen offenbart und unter Militärgesetz gestellt.

Das Potsdamer Protokoll vom 02. August 1945, das sich wie alle Gesetze nur auf das neue Deutschland bezieht, sagt im wesentlichen nur aus; Zitat:

Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volke die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigenen Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.

Der Deutschlandvertrag vom 26. Mai 1952, sagt im wesentlichen aus, Zitat:

Art. 2. Im Hinblick auf die internationale Lage, die bisher die Wiedervereinigung Deutschlands und den Abschluß eines Friedensvertrags verhindert hat, behalten die Drei Mächte die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung.

Der Überleitungsvertrag von 1954-1955, ist eindeutig ein weiterer Dolchstoß gegen das Deutsche Volk, Zitat:

Neunter Teil: Artikel 1: (GEWISSE ANSPRÜCHE GEGEN FREMDE NATIONEN UND STAATSANGEHÖRIGE) Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland dürfen deutsche Staatsangehörige, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik unterliegen, gegen die Staaten, welche die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1. Januar 1942 unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind oder mit Deutschland im Kriegszustand waren oder in Artikel 5 des Fünften Teils dieses Vertrags genannt sind, sowie gegen deren Staatsangehörige keine Ansprüche irgendwelcher Art erheben wegen Maßnahmen, welche von den Regierungen dieser Staaten oder mit ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen worden sind; auch darf niemand derartige Ansprüche vor einem Gericht der Bundesrepublik geltend machen. ZEHNTER TEIL: Artikel 4 (AUSLÄNDISCHE INTERESSEN IN DEUTSCHLAND) Die Bundesrepublik bestätigt, daß nach deutschem Recht der Kriegszustand als solcher die vor Eintritt des Kriegszustandes durch Verträge oder andere Verpflichtungen begründeten Verbindlichkeiten zur Bezahlung von Geldschulden und die vor diesem Zeitpunkt erworbenen Rechte nicht berührt.

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990, ist eindeutige eine abschließender Regelung in bezug zu Deutschland, wobei auch hier das vereinte Deutschland (BRD plus DDR ohne Berlin) gemeint ist. Juristisch und sachlich betrachtet ha man zwei aufgelöste Verwaltungseinheiten zu einer mathematischen NULL-NULL umgestaltet, die mit Inkrafttreten dieses Vertrages endgültig ist. Siehe Artikel 1, Zitat:

„(1) …..Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein. (3) Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben. (4) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.“

Wie kann ein NULL-NULL Gebilde eine Souveränität haben, wenn die Besatzungsgesetze fortgelten? Darum müßte man bei Artikel 7 Absatz 2 das Lachen anfangen, wenn dieser juristische Salto keine Auswirkung auf die Bevölkerung hätte, Zitat:

„(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“

Dieser 2+4 Vertrag ist aus der Sicht des Deutschen Volkes eine eindeutiger Verstoß der Alliierten in bezug zu deren Verwaltungs- und Aufsichtspflicht.

Wir verstehen und fangen endlich an, unsere Aufgabe anzunehmen, denn dieser 2+4 Vertrag gilt nur für das Vereinte Deutschland und nicht für Deutschland als Ganzes. Zitat:

„Artikel 8 Satz 2 Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland. Dieser Vertrag gilt daher für das vereinte Deutschland.“

Oder wollt auch Ihr euch sagen lassen, daß ihr Versager seit und nicht wußtet, was zu tun ist!

Erstellt und veröffentlich am 2. Mai des Jahres 2019, durch den Staatssekretär des Innern.