Die wahren Probleme zum Thema Flüchtlinge, der hausgemachte Staatsterrorismus

gelesen in: https://mmgz.de/newsletter/letter/28_10_2015_14_18_09.htm

Ein Bericht vom 28. Oktober 2015 – was wir alle seit Jahren wissen ……

Überall ist zu Flüchtlingen, Notstand, Merkel, Katastrophen, Dritter Weltkrieg, Diktatur viel zu lesen, allerdings wagt sich niemand die tatsächliche Ursache zu benennen. Es ist auch für diese lächerliche Presse und diese lächerlichen Parteien, sowie diese lächerliche und peinliche Gesellschaft ganz einfach – die Merkel ist daran Schuld!

Wer wissen will wo die Ursache dieses derzeitigen Zustandes liegt, der sollte den nächstmöglichen Bürgermeister oder Gewerbetreibenden ansprechen, denn in einem Staat indem nur staatenlose, geschäftsunfähige und verantwortungslose Gewerbebetriebe, Parteien, Vereine und Einzelpersonen existieren, da gibt es wirklich genug, die den sogenannnten „Dreck am Stecken“ haben und weil wir zu feige sind diese Wahrheit zu erkennen, machen wir einmal die Merkel dafür verantwortlich. Das hat doch alles nichts mehr mit Volk, Staat und Kultur zu tun. Und sollten Sie tatsächlich ein Interesse haben, diesen Wahnsinn zu beenden, dann bitte nicht die Flüchtlingen vorschieben, denn die Ursache war schon vorher da und zu erkennen.

Staatsterrorismus durch die Gemeinden der BRD-Vasallen!
Wie lange lassen wir uns das noch gefallen?

Als die Piraten in den Bundestag einzogen, hätte jeder objektive Beobachter erkennen müssen, daß der Bundestag damit unter Seerecht steht, bzw. daß wir von Piraten, Banditen, Räuber, Diebe regiert werden. Ich warne davor, die Falschen dafür verantwortlich zu machen, denn ……

mit der Eintragung der BRD-Gemeinden durch deren Bürgermeister oder Vorsteher, in die Internationale Unternehmenslisten (UPIK), sind die tatsächlichen Verbrecher am Deutschen Volk entlarvt worden. In dieser Unternehmensdatenbank sind die damaligen Bürgermeister nun als Geschäftsführer aufzufinden und seitdem werden die Bürger von deren untergeordneten Abteilungen durch Täuschung im Rechtsverkehr mit Begriffen wie „Der Bürgermeister“ kriminalisiert, terrorisiert, bedroht und durch nachweislich illegaler Gewaltanwendung der Existenz beraubt.

Mit dieser Registrierung haben die Gemeinden, endgültig die Möglichkeit ihrer Gebietskörperschaft gemäß Landesrecht und Staatsrecht abgegeben und haben somit eindeutig ihre hoheitlichen Rechte verwirkt und damit auch die eigene Bevölkerung als vogelfrei verkauft. Diese Gemeindebetriebe mit ihren Vasallen sind nun reine geschäftsunfähige und rechtlose Handelsobjekte die gegen die staatlichen und tatsächlichen Gesetze des immer noch rechtsfähigen Deutschen Reiches in seinen Grenzen vom 31.07.1914 unter dem Tatbestand terroristischer, krimineller Vereinigungen zu führen sind und die jeweilige Bevölkerung zu Handelsobjekten und Sklaven verkauft haben.

Dieser rechtlose und gesetzeslose Zustand der Gemeinden kann nur noch durch rechtsfähige und geschäftsfähige Bürger bzw. Reichs- und Staatsangehörige korrigiert werden, da nur diese durch die Anwendung der tatsächlich geltenden Reichsrechtsordnung den Normalzustand einer Gemeinde einrichten können. Die Grundlage zu dieser immer noch bestehenden Chance, bildet die tatsächlich existierende staatliche Grundlage des Deutschen Reiches mit seiner immer noch gültigen Verfassung zum Änderungsstand 28.10.1918 und allen damit verbundenen Gesetzen.

Dieser Wahnsinn, Volksverrat und Staatsterrorismus kann sofort wie folgt beendet werden:

1.Reichs- und Staatsangehörige werden; durch die Eintragung im Personenstandregister über den Antrag eines Reichs-Personenausweises bei https://www.deutsche-reichsdruckerei.de
(nur diese gelten)

2. Die Anwendung und Aktivierung der Reichs- und Bundesgemeindeverfassung, die zu finden ist unter: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1306062-nr21-gemeindeverfassung/

3. Die zusätzlichen Reichsgesetze studieren, anwenden und in Wirkung bringen.
Zu finden im öffentlichen Amtsblatt und in der Gesetzessammlung:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de

Dies will immer noch die kapitalistisch, na(rr)zistisch und zionistischgesteuerte Presse mit all Ihrer Lügen-Propaganda-Macht und der Mitwirkung eines nationalzionistischen Unrechtjustizsystem, wenn nötig mit Gewalt verhindern. Zusätzlich hat man die Antifa (die wahren Faschisten) geschaffen, die durch eine Bundestagsstiftung (Antonio Amadeus läßt grüssen) finanziert wird, um alle Möglichkeiten friedlicher und heimatbewußter Bürger zu terrorisieren, gute Absichten mit bösartigen Unterstellungen zu diffamieren und gezielten Rufmord zu betreiben. Jeder Afrikaner hat das 100fache mehr an Kultur und Achtung vor dem Nächsten, als diese durch Drogen und Alkohol gehirnlos gezüchteten Entitäten.

Es darf festgestellt werden, daß das Verbrechen gegen das Deutsche Volk direkt vor der Haustür in jeder BRD-Gemeinde geschieht und solange diese sogenannten „Bürgermeister“ bzw. Hochfinanzvasallen, ihr Unwesen unerkannt betreiben können, solange können die ausländischen und deutschlandfeindlichen sogenannten Bundestagsabgeordneten den Staatsterrorismus pflegen, jedes Gesetz durchwinken, ständige Diätenerhöhungen abstimmen, Millionen an Steuergeldern an Vereine, Stiftungen und Zentralräte verbraten, usw. usw. Ich betone an dieser Stelle, daß die Entnazifizierung noch immer in den Gesetzen des Vereinigten Wirtschaftsgebietes und dessen sogenannten Länderunternehmen vorhanden ist,demgemäß noch durchzuführen ist.

An dieser Stelle klage ich alle an, die noch einer Partei dienen, die noch in BRD-Behörden ihren volksfeindlichen Dienst schieben, die so tun wie wenn die BRD ein souveräner und demokratischer Staat wäre. Ich klage die an, die immer noch wegschauen, die sich immer noch über dieses System bereichern und das Vereinigte Wirtschaftsgebiet als Staat verteidigen. Die Schweigegelder und Bestechungsgelder von diesem Kriegstreibersystem kassieren. Ja, ihr alle seit verantwortlich für die Kriege in anderen Ländern, verantwortlich für die Millionen von Flüchtlingen, verantwortlich daß in den Privathaftanstalten der BRD mindestens 70 % Unschuldige mißbraucht werden. Jeder der in Deutschland lebt und das Deutsche Volk entehrt, belügt und beschmutzt, der wegschaut, wenn tausende von Kindern durch diese System den leiblichen Eltern geraubt werden, um in „BRD-Kinderkonzentrationslagern“ mißbraucht zu werden, ist für diesen Zustand mitverantwortlich.

Ein Staatenloser ist rechtlos und geschäftsunfähig, womit eindeutig feststeht, daß alle BRD-Bekenner darunter fallen. Ich zitiere die EU-Praxis: „Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Staatenloser eine Person, die kein Staat auf Grund seines Rechtes als Staatsangehörigen ansieht.“ Einfach erklärt. Ein Deutscher der das Vereinigte Wirtschaftsgebiet als Staat anerkennt, lehnt den tatsächlichen Staat Deutschland ab, somit erklärt er sich freiwillig als Staatenlos, ist somit rechtlos und geschäftsunfähig. Auch 80 Millionen Staatenlose ergeben immer noch keinen souveränen Staat und 550 Millionen staatenlose Europäer, werden niemals ein souveränes Europa.

Nach dem vor über 60 Jahren aus dem BRD-Gerichtsverfassungsgesetz der § 15. „Die Gerichte sind Staatsgerichte“ gestrichen wurde und im Jahr 2012 durch das sogenannte Bundesverfassungsgericht endgültig feststeht, daß es auch für das Bundeswahlgesetz noch nie einen verfassungsmäßigen Gesetzgeber gab (Wähler und Gewählte sind weiterhin Staatenlose), versteht es sich von selbst, daß alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1949 nichtig sind.

Wir sind allerdings nicht Gesetzeslos wie viele meinen und wir werden nie mehr wieder eine Anarchie bekommen, da die Wahrheit über die Verräter des Deutschen Volkes tagtäglich offenkundiger wird. Es gibt keinen einzigen Nachweis, daß die einzige wahre Deutsche Reichsverfassung (1871) und die gesamten Reichsgesetze jemals außer Kraft gesetzt wurden, als Beispiel dient das folgende BRD- Einführungsgesetz für das BGB, Art 50: Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft.

Wenn wir als souveräne und wahre Deutschen dieses Landes unser Selbstbestimmungsrecht, unser Heimatrecht, das Recht auf Recht, auf Eigentum und auf Unversehrtheit, durch staatlichen sowie gesellschaftlichen Schutz zurückhaben wollen, dann müssen wir die Gemeinden wieder in die hoheitliche Ordnung zurückführen und dies auf der Rechtsgrundlage, wie es uns die Grenzen vom 31. Juli 1914 ermöglichen und ohne diese Volksverräter.

Alles andere ist das Ende jeder freiheitlichen und souveränen Lebensform.

Erhard Lorenz, den 28. Oktober 2015

 




Durch das Deutsche Volk fuer den weltweiten Frieden auf Erden – Das kosmoterische Deutschland

Gelesen im 250. Pranger von Michael Winkler http://www.michaelwinkler.de

Deutsche Geschichte aus deutscher Sicht:

Das spirituelle Deutschland? Sollte es nicht besser das Heilige Deutschland heißen? Geht es um das deutsche Wesen, an dem eine ganze Welt hätte genesen können? Nun, wo ist es, dieses geistige, dieses spirituelle Deutschland?

Das spirituelle Deutschland liegt unter flandrischer Erde begraben, ist in Stalingrad erfroren, wurde in den Tiefen des Atlantiks versenkt. Das spirituelle Deutschland starb an den Stränden der Normandie, auf den Seelower Höhen und vor El Alamein. Und weil dies noch nicht genügte, wurden die Frauen und Kinder, die Greise und Witwen dieses spirituellen Deutschlands bombardiert, vergewaltigt, enteignet, in den Tod getrieben.

Die Kultur wurde in Trümmer gelegt, die Geschichte von den Siegern ihren Vorstellungen angepaßt, die Überlebenden seither umerzogen. Nicht das zerstörte Deutschland wird als Opfer bezeichnet, sondern alle anderen, die Zerstörer selbst, bezeichnen sich als arme, unschuldige Opfer. Statthalter der Sieger regieren dieses Land, verprassen die Arbeit fleißiger Hände und verschenken sie als Tribut an unwürdige Empfänger. Recht hängt in Deutschland vom Besitz ab, von Beziehungen, von der politischen Gesinnung. Geschichtliche „Wahrheiten“ werden gesetzlich vorgeschrieben, sie zu bezweifeln steht unter Strafe, nach ihnen zu forschen ist verboten. Recht gibt es nicht mehr in Deutschland, nur Gerichte, die Schauprozesse führen und die Gerechtigkeit verhindern.

Der Krieg gegen das spirituelle Deutschland tobt, seit 1871 als das Reich gegründet worden war. Das Deutschland zuvor, zerstückelt und zerstritten, Spielball und Schlachtfeld fremder Mächte, das wurde geduldet. Dort, wo das starke Herz Europas hätte schlagen sollen, herrschte Leere, gab es einen Trümmerhaufen kleinster Fürstentümer. Als das Herz zu schlagen begann, als einziges, wohlorganisiertes Reich, erwuchs die Furcht vor deutscher Tüchtigkeit zur Hysterie. Das Reich bot anderen Völkern die Hand zur Freundschaft, zur gegenseitigen Achtung und Hilfe, doch diese friedliche Hand wurde nicht nur verweigert, sie wurde zusätzlich mit der Schärfe des Schwertes abgeschlagen.

Unsere Vorväter sind nicht ausgezogen, um die Welt zu erobern, sondern um Heim und Herd zu verteidigen. Warum hätte Deutschland um etwas Krieg führen sollen, das ihm durch Fleiß und Tüchtigkeit ohnehin zugefallen wäre? Das deutsche Kaiserreich stand gerade erst in der Blüte, in kontinuierlicher Aufwärtsentwicklung. In den Kolonien begann die Saat gerade aufzugehen, der Schweiß, der die Erde gedüngt hatte, erlebte die ersten Erfolge. Deutsche kamen nicht als Räuber, um die Reichtümer der Welt zu plündern, sondern als Lehrer und Siedler der Völker. Es sollte gesät werden, zur Reife gebracht und schließlich geerntet, erst von der hundertfältigen Frucht sollte die Heimat profitieren.

Aber diese Ernte war den Deutschen nicht vergönnt. Raubvölker fielen in großer Übermacht über das Reich her, um zu morden, zu brandschatzen und zu erpressen. Doch Deutschland war keine leichte Beute, das Volk nahm unendliche Opfer auf sich, um seine Freiheit zu erhalten. Vier Jahre dauerte der Todeskampf, er ruinierte die Sieger, brachte das Ende für das einstmals leuchtende Europa. Was ein Aufbau für Generationen hätte werden sollen, wurde in Versailles gestohlen und verpraßt. Das Miteinander der Völker blieb ein Gegeneinander, bei dem jeder eifersüchtig auf den eigenen Vorteil achtete und nur insofern Einigkeit herrschte, als es galt, das Deutsche Reich in Schwäche, Armut und Elend zu halten.

Ein anderes Volk wäre schon 1920 ruiniert gewesen, wäre nach dem ersten Weltkrieg nie wieder auf die Beine gekommen. Doch die Feinde des Reiches haben das spirituelle Deutschland, den deutschen Geist, das deutsche Wesen unterschätzt. Das Reich entstand neu, erlangte auf friedlichem Wege seine Weltgeltung zurück. Wieder begannen Deutsche zu säen, begannen mit einem gleichberechtigten ausbeutungsfreien Tauschhandel. Das Herz Europas schlug wieder, mit Österreich war nun das ganze deutsche Volk in einem Reich vereinigt. Während andere Länder noch in der Wirtschaftskrise darniederlagen, blühte das Reich auf, entwand sich den Fesseln, die ihm in Versailles angelegt worden waren.
Doch auch diesem Reich war kein Frieden beschieden. Es war „das auserwählte Volk“, die dem Reich als Erste den Krieg erklärten, mit einem Wirtschaftsboykott versucht haben, die Entwicklung des Reiches zu behindern. In den USA versagte der New Deal, Amerika brauchte einen Krieg, um aus der Depression zu kommen, und es brauchte einen Raubzug, um seine leeren Kassen zu füllen. Die Staatsgründung der Wall Street, das Hunger-, Genickschuß- und Gulagsystem der Sowjetunion, schaute begehrlich nach Westen, um endlich Deutschland, das Land der Verheißung, mit dem Kommunismus zu überziehen. Stalin rüstete und rüstete, um mit 30.000 Panzern Europa bis zum Atlantik zu überrollen.

Es bedurfte nur noch einiger nützlicher Idioten, um für Roosevelt und Stalin den Krieg vom Zaun zu brechen. Die ersten, die für den Aufschwung der Wall Street bluten durften, waren die Polen, angestachelt zu Maximalforderungen, mit wertlosen Versprechungen in einen Krieg getrieben, der Polen für Jahrzehnte der Sklaverei auslieferte. Churchill, der Totengräber des Empires, steuerte England und Frankreich in einen Krieg, den diese nur gewinnen konnten, wenn er sich zum Weltkrieg ausweitete. Dieser Krieg sollte Deutschland zerstören, mit zwei Zionisten als den obersten Haßpredigern: Morgenthau im Westen und Ehrenburg im Osten.

Der Krieg wurde gnadenlos geführt, an den Fronten und im Hinterland. Deutsche Städte sanken in Trümmer, und was den Krieg überlebt hatte, wurde geplündert. Durch Ströme von Blut wateten die amerikanischen Sieger zum größten Raub der Weltgeschichte, zur Schatzkammer deutschen Wissens, zu den Früchten deutschen Forschergeists. Billionenwerte an Patenten und Verfahren wurden geraubt, genug, um den USA für 60 Jahre einen Vorsprung an Technik und Wissenschaft zu verschaffen. In US-Lagern verhungerten deutsche Kriegsgefangene genauso wie in den SU-Lagern weiter im Osten. Ethnische Säuberungen, Vertreibung und Ausmordung der seit Jahrhunderten ansässigen Bevölkerung, erfolgten im Namen dessen, was heute als Freiheit und Demokratie bezeichnet wird, als Selbstbestimmungsrecht der Völker, das allen zugestanden wird, außer den Deutschen.

Das Reich bezahlte einen unermeßlichen Preis für das Gift, das in seinen Adern kreiste, die Verräter in den eigenen Reihen. Was im ersten Weltkrieg nur sporadisch auftrat und erst im letzten Kriegsjahr durch Aufwiegelung der Bevölkerung Erfolg zeigte, wurde im zweiten Weltkrieg von Anfang an praktiziert. Jeder Kriegsplan, jede Offensive, jede Strategie wurde den Feinden des Reiches übermittelt. Die Soldaten der Wehrmacht schafften es oft genug trotzdem, den Gegner zu besiegen. Wenn de Gaulle von unglaublich tüchtigen Soldaten und einer unglaublich unfähigen Führung gesprochen hat, dann bezog sich das auf diese Verräter.

Der offene Geist, die offenen Arme in Deutschland, die Arglosigkeit eines ehrlichen, friedliebenden Volkes, erlaubten es den Feinden dieses Volkes, in herausragende Stellungen aufzusteigen. Die Mechanismen des Kaiserreiches hatten diese Elemente niedergehalten, in der Weimarer Republik wurden sie entfesselt. Kein Land, das um sein Überleben kämpft, war jemals derart von Verrätern durchsetzt, wie das Deutsche Reich im zweiten Weltkrieg. Die Saat von Weimar war aufgegangen…

Nach dem zweiten Weltkrieg hatten die Feinde des spirituellen Deutschlands hinzugelernt. Der geistige Krieg wurde fortgesetzt, intensiver als zuvor. Dem deutschen Volk wurden „Wahrheiten“ vermittelt, in den Schulen lernten die Kinder, alles mit den Augen der Sieger zu sehen. Zur besseren Ausbeutung und zur besseren Ablenkung wurde Deutschland wirtschaftlich aufgebaut. Das Wirtschaftswunder ist das Ergebnis deutscher Arbeit, jenes alten Fleißes, des deutschen Geistes. Dieser Geist sollte verwässert und gebrochen werden.“Philosophen“ wurden installiert, „Vordenker“, die das Bewährte in den Schmutz zogen und die Idiotie auf den Thron setzten. Vollmundig wurde verkündet, daß sich unter den Talaren der Muff von tausend Jahren befände – und das beste Schulsystem der Welt einfach wegreformiert.

Bei den 68ern ist die Saat des Verrates aufgegangen, sie waren die geistigen Erben der Verräter von 1918, die Zöglinge jener, durch deren Bösartigkeit und Sabotage Zehntausende deutscher Soldaten sterben mußten. Nicht den tapferen, opferbereiten Soldaten, die für ihre Heimat, ihre Eltern, Frauen und Kinder an der Front gestanden waren, wurde Ruhm und Ehre erwiesen, sondern den Verrätern und Deserteuren, den „Widerständlern“, die aus der sicheren Heimat der kämpfenden Truppe den Dolch in den Rücken stießen. Die Feinde hatten von Anfang an klar gesagt, daß sie nicht Hitler und die Nationalsozialisten vernichten wollten, sondern Deutschland und alles Deutsche. Jeder, der das Gedächtnis an die deutschen Soldaten in den Schmutz zieht, die in heldenhafter Weise ihre Pflicht erfüllten, betreibt noch immer das blutige Handwerk der Feinde.

Wie viel ist von diesem spirituellen Deutschland noch übrig geblieben? Einem Deutschland, das vor allem nicht mehr an das Wichtigste überhaupt glaubt: an sich selbst?

Das spirituelle Deutschland ist eine Wolke, die haltlos über uns schwebt, unerreichbar, falls wir nicht aufschauen und hinaufreichen. Wer hinaufreicht, diese Wolke anzapft, sie in sein Herz läßt, sich zum Träger deutschen Geistes macht, wird Bewohner dieses spirituellen Deutschlands. Ja, es erfordert Kraft, die Hand auszustrecken, durch die Erde hindurch, durch die Schicht aus Gerichtsakten, durch den Beton der neuen Synagogen und Moscheen. Die Hand wird dabei den fremdbestimmten Politikern entzogen, sie verweigert sich den Schattenmännern, sie schüttelt die Jauche der modernen Kunst ebenso von sich, wie die überzuckerte Soße der gehirnwaschenden Unterhaltung. Sie erhebt sich zur wirklichen Freiheit, zur Freiheit des Geistes, des Herzens und des Schaffens.

Es ist einfacher und bequemer, in der Sklaverei fortzuleben. Um Sklaven kümmert sich deren Herr, er ernährt sie, er kleidet sie, er züchtigt sie, er beutet sie aus und er nimmt ihnen das Denken ab. Ein Leben in Freiheit strengt an, es kostet Kraft. Niemand brüllt am frühen Morgen „AUFSTEHEN!“, das ist ab sofort die eigene freie Entscheidung. Niemand kontrolliert, wann und ob man überhaupt zur Arbeit kommt, das ist ab sofort die eigene freie Entscheidung. Und niemand stellt den gefüllten Futtertrog hin; wer im Bett bleibt und die Arbeit verweigert, dessen Trog bleibt eben leer. Der Hunger ist die Folge der eigenen Entscheidungen. Doch wer sich richtig entscheidet, wer frei und selbstbestimmt seine Arbeit ableistet, der wird nicht nur mit der Freude darüber belohnt, sondern er erhält auch noch einen weitaus höheren Gewinn, denn es gibt keine Herren mehr, die das Beste für sich vereinnahmen.

Als das Römische Reich zusammengebrochen war, begann das Herz Europas das erste Mal zu schlagen, schuf ein neues Römerreich, ein Heiliges Reich Deutscher Nation. Dieses Reich verrottete im Streit der Fürsten untereinander, verkam in der Auseinandersetzung mit dem Papst, wurde zerrissen durch die Reformation. Der 30jährige Krieg breitete das Leichentuch darüber, hinterließ einen Trümmerhaufen. Die einzelnen Stücke lebten weiterhin, sie schufen das, was schließlich zur deutschen Kultur wurde. Aus nationaler Ohnmacht erwuchs geistige Größe, damals wurde der Grundstein zum spirituellen Deutschland gelegt. Dieses spirituelle Deutschland überwand die Grenzen der Duodez-Fürstentümer, es schuf in der Niederlage gegen Napoleon das moderne Preußen und aus Preußen schließlich das Kaiserreich, den Träger des spirituellen Deutschlands.

Nach dem 30jährigen Krieg war Deutschland verwüstet und geistig kolonisiert. Die katholische Restauration hielt den einen Teil fest im Griff, der fanatische Protestantismus den anderen. Deutsche mußten von Deutschland nach Deutschland auswandern, weil sie der falschen Konfession angehörten. Es dauerte mehr als 150 Jahre, bis die Idee vom deutschen Nationalstaat eine breite Basis im Volk gefunden hatte. Mehr als 60 Jahre nach dem Wartburgfest war es dann soweit, das Reich wurde gegründet. Vom Eckdatum 1648, dem Ende des 30jährigen Krieges, bis zum Eckdatum 1848, dem Versuch der Einheit in der Paulskirche, waren genau 200 Jahre vergangen.

Betrachten wir die Anfangszeit, dann stoßen wir auf Menschen, die in Dörfern siedeln, nichts von der Welt wissen, nicht Lesen und Schreiben können, auf Bücher, die ein teueres Luxusgut gewesen sind. Am Ende dieser 200 Jahre war die Bildung eingezogen, Eisenbahnen banden das Land zusammen, Universitäten verbreiteten das Wissen und waren Brutstätten neuer Ideen. Diese Hindernisse, welche damals die Entwicklung in die Länge zogen, sind heute beseitigt. Mehr als 605 Jahre Umerziehung sind nur eine dünne Schicht aus Schmutz und grellen Farben, um das Wahre, das Edle darunter zu überdecken. Binnen weniger Jahre ist diese Schicht beseitigt, großflächig abgeplatzt. Was darunter liegt, wird restauriert, wird sich neu entfalten.

Es ist nur gerecht, daß eine Welt, die das deutsche Wesen abgelehnt, die das spirituelle Deutschland mit allen Mitteln bekämpft hat, genau in dem Augenblick in den Abgrund stürzt, in dem sie glaubt, jenes spirituelle Deutschland ausgelöscht zu haben. Raubvölker verkümmern, wenn es nichts mehr zu rauben gibt. Wer nicht gelernt hat, zu säen, kann zwar beim Nachbarn ernten, doch wenn dieser nicht mehr sät, wird er verhungern. Der letzte große Raubzug, die Globalisierung, bricht gerade in sich zusammen. Die Globalisierung war eine Erpressung im großen Maßstab. Die grüne Krätze, der mit militärischer Gewalt gedeckte Dollar, war das Treibmittel für diese Globalisierung.

Die Globalisierung, das war das Abgrasen, der schnelle Dollar, die Verschiebung aller Wertsachen von den armen Völkern zu den Raubvölkern. Der Globalisierier säte gewissermaßen Kresse, die nach wenigen Wochen zentimeterhoch gewachsen abgeerntet wird, während das spirituelle Deutschland Eichen sät, die erst nach Generationen zu mächtigen, starken Stämmen heranwachsen. Der Globalisierer hat die Wälder niedergebrannt, in der Asche ein paar Jahre Landwirtschaft betreiben und dann, als Wind und Wetter die dünne Ackerkrume weggeschwemmt hatten, die kahle Gegend verlassen, um andere Länder zu ruinieren.

Jetzt zerfällt die Globalisierung, die Planetenschädlinge werden ausgetilgt. Danach wird Platz sein auf diesem Planeten, Platz für ein erneuertes Deutschland, Platz für jenes spirituelle Deutschland, das wir uns alle erhoffen.

Hätte das Kaiserreich 1918 gewonnen, es hätte sich verändert. Als Triumphator unter den Völkern hätte es den bequemen Weg genommen, mit Macht vorgeschrieben, statt im Wettbewerb der Ideen zu obsiegen. Die Parasiten hätten den scheinbar kraftstrotzenden Baum ausgehöhlt, ihn morsch werden und verfaulen lassen. Wenn die Welt unter ihrer eigenen Schlechtigkeit zusammenfallen wird, schafft das dem deutschen Geist Raum. Es sind die Parasiten, die auf diese Weise in Bande geschlagen werden, hoffentlich gleich für tausend Jahre, wie es dem Satan prophezeit worden ist.

Nicht der brave, unmündige, biedermeierische Albert ist das Sinnbild der Deutschen, sondern der Michel, benannt nach jenem wehrhaften Erzengel, der Satan und seine Brut in die Hölle gestürzt hatte. Wir sind die Erben Asgards, die zur Götterdämmerung ausreiten und siegreich in der erneuerten Welt von Baldur und Ostara leben werden. Wir? Vielleicht nicht, denn die Generation, die den Kampf führt, ist die Generation, die sät, ohne die Ernte zu erleben. Unsere Kinder und Kindeskinder, die nachfolgenden Generationen, werden unser Geschenk erhalten, in dieser neuen, besseren Welt leben, in der Welt des spirituellen Deutschlands. Aber sie werden es nur dann tun, wenn wir keine Sekunde zögern, Eichen zu pflanzen, von denen wir nur die Sprößlinge noch sehen werden.

Das spirituelle Deutschland ist nicht erloschen, es siecht nicht dahin, sondern es gleicht der Rose von Jericho: das vertrocknete, leblose Knäuel erblüht zu neuer Schönheit, sobald ein belebender Guß es erweckt.

Es ist an uns, dieses spirituelle Deutschland zu leben und mit Leben zu erfüllen. Denn da ist es, das spirituelle, das Heilige Deutschland: in uns und in uns allein. Nur, wer dieses Deutschland schon in sich trägt, kann die Hand ausstrecken und diese Wolke anzapfen, von der ich vorhin geredet habe. Nur, wer einen Akkumulator in sich trägt, kann sich aus dieser Kraftquelle aufladen. Wir sind es, wir, die Lebenden, die diese Zukunft aufbauen. Es ist unsere Aufgabe, ererbt von den Vätern, verpflichtet von den Kindern.

Wir sind das spirituelle Deutschland!

Ich möchte diesen Text mit einem Zitat schließen, mit Worten, wie ich sie nicht besser hätte finden können:

Du sollst an Deutschlands Zukunft glauben,
an deines Volkes Aufersteh’n;
Laß diesen Glauben dir nicht rauben,
trotz allem, was gescheh’n.
Und handeln sollst du so als hinge
von dir und deinem Tun allein
das Schicksal ab der deutschen Dinge
und die Verantwortung wär dein.
Johann Gottlieb Fichte

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Zusatzbemerkung der MmGZ-Redaktion:
Spirituell aus deutscher Sicht = kosmoterisch = Allbewußtsein = ChristusBewußtsein
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Das Motto: „Durch das Deutsche Volk fuer den weltweiten Frieden auf Erden“
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Unsere Seiten im Weltnetz:
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https://www.reichsamt.info
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de
Termine und Anmeldung der Grundlagenschulungen fuer die Herstellung der Handlungsfaehigkeit finden Sie unter:
https://www.uni-spik.de/studium/studiengaenge/




Anschluß von Deutschösterreich an Deutschland am 12. November 1918

gelesen: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Anschlusspl%C3%A4ne_%C3%96sterreichs_und_%C3%B6sterreichischer_Bundesl%C3%A4nder_nach_1918

Nachfolgend, haben wir den Bericht so belassen, wie er veröffentlicht wurde, und am Ende dieses Berichtes bietet die MmgZ-Redakition einige Gedanken und Fragestellungen an.

Anschlußpläne Deutschösterreichs und österreichischer Bundesländer nach 1918

Die Stadt Memmingen schließt sich der Stadt Kempten an und interveniert am 5. April 1919, im Vorfeld der Volksabstimmung in Vorarlberg über den Anschluss an die Schweiz, zugunsten des Vorarlberger Beitritts zum Deutschen Reich. (Archiv der Landeshauptstadt Bregenz)

„Unsere einzige Rettung ist Deutschland“. Propaganda für die Abstimmung im Land Salzburg über den Anschluss an Deutschland am 29. Mai 1921. Das Plakat zeigt vor der Festung Hohensalzburg den „Salzburger Stier“, der Grenzpfähle mit den Farben Deutschlands, Österreichs und Bayerns niederreißt. (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Plakatsammlung)

von Rolf Steininger

Nach der Revolution von 1918 erklärte sich die Republik Deutschösterreich zum Bestandteil des Deutschen Reichs. Ein Anschluss an Deutschland wurde aber 1919 durch die Friedensverträge von Versailles und Saint Germain untersagt. (Zusatz aus der MmgZ-Redaktion: Von Seiten der Deutschösterreicher und der Deutschen bis heute nie außer Kraft gesetzt) Im Lauf des Jahres 1921 verlagerte sich die Anschlussbewegung auf die Ebene der Länder, als in Tirol und Salzburg Abstimmungen über den Anschluss an Deutschland stattfanden. Obwohl im Oktober 1922 nochmals untersagt, blieb die Frage der Vereinigung Österreichs mit Deutschlands weiterhin als politische Forderung bestehen. Die BVP instrumentalisierte sie in der Debatte um die Stärkung des innerdeutschen Föderalismus.

Inhaltsverzeichnis

12. November 1918 – Beschluss zur Vereinigung „Deutschösterreichs“ mit der „Deutschen Republik

Die „Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich“, die sich am 21. Oktober aus den 1911 gewählten Reichsratsabgeordneten des deutschen Siedlungsgebietes der Habsburger Monarchie konstituiert hatte, verabschiedete am 12. November 1918 eine Verfassung für den neuen Staat. Deren Artikel 2 lautete: „Deutschösterreich ist ein Bestandteil der Deutschen Republik“. Der sozialdemokratische Staatskanzler Karl Renner (1870-1950) erklärte an jenem Tag im Parlament: „Wir sind ein Stamm und eine Schicksalsgemeinschaft.“

Am 12. März 1919 wurde der Beschluss von der konstituierenden Nationalversammlung „feierlich wiederholt, bestätigt und bekräftigt“. Außenminister Otto Bauer (1881-1938) bezeichnete in einer programmatischen Rede „die Vereinigung Deutschösterreichs mit der großen Deutschen Republik […] heute wieder als unser Programm“.

Gründe für die Anschlussbewegung

Karl Renner sah 1945, als erster Kanzler auch der Zweiten Republik, folgende Ursache für die Anschlussbewegung: Die Angst vor Hunger und Arbeitslosigkeit habe 1918 jeden an den Anschluss als einzig mögliche Lösung denken lassen: „Österreichs wirtschaftliche Lage verstehen, bedeutet, die Bewegung für den Anschluss zu verstehen.“

Die Anschlusseuphorie der Sozialdemokraten hatte aber auch andere Gründe: Ihr Ziel war die Bildung einer Einheitsfront mit den deutschen Sozialdemokraten, wie es in einem Wahlaufruf vom 4. Februar 1919 hieß: „Wir wollen uns mit dem roten Deutschland vereinen. Vereinigung mit Deutschland bedeutet jetzt Vereinigung mit dem Sozialismus.“

Ähnliche Begeisterung für den Anschluss zeigten neben den Sozialdemokraten die Deutschnationalen. Die Christlich-Sozialen standen dagegen einem von den Sozialdemokraten geförderten „roten Deutschland“ skeptisch gegenüber.

Anfängliche Skepsis in Berlin

Die Wiener Entscheidung vom 12. November 1918 stieß in Berlin zunächst auf Skepsis, denn schon am 9. November waren die im Falle eines Anschlusses wesentlich härteren Friedensbedingungen der Entente bekannt geworden.

Dennoch wurde in den folgenden Wochen der Anschlussgedanke in Deutschland immer populärer. Schon das Reichswahlgesetz vom 30. November 1918 sprach vom eventuellen Anschluss Deutschösterreichs. Das am 10. Februar 1919 von der Weimarer Nationalversammlung verabschiedete „Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt“ sah vor, dass „wenn Deutschösterreich sich dem Deutschen Reich anschließt“, es am Staatenausschuss teilnehmen solle.

Der Vereinigungsplan: Das Berliner Protokoll vom 2. März 1919

Bauer und der deutsche Außenminister Ulrich Graf Brockdorff-Rantzau (1869-1928) unterzeichneten am 2. März 1919 in Berlin ein Protokoll, dessen wichtigste Passagen trotz Geheimhaltung zur Kenntnis der Entente gelangten.

Das „Berliner Protokoll“, so Bauer im Januar 1922 im Nationalrat, sah vor, „in welcher Weise, wenn der Anschluss an Deutschland vollziehbar wird, er vollzogen werden soll“. Beide Seiten waren übereingekommen, in dieser Frage schrittweise vorzugehen und mit Rücksicht auf die Friedensverhandlungen auf ein Fait accompli zu verzichten. Die Entente sollte nicht vor vollzogene Tatsachen gestellt werden. Das „Berliner Protokoll“ traf als Absichtserklärung bezeichnenderweise keine Aussage über den Zeitpunkt des Anschlusses. Dennoch nahm im Frühjahr 1919 eine Kommission vorbereitende Beratungen auf.

Anschlussverbot durch die Pariser Vorortverträge 1919

Vor allem angesichts der Gegnerschaft Frankreichs scheiterten die Anschlusspläne. Sowohl der am 28. Juni 1919 von Deutschland unterzeichnete Friedensvertrag von Versailles als auch der Friedensvertrag von Saint Germain vom 10. September 1919 verboten in ihren Artikeln 80 bzw. 88 den Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich. (Zusatz aus der MmgZ-Redaktion: des Verbot wurde nur für Österreich erteilt – NICHT für Deutschösterreich) Die Siegermächte wollten dem geschlagenen Deutschland eine Gebietserweiterung oder eine Zunahme seiner Bevölkerung um sechseinhalb Mio. Menschen nicht zubilligen.

Reaktion der Österreichischen Nationalversammlung – „Deutschösterreich“ wird die „Republik Österreich“

Die österreichische Nationalversammlung nahm den Vertrag von Saint Germain am 6. September 1919 unter Protest an. Am 21. Oktober 1919 änderte sie dem Vertrag entsprechend den Staatsnamen von „Deutschösterreich“ in „Republik Österreich“ und setzte „in Durchführung des Staatsvertrages von St. Germain die bisherige Bestimmung ‚Deutschösterreich ist ein Bestandteil des Deutschen Reiches‘ außer Kraft“.

Verlagerung der Anschlussbewegung auf die Länderebene 1921

In den Augen weitester Kreise seiner Bevölkerung war Österreich nicht lebensfähig und der Anschluss der einzige Weg aus dem immer größer werdenden Elend. Im Gegensatz zur sozialistisch geprägten Anschlussbewegung von 1918/19 trugen die Entwicklung nun christlichsozial-konservativ geprägte Länder, die sich vom „roten“ Wien lossagen wollten. Dabei spielte eine schon länger vorhandene Abneigung gegen die Zentrale eine wichtige Rolle.

Schwerpunkte der Anschlussbewegung 1921 waren die Länder Tirol, Salzburg und die Steiermark, nachdem schon am 11. Mai 1919 eine Abstimmung in Vorarlberg eine Mehrheit von über 80 % für einen Anschluss an die Schweiz ergeben hatte.

In Tirol stimmten bei einer Volksabstimmung am 24. April 1921 über 98 % für den „Zusammenschluss“ mit dem Deutschen Reich, bei einer inoffiziellen Befragung in Salzburg sogar 99 % – wenngleich in beiden Fällen massive Propaganda, Manipulationen und unklare Zahlen den Wert der Abstimmungsergebnisse schmälerten. Weitere Abstimmungen unterblieben aufgrund des Drucks der Siegermächte und mit Blick auf die bevorstehenden Plebiszite im Burgenland und in Kärnten.

Am Ende dieser Entwicklung musste sich die Republik Österreich bei einer Anleihe des Völkerbundes im Oktober 1922 erneut verpflichten, für die nächsten „zwanzig Jahre“ gemäß dem Wortlaut des Artikels 88 des Vertrages von Saint Germain „ihre Unabhängigkeit nicht aufzugeben“.

Die Rolle Bayerns

Aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft war die Frage eines möglichen Beitritts Österreichs zum Deutschen Reich von großer Bedeutung für Bayern. Die vor 1918 gegen einen Beitritt Österreich-Ungarns erhobenen, vor allem agrarpolitischen Bedenken spielten dabei keine Rolle mehr.

Sehr weitgehende Überlegungen äußerte der BVP-Politiker Georg Heim (1865-1938), der im November 1918 vorschlug, Bayern solle aus dem Deutschen Reich austreten und mit den stammesverwandten Ländern Österreichs – Tirol, Salzburg und Oberösterreich, eventuell noch Vorarlberg – einen eigenen Staat bilden. Trotz offizieller Distanz der BVP und der von ihr getragenen bayerischen Regierungen zu diesen separatistischen Plänen bildete das Kriterium der „Stammesverwandtschaft“ die Grundlage der bayerischen Österreichpolitik während der Weimarer Republik. Angesichts der nach 1918 eindeutig an das Reich übergegangenen außenpolitischen Kompetenz blieb aber der Spielraum bayerischer Politik begrenzt; eigenständige Versuche Bayerns, sich 1920/21 in der Anschlussfrage zu profilieren, führten zu energischen Protesten aus Berlin; Treffen bayerischer und österreichischer Politiker fanden nur im privaten Rahmen statt. Enge Beziehungen unterhielten die bayerischen Regierungen der Zwischenkriegszeit nur mit Tirol. Die spektakulärste Aktion bayerischer Tirolpolitik war dabei die Attacke von Ministerpräsident Heinrich Held (1868-1938) auf das faschistische Italien wegen dessen Südtirolpolitik am 4. Februar 1926.

Die Kontaktpflege mit den anderen österreichischen Ländern blieb weitgehend der lokalen Politik überlassen. Hierzu zählten um 1920/21 die Bemühungen der Bürgermeister schwäbischer Städte, vor allem des Lindauer Oberbürgermeisters und späteren NS-Ministerpräsidenten von Bayern, Ludwig Siebert (1874-1942), den Vorarlberger Anschlussbeschluss an die Schweiz zu revidieren.

Bedeutung des Anschlussgedankens in der Reichsreformdebatte

Der Anschlussgedanke war gleichzeitig auch von hoher innenpolitischer Bedeutung für die Reichsreformdebatte, da ihn die BVP instrumentalisierte, um den innerdeutschen Föderalismus zu stärken.

So formulierte 1930 Alois Hundhammer (1900-1974): „Übrigens würden Österreich und Wien, von deren Anschluß an das Reich man soviel redet, nie einem von Berlin aus beherrschten Einheitsstaat sich einordnen. Wer es wirklich ernst meint mit einem Großdeutschland, in das auch Österreich heimkehren soll, der muß aus nationalen Gründen eintreten für ein förderalistisch gestaltetes Deutsches Reich.“ (Oliver Braun [Bearb.], Die staatsbürgerlichen Vorträge von Alois Hundhammer aus den Jahren 1930 und 1931, München 2005, 59).

Ausblick: Der Anschluss Österreichs 1938

Im März 1938 führten die Nationalsozialisten den Anschluss unter ganz anderen Vorzeichen gewalttätig herbei. Noch in Linz ließ Adolf Hitler (1889-1945) am 13. März 1938 das Gesetz über die „Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich“ ausarbeiten, das sofort in Kraft trat. Sein Artikel 1 – „Österreich ist ein Land des Deutschen Reiches“ – erinnerte in fataler Weise an 1918, obwohl doch alles ganz anders war.

Literatur

  • Thomas Albrich/Klaus Eisterer/Rolf Steininger (Hg.), Tirol und der Anschluß: Voraussetzungen, Entwicklungen, Rahmenbedingungen 1918-1938 (Innsbrucker Forschungen zur Zeitgeschichte 3), Innsbruck 1988.
  • Werner Dreier/Meinard Pichler, Vergebliches Werben. Mißlungene Vorarlberger Anschlußversuche an die Schweiz und an Schwaben (1918-1920) (Studien zur Geschichte und Gesellschaft Vorarlbergs 5), Bregenz 1989.
  • Rolf Steininger, Der Staatsvertrag. Österreich im Schatten von deutscher Frage und Kaltem Krieg 1938-1955, Innsbruck/Wien/Bozen 2005.
  • Rolf Steininger, Die Anschlußbestrebungen Deutschösterreichs und das Deutsche Reich 1918/19, in: Arbeitskreis für regionale Geschichte (Hg.), „Eidgenossen, helft Euren Brüdern in der Not!“ Vorarlbergs Beziehungen zu seinen Nachbarstaaten 1918-1922, Feldkirch 1990, 65-83.
  • Michael Weigl, Das Bayernbild der Repräsentanten Österreichs in München 1918-1938. Die diplomatische und konsularische Berichterstattung vor dem Hintergrund der bayerisch-österreichischen Beziehungen (Europäische Hochschulschriften III 1013), Frankfurt am Main u. a. 2005, v. a. 29-50.

Weiterführende Recherche

Externe Links

Empfohlene Zitierweise

Rolf Steininger, Anschlusspläne Österreichs und österreichischer Bundesländer nach 1918, publiziert am 11.05.2006; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Anschlusspläne_Österreichs_und_österreichischer_Bundesländer_nach_1918> (30.08.2019)

Gedanken und Fragen der Redaktion, zu diesem Bericht, denn die Wahrheit sollte unser gemeinsames Ziel sein:
Nach 100 Jahren alliierter- und zionistischer Unterdrückung, muß der Wille der Deutschen Völker erfüllt werden.
Ohne das Deutschösterreich im ewigen Bund, wird das Preußen nie weider erstehen können?
Es gibt keinen völkerrechtlichen Nachweis, daß den Beitritt Deutschösterreichs in Frage stellt – also packen wir es an.
Würde wir unsere Aufmerksamkeit darauf richten, den Menschen vor Ort zu helfen, statt unnötige Wahlschlachten von staatenlosen Parteien zu fördern, dann könnte wir endlich unsere eigenen Probleme bewältigen.




Deutsches Reich ist der völkerrechtliche Name des Nationalstaat Deutschland

Deutsches Reich ist der Name des deutschen Nationalstaates ab 1871 bis heute. Anfangs nicht deckungsgleich, wurde der Name zugleich auch die staatsrechtliche Bezeichnung Deutschlands.

gelesen: https://www.nationalstaat-deutschland.de/heimatseite.html

Der Nationalstaat Deutschland im Deutschen Reich.
(Zur neuen Heimatseite)

Aus den bisherigen Recherchen habe ich einen völkerrechtlich wichtigen Vertrag gefunden, in der Deutschland als Gebiet der Deutschen beschrieben wird und in dem Deutschland wie es am 01.01.1792 bestand, wieder einzurichten ist.

Der Erste Pariser Frieden wurde mit dem Friedens- und Freundschafts-Tractat in Paris am 30. Mai 1814 nach dem Sturz Napoleons I. (11. April 1814) geschlossen und am 31. Mai 1814 ratifiziert. Er beendete vorläufig die Koalitionskriege, die auch als Russisch-Deutsch-Französischer Krieg von 1812 und 1815 bezeichnet werden. Zudem wurden koloniale Besitzungen neu geregelt.
Ich zitiere: http://www.staatsvertraege.de/Frieden181…1814-i.htm
Friedens- und Freundschafts-Tractat zwischen Seiner Majestät dem Kaiser von Österreich, König von Ungarn und Böhmen, und Allerhöchst Ihren Alliirten einer Seits, dann Seiner Majestät dem Könige von Frankreich und Navarra anderer Seits.
Geschlossen zu Paris am 30. und ratificirt am 31. May 1814

Im Nahmen der allerheiligsten Dreyeinigkeit !
III. Artikel  Auf der Seite von Belgien, Deutschland, und Italien, wird die alte Gränze, so wie sie am 1. Januar 1792 bestand, von der Nordsee zwischen Dünkirchen und Nieuport, bis an das mittelländische Meer zwischen Cagres und Nizza mit folgenden Berichtigungen wieder hergestellt:
1. Im Departement von Jemappes bleiben die Cantons von Dour, Merbes le Chateau, Beaumont und Chimay, bey Frankreich; die Demarcations-Linie geht da, wo sie den Canton von Dour berührt, zwischen diesem und den Cantons von Boussu und Patürage, und weiterhin zwischen dem von Merbes le Chateau und denen von Binch und Thuin.
5. Da die Festung Landau vor dem Jahre 1792 einen isolirten Punct in Deutschland bildete, so behält Frankreich jenseits seiner alten Gränze einen Theil der Departements vom Donnersberge und Nieder-Rhein, um diese Festung und ihren Bezirk mit dem übrigen französischen Gebiethe zu verbinden. Die neue Gränze geht von dem Puncte ab, wo nahe bey Ober-Steinbach (welches außerhalb der Gränze Frankreichs bleibt) die Gränze zwischen dem Departement der Mosel und dem des Donnersberges, das Departement des Nieder-Rheins berührt, folgt der Linie, welche die Cantons von Weißenburg und Bergzabern (auf der Seite von Frankreich) von den Cantons von Pirmasens, Dahn und Anweiler (auf der Seite von Deutschland) trennt, bis auf den Punct, wo diese Demarcation nahe bey dem Dorfe Villmersheim den alten Bezirk der Festung Landau berührt. Von diesem Bezirke, der so bleibt, wie er im Jahre 1792 war, folgt die neue Gränze dem Arm der Queich, welcher nachdem er diesen Bezirk bey Queichheim (welches Frankreich verbleibt) verlassen hat, unweit der (ebenfalls zu Frankreich gehörenden) Dörfer Merlenheim, Knittelsheim, und Belheim fließt, bis an den Rhein, der von da an die Gränze zwischen Frankreich und Deutschland ausmacht.

Die verbündeten Höfe versichern Frankreich den Besitz des Fürstenthums Avignon, der Grafschaft Venaissin, der Grafschaft Mümpelgard und aller in der oben beschriebenen Gränze eingeschlossenen, ehemals zu Deutschland gehörigen Gebiethe, sie mögen nun vor oder nach dem 1. Januar 1792 Frankreich einverleibt worden seyn. Die contrahirenden Mächte behalten sich wechselseitig die unbeschränkte Freyheit vor, jeden Punct ihres Gebieths, so sie es zu ihrer Sicherheit rathsam finden, zu befestigen.
…………………………………………………………

Somit ist die völkerrechtliche gebrauchte Bezeichnung für das Heimatgebiet der Deutschen auch zu Zeiten der Französischen Revolution „Deutschland“ bzw. seit dem 01. Januar 1792 in Anwendung. Das wäre dann die Zeit des Heilig Römischen Reiches, das es bis 1806 gab.

Ich zitiere hierzu eine passende Erklärung:

https://de.wikipedia.org/wiki/Heiliges_R…ches_Reich
Heiliges Römisches Reich (lateinisch Sacrum Imperium Romanum oder Sacrum Romanum Imperium) war die offizielle Bezeichnung für den Herrschaftsbereich der römisch-deutschen Kaiser vom Spätmittelalter bis 1806. Der Name des Reiches leitet sich vom Anspruch der mittelalterlichen römisch-deutschen Herrscher ab, die Tradition des antiken Römischen Reiches fortzusetzen und die Herrschaft als Gottes heiligen Willen im christlichen Sinne zu legitimieren.
…………………………….

Zum Zeitpunkt des Staatsvertrage am 30.05.1814. gab es folgende Staatsform auf dem Heimatgebiet der Deutschen.

Die Deutsche Bundesakte war ein völkerrechtlicher Vertrag und das erste Bundes-„Verfassungsgesetz“ über die Gründung des Deutschen Bundes. Sie wurde am 8. Juni 1815 während des Wiener Kongresses verabschiedet und schließlich am 10. Juni 1815 von den Bevollmächtigten von 39 Staaten unterzeichnet. Gemäß der Präambel der Bundesakte beschlossen „die souverainen Fürsten und freien Städte Deutschlands, […] von den Vorteilen überzeugt, welche aus ihrer festen und dauerhaften Verbindung für die Sicherheit und Unabhängigkeit Deutschlands, und die Ruhe und das Gleichgewicht Europas hervorgehen würden, […] sich zu einem beständigen Bunde zu vereinigen“. In den Artikeln 53 bis 63 war sie ein offizieller Bestandteil der Wiener Kongress-Akte. Erst mit der Auflösung des Deutschen Bundes 1866 ist die Deutsche Bundesakte außer Kraft getreten. Darum hatte für Deutschland auch der Kaiser von Österreich unterzeichnet.

Somit ist die völkerrechtliche gebrauchte Bezeichnung für das Heimatgebiet der Deutschen auch zu Zeiten der Französischen Revolution „Deutschland“ bzw. seit dem 01. Januar 1792 in Anwendung. Das wäre dann die Zeit des Heilig Römischen Reiches, das es bis 1806 gab.

Nun schauen wir, wo wir beim Aufbau Deutschlands bzw. Deutschland im Deutschen Reich diese Bezeichung wieder finden.

Betrachten wir hier auch die Paulskirchenverfassung vom 28. März 1849, die von der deutschen verfassungsgebenden Nationalversammlung (heute neu mutiert in die Verfassungsgebende Versammlung) herausgegeben wurde, allerdings nie in Kraft trat.

Zur Paulskirchenverfassung

http://www.verfassungen.ch/de/de06-66/verfassung48-i.htm
In dieser Verfassung wird sehr wohl der Begriff Deutschland gekannt. Ich zitiere Artikel 6: Die Reichsgewalt ausschließlich übt dem Auslande gegenüber die völkerrechtliche Vertretung Deutschlands und der einzelnen deutschen Staaten aus. Was hier sehr schön zu verstehen ist, daß man damals schon den Unterschied von Deutschland und den einzelnen Bundeststaaten kannte. Diese nie in Kraft getretene Verfassung ist interessant zu studieren.

Schauen wir nun auf die Lösung, aller damaligen Probleme in Europa

Da wäre die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 16. April 1867 zu finden unter:
http://www.verfassungen.ch/de/de67-18/verfassung67-i.htm
(In dieser Verfassung wurde der Name Deutschland nicht erwähnt, da noch die Südstaaten in einem Südeutschen Bund vereint waren)
Als Süddeutscher Bund (auch Südbund) wurde 1866–1869 die Idee bezeichnet, dass die süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt einen Staatenbund gründen. Von dieser Möglichkeit sprach Artikel 4 des Prager Friedens nach dem Deutschen Krieg von 1866 (wörtlich: „in einen Verein zusammentreten“). Wegen Uneinigkeit untereinander machten die betreffenden süddeutschen Staaten davon jedoch keinen Gebrauch.
Die süddeutschen Fürsten wenden sich nach 1866 aus Furcht vor einer Einvernahme durch Österreich und Frankreich und aus wachsendem Interesse an Deutschland von Frankreich und Österreich ab.
………………………………………

Die Verfassung des Deutschen Bundes (oder Novemberverfassung) war die Verfassung des deutschen Nationalstaates zu Beginn des Jahres 1871. Es handelte sich um eine überarbeitete Version der Verfassung des Norddeutschen Bundes; sie ist nicht zu verwechseln mit den Bundesgrundgesetzen des 1815 gegründeten Deutschen Bundes. 

In dieser Verfassung wird unmißverständlich zu erkennen sein, welche Rolle Deutschland inne hat und welche Rolle das Deutsche Reich einnimmt. Schon an dieser Stelle möchte ich erwähnt haben, daß Deutschland international das Heimatland der Deutschen in seinen Grenzen ist, wie dies am 31. Juli 1914 bestand.
Die Bundessstaaten sind teilsouveräne Staaten des Nationalstaates Deutschland. Deutschland selbst ist eine Nationalstaat im Deutschen Reich mit seinen Schutzgebieten und dem Reichsland Elsaß-Lothringen. Die Reichsgesetze gehen vor alle National- und Bundesstaatengesetze.

https://www.verfassung-deutschland.de/
https:/www.verfassung-deutschland.de/#Artikel1 ((Das Bundesgebiet (Deutschland) besteht aus (Bundes)Staatem …….))
https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel2 (Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor ….)
https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel2 (Für ganz Deutschland besteht ein …..)
https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel4 (Die Beaufsichtigung Seitens des Reiches ….)
https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel5 (Die Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch …..)
https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel11 (Absatz 3 / Friedensverträge …..)
https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel33 (Deutschland bildet ein Zoll- und Handelsgebiet ….)
https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel41 (……Vertheidung Deutschlands …..)
https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel47 (……Vertheidung Deutschlands …..)

Und dann gibt es in Deutschland irgendwelche Gemeindegründer oder „Freistaat- bzw. Bundesstaattrolle“, die da behaupten Deutschland wäre ein Erfindung der Nazis oder Deutschland gibt es nicht. Solange der Nationalstaat durch Parteien, Patrioten und Homo sapiens „Mensch“ verweigert wird, ist die Souveränität Deutschlands auf friedlichem Weg nicht möglich.

Wenn wir nun das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz wortwörtlich deuten, dann ergeben sich einige Fragen:
a) Kann man zum „Nationalstaat Deutschland“ die Reichsangehörigkeit erwerben?
b) Wie müßte sich die die Angehörigkeit zu Deutschland bezeichnen lassen?
d) Gilt nun seit 1914 die Staatsangehörigkeit nur noch für Deutschland?
e) Welche Staatsangehörigkeit haben wir, wenn es keine Bundesstaate gibt?
f) Wie können unmittelbare Reichsangehörige zu Staatsangehörigen werden?
g) Wie kommen wir aus der Staatenlosigkeit heraus, wenn wir das Reichsrecht nicht anwenden bzw. ablehnen. Noch klarer, wenn wir die Verfassung verleugnen, aber vom Deutschen Reich reden.

Verantwortlich für diese Seite zeichnet sich das Reichsamt des Innern




Reichsbürger werden alle genannt, die Wahrheitssuchend sind und Ihre Heimat lieben

gelesen in: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/reichsbuerger-werden-alle-genannt-die-wahrheitssuchend-sind-und-ihre-heimat-lieben/

Und genau umgekehrt ist die Lage der Nation!

Vor Jahren sagte mir ein guter Freund Du wirst es erleben, daß die Zeit kommt, in der die wahren Nazis (BRD-Press-BRD-Vasallen-Antifa-Parteien-BRD-Gewerbe)
uns Reichs- und Staatsangehörige als Reichsbürger und Nazis bezeichnen

Das fragliche Szenario in Georgensgmünd “Reichsbürger schießt auf Polizei” wirft einige Fragen auf:
Wer hat das initiiert, wer steckt hinter diesem Plan wirklich?
Warum ausgerechnet am Tag, als Präsident Putin in Berlin war?
Haben die Geheimdienste tatsächlich so gepennt und eine potentielle Gefahr nicht einschätzen können?
Will man die Standartpolizei als unfähig darstellen?
Will die “Firma BRD” mit aller Gewalt die Sondereinheiten von vermummten Sondereinsatztruppen gegen das Deutsche Volk aktivieren?
Sucht die NaZionisten-Presse eineAblenkung, da Putin die Katze aus dem Sack gelassen hat?
Es müssen hier folgende Faktoren offenkundig werden:
Der sogenannte Reichsbürger ist genauso Staatenlos wie die Polizisten!
Alle beteiligten haben keinen legalen staatlichen Waffenschein!
Die Beschlagnahmung entstand nur auf Grund eines Gutachtens eines Staatenlosen!
Der Richter ist ein Staatenloser und ihm mangelt es an irgendeiner Legitimation zum Richter!
Der sogenannte BeschluSS war garantiert nicht unterzeichnet und die Firma POLIZEI hat auch kein Recht dies zu verlangen!
Das Gebäude des betreffenden Gerichts steht auf dem Boden des Deutschen Reiches!
Die Polizei ist ein Verein mit der Wortmarke POLIZEI!
Mein Frage: Welche Gesetze müssen in diesem Fall angewandt werden?
Die Antwort der Presse: Die Gesetze der BRD!
Es sei hierbei bemerkt, daß die Gesetze der BRD keinen Geltungsbereich nachweisen können und seit 1992 der sogenannten EU unterliegen, dank dem Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik in Deutschland.
Damit haben wir doch den Griff zur “Büchse der Pandora” angesetzt und es kommen spannende Zeiten auf uns. Seit mutig ihr Reichs- und Staatsangehörige und laßt euch nicht in den Topf der Reichsbürger stecken, denn alle derzeit als Staatenlose (sie nennen sich auch BRD-Bürger) geführten “BRD-Gelbe-Schein” geführten Volksangehörige sind Reichsbürger nach den Gesetz der Nationalsozialisten und Zionisten des Dritten Reiches. Das trifft auch auf alle von diesem System hereingeholten Staatsangehörigen anderer Länder, in denen mit deutschen Waffen und Bomben gemordet, gefoltert und verkrüppelt wird.
Aus allem resultiert, daß die gesamten BRD-Vasallen-Organisation, angefangen vom Bürgermeister bis zum höchsten sogenannten Beamten eine Terror-Organisation ist, die in allen Bereichen ihres Handelns die Zeiten 1933 bis 1945 bei weitem übertrifft, denn damals wurden wenigstens die angewandten Gesetze eingehalten und heute kennt dieser Terroristenstaatfragment nur noch, Lügen, Intrigen, Bestechung, Vergewaltigung, Kindesmißbrauch oder mit humanen Wort gesagt: sie sind eben BanditenRäuberDiebe.
Dies ist der wahre Grund, warum wir immer noch ein besetztes Deutsches Reich sind und im Vereinigten Wirtschaftsgebiet (offener Vollzug) leben müssen.
Meine Empfehlung an diese peinlichen Wesen. Wem es nicht gefällt, in einem freiheitlichen und friedlichen Deutschland zu leben, indem die Kultur der Deutschen wieder vorrangig gepflegt wird, der soll endlich unsere Heimat verlassen oder schweigen in alle Ewigkeit. Ihr habt ja als Ersatz genug Flüchtlinge hereingeholt, die sicherlich einen besseren Charakter und Stolz haben, als IHR.
Mit heilenden Grüßen
Erhard Lorenz
Präsidialsenat aus dem Präsidium des Bundes und Staatssekretär des Innern



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Das Deutsche Reich Nachdem der alte Deutsche Bund infolge des Deutschen Krieges im Jahre 1866 aufgelöst worden war, trat an seine Stelle der Norddeutsche Bund, Verfassung vom 26. Juli 1867. Derselbe erweiterte sich unter dem Eindruck des Deutsch-Französischen Krieges zum Deutschen Reich durch Verträge mit dem Großherzogtum Baden sowie dem Großherzogtum Hessen (15. November 1870), dem Königreich Bayern (23. November 1870) und dem Königreich Württemberg (25. November 1870). Es umfasst alle Länder des ehemaligen Deutschen Bundes, mit Ausnahme von Österreich, Luxemburg, Limburg und Liechtenstein, jedoch mit Einschluss der preußischen Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Posen, Schleswig-Holstein und des Reichslandes Elsaß-Lothringen. Am 9. Dezember 1870 beantragte der Bundesrath, den erweiterten Bund „Deutsches Reich“ zu nennen, was der Reichstag am 10. Dezember 1870 genehmigte. Am 31. Dezember 1870 wurde die neue Reichsverfassung verkündet, womit der Norddeutsche Bund offiziell sein Ende nahm. Die meisten Gesetze des Norddeutschen Bundes gingen auf das Deutsche Reich über. Am 29. Januar 1871 wurden in Berlin die Ratifikationsurkunden ausgetauscht. König Wilhelm I. von Preußen wurde am 18. Januar 1871 durch Proklamation an das Deutsche Volk zum Deutschen Kaiser erhoben.

Das Deutsche Reich reicht vom

  • westlichsten Punkte der preußischen Provinz Rheinland beim Dorf Isenbruch im Regierungsbezirk Aachen, unter 5°52′, bis zum
  • östlichsten Ende der Provinz Ostpreußen beim Dorf Schilleningken, unweit Schirwindt an der Scheschuppe, unter 22°53′ östliche Länge.
  • Der südlichste Punkt liegt am Ursprung der Stillach, eines Quellflusses der Iller, bei Oberstdorf in den Allgäuer Alpen, unter 47°16′,
  • der nördlichste beim Dorf Nimmersatt nördlich von Memel, unter 55°54′ nördlicher Breite.
  • Der geographische Mittelpunkt Deutschlands liegt in der Stadt Spremberg in der preußischen Provinz Brandenburg.
  • Die höchst gelegene Stadt des Deutschen Reichs mit 914 Meter über dem Meer ist Oberwiesenthal im Königreich Sachsen.
  • Die Entfernung von Tilsit bis Metz beträgt 1305 km, von Hadersleben bis Kempten 860 km, von Swinemünde bis Bautzen 315 km und von Trier bis Wunsiedel 400 km. Im Norden grenzt Deutschland an die Nordsee, Dänemark und die Ostsee; im Osten (Dreikaisereck) an Russland und Österreich (Galizien); im Süden an Österreich von der Weichsel bis an den Bodensee und an die Schweiz; im Westen an Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande und das Neutrale Gebiet (Vierländereck).
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Das Heimatrecht der Deutschen

Die 13 Schritte: Präsentation http://13schritte.uni-spik.de

Der Souverän: Präsentation http://souveraen.uni-spik.de

Geschäftsfähigkeit: Präsentation http://geschaeftsfaehigkeit.uni-spik.de

Deutschland erwache: Präsentation http://deutschland-1871.uni-spik.de

Sehr guter Aufklärungsvideo durch Erhard Lorenz im Gespräch mit Klaus Jäger

Erhard Lorenz: Video (Youtbe) https://uni-spik.de/studium/erhard-lorenz/

——————————-

Das Ahnenerbe: Video (Youtbe) https://uni-spik.de/studium/das-ahnenerbe/

Der Wandel: Video (Youtbe) https://uni-spik.de/studium/der-wandel/

Hand in Hand: Video (Youtbe) https://uni-spik.de/studium/hand-in-hand/

Fürchtet euch nicht: Video (Youtbe) https://uni-spik.de/studium/fuerchtet-euch-nicht/

RaBeStTe: Video (Youtbe) https://uni-spik.de/studium/rabestte/

Wahrheit befreit

Kopp-Verlag

Bücher die Ihnen die Augen öffnen!
Buch aus 1947 Der Nachkriegs-Krieg der Alliierten  
von Ralph Franlin Keeling – Der Nachkriegs-Krieg gegen das deutsche Volk
als doc-Datei (483 kB)
Buch aus 1947 Schreckliche Ernte von Ralph Franlin Keeling – Schreckliche Ernte
als pdf-Datei (355 kB)
Stand der Deutschen, ihrem Reich, ihrem Eigentum und ihrem Recht
als pdf-Datei (1,1 MB)
Die geheime AkteMACHT UND MEDIEN
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Die verbotenen Wahrheit – Greuelpropaganda    pdf-Datei (1,3 MB)
Wird nur auf Anfrage zugesandt, da wir immer noch von den falschen Mächten regiert werden.

Durch Erhard Lorenz mit Zustimmung des Autors H.F. korrigiert,
gändert auf V5 – 16.04.2009

Die Jahrhundertlüge Version 5    – Das muß man wissen  pdf-Datei (10 MB)

von M.A.Verick

Das Medienmonopol – Gedankenkontrolle und Manipulationen
als pdf-Datei (1,1 MB)

Volksmord am Deutschen Volk    pdf-Datei (295 kB)

Walter Veith

Teil 9 – Revolutionen, Tyrannen und Kriege
http://video.google.de/videoplay?docid=-8428504596434995617&hl=de

Unglaublichkeiten, Lügen der Welt

von Jo Conrad

Was läuft schief in unserer Welt– Zusammenhänge
pdf-Datei (1,7 MB)
Öko-Test 2006 DECT-Telefon in deren Auswertung
pdf-Datei (1,6 MB)
Aus Raum & Zeit
MmgZ
Zum Thema Chemtrail   pdf-Datei (257 kB)
Chemtrailmeldebogen zum versenden   pdf-Datei (56 kB) 

Unser Förderverein

http://mmgz.de/hand-in-hand




Erkenntnisse auf dem Weg zur Erfreiung Deutschlands

Erkenntnisse zur Erfreiung von Täuschung, Lüge und Verrat in Bezug zu Deutschland als Ganzes

Wichtige  Fakten zur Vorgeschichte des Nationalstaat Deutschlands (Deutsches Reich)

(Persönlich erklärende Kommentare von Erhard Lorenz sind in der Farbe grün geschrieben)

Ein Kurfürst aus [ https://de.wikipedia.org/wiki/Kurfürst ]  (lateinisch princeps elector imperii oder elector) war einer der ursprünglich sieben, später neun und zuletzt zehn ranghöchsten Fürsten des Heiligen Römischen Reiches, denen seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des römisch-deutschen Königs zustand. Mit diesem Königstitel war traditionell der Anspruch auf die Krönung zum römisch-deutschen Kaiser durch den Papst verbunden.

1806 legte Kaiser Franz II. als Reaktion auf die Bildung des Rheinbundes die Krone des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation nieder, das damit aufhörte zu bestehen. Damit verlor auch das Kurfürstenamt seine Funktion.

Herzog aus [ https://de.wikipedia.org/wiki/Herzog ] (althochdeutsch herizogo, ursprünglich Führer, Heerführer im Kriege) ist ein Adelstitel. Mit der Zerschlagung des Heiligen Römischen Reiches zwischen 1801 und 1806 und der Herrschaft Napoleons über die deutschen Lande erfolgte eine weitere Folge von Rangerhöhungen für anpassungsbereite deutsche Fürsten: Bisherige Herzöge wurden – wie der von Württemberg – erst zu Kurfürsten, dann zu Königen befördert, bisherige Fürsten – wie die diversen Linien von Anhalt – stiegen zu Herzögen auf. Nach dem Sieg über Napoleon führte 1815 der Wiener Kongress der Siegermächte zu einer weiteren, letzten Welle solcher Rangerhöhungen. Meist bedingt durch Verwandtschaft mit mächtigen Monarchen Europas, insbesondere mit dem russischen Kaiser oder dem König von Preußen, stiegen in den deutschen Ländern einige bisherige Herzöge 1815 zu Großherzögen auf.

Regierende Herzöge in Deutschland (mit dem Prädikat Hoheit) waren zwischen 1815 und 1918: der Herzog von Braunschweig (Linie Wolfenbüttel bis 1884, Linie Hannover ab 1913); der Herzog von Anhalt (ab 1863, davor mehrere Teil-Herzogtümer); der nur bis 1866 regierende Herzog von Nassau, der 1890 das souveräne Großherzogtum Luxemburg erbte; der bis 1864 als Herzog von Schleswig, Holstein und Lauenburg regierende König von Dänemark (der in diesen drei Staaten vom König von Preußen abgelöst wurde, welcher zugleich Nassau annektierte) sowie die wettinischen Herzöge von Sachsen-Coburg und Gotha (bis 1826: Sachsen-Coburg-Saalfeld), Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg.

Preußen im 1700 Jahrhundert entnommen aus [ https://www.preussenchronik.de ]

Zitat: „Was hält nun die Welt wirklich von der Erhöhung des Herzogs von Preußen und Kurfürsten von Brandenburg zum König in Preußen? (König von Preußen darf er sich nicht nennen, denn noch gibt es Teile von Preußen unter polnischer Hoheit.) Aktuell haben wir die gleiche Situation wie 1700 und eine König von Preußen kann es aus diesem Grund nicht geben, solange Polen ein Teil des Königreich Preußen verwaltet.“

Weiter im Text, Zitat: „Europa erkennt das neue Königreich diplomatisch an. Zuerst König August II. von Polen Sachsen, dann, wie versprochen, der deutsche Kaiser, es folgen Dänemark, England, Russland, die Niederlande, die Schweiz, einige Kurfürsten usw. Die latenten Gegner Schweden, Frankreich und Spanien halten sich zurück aber ziehen später nach. Der Papst protestiert erfolglos. Bald gewöhnt man sich daran, von den Preußen und vom Königreich Preußen zu sprechen und meint damit das Ganze von Kleve bis Memel mit Brandenburg in der Mitte. Dem “ schiefen Fritz“ ist es gelungen, dem zerklüfteten kurmärkischen Besitz einen Namen zu geben, der alles zusammenhält. Zu den existierenden Königen gibt es einen Unterschied. Sie alle sind Regenten von gewachsenen Reichen. Der kleine König aber hat etwas geschaffen, was es bisher nicht gab, er hat sein Königreich gewissermaßen erfunden. Damit ist ihm ein genialer staatsmännischer Coup gelungen.

Preußische Annexionen 1866
entnommen aus [ https://de.wikipedia.org/wiki/Preu%C3%9Fische_Annexionen_1866 ]

Die preußischen Annexionen fanden nach dem ausgefochtenen Deutschen Krieg vom Sommer 1866 statt. Preußen hatte gegen Österreich und dessen Verbündete gesiegt und die Auflösung des Deutschen Bundes erzwungen. Es annektierte am 1. Oktober 1866 vier seiner Kriegsgegner nördlich der Mainlinie, die zu preußischen Provinzen bzw. Teilen von Provinzen wurden. Dies waren das Königreich Hannover, das Kurfürstentum Hessen (Hessen-Kassel), das Herzogtum Nassau und die Freie Stadt Frankfurt. Hinzu kamen kleinere Gebiete des Königreichs Bayern und des Großherzogtums Hessen (Hessen-Darmstadt).

Andere Kriegsgegner nördlich der Mainlinie blieben als Staaten erhalten. Sie mussten sich aber dem Norddeutschen Bund anschließen. Dabei handelt es sich um das Königreich Sachsen, das Herzogtum Sachsen-Meiningen und das Fürstentum Reuß älterer Linie.

Teilweise zählt man auch die Einverleibung der zuvor von Dänemark regierten Herzogtümer Schleswig und Holstein zu den preußischen Annexionen der Zeit. Diese beiden Herzogtümer waren keine Kriegsgegner gewesen, sondern von Preußen und Österreich gemeinsam verwaltet worden. Preußens Absicht, beide zu annektieren, war einer der Gründe für den Deutschen Krieg. 1867 wurde die preußische Provinz Schleswig-Holstein eingerichtet.

Bis zu den Annexionen war Preußen in eine Ost- und eine Westhälfte gespalten, zwischen denen vor allem Hannover und Hessen-Kassel lagen. Seit den Annexionen konnte man erstmals von Köln im Westen bis Königsberg im Osten reisen, ohne das preußische Staatsgebiet zu verlassen. Allgemein sicherte Preußen sich damit seine Vormacht im Norden Deutschlands, was auch die Gründung des Norddeutschen Bundes 1866/1867 erleichterte.

Die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten wurde nicht gefragt. Manche Einwohner begrüßten die Annexion, teilweise wegen Unzufriedenheit mit der alten Herrschaft, teilweise als Beitrag zu einer künftigen deutschen Einheit. Andere lehnten die Annexion dauerhaft ab. Die antipreußische Partei in Hannover war die langlebigste dieser Bewegungen und bestand bis ins 20. Jahrhundert. Im bisherigen Preußen selbst gab es eine breite Mehrheit für die Annexionen.

Das sind wenige der vielen Gründe, warum es wohl zu einem souveränen Preußen nicht mehr kommen wird und wenn der Fritz sich Anno 1701 über Alle Fürsten Europas stellen konnte, so könnte sich das wiederholen. So erinnere ich gerne an Peter Fitzeks Reich, den Thomas von Wedenland, Fürst Schittke, um einige zu nennen. Erstmals in der Geschichte Deutschland wird durch UNS, dem Deutschen Volk entschieden, ob es einen König der Preußen geben wird. Damals wie heute kann nicht eine Einzelperson selbst entscheiden, auch nicht durch Abstammung, denn dazu wird ein Volk benötigt, das diesen König anerkennt. Dies trifft auf den heuten sogenannten Prinz Georg von Preußen ebenso zu wie zu einem Stefan Ratzeburg und weitere.

Reichsverweser aus [ https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsverweser_1848/1849 ]

  1. im Heilig Römischen Reich bis 1806 Stellvertreter des Kaisers bei Vakanz (a) des Throns oder während seiner Abwesenheit
  2. von der Frankfurter Nationalversammlung 1848 bis zur Kaiserwahl bestellter Inhaber der Zentralgewalt

Reichsverweser war 1848/49 der Titel des Oberhaupts der Provisorischen Zentralgewalt, der ersten gesamtdeutschen Regierung. Für eine Übergangszeit sollte der Reichsverweser, ein Amt, das auf die Reichsvikare im Heiligen Römischen Reich zurückgeht, als eine Art Ersatz-Monarch die Funktion ausüben, die in einer konstitutionellen Monarchie dem Fürsten zustand. Der Reichsverweser ernannte laut Zentralgewaltgesetz vom 28. Juni 1848 die Reichsminister; Reichsverweser und Reichsminister bildeten zusammen die Zentralgewalt.

Einziger Reichsverweser Deutschlands in dieser Zeit war Erzherzog Johann von Österreich, ein Onkel des österreichischen Kaisers. Die von Johann ernannten Minister waren fast bis zum Ende der Nationalversammlung (Mai bzw. Juni 1849) im Wesentlichen die Vertrauensleute der Nationalversammlung. Erst die beiden letzten Kabinette waren Minderheitenkabinette ohne parlamentarische Unterstützung. Am 20. Dezember 1849 endete die Reichsverweserschaft, als Johann die Befugnisse der Zentralgewalt einer Bundeszentralkommission übertrug.

Nach der Märzrevolution von 1848 schuf auch die Frankfurter Nationalversammlung für kurze Zeit das Amt des Reichsverwesers. Die Nationalversammlung, schuf am 28. Juni 1848 aus eigener Machtvollkommenheit eine Provisorische Zentralgewalt, die bis zur Verabschiedung einer Reichsverfassung und der Bestellung eines endgültigen Staatsoberhaupts die Leitung der Exekutive für ganz Deutschland übernehmen sollte. Als Haupt dieser provisorischen Zentralgewalt fungierte ein Reichsverweser – am Folgetag wurde Erzherzog Johann von Österreich in dieses Amt gewählt, das er so lange ausüben sollte, bis die Nationalversammlung einen Kaiser als endgültiges Staatsoberhaupt bestimmt hätte.


Erste entscheidende Fehlentscheidungen, entgegen der Reichsverfassung und den
gültigen Gesetzen des Deutschen Reiches.

Aus [ https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsverweser ] Zitat: In den letzten Wochen des Ersten Weltkriegs häuften sich die Rufe, dass der Deutsche Kaiser und preußische König Wilhelm II. abdanken sollte. In dieser Zeit kam es zu Überlegungen des Beamten Walter Simons aus der Reichskanzlei, nach denen Wilhelm und der unbeliebte Kronprinz zurücktreten würden. Auf Reichsebene hätte man ein verfassungsänderndes Gesetz benötigt, um eine Reichsverweserschaft einzurichten. Wilhelm aber lehnte solche Pläne am 1. November 1918 ab, also zu einem Zeitpunkt, als eine freiwillig erscheinende Abdankung eventuell noch die Monarchie hätte retten können.

In einem Gespräch mit führenden Sozialdemokraten um Friedrich Ebert übertrug Max das Amt des Reichskanzlers an Ebert. Seine Berater hatten darauf gedrängt, dass Max als Reichsverweser die Befugnisse des Kaisers ausüben solle, um die Frage des Staatsoberhauptes bis zur Entscheidung durch eine Nationalversammlung offenzuhalten. Max hielt dies damals aber nicht mehr für realistisch.

WICHTIG: Mit der durch Gewalt zerschlagenen parlamentarischen Monarchie, sind alle Entscheidungen die nicht im Sinne der Reichsverfassung geschahen, Verfassungshochverrat und Landesverrat, und im Sinne eines souveränen Nationalstaates nichtig.

a) alle Reichsbeamten sind wegen praktiziertem Hochverrat keine Beamten und haben keine Entscheidungsgewalt. Siehe hierzu Artikel 18 der Reichsverfassung; Zitat:

„Der Kaiser ernennt die Reichsbeamten, läßt dieselben für das Reich vereidigen und verfügt erforderlichen Falles deren Entlassung. Den zu einem Reichsamte berufenen Beamten eines Bundesstaates stehen, sofern nicht vor ihrem Eintritt in den Reichsdienst im Wege der Reichsgesetzgebung etwas Anderes bestimmt ist, dem Reiche gegenüber diejenigen Rechte zu, welche ihnen in ihrem Heimathslande aus ihrer dienstlichen Stellung zugestanden hatten.“ Siehe hierzu: [ https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel18 ]

b) der Reichskanzler kann seinen Nachfolger NICHT selbst bestimmen. Das trifft auch auf die A.Hitler, G. Ebel und weitere sich seit 1985 ernannte Kanzler zu. Siehe hierzu Artikel 15 der Reichsverfassung; Zitat:

„(Absatz 1) Der Vorsitz im Bundesrathe und die Leitung der Geschäfte steht dem Reichskanzler zu, welcher vom Kaiser zu ernennen ist. (Absatz 3) Der Reichskanzler bedarf zu seiner Amtsführung des Vertrauens des Reichstags. (Absatz 5) Der Reichskanzler und seine Stellvertreter sind für ihre Amtsführung dem Bundesrath und dem Reichstag verantwortlich.“ Siehe hierzu: [ https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel15 ]

c) Verstoß gegen das damalige Stellvertretergesetz für den Reichskanzler, denn die damaligen Stellvertreter die durch den Kaiser ernannt wurden, wurden bei den Entscheidungen nicht berücksichtig; Zitat:

2. Es kann ein Stellvertreter allgemein für den gesamten Umfang der Geschäfte und Obliegenheiten des Reichskanzlers ernannt werden.“ Siehe hierzu: [ https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/gesetz-betreffend-die-stellvertretung-des-reichskanzlers/ ]

An dieser Stelle wurde auch ganz besonders die Exekutiv- und Legislativgewalt des Bundesrathes mißachtet; Zitat: „Nach dem Modell des Norddeutschen Bundes (gegründet 1867) besaß der Bundesrath des Kaiserreichs von 1871 eine starke Stellung als oberstes Verfassungsorgan, war er doch Ausdruck des ewigen Bundes, als der das Reich gegründet worden war. Faktisch war dieses Gremium der Träger der Bundessouveränität, was sich darin äußerte, daß es nicht nur gleichberechtigt an der Legislative mitwirkte, sondern auch oberster Träger der Bundesexekutive war.“ Siehe hierzu: [ https://www.bundesrath.de/ und https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesrat_(Deutsches_Reich) ]

Im Bewußtsein des Ersten Weltkrieges und den damit möglichen Folgen, wurde der Bundesrath wie folgend beschrieben ermächtigt; Zitat: Am 4. August 1914 stimmte der Deutsche Reichstag, das Parlament des Deutschen Reiches, dem Kriegs-Ermächtigungsgesetz zu (Gesetz über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen und über die Verlängerung der Fristen des Wechsel- und Scheckrechts im Falle kriegerischer Ereignisse, RGBl. 1914, S. 327). Insgesamt kamen an diesem Tag 17 Kriegsgesetze zustande. Damit sollte der Bundesrath beziehungsweise die Reichsleitung zu den kriegsnotwendigen wirtschaftlichen Maßnahmen ermächtigt werden, zur „Abhilfe wirtschaftlicher Schädigung“. Ähnliche Gesetze gab es auch in den anderen kriegführenden Staaten während des Ersten Weltkriegs.“ Siehe hierzu: [ https://de.wikipedia.org/wiki/Ermächtigungsgesetz ] Keines der betreffenden Gesetze wurde durch die beiden gesetz-gebenden Verfassungsorgane außer Kraft gesetzt und gelten noch heute (2019) fort, denn ab dem 09. November 1918 fanden gemäß Verfassung keine Sitzungen des Reichstages und des Bundesrathes statt. Wichtig: Artikel 5 der Reichsverfassung; Zitat: Die Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrath und den Reichstag. Die Übereinstimmung der Mehrheitsbeschlüsse beider Versammlungen ist zu einem Reichsgesetze erforderlich und ausreichend. Siehe hierzu: [ https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel5 ]

Mit der Wiederbelebung des Bundesrathes, ab dem 29. Mai 2008 und der Proklamation des Reichstages am 23. Mai 2009, konnte nach 90 Jahren das Ahnenerbe aktiviert werden.

WICHTIG: Die Bevollmächtigten des Bundesrathes benötigen keine Zustimmung oder Wahl durch das Volk, auch keine Zustimmung durch das Parlament. Es gibt auch keine Vorschrift welche Qualifikation der Bevollmächtigte mitbringt. Er hat seinen Bundesstaat zu vertreten und benötigt das Vertrauen des Staatsoberhauptes seines Heimatstaates. Artikel 6 der Verfassung, Zitat:  „Der Bundesrath besteht aus den Vertretern der Mitglieder des Bundes, …….“ Die Artikel 7. 8. 9. 10.  der Verfassung beschreiben die Rechte und Pflichten des Bundesrathes.

Näheres finden Sie unter: [ https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel6 ]

Eine weiter sehr entscheidenden und stark blockierende Irreführung ist die Aussage, daß sich das Volk eine Verfassung gegeben muß. Diese Fehldeutung benutzen sehr viel fremdgesteuerten oder irregeleiteten Reichsbürgerbewegungen oder Verfassungsgebenden Versammlungen, um eine Einheit unter den Patrioten zu verhindern. Es steht auf keinem Blatt und in keiner Vorschrift, daß sich das Volk eine Verfassung geben muß, es heißt nur daß das Deutsche Volk eine Verfassung zu beschließen hat. Die einzige wahre und staatlich korrekt gegebene sowie durch das Parlament beschlossene Verfassung des Deutschen Reiches ist die Anno 1867 im Norddeutschen Bund angewandte und am 16. April 1871 im Deutschen Reich in Kraft gesetzte Verfassung. Was von den feindlich gesinnten Protagonisten benutzt wird, um die Einheit und Freiheit Deutschlands so lange als möglich hinauszuzögern. Bedauerlicherweise neigt das deutsche Gemüt einer schön verpackten Lüge mehr Glauben zu schenken, als der Wahrheit die uns Erfreien würde.     

ACHTUNG: Unsere Legitimation beruht nicht auf die Anerkennung der Alliierten, der BRD oder staatenloser Bürger, sondern durch Reichs- und Staatsangehörige, sowie durch die Anwendung der wahren Verfassung und der wahren Gesetze des souveränen Deutschlands bzw. des Deutschen Reiches. Einen anderen souveränen und zielführenden Weg gibt es nicht. Das Deutsche Volk kann sich nur als Reichs- und Staatsangehörig bezeichnen wenn es vom Deutschen Reiche die staatlichen Dokumente besitzt und im Personenstandsregister des Deutschen Reiches eingetragen ist.

Näheres finden Sie unter: [ https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/legitimation/ ]
und unter: [ https://www.deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst/voelkerrechtliche-legitimation/ ]

Die Epoche des Verfassungs- und Hochverrats am Deutschen Reich und seinen deutschen Völkern

Der durch die Revolution gebildete „Rat der Volksbeauftragten“ hat die Ermächtigung des Bundesrathes mit dem Gesetz Nr. 6534 vom 14. November 1918 verlängert bzw. die souveräne Stellung des Bundesrathes weiterhin aufrechterhalten; Zitat:

§ 1 Der Bundesrat(h) wird ermächtigt, die ihm nach Gesetzen und Verordnungen des Reichs zustehenden Verwaltungsbefugnisse auch fernerhin auszuüben.“

Gesetz Nr. 6622 vom 28. Dezember 1918 Auch dieses Gesetz wurde zu keiner Zeit außer Kraft gesetzt, auch nicht durch die nachfolgende Weimarer Republik. Zitat:

„(Absatz 2) Demgegenüber wird ausdrücklich festgestellt, daß alle von dem Bundesrat(h)e, dem Reichskanzler, der Heeresverwaltung und den militärischen Befehlshabern innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen kriegswirtschaftlichen Verordnungen, soweit nicht ihre Aufhebung seitens der zuständigen Stellen besonders verfügt ist, ihre Wirksamkeit in vollem Umfang behalten haben und daß auch in Zukunft die Regelung der Bewirtschaftung der in Frage kommenden Stoffe ausschließlich den in den Verordnungen genannten oder inzwischen an ihre Stelle getretenen Behörden vorbehalten ist……“

Weimarer Nationalversammlung [ https://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Nationalversammlung ]

Die Weimarer Nationalversammlung, offiziell verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung, war das verfassunggebende Parlament der Weimarer Republik. Es tagte vom 6. Februar 1919 bis zum 21. Mai 1920. Tagungsort war bis zum September 1919 Weimar, nicht die politisch aufgeheizte Reichshauptstadt Berlin. Eine Übersicht über alle Mitglieder der Versammlung gibt die Liste der Mitglieder der Nationalversammlung von 1919.

In dieser Nationalversammlung steckten die gleichen Geister (jüdische Zionisten) wie in der Frankfurter Nationalversammlung. Und 100 Jahre später, im Jahre 2019, agieren sie unter der Bezeichnung „Verfassungsgebende Versammlung“.

Man beachte Artikel 180 der Weimarer Verfassung; Zitat:

(Absatz 1) Bis zum Zusammentritt des ersten Reichstags gilt die Nationalversammlung als Reichstag.

Siehe hierzu: [ https://www.verfassung-deutschland.de/weimarer-verfassung/index.htm ] Diese Verfassung, die erst nach dem Versailler Diktat in Kraft gesetzt wurde (11. August 1919), hat sich nicht das deutsche Volk gegeben und beschlossen, sondern der Wolf „Nationalversammlung“ im Schafspelz des „Reichstags“, womit die Nichtigkeit dieser Verfassung, schon durch Täuschung im Rechtsverkehr garantiert ist.

WICHTIG: Reichsrechtlich, Völkerrechtlich und juristisch unbestritten ist die Tatsache, daß bis zum Inkrafttreten der Weimarer Verfassung (11. August 1919), die Reichsverfassung, Bismarksche Reichsverfassung oder Verfassung des Deutschen Reiches, noch in Kraft war. Womit alle vorherigen Handlungen nichtig sind.

Was geschah ab der Anwendung einer Weimarer Verfassung auch deutsche Reichsverfassung genannt?

In Artikel 178 dieser Weimarer Verfassung heißt es; Zitat:

(1) Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871 und das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 sind aufgehoben. (2) Die übrigen Gesetze und Verordnungen des Reichs bleiben in Kraft, soweit ihnen diese Verfassung nicht entgegensteht.

Das bedeutet, daß die übrigen Gesetze mit dem Geltungsbereich des Deutschen Reiches (Grenzen wie am 31. Juli 1914) in Kraft bleiben, womit auch die Verfassung des Deutschen Reiches in Kraft bleiben mußte. Der Grund dafür war zwingend, denn das Deutsche Volk mußte als Wirtsvolk der Zionisten und als Kriegsverlierer und Schuldner erhalten bleiben, um dieses in alle Ewigkeit ausplündern zu können. Damit dem deutschen Volk die Fremdverwaltung nicht auffiel haben die Drahtzieher durch deutsche Parteien, und deutsche Zionisten, allen voran die Sozialisten und Katholiken, eine Demokratie des Volkes (die Staatsgewalt geht vom Volk aus, siehe Artikel 1 WRV) vorgespielt und erstmals das Frauenwahlrecht eingeführt, obwohl mit dieser Verfassung die Finanzhoheit an die amerikanische FED übertragen wurde. Zusätzlich verbreitete man die Unwahrheit, daß der Kaiser das Volk im Stich gelassen hätte.

Unauffällig und mit der Täuschung von Freiheit und Demokratie, wurden durch diese Verfassung alle Bundesstaaten aufgelöst. Die Wiederstände des alten Adels wurden mit großzügigen Abfindungen und Überlassungen nieder gehalten und somit die Goldenen Zwanziger erschaffen, während das einfache Volk ausgeplündert, enteignet und gemordet wurde. An dieser Stelle muß erwähnt werden, daß der alte Adel, die Bundesfürsten und Königshäuser ihre hoheitlichen Rechte und ihr eigenes Staatsvolk verschachert haben. Das bestätigt auch den Artikel 109 der WRV; siehe https://verfassung-deutschland.de/weimarer-verfassung/index.htm Zitat:

(2) Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden. (4) Orden und Ehrenzeichen dürfen vom Staat nicht verliehen werden. (5) Kein Deutscher darf von einer ausländischen Regierung Titel oder Orden annehmen.

Bezüglich des Adels wurde folgendes Gleichstellungsgesetz Nr. 12 am 30.03.2017 in Kraft gesetzt; Zitat:

(Präambel) In Anbetracht dessen, daß der alte deutsche Adel ab 1919 finanziell, wirtschaftlich und gesellschaftlich zu jeder Zeit in der Lage gewesen sein mußte, die oktroyierten Fremdverwaltungen im Sinne der Gerechtigkeit der Wahrheit, der Menschlichkeit und der Pflicht gegenüber den deutschen Völkern zu verhindern oder aufzuheben, hat dieser alte deutsche Adel versagt. § 3. Absatz 2; Dem Präsidium des Bundes steht es zu, im Einklang mit dem „Bundesrath“, Personen neu in den Adelstand zu erheben, wenn edle Taten zum Wohle des Deutschen Volkes vorangegangen sind. § 5. Satz 1; Ausgenommen von dieser Aufhebung sind auch alle Adeligen, die mit ihrer Tatkraft und ihrem Vermögen der Wiederherstellung zur Handlungsfähigkeit Deutschlands und des Deutschen Reiches nachweislich und langfristig gedient haben.

Siehe hierzu:
[ https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1703181-nr12-gesetz-gleichstellung-aller-rusta-angehoerigen/ ]

Auffällig ist in dieser Verfassung, daß es keinen Geltungsbereich gibt und daß die Reichsfarben schwarz-rot-gold sind, während die Nationalflagge schwarz-weiß-rot als Handelsflagge weitergeführt wurde. (Ein Schelm der böses dabei denkt, oder ein perfider Plan der Weltzionisten.) In Artikel 13 WRV (1) Reichsrecht bricht Landesrecht. Wer den Sinn dieses Artikels versteht, weiß wohin der Weg gehen wird, der mit Gründung dieser Fremdverwaltung schon festgelegt ist und 1933 mit dem Führerstaat zum Wohle der Hochfinanz und Großindustrie die nächste Stufe erreicht. An dieser Stelle nochmal ein Sprung in die Verfassung des Deutschen Reiches. Zitat:

Artikel 2 Satz 1 „Innerhalb dieses Bundesgebietes übt das Reich das Recht der Gesetzgebung nach Maßgabe des Inhalts dieser Verfassung und mit der Wirkung aus, daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen.

Zu finden unter: [ https://verfassung-deutschland.de/#Artikel2 ] Diesbezüglich wird gemäß Artikel 19 auch das Recht und die Pflicht eines Bundesstaates gesetzlich festgelegt. Zitat:

„Wenn Bundesglieder ihre verfassungsmäßigen Bundespflichten nicht erfüllen, können sie dazu im Wege der Exekution angehalten werden. Diese Exekution ist vom Bundesrathe zu beschließen und vom Kaiser zu vollstrecken.

Zu finden unter: [ https://verfassung-deutschland.de/#Artikel19 ]

Die Exekution hat reichsrechtlich nie stattgefunden, wurde aber durch Duldung und Schweigen vollzogen. Mit dem Gesetz betreffend der Wiederherstellung der Bundesstaaten, ist dies nun möglich, allerdings im Sinne des Deutschen Reiches und wenn die Vernunft des Deutschen Volkes es so möchte. Siehe hierzu:  [ https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1801141-nr04-gesetz-betreffend-die-wiederherstellung-der-bundesstaaten/ ]

Dem Versailler Diktat müssen wir an dieser Stelle unsere besondere Aufmerksamkeit widmen, den das Zustandekommen dieses Werkes müssen wir verstehen, wenn wir wieder unsere Bismarcksche Verfassung, unsre bürgerlichen Rechte, Recht auf Eigentum, Recht auf Heimat bzw. das zurückhaben wollen, was uns Artikel 3 der betreffenden Verfassung garantiert. Siehe hierzu: [ https://verfassung-deutschland.de/#Artikel3 ]

Versailler Diktat (auch „Schanddiktat von Versailles“) war ein während der Weimarer Republik geprägter politischer Kampfbegriff, mit dem vor allem konservative, deutschnationale, völkische und rechtsextreme Politiker gegen den 1919 geschlossenen Friedensvertrag von Versailles polemisierten. Neben der Dolchstoßlegende und der angeblichen Bedrohung durch das „Weltjudentum“ war er ein zentraler Bestandteil der NS-Propaganda. gefunden unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Versailler_Diktat

Der Friedensvertrag von Versailles (auch Versailler Vertrag, Friede von Versailles) wurde bei der Pariser Friedenskonferenz 1919 im Schloss von Versailles von den Mächten der Triple Entente und ihren Verbündeten bis Mai 1919 ausgehandelt. Mit der Unterzeichnung des Friedensvertrags endete der Erste Weltkrieg auf der völkerrechtlichen Ebene. Sie war zugleich der Gründungsakt des Völkerbunds.

Bereits am 11. November 1918 hatte der Waffenstillstand von Compiègne die Kampfhandlungen des Ersten Weltkriegs beendet, nicht aber den Kriegszustand. Der Vertrag konstatierte die alleinige Verantwortung Deutschlands und seiner Verbündeten für den Ausbruch des Weltkriegs und verpflichtete es zu Gebietsabtretungen, Abrüstung und Reparationszahlungen an die Siegermächte. Nach ultimativer Aufforderung unterzeichnete Deutschland am 28. Juni 1919 den Vertrag unter Protest im Spiegelsaal von Versailles. Nach der Ratifizierung und dem Austausch der Urkunden trat er am 10. Januar 1920 in Kraft. Wegen seiner hart erscheinenden Bedingungen und der Art seines Zustandekommens wurde der Vertrag von der Mehrheit der Deutschen als illegitimes und demütigendes Diktat empfunden.

Dieses Diktat ist zu finden unter: http://www.documentarchiv.de/wr/vv.html

WICHTIG: Dieser Vertrag wurde zu einem Zeitpunkt den Deutschen vorgelegt, an dem die „Tschecho-Slowakei“ und „Polen“ als Staat NICHT bestanden. Die Majorität der Unterzeichnerstaaten gegenüber Deutschland waren Dominions (Vasallen der Krone) und Freistaaten. Herrmann Müller und Dr. Bell, die den Vertrag für das neue Deutschland unterzeichneten waren keine Vertreter, oder staatlich anerkannte Beamten des Deutschen Reiches, auch noch nicht der Weimarer Republik. Sie konnten höchstens Vertreter der Räterepublik gewesen sein. Somit muß dieser Vertrag vor aller Welt (völkerrechtliche Grenzen vor dem Ersten Weltkrieg) als nichtig bewertet werden.

Betrachten wir diesen Vertrag als völkerrechtlich anzuerkennenden und für das Deutsche Reich verbindlichen Friedensvertrag, dann gilt Artikel 11 der Verfassung des Deutschen Reiches;

Zitat: Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reichs Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen. Zur Erklärung des Krieges im Namen des Reichs ist die Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags erforderlich. Friedensverträge sowie diejenigen Verträge mit fremden Staaten, welche sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags.

WICHTIG: Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses „Friedensvertrages“, mußte diese Verfassung angewandt werden, wenn der Vertrag rechtskraft haben soll.

In diesem Vertrag wurde das neu eingerichtete Deutschland (die Grenzen von 1919 und 1937 sind identisch) für alle Schäden und Reparationen verantwortlich gemacht. Das neue Deutschland ist allerdings nur teilidentisch mit dem Deutschland als Ganzes. Dem neuen Deutschland, wie es heute noch nach dem Grundgesetze geführt wird, wurden alle Rechte auf Hab und Gut entzogen. So kann der aufmerksame Leser feststellen, daß nich das deutsche Volk, das Deutsche Reich oder eines seiner Bundesstaaten etwas anerkennen oder auf etwas verzichten mußte, sondern Deutschland.

Artikel 118. Deutsche Recht und Interessen außerhalb Deutschlands; Zitat:

Außerhalb seiner Grenzen in Europa, wie sie durch den gegenwärtigen Vertrag festgesetzt sind, verzichtet Deutschland auf sämtliche Rechte, Ansprüche und Vorrechte auf und in bezug auf alle ihm oder seinen Verbündeten gehörenden Gebiete sowie auf alle Rechte, Ansprüche und Vorrechte, die ihm aus irgendwelchem Grunde den alliierten und assoziierten Mächten bislang zustanden.
Deutschland verpflichtet sich bereits jetzt, Die Maßnahmen anzuerkennen und gutzuheißen, die von den alliierten und assoziierten Hauptmächten, gegebenenfalls im Einverständnis mit dritten Mächten, zur Regelung der sich aus der vorstehenden Bestimmung ergebenden Folgen getroffen sind oder noch werden. Insbesondere erklärt sich Deutschland mit den Bestimmungen der nachfolgenden, sich auf einige besondere Gegenstände beziehenden Artikel einverstanden.“
Oder Artikel 120; Zitat: Alle Rechte beweglicher und unbeweglicher Art, die in diesen Gebieten dem deutschen Reich oder irgendeinem deutschen Staate zustehen, gehen auf die Regierung über, unter deren behördliche Gewalt diese Gebiete treten, und zwar unter den in Artikel 257 Teil IX (Finanzielle Bestimmungen) des gegenwärtigen Vertrags festgesetzten Bedingungen. Streitigkeiten, die etwa hinsichtlich der Natur dieser Rechte entstehen, werden von den örtlichen Gerichten endgültig entschieden.“ Oder Artikel 231; Zitat:Die alliierten und assoziierten Regierungen erklären, und Deutschland erkennt an, daß Deutschland und seine Verbündeten als Urheber für alle Verluste und Schäden verantwortlich sind, die die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungenen Krieges erlitten haben. Oder Artikel 434 von 440 Artikeln; Zitat: Deutschland verpflichtet sich, die volle Geltung der Friedensverträge und Zusatzübereinkommen zwischen den alliierten und assoziierten Mächte und den Mächten, die an Deutschlands Seite gekämpft haben, anzuerkennen, den Bestimmungen, die über die Gebiete der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie, die Königreichs Bulgarien und des osmanischen Reiches getroffen werden, zuzustimmen und die neuen Staaten in den Grenzen anzuerkennen, die auf diese Weise für sie festgesetzt werden.

Auf Grund der bis hierher bewiesenen Nichtigkeiten von Verträgen, Gesetzen, der Verfassungen und Verwaltungen, die illegal im Rechtskreis des Deutschen Reiches gewirkt haben, überspringen wir den Führerstaat und begeben uns, kurz in das Dritte Reich, bzw. das Großdeutsche Reich der Nationalzionisten, die im Deckmantel der Nationalsozialisten weltweit eine Blutbad sondergleichen angerichtet hatten und für den Holocoust an Deutschen Städten, besonders Dresden, verantwortlich sind.

Adolf Hitler als Vorsitzender der NSDAP und „Führer“ wurde durch den Reichspräsidenten der Weimarer Fremdverwaltungsrepublik (Paul von Hindenburg) am 30.1.1933, zum Reichskanzler ernannt. Damit begann die Epoche der Nationalzionisten, der Konzentrationslager und einer gigantischen Kriegsmaschine. Siehe hierzu: [ https://www.dhm.de/lemo/rueckblick/30-januar-1933-hitler-wird-reichskanzler.html ] Damit will ich aber nicht gesagt haben, daß Hitlerdeutschland den sogenannten Zweiten Weltkrieg verursacht hatte, sondern es waren genau die gleichen Geister die das Versailler Diktat und die Weimarer Republik erschaffen hatten. Im gleichen Jahr übernahm wieder der Vatikan durch das Reichskonkordat die verdeckte Macht über das deutsche Volk. Was staatsrechtlich ein Täuschung im Rechtsverkehr ist, denn der Führerstaat war nicht Rechtenachfolger des Deutschen Reiches. Somit ist dieser Vertrag nichtig und ein Verbrechen sondergleichen; Siehe hierzu: [ https://de.wikipedia.org/wiki/Reichskonkordat ]

Mit der Zerschlagung des Großdeutschen Reiches im Jahr 1945, somit dem beenden eines Zweiten 30 jährigen Kriegs auf deutschem Boden, durch die Alliierten und der damit verbundenen gnadenlosen und unfassbaren Behandlung Deutscher Frauen, Männer und Kinder, begann eine Zeit schreckliche Gräueltaten gegen Menschen mit deutscher Abstammung. So ist bekannt, daß am 9. Mai 1945, die Wehrmacht, Marine und Luftwaffe kapituliert hatten, die allerding keine Kapitulation des Deutschen Reiches darstellt, denn das Großdeutsche Reich war nicht der Rechtenachfolger des Deutschen Reiches. Unsere Aufmerksamkeit wollen wir allerding auf Gesetze und Verordnungen der Alliierten und die UN lenken, die gemäß Satzung des Völkerbundes Rechtsnachfolger und auch Treuhänder in Bezug zu Deutschland in den Grenzen von 1937 (noch heute) ist, was durch die Feindstaatenklausel der UN-Charta bestätigt wird. Siehe hierzu: [ https://www.unric.org/de/charta ]; In Folge Kapitel II, Artikel 53, Absatz (2) Zitat:

Der Ausdruck “Feindstaat“ in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.

Siehe hierzu: [ https://www.unric.org/de/charta#kapitel2 ];  In Folge Kapitel XVII, Artikel 107 Zitat:

Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.

Siehe hierzu: [ https://www.unric.org/de/charta#kapitel17 ] Das Treuhandsytem ist in Kapitel XII beschrieben, siehe hierzu: [ https://www.unric.org/de/charta#kapitel12 ] Im Klartext gesagt: Alle Alliierte Militärregierungsgesetze und die SMAD-Befehle, gehen dieser Charta vor, womit auch die Wirkungslosigkeit der UN in Bezug zur Wiederherstellung Deutschlands als Ganzes, bewiesen ist. Diese Charta wurde am 26. Juni 1945 unterzeichnet.

Mit der Verordnung, Aufhebung des Kriegszustandes, wurde der Zeitpunkt für die Beendigung des Kriegszustandes, auf den 26. Juni 2011 bestimmt. 97 Jahr nach Beginn des 1.WK, siehe hierzu: [ https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1106013-nr09-verordnung-kriegszustand-ende/ ] ist dies die erste Friedensvertragliche Regelung durch den Souverän des Deutschen Reiches.

Weiter geht es mit dem neuen Deutschland gemäß Versailler Diktat.

„Die Existenz ISRAELS steht im direkten Zusammenhang mit der Existenz der Bundesrepublik Deutschland“ (so die aktuelle BRD-Geschäftsführerin). Demzufolge merken wie uns, daß am 14. Mai 1948 ISRAEL durch die Weltzionisten gegründet wurde und am 23. Mai 1949 das Vereinigte Wirtschaftsgebiet mit dem Namen „Bundesrepublik Deutschland“ durch die Westmächte bzw. dem SHAEF-Militärbefehlshaber. Die als Deutsche Demokratische Republik bekannte marxistisch-sozialistische Diktatur eines Teiles Deutschlands wurde durch die Sowjets, bzw. des SMAD-Befehlshabers am 07.Oktober 1949 gegründet. Die Ostgebiete gehen wieder unter polnische Verwaltung, der obere Teil Ostpreußens mit Königsberg unter russischer Verwaltung. Elsaß bleibt bei Frankreich.

Mit dem Begriff „Friedensvertragliche Regelungen“ stellen wir fest, daß diese noch ausstehenden Handlungen zum Weltfrieden und zur Wiedervereinigung Deutschlands, nicht mit einem verbindlichen Friedensvertrag geschehen muß. Siehe hierzu, den Deutschlandvertrag vom 26. Mai 1952. Zu finden unter:https://www.kas.de/c/document_library/get_file?uuid=16c6d3b1-7052-0e71-ecdb-6ddc19ca4be7&groupId=252038 ] oder [ http://www.verfassungen.de/be/wiedervereinigung50-3.htm ] usw. Am besten nach diesem Begriff im Netz suchen.

Weitere Fakten zur Erfreiung und Wiederherstellung der Einheit und Freiheit Deutschlands

Alle Gesetze inklusive der Weimarer Verfassung und das Grundgesetz sind für Reichs- und Staatsangehörige nichtig. Bei Anwendung gilt die freiwillige Anerkennung und damit verbundenen Entrechtung. (Reichsrecht geht vor Landesrecht, die wahre Reichsverfassung wurde nie außer Kraft gesetzt, das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz gilt nur mit der Anerkennung der Reichsverfassung.

Die vorgenannte Aussage gilt auch für die Gesetze die ab 1933 in Folge (Führerstaat, Großdeutsches Reich, BRD, DDR und das vereinigte Deutschland, bis heute) angewandt wurden, auch hier gilt die Freiwillige Gerichtsbarkeit und deren Folgen, durch Gesetze ohne Geltungsbereich und Behörden ohne staatliche Legitimation.

Achtung: Alle Schuldverschreibungen in Deutschland sind seit 1919 nichtig, ungültig und der daraus entstandene Schaden muß zurückgezahlt werden, wie es im Original BGB zu lesen ist. Zitat:

§ 795. (1) Im Inland ausgestellte Schuldverschreibungen auf den Inhaber, in denen die Zahlung einer bestimmten Geldsumme versprochen wird, dürfen nur mit staatlicher Genehmigung in den Verkehr gebracht werden. (2) Die Genehmigung wird durch die Zentralbehörde des Bundesstaats ertheilt, in dessen Gebiete der Aussteller seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung hat. Die Ertheilung der Genehmigung und die Bestimmungen, unter denen sie erfolgt, sollen durch den Deutschen Reichsanzeiger bekannt gemacht werden. (3) Eine ohne staatliche Genehmigung in den Verkehr gelangte Schuldverschreibung ist nichtig; der Aussteller hat dem Inhaber den durch die Ausgabe verursachten Schaden zu ersetzen. (4) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Schuldverschreibungen, die von dem Reiche oder einem Bundesstaat ausgegeben werden.

Zu finden unter: [ https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/buergerliches-gesetzbuch-buch-2/ ]

Die Reichs- und Staatsangehörigkeit kann nur über das Personenstandsregister Deutschland, in Verbindung mit dem Erwerb eines Dokumentes, das durch die einzig staatliche Reichsdruckerei erstellt werden muß. Voraussetzung ist die Annahme des RuStaG 1913 und der Verfassung des Deutschen Reiches mit seinen institutionalisierten Organen.

Die zu erfüllende Aufgabe des Deutschen Volkes wird wie folgt formuliert, Zitat:

„Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.“

siehe hierzu die 13 Schritte unter: [ https://www.uni-spik.de/studium/13schritte/folie13.htm ]

siehe hierzu das Staatsvolk unter: [ https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/staatsvolk/ ]

das Staatsgebiet unter: [ https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/staatsgebiet/ ]

die Staatsordnung unter: [ https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/staatsordnung/ ]

Die viel zitierte und sehr oft erwähnte Haager Landkriegsordnung gilt nicht für die Staatenlosen der BRD, sie gilt nur für die Reichs- und Staatsangehörigen des Deutschen Reiches. Ein Anwendung ist mangels Reichsjustiz noch nicht möglich.

Werfen wir nochmal einen Blick in weitere internationale Gesetze, die uns tangieren und interessieren sollten.

SEHR WICHTIG: Es sei gesagt, daß es keine einziges Gesetz gibt, in dem die Grenzen Deutschland, z.B. die Grenzen 1937, durch die Alliierten oder Zionisten verbindlich festgelegt wurden und eingehalten werden müssen. Auch hier gilt die gleiche Fehlfunktion der Deutschen, es wird einfach alles angenommen und weitergegeben, ohne sich die Mühe zu machen solche Aussagen akribisch zu prüfen. Die richtige Formulierung die in allen dementsprechenden Gesetzen verwendet wurde, lautet; Zitat:

Der Ausdruck „Grenzen des deutschen Reiches“ der in diesem Gesetz gebraucht wird, bedeutet die Grenzen wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden haben.

Damit wird nicht ausgesagt, daß das Deutsche Reich in diesen Grenzen vollendet ist und auch zu sein hat, es wird damit nur bestätigt, daß sich die Besatzungsmächte nur auf diese Grenzen beziehen, aber nicht auf die Grenzen vom 31. Juli 1914 (vor dem Weltkrieg). Merke: Die Grenzen vom 31. Dezember 1937, sind exakt die Grenzen die durch das Versailler Diktat erzwungen wurden, die aber vom Deutschen Reich nie anerkannt wurden.

Diesbezügliche verweise ich auf folgende Gesetze:
als Beispiel das Gesetz Nr. 161 der Militärregierung bezüglich der Grenzkontrolle unter:
[ https://www.reichsamt.info/justizamt/vorlagen/SHAEF_Militaergesetze.pdf ]

und [ https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1506181-nr13-gesetz-nichtigkeit-des-versailler-vertrages/ ]

und [ https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1804161-nr11-drittes-bereinigungsgesetz-der-reichsgesetze/ ]

Bewerten wir das Gesetz Nr. 52 der SHAEF-Gesetze positiv, so haben der Alliierte durch die Total-Beschlagnahme, allen Hab und Gutes der Bundesstaaten, des Deutschen Reiches und seiner deutschen Völker, dafür gesorgt, daß eine zu Folgen habende Rückabwicklung möglich wird.

[ https://www.reichsamt.info/justizamt/vorlagen/SHAEF_Militaergesetze.pdf  ]

Mit Gesetz Nr. 2 der SHAEF-Gesetze haben die Alliierten, die wahren Volks- und Staatsschädlingen offenbart und unter Militärgesetz gestellt.

Das Potsdamer Protokoll vom 02. August 1945, das sich wie alle Gesetze nur auf das neue Deutschland bezieht, sagt im wesentlichen nur aus; Zitat:

Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volke die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigenen Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.

Der Deutschlandvertrag vom 26. Mai 1952, sagt im wesentlichen aus, Zitat:

Art. 2. Im Hinblick auf die internationale Lage, die bisher die Wiedervereinigung Deutschlands und den Abschluß eines Friedensvertrags verhindert hat, behalten die Drei Mächte die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung.

Der Überleitungsvertrag von 1954-1955, ist eindeutig ein weiterer Dolchstoß gegen das Deutsche Volk, Zitat:

Neunter Teil: Artikel 1: (GEWISSE ANSPRÜCHE GEGEN FREMDE NATIONEN UND STAATSANGEHÖRIGE) Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland dürfen deutsche Staatsangehörige, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik unterliegen, gegen die Staaten, welche die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1. Januar 1942 unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind oder mit Deutschland im Kriegszustand waren oder in Artikel 5 des Fünften Teils dieses Vertrags genannt sind, sowie gegen deren Staatsangehörige keine Ansprüche irgendwelcher Art erheben wegen Maßnahmen, welche von den Regierungen dieser Staaten oder mit ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen worden sind; auch darf niemand derartige Ansprüche vor einem Gericht der Bundesrepublik geltend machen. ZEHNTER TEIL: Artikel 4 (AUSLÄNDISCHE INTERESSEN IN DEUTSCHLAND) Die Bundesrepublik bestätigt, daß nach deutschem Recht der Kriegszustand als solcher die vor Eintritt des Kriegszustandes durch Verträge oder andere Verpflichtungen begründeten Verbindlichkeiten zur Bezahlung von Geldschulden und die vor diesem Zeitpunkt erworbenen Rechte nicht berührt.

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990, ist eindeutige eine abschließender Regelung in bezug zu Deutschland, wobei auch hier das vereinte Deutschland (BRD plus DDR ohne Berlin) gemeint ist. Juristisch und sachlich betrachtet ha man zwei aufgelöste Verwaltungseinheiten zu einer mathematischen NULL-NULL umgestaltet, die mit Inkrafttreten dieses Vertrages endgültig ist. Siehe Artikel 1, Zitat:

„(1) …..Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein. (3) Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben. (4) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.“

Wie kann ein NULL-NULL Gebilde eine Souveränität haben, wenn die Besatzungsgesetze fortgelten, darum müßte man bei Artikel 7 Absatz 2 laut  das Lachen anfangen, auch der Ernst der Lage und die Korruptheit sogenannter Stellen und Behörden sich nicht als reine Nazistrukturen gewandelt hätten, Zitat:

„(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“

Dieser 2+4 Vertrag ist aus der Sicht des Deutschen Volkes eine eindeutiger Verstoß der Alliierten in bezug zu deren Verwaltungs- und Aufsichtspflicht.

Wir verstehen und fangen endlich an, unsere Aufgabe anzunehmen, denn dieser 2+4 Vertrag gilt nur für das Vereinte Deutschland und nicht für Deutschland als Ganzes. Zitat:

„Artikel 8 Satz 2 Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland. Dieser Vertrag gilt daher für das vereinte Deutschland.“

Oder wollt auch Ihr euch sagen lassen, daß Ihr Versager seit und nicht wußtet, was zu tun ist!

Erstellt und veröffentlich am 2. Mai des Jahres 2019, durch Erhard Lorenz, Staatssekretär des Innern.




Wollt ihr euren Kindern sagen, daß man nie die Wahrheit fand?

Wollt ihr euren Kindern sagen, daß man nie die Wahrheit fand?

Deutsche Brüder, deutsche Schwestern
hört die gute Botschaft gleich:
Schimpf und Schande waren gestern,
es gibt noch das Deutsche Reich!
Deshalb laßt euch nicht mehr knebeln,
gebt vertraulich uns die Hand,
laßt euch nicht den Geist vernebeln,
habt Vertrau´n zum Vaterland.

Antideutsche sollen spüren,
wir beenden Lug und Trug,
laßt euch länger nicht verführen,
kämpft für Wahrheit Zug um Zug,

Uns´rem Feind darf nicht gelingen,
daß man seine Lügen glaubt,
daß wir fremde Lieder singen,
wenn er unser Land beraubt!

Die Geschöpfe an der Spitze
in der bunten Republik,
machen ihre schlimmen Witze,
führen gegen Deutschland Krieg!

Euer Geld ist schon verschwunden,
keine Arbeit mehr in Sicht,
spürt ihr wirklich nicht die Wunden?
Fühlt ihr, wie der Feind euch sticht?

Wollt ihr ewig es ertragen,
fremd zu sein im eig´nen Land?
Wollt ihr euren Kindern sagen,
daß man nie die Wahrheit fand?

Unser Deutschland darf nicht sterben,
es wird Zeit, daß ihr erwacht,
deshalb denkt an eure Erben,
über die der Feind sonst lacht!

Deutsche Brüder, deutsche Schwestern,
ist euch wirklich alles gleich?
Laßt den Feind doch weiter lästern,
haltet treu zum Deutschen Reich!

Diese bedeutungsvollen Zeilen, schrieb ein, im letzten Jahrhundert geborener Wahrheitsdichter. Er erkannte schon vor Jahrzehnten, was dem deutschen Volke einmal drohen werde. Deshalb schrieb er, voller Liebe zu seinem Land, dieses schöne Gedicht, um seinem Volk die Augen zu öffnen. Wir hoffen innigst, das unser Volk, das diese Zeilen liest, die tiefe Besorgnis, unseres Wahrheitsdichters, um unser Land erkennt. 




Legitimation, Verfassung, Reichsgesetze, Völkerrechtsobjekt Deutschland im Deutschen Reich

Wer hat uns und unsere Dokumente legitimiert?

Das was alle Deutsche verstehen dürfen. Alle Deutsche werden wie es die angewandten Gesetze vorschreiben, als “Staatenlos” geführt, da sie sich für das Vereinigte Wirtschaftgebiet entschieden haben. Dies betrifft auch alle Bewegungen, Gemeindegründern und Gruppierungen die als Reichsbürger eingestuft werden müssen. Der Gelbe Schein und die Ausweise der Reichsbürger sind Urkundenfälschungen und helfen dem Mangel, im Besitz einer Staatsangehörigkeit zu sein, NICHT ab.

Gemäß der Deutschen Reichsverfassung http://verfassung-deutschland.de sind die beiden gesetzgebenden Organe “Bundesrath” und “Reichstag” nicht nur für die Überwachung und Einhaltung der staatlichen Ordnung verantwortlich, sondern auch für Gesetze und auch die Herstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches.

Beide Verfassungsorgane haben die Körperschaft Deutsche Reichsdruckerei sowie alle von uns bisher ausgegebenen Dokumente in öffentlich einberufenen Tagungen genehmigt und legitimiert.

Seit 1919 (Revolutionsjahr) gab es auf deutschem Boden und zu keiner Zeit gleichzeitig beide Verfassungsorgane (Bundesrath und Reichstag) und dies bis in das Jahr 2009.

Hier die Erklärung wir, wer uns NICHT legitimiert hat.

Als souverän denkende und handelnde Deutsche, legen wir keinen Wert auf Genehmigungen und Legitimationen durch BRD-Personal, Reichsbürger, nichtdeutsche Organisationen wie die UN, EU oder die Alliierten, geschweige denn die “Bonner BRDDDRdvD” oder deren nichtstaatliche Unternehmungen.

Wir legitimieren uns durch die offenkundige Anwendung und Durchführung unserer Verfassung, seit dem 28. Mai 2008!

Es darf jedem Deutschen klar sein, daß die Souveränität des Deutschen Reiches NUR durch souveräne Entscheidungen, Handlungen und die Anwendung der souveränen Gesetze durch das Deutsche Volk erfolgen kann. Der “Bundesrath” und der “Reichstag” haben sich das ab 2008 auf die Nationalflagge geschrieben und juristisch korrekt eine hervorragende Situation für das Deutsche Volks geschaffen, die es nun gilt umzusetzen. Sehen Sie hierzu unsere bisher zusätzlich in Kraft gesetzten Gesetze hier im Amtsblatt: http://deutscher-reichsanzeiger.de und auch die veröffentlichten Reichsgesetze, die zwingend anzuwenden sind, damit wir uns von allen Fremdverwaltungen und feindlich gesinnten Bewegungen, Parteien und Reichsbürger verabschieden können.


Welche Verfassung geht dem Bundesrecht vor?

Die Veröffentlichungen eines Bundesgesetzblattes der BRD im Internet sowie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – und der Bundesanzeiger Verlag sind nichts anderes als Täuschung im Rechtsverkehr, denn Reichsgesetze sind gemäß der konkurrierenden Gesetzgebung vorrangig und immer als den übergeordneten Rechstkreis zu verstehen.

http://verfassung-deutschland.de#Artikel2

(Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor, die BRD und Ihre Unternehmungen können gemäß dem Teilgebietsanspruch und der fehlenden Souveränität höchstens auf der Ebene der Landgesetze handeln.)

http://de.wikipedia.org/wiki/Konkurrierende_Gesetzgebung

Das GG des BRD beruft sich durch das Bundesverfassungsgericht auf die Weimarer Verfassung von 1919.

Die Weimarer Verfassung war nie vom freien Deutschen Volk beschlossen und gegeben.

Zitat aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 140:
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919
sind Bestandteil dieses
Grundgesetzes.

Querverweise dazu:

Urteil:1.
Das Deutsche Reich existiert fort siehe Urteil des BVerfGE 2, 266
[277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363] 3.Gesetze ohne
Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft. (vgl. BverwGE
17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363))

Dieser Mangel wurde durch den Bundesrath und Reichstag behoben seit 2009!

Das GG besagt aber auch:
Artikel 31
des GG: “Bundesrecht bricht Landesrecht
Frage: Wer ist der Bund, der das Bundesrecht hat?

Diese Weimarer Verfassung besagt:
Artikel 13 der Weimarer Verfassung: “Reichsrecht bricht Landesrecht”
Frage: Welches Reichrecht bricht hier was?


Die einzig wahre und nie außer Kraft gesetzte Verfassung besagt:

Artikel 2 der Verfassung Deutschland:  “daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen…“.

Wenn also das Reich ein Gesetz wie z.B § 203 StGB in Kraft gesetzt hat, dann kann die BRD, da sie im Geltungsbereich des Deutschen Reiches handelt nicht einen gleichnamigen § 203 StGB mit anderem Text anwenden. Hier steht eindeutig Reichsrecht vor BRD-Recht.

Wäre die Weimarer Verfassung z.B. die richtige Verfassung, dann hätten wir die gleiche Situation, da die WRV in Artikel 178 Absatz 2 folgendes in Kraft hält. Zitatanfang: “Die übrigen Gesetze und Verordnungen des Reichs bleiben in Kraft,…” Zitatende.  So wird mit Artikel 13 der WRV den damaligen Kaiserreichsgesetzen das Vorrecht erteilt.

Artikel 4 Absatz 1 der Verfassung Deutschlands, Zitatanfang: “Der Beaufsichtigung Seitens des Reichs und der Gesetzgebung desselben unterliegen die nachstehenden Angelegenheiten:” aber lesen Sie selbst …….  Zitatende


Übertragen wir diese Erkenntnis nun auf Staatsangehörigkeitsausweis, (bei der BRD der Gelbe Schein), dann darf doch verstanden werden, daß Urkunden und Ausweise des Deutschen Reiches den Ausweisen und Urkunden eines Bundes und seiner Ländern vorgehen.

Es darf verstanden werden, daß die “BRD-Behörden” keine Urkunden und Ausweise im Rechtskreis von “Deutschland als Ganzes” (Grenzen 31.07.1914) ausstellen können und auch dafür NICHT legitimiert sind. Dies ist auch sehr leicht festzustellen durch die Verwendung des sogenannten Bundesadlers der absolut identisch mit den Adler der Weimarer Republik ist.

Dies wird noch bekräftigt, durch Artikel 4, Absatz 1. und  12. der Verfassung Deutschlands; Absatz 1 Zitatanfang: “die Bestimmungen über Freizügigkeit, Heimaths- und Niederlassungs-Verhältnisse, Staatsbürgerrecht, Paßwesen und Fremdenpolizei und über den Gewerbebetrieb, einschließlich des Versicherungswesens, soweit die Gegenstände nicht schon durch den Artikel 3 dieser Verfassung erledigt sind,….” Zitatende

Absatz 12: Zitatanfang: “sowie über die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden;” Zitatende

Es darf verstanden werden, daß nur die Ausweise und Dokumente nach Reichs- und Bundesstaatsrecht ausgestellt werden können, die unter http://reichsdruckerei.de und http://deutsche-reichsdruckerei.de zu finden sind.

Sie müssen sich nicht wundern wenn die aktuellen Sicherheitskräfte (POLIZEI) keine Ordnung schaffen können, da sie ständig von Staatenlosen, Reichsbürgern, Patrioten, Parteien, Bewegungen, Religionsgruppen, Gemeindegründer, Freistaatgründern, Demos und Geschichtsfälschern mißbraucht und getäuscht wird. Wenn eine staatenlose Person die POLIZEI in Frage stellt, braucht sie sich nicht wundern, wenn sie auch wie eine rechtlose Person behandelt wird, denn Staatenlosigkeit bedeutet gemäß angewandten Gesetzen auch Rechtlosigkeit.

Auch hier darf verstanden werden, daß nicht die BRD gegen die Verfassung und Gesetze des Deutschen Reichs verstößt, sondern die oben genannten Gruppierungen, allen voran die Reichsbürgerszene. Die die BRD als Verräter und Betrüger tituliert, aber selbst gegen die Verfassung und die Gesetze Deutschlands und des Deutschen Reiches verstößt.

Wie soll es jemals zu einer Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands kommen, wenn 99% der Reichsbewegungen, Reichsbürger und Patrioten es ablehnen, die eingerichteten institutionalisierten Organe anzuerkennen. Persönliche Befindlichkeit haben bei so einer wichtigen und weltpolitischen Aufgabe nichts verloren, es gelten folgende deutsche Werte: Unbestechlichkeit, Ehrlichkeit, Mut zur Verantwortung und korrekten Handlung, Treue zur Verfassung und den wahren Reichsgesetzen, Treue zum Deutschen Volk und der deutschen Heimat.


Völkerrechtssubjekt ist das “Deutsche Reich”
Völkerrechtsobjekt ist der “Nationalstaat Deutschland”

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt “Deutsches Reich” nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.(diese Aussage ist Falsch da die echte Grenzgebung 1914 ist) Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der “These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches” erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, “damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann”.


Sicherlich ist es eine sehr große Herausforderung den Systemfehler vorrangig bei sich selbst zu suchen, allerdings ist das die Lösung aller aktuellen staatsrechtlichen Probleme.

Erstellt durch Erhard Lorenz, am 18. November 2018




Studium 13 Schritte zur Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschland

Über die Uni-SPIK Deutschland können Sie die 13 Schritte studieren.

https://uni-spik.de/studium/13schritte/folie1.htm

Die nachfolgenden 13 Schritte sind der Schlüssel zur Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands.

13 Schritte zur Befreiung Deutschlands bei youtube.

ErsterSchritt:
Anerkennung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 „RuStaG 1913„.

Zweiter Schritt:
Anerkennung und Annahme des Staatsgebietes wie es 1913 bzw. am 31. Juli 1914 bestand.

Dritter Schritt:
Anerkennung der Verfassung von 1871 für diesen Staat, letzter Stand 28. Oktober 1918.

Vierter Schritt:
Annahme der Gesetze  wie diese zum Stand 28. Oktober 1918 bestanden haben.

Fünfter Schritt:
Herstellung der Handlungsfähigkeit der gesetzgebenden Organe gemäß Artikel 5 der Verfassung
a) Bundesrath mit maximal 61 Bevollmächtigten (da aus dem freiwilligen Volk bestimmt).
b) Reichstag mit maximal 441 Delegierten  (da aus dem freiwilligen Volk bestimmt).

Sechster Schritt:
Ernennung des Reichskanzlers, gemäß Artikel 15 der Reichsverfassung und RGBl-1005232-Nr7Uebergangsgesetz.

Siebter Schritt:
Inkraftsetzung von Übergangsgesetzen oder Erlassen, die den Übergangsamtsitz bestimmt, die Übergangsstrukturen festlegt und die Übernahme aller Liegenschaften, Organisationen, Behörden, Stiftungen, Vereine, Gewerbe usw. auf das Deutsche Reich gesetzlich vorschreibt.

Achter Schritt:
Herstellung der Handlungsfähigkeit des Reichspräsidiums.

Neunter Schritt:
Die BRD und die Botschaften der Welt schriftlich darauf hinweisen, daß der Mangel behoben ist. Zitat:
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.

Zehnter Schritt:
Die notwendigen Ämter und Organisationen mit Verantwortlichen Personen besetzen. Die Judikative nach Staatsrecht einrichten. Die Bundesstaaten aktivieren. (Eventuell Neue Verfassung erarbeiten.)

Elfter Schritt:
Die Reichsämter und alle notwendigen Behörden, handlungsfähig einrichten.

Zwölfter Schritt:
Nun das deutsche Volk über diese Situation flächendeckend informieren. Wahlen für den Reichstag, sowie für das Bundespräsidium durchführen und die zukünftige politische Staatsform, abstimmen lassen.

Dreizehnter Schritt:
Friedensvertragliche Regelungen vorbereiten.
Das deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31. Juli 1914 stellt den weltweiten Frieden her.