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Deutsches Reich ist der völkerrechtliche Name des Nationalstaat Deutschland

Deutsches Reich ist der Name des deutschen Nationalstaates ab 1871 bis heute. Anfangs nicht deckungsgleich, wurde der Name zugleich auch die staatsrechtliche Bezeichnung Deutschlands.

gelesen: https://www.nationalstaat-deutschland.de/heimatseite.html

Der Nationalstaat Deutschland im Deutschen Reich.
(Zur neuen Heimatseite)

Aus den bisherigen Recherchen habe ich einen völkerrechtlich wichtigen Vertrag gefunden, in der Deutschland als Gebiet der Deutschen beschrieben wird und in dem Deutschland wie es am 01.01.1792 bestand, wieder einzurichten ist.

Der Erste Pariser Frieden wurde mit dem Friedens- und Freundschafts-Tractat in Paris am 30. Mai 1814 nach dem Sturz Napoleons I. (11. April 1814) geschlossen und am 31. Mai 1814 ratifiziert. Er beendete vorläufig die Koalitionskriege, die auch als Russisch-Deutsch-Französischer Krieg von 1812 und 1815 bezeichnet werden. Zudem wurden koloniale Besitzungen neu geregelt.
Ich zitiere: http://www.staatsvertraege.de/Frieden181…1814-i.htm
Friedens- und Freundschafts-Tractat zwischen Seiner Majestät dem Kaiser von Österreich, König von Ungarn und Böhmen, und Allerhöchst Ihren Alliirten einer Seits, dann Seiner Majestät dem Könige von Frankreich und Navarra anderer Seits.
Geschlossen zu Paris am 30. und ratificirt am 31. May 1814

Im Nahmen der allerheiligsten Dreyeinigkeit !
III. Artikel  Auf der Seite von Belgien, Deutschland, und Italien, wird die alte Gränze, so wie sie am 1. Januar 1792 bestand, von der Nordsee zwischen Dünkirchen und Nieuport, bis an das mittelländische Meer zwischen Cagres und Nizza mit folgenden Berichtigungen wieder hergestellt:
1. Im Departement von Jemappes bleiben die Cantons von Dour, Merbes le Chateau, Beaumont und Chimay, bey Frankreich; die Demarcations-Linie geht da, wo sie den Canton von Dour berührt, zwischen diesem und den Cantons von Boussu und Patürage, und weiterhin zwischen dem von Merbes le Chateau und denen von Binch und Thuin.
5. Da die Festung Landau vor dem Jahre 1792 einen isolirten Punct in Deutschland bildete, so behält Frankreich jenseits seiner alten Gränze einen Theil der Departements vom Donnersberge und Nieder-Rhein, um diese Festung und ihren Bezirk mit dem übrigen französischen Gebiethe zu verbinden. Die neue Gränze geht von dem Puncte ab, wo nahe bey Ober-Steinbach (welches außerhalb der Gränze Frankreichs bleibt) die Gränze zwischen dem Departement der Mosel und dem des Donnersberges, das Departement des Nieder-Rheins berührt, folgt der Linie, welche die Cantons von Weißenburg und Bergzabern (auf der Seite von Frankreich) von den Cantons von Pirmasens, Dahn und Anweiler (auf der Seite von Deutschland) trennt, bis auf den Punct, wo diese Demarcation nahe bey dem Dorfe Villmersheim den alten Bezirk der Festung Landau berührt. Von diesem Bezirke, der so bleibt, wie er im Jahre 1792 war, folgt die neue Gränze dem Arm der Queich, welcher nachdem er diesen Bezirk bey Queichheim (welches Frankreich verbleibt) verlassen hat, unweit der (ebenfalls zu Frankreich gehörenden) Dörfer Merlenheim, Knittelsheim, und Belheim fließt, bis an den Rhein, der von da an die Gränze zwischen Frankreich und Deutschland ausmacht.

Die verbündeten Höfe versichern Frankreich den Besitz des Fürstenthums Avignon, der Grafschaft Venaissin, der Grafschaft Mümpelgard und aller in der oben beschriebenen Gränze eingeschlossenen, ehemals zu Deutschland gehörigen Gebiethe, sie mögen nun vor oder nach dem 1. Januar 1792 Frankreich einverleibt worden seyn. Die contrahirenden Mächte behalten sich wechselseitig die unbeschränkte Freyheit vor, jeden Punct ihres Gebieths, so sie es zu ihrer Sicherheit rathsam finden, zu befestigen.
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Somit ist die völkerrechtliche gebrauchte Bezeichnung für das Heimatgebiet der Deutschen auch zu Zeiten der Französischen Revolution „Deutschland“ bzw. seit dem 01. Januar 1792 in Anwendung. Das wäre dann die Zeit des Heilig Römischen Reiches, das es bis 1806 gab.

Ich zitiere hierzu eine passende Erklärung:

https://de.wikipedia.org/wiki/Heiliges_R…ches_Reich
Heiliges Römisches Reich (lateinisch Sacrum Imperium Romanum oder Sacrum Romanum Imperium) war die offizielle Bezeichnung für den Herrschaftsbereich der römisch-deutschen Kaiser vom Spätmittelalter bis 1806. Der Name des Reiches leitet sich vom Anspruch der mittelalterlichen römisch-deutschen Herrscher ab, die Tradition des antiken Römischen Reiches fortzusetzen und die Herrschaft als Gottes heiligen Willen im christlichen Sinne zu legitimieren.
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Zum Zeitpunkt des Staatsvertrage am 30.05.1814. gab es folgende Staatsform auf dem Heimatgebiet der Deutschen.

Die Deutsche Bundesakte war ein völkerrechtlicher Vertrag und das erste Bundes-„Verfassungsgesetz“ über die Gründung des Deutschen Bundes. Sie wurde am 8. Juni 1815 während des Wiener Kongresses verabschiedet und schließlich am 10. Juni 1815 von den Bevollmächtigten von 39 Staaten unterzeichnet. Gemäß der Präambel der Bundesakte beschlossen „die souverainen Fürsten und freien Städte Deutschlands, […] von den Vorteilen überzeugt, welche aus ihrer festen und dauerhaften Verbindung für die Sicherheit und Unabhängigkeit Deutschlands, und die Ruhe und das Gleichgewicht Europas hervorgehen würden, […] sich zu einem beständigen Bunde zu vereinigen“. In den Artikeln 53 bis 63 war sie ein offizieller Bestandteil der Wiener Kongress-Akte. Erst mit der Auflösung des Deutschen Bundes 1866 ist die Deutsche Bundesakte außer Kraft getreten. Darum hatte für Deutschland auch der Kaiser von Österreich unterzeichnet.

Somit ist die völkerrechtliche gebrauchte Bezeichnung für das Heimatgebiet der Deutschen auch zu Zeiten der Französischen Revolution „Deutschland“ bzw. seit dem 01. Januar 1792 in Anwendung. Das wäre dann die Zeit des Heilig Römischen Reiches, das es bis 1806 gab.

Nun schauen wir, wo wir beim Aufbau Deutschlands bzw. Deutschland im Deutschen Reich diese Bezeichung wieder finden.

Betrachten wir hier auch die Paulskirchenverfassung vom 28. März 1849, die von der deutschen verfassungsgebenden Nationalversammlung (heute neu mutiert in die Verfassungsgebende Versammlung) herausgegeben wurde, allerdings nie in Kraft trat.

Zur Paulskirchenverfassung

http://www.verfassungen.ch/de/de06-66/verfassung48-i.htm
In dieser Verfassung wird sehr wohl der Begriff Deutschland gekannt. Ich zitiere Artikel 6: Die Reichsgewalt ausschließlich übt dem Auslande gegenüber die völkerrechtliche Vertretung Deutschlands und der einzelnen deutschen Staaten aus. Was hier sehr schön zu verstehen ist, daß man damals schon den Unterschied von Deutschland und den einzelnen Bundeststaaten kannte. Diese nie in Kraft getretene Verfassung ist interessant zu studieren.

Schauen wir nun auf die Lösung, aller damaligen Probleme in Europa

Da wäre die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 16. April 1867 zu finden unter:
http://www.verfassungen.ch/de/de67-18/verfassung67-i.htm
(In dieser Verfassung wurde der Name Deutschland nicht erwähnt, da noch die Südstaaten in einem Südeutschen Bund vereint waren)
Als Süddeutscher Bund (auch Südbund) wurde 1866–1869 die Idee bezeichnet, dass die süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt einen Staatenbund gründen. Von dieser Möglichkeit sprach Artikel 4 des Prager Friedens nach dem Deutschen Krieg von 1866 (wörtlich: „in einen Verein zusammentreten“). Wegen Uneinigkeit untereinander machten die betreffenden süddeutschen Staaten davon jedoch keinen Gebrauch.
Die süddeutschen Fürsten wenden sich nach 1866 aus Furcht vor einer Einvernahme durch Österreich und Frankreich und aus wachsendem Interesse an Deutschland von Frankreich und Österreich ab.
………………………………………

Die Verfassung des Deutschen Bundes (oder Novemberverfassung) war die Verfassung des deutschen Nationalstaates zu Beginn des Jahres 1871. Es handelte sich um eine überarbeitete Version der Verfassung des Norddeutschen Bundes; sie ist nicht zu verwechseln mit den Bundesgrundgesetzen des 1815 gegründeten Deutschen Bundes. 

In dieser Verfassung wird unmißverständlich zu erkennen sein, welche Rolle Deutschland inne hat und welche Rolle das Deutsche Reich einnimmt. Schon an dieser Stelle möchte ich erwähnt haben, daß Deutschland international das Heimatland der Deutschen in seinen Grenzen ist, wie dies am 31. Juli 1914 bestand.
Die Bundessstaaten sind teilsouveräne Staaten des Nationalstaates Deutschland. Deutschland selbst ist eine Nationalstaat im Deutschen Reich mit seinen Schutzgebieten und dem Reichsland Elsaß-Lothringen. Die Reichsgesetze gehen vor alle National- und Bundesstaatengesetze.

https://www.verfassung-deutschland.de/
https:/www.verfassung-deutschland.de/#Artikel1 ((Das Bundesgebiet (Deutschland) besteht aus (Bundes)Staatem …….))
https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel2 (Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor ….)
https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel2 (Für ganz Deutschland besteht ein …..)
https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel4 (Die Beaufsichtigung Seitens des Reiches ….)
https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel5 (Die Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch …..)
https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel11 (Absatz 3 / Friedensverträge …..)
https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel33 (Deutschland bildet ein Zoll- und Handelsgebiet ….)
https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel41 (……Vertheidung Deutschlands …..)
https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel47 (……Vertheidung Deutschlands …..)

Und dann gibt es in Deutschland irgendwelche Gemeindegründer oder „Freistaat- bzw. Bundesstaattrolle“, die da behaupten Deutschland wäre ein Erfindung der Nazis oder Deutschland gibt es nicht. Solange der Nationalstaat durch Parteien, Patrioten und Homo sapiens „Mensch“ verweigert wird, ist die Souveränität Deutschlands auf friedlichem Weg nicht möglich.

Wenn wir nun das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz wortwörtlich deuten, dann ergeben sich einige Fragen:
a) Kann man zum „Nationalstaat Deutschland“ die Reichsangehörigkeit erwerben?
b) Wie müßte sich die die Angehörigkeit zu Deutschland bezeichnen lassen?
d) Gilt nun seit 1914 die Staatsangehörigkeit nur noch für Deutschland?
e) Welche Staatsangehörigkeit haben wir, wenn es keine Bundesstaate gibt?
f) Wie können unmittelbare Reichsangehörige zu Staatsangehörigen werden?
g) Wie kommen wir aus der Staatenlosigkeit heraus, wenn wir das Reichsrecht nicht anwenden bzw. ablehnen. Noch klarer, wenn wir die Verfassung verleugnen, aber vom Deutschen Reich reden.

Verantwortlich für diese Seite zeichnet sich das Reichsamt des Innern




Vermeiden Sie die persönliche Haftung mangels Staatshaftungsgesetz

gelesen bei den Volks-Büros und darf gerne für eigenen Zwecke zur Aufklärung der BRD-Unternehmungen verwendet werden

Nun folge der Text, der allen Landratsämtern der BRD bzw. des Vereinigten Wirtschaftsgebietes zugestellt wurde und auch den Gemeinden zugestellt ist oder noch wird.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Umgestaltung Ihrer ehemals souveränen Landratsamtsverwaltung in ein NICHTstaatliches Unternehmen der „Vereinigten NICHTStaaten von Europa“, führen Sie Ihre Tätigkeit nicht mehr zum Wohl ihrer Heimat aus, sondern einzig und alleine zum Wohle, ihrer durch Parteien geschützten Konzernfinanzierten und -abhängigen Politikern.

Wir möchten Ihnen, als Ihre vertrauliche und politisch neutral Kontaktadresse, auf dem Weg in die Heimat der Deutschen behilflich sein, welches in seiner Rechtsfähigkeit und Souveränität von ihrem „Bundesverfassungsgericht“ NIE in Frage gestellt wurde. Bitte überprüfen sie die nachfolgende Fakten und überzeugen Sie sich selbst.  

Unter Anwendung Ihres Grundgesetzes möchten wir Ihnen beweisen, dass die EU-gesteuerte BRD, keine Befugnisse besitzt, Sie von Ihren zustehenden bürgerlichen Rechten und dem Recht auf Heimat abzutrennen. Dieses Recht garantiert Ihnen die UN-Charta, die Menschenrechte und die Völkerrechte, die Sie gemäß Ihrer Tätigkeit kennen sollten.

Bitte prüfen Sie die nachfolgende Fakten (wenn es nicht schon geschah):

  1. a) Die Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ ist der Beweis Ihrer Staatenlosigkeit für die Sie sich durch Schweigen oder „wird schon richtig sein“ freiwillig entschieden haben, die Sie allerdings auch zu jeder Zeit widerrufen können.
  2. b) Ihre Verwaltung unterliegt dem Landesrecht eines Landes, das noch unter Besatzungsrecht (siehe GG Art. 79120125,130135a) steht, sich allerdings durch den aktuellen Art. 23 Ihres Grundgesetzes der EU unterwerfen musste. Somit gibt es auch keine souveränen Gemeinden, Sie haften für Ihr Handeln immer mit Ihrem Privatvermögen, denn auch die Gesetze des Deutschen Reiches gelten weiterhin fort, siehe hierzu GG Art. 123.
  3. c) GG Art. 139: Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt. (Feindstaatenklausel, SHAEF-Gesetze und Militärregierungsgesetz)
  4. d) Ihre BRD ist die Weimarer Republik, siehe hierzu die Verwendung „Groß-Berlin“ in den GG Art. 22127145 und ganz besonders 140 des GG.
  5. e) Ihre Bundeskanzlerin ist Geschäftsführerin einer Nicht-Regierungs-Organisation, denn eine Bundesregierung gibt es seit 1990 nicht mehr!
  6. f) Ihr Bundespräsident wird durch eine Bundesversammlung, bestehend aus abhängigen, Parteipolitikern, Schauspielern und Künstlern, bestimmt !
  7. g) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über die Staatsangehörigkeit und die Länder, siehe GG Art. 31 und 73;  und im GG Art. 133 tritt der Bund in die Rechten und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein. (Was nun Wirtschaftsgebiet? Bund? BRD? oder vereinigtes Deutschland?)

Dieses und vieles mehr wirkt für Sie, solange Sie Ihr Verhalten in Bezug zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit, bzw. Ihres freien Willen beibehalten. Die Rechte des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes aus dem Jahr 1913, können Ihnen von keiner Regierung oder Religion der Welt entzogen werden. Es muss Ihnen nur bewusst werden, dass dieses Gesetz, nie außer Kraft getreten ist und das RuStaG dem StaG vorgeht.

Wir empfehlen folgende Seiten mit Informationen:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1306062-nr21-gemeindeverfassung/

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/deutsche-verfassung/

https://www.volks-buero.de/koordination/fragen-und-antworten-zur-rechtlichen-situation-der-deutschen/

https://www.volks-buero.de/koordination/dokumente-fuer-den-weg-nach-deutschland/

Ihre Kontaktaufnahme zu uns wird streng vertraulich behandelt !

Mit freundlichen Grüßen




Kennt Ihr Görliwood, Dunkeldeutschland oder DunkleDeutscheRepublik ?

Wir veröffentlichen für Deutschland als Ganzes, diesen Bericht wegen einigen Besonderheiten und setzen den eingereichten Kommentar an den Kopp-Verlag durch Erhard Lorenz voran, Zitat:

Erhard Lorenz 14. Juni 2019 um 17:16 Uhr – Antworten

»Dunkeldeutschland« So bezeichnet ein „Wessi“ das Mitteldeutschland, das immer noch aus der Sicht der BRD, Ostdeutschland ist. Warum nicht gleich „DunkelDeutscheRepublik“ werter Torsten Groß. Und was das Deutschland der BRD betrifft, so ist Görlitz aktuell eine ostsächsische Stadt. Es spielt auch nur eine nebensächliche Rolle, daß Staatenlose eine Person der Firma Polizei gewählt haben. Hätten Staatsangehörige gewählt, dann wäre die Wahl in der schlesischen Stadt Görlitz durchgeführt worden und der Gewählte hätte die Staatsangehörigkeit zu Preußen bzw. zu Deutschland als Ganzes (Alliiertendefinition des wahren Deutschland) nachweisen müssen, um wählbar sein zu dürfen. Fürchterliche Dunkle Wolke ziehen nicht nur über Görlitz sondern auch über die Lügenpresse und Systemtreue Schreiberlinge und das ist auch der Grund warum die Wahrheit zu Gesamtdeutschland nicht ans Licht kommt . Daß die CDU ausgerechnet einen Rumänen als Kandidat aufgestellt hat, ist sogar für einen Ganzblinden als gezielt angesetzte Provokation zu erkennen.

Torsten Groß
Kampf um »Görliwood«:
Alle gegen einen Polizeioberkommissar

Die ostsächsische Grenzstadt Görlitz, die mit ihrem historischen Zentrum bereits für einige große Hollywoodproduktionen als Kulisse diente, befindet sich seit Bekanntgabe der jüngsten Wahlergebnisse in Aufruhr. Nicht etwa, weil die Alternative für Deutschland (AfD) die Europawahlen mit großem Abstand (32 Prozent) für sich entschieden hat – das gehört in »Dunkeldeutschland« mittlerweile in die Kategorie Normalität. Fürchterlich dunkle Wolken sind im politischen Görlitz aufgezogen, weil bei der zeitgleich abgehaltenen Oberbürgermeisterwahl rund 10.000 der 27.000 Görlitzer Wähler für den Ordnungshüter Sebastian Wippel gestimmt haben. Der dreifache Familienvater sitzt seit 2014 für die AfD im Landtag und könnte das erste Stadtoberhaupt seiner Partei in Deutschland werden.

Bei einer Wahlbeteiligung von 58,6 Prozent haben die Görlitzer in der ersten Runde der Oberbürgermeisterwahl am 26. Mai 2019 mit 36,4 Prozent (9710 Stimmen) für den AfD-Politiker Sebastian Wippel votiert. Hinter dem 37 Jahre alten Polizeioberkommissar, der neben seinem Landtagsmandat auch noch mit verminderter Stundenzahl den aktiven Polizeidienst in Görlitz verrichtet, landeten CDU-Kandidat Octavian Ursu (51 Jahre) mit 8077 Stimmen (30,3 Prozent) und die Grünen-Politikerin Franziska Schubert, die auch vom Bündnis Bürger für Görlitz e. V. unterstützt wurde, mit 7436 Stimmen (27,9 Prozent). Die Kandidatin der SED-Nachfolgeorganisation Die Linke, Jana Lübeck, Geburtsjahr 1984, landete mit 1470 Stimmen (5,5 Prozent) weit abgeschlagen auf dem vierten Platz.

Die Wähler der östlichsten Stadt Deutschlands haben daneben auch bei der Gemeinderatswahl für einen Paukenschlag gesorgt: 13 der insgesamt 38 Gemeinderatsmandate gingen an die von Spitzenkandidat Sebastian Wippel angeführte AfD-Liste. Die CDU konnte 9 Mandate und das Bündnis Bürger für Görlitz 7 Mandate auf sich vereinigen. Die Linken und Grünen spielen mit jeweils 3 Mandaten ebenso wenig eine Rolle wie die Freie Liste Motor Görlitz mit 2 Mandaten und die SPD mit einem Mandat. Auch bei dieser Wahl errang AfD-Spitzenkandidat Wippel mit großem Abstand die meisten Kandidatenstimmen. 17186 Kreuze durfte der beliebte Polizeioberkommissar, der sich im Sächsischen Landtag als Mitglied im Innenausschuss und Parlamentarischen Kontrollgremium vorwiegend um Themen der Sicherheitspolitik sowie Belange der örtlichen Polizei kümmert, für sich verbuchen. Der zweitplatzierte Bürger-für-Görlitz-Kandidat, Dr. Rolf Weidle, erhielt 2952 und der drittplatzierte CDU-Kandidat Dieter Gleisberg 2857 Stimmen.

Seither formiert sich in der deutlich zweigeteilten Stadt eine extrem bunt gemischte »Einheitsfront« gegen Sebastian Wippel. CDU-Kandidat Ursu, ein aus Rumänien stammender diplomierter Musiker, verkündete bereits wenige Stunden nachdem die Ergebnisse der ersten Runde des OB-Wahlkampfes feststanden, als Zweitplatzierter in der erforderlich gewordenen Stichwahl gegen Wippel anzutreten, und schloss sogleich jegliche Zusammenarbeit mit der AfD auf kommunaler Ebene aus. Die gemeinsame Kandidatin der Grünen und des Bündnisses Bürger für Görlitz, Franziska Schubert, zog sich daraufhin zähneknirschend zurück – denn auch sie hatte sich als Kandidatin des neu formierten Bündnisses gegen Wippel Chancen ausgerechnet.

Auch diverse namhafte wie unbekannte Promis aus der Kunst-, Musik- und Schauspielszene haben sich im Rahmen eines offenen Briefes mit einem Appell an die Görlitzer gewandt und diese aufgefordert, »weise« zu wählen. Ohne fundierte Kritik an AfD-Kandidat Sebastian Wippel befürchten die Unterzeichner des Briefes, dass »Feindseligkeit, Zwietracht und Ausgrenzung« unter ihm als OB in Görlitz Einzug halten könnten, und drohen unverhohlen damit, künftig nicht mehr in der Europastadt drehen zu wollen.

Freitag, 14.06.2019

den Originalgesamtbericht mit weiteren Kommentaren finden Sie unter:
https://kopp-report.de/kampf-um-goerliwood-alle-gegen-einen-polizeioberkommissar/#comment-229




Reichsbürger werden alle genannt, die Wahrheitssuchend sind und Ihre Heimat lieben

gelesen in: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/reichsbuerger-werden-alle-genannt-die-wahrheitssuchend-sind-und-ihre-heimat-lieben/

Und genau umgekehrt ist die Lage der Nation!

Vor Jahren sagte mir ein guter Freund Du wirst es erleben, daß die Zeit kommt, in der die wahren Nazis (BRD-Press-BRD-Vasallen-Antifa-Parteien-BRD-Gewerbe)
uns Reichs- und Staatsangehörige als Reichsbürger und Nazis bezeichnen

Das fragliche Szenario in Georgensgmünd “Reichsbürger schießt auf Polizei” wirft einige Fragen auf:
Wer hat das initiiert, wer steckt hinter diesem Plan wirklich?
Warum ausgerechnet am Tag, als Präsident Putin in Berlin war?
Haben die Geheimdienste tatsächlich so gepennt und eine potentielle Gefahr nicht einschätzen können?
Will man die Standartpolizei als unfähig darstellen?
Will die “Firma BRD” mit aller Gewalt die Sondereinheiten von vermummten Sondereinsatztruppen gegen das Deutsche Volk aktivieren?
Sucht die NaZionisten-Presse eineAblenkung, da Putin die Katze aus dem Sack gelassen hat?
Es müssen hier folgende Faktoren offenkundig werden:
Der sogenannte Reichsbürger ist genauso Staatenlos wie die Polizisten!
Alle beteiligten haben keinen legalen staatlichen Waffenschein!
Die Beschlagnahmung entstand nur auf Grund eines Gutachtens eines Staatenlosen!
Der Richter ist ein Staatenloser und ihm mangelt es an irgendeiner Legitimation zum Richter!
Der sogenannte BeschluSS war garantiert nicht unterzeichnet und die Firma POLIZEI hat auch kein Recht dies zu verlangen!
Das Gebäude des betreffenden Gerichts steht auf dem Boden des Deutschen Reiches!
Die Polizei ist ein Verein mit der Wortmarke POLIZEI!
Mein Frage: Welche Gesetze müssen in diesem Fall angewandt werden?
Die Antwort der Presse: Die Gesetze der BRD!
Es sei hierbei bemerkt, daß die Gesetze der BRD keinen Geltungsbereich nachweisen können und seit 1992 der sogenannten EU unterliegen, dank dem Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik in Deutschland.
Damit haben wir doch den Griff zur “Büchse der Pandora” angesetzt und es kommen spannende Zeiten auf uns. Seit mutig ihr Reichs- und Staatsangehörige und laßt euch nicht in den Topf der Reichsbürger stecken, denn alle derzeit als Staatenlose (sie nennen sich auch BRD-Bürger) geführten “BRD-Gelbe-Schein” geführten Volksangehörige sind Reichsbürger nach den Gesetz der Nationalsozialisten und Zionisten des Dritten Reiches. Das trifft auch auf alle von diesem System hereingeholten Staatsangehörigen anderer Länder, in denen mit deutschen Waffen und Bomben gemordet, gefoltert und verkrüppelt wird.
Aus allem resultiert, daß die gesamten BRD-Vasallen-Organisation, angefangen vom Bürgermeister bis zum höchsten sogenannten Beamten eine Terror-Organisation ist, die in allen Bereichen ihres Handelns die Zeiten 1933 bis 1945 bei weitem übertrifft, denn damals wurden wenigstens die angewandten Gesetze eingehalten und heute kennt dieser Terroristenstaatfragment nur noch, Lügen, Intrigen, Bestechung, Vergewaltigung, Kindesmißbrauch oder mit humanen Wort gesagt: sie sind eben BanditenRäuberDiebe.
Dies ist der wahre Grund, warum wir immer noch ein besetztes Deutsches Reich sind und im Vereinigten Wirtschaftsgebiet (offener Vollzug) leben müssen.
Meine Empfehlung an diese peinlichen Wesen. Wem es nicht gefällt, in einem freiheitlichen und friedlichen Deutschland zu leben, indem die Kultur der Deutschen wieder vorrangig gepflegt wird, der soll endlich unsere Heimat verlassen oder schweigen in alle Ewigkeit. Ihr habt ja als Ersatz genug Flüchtlinge hereingeholt, die sicherlich einen besseren Charakter und Stolz haben, als IHR.
Mit heilenden Grüßen
Erhard Lorenz
Präsidialsenat aus dem Präsidium des Bundes und Staatssekretär des Innern