Das Versailler Diktat und der Dolchstoß der deutschen Parteien gegen das eigene Volk

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Friedensvertrag von Versailles

„Gesetz über den Friedensschluß zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten“. Veröffentlicht im Deutschen Reichsgesetzblatt vom 12. August 1919 mit dem kompletten, 3-sprachigen Vertragstext
The Signing of the Peace Treaty of Versailles

Der Friedensvertrag von Versailles (auch Versailler Vertrag, Friede von Versailles) wurde bei der Pariser Friedenskonferenz 1919 im Schloss von Versailles von den Mächten der Triple Entente und ihren Verbündeten bis Mai 1919 ausgehandelt. Mit der Unterzeichnung des Friedensvertrags endete der Erste Weltkrieg auf der völkerrechtlichen Ebene. Sie war zugleich der Gründungsakt des Völkerbunds.

Bereits am 11. November 1918 hatte der Waffenstillstand von Compiègne die Kampfhandlungen des Ersten Weltkriegs beendet, nicht aber den Kriegszustand. Die deutsche Delegation durfte an den Verhandlungen nicht teilnehmen, sondern konnte erst am Schluss durch schriftliche Eingaben wenige Nachbesserungen des Vertragsinhalts erwirken. Der Vertrag konstatierte die alleinige Verantwortung Deutschlands und seiner Verbündeten für den Ausbruch des Weltkriegs und verpflichtete es zu Gebietsabtretungen, Abrüstung und Reparationszahlungen an die Siegermächte. Nach ultimativer Aufforderung unterzeichnete Deutschland am 28. Juni 1919 den Vertrag unter Protest im Spiegelsaal von Versailles. Nach der Ratifizierung und dem Austausch der Urkunden trat er am 10. Januar 1920 in Kraft. (Wichiger Hinweis: Der Vertrag war noch nicht beschlossen, da rief Polen im Jahr 1918 und die Tschechoslowakei im Jahr 1918 die Republik aus, somit begannen die Handlungen gegen Deutschland schon über ein Jahr vor dem Vertragsdiktat) Wegen seiner hart erscheinenden Bedingungen und der Art seines Zustandekommens wurde der Vertrag von der Mehrheit der Deutschen als illegitimes und demütigendes Diktat empfunden.

Zu den Unterzeichnern gehörten neben Deutschland die Vereinigten Staaten (USA), das Vereinigte Königreich, Frankreich, Italien, Japan sowie Belgien, Bolivien, Brasilien, Kuba, Ecuador, Griechenland, Guatemala, Haiti, Hedschas, Honduras, Liberia, Nicaragua, Panama, Peru, Polen, Portugal, Rumänien, das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen, Siam, die Tschechoslowakei und Uruguay.

China, das sich seit 1917 mit Deutschland im Krieg befand, unterzeichnete den Vertrag nicht.

Der Kongress der Vereinigten Staaten verweigerte dem Versailler Vertrag 1920 die Ratifikation. Die USA traten dem Völkerbund nicht bei und schlossen 1921 einen Sonderfrieden mit Deutschland, den Berliner Vertrag.

Als weitere Pariser Vorortverträge mit den Verlierern folgten am 10. September 1919 der Vertrag von Saint-Germain mit Deutschösterreich, am 27. November 1919 der Vertrag von Neuilly-sur-Seine mit Bulgarien, am 4. Juni 1920 der Vertrag von Trianon mit Ungarn sowie am 10. August 1920 der Vertrag von Sèvres mit dem Osmanischen Reich.

Entstehung und Ratifizierung

Amerikanische Karikatur zur militärischen Drohkulisse gegen Deutschland: Weil Wilsons 14-Punkte-Plan angeblich nicht eingehalten wird, fügt Marschall Foch als 15. Punkt seine Säbelspitze hinzu

Der Vertrag war das Ergebnis der Pariser Friedenskonferenz 1919, die im Schloss von Versailles vom 18. Januar 1919 bis zum 21. Januar 1920 tagte. Ort und Eröffnungsdatum waren nicht zufällig gewählt worden: 1871 hatten deutsche Würdenträger während der Belagerung von Paris die Kaiserproklamation im Spiegelsaal von Versailles vorgenommen. Dies verstärkte (neben vielen anderen Faktoren, zum Beispiel den hohen Reparationen Frankreichs an Deutschland) die deutsch-französische Erbfeindschaft und den französischen Revanchismus („Toujours y penser, jamais en parler“). Frankreichs Regierungschef Georges Clemenceau erhoffte sich durch die Wahl des Ortes die Heilung eines nationalen Traumas.

Vorangegangen war am 8. Januar 1918 das 14-Punkte-Programm von US-Präsident Woodrow Wilson, das aus deutscher Sicht Grundlage für den zunächst auf 36 Tage befristeten Waffenstillstand von Compiègne am 11. November 1918 war.

Vorab tagte ein engerer Ausschuss des Kongresses, der sogenannte Rat der Vier, dem US-Präsident Woodrow Wilson, der französische Ministerpräsident Georges Clemenceau, der britische Premierminister David Lloyd George und der italienische Minister Vittorio Emanuele Orlando angehörten. Der Rat legte die wesentlichen Eckpunkte des Vertrags fest. An den mündlichen Verhandlungen nahmen nur die Siegermächte teil; mit der deutschen Delegation wurden lediglich Memoranden ausgetauscht. Das Ergebnis der Verhandlungen wurde der deutschen Delegation schließlich als Vertragsentwurf am 7. Mai 1919 vorgelegt – nicht zufällig am Jahrestag der Versenkung der RMS Lusitania.[3] Die deutsche Delegation – zu der auch die Professoren Max Weber, Albrecht Mendelssohn Bartholdy, Walther Schücking und Hans Delbrück sowie der General Max Graf Montgelas gehörten – weigerte sich zu unterschreiben und drängte auf Milderung der Bestimmungen, wobei die deutsche Delegation zu den mündlichen Verhandlungen nicht zugelassen wurde; stattdessen wurden Noten ausgetauscht. Zu den wenigen Nachbesserungen in der am 16. Juni von den Alliierten vorgelegten Mantelnote gehörte die Volksabstimmung in Oberschlesien. Die Siegermächte ließen weitere Nachbesserungen nicht zu und verlangten ultimativ die Unterschrift. Andernfalls würden sie ihre Truppen nach Deutschland einrücken lassen. Hierfür hatte der Oberbefehlshaber der alliierten Streitkräfte, Marschall Ferdinand Foch, einen Plan ausgearbeitet: Vom bereits besetzten Rheinland aus sollten die Truppen der Entente entlang des Mains nach Osten vorrücken, um auf kürzestem Wege die tschechische Grenze zu erreichen und so Nord- und Süddeutschland voneinander zu trennen. In Kreisen um den Oberpräsidenten von Ostpreußen, Adolf von Batocki, den Sozialdemokraten August Winnig und General Otto von Below wurden Pläne entwickelt, die Friedensbedingungen rundweg abzulehnen und Westdeutschland den einrückenden Truppen der Siegermächte kampflos zu überlassen. In den preußischen Ostprovinzen, wo die Reichswehr noch verhältnismäßig stark war, sollte dann ein Oststaat als Widerstandszentrum gegen die Entente gegründet werden. Am 20. Juni 1919 trat Ministerpräsident Philipp Scheidemann zurück. Bereits am 12. Mai 1919 hatte er in der Weimarer Nationalversammlung seine Haltung mit der zum geflügelten Wort gewordenen Frage zum Ausdruck gebracht:

„Welche Hand müsste nicht verdorren, die sich und uns in solche Fesseln legte?“

Unter dem Druck des drohenden Einmarsches und der trotz Waffenstillstand fortbestehenden britischen Seeblockade, die eine dramatische Zuspitzung der Ernährungslage befürchten ließ, votierte die Nationalversammlung am 22. Juni 1919 mit 237 gegen 138 Stimmen für die Annahme des Vertrags. Scheidemanns Parteifreund und Nachfolger Gustav Bauer rief in der Sitzung aus:

„Wir stehen hier aus Pflichtgefühl, in dem Bewußtsein, daß es unsere verdammte Schuldigkeit ist, zu retten zu suchen, was zu retten ist […]. Wenn die Regierung […] unter Vorbehalt unterzeichnet, so betont sie, daß sie der Gewalt weicht, in dem Entschluß, dem unsagbar leidenden deutschen Volke einen neuen Krieg, die Zerreißung seiner nationalen Einheit durch weitere Besetzung deutschen Gebietes, entsetzliche Hungersnot für Frauen und Kinder und unbarmherzige längere Zurückhaltung der Kriegsgefangenen zu ersparen.“

Außenminister Hermann Müller (SPD) und Verkehrsminister Johannes Bell (Zentrum) unterzeichneten daher – unter Protest – am 28. Juni 1919 den Vertrag.

The Accuser. Karikatur des amerikanischen Zeichners Rollin Kirby aus dem Jahr 1920: Die Menschheit klagt den Senat der Vereinigten Staaten an, weil er den Versailler Vertrag ermordet hat.

Die Vertreter der USA, der wichtigsten Signatarmacht neben Großbritannien und Frankreich, hatten den Vertrag nach den zwei deutschen Delegierten zwar als Erste unterzeichnet, der amerikanische Kongress ratifizierte den Vertrag jedoch nicht. Am 19. November 1919 und nochmals am 19. März 1920 wurden das Vertragswerk und der Beitritt der Vereinigten Staaten zum Völkerbund abgelehnt. Die USA schlossen daher mit Deutschland den Berliner Vertrag vom 25. August 1921.

Ausgangsbedingungen

Deutsche Friedensunterhändler vor ihrer Abfahrt ins Hotel Trianon. Von links: Leinert, Melchior, Giesberts, Brockdorff-Rantzau, Landsberg, Schücking

Zwei der wichtigsten Mächte aus der Zeit des Kriegsbeginns existierten nicht mehr:

Beide Kriegsparteien hatten sich Nationalitätenprobleme in gegnerischen Staaten zunutze gemacht: Die Mittelmächte hatten auf dem Gebiet des Zarenreiches Regentschaftspolen gegründet und die Gründung Litauens wohlwollend geduldet. Die Alliierten und die slawischen Minderheiten der Donaumonarchie hatten sich gegenseitig unterstützt und waren nun einander verpflichtet.

So war eine generelle Rückkehr zu den Vorkriegsgrenzen unmöglich und die Neuordnung mit jenen Problemen belastet, die die Grenzziehung zwischen Nationalstaaten unausweichlich mit sich bringt.

Die mit Abstand schwersten Kriegsschäden an der zivilen Infrastruktur hatten Frankreich und das von Deutschland überfallene Belgien zu verzeichnen.

Ziele der Siegermächte

Die Ziele Frankreichs, Großbritanniens und der Vereinigten Staaten unterschieden sich beträchtlich; die französischen standen vielfach im Widerspruch zu denen der beiden angelsächsischen Mächte.

Frankreich

Der französische Ministerpräsident Georges Clemenceau

Clemenceaus Mitarbeiter André Tardieu fasste die Ziele Frankreichs auf der Versailler Friedenskonferenz folgendermaßen zusammen:

„Sicherheit zu schaffen war die erste Pflicht. Den Wiederaufbau zu organisieren war die zweite.“

Im Deutsch-Französischen Krieg und im Ersten Weltkrieg waren weite Landstriche Frankreichs zum Kriegsschauplatz geworden. Daher war es vorrangiges Ziel Clemenceaus, neben der als selbstverständlich angesehenen Rückgabe Elsass-Lothringens in einem nächsten Krieg mit Deutschland ein erneutes Eindringen deutscher Streitkräfte von vornherein unmöglich zu machen. Zu diesem Zweck strebte er die Rheingrenze und eine möglichst weitgehende Schwächung Deutschlands an. Dies ging einher mit seinem zweiten Ziel: der Entschädigung für die Kriegszerstörungen und der Abdeckung der interalliierten Schulden, die Frankreich vor allem bei den Vereinigten Staaten hatte. Eine vollständige Abdeckung aller Auslagen, die der Krieg gebracht hatte, schien durchaus geeignet, den gefährlichen Nachbarn nachhaltig zu schwächen.

Vereinigtes Königreich

Der britische Premierminister David Lloyd George

Das Vereinigte Königreich hatte weit weniger unter dem Krieg gelitten als Frankreich, aber sich ebenfalls zur Finanzierung seiner Kriegsbeteiligung hoch bei den Vereinigten Staaten verschuldet. Die britische Regierung wollte, auch angesichts der Entwicklung in Russland, ein Machtvakuum in Mitteleuropa vermeiden und Deutschland daher im Sinne der klassischen Balance of Power-Strategie nicht zu sehr schwächen. Die britische Regierung wollte allerdings die deutsche Position in Übersee nachhaltig schwächen, nachdem das Deutsche Kaiserreich seine Flotte aufgerüstet hatte und ab ungefähr 1890 seine Kolonialpolitik intensiviert hatte. Deutlich wird die britische Position in einem Memorandum von Premierminister Lloyd George vom März 1919:

„Man mag Deutschland seiner Kolonien berauben, seine Rüstung auf eine bloße Polizeitruppe und seine Flotte auf die Stärke einer Macht fünften Ranges herabdrücken. Dennoch wird Deutschland zuletzt, wenn es das Gefühl hat, dass es im Frieden von 1919 ungerecht behandelt worden ist, Mittel finden, um seine Überwinder zur Rückerstattung zu zwingen. […] Um Vergütung zu erreichen, mögen unsere Bedingungen streng, sie mögen hart und sogar rücksichtslos sein, aber zugleich können sie so gerecht sein, dass das Land, dem wir sie auferlegen, in seinem Innern fühlt, es habe kein Recht sich zu beklagen. Aber Ungerechtigkeit und Anmaßung, in der Stunde des Triumphs zur Schau getragen, werden niemals vergessen noch vergeben werden. […] Ich kann mir keinen stärkeren Grund für einen künftigen Krieg denken, als dass das deutsche Volk, das sich sicherlich als einer der kraftvollsten und mächtigsten Stämme der Welt erwiesen hat, von einer Zahl kleinerer Staaten umgeben wäre, von denen manche niemals vorher eine standfeste Regierung für sich aufzurichten fähig war, von denen aber jeder große Mengen von Deutschen enthielte, die nach Wiedervereinigung mit ihrem Heimatland begehrten.“

Lloyd Georges finanzielle Forderungen sollten ursprünglich nur die britischen Kriegskosten decken. Die öffentliche Meinung in Großbritannien war durch den Krieg stark gegen Deutschland aufgebracht, was sich nicht zuletzt in den sogenannten Khaki-Wahlen, den Unterhauswahlen vom 14. Dezember 1918 gezeigt hatte. Unter dem starken innenpolitischen Druck hatte Lloyd George eingewilligt, dass in die Reparationen, die Deutschland auferlegt wurden, auch der Wert sämtlicher Pensionen für Invalide und Kriegshinterbliebene einberechnet wurde, was die Höhe der Reparationsforderungen enorm steigen ließ.

Italien

Das Königreich Italien war sehr zögerlich und erst infolge des Londoner Geheimvertrags von 1915 und der darin in Aussicht gestellten territorialen Gebietsgewinne an der Seite der Triple Entente in den Krieg eingetreten, nutzte aber die Chance, mit dem Sieg die letzten „Irredenta“-Gebiete Trentino und Triest dem italienischen Staatsgebiet anzufügen, darüber hinaus eine leicht zu verteidigende Nordgrenze am Brenner zu gewinnen und eine Kolonie (Dodekanes). Italienische Forderungen gingen folglich im Wesentlichen in die Vertragstexte von Saint-Germain-en-Laye und Sèvres ein.

USA

Der amerikanische Präsident Woodrow Wilson

Amerikanische Kriegsziele waren die Aufhebung sämtlicher Handelsbeschränkungen und die Freiheit der Seeschifffahrt, deren Verletzung durch Deutschlands uneingeschränkten U-Boot-Krieg der Anlass zum Kriegseintritt der USA gewesen war. Darüber hinaus strebte Präsident Wilson eine gerechte Friedensordnung an, die einen weiteren Weltkrieg unmöglich machen sollte. Die Skizze einer solchen Friedensordnung, die auch die anderen amerikanischen Kriegsziele enthielt, hatte er im Januar 1918 mit seinem Vierzehn-Punkte-Programm veröffentlicht. Postuliert wurde darin unter anderem das Verbot jeglicher Geheimdiplomatie, ein Selbstbestimmungsrecht der Völker, eine weitgehende Abrüstung, ein Völkerbund, der Rückzug der Mittelmächte aus allen besetzten Gebieten und die Wiederherstellung Polens, das einen Zugang zum Meer erhalten sollte. Diese Forderungen waren teilweise nicht vereinbar; an der Ostseeküste gab es damals nirgends eine polnische Bevölkerungsmehrheit, weshalb der später im Versailler Vertrag geschaffene polnische Korridor zur Ostsee gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker verstieß. Auf Grundlage dieser Forderungen strebte Wilson einen Verständigungsfrieden ohne Sieger und Besiegte an, rückte aber nach dem deutschen „Diktatfrieden“ von Brest-Litowsk davon ab.

Darüber hinaus setze sich Wilson für die Selbstbestimmung der Völker als ein unerlässliches Handlungsprinzip ein.

Inhalt

Die Unterzeichnungszeremonie in Versailles und die ersten zwei Seiten der Unterschriften und Siegel unter dem Vertrag

Territoriale Bestimmungen

Das Reich musste zahlreiche Gebiete abtreten: Nordschleswig an Dänemark, den Großteil der Provinzen Westpreußen und Posen sowie das oberschlesische Kohlerevier und kleinere Grenzgebiete Schlesiens und Ostpreußens an den neuen polnischen Staat, die Zweite Republik. Außerdem fiel das Hultschiner Ländchen an die neu gebildete Tschechoslowakei. Im Westen ging das Gebiet des Reichslandes Elsaß-Lothringen an Frankreich, und Belgien erhielt das Gebiet EupenMalmedy mit einer ebenfalls überwiegend deutschsprachigen Bevölkerung. Insgesamt verlor das Reich 13 % seines vorherigen Gebietes und 10 % der Bevölkerung. Darüber hinaus wurde der gesamte reichsdeutsche Kolonialbesitz dem Völkerbund unterstellt, der ihn als Mandatsgebiete an interessierte Siegermächte übergab. Das Deutsche Reich musste die Souveränität Österreichs anerkennen. Der von Deutschösterreich angestrebte Zusammenschluss mit dem Deutschen Reich wurde im Artikel 80 des Versailler Vertrags untersagt. Dieses Anschlussverbot fand sich ebenfalls in Artikel 88 des Vertrags von Saint-Germain.

Deutsche Gebietsverluste durch den Versailler Vertrag

Deutsche Gebietsverluste durch den Versailler Vertrag in Europa
Sofort abgetretene Gebiete (ohne Volksabstimmung)
Nach Volksabstimmungen im Gefolge des Versailler Vertrags abgetreten

Volksabstimmung in Oberschlesien 1921:
durchgezogen = Reichsgrenze von 1918 und oberschlesische Kreise,
gepunktet = niederschlesische Kreise,
lila = Tschechoslowakei einschließlich des von Deutschland erhaltenen Gebiets,
grün = Polen einschließlich des von Deutschland ohne Volksabstimmung erhaltenen Gebiets,
gelbgrün = nach der Abstimmung an Polen gekommenes Gebiet,
orange = nach der Abstimmung bei Deutschland verbliebenes Gebiet
  • Nordschleswig stimmte mit einer Dreiviertelmehrheit für Dänemark; der Südteil des Schleswigschen Abstimmungsgebiets verblieb mit einer Mehrheit von 80 Prozent bei Deutschland.
  • Während der Volksabstimmung am 20. März 1921 war Oberschlesien von alliierten Truppen besetzt, damit nicht deutsche Behörden Druck zulasten der polnischen Option ausüben konnten. 60 Prozent der Stimmberechtigten votierten für den Verbleib beim Deutschen Reich. Nachdem ein gewalttätiger polnischer Aufstand am Widerstand deutscher Freikorps gescheitert war, beschloss der Oberste Rat der Alliierten im Oktober 1921, das Abstimmungsgebiet zu teilen, eine Möglichkeit, die der Versailler Vertrag explizit vorsah. So kam ein Gebiet von etwa einem Drittel der Fläche in Ostoberschlesien, wo es insgesamt eine Stimmenmehrheit für Polen gegeben hatte, am 20. Juni 1922 an Polen. Im abgetretenen Teil war bislang fast ein Viertel der deutschen Steinkohle gefördert worden. Die Abtrennung verbitterte viele Deutsche, weil die Teilung erst nach der Abstimmung beschlossen wurde und dadurch der größere Teil des industriell wertvollen Oberschlesischen Industriegebiets an Polen ging.[18] Durch die räumliche Heterogenität der Stimmenmehrheiten fielen mehrere Orte entgegen der jeweiligen Stimmenmehrheit an Polen. Auch die Künstlichkeit der Grenzziehung in diesem Ballungsraum, teilweise durch Industriebetriebe und Bergwerke, nährte die Verbitterung.
  • Eupen-Malmedy sowie das bisherige Neutral-Moresnet an Belgien; ursprünglich ohne Abstimmung, eine spätere Abstimmung bestätigte die Zugehörigkeit zu Belgien. Ob die Abstimmung korrekt war oder nicht, wurde von beiden Seiten gegensätzlich dargestellt. Das abgetretene Gebiet umfasste sowohl Gemeinden mit französischsprachigen (Malmedy, Weismes) als auch mit deutschsprachigen Bevölkerungsgruppen (Eupen, Sankt Vith und andere). Letztere bilden heute die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens.
Nach Volksabstimmungen im Gefolge des Versailler Vertrags beim Deutschen Reich geblieben
  • Südschleswig
  • der Westteil Oberschlesiens inkl. dem dem Abstimmungsgebiet zugeschlagenen Teil des niederschlesischen Landkreises Namslau (zwei Drittel des Abstimmungsgebiets)
  • neun Landkreise Westpreußens östlich und westlich des neuen polnischen „Korridors“ (→ Westpreußen)
  • der Südteil Ostpreußens (jedoch ohne Soldau, Kreis Neidenburg)
Dem Völkerbund unterstellt

Karte Europas a) vor dem Ersten Weltkrieg und b) nach den Bestimmungen der Pariser Vorortverträge
  • Das Saargebiet, dessen Kohleproduktion (siehe Bergbau im Saarland) Frankreich zufiel, wurde dem Völkerbund unterstellt. Nach 15 Jahren sollte eine Abstimmung über die staatliche Zugehörigkeit stattfinden, die am 13. Januar 1935 eine große Mehrheit für Deutschland ergab.
  • Danzig mit Umgebung wurde zur Freien Stadt unter Kontrolle des Völkerbundes erklärt, in das polnische Zollgebiet eingeschlossen und von Polen außenpolitisch vertreten.
  • Das Memelland wurde unter Kontrolle des Völkerbunds einem eigenen Staatsrat mit französischem Präfekten unterstellt und am 10. Januar 1923 von Litauen besetzt. 1924 wurde es in der Memelkonvention des Völkerbundes als autonomes Gebiet unter litauische Staatshoheit gestellt.
  • die deutschen Kolonien
Befristet von den Siegermächten besetzt
  • Das Rheinland; die Räumung sollte bis spätestens 1935 erfolgen. Diese Befristung der Alliierten Rheinlandbesetzung hatten die Angelsachsen den Franzosen, deren Ziel ursprünglich die Abtrennung des Rheinlands vom Reich gewesen war, nur schwer abringen können. Um die Sicherheit Frankreichs vor Deutschland auch ohne einen solchen massiven Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu gewährleisten, schlossen die USA und Großbritannien mit der Französischen Republik ein Garantieabkommen ab, das jeden erneuten deutschen Angriff auf Frankreich zum Casus belli erklärte. Dieses Garantieabkommen wurde aber wie der gesamte Vertrag vom amerikanischen Kongress nicht ratifiziert, weshalb auch die Briten davon Abstand nahmen.

Wirkung der Gebietsverluste auf die Staatsangehörigkeit

Nach Artikel 91 des Versailler Vertrags erwarben grundsätzlich alle deutschen Reichsangehörigen, die ihren Wohnsitz in den endgültig als Bestandteil des wiedererrichteten polnischen Staates anerkannten Gebieten hatten, von Rechts wegen die polnische Staatsangehörigkeit unter Verlust der deutschen. Zwei Jahre lang nach Inkrafttreten des Vertrags waren die hier wohnhaften über 18 Jahre alten deutschen Reichsangehörigen berechtigt, für die deutsche Staatsangehörigkeit zu optieren. Polen deutscher Reichsangehörigkeit im Alter von über 18 Jahren, die in Deutschland ihren Wohnsitz hatten, waren berechtigt, für die polnische Staatsangehörigkeit zu optieren. Allen Personen, die von dem Optionsrecht Gebrauch machten, stand es frei, innerhalb von zwölf Monaten ihren Wohnsitz in den Staat zu verlegen, für den sie optiert hatten. Sie durften dabei ihr gesamtes bewegliches Gut zollfrei mitnehmen. Es stand ihnen frei, das unbewegliche Gut zu behalten, das sie im Gebiete des anderen Staates besaßen, in dem sie vor der Option wohnten.

Diese Bestimmungen erzeugten in den ersten Jahren nach der Transformation in innerstaatliches Recht eine nicht unerhebliche Wanderungsbewegung zwischen dem Deutschen Reich und Polen. Viele Deutsche, die die deutsche Reichs- und Staatsangehörigkeit nicht verlieren wollten und entsprechend optiert hatten, sahen sich gezwungen, ihre angestammte Heimat zu verlassen und auch ihren Grundbesitz zu verkaufen, um sich im Reich wieder eine Existenz aufzubauen. Polen sah die in den Nachkriegswirren vorübergehend Abgewanderten als stillschweigende Optanten an, auch wenn diese Deutschen sich noch nicht für oder gegen die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden hatten. Das dadurch erhöhte Angebot auf dem polnischen Grundstücksmarkt führte zu fallenden Preisen der Grundstücke und zu Vermögensverlusten bei den Verkaufenden.

Als Folge des Wiener Abkommens emigrierten zwischen 1924 und dem Sommer 1926 etwa 26.000 Deutsche teils freiwillig, teils erzwungen aus dem neuen polnischen Staat. Das Deutsche Reich war für die Aufnahme dieser Menschen schlecht vorbereitet. Die meisten wurden zunächst in einem Lager bei Schneidemühl aufgefangen.

Militärische Bestimmungen

Zerlegen eines schweren Geschützes (1919/20)

In der Präambel zum fünften Teil des Vertrages, den „Bestimmungen über Landheer, Seemacht und Luftfahrt“ (Artikel 159 bis 213), wurde erklärt, dass sich Deutschland, „um den Anfang einer allgemeinen Beschränkung der Rüstungen aller Nationen zu ermöglichen“, zur genauen Befolgung der nachstehenden Bestimmungen über die Land-, See- und Luftstreitkräfte verpflichtet.

Artikel 177 des Vertrages verlangte die Abgabe bzw. Anzeige sämtlicher Militärwaffen in zivilem Besitz. Der Deutsche Reichstag beschloss in der Folge am 5. August 1920 (damals regierte das Kabinett Fehrenbach) mehrheitlich das Entwaffnungsgesetz.

In den Artikeln 203 bis 210 wurde die Einrichtung und Arbeit eines „Interalliierten Überwachungsausschüsse“ beschrieben, die die Durchführung dieser Bestimmungen überwachten.

Strafbestimmungen

Der Vertrag sah in seinem siebten Teil Strafbestimmungen für deutsche Kriegsverbrecher vor. Namentlich der ehemalige Kaiser Wilhelm von Hohenzollern sollte „wegen schwerster Verletzung der internationalen Moral und der Heiligkeit der Verträge“ vor einem eigens einzurichtenden Gerichtshof der Siegermächte der Prozess gemacht werden. Deutschland musste einwilligen, alle Personen auszuliefern, denen Kriegsverbrechen zur Last gelegt wurden.

Kriegsschuldartikel (Artikel 231) als Grundlage für Reparationsforderungen

Im Artikel 231 heißt es:

„Die alliierten und assoziierten Regierungen erklären, und Deutschland erkennt an, daß Deutschland und seine Verbündeten als Urheber für alle Verluste und Schäden verantwortlich sind, die die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des Krieges, der ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungen wurde, erlitten haben.“

Der Vertrag wies allein Deutschland und seinen Verbündeten die Rolle des Aggressors im Ersten Weltkriegs zu. Er bedeutete eine anfängliche Isolation Deutschlands, das sich als Sündenbock für die Verfehlungen der anderen europäischen Staaten vor dem Weltkrieg sah.

Die einseitige Schuldzuweisung an Deutschland löste dort die Kriegsschulddebatte aus. Die Unterschriften durch Hermann Müller und Johannes Bell, die durch die Weimarer Nationalversammlung 1919 in ihre Ämter gelangt waren, nährten die vor allem durch Paul von Hindenburg und Ludendorff sowie später von Adolf Hitler propagierte Dolchstoßlegende.

Historiker beurteilen die Ursachen des Ersten Weltkriegs heute differenzierter, als es in dem Vertrag ausgedrückt wird. Der Artikel 231 sollte nicht die historischen Ereignisse bewerten, sondern die für das Deutsche Reich nachteiligen Friedensbedingungen juristisch und moralisch legitimieren. Darüber hinaus sollte das Deutsche Reich finanziell für die Schäden an Land und Menschen haftbar gemacht werden, welche die kaiserlichen Truppen insbesondere in Frankreich angerichtet hatten. Der Vertrag von Versailles legte daher den Grund für die Reparationsforderungen an das Deutsche Reich, deren Höhe allerdings zunächst nicht festgelegt wurde. Die Vertreter des Deutschen Reiches protestierten gegen den Artikel 231 daher nicht bloß aus Gründen der Selbstrechtfertigung, sondern mit dem Ziel, die moralische Basis der gegnerischen Forderungen insgesamt zu unterminieren. Die deutschen Reparationen nach dem Ersten Weltkrieg belasteten den neuen republikanischen Staat; sie waren eine von mehreren Ursachen der Inflation der folgenden Jahre bis 1923.

Wirtschaftliche Bestimmungen und Reparationen

Das Deutsche Reich wurde zur Wiedergutmachung durch Geld- und Sachleistungen in noch durch die Reparationskommission festzulegender Höhe verpflichtet. Eine erste Rate von 20 Milliarden Goldmark war bis April 1921 zu zahlen. Außerdem wurde eine Verkleinerung der reichsdeutschen Handelsflotte festgeschrieben. Die großen deutschen Schifffahrtswege, namentlich Elbe, Oder, Donau und Memel, wurden für international erklärt. Für fünf Jahre musste das Deutsche Reich den Siegermächten einseitig die Meistbegünstigung gewähren. Im sogenannten Champagnerparagraphen 274 wurde festgelegt, dass Produktbezeichnungen, die ursprünglich Herkunftsbezeichnungen aus den Ländern der Siegermächte waren, nur noch verwendet werden durften, wenn die so bezeichneten Produkte auch tatsächlich aus der genannten Region stammten: Seitdem darf Branntwein in Deutschland nicht mehr als Cognac und Schaumwein nicht mehr als Champagner verkauft werden – Bezeichnungen, die bis dahin in den deutschen Ländern durchaus üblich waren. Luxemburg musste die bislang bestehende Zollunion mit dem Deutschen Reich aufgeben.

Völkerbund

Der Völkerbundpalast in Genf

Außerdem sah der Vertrag die Gründung des Völkerbunds vor, eines der erklärten Ziele von Präsident Wilson. Der Völkerbund war Vorläuferorganisation der heutigen Vereinten Nationen, die nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet wurden. Deutschland war bis 1926 kein Mitglied.

Internationale Arbeitsorganisation

Ebenso wurde durch den Versailler Vertrag (Kapitel XIII) die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ins Leben gerufen, welche bis heute besteht. Auch die Regelungen über diese Organisation sind in allen Pariser Vororteverträgen enthalten und heben Problemstellungen der Arbeitswelt erstmals auf die Stufe des internationalen Rechtssystems. Der Versailler Vertrag geht somit über die Regelungen klassischer Friedensverträge hinaus.

Garantiebestimmungen

Als Garantie für die Durchführung der übrigen Bestimmungen des Vertrags wurde eine alliierte Besetzung des linksrheinischen Gebietes und zusätzlicher Brückenköpfe bei Köln, Koblenz und Mainz vereinbart. Diese sollte zeitlich gestaffelt 5, 10 und 15 Jahre nach dem Ratifizierungsdatum aufgehoben werden (Artikel 428–430).

Folgen

Massenkundgebung vor dem Reichstag gegen den Versailler Vertrag, 1919

Der Vertrag wurde großenteils umgesetzt. Ausnahmen bildeten die Strafbestimmungen und die Reparationsforderungen: Statt die gesamten Kriegskosten der Siegermächte einschließlich Witwen- und Waisenrenten sowie interalliierte Kriegsschulden abzudecken, bezahlte das Deutsche Reich nach offizieller Rechnung insgesamt nur 21,8 Milliarden Goldmark. Die Bestrafung der mutmaßlichen Kriegsverbrecher blieb sogar fast gänzlich aus. Die Niederlande gewährten dem ehemaligen Kaiser Asyl und verweigerten seine Auslieferung. Die übrigen mutmaßlichen Kriegsverbrecher wurden auf einer Liste der Siegermächte aufgezählt, die 895 Personen umfasste, darunter so prominente wie der ehemalige Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg, den ehemaligen Kronprinzen Wilhelm von Preußen, Großadmiral Alfred von Tirpitz, Hindenburg und Ludendorff. 1920 verzichteten sie jedoch auf deren Überstellung gegen die Zusicherung des Reiches, Kriegsverbrecher würde vor dem Reichsgericht der Prozess gemacht. Die Leipziger Prozesse, die 1921 durchgeführt wurden, blieben reine Schauverfahren, einen ernsthaften Versuch, Kriegsverbrechen zu ahnden, stellten sie nicht dar.

Das Deutsche Reich wurde durch die territorialen Abtretungen in seiner Wirtschaftskraft erheblich geschwächt. Große Teile seiner Schwerindustrie wurden getroffen. Es verlor 80 % seiner Eisenerzvorkommen, 63 % der Zinkerzlager, 28 % seiner Steinkohleförderung und 40 % seiner Hochöfen. Der Verlust Posens und Westpreußens verringerte die landwirtschaftliche Nutzfläche um 15 %, die Getreideernte um 17 % und den Viehbestand um 12 %. Die deutsche Landwirtschaft konnte diesen Verlust zunächst nicht ausgleichen. Deutschlands Bevölkerung verringerte sich um sieben Millionen Menschen (11 %), von denen in den Folgejahren etwa eine Million ins Reich strömte, vor allem aus Elsass-Lothringen und aus den an Polen abgetretenen Gebieten. Durch den Verlust von 90 % der Handelsflotte und des gesamten Auslandsvermögens wurde der deutsche Außenhandel stark beeinträchtigt.

Da das Deutsche Reich seine Armee nach Art. 159 ff. Versailler Vertrag auf eine Stärke von 115.000 Soldaten (100.000 Heer und 15.000 Marine) verkleinern musste, war es nicht in der Lage, eine etwaige alliierte Invasion militärisch zu verhindern. Bereits 1921 drohten die Siegerstaaten im Londoner Ultimatum mit einer Besetzung des Ruhrgebiets; 1923 wurde es dann von französisch-belgischen Truppen tatsächlich besetzt (→ Ruhrbesetzung).

Verschiedene Historiker bezeichneten es als ein Grundproblem des Versailler Vertrages, dass er zwei Ziele gleichzeitig zu erreichen versuchte: zum einen die von Wilson vertretenen Ideale der Selbstbestimmung der Völker und der territorialen Übereinstimmung zwischen Volk und Staat, zum anderen die Absichten der Siegermächte, insbesondere Frankreichs, das Deutsche Reich entscheidend zu schwächen.

Sebastian Haffner schrieb nach dem Zweiten Weltkrieg, das Deutsche Reich als immer noch stärkste und geographisch in der Mitte beheimatete, also für die Stabilität des Kontinents unentbehrliche europäische Macht sei „weder dauerhaft entmachtet noch dauerhaft integriert“ worden.

Der Vertrag von Versailles – gelegentlich „Karthagischer Friede“ genannt – war für Deutschland zu hart, als dass ein als politische Einheit und wirtschaftliche Großmacht bestehen gebliebenes Deutsches Reich ihn dauerhaft akzeptieren würde. Gleichwohl ließ er es mächtig genug, dass eine deutsche Regierung weniger als 20 Jahre später Revanchegedanken in Politik umsetzen konnte, womit sie Europa in die Katastrophe des Zweiten Weltkriegs stürzte. Marschall Foch äußerte zur Zeit des Vertragsabschlusses: „Das ist kein Frieden. Das ist ein zwanzigjähriger Waffenstillstand.“ – Foch war für eine Zerschlagung des Deutschen Reiches eingetreten.

John Maynard Keynes, der Vertreter des Schatzamts der britischen Delegation bei den Vertragsverhandlungen, trat noch vor Abschluss der Verhandlungen unter Protest gegen die Vertragsbedingungen, die Deutschland auferlegt werden sollten, von seinem Posten in der Delegation zurück. Auf Anraten des südafrikanischen Konferenzteilnehmers Jan Christiaan Smuts verfasste er ein Buch über die wirtschaftlichen Folgen des Friedensvertrages, in dem er darlegte, dass die Deutschland auferlegten Zahlungsverpflichtungen sowohl die internationalen Wirtschaftsbeziehungen destabilisieren als auch größeren sozialen Sprengstoff für Deutschland mit sich führen würden.

Die Friedensbedingungen wurden in Deutschland als überraschend und als extrem hart empfunden. Lange hatte die deutsche Öffentlichkeit geglaubt, auf der Grundlage der wilsonschen Vierzehn Punkte einen milden Frieden erreichen zu können, der im Wesentlichen den Status quo ante wiederherstellen würde. Der Kulturphilosoph Ernst Troeltsch schrieb, Deutschland habe sich im „Traumland der Waffenstillstandsperiode“ befunden, aus dem es mit der Veröffentlichung der Friedensbedingungen brutal geweckt worden sei. Hinzu kam die Tatsache, dass die Siegermächte das Deutsche Reich von den Verhandlungen ausgeschlossen und ihm nur am Schluss schriftliche Eingaben gestattet hatten: Das Schlagwort vom „Versailler Diktat“ machte die Runde. Diese beiden Faktoren trugen dazu bei, dass der Widerstand der Reichsregierung gegen den Vertrag, wie der Historiker Hans-Ulrich Wehler schreibt, „von einem nahezu lückenlosen Konsens im ganzen Land“ getragen wurde. In den folgenden Jahren war der Revisionismus dieses Vertrages erklärtes Ziel der deutschen Außenpolitik: Weder die Legitimität des Friedens noch die Tatsache, dass Deutschland den Krieg militärisch verloren hatte (→ Dolchstoßlegende), wurden akzeptiert. Auf unterschiedlichen Wegen versuchten alle Regierungen der Weimarer Republik, die „Fesseln von Versailles abzuschütteln“, weshalb man von einem regelrechten „Weimarer Revisionssyndrom“ sprechen kann. Neben der Art seines Zustandekommens und den Inhalten des Vertrages – insbesondere auch die Gebietsabtretungen mit deutschen Bevölkerungsgruppen – beschädigte dieses Revisionssyndrom nachhaltig das Ansehen der demokratischen Westmächte und das Vertrauen in die neue Demokratie in Deutschland. Manche Historiker sehen in dem Vertrag eine wichtige Ursache für den Aufstieg des Nationalsozialismus. So äußerte Theodor Heuss, damals liberaler Reichstagsabgeordneter, 1932 in seiner Schrift Hitlers Weg: „Der Ausgangspunkt der nationalsozialistischen Bewegung ist nicht München, sondern Versailles.“

Kundgebung gegen den Versailler Vertrag 1932 im Berliner Lustgarten

Auf die hohen Reparationsforderungen und die Industriedemontagen im Ruhrgebiet versuchte die deutsche Reichsregierung mit einem Generalstreik zu reagieren, der mit ständig nachgedrucktem Geld unterstützt werden sollte. Das heizte die Inflation zu einer Hyperinflation an, die große Teile der Bevölkerung in Not und Elend stürzte. Sie war vor allem dadurch zustande gekommen, dass den Kriegsanleihen, mit denen das Kaiserreich vorher den Krieg finanziert hatte, durch die militärische Niederlage keine Sachwerte gegenüberstanden. Während und nach der Inflation geriet das Reich in eine zunehmende Abhängigkeit von ausländischen Krediten, besonders US-amerikanischen. Die von den USA ausgehende Weltwirtschaftskrise traf das Deutsche Reich extrem hart, da seine Volkswirtschaft stärker als andere mit der US-Wirtschaft verwoben war.

Die durch den Versailler Vertrag begründeten bedeutsamen wirtschaftlichen Folgen und die außenpolitische Isolation des Deutschen Reichs versuchte Walther Rathenau im Vertrag von Rapallo zu entschärfen. Darin wurde das Verhältnis zur Sowjetunion normalisiert und auf gegenseitige Ansprüche verzichtet.

Hitler konnte in den ersten Jahren seiner Regierungszeit durch die Beseitigung der letzten Zwänge des Versailler Vertrags, unter anderem durch die militärische Wiederaufrüstung und Wiederbesetzung des Rheinlandes, großes innenpolitisches Prestige ernten. Die USA zogen sich alsbald von der europäischen Politik zurück; Frankreich und Großbritannien entschieden sich für eine Politik des Appeasement.

Der kleine Vertrag von Versailles

Neben dem hier erläuterten Friedensvertrag von Versailles existiert noch ein weiterer weniger bekannter Pariser Vorortvertrag mit gleichem Namen. So wird der polnische Minderheitenvertrag vom 28. Juni 1919 als „der kleine Vertrag von Versailles“ bezeichnet. Dabei handelt es sich um den ersten völkerrechtlichen Vertrag mit konkret ausgearbeiteten Schutzrechtbestimmungen für nationale Minderheiten.

Textausgabe

Literatur

Weblinks

 Commons: Friedensvertrag von Versailles – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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Zweite Polnische Republik eines Völkerbundes von abhängigen Staaten

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Zweite Polnische Republik

Rzeczpospolita Polska
Republik Polen
1918–1939/1944
Flagge Polens
Wappen Polens
Flagge Wappen
Amtssprache Polnisch
Hauptstadt Warschau
Staatsform parlamentarische Republik
(1921–1926)
semipräsidiale Republik
(1926–1935)
Präsidialrepublik / Diktatur
(1935–1939/1990)
Exilregierung in Angers, danach London
(1939–1945)
Regierungssystem parlamentarisch (1921–1926)
autoritär (1926–1945)
Staatsoberhaupt Präsident
Regierungschef Ministerpräsident
Fläche 388.634 (1938) km²
Einwohnerzahl 27.177.000 (1921)
32.107.000 (1931)
34.849.000 (1938)
Bevölkerungsdichte 70/km² (1921)
83/km² (1931)
89/km² (1938) Einwohner pro km²
Bevölkerungs­entwicklung 8,5 % (zwischen 1931 und 1938) pro Jahr
Währung 1918 bis 1924: Polnische Mark
1924 bis 1939: Złoty
Gründung 20. Februar 1919
(Ernennung Pilsudskis zum Staatsoberhaupt)
17. März 1921
(Annahme der „Märzverfassung“ durch den Sejm)
Auflösung 1945 (bzw. 1990)
Nationalhymne Mazurek Dąbrowskiego
Zeitzone bis 1922 keine einheitliche Zeitzone
ab 1922: UTC+1 MEZ
Kfz-Kennzeichen 1918 bis 1921: kein einheitliches
ab 1921: PL
Poland 1930.svg

Als Zweite Polnische Republik (polnisch II. Rzeczpospolita) wird die Wiedergründung und die Geschichte Polens in der Zwischenkriegszeit und während des Zweiten Weltkriegs bezeichnet. Formell begann die Zeit der Zweiten Polnischen Republik am 11. November 1918 auf dem Gebiet Kongresspolens beziehungsweise des Königreichs Polen.

Geschichte

Unabhängigkeit und Konsolidierung des Staates


Marschall Józef Piłsudski, der Marschall der Zweiten Polnischen Republik in der Zwischenkriegszeit

 

Zu Beginn des Ersten Weltkrieges fasste der deutsche Kaiser Wilhelm II. den Entschluss, auf dem eventuell zu erobernden Gebiet Kongresspolens (seinerzeit zum russischen Weichselgouvernement degradiert) einen polnischen Staat zu gründen.

Nach militärischem Raumgewinn im Osten proklamierten die Mittelmächte Deutschland und Österreich-Ungarn im November 1916 die Gründung eines selbstständigen Königreiches Polen (Zweikaisermanifest) aus zuvor russischen Gebieten, das sogenannte Regentschaftskönigreich Polen. Durch die Kriegsereignisse bedingt, hatte der Beschluss keinen längerfristigen Bestand.

Im letzten Jahr des Ersten Weltkriegs verlangten die Mittelmächte Anfang 1918 in Brest-Litowsk von Sowjetrussland eine Art von staatlicher Unabhängigkeit für Polen. Dabei zog man die Grenzen Polens zu Deutschland und Österreich-Ungarn noch enger als 1772 bei der ersten Teilung Polens – die des Territoriums von Polen-Litauen. Das 14-Punkte-Programm des US-amerikanischen Präsidenten Wilson sah ebenfalls einen unabhängigen polnischen Staat vor, „der die von zweifellos polnischer Bevölkerung bewohnten Gebiete einschließen müsste“ und „freien Zugang zum Meer“ haben sollte.

Im Brotfrieden zwischen dem Deutschen Reich und Österreich-Ungarn sowie der Ukrainischen Volksrepublik war den Verfechtern einer ukrainischen Unabhängigkeit das Gouvernement Cholm zugesichert worden, welches auch Polen beanspruchten. Daraufhin kam es zu Protesten und Streiks, am 18. Februar etwa ein landesweiter Streik in Galizien und eine Brigade der österreichisch-ungarischen Armee wechselte zum Gegner über. Daraufhin erklärte das Außenministerium in Wien, dass Bestimmungen des Brotfriedens nicht sofort in Kraft treten und von einer Kommission geprüft würden.[4] Doch erst als sich an der Westfront die militärische Niederlage der Mittelmächte im Herbst 1918 deutlich abzuzeichnen begann und Russland schon seit einem Jahr im Chaos des Bürgerkriegs versunken war, erlangten ethnische Polen – auch durch die politische Unterstützung der Westmächte – volle Souveränität in einem eigenen Staat zurück.

Am 7. Oktober 1918 proklamierte der Regentschaftsrat in Warschau einen unabhängigen polnischen Staat und übernahm fünf Tage später die Befehlsgewalt über die Armee. Bereits im November 1918 hatte der aus der Magdeburger Haft entlassene Józef Piłsudski in Warschau als „vorläufiges Staatsoberhaupt“ die Macht übernommen. Seine Entlassung war auf Bitten polnischer Unabhängigkeitsverfechter geschehen, die andernfalls auf Grund der schlechten Lebensbedingungen einen Aufstand in Polen befürchteten. Ein solcher hätte die deutschen Truppen im Osten abgetrennt, so dass die Verhinderung des Aufstands ebenso im Interesse Deutschlands war.[5] Piłsudski ließ am 26. Januar 1919 den Verfassunggebenden Sejm wählen, der eine demokratische Verfassung ausarbeiten und verabschieden sollte.

Nach den Bestimmungen des Versailler Vertrags wurde Polen 1919 eine international anerkannte und unabhängige Republik. Nachdem es in mehreren Städten zu teilweise pogromähnlichen antisemitischen Ausschreitungen gekommen war, musste Polen auf Druck amerikanisch-jüdischer Vertreter am 28. Juni 1919 einen Minderheitenschutzvertrag unterzeichnen. Dies führte auf polnischer Seite zu Protesten, da weder die Triple Entente noch Deutschland (mit Ausnahme jedoch für Oberschlesien in Form des deutsch-polnischen Genfer Abkommens von 1922) eine solche Vereinbarung unterzeichnen mussten. Im Sejm stimmten aber 286 zu 41 Abgeordnete für den Vertrag.

Die Grenze im Westen war durch den Vertrag von Versailles bestimmt, in dem die beiden westlichen Mächte der Teilungen Polens, Österreich und Preußens Nachfolger Deutschland, als unterlegene Kriegsparteien territoriale Zugeständnisse machen mussten. Im Osten war Polens Grenze jedoch ungeklärt und umstritten. Russland, das ja zu den siegreichen Alliierten zählte, war nicht genötigt, völkerrechtliche Zugeständnisse zu machen. Einige Verfechter eines Wiedererstehens Polens ergriffen die militärische Initiative und griffen so unter Führung Marschall Józef Piłsudskis Sowjetrussland an. Im Polnisch-Ukrainischen Krieg (1918–1919) konnte Polen Gebietsgewinne verzeichnen. 1919 begann der Polnisch-Sowjetische Krieg mit Kämpfen um die Stadt Wilna (heute litauisch Vilnius).

Am 21. April 1920 erkannte Polen die Ukrainische Volksrepublik unter Symon Petljura an. Damit verbunden war die Idee, einen Verbündeten und Pufferstaat gegen Russland zu haben. In einem Zusatzabkommen verzichtete die Ukraine zugunsten Polens auf Ostgalizien und Wolhynien, die beide eine überwiegend ukrainische Bevölkerung hatten, um im Gegenzug Unterstützung für den Kampf gegen die Rote Armee zu erhalten, welche die Ukraine besetzt hatte. Polen marschierte daraufhin in den ukrainischen Gebieten ein und besetzte Kiew. Die sich anschließende Gegenoffensive der Roten Armee führte diese bis kurz vor Warschau. Die Rote Armee erhielt, wie zuvor die polnische in der Ukraine, entgegen ihrer Erwartung keine Unterstützung durch die Bevölkerung.

Durch die stark ausgedehnte Front war sie geschwächt und wurde bei einem Gegenangriff neu formierter Truppen unter Piłsudski entscheidend militärisch besiegt und bis zu einer Linie, die etwa der deutsch-russischen Front von 1916 entsprach, zurückgedrängt. Der polnische Gegenangriff und Sieg bei Warschau wurde als „Wunder an der Weichsel“ zum Gründungsmythos der polnischen Republik. 1921 endete der Krieg mit dem Frieden von Riga.

Polen hatte sein Hauptziel, einstmals zu Polen-Litauen gehörendes, allerdings überwiegend ukrainisch besiedeltes, russisches Teilungsgebiet wiederzuerlangen, bzw. die Gründung einer ukrainischen Republik als Pufferstaat, nicht erreicht. Wilna, die historische Hauptstadt Litauens, allerdings mit mehrheitlich polnischer und jüdischer Bevölkerung, kam zusammen mit der kurzlebigen Republik Mittellitauen zu Polen. Dies führte zu einer dauerhaften Belastung der Beziehungen zu Litauen und zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen seitens Litauens. Die östlichen Gebiete Polens waren ethnisch heterogen, was in Zukunft einen Ausgleich der Interessen der verschiedenen Nationalitäten erfordern, oder neue Konflikte bereiten würde.

Ab 1921 entwickelten sich gute Beziehungen zu Großbritannien und Frankreich, die an Polen vor allem als Gegengewicht zum bolschewistischen Russland interessiert waren. Insbesondere mit Frankreich entwickelten sich intensive Beziehungen (Kleine Entente). Im Polnisch-Sowjetischen Krieg unterstützten Britannien und Frankreich Polen mit Waffenlieferungen, um mit der Sowjetunion den Bolschewismus zu schlagen. Die Schauerleute in Danzig hatten aber teilweise das Löschen westlicher Rüstungslieferungen bestreikt, um dem jungen Sowjetrussland, dem vermeintlichen Arbeiterstaat, die Front von immer neuen gegen es gerichteten Waffen freizuhalten.

Nachdem sich die Hoffnungen Polens, die Hafenstadt Danzig ganz unter Kontrolle zu bringen, nicht erfüllten und diese zur Freien Stadt Danzig mit ganz überwiegend deutscher Bevölkerung, die dem polnischen Staat ablehnend gegenüberstand, erklärt worden war, begann der polnische Staat mit dem Bau eines neuen Hafens im benachbarten Gdingen.

Aus dem Fischerdorf mit 1.000 Einwohnern wurde in wenigen Jahren ein Handels- und Militärhafen mit über 100.000 Einwohnern, über den vor allem der Export polnischer Landwirtschaftsprodukte und von Kohle aus Oberschlesien erfolgte. Die Konkurrenz zum Danziger Hafen und die Errichtung eines polnischen Munitionslagers auf der Westerplatte gegen den Willen des Danziger Senats führte zu Spannungen.

Am 17. März 1921 nahm der Sejm die neue Verfassung Polens an. Diese sah zwei parlamentarische Kammern vor, dabei sollte der Sejm mit 444 Abgeordneten die eigentliche Macht ausüben, der Senat als Kontrollinstanz mit Einspruchsrecht fungieren. Der katholischen Kirche war zwar eine Vorrangstellung eingeräumt worden, sie war aber keine Staatsreligion. Mitte 1923 wollte der Sejm die Macht des Engen Kriegsrates (Ścisła Rada Wojenna), und damit Piłsudskis, beschneiden, woraufhin Piłsudski verärgert seine militärischen Ämter niederlegte. Er war aber weiterhin in engem Kontakt mit Militär und Politik.

Die ersten Jahre der Unabhängigkeit vergingen mit dem inneren Aufbau des Staates. Die bestehenden staatlichen Strukturen, welche die drei verschiedenen Teilungsmächte hinterlassen hatten, mussten vereinheitlicht, teilweise aber auch völlig neu geschaffen werden. Innenpolitisch waren die Jahre bis 1926 daher durch die Abfolge mehrerer parlamentarischer Regierungen dominiert; 1925 gab es 92 registrierte Parteien, wovon 32 im Parlament saßen. Zum ersten offiziellen Präsidenten Polens wurde 1922 Gabriel Narutowicz, ein Vertreter der gemäßigten Linken, gewählt. Narutowicz wurde jedoch wenige Tage nach seiner Amtseinführung von einem nationalistischen Fanatiker ermordet.

Zu seinem Nachfolger wählte die Nationalversammlung den gemäßigten Sozialisten Stanisław Wojciechowski. Da die Mehrheitsverhältnisse im polnischen Parlament (Sejm) sehr instabil waren, wechselten sich die Regierungen häufig ab und waren teilweise sehr schwach.

Auch 1925 war der Staat durch die vorgehende Teilung noch sehr heterogen. Zwar waren bspw. mit der Verabschiedung der Sozialgesetzgebung einschneidende Änderungen vollzogen worden, aber weiterhin existierten vier verschiedene Zivil- und Strafrechtssysteme nebeneinander. Das Bahnnetz in Breitspur, wie es teilweise im ehemaligen Kongresspolen bestand und durchgehend im östlich davon gelegenen ehemals russischen Teilungsgebiet ausgeführt war, wurde bis 1929 einheitlich auf Normalspur umgestellt, wie es im ehemals preußischen und ehemals österreichischen Teilungsgebiet durchgehend der Fall war.

Der Zugang vom übrigen Deutschen Reich zum seit 1919 geografisch getrennten Ostpreußen war ohne Eintritt ins vereinte polnische und Freistadt-Danziger Zollgebiet nur mit verplombtem Korridorzug von Konitz bis Dirschau durch die polnische Woiwodschaft Pommerellen auf der Ostbahn, per Schiff über die Ostsee durch den Seedienst Ostpreußen oder per Flugverbindung zum 1921 neu eröffneten Königsberger Flughafen Devau möglich. Im Juni 1925 begann zwischen Polen und Deutschland ein Handelskrieg.

Mai-Umsturz und Sanacja-Regime

Präsident Ignacy Mościcki bei der Verleihung der Marschallwürde an General Edward Rydz-Śmigły

Wappen Polens 1927 bis 1939

Józef Piłsudski war nach einigen Jahren unzufrieden mit der instabilen innenpolitischen Situation. Obwohl er in Armee und Staat keine offizielle Position bekleidete, führte er im Mai 1926, gestützt auf seine große Autorität bei der Bevölkerung und auf die Loyalität der Streitkräfte, einen Staatsstreich durch und blieb bis zu seinem Tod im Mai 1935 an der Macht.

Allerdings bekleidete Piłsudski hierbei nur selten und nur für kurze Zeit offiziell bedeutende Ämter. Er war z. B. nie Staatspräsident, sondern überließ dieses Amt seinem loyalen Gefolgsmann Ignacy Mościcki. Piłsudski war meist nur Verteidigungsminister. Allerdings war er die allgemein anerkannte oberste Autorität im Staat. Auch gab es zumindest bis zum Ende der 1920er Jahre eine mehr oder weniger funktionierende, sogar im Parlament vertretene Opposition, die allerdings konsequent an der Übernahme der Macht gehindert wurde.

Mit Beginn des Regimes begannen Repressionen gegen die Kritiker. Kritische Presseberichte wurden konfisziert und entsprechende Redakteure zu mehrwöchigen Haftstrafen verurteilt. Auch Entlassung von Beamten, Verbot von Versammlungen, Auflösung oppositioneller Organisationen und Ähnlichem. 1928 wurde, für die anstehenden Sejmwahl, der Bezpartyjny Blok Współpracy z Rządem (Parteilose Block der Regierungsunterstützer), gegründet. Mit Unterstützung der Verwaltung erreichte sie bei den Wahlen ein Viertel der Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 78 %. Der relative Wahlsieg bedeutet aber zugleich keine ausreichende parlamentarische Macht für die Anhänger Piłsudskis.

Als 1929 der Sejm Anklage gegen den Finanzminister wegen der Finanzierung der Wahlwerbung der Piłsudski-Partei aus Staatsgeldern erhob, kam es zu Drohungen der Regierung gegen das Parlament, die am 31. Oktober 1929 im Aufmarsch Bewaffneter im Foyer des Sejms gipfelte. Der Sejmmarschall Ignacy Daszyński verweigerte daraufhin die Eröffnung des Sejm.[17] Ende August 1930 wurde das Parlament aufgelöst und kurz darauf 18 Abgeordnete, bis zu den Wahlen im November insgesamt 84 ehemalige Abgeordnete verhaftet. Von nun an wurde Polen diktatorisch regiert.

Nach der Ermordung von Innenminister Bronisław Pieracki durch einen ukrainischen Nationalisten im Jahr 1934 ließ die Regierung in der Kleinstadt Bereza Kartuska im heutigen Weißrussland ein Internierungslager für ukrainische Nationalisten, Kommunisten und andere prominente Regimegegner anlegen.

Die unter formaler Beibehaltung der Verfassung eingeführte „moralische Diktatur“ nannte sich selbst Sanacja („Sanierung“ oder „Gesundung“) und sollte zu einer Gesundung nach dem vermeintlichen Versagen des bisherigen politischen Systems führen. Eine auf die Person Piłsudski zugeschnittene neue Verfassung trat im April 1935 in Kraft („Aprilverfassung“). Der Marschall verstarb jedoch einige Wochen später. Die Wahlen zum Sejm vom 8. September 1935 wurden von der gesamten Opposition boykottiert, die Wahlbeteiligung betrug nur 43 %.

Nach Piłsudskis Tod verfiel das bisher von seinem persönlichen Prestige geprägte System, da die Aspiranten auf seine Nachfolge nicht über das Charisma und die Popularität des Nationalhelden Piłsudski verfügten. Es entstanden zwei Machtzentren – die Gruppe „Schloss“ um Mościcki, benannt nach der Residenz des Präsidenten, dem Warschauer Königsschloss, und die Gruppe der „Obristen“ um den neuen Marschall Edward Rydz-Śmigły. Der Trend hin zu einem autoritären nationalistischem Staat verstärkte sich nun weiter. Rydz-Śmigły verstärkte faschistische Tendenzen innerhalb der Sanacja, um ein Bündnis mit anderen faschistischen oder faschistoiden Gruppen gegen seine innerparteilichen Gegner vom „Schloss“ zustande zu bringen. Im Herbst 1937 liebäugelte er gar mit einem Putsch, um ein Einparteiensystem zu errichten, scheiterte aber an Präsident Mościcki und seinen Unterstützern.

Laut dem deutschen Historiker Wolfgang Benz sind in dieser Zeit „faschistischen Elemente der polnischen Diktatur […] unverkennbar“. Der britische Historiker Norman Davies dagegen bestreitet, dass das Regime faschistisch genannt werden kann, da die polnischen Sympathisanten des Faschismus, die es etwa innerhalb der Narodowa Demokracja gab, in Opposition zum Regime standen und es formal keine Diktatur darstellte. Der polnische Historiker Jerzy Holzer sieht zwar Tendenzen zur Errichtung eines faschistischen Regimes in Polen Ende der 1930er Jahre, die durch den deutschen Überfall abgebrochen wurden. Sie seien aber keineswegs unumkehrbar gewesen, da es von kommunistischer, sozialistischer und demokratischer Seite sowie aus der Sanacja-Bewegung selbst stets starken Widerstand dagegen gegeben habe. Der britische Soziologe Michael Mann rechnet Polen unter dem Sanacja-Regime wie auch Spanien, Portugal oder Jugoslawien zu den Staaten, in denen das alte Regime stark genug war, der Herausforderung durch die Weltwirtschaftskrise der 1930er Jahre standzuhalten und die nicht faschistisch, sondern korpratistisch-autoritär regiert wurden.

Die außenpolitischen Bemühungen Polens, die vor allem mit der Person von Außenminister Józef Beck verbunden sind, waren im Einklang mit der französischen Politik darauf ausgerichtet, einen Block kleiner und mittlerer Staaten zur Eindämmung sowohl Deutschlands als auch der Sowjetunion zu schaffen. Dem standen jedoch vor allem die durch die Grenzziehung nach dem Ersten Weltkrieg entstandenen gegenseitigen Gebietsansprüche im Wege. So beteiligte sich Polen, kurz bevor es selbst von Deutschland und der Sowjetunion besetzt wurde, aktiv an der Zerschlagung der Tschechoslowakei und annektierte nach dem Münchner Abkommen Ende Oktober 1938 die mehrheitlich von Polen besiedelten Industriegebiete um die Stadt Teschen (Těšín), das so genannte Olsagebiet, und kleinere Gebiete im Grenzgebiet zur Slowakei.

Bevölkerung

Zahlen

Polen, Sprachenkarte 1937 in einer polnischen Darstellung von 1928

Verbreitung der Jiddischen und Hebräischen Sprache in Polen 1931. Auffällig ist, dass Juden im Posenschen und in Ostoberschlesien sprachlich assimiliert waren.

Polen zählte Anfang der 1920er Jahre 27 Millionen Staatsbürger (Anfang der 1930er Jahre waren es bereits 32 Millionen). Ein Drittel der Staatsangehörigen gehörte nationalen Minderheiten an. Die Volkszählung von 1921 ergab folgende ethnische Gruppen in Polen:

  • 18 Millionen Polen(69,2 %)
  • 3,7 Millionen Ukrainer (14,3 %)
  • 1,06 Millionen Weißrussen (3,9 %) in Nordostpolen
  • 1,06 Millionen Deutsche (3,9 %) in ganz Polen beheimatet
  • 2,7 Millionen Juden (7,8 %) vor allem in Ostpolen

1919 befanden sich etwa zwei Millionen Deutsche auf dem Gebiet der polnischen Republik. Etwa die Hälfte wanderten in den ersten Jahren nach Kriegsende aus.

Minderheitenpolitik

Durch den Minderheitenvertrag von Versailles, die Verfassung, den Frieden von Riga, sowie die Genfer Konvention waren die Minderheiten theoretisch geschützt. Vor allem die deutsche Minderheit nutzte die Möglichkeiten, internationale Schiedsorgane anzurufen. Zwischen 1920 und 1930 gab es über 1.200 Petitionen an den Völkerbund, 300 davon kamen aus Polen und davon wiederum fast die Hälfte aus den Jahren 1931/32, als Polen und die Weimarer Republik den Höhepunkt ihrer Auseinandersetzung hatten. Somit war Polen de facto ein multinationaler Staat.

Im offiziellen Sprachgebrauch wurde jedoch der polnische Charakter der Republik betont. Dies führte zu erheblichen Konflikten mit den nationalen Minderheiten. So verfügten die Ukrainer und die Weißrussen über keine Anstalten der höheren Bildung. Auch den Oberschlesiern sprachen staatliche Stellen ihr regionales Sonderbewusstsein ab. Polen war der Staat mit der größten jüdischen Bevölkerungsgruppe in Europa.

1926 wurde Michał Grażyński zum Woiwoden Schlesiens. Er ging gegen das deutsche Schulwesen, deutsche Großgrundbesitzer und Großindustrielle vor. Zwischen 1926 und 1929 kam es zu fast 100 Beschwerden wegen Verstößen gegen das Deutsch-Polnische Genfer Abkommen über Oberschlesien. Die deutschen Parteien bauten bei Wahlen ihren Stimmenanteil von 26 % (1922) auf 34 % (1930) aus. Der Stimmenanteil deutscher Parteien in Oberschlesien lag deutlich über dem in der amtlichen Statistik ausgewiesenen Prozentzahl an Deutschsprachigen, der nach dem Zensus von 1931 bei 6,0 % lag (im Jahr 1921 noch bei 44,2 %). Dies ließ nur den Schluss zu, dass auch viele polnischsprachige Oberschlesier für deutsche Parteien gestimmt hatten, worüber sich polnische Nationalisten besonders erbost zeigten. Erst 1930 sank der Anteil, nachdem die Opposition, nicht nur die deutsche, durch Polizei und Behörden massiv behindert wurden. Dafür wurde Polen im Januar 1931 vom Völkerbundsrat verurteilt. Durch die Verkleinerung des Sejm von 444 auf 408 Sitze verringerten sich die Chancen der Minderheiten, Abgeordnete ins Parlament zu entsenden, 1935 erneut.

Die Ukrainer bekämpften im Sejm, erfolglos, die Schulreform von 1925, bei welcher die Zahl der ukrainischsprachigen Grundschulen von 2450 während der Habsburger Zeit auf 500 im Jahr 1937 schrumpfte. Allerdings stieg zugleich die Zahl der zweisprachigen Schulen von 1426 auf 2710. Die 600.000 Juden, die 1917/1919 aus Russland aus- bzw. zurückgewandert waren, erhielten zwischen 1926 und 1928 die polnische Staatsbürgerschaft.

Die Weißrussen erreichten, zumindest kurzfristig, eine Verbesserung ihrer Lage. 1929 entstand an der Universität Wilna sogar ein Lehrstuhl für Beloruthenistik. In Ostgalizien wurde hingegen der ukrainischen Minderheit die versprochene ukrainische Universität Lemberg vorenthalten. Im zuvor russischen Ruthenien hingegen wurde von den Behörden ein wohlwollender Kurs eingeschlagen. Im Südosten des Landes war die Organisation Ukrainischer Nationalisten aktiv und bekämpfte den polnischen Staat mit Anschlägen und Sabotageakten, was zu Militäraktionen Polens führte.

Am 13. September 1934 kündigte Polen den Minderheitenschutzvertrag und kündigte an, ein solches Abkommen nur erneut zu unterschreiben, wenn es ein einheitliches für ganz Europa geben würde. Das deutsch-polnische Genfer Abkommen über Oberschlesien lief im Mai 1937 aus. Mit Deutschland wurde am 5. November 1937 ein bilateraler Vertrag geschlossen, der den Minderheitenschutz an den Schutz der eigenen Landsleute im jeweils anderen Staat band.

Die Rechte der vielen Minderheiten (vor allem Ukrainer, Weißrussen und Deutsche) wurden massiv eingeschränkt, vor allem die Juden diskriminiert und verfolgt. 1936 organisierte das Regime einen Boykott gegen die Juden, der von der katholischen Kirche unterstützt wurde. Bei den gleichzeitigen Pogromen wurden mehrere Dutzend Menschen erschlagen. Man machte die Juden als Sündenböcke für negative Begleiterscheinungen der Moderne wie Atheismus, Kommunismus und Pornographie sowie für die strukturellen Probleme verantwortlich, unter denen die Wirtschaft des Landes in der Zwischenkriegszeit litt. Verschiedene Berufsverbände schlossen Juden nach dem Beispiel der deutschen Arierparagraphen von der Mitgliedschaft aus, einige Universitäten führten einen Numerus clausus für jüdische Studenten ein. Im März 1938 verwehrte das Sanacja-Regime 16.000 Juden mit polnischer Staatsangehörigkeit die Einreise, die vom NS-Regime in der so genannten Polenaktion des Landes verwiesen worden waren und daraufhin im Niemandsland zwischen Deutschland und Polen festsaßen.[36]

Die vom NS-Staat unterstützte deutsche Minderheit geriet trotz der seit dem Nichtangriffsvertrag zwischen Adolf Hitler und Piłsudski offiziell guten deutsch-polnischen Beziehungen immer stärker unter die Beobachtung polnischer Geheimdienststellen, wozu auch die wachsende Begeisterung vieler Angehöriger der deutschen Minderheit für den Nationalsozialismus beitrug.

Konflikte mit den Nachbarländern

Der Zerfall der Vielvölkermonarchien in Zentral-, Süd- und Osteuropa hinterließ ein machtpolitisches Vakuum, das zur Entstehung bzw. Wiederentstehung von elf Nationalstaaten, darunter Polen, führte. Diese Entwicklung verlief nicht immer friedlich, sodass es zu einer Reihe militärischer Auseinandersetzungen um die Neugestaltung der Grenzen kam.

Im Fall der Zweiten Republik Polen waren das folgende Konflikte:

Polen war also mit fast jedem Nachbarland in Konflikte um Territorien und ethnische Minderheiten verwickelt. Im Osten hatte Polen seine Grenzen nach den Kämpfen mit Sowjetrussland etwa 200 km östlich der von Polen als auch Sowjetrussland nicht akzeptierten Curzon-Linie gefestigt. Nur mit Rumänien und Lettland unterhielt Warschau spannungsfreie Beziehungen.

Insgesamt verfügte der neue Staat über fast 5.000 km Grenze, wovon lediglich 350 zu Rumänien und 100 km zu Lettland nicht an Gegner grenzten. Dies führte dazu, dass etwa ein Drittel der Staatsausgaben vom Ministerium für Militärische Angelegenheiten verwaltet wurden. Kritik an diesem hohen Budget wurde dabei auch von der Opposition nicht geäußert.[37] Die Republik war zunächst eine parlamentarische Demokratie, wurde jedoch nach dem Maiputsch Józef Piłsudskis im Mai 1926 in ein von diesem autoritär geführtes Sanacja-Regime mit lediglich demokratischer Fassade umgewandelt. Als faktisches Enddatum gilt meist der 1. September 1939, der Beginn des deutschen Polenfeldzuges.

Mit Międzymorze wurde zudem von Piłsudski das Konzept eines von Ostsee bis Schwarzem Meer reichenden slawisch-baltischen Bundesstaates in Mittel- und Osteuropa unter polnischer Führung vorgeschlagen,[38] das von den anderen Nationen abgelehnt wurde.

Die polnischen Ostgebiete wurden in der im geheimen Zusatzprotokoll zum Hitler-Stalin-Pakt vom 24. August 1939 vereinbarten Interessengebietsaufteilung Josef Stalins Interessensphäre zugeordnet (Vierte Teilung Polens). Stalin ließ die Rote Armee am 17. September dort einmarschieren, die Gebiete blieben in der Folge des Zweiten Weltkrieges bei der Sowjetunion. Er schlug Polen die deutschen Ostgebiete östlich der Oder-Neiße-Linie als Entschädigung zu. Dem stimmten die Westalliierten der Anti-Hitler-Koalition einstweilen zu. Somit fand gegen den Willen der betroffenen polnischen sowie auch deutschen Bevölkerung eine komplette Neuordnung der Grenzen mit einer daraus resultierenden Westverschiebung Polens statt.

Deutschland

Mit Deutschland gab es zwischen 1919 und 1921 Auseinandersetzungen vor allem um den Besitz Oberschlesiens. Bei der Abstimmung am 20. März 1921 stimmten 59,6 % der Wähler für den Verbleib bei Deutschland. In einigen Gebieten überwog das pro-polnische Votum. Generell war der pro-deutsche Stimmenanteil in den Städten besonders hoch und der pro-polnische in einigen ländlichen östlichen Regionen.

Polnische Freischärler begannen daraufhin am 3. Mai 1921, begünstigt von französischen Besatzungstruppen – Italiener und Briten unterstützten die deutsche Seite –, einen bewaffneten Aufstand, um den Anschluss zumindest von Teilen Oberschlesiens an Polen gewaltsam durchzusetzen. Das Deutsche Reich konnte aufgrund der Beschränkungen durch den Versailler Vertrag nicht gegen die Freischärler vorgehen, jedoch gingen mit Billigung der Reichsregierung Freikorps des „Selbstschutzes Oberschlesien“ gegen die polnischen Aufständischen vor. Es kam zu blutigen Auseinandersetzungen zwischen Deutschen und Polen. Am 23. Mai 1921 gelang den deutschen Freikorps die Erstürmung des St. Annabergs, wodurch eine Stabilisierung der Lage eintrat.

Am 20. Oktober 1921 beschloss der Oberste Rat der Alliierten, einer Empfehlung des Völkerbundes folgend, das ostoberschlesische Industrierevier an Polen zu übertragen, dem es als Autonome Woiwodschaft Schlesien angeschlossen wurde. Beim Deutschen Reich verblieb der flächen- und bevölkerungsmäßig größere Teil des Abstimmungsgebiets – Industriestädte wie Beuthen OS, Gleiwitz oder Hindenburg OS blieben weiter deutsch – doch Ostoberschlesien mit etwa 80 % des Industriereviers kam zu Polen. Beide Seiten mussten sich auf Veranlassung des Völkerbundes zum Schutz der jeweiligen nationalen Minderheiten in Oberschlesien verpflichten (Genfer Abkommen). Die Einhaltung dieses Minderheitenschutzes, vertraglich auf 15 Jahre begrenzt, war in der Folgezeit eine anhaltende Quelle von zwischenstaatlichen Spannungen zwischen Deutschland und Polen.

Der überwiegende Teil der Provinzen des Königreichs Preußen, Westpreußen und Posen, die durch die Teilungen Polens 1772 und 1793 an Preußen gekommen waren, wurden aus der Weimarer Republik herausgelöst und ohne Volksabstimmungen der neuen Republik einverleibt. Polen bekam dadurch einen Zugang zur Ostsee bei Gdingen. Einen Teil der Gebiete hatte polnisches Militär im Großpolnischen Aufstand bereits zuvor militärisch besetzt.

Die alte Hansestadt Danzig, auf deren Erwerb Polen gehofft hatte, wurde durch die Alliierten zur Freien Stadt Danzig erklärt und verblieb mit Nutzungsrechten Polens am Danziger Hafen und Einschluss ins polnische Zollgebiet doch außerhalb der Grenzen des neuen polnischen Staates unter der Aufsicht des Völkerbundes. Aufgrund des nicht geglückten Erwerbs und der ablehnenden Haltung der deutschen Bevölkerung Danzigs begann Polen wenige Kilometer entfernt auf polnischem Gebiet in Gdingen (Gdynia) mit dem Bau eines neuen Hafens, der sich rasch zur Konkurrenz für Danzig entwickelte.

Für weitere Gebiete sah der Versailler Vertrag Volksabstimmungen über die Staatszugehörigkeit vor. In Masuren (Regierungsbezirk Allenstein) und im Bezirk Marienwerder (ehemals Westpreußen) fanden unter alliierter Aufsicht Volksabstimmungen statt, in denen sich die große Mehrheit der Bevölkerung (98 % bzw. 92 %) für den Verbleib bei Ostpreußen und Deutschland entschied.

Litauen und Ukraine

Die Restauration Polens, Gebietsveränderungen zwischen 1918 und 1922

Die polnischen Bestrebungen zur Wiederherstellung seiner historischen Grenzen von 1772 stießen auch in Litauen und in der Ukraine auf Widerstand und gefährdeten vor allem Ukrainer und Litauer. Eine Woche nach der polnischen Unabhängigkeitserklärung riefen auch die Ukrainer in Lemberg ihre Unabhängigkeit aus. Im Polnisch-Ukrainischen Krieg, um das ehemalige habsburgische Königreich Galizien und Lodomerien, erweiterte Polen sein Gebiet nach Osten in die Ukraine hinein. Besonders heftige Kämpfe wurden um Lemberg geführt, das polnische Freiwilligenverbände und reguläre Armeeteile am 21. November einnahmen. Der Krieg dauerte militärisch jedoch bis in den März 1919 an und wurde erst durch ein Abkommen zwischen Polen und der Volksrepublik Ukraine unter Symon Petljura am 21. April 1920 offiziell beendet.

Zum Angriffsziel polnischer Soldaten wurden aber auch die in der Westukraine lebenden Juden. Als Lemberg nach teilweise heftigen Kämpfen am 21./22. November 1918 von polnischen Truppen eingenommen worden war, kam es vom 22. bis zum 24. November zu einem Pogrom an der jüdischen Gemeinde der Stadt.

Der mit dem Versailler Vertrag ins Leben gerufene Völkerbund sah die Ziehung einer Grenzlinie aufgrund der im Dezember 1919 vorgelegten Empfehlungen einer Kommission unter Leitung des britischen Außenministers Curzon vor, durch die mehrheitlich polnischsprachige Gebiete um Wilna in Litauen und Lemberg in Galizien dem polnischen Staat verloren gehen würden.

Die weitergehenden Pläne Piłsudskis zielten zudem auf die Wiedererrichtung einer Republik unter polnischer Führung in der Tradition der 1795 untergegangenen Adelsrepublik, zu der auch mehrheitlich von Ukrainern und Weißrussen bewohnte Gebiete gehören sollten. Polnische Truppen besetzten daher 1919 den östlichen Teil Litauens um Wilna, das seine Unabhängigkeit gerade gegen Russland durchgesetzt hatte, ebenso vorübergehend Kiew in der Ukraine, was aufgrund der Überschneidung mit den territorialen Ansprüchen Sowjetrusslands zum Polnisch-Sowjetischen Krieg führte.

Sowjetunion

Der Polnisch-Sowjetische Krieg, Frontverlauf im Juni 1920

Zunächst drangen die polnischen Truppen unter General Rydz-Śmigły mit Unterstützung durch nationalukrainische Kräfte bis nach Kiew vor. Der schnelle Erfolg war durch das Ausweichen der sowjetischen Truppen begünstigt, die nach der Eroberung Kiews durch die Polen eine Gegenoffensive starteten. Die sowjetischen Einheiten unter General Tuchatschewski drangen bis Warschau vor, während General Budjonny Lemberg belagerte.

Durch ein waghalsiges Zangenmanöver gelang der polnischen Armee unter Piłsudskis Kommando der Durchbruch und eine nahezu vollständige Vernichtung der sowjetischen Einheiten: Während die polnischen Einheiten versuchten, die Armee von General Tuchatschewski bei Radzymin nordöstlich von Warschau aufzuhalten, startete Piłsudski vom Fluss Wieprz in der Woiwodschaft Lublin eine Großoffensive in Richtung Norden. Der Überraschungseffekt war so groß, dass die letzten sich zurückziehenden Einheiten der Roten Armee über deutsches Gebiet – Ostpreußen – flüchten mussten.

1921 schlossen die Kriegsparteien in der lettischen Hauptstadt Riga einen Friedensvertrag, worauf der Aufbau Polens im Inneren in Angriff genommen wurde. Piłsudski verfehlte zwar sein Ziel, die Staatsgrenze von 1772 wiederherzustellen, es gelang ihm jedoch, die polnische Staatsgrenze etwa 200 km östlich der Curzon-Linie zu erweitern, der geschlossenen polnischen Sprachgrenze mit relativer Bevölkerungsmehrheit.

Im östlichen Teil Polens betrug der polnische Bevölkerungsanteil 1919 etwa 25 %, 1938 bezeichneten sich 38 % als polnisch. Den übrigen Anteil bildeten jeweils andere Nationalitäten. Die Bevölkerungsmehrheit bezeichnete sich als ukrainisch, weißrussisch oder jüdisch. Mehrheitlich polnisch – mit einem hohen Anteil Juden – waren dagegen die Städte Wilna und Lemberg.

Verwaltungsgliederung

Polen 1920–1939

Woiwodschaften

Das Staatsgebiet wurde in 16 Woiwodschaften und die ihnen gleichgestellte Hauptstadt Warschau gegliedert. Die Grenzen dieser Verwaltungseinheiten orientierten sich zunächst an den einstigen deutschen, österreich-ungarischen und russischen Verwaltungsgrenzen, doch gab es am 1. April 1938 einige Gebietsumgliederungen.

  1. Woiwodschaft Białystok
  2. Woiwodschaft Kielce
  3. Woiwodschaft Krakau
  4. Woiwodschaft Lublin
  5. Woiwodschaft Lemberg
  6. Woiwodschaft Lodsch
  7. Woiwodschaft Nowogródek
  8. Woiwodschaft Polesien
  9. Woiwodschaft Pommerellen
  10. Woiwodschaft Posen
  11. Woiwodschaft Stanislau
  12. Woiwodschaft Tarnopol
  13. Woiwodschaft Warschau (Land)
  14. Warschau (Stadt)
  15. Woiwodschaft Wilna
  16. Woiwodschaft Wolhynien

Wirtschaft

Die Kämpfe des Ersten Weltkrieges an der mehrfach auf dem Boden des späteren polnischen Staates verlagerten Front hatten schwere Zerstörungen hinterlassen. Lediglich im ehemals preußischen Teilungsgebiet war es nicht zu Kämpfen gekommen. In Zentralpolen waren über 1,75 Millionen Zivilisten nach Russland evakuiert und Industrieanlagen demontiert worden. Die österreichischen und deutschen Besatzer hatten große Teile der Ernte und Industrieproduktion konfisziert und Zivilisten zur Zwangsarbeit in ihre Staatsgebiete deportiert.

Insgesamt verlor das Gebiet des späteren Polens im Weltkrieg zwei bis drei Fünftel seines Viehbestandes, die Getreide- und Kartoffelproduktion sank auf etwa die Hälfte, die Weizenproduktion sank auf ein Drittel des Vorkriegsstandes. Es wird geschätzt, dass im November 1918 nur noch 15 Prozent der Arbeiter von 1913 in der Industrie arbeiteten. Etwa die Hälfte der Brücken und fast zwei Drittel der Bahnhöfe waren zerstört. Durch die Teilungen Polens hatten sich die jetzt in einem Staat wiedervereinten Teile sehr unterschiedlich entwickelt. Vereinfacht wurde zwischen dem vergleichsweise gut entwickelten Polen A und dem rückständigen Polen B mit der Trennlinie an der Weichsel unterschieden.

Die Arbeits- und Sozialgesetzgebung der Zweiten Polnischen Republik gehörten zu den modernsten der damaligen Zeit. 1918/1919 wurden Dekrete über den 8-Stunden-Arbeitstag, Gewerkschaften, Gesundheitsversicherung und Arbeitsinspektion erlassen. 1920 folgten Gesetze zu Krankenkassen, Arbeitszeit und 1922 zu Urlaubsansprüchen. Mitte Oktober bis Ende November stieg die Zahl der registrierten Arbeitslosen von 200.000 auf 300.000.

Das Staatsbudget war defizitär, 1921 waren 40 Prozent, 1922 51 Prozent der Ausgaben gedeckt. Während des gesamten Bestehen des Staates nahm das Ministerium für Militärische Angelegenheiten bis zu einem Drittel des Staatsbudgets in Anspruch.

Währung

Am 15. Januar 1920 wurde die Polnische Mark eingeführt, zuvor gab es sechs gültige Währungen im Staat. Zwischen der Übernahme der Regierungstätigkeit durch Wincenty Witos im Mai 1923 und dem 1. August 1923 fiel der Kurs der Mark zum US-Dollar von 1:52.000 auf 1:230.000. Dies wird als Beginn der Hyperinflation in der polnischen Republik angesehen. Im Dezember 1923 war der Wechselkurs bereits auf 1:4,3 Millionen geklettert. Am 1. Februar 1924 wurde die Bank Polski gegründet, welche weitgehend unabhängig von der Regierung war. Im April 1924 wurde der Złoty (d. h. Gulden) eingeführt und so bis Mitte des Jahres die Polnische Mark vollständig abgelöst.

Landwirtschaft

Anfang der 1920er Jahre lebten drei Viertel der Bevölkerung von der Landwirtschaft wobei hier viele kleine Höfe das Bild dominierten. Ein Drittel der Landwirtschaftsunternehmen bewirtschafteten weniger als zwei Hektar (insgesamt 3,5 % des Ackerbodens), ein weiteres Drittel weniger als fünf Hektar (14,8 %) nur 0,9 Prozent der Unternehmen besaßen mehr als 50 Hektar (47,3 % des Bodens). Die bedeutendsten Landbesitzer waren die Familien Zamoyski, mit 191.000 Hektar, und Radziwiłł, 177.000 Hektar. Bis 1923 hatte die Landwirtschaft in den meisten Bereichen wieder den Stand von vor dem Weltkrieg erreicht.

Es gab ab 1919 mehrere Ansätze für eine Bodenreform, aber erst 1925 konnte Władysław Grabski erfolgreich ein effektives Gesetz erlassen. Er setzte ein Dekret von 1923 in ein Gesetz um, nach dem die Großgrundbesitzer jährlich mindestens 200.000 Hektar gegen volle Entschädigung in den Besitz von Kleinbauern überführen mussten.

Industrie

Die Industrie war während der Teilung auf die Bedürfnisse der Teilungsmächte ausgerichtet und wenig exportorientiert, vom preußischen Teilungsgebiet vielleicht abgesehen. Zudem war sie nur mangelhaft mit Kapital ausgestattet. Etwa 40 Prozent der Industrie wurde von Kartellen beherrscht. Der Staat war über die Bank Polski und durch Staatsmonopole ein wichtiger Faktor der Wirtschaft. Etwa 30 Prozent der Staatseinnahmen wurden in Staatsunternehmen generiert. Die Zahl der Industriearbeiter, ohne Oberschlesien, verfünffachte sich zwischen 1919 und 1922, blieb aber unter der Zahl von 1913. Auch die Reallöhne stiegen und erreichten Mitte 1921 98 Prozent der Einkommen von 1914.

Die Industrieproduktion stieg an und erreichte 1929 143 % des Standes von 1926. Durch den Wirtschafts- und Handelskrieg von 1925 und den damit wegfallenden Import wurde der Aufbau polnischer elektrotechnischer, chemischer und optischer Betriebe gefördert. Der Kohleexport wurde zwar durch den Handelskrieg zunächst beeinträchtigt, der englische Bergarbeiterstreik im Jahr 1926 führte aber zu einer erhöhten Nachfrage und einer Steigerung der Steinkohleförderung bis 1926 um fast 60 %.

Infrastruktur

Die Infrastruktur, da zuvor auf die jeweilige Teilungsmacht ausgerichtet, war schlecht miteinander verbunden. So gab es keine direkte Bahnverbindung von den Kohlerevieren im Süden des Landes zu dem entstehenden Hafen in Gdynia bzw. dem bestehenden Danzigs. Etliche Streckenführungen waren durch Kriegsschäden und ungünstige Streckenführung deutlich länger als nötig. So dauerte die Fahrt von Warschau ins etwa 400 Kilometer entfernte Lemberg bis 1925 12 Stunden, ab Sommer des Jahres 9 Stunden.

Bildung

Die Zweite Polnische Republik baute ihr Hochschulwesen schnell aus. So kamen zu den bereits existierenden Universitäten in Krakau, Warschau und Lemberg 1918 die Katholische Universität Lublin, 1919 die, wiedergegründete Universität in Wilno und im selben Jahr die Universität Posen. 1920 wurde ein Rahmengesetz für die Hochschulen erlassen.

1923 waren ein Drittel der Bevölkerung Analphabeten, wobei sich die Verteilung sehr stark unterschied. Im zuvor russischen Osten, Polesien und Wolhynien, waren dies bis zu 50 %, im polnischen Teil Oberschlesiens lediglich 1,5 %. Im Osten Polens wurde 1919 die bis dahin nicht bestehende allgemeine Schulpflicht eingeführt womit innerhalb von vier Jahren die Zahl der Lehrer als auch Schüler um zwei Drittel stieg. Trotzdem besuchten Mitte der 1920er Jahre etwa 40 % der Schulpflichtigen keine Schule und das Verhältnis der Lehrer zur Bevölkerung erreichte 70 % des zentralpolnischen und etwa die Hälfte der westpolnischen Gebiete.

Siehe auch

Literatur

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Deutsche Einheit 1871 und Preußen geht fortan in Deutschland auf

gelesen in: https://www.preussenchronik.de/thema_jsp/key=thema_deutsche+einheit+unter+preu%25dfens+hegemonie.html
und in: https://www.nationalstaat-deutschland.de/einheit/deutsche-einheit-unter-preussens-hegemonie-preussen-geht-fortan-in-deutschland-auf/

Deutsche Einheit unter Preußens Hegemonie

Das Problem der deutschen Frage, die sich durch das gesamte 19. und, in veränderter Form wiederum auch durch das 20. Jahrhundert zieht, wird schon früh mit preußischen Ambitionen in Verbindung gebracht. So erfindet eine bestimmte Schule der deutschen Geschichtsschreibung, die sogenannte kleindeutsch-borussische unter den Historikern Johann Gustav Droysen, Heinrich Sybel und Heinrich von Treitschke seit den 1840er Jahren für Preußen einen „deutschen Beruf“. Demnach hätte Preußen schon seit den Tagen Friedrichs II. alles dafür getan, einen deutschen Nationalstaat zu schaffen.

Eine solche deutsche Sendung Preußens bereits im 18. Jahrhundert gehört aber mit Sicherheit in das Reich der Legenden, denn vor 1789 interessiert sich niemand für einen deutschen Nationalstaat, schon gar nicht unter den regierenden deutschen Territorialfürsten.

Die deutsche Frage als nationales Problem ist vielmehr eine Folge der Französischen Revolution von 1789 und in deren Gefolge der napoleonischen Besetzung Deutschlands. Diese Ereignisse führen überhaupt erst zu einer Nationalisierung der Politik, dem Erwachen eines deutschen Nationalbewusstseins und einer gemeinsamen nationalen Identität sowie politisch zum Untergang des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation. Die hier skizzierten Entwicklungen machen zusammen Reformen der nationalen und politischen Verfasstheit innerhalb der deutschen Grenzen in Mitteleuropa notwendig.

Napoleons Einzug in Berlin

Die Besonderheit der deutschen Nationalstaatsbildung des 19. Jahrhunderts liegt in der Problematik begründet, daß Deutschland zu den verspäteten Nationen zählt. Während insbesondere England, Frankreich und auch Spanien im Westen, aber auch das Rußische Reich im Osten Europas bereits seit dem späten Mittelalter, die Vereinigten Staaten von Amerika im späten 18. Jahrhundert, ihre Nationalstaaten ausgebildet haben, ist dies zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Mitteleuropa noch nicht gelungen. Aufgrund der internationalen Mächteinteressen erreichen es weder Italien im Süden noch Deutschland im Norden Mitteleuropas, eine nationalstaatliche Einigung durchzusetzen. Als zusätzliches Erschwernis kommt hinzu, daß mit der aufkommenden Industrialisierung und den Folgeerscheinungen des sich herausbildenden Bürgertums, der Entstehung der Sozialen Frage und des Industrieproletariats der Nationalisierungsprozeß zusätzlich mit emanzipatorischen Forderungen nach freiheitlich-bürgerlichen Rechten sowie der sozialen Verbesserung belastet wird.

Die „deutsche Sendung“ Preußens beginnt im Anschluß an die Besetzung des Landes durch Napoleons Truppen. Nach 1806 bildet sich gerade in Preußen eine Bewegung heraus, die neben der Befreiung des Lan-des vom französischen Usurpator auch weitergehende Forderungen nach einer deutschen Einigung stellt.

Dabei versteigen sich einige Vertreter der preußischen Nationalbewegung wie der „Turnvater“ Friedrich Ludwig Jahn oder der Geschichtsprofessor und Dichter Ernst Moritz Arndt, aber auch der Dichter Heinrich von Kleist oder der Philosoph Johann Gottlieb Fichte zu deutschtümelnden und aggressiv-nationalistischen Formulierungen. Allerdings muss betont werden, daß sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Mehrheit der Bevölkerung oder auch der öffentlichen Meinung vertreten sind.

Nach dem Sieg der alten Mächte Preußen, Österreich und Rußland gegen Napoleon und der heranbrechenden Herrschaft der Reaktion gewährt der preußische König Friedrich Wilhelm III. weder die versprochene Verfassung, noch unternimmt er irgendwelche Schritte in Richtung auf eine deutsche Einigung unter Preußens Führung. Vielmehr wird die deutsche Frage durch Preußen in der ersten Hälfte des Jahrhunderts zunächst einmal niedergehalten. Auch der Nachfolger auf dem preußischen Thron, König Friedrich Wilhelm IV., lehnt die ihm 1848/49 von der Frankfurter Nationalversammlung angebotene Kaiserkrone für ein kleindeutsch-preußisch geeintes Deutschland ab.

König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen

Er handelt zu diesem Zeitpunkt aber schon nicht mehr aus grundsätzlichen Erwägungen heraus, sondern in erster Linie wegen des Zustandekommens der Einigung durch eine parlamentarisch-demokratisch-liberale Bewegung auf revolutionärem Wege mit einer Krone, die den „Ludergeruch der Revolution“ trägt, wie Friedrich Wilhelm sie kennzeichnet.

Interessant zu verfolgen ist der Prozeß, in dem Preußen plötzlich zum begehrtesten Kandidaten für eine deutsche Einigung in Mitteleuropa wird und der alten traditionellen Habsburgermacht Österreich nach und nach den Rang abläuft. Die Gründe für diese überraschende Entwicklung liegen wohl in der Tatsache, dass es der preußische König ist, der 1848 hinter der schwarz-rot-goldenen Flagge der Revolution durch Berlin reitet, wenn auch mehr gezwungen als gewollt.

Darüber hinaus stellt Preußen in Deutschland die einzige Großmacht dar, die über ein Staatsgebiet verfügt, auf dem abgesehen von den Polen in den Ostprovinzen eine überwiegend deutschsprachige Bevölkerung lebt, während Österreich ein buntes Vielvölkergemisch umfasst und bei einer nationalen Führungsrolle in Deutschland seine nicht-deutschsprachigen Gebiete hätte abtreten müssen.

Für Preußen als deutsche Hegemonialmacht bei der deutschen Einigung spricht zu diesem Zeitpunkt auch die Tatsache, daß dieses Land in seiner Rolle als europäischer Emporkömmling des 17. und 18. Jahrhunderts insgesamt im Vergleich zu Österreich einen “traditionslosen Kunststaat” darstellt, der gerade auch dadurch territorial scheinbar unbegrenzt ausdehnbar ist. Dies sollte sich in den folgenden Jahren, zumindest bis zu einem gewissen Maß, auch so bewahrheiten.

Nach der in Deutschland unter tatkräftiger Mithilfe Preußens gescheiterten Revolution von 1848/49 ist die Frage der Nationalstaatsbildung im nördlichen Mitteleuropa auf die Dauer aber nicht mehr zurückzudrängen. Nachdem auch kleinere Nationen wie Griechenland (1829), Belgien (1830/31) sowie schließlich auch Italien 1859/61 ihre unabhängigen Nationalstaaten gegründet haben, übernimmt Preußen die staatlich-politische Führungsrolle innerhalb der deutschen Nationalbewegung. Ein erster Versuch einer deutschen Einigung scheitert 1850 noch am vehementen Widerstand Österreichs (Olmützer Punktation), das zu diesem Zeitpunkt noch die beherrschende Macht in Mitteleuropa darstellt. Dem seit 1862 in Preußen nach einem schweren Konflikt zwischen König und Parlament als letzter Nothelfer an die Macht gelangten Ministerpräsidenten Otto von Bismarck dagegen gelingt es, die deutsche Frage und die deutsche Nationalbewegung zu instrumentalisieren, um über diese Schiene die schwebende Konkurrenzsituation zwischen den beiden mitteleuropäischen Großmächten Österreich und Preußen zu einer Lösung zu führen.

Otto Eduard Leopold von Bismarck

Dabei wählt Bismarck diesen nationalen Kurs nicht in erster Linie, um endlich einen geeinten deutschen Nationalstaat in den Sattel zu heben, sondern vor allem anderen für eine Machtsicherung Preußens gegenüber der österreichischen Konkurrenz, die er angesichts der obwaltenden nationalistischen Großwetterlage nur noch auf diesem Wege zu verwirklichen sieht. Der preußische Ministerpräsident verfolgt dabei keineswegs einen genau festliegenden Stufenplan, der über drei Kriege von 1864 zielstrebig zum Deutschen Kaiserreich von 1871 führt, wie dies die preußenverherrlichende Geschichtsschreibung darstellt und es im Nachhinein scheinen mag, sondern er handelt jeweils nach den Notwendigkeiten und Gelegenheiten der Situation.

Durch diese “obrigkeitsstaatliche” Lösung der deutschen Frage lässt sich die national-demokratische Bewegung auch besser kanalisieren und die Gefahr allzu großer sozialer Veränderungen vermeiden, die bei einer stärkeren Berücksichtigung einer Volksbewegung gedroht hätte. Somit kommt diese Variante der nationalen Einigung auch den Bedürfnissen des preußisch-deutschen Bürgertums entgegen, das sich vor nichts mehr fürchtet als vor dem Schreckgespenst einer neuen Revolution.

Die Rivalität zwischen der Donaumonarchie und Preußen ist zu diesem Zeitpunkt schon über ein Jahrhundert alt und rührt aus der Zeit der Schlesischen Kriege, mit denen Friedrich II. Österreich Gebiete entreißt und der steile Aufstieg Brandenburg-Preußens beginnt, der die österreichische Großmachtdominanz in Mitteleuropa zumindest gefährdet. Durch den territorialen Zugewinn Preußens nach 1815, vor allem aber dank der wirtschaftlichen Modernisierung des Landes, in der es Österreich längst überholt hatte, sowie der Gründung des Zollvereins unter preußischer Dominanz verschärft sich die Konkurrenz-Situation insgesamt noch.

Bismarck glaubt deshalb schon 1856 als Gesandter Preußens beim Deutschen Bund in Frankfurt erkannt zu haben, daß es mit Österreich in und um Deutschland auf absehbare Zeit zu einer Auseinandersetzung kommen müsse. Dementsprechend gestaltet er seit seinem Machtantritt als preußischer Ministerpräsident 1862 seine Politik der Habsburgermonarchie gegenüber. Schon 1863 läßt er den letzten österreichischen Versuch scheitern, den dahinsiechenden Deutschen Bund noch einmal funktionstüchtig zu machen, indem er den heftig widerstrebenden König Wilhelm I. dazu überredet, an dem zu diesem Zweck angesetzten Fürstentreffen gar nicht mehr teilzunehmen. Über die Schleswig-Holstein-Frage finden zwar beide Mächte zu einem gemeinsamen Vorgehen gegen Dänemark, um sich vor der inzwischen mächtigen deutschen Nationalbewegung ordentlich in das rechte Licht setzen zu können. Indes nutzt Bismarck die gemeinsame Verwaltung von Schleswig-Holstein durch Preußen und Österreich als geeignetes Streitobjekt, um durch eine gezielte Eskalation 1866 gegen Österreich den entscheidenden Krieg um die Hegemonie in Deutschland führen zu können.

Schlacht bei Königgrätz

Der Sieg Preußens bei der böhmischen Festung Königgrätz lässt Europa erneut aufhorchen.Der Kardinalstaatssekretär des päpstlichen Kirchenstaates Antonelli lässt sich gar zu dem Stoßseufzer hinreißen: “Casca il mondo” („die Welt stürzt ein“). Zwar geht auf den böhmischen Schlachtfeldern 1866 noch nicht die Welt unter, doch mit der österreichischen Vorherrschaft in Mitteleuropa ist es vorbei.

Preußen erhält mit dem Frieden von Prag nicht nur einige wichtige territoriale Zugewinne (Frankfurt, Hannover, Teile Sachsens u.a.) und steigert seine Dominanz im deutschen Ländersystem noch weiter, sondern es erreicht über den 1867 ins Leben gerufenen Norddeutschen Bund mit Sachsen, den Thüringischen Staaten und Hessen (nördlich des Mains) bereits ein Kleindeutschland, dem jetzt nur noch die süddeutschen Staaten fehlen. Diese süddeutschen Länder, die 1866 noch auf der Seite Österreichs gegen die hier wenig beliebten Preußen gekämpft haben, finden sich vier Jahre später dank der inzwischen übermächtigen nationalen Bewegung auf der Seite Preußens bzw. des Norddeutschen Bundes wieder, als es darum geht, den Versuch Napoleon III. von Frankreich zu vereiteln, die endgültige preußisch-deutsche Vereinigung zu verhindern.

Nach dem Sieg über die französischen Truppen im Winter 1870/71 hat Bismarck nicht nur mit einigen süddeutschen Fürsten über die endgültige Ausgestaltung des neu zu gründenden Deutschen Kaiserreiches zu verhandeln und den bayerischen König Ludwig II. mit entsprechenden Geldzahlungen gefügig zu machen. Er muß insbesondere seinen eigenen Herrn, den preußischen König Wilhelm I. davon überzeugen, von nun an als Deutscher Kaiser zu fungieren.

Die Kaiserproklamation

Wilhelm I. ist, als er sich zu diesem Schritt endlich durchringen kann, den Tränen nahe, weil er den Untergang Preußens besiegelt sieht. Der weitere Verlauf der deutschen Geschichte sollte letztlich eher ihm recht geben als Bismarck, der für Preußen zu handeln glaubte und der Meinung war, daß Deutschland in Preußen aufgehen würde. Das Gegenteil sollte der Fall sein. Es mutet insgesamt durchaus paradox an, dass gerade der „Kunststaat“ Preußen, der mit seiner königlichen Kernregion (Ost-) Preußen am Beginn des 18. Jahrhunderts noch außerhalb des Deutschen Reiches liegt, ein Jahrhundert später den deutschen Nationalstaat ins Leben ruft.

Neben dem großen Chor der Jubler und Propagandisten des preußischen Weges der deutschen Einigung, zu denen auch die wichtigsten Historiker dieser Zeit gehören, vor allem Treitschke, Sybel und Droysen, gibt es 1871 auch Zeitgenossen, die das neue preußisch geprägte Deutsche Reich für gefährlich halten. Zu ihnen gehören der Historiker Georg Gottfried Gervinus sowie auch Friedrich Nietzsche, der in dem Sieg von 1870/71 die „Niederlage, ja Exstirpation [Auslöschung] des deutschen Geistes zugunsten des Deutschen Reiches“ zu erkennen glaubt. Ihre Äußerungen bleiben aber Einzelstimmen innerhalb der überwiegenden Mehrheit derjenigen, die sich mit der deutschen Einigung von 1871 am Ziel ihrer nationalen Sehnsüchte angekommen sehen. Aber auch die süddeutschen Staaten mit ihren teilweise liberalen Traditionen zählen zunächst zu den Verlierern der Entwicklung, denen es angesichts der realen Machtverhältnisse kaum gelingt, ihre Vorstellungen von politischer Kultur und Verfasstheit in das neue Deutsche Reich einzubringen.

Die Folgen, die die deutsche nationale Einigung unter preußischer Hegemonie für Deutschland insgesamt und für Preußen selbst in der Zukunft haben sollte, sind 1871 in ihrer ganzen Tragweite noch nicht abzusehen und in der Forschung teilweise bis heute strittig. Auf der Hand liegt aber, daß das neue Deutsche Kaiserreich von seinem mit Abstand größten und mächtigsten Gliedstaat Preußen dominiert wird. Dafür sorgt schon der föderale Charakter der Reichsverfassung, der zwar von den süddeutschen Staaten gewünscht ist und deren Selbständigkeit auch stärkt, gleichzeitig aber auch Preußens Dominanz festschreibt, die zunächst von keiner Zentralgewalt überwölbt wird. Das preußische Staatsgebiet macht zwei Drittel des gesamten Territoriums des Deutschen Reiches aus, drei Fünftel seiner Einwohner leben in der Hohenzollernmonarchie. Wie deutlich die Hegemonialmacht Preußen innerhalb des Kaiserreiches alle anderen Einzelstaaten übertrifft, zeigt die Tatsache, dass der Haushalt Preußens bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges höher ist als der des Deutschen Reiches. So betragen die Gesamtausgaben des Deutschen Reiches im Haushaltsjahr 1898 knapp 1,6 Milliarden Mark, die Preußens aber mehr als 2,3 Milliarden Mark.

Deutschlands Zukunft

Von größerer Tragweite sind aber die Folgen der deutschen Einigung unter preußischer Hegemonie für die politische Kultur in Deutschland. Durch die überragende Bedeutung, die der Einzelstaat innerhalb des Reiches einnimmt, durch die Tatsache, daß Preußen zunächst einmal einen Teil der neuen Bürokratie und des Regierungsapparates des Reiches stellt bzw. beide Verwaltungsapparate durch Personalunion verbunden sind sowie durch die Rolle, die Preußen bei der deutschen Einigung spielt, setzt sich das politische Gesamtkonzept Preußen und seine politische Kultur auch in vielen Teilen des neuen Kaiserreiches durch. Die „ Verpreussung“ Deutschlands zeigt sich u. a. in der politischen Haltung des Großbürgertums, das mit dem Adel gegen Arbeiterbewegung, Parlamentarismus und demokratische Mitwirkungsrechte der Bevölkerung ein Bündnis eingeht. Dazu gehört des weiteren der teilweise gelungene Versuch, die politische Untertanenkultur Preußens auf die Reichsebene zu übertragen und eine freie Staatsbürgerkultur auf der Basis der Freiheit zu verweigern. Weitere Symptome dieser Entwicklung sind die allgemeinen Militarisierung des Bildungsbürgertums sowie in deren Gefolge einer „Verpreussung“ auch des deutschen Geschichtsbildes (Preußen-Mythos).

Und somit erhält auch das Lied der Deutschen den nationalen Geist aller Deutschen Völker:

Die erst zum 01. Oktober 2011 für den Nationalstaat Deutschland und in Kraft trat.




Grenzfragen – Das verlorene Land (Ostdeutsche Gebiete)

Aus dem Archiv der MmgZ: https://mmgz.de/newsletter/letter/18_04_2005_11_46_08.htm

Grenzfragen – Das verlorene Land (Ostdeutsche Gebiete)
Nachrichten von 18.04.2005, 11:46:08

BERLIN (Eigener Bericht)

Der Deutsche Bundestag soll die Grenze zwischen Deutschland und Polen ,,vorbehaltlos und völkerrechtlich verbindlich” anerkennen. Dies fordert die ,,Deutsch-Polnische Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland” in einem Appell zum 8. Mai 2005. Wie der Präsident der Gesellschaft, Prof. Dr. Christoph Koch, im Interview mit german-foreign-policy.com bestätigt, hat die Bundesrepublik sich im deutsch-polnischen Grenzbestätigungsvertrag vom 14. November 1990 lediglich zum Gewaltverzicht gegenüber dem Nachbarstaat bereit gefunden. Polen habe damals ,,die unwiederbringliche historische Chance” gehabt, die vorbehaltlose Anerkennung seiner Grenzen gemeinsam mit den Siegermächten der Anti-Hitler-Koalition durchzusetzen, erklärt Koch. Bonn habe Unstimmigkeiten zwischen Warszawa und den Alliierten ,,kaltblütig ausgenutzt”.

Zu beweglich

Wie es im Appell der Deutsch-Polnischen Gesellschaft heißt, hat es die Bundesrepublik im Jahr 1990 ,,in einem diplomatischen Bravourstück verstanden, (…) sich (…) der von den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs intendierten abschließenden Regelung des Verhältnisses zwischen dem wiedervereinten Deutschland und Polen zu entziehen”.1) An die Stelle einer völkerrechtlichen Anerkennung der polnischen Westgrenze sei mit dem deutsch-polnischen Grenzbestätigungsvertrag ein bloßer Gewaltverzichtsvertrag getreten, wie er mit dem Warschauer Vertrag vom 7. Dezember 1970 ohnehin schon existiert habe. Polen habe sich damals ,,so beweglich gezeigt”, dass die Alliierten ,,einfach die Achseln gezuckt” hätten, erklärt Koch gegenüber dieser Redaktion. Der im Vertrag festgehaltene Terminus ,,unverletzlich” sei ,,vielleicht ein irrtümlich gebrauchtes Wort”2), hatte der damalige französische Außenminister Roland Dumas den subtil ausgefeilten Vertragstext kritisiert, der den juristisch notwendigen Ausdruck ,,unantastbar” gezielt umgeht.3)

Das Deutsche Reich

,,Grundlage des Betrugs”, heißt es im Appell weiter, ,,ist die vom Bundesverfassungsgericht in mehrfachen Ansätzen bekräftigte und ausformulierte Deutschlanddoktrin vom Fortbestand des Deutschen Reiches über den 8. Mai 1945 hinaus”. ,,Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig”, heißt es etwa im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ,,Grundlagenvertrag” vom 31. Juli 1973. Diese Lehre ist, so schreibt das höchste deutsche Gericht, im deutschen Grundgesetz verankert. Ihr zufolge ist es der Bundesrepublik ,,verboten, irgendeine Handlung vorzunehmen, die dem angeblich überdauert habenden Deutschen Reich vorgreift, falls dasselbe denn eines Tages seine Handlungsfreiheit wieder erlangen sollte”, erklärt Koch im Interview mit german-foreign-policy.com: ,,Das ist der Revisionsvorbehalt, der über allen außenpolitischen Handlungen der Bundesrepublik liegt.”

Jetzt oder später

Bei der ,,Deutschland-Doktrin” handele es sich um eine ,,abstrakte Rechtsposition”, deren konkrete Auswirkungen nicht einfach zu erkennen seien, sagt Koch, warnt jedoch davor, sie auf die leichte Schulter zu nehmen. ,,Es ist ein Unterschied, ob man (…) politisch von einem Rechtstitel keinen Gebrauch macht (…) oder ob man auf ihn im Rechtssinn verzichtet”, heißt es im ,,Grundlagenvertrags”-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: ,,Das Grundgesetz verlangt (…), daß (…) kein in ihm begründeter Rechtstitel preisgegeben wird, der jetzt oder später ein Argument zur Förderung des Bestrebens nach Wiedervereinigung bieten kann.” Schon jetzt habe es ,,weitreichende Folgen”, dass Polen nicht die vorbehaltlose Anerkennung der deutsch-polnischen Grenze durchgesetzt habe, schreibt die Deutsch-Polnische Gesellschaft. Die unzureichende Grenz-Anerkennung finde ihren Ausdruck in der Debatte über die Umsiedlung der Deutschen (,,Vertreibung”)4) und in den inzwischen in Strasbourg anhängigen Entschädigungsklagen deutscher Umgesiedelter.5)

Deutsche Probleme

Während die Mehrzahl der ,,Deutsch-Polnischen Gesellschaften” in den 1970er Jahren im Umfeld der SPD gegründet wurde, um der ,,Neuen Ostpolitik” Rückhalt in der Bevölkerung zu verschaffen, verfolgt die ,,Deutsch-Polnische Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland” – die älteste ,,Deutsch-Polnische Gesellschaft” – seit ihrer Gründung im Jahr 1950 eine prinzipieller ausgerichtete Politik. Insbesondere bemühte sie sich von Anfang an um eine vorbehaltlose Anerkennung der polnischen Westgrenze. Die Ursachen für die ,,Verwerfungen des deutsch-polnischen Verhältnisses” lägen ,,in den Schwierigkeiten Deutschlands” begründet, ,,zu ruhiger und fruchtbarer Nachbarschaft zu seinen europäischen und insbesondere zu seinen östlichen Nachbarn zu finden”, heißt es in der Zeitschrift der Gesellschaft. Wer dies thematisiere, provoziere ,,den erbitterten Widerstand all derer (…), die (…) der Vorstellung anhängen, dass Deutschland auch in der Gegenwart seinen eigentlichen Platz noch nicht gefunden hat.”6)

1) Appell der Deutsch-Polnischen Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland e.V. an den Deutschen Bundestag zum 60. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs am 8. Mai 1945; www.polen-news.de/appell.htm
2) Christoph Koch: Unsere Arbeit geht weiter. Leit-Referat auf der Hauptversammlung am 11./12. März 2000 zum 50 jährigen Bestehen der Gesellschaft; www.polen-news.de/puw/puw5507.htm
3) nähere Hinweise zum Vertragstext und seinen Implikationen entnehmen Sie bitte dem Interview mit Christoph Koch
4) s. dazu Dialektik der Versöhnung, Stimmungslage: Revision und Hitler, Stalin, Churchill, Roosevelt
5) s. dazu Fristen (I), ,,Geklautes Land” und Recht auf Revanche
6) Christoph Koch: Unsere Arbeit geht weiter. Leit-Referat auf der Hauptversammlung am 11./12. März 2000 zum 50 jährigen Bestehen der Gesellschaft; www.polen-news.de/puw/puw5507.htm

s. auch Totalrevision, Potsdam und Versailles und Nur die Hälfte der Schuld

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Interview mit Christoph Koch
KÖLN – Über die polnische Westgrenze sprach german-foreign-policy.com mit Prof. Dr. Christoph Koch. Koch ist Vorsitzender der Deutsch-Polnischen Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland, die vor wenigen Tagen einen Appell an den Deutschen Bundestag veröffentlicht hat.

german-foreign-policy.com: Herr Professor Koch, die “Deutsch-Polnische Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland” richtet zum 8. Mai 2005 einen Appell an den Deutschen Bundestag. Worum geht es?

Prof. Christoph Koch: Es geht darum, dass die Bundesrepublik endlich die polnische Westgrenze anerkennen soll. Das wird Sie ein wenig verwundern, da jedermann denkt, die Grenze sei im Jahr 1990 anerkannt worden. Tatsächlich ist dies nicht der Fall.

german-foreign-policy.com: Sondern?

Koch: Der deutsch-polnische Grenzvertrag von 1990 hat den gleichen Charakter wie der Warschauer Vertrag von 1970. Beide sind Gewaltverzichtsverträge, nicht Grenzanerkennungsverträge. Das ist in der Bundestagsdebatte über den Warschauer Vertrag von 1970 von den Vertretern der FDP klipp und klargestellt worden, vom damaligen Außenminister und vom FDP-Fraktionsvorsitzenden, und später auch vom eigentlichen Mentor dieses Vertrages, von Egon Bahr. Wenn Sie in den Wortlaut des deutsch-polnischen Grenzvertrags von 1990 hineinsehen, dann erkennen Sie schon in Artikel 1, dass es sich nicht um einen Grenzanerkennungsvertrag handelt, sondern um einen Vertrag zur Bestätigung der Grenze, die zwischen der neuen Bundesrepublik und Polen verläuft. Das heißt, der Vertrag bestätigt die faktische Existenz der Grenze…

german-foreign-policy.com: … die sich ja auch schlecht leugnen lässt…

Koch: … allerdings, das kann jeder Spaziergänger überprüfen. Wenn Sie den Vertragstext weiterlesen, dann finden Sie in Artikel 2 – das ist der Kern des Vertrages -, dass diese Grenze jetzt und künftig unverletzlich ist. “Unverletzlich” ist ein völkerrechtlicher Terminus, der signalisiert: Hier handelt es sich um einen Gewaltverzichtsvertrag. In einem Grenzanerkennungsvertrag müsste das Wort “unantastbar” stehen. “Unantastbarkeit” ist der Terminus für die Anerkennung, “Unverletzlichkeit” ist der Terminus nur für den Gewaltverzicht.

german-foreign-policy.com: Im 2+4-Vertrag steht aber, die Grenzen des vereinten Deutschland sollten “endgültigen Charakter” haben…

Koch: Der 2+4-Vertrag heißt in Wirklichkeit, und das ist wichtig, “Vertrag über die abschließende Regelung mit Bezug auf Deutschland”. Er enthält tatsächlich die Forderung an das vereinte Deutschland, eine abschließende Regelung mit Polen zu treffen. Das heißt, dass die Grenzfrage und die Frage der Gebietsforderungen und der sonstigen Rechtsansprüche zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen abschließend zu regeln sind – in dem Sinne, dass das Territorium des vereinten Deutschland das Territorium der Bundesrepublik und der DDR und nichts weiter ist. Diesen Forderungen hat sich die Bundesrepublik entzogen.

german-foreign-policy.com: Wie das?

Koch: Dazu muss man etwas wissen, was früher als Selbstverständnis der Bundesrepublik jedermann lauthals angedient wurde, heute der Öffentlichkeit aber vorenthalten wird. Die Bundesrepublik betrachtet sich als Nachfolger des Deutschen Reiches von 1871. Nach Auffassung der Bundesrepublik hat dieses Deutsche Reich den 8. Mai 1945 überlebt. Wie es das getan haben soll, darüber gibt es eine ganze Bibliothek von juristischen Ausführungen. Mit dem angeblich überdauert habenden Deutschen Reich gibt sich die Bundesrepublik in staatlicher Hinsicht als identisch aus, in territorialer und personeller Hinsicht allerdings nur als teilidentisch, weil ja Teile des Territoriums und der Personen, die zum Deutschen Reich gehörten, außerhalb des Territoriums der Bundesrepublik angesiedelt sind. Aus der aktuellen Handlungsunfähigkeit des “Reiches” aber wird gefolgert, dass es allen Organen der Bundesrepublik verboten ist, irgendeine Handlung vorzunehmen, die dem angeblich fortbestehenden Deutschen Reich vorgreift, falls dasselbe denn eines Tages seine Handlungsfähigkeit wieder erlangen sollte. Das ist der Revisionsvorbehalt, der über allen außenpolitischen Handlungen der Bundesrepublik liegt. Er ist vom Bundesverfassungsgericht in verschiedenen Urteilen festgezurrt worden, das wichtigste von ihnen ist das Urteil vom 31. Juli 1973 über die Verfassungskonformität des Grundlagenvertrags zwischen der Bundesrepublik und der DDR.

german-foreign-policy.com: Und das alles wirkt sich auch auf den “Vertrag über die abschließende Regelung” aus?

Koch: Ja. Der “Vertrag über die abschließende Regelung” erlaubte die Vereinigung von Bundesrepublik und DDR und ging davon aus, dass daraus etwas entsteht, was von den beiden sich vereinigenden Staaten unterschieden ist: Das “vereinte Deutschland”, von dem im Vertragstext die Rede ist. Die Bundesrepublik aber hat die Vereinigung nicht in der Form eines Zusammenschlusses vorgenommen, sondern als Beitritt der DDR zur Bundesrepublik. Unmittelbar danach sind deutsche Staatsrechtler im Reichstag zusammengetreten und haben der vergrößerten Bundesrepublik bestätigt, dass sie mit der alten Bundesrepublik identisch ist. Das bedeutet zugleich die Identität mit dem Deutschen Reich, das den 8. Mai 1945 überdauert haben soll. Es war ein Schlag ins Gesicht der Alliierten, und die haben das damals auch verstanden. Der französische Außenminister etwa hat sich sehr deutlich dazu geäußert.

german-foreign-policy.com: Eingeschritten sind die Alliierten aber nicht?

Koch: Nein, letztlich haben sie damals einfach die Achseln gezuckt. Der springende Punkt dabei war Polen. Polen hat sich damals so beweglich gezeigt, dass man gesagt hat: Wenn die Polen selber nicht wollen, dann können wir auch nicht weiterhelfen. Es ging um die erwähnte Vorgabe des “Vertrags über die abschließende Regelung”, eine ebenso abschließende Regelung mit Polen zu treffen. Das Ergebnis dieser Vorgabe war der deutsch-polnische Grenzvertrag. Die Polen hatten die unwiederbringliche historische Chance, ihr Land von einem Alpdruck zu befreien, weil sie in diesem Moment die Siegermächte der Anti-Hitler-Koalition auf ihrer Seite hatten. Aber sie waren in diesem Moment vom russischen Ufer schon abgestoßen und noch an kein neues Ufer gekommen. Das hat die deutsche Seite kaltblütig ausgenutzt.

Artikel 1 und 2 des Grenzvertrags habe ich vorhin erwähnt. Die Bundesrepublik hebt oft Artikel 3 des Vertrages hervor, in dem steht: Die Bundesrepublik erhebt keine Gebietsansprüche gegenüber Polen und wird auch in Zukunft solche nicht erheben. Das klingt wunderbar – wenn man nicht weiß, dass damit nur die Bundesrepublik gemeint ist und nicht das angeblich fortbestehende Deutsche Reich, sollte es einmal wieder seine Handlungsfreiheit erlangen. Das alles ist zwar eine abstrakte Rechtsposition, die jedoch reale Tretminen in die politische Landschaft legt. Aus diesem Grunde hat die Deutsch-Polnische Gesellschaft zum 60. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges einen Appell an den Deutschen Bundestag gerichtet und hat ihn aufgefordert, dieser “Deutschland-Doktrin” mit all ihren Auswüchsen endlich den Abschied zu geben, zu erklären: Das ist obsolet, das ist nicht die Grundlage der Beziehungen der Bundesrepublik zu irgendeinem ihrer europäischen Nachbarn und insbesondere nicht zu Polen.




„Und immer wieder Versailles“ KenFM und Willy Wimmer bei den BUCHKOMPLIZEN

https://www.youtube.com/watch?v=tJQSFuXlHpA

Noch nie war ein Deutscher Politiker so nah und deutlich an der Wahrheit, wie es Williy Wimmer in diesem Gespräch darstellt.

Erkenntnis: Das Versailler Diktat war ein Vertrag der ungültig ist, darum muß alles an Deutschland zurückbezahlt werden, das in Folge dieses einseitigen Vertrages dem deutschen Volk abverlangt wurde.Darum ist es um so wichtiger, daß wir unsere Nationalstaat Deutschland wieder handlungsfähig einrichten, denn nur über diesen Nationalstaat wird es uns möglich sein, den Schadenersatz einzufordern.

Wie wahr wie wahr werter Willy und unseren tiefen Dank für diese klaren und beweisbaren Fakten. Das trifft dann aber auch auf deine ehemalige Regierung und auf Deine Partei zu!

Jede Bestrebung, diese zu verhindern ist eine feindliche und terroristische Bestrebung, darunter fallen die aktuellen Bundesstaat- und Freistaatorganisationen, die Staatenbündler, die Exilregierungen, Kommissarischen Reichsregierungen, die GG-146er, die Gemeindegründer, die Deutschlandsleugner, die Preußenverherrlicher gemäß 1850er Verfassung, die sich ernannten Königreiche und die Verfassungsgebende Versammlung. Die Genannten und einige mehr, praktizieren einen erneuten Dolchstoß.

Das Versailler Dikat auch gehandelt als Versailler Friedensvertrag in seiner Abscheulichkeit zu lesen, können Sie in: http://www.versailler-vertrag.de/vv-i.htm

Der Versailler Vertrag wies Deutschland, dem Deutschen Reich und seinen Verbündeten in Artikel 231 die Alleinschuld am Ausbruch des Ersten Weltkriegs zu. Er sah große Gebietsabtretungen Deutschlands bzw. zeitweilige Gebietsbesetzungen, die Internationalisierung wichtiger deutscher Flüsse und den Verzicht auf alle Kolonien vor. Das Reich verlor auf diese Weise dauerhaft 13% seines vorherigen Gebietes und 10% seiner Bevölkerung. Die Gebietsverluste bedeuteten gleichermaßen eine Schwächung der deutschen Wirtschaft, denn wesentliche Rohstoffvorkommen und Produktionsstätten gingen verloren.

Weiterhin sah der Versailler Vertrag die Auslieferung von Kriegsverbrechern, die Auslieferung von Kriegsgefangenen und die temporäre Entmilitarisierung einiger deutscher Gebiete (z. B. Rheinland) vor. Die Stärke des deutschen Heeres wurde auf 100.000 Mann festgesetzt. Schwere Waffen waren den Truppen verboten.

Darüber hinaus belegte der Versailler Vertrag das Deutsche Reich mit enormen Reparationszahlungen, die zum großen Teil auch durch Sachleistungen zu begleichen waren. Er enthielt ferner die Satzung für den Völkerbund, ohne jedoch Deutschland in den Kreis der Mitglieder aufzunehmen.

(Speichert euch den Film ab so lange er veröffentlicht wird, denn wer weiß, ob diese sehr wichtige Erkenntnis wieder zum Schutz der Kapitalisten und Deutschlandfeinde gesichert wird.)




Deutsches Reich, Deutschland, Reichs- und Staatsangehörigkeit 11.11.1918-2019

gelesen: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/deutsches-reich-deutschland-reichs-und-staatsangehoerigkeit-11-11-1918-2019/

Sehr geehrter Wahrheitssuchende zu Deutschland und dem Deutschen Reich,

Versailles gibt es so lange, wie bis die Deutschen endlich erkennen, von wem sie wirklich regiert werden (zionistische „Chasaren-Nichtjuden)“dann muß das Volk noch verstehen, daß das Versailler Diktat nur für die Regierungen der Weimarer Republik, des Nazireiches, der alten BRD und der DDR sowie dem vereinten Deutschland gilt.

Es gilt nicht für das souveräne Deutschland im Deutschen Reich vor dem 01. Januar 1919, da es diesen Vertrag nie unterzeichnet hat.

Auch Sie müssen lernen zu unterscheiden wer wahrhaftig für und mit uns das Ziel erreichen will, denn wenn wir Verräter als Gleichgesinnte betrachten, dann haben es die zionistischen „Chasaren-Nichtjuden“ sehr leicht mit Zersetzung, Geschichtsfälschung und vielen Ubooten, die uns von unserer wahren Heimat fern halten soll. Staatenlose aus den Patrioten-Gruppen und -Bewegungen haben einen Eid geschworen, den sie nicht brechen können (wie bei den Logen), darum sind diese nicht in der Lage das freie Deutsche Reich wieder handlungsfähig herzustellen. Eine erfolgreiche und unbestechliche Zusammenarbeit ist mit denen überhaupt nicht möglich, außer sie kommen frei zu  den institutionalisierten Reichsorganen, die es ab 2008 wieder gibt.

Nun zum Deutschen Reich.

Das Heilige Römische Reich deutscher Nationen, war zu keiner Zeit das wahre Deutsche Reich. Es war ein Zusammenschluß von durch römisch-vatikanischer „Christianisierung“ erschaffenen Gebilde und Organisation. Der damalige Kaiser war abhängig vom Vatikan. Dieses Reich entstand durch Massenmord, Folter und unendlichem Leid der einfachen Menschen. Dieses sogenannte christliche Abendland ist das mörderische Werk der „Hure von Babilon“, gemäß dem kanonischen bzw. römischen Recht.

Unser wahrhaftiges Deutsches Reich – ist der Name für Deutschland und seine Schutzgebiete und hat erstmals in der Geschichte der deutschen Völker, 1871 einen Nationalstaat erschaffen, der durch Otto von Bismarck federführend erschaffen wurde und den Deutschen erstmals einen gemeinsamen Nationalstaat (ewiger Bund) ermöglichte.

Da der Kaiser nicht vom Papst gekrönt wurde, war sein Handeln und das unseres Deutschen Reiches frei und außerhalb vom kanonischen Rechtskreis, vom Piraten-, Handels-, See- und Kirchenrecht, (der Vasallen Roms). (Das Reichskonkordat existiert für das wahre Deutsche Reich überhaupt nicht.)

 Völkerrechtssubjekt ist nicht gleich Völkerrechtsobjekt:

Merke: Ein Name oder ein Bezeichnung für ein Objekt wird groß geschrieben und eine Eigenschaft eines Objektes wird klein geschrieben, so ist die deutsche Schreibweise.

Wenn geschrieben wird, das deutsche Reich, dann meint man das Reich der Deutschen (HRDN, Paulskirchenverfassung, Weimarer Verfassung, GG).

Das Deutsche Reich ab 1871 ist das Völkerrechtsubjekt für Deutschland und seine Schutzgebiet!

So ist das Deutsche Reich ab 1871 das erst, einmalige, völkerrechtliche Deutsche Reich!

Deutscher Kaiser ab 1871, ist auch nur ein Völkerrechtssubjekt (Artikel 11 der Verfassung), denn „Deutscher Kaiser“ ist nur der Name vom Bundespräsidium! Da nur dem König von Preußen der Name Deutscher Kaiser zustand, kann dieser Name „Deutscher Kaiser“ durch Dritte ohne den Gesetzgeber nicht verwendet werden.

Ein Subjekt kann es nur geben, wenn ein Objekt vorhanden ist.

Seit 1871 ist das Völkerrechtsobjekt erstmals in der Geschichte aller Deutschen „Deutschland“ mit dem Namen „Deutsches Reich“. Das Objekt „Bundespräsidium“ erhielt den Namen „Deutscher Kaiser“, somit bleibt das Bundespräsidium als Verfassungsorgan erhalten, auch dann wenn sich der Name ändert, wie z.B. Reichspräsident oder in unserem Fall „Präsidialsenat“.

Zusatzbeispiel , Objekt, Subjekt Mensch:
Dem Objekt Mensch wird ein Name gegeben z.B. Max und nicht max oder max:

Der Mensch Max soll das Familienerbrecht des Familienstammes Mustermann erwerben, so wird eine Geburtsurkunde mit dem Namen Max Mustermann ausgestellt. Im Staat wird dieser Mensch Max als Person Max Mustermann im Personenstandsregister geführt, denn er wurde durch die Geburtsurkunde lebend erklärt . Er genießt nun den Schutz des Staates und das Erbrecht, das ihm durch Staatsrecht zusteht.

-> Ein Mensch ohne Staat hat nur das Naturrecht, sonst gar nichts!
-> Ein Mensch als Person hat das Naturrecht, nun aber auch das Staatsrecht!
-> Ein Mensch ohne Staat, wie im Vereinigten Wirtschaftsgebiet (kanonisches bzw. römisches Recht), hat nur das Recht das einem Vasallen, Sklaven oder Staatenlosen gebilligt wird.

Die einzig wahre Lösung ist das Deutsche Reich, das wir als Kaiserreich kennen, denn darin herrscht das Recht von Reichs- und Staatsangehörigen, die zu ihrem Staat stehen und die Staatsordnung aufrecht erhalten. Auch im Deutschen Reich gab es Untertanen, Vasallen und Staatenlose und die wird es immer geben. Damals wie heute haben nur die rechtsfähigen und geschäftsfähigen deutschen Reichs- und Staatsangehörigen, das Mitbestimmungs-, Wahl-, Beamtenrecht und das Recht eine Firma zu gründen.

Zusatz zur Angehörigkeit die man nur durch ein Dokument, das man besitzt, nachweisen kann:

Das RuStaG 1913 mußte deshalb erschaffen werden, weil es bis zu diesem Zeitpunkt nur das Bundesstaatsangehörigkeitsgesetz “BuStaG” gab, aber es mangelte zum Nationalstaat Deutschland immer noch an einer Staatsangehörigkeit. Da Deutschland nur ein Teil des Deutschen Reiches ist und dieses Deutschland zum ersten deutschen Nationalstaat herangewachsen war, gab man dem neuen Gesetz die Bezeichnung Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (Reichsangehörigkeit zum Deutschen Reich und Staatsangehörigkeit zu Deutschland). Es sei besonders darauf hingewiesen, daß es in § 1 um die deutsche Staatsangehörigkeit geht und nicht um eine BuSta.

Die einzig legitimen Dokumente gibt es bei:  https://www.deutsche-reichsdruckerei.de/

Diese Erklärung darf weiterverteilt werden

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Lorenz, den 11. November 2019
Staatssekretär des Innern und Präsidialsenat




Reaktionszeit und Nationalstaatsbildung 1850-1870

gelesen: https://www.dhm.de/lemo/kapitel/reaktionszeit

Nach der Niederschlagung der Revolution von 1848/49 wurden die nationale Bewegung unterdrückt und demokratische Rechte zurückgenommen. In den meisten deutschen Staaten nahmen mit der im “Bundesreaktionsbeschluss” vom 23. August 1851 legitimierten Beseitigung liberaler Errungenschaften Zensur und politische Verfolgung zu. Am selben Tag hoben die Fürsten die 1848 von der Paulskirchenversammlung beschlossenen “Grundrechte des deutschen Volkes” auf. Der Streit um die Vorherrschaft im Deutschen Bund bestimmte die Politik der Großmächte Österreich und Preußen. Ihr Dualismus stand der Gründung eines Nationalstaates lange entgegen. Erst nach den von Preußen siegreich geführten “Einigungskriegen” gegen Dänemark 1864, Österreich 1866 und Frankreich 1870/71 erfolgte am 18. Januar 1871 die von vielen Deutschen lang ersehnte Reichsgründung.

Arnulf Scriba
6. September 2014



Die BRD ist nicht Deutschland

gelesen: https://www.deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst/die-brd-ist-nicht-deutschland-als-ganzes/

Die BRD ist nicht Deutschland

Beschreibung unserer Dokumente

http://deutsche-reichsdruckerei.de/daten/Beschreibung-Dokumente-des-Deutschen-Reiches.pdf

Es darf verstanden werden, daß die BRD und ihre Vasallen nur das tut was sie darf, darum macht es aus deren Sicht Sinn, die Deutschen im Vereinigten Wirtschaftsgebiet als Staatenlose und Rechtlose zu führen. Die Folge daraus (so meint die BRD) ist, daß deren Handlungen aus der Privathaftung sind. Da täuscht sich allerdings der Vasall, denn das Deutsche Reich hat sich geordnet und läßt über dem Deutschen Reichsanzeiger mit Geduld und Sorgfalt grüßen

Zitat des “Bayrischen Freistaats-Ministerium” des Inneren.
“Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde
(Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepaß sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, daß der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.”
Achtung: Alle Urkunden und Ausweise durch Behörden der BRD sind (reichsrechtlich) nichtig und eine Täuschung.

Die Täuschungen der BRD sind auch im aktuellen StAG zu finden. Wer lesen kann ist im Vorteil!

Selbst in den Menschenrechten der UN (okroyiertes Treuhand) ist dies verankert:
Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Artikel 15
1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

Dies bekräftigte ebenfalls das sogenannte Bundesverfassungsgericht durch das Urteil

Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 25. Juli 2012
2 BvF 3/11 – 2 BvR 2670/11 – 2 BvE 9/11 –
https://www.bundesverfassungsgericht.de/…
Was bekräftigt, das rückwirkend seit 1952 keine Gesetzgebenden Organe am Werk waren und sind, und somit jede Rechtsprechung und Änderung als Nichtig und ungültig anzusehen sind!

Ebenfalls die Urteile:1. Das Deutsche Reich existiert fort siehe Urteil des BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363] 3.Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft. (vgl. BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363))
Dieser Mangel wurde durch den Bundesrath und den Volks- Reichstag behoben seit 2009 !

Siehe Art. 146 GG (okroyiertes Grundgesetz)
“Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.” (nicht wird und beschlossen heißt nicht gegeben!) Und das kann nur die Verfassung von 1871 sein!

Der Art. 116 des okroyierteb GG läßt nur vermuten, daß Sie ein Deutscher sind.Somit kann die BRD durch die Verantwortungslosigkeit der Heimatdeutschen, sogenannten Einbürgerungen durchführen?

Das okroyierte GG beruft sich offenkundig auf die Weimarer Verfassung von 1919 !
Die okroyierte Weimarer Verfassung ist ein Ermächtigungsgesetz des “auserwählten Volkes”!
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 140 Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.

Diese okroyierte Weimarer Verfassung besagt aber:

Konkurierende Gesetzgebung
http://de.wikipedia.org/wiki/Konkurriere…
Artikel 31 des Bundesrecht bricht Landesrecht
Artikel 13 der Weimarer Verfassung Reichsrecht bricht Landesrecht
Artikel 2 der Deutschen Reichsverfassung Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor.
Wenn also das Reich ein Gesetz wie z.B § 203 StGB in Kraft gesetzt hat, dann kann die BRD, da sie im Geltungsbereich des Deutschen Reiches handelt nicht einen gleichnamigen § 203 StGB mit anderem Text anwenden. Hier steht eindeutig Reichsrecht geht vor Landesrecht. Die BRD kann höchstens Landesrecht betreiben, da das Deutsche Reich die übergeordnete Ordnung ist, gilt der Text des Reiches.
Wäre die Weimarer Verfassung z.B. die richtige, dann hätten wir die gleiche Situation, da die WRV in Artikel 178 Absatz 2 folgendes in Kraft hält. Zitat: “Die übrigen Gesetze und Verordnungen des Reichs bleiben in Kraft,…”  und mit Artikel 13 das damaligen Kaiserreichsgesetzen das Vorrecht erteilt hat.

Die Folgende Liste, zeigt ihnen wie der geschichtliche Ablauf war und wir sollten nicht Äpfel mit Birnen vergleichen

Geschichtlicher Ablauf der Reichsangehörigkeit von 1870 bis 1913
1870 BuStAG Inland (Bundesstaatsangehöriger)
1871 RuStAG durch Artikel 2 der Reichsverfassung
1884 Erwerb von Kolonien bis 1888
1906 Die Staatsangehörigkeit in den Kolonien erläutert von Dr. Herbert Hauschild
1906 Die Reichs- und Staatsangehörigkeit als Grundlage des RG v. 1.6.1870
1913 RuStAG zu finden unter: http://deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/RuStAG-1913/
§1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat
oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.

Was nachfolgend erläutert wird ist nichtig und gilt nur frü das staatenlose BRD-Personal, allerdings nicht für die Reichs- und Staatsangehörigen, da dieses nur Handlungen von Fremdverwaltungen waren. Es soll nur dem Verständnis dienen.

RoStAG Doppelte Staatsangehörigkeit 1913 RuStAG 1913 erläutert von Hermann Weck
Staatsangehörigkeit
Reichsangehörigkeit
Unmittelbare Reichsangehörigkeit
Die drei Begriffe kann man nur verstehen, wenn man die Grundlagen der deutschen Staatsverfassung kennt. Diese Grundlagen sind für den Rechtsunkundigen nicht leicht zu erfassen. Sie weichen von den im Volke herrschenden Vorstellungen erheblich ab.
1928 Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht erläutert von Dr. Walter Schätzel
5. Mittelbare und unmittelbare Reichsangehörigkeit
Das StAngG. von 1870 kannte nur die mittelbare Reichsangehörigkeit. Die unmittelbare RAng. ist ein Produkt der auswärtigen und kolonialen Ausdehnung des Reiches. Sie ist trotz des Verlustes des deutschen Kolonialreiches nicht von selbst fortgefallen.
Die deutsche Staatsangehörigkeit wurde am 14.07.1933 beschlossen und sprachlich
eingeführt. RGBl. I S 480. Sie wurde diktatorisch (Faschismus) und unter Zwang eingeführt und verordnet. RGBl. I S 85
1934 Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit v. 05.02.1934
Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit) R = StAG Auflage 1936 Neues Staatsrecht Seite – 54 II 1. a) R = StAG
Die Reichsangehörigkeit wird unmittelbar als deutsche Staatsangehörigkeit erworben.
1946 Amtsblatt für Schleswig-Holstein Anordnung der Militärregierung Seite 23/24
Gültigkeit der deutschen Staatsangehörigkeit. Die Zwangsangehörig. bleibt bestehen.
1949 Grundgesetz für die BRD
Art. 16 Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.
1959 BGBl. Teil III Nichtamtlicher Teil
100 1 Grundgesetz für die BRD 23.05.1949
102 1 RuStAG 1913
102 2 R =StAG 1934
102 3 Verleihung der d. StAng. entscheiden die Einbürgerungsbehörden 1935
1999 Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts BGBl. I Nr. 38
BGBl. Teil III
102 1 RuStAG 1913 bereinigt StAG 1913
2010 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG 1913) BGBl. I S. 1864
BGBl. Teil III
102 2 R = StAG 1934 Reichsangehörigkeit = unmittelbare deutsche
Staatsangehörigkeit, ist beseitigt
102 1 StAG 1913 unmittelbare deutsche Staatsangehörigkeit ?
§ 1 Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
§ 1 Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die Staatenlosigkeit besitzt.
Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit
Reisepass / BPA Staatsangehörigkeit DEUTSCH Glaubhaftmachung = Wahrscheinlichkeit
Ab 1934 Nazi-Staatsangehörigkeit 08.12.2010 Staatenlos
08.12.2010 BRD Staatsangehörigkeitsausweis?
Ab dem 08.12.2010 ist jeder Deutscher staatenlos.

Und was haben Staatenlose für Rechte? Keine! Deshalb gibt es auch keine Entmündigungen in der BRD mehr, da man sie alle bereits entmündigt hat! Und unter Betreuung stehen sie auch.

Das aktuelle StAG verrät sich schon durch den Link selbst! (/rustag/)
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 13.11.2014 I 1714
Ausfertigungsdatum: 22.07.1913 zu der Zeit gab es die BRD noch gar nicht!
wozu diese nicht berechtigt sind !

Die Entstehung der BRD ist zu finden in der Militärregierung – Deutschland
Amerikanische Zone Proklamation Nr. 2 vom 19. September 1945

Nochmal zum besseren Verständnis: Die BRD war und wird nie ein Staat werden, da sie die Verwaltung des Vereinigte Wirtschaftsgebietes ist. Die BRD hatte nie und wird auch nie staatlich anerkannte Beamten und Bedienstete haben, somit sind Amtsausweise, Dienstausweise, Urkunden aller Art, Anträge, Steuererhebungen, Gebührenerhebungen, Gewerbeanmeldungen, Einbürgerungen, Ämter und Behörden also alle Handlungen nichtig und terroristisch – es haftet immer der Täter, auch dann wenn er es noch nicht glauben will, denn alle BRD-Vasallen sind Staats-Terroristen.

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Wichtiger Hinweis: Bei den derzeit angeboten sogenannten Ausweisen, so auch denen der BRD, werden falsche Postleitzahlen, falsche Adler und falsche Druckereien vorgetäuscht. Zusätzlich darf verstanden werden, daß auch in einem durch Staatenlose und Terroristen regierten Gebilde, es nur ein legitime Regierung geben kann und in einem souveränen Deutschen Reich es nur eine legitimierte und berechtigte Deutsche Reichsdruckerei gibt, sowie nur ein Reichsamt des Innern. Der Adler der Fremdverwalter wie z.B. die BRD ist der der “Weimarer-Republik-Adler” aber nicht der des wahren Deutschen Reiches.

Verantwortlich für diesen Text zeichnet sich das Reichsamt des Innern




Wenn das gesamte System zusammenbricht, wird Gold für den Neubeginn benötigt

gelesen: https://kopp-report.de/zentralbank-publiziert-verblueffende-warnung-wenn-das-gesamte-system-zusammenbricht-wird-gold-fuer-den-neubeginn-benoetigt/

Tyler Durden

Verblüffende Warnung der Zentralbank: »Wenn das gesamte System zusammenbricht, wird Gold für den Neubeginn benötigt«

Es sind nicht nur die Blogs von »Verschwörungstheoretikern«, die seit 11 Jahren davor warnen, dass ein währungspolitischer Neustart unvermeidlich ist und es nur eine einzige praktikable Rückfalloption gibt, sobald das Vertrauen an Fiatgeld verloren gegangen ist. Mark Carney hat es kürzlich angedeutet – die einzige Lösung sei ein Goldstandard. Jetzt stimmen auch die Zentralbanken in den Chor der Untergangspropheten ein.

Ein von der niederländischen Zentralbank De Nederlandsche Bank (DNB) veröffentlichter Artikel hat viele Leser mit der folgenden Behauptung schockiert: »Wenn das System zusammenbricht, können die Goldvorräte als Grundlage für einen Neuaufbau dienen. Gold stärkt das Vertrauen in die Solidität der Zentralbankbilanz und erzeugt ein Gefühl von Sicherheit.«

Düstere Prophezeiungen eines bevorstehenden Finanzcrashs sind keineswegs neu. Generell finden diese Berichte jedoch wenig Aufmerksamkeit im Mainstreamdiskurs. Wie Mario Draghi in den letzten Jahren bereits mehrfach darauf hingewiesen hat, reicht die reine Darstellung eines »Weltuntergangsszenarios« bereits aus, dass genau die Prophezeiung eintritt, vor der einst gewarnt wurde.

Daher ist es mehr als nur erstaunlich, wenn sich Mainstream-Finanzinstitute über die Vorzüge von Währungsgrundlagen äußern, die kein Fiatgeld sind und deren Ressourcen ohnehin knapp sind. Heuchlerisch sind auch die widersprüchlichen Methoden der Zentralbanken und Institutionen, die regelmäßig auf der ganzen Welt praktiziert werden. Schließlich veröffentlichte der IMF erst vor wenigen Monaten ein Dokument, in dem der in den 1870er Jahren eingeführte Goldstandard in Deutschland angeprangert und als Auslöser für Instabilität im globalen Währungssystem bezeichnet wurde.

Heute hingegen räumt die niederländische Zentralbank ein, dass Gold das Währungssystem nicht destabilisiert hätte und die einzige Rettung sein würde, wenn alles zusammenbricht.

In dem Artikel mit dem Titel DNB’s Gold Stock heißt es:

»Ein Goldbarren behält seinen Wert auch in Krisenzeiten. Damit ist er das Gegenteil von ›Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren‹, die allesamt mit Risiken verbunden sind, und deren Preise verfallen können.«

Laut neuesten Daten des IMF besitzt die DNB 615 Tonnen (15 000 Barren) Gold, das in Amsterdam gelagert wird. Andere Depots befinden sich in Großbritannien und Nordamerika. Der Wert dieser Goldreserven liegt bei über 6 Milliarden Euro (6,62 Milliarden Dollar). Im Artikel wird kurz erläutert, warum Gold als »Vertrauensanker« für die Weltwirtschaft so wichtig ist: »Gold ist … der Vertrauensanker für das Finanzsystem. Wenn das gesamte System zusammenbricht, bieten Goldvorräte die nötige Deckung für den Neuanfang. Gold gibt Vertrauen in die Macht der Bilanz der Zentralbank.«

Warum wird plötzlich etwas zugegeben, was Finanzexperten schon seit Jahren ankündigen? Vielleicht ist es darauf zurückzuführen, dass die Bank am 7. Oktober verkündet hat, bald einen großen Teil ihrer Goldreserven in »das neue DNB Cash Center auf das Militärgelände in Zeist« zu verlegen.

Bereiten sich die Niederlande etwa auf den großen Crash vor? Dies würde zumindest erklären, warum die wertvollsten Güter in eine militärische Anlage verlagert werden sollen.

Bitcoin.com bringt es mit einer gewissen Ironie auf den Punkt: »Für die DNB ist das keynesianische, inflationäre Spiel des globalen Währungssystems nichts Neues. Ein System, das einem Schneeballsystem gleicht, welches sich mehr auf Gewalt und blinden Glauben stützt, als auf ein solides ökonomisches Prinzip. Ungeachtet dessen kennen die zentralisierten Finanzkräfte der Welt die tatsächliche Situation, weshalb harte Vermögenswerte wie Gold gehortet und gebunkert werden. Einzelne Bewohner dieser geopolitischen Jurisdiktionen werden wiederum jeden Tag ermutigt, unaufhörlich Geld auszugeben und sich weiter zu verschulden, um letztlich unsolide Volkswirtschaften zu stützen«.

Es ist kein Zufall, dass die niederländische Zentralbank bei der Vorbereitung auf den finanziellen Zusammenbruch auch gegen Kryptowährungen und Krypto-Wallets vorgehen will. Ihre Erklärung lautet: »Unternehmen, die Umtauschdienste zwischen Kryptowährungen und normalem Geld anbieten, sowie Krypto-Wallet-Anbieter, müssen sich bei De Nederlandsche Bank registrieren.«

Während der Drang nach KYC/AML-Transparenz weltweit immer mehr zunimmt, werden Billionensummen in Offshore-»Steuerparadiesen« gelagert. Bemerkenswert an diesem Angriff auf Krypto-Geld – das vielfach als eine moderne, effizientere Form von Gold betrachtet wird – ist aber die Tatsache, dass Regulierungen und Restriktionen der Zentralbanken als Mittel zur Einlagerung kostbarer Vermögenswerte anerkannt werden. In diesem Fall betrifft dies nicht die Goldbarren, sondern Bitcoin und andere Kryptowährungen.

Dass uns eine »große Währungsreform« bevorsteht, darauf deuten auch andere Zentralbanken diskret hin. Die massive Rückführung physischen Goldes von der New York Fed an verschiedene Zentralbanken europäischer Länder – wie Deutschland und Österreich – spricht hierbei für sich.

Wir sind zuversichtlich, dass die Treuhänder des derzeitigen Establishments – wie etwa andere Zentralbanken und der IMF – freundlich genug sein werden, ihren Bürgern rechtzeitig ans Herz zu legen, ihr Fiatgeld in harte Vermögenswerte wie Gold umzutauschen. Es wäre jedoch nicht das erste Mal, wenn sie es nicht tun.

Quelle: Zerohedge

Dienstag, 15.10.2019




BRD eventuell BananenRepublikDeutschland 2019 die verbotene Frage zum Kulturmarxismus

gelesen in: https://www.journalistenwatch.com/2019/09/04/deutschland-2019-nichts-funktioniert/

Deutschland 2019: Nichts funktioniert
von Max Erdinger

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Der langjährige SPIEGEL-Chefredakteur Stefan Aust hat in der „Welt“ eine ellenlange Betrachtung zum Verfall in unserem Land veröffentlicht. „Deutschland außer Betrieb“ hat er sie betitelt – und sie ist nicht nur ein journalistisches Meisterwerk, sondern zugleich auch der Beleg dafür, daß selbst die Wegbereiter in dieses abschmierende Deutschland – und Stefan Aust ist jahrelang einer der mentalen Wegbereiter gewesen –  allmählich erkennen können, welcher Irrweg seit Jahrzehnten beschritten worden ist, und wie sich die Schritte gerade zur Zeit weiter beschleunigen. Deutschland rennt schon fast in Richtung Drittklassigkeit und Bananenrepublik. Die Einblicke und die Details, die Aust liefert, sind nicht nur alarmierend, – sie sind schockierend. Wir Deutschen können so nicht weitermachen, ohne daß uns die ganze Welt demnächst für völlig durchgeknallt hält.

Endlose Baustellen, brüchige Brücken, verspätete Züge, langsames Internet, marode Schulen, vermurkste Energiewende: Vieles läuft in Deutschland nicht mehr so, wie es sollte. Realität und Wunschdenken driften weit auseinander.„, schreibt Aust in seinem ersten Absatz. „Vieles„? – Ich hätte „Nichts“ genommen, auch auf die Gefahr hin, vielleicht zu übertreiben. Ich glaube aber, realiter sind wir näher an „Nichts“, als an „Vieles„. Austs zentraler Satz stimmt aber: Realität und Wunschdenken driften tatsächlich weit auseinander. Doch noch nicht einmal das wollen die Verantwortlichen wahrhaben.

Zeit, einmal über ein Zitat von Thomas Sowell nachzudenken. Der berühmte US-Ökonom sagte sinngemäß, es sei wahnsinnig, anzunehmen, daß sich die Dinge zum Guten entwickeln würden, wenn man seine Verantwortung an Stellvertreter delegiert, die keinen Preis dafür bezahlen müssen, wenn sie Mist bauen. Damit hat er den deutschen Grundirrtum ganz gut beschrieben.

Die Idee eines Volksverteters

Die Idee, daß sich ein Volk aufs Arbeiten konzentieren kann, wenn es sich die Zeit, die es bräuchte, um sich mit Politik zu beschäftigen, dadurch spart, daß sie die politischen Angelegenheiten an sogenannte Volksverteter delegiert, hing an einer Voraussetzung, die heute nicht mehr existiert. Die Voraussetzung war, daß die Vertreter willens sind und förmlich darauf brennen, der Allgemeinheit die eigene Nützlichkeit unter Beweis zu stellen und dafür Ruhm und Ehrungen einzuheimsen. Die Ehrungen gibt es heute für nichts. Und vom Ruhm alleine kann man sich nichts kaufen. Angela Merkel hat kürzlich ihren siebzehnten Ehrendoktortitel erhalten. Wofür, um Himmels Willen?

Der heutige Volksvertreter, der ja, wie vorgesehen, aus dem Volk kommt, tickt selbstverständlich nicht anders als das Volk selbst. Er hat schließlich, zumindest in seinen Jugendjahren, in etwa dieselbe Sozialisation durchlaufen wie diejenigen, die er heute eigentlich vertreten soll. Aber sein Posten ist nicht mehr Aufgabe, sondern Resultat einer Karriere, die er selbst gemacht hat – und das Volk, das er eigentlich vertreten soll, eben nicht. Der ehemalige Volksverteter wähnt sich heute als über dem Souverän stehend, er sieht sich als einen Erfolgsmenschen, nicht als einen im Dienste des Souveräns stehenden. Er hat eine Karriere gemacht, ist unter Ellenbogeneinsatz die Erfolgsleiter hochgestiegen. Und zwar zu seinem eigenen Fortkommen, zum eigenen Wohl und Frommen. Was interessiert ihn das Volk? Er wird nie etwas sagen, das seine eigene Karriere gefährdet, und wenn er insgeheim zehnmal denkt, daß er eigentlich etwas sagen müsste, das gegen den Strich gebürstet ist.

Ob seine Karriere fortbesteht und sich entwickelt, hängt nicht mehr vom Volk ab, sondern von den Parteimächtigen, denen er nach dem Munde zu reden hat, will er keine materiellen Verluste gewärtigen müssen. Er steigt in einem hierarchischen System auf – oder ab. Abstieg ist das Letzte. Es gibt Leute, die ihn degradieren könnten. Das Volk ist das nicht. Hat denn das Volk nicht alle Möglichkeiten, selbst Karriere zu machen? Das Volk soll zu ihm hochblicken, schließlich macht er doch vor, wie Karriere geht. Das Volk braucht sich doch nur ein Beispiel an ihm zu nehmen. Sind denn nicht alle ganz wahnsinnig frei? Haben wir denn nicht die gesetzliche Chancengleichheit bei der Bildung und auch sonst alle möglichen Gleichstellungen? Haben wir denn nicht eine klassenlose Gesellschaft? Wollen wir denn nicht alle dasselbe, nämlich Geld, viel Geld? Je mehr, desto besser? Was hat uns dieses gestrige Geschwätz zu interessieren, demzufolge es immaterielle Werte gibt, die zu verteidigen und hochzuhalten es gilt? – Schönschwätzen kann der Politkarrierist selber. Eine seiner leichtesten Übungen. Das hat er von der Pike auf gelernt. Deswegen ist er geworden, was er heute ist. Das Volk soll ihm einfach zuhören. Für den „Volksvertreter“ selbst gibt es keinerlei Veranlassung, Wolkenkuckucksheim zu verlassen. Es läuft doch alles ganz prächtig?

So hat Aust das nicht geschrieben, aber ich denke, so ist es. Wir Deutschen sind ein Volk, für das sich niemand mehr krummlegt, vor allem die nicht, die eigentlich dazu gewählt sind, genau das zu tun. Wir haben keine Regierung. Was wir haben, sind ein paar sichtbare Marionetten, die vor der Fassade der Demokratie ihren Tanz aufführen, um die Illusion aufrecht zu erhalten, wir hätten noch Volksvertreter. Solange die Illusion lebt, herrscht gesellschaftlicher Frieden. Wenigstens einigermaßen. Es war schon einmal sehr viel besser, aber was soll´s? Und wenn es endgültig gar den Bach runter geht: Der „Volksverteter“ weiß schon, wie er sich und seine Kröten in Sicherheit bringt.

Auch im Bürgerkrieg werden die Schwulen heiraten dürfen, während im Hintergrund eine Autobahnbrücke zusammenbricht. Das ist doch immerhin schon etwas? Vor dreißig Jahren hätte es das selbst zu Friedenszeiten und bei intakter Infrastruktur nicht gegeben. Soll keiner sagen, der Volksvertreter hätte nichts geleistet. Das wäre schon ungerecht ihm gegenüber. Den Verdacht, daß er entlang seines eigenen Präfernzutilitarismus bei der Beurteilung dessen, was ungerecht sei, sehr selbstgerecht sein könnte, läßt die Demokratiemarionette natürlich nicht an sich heran. Nichts verdirbt die Freude am eigenen Erfolg zuverlässiger, als ein schlechtes Gewissen.

Überhaupt: Gewissen. Auch so ein überkommener Begriff. Nützlich ist er nur, wenn man ihn verwendet, um anderen klarzumachen, daß sie gefälligst eines zu haben hätten. Deutschland 2019: Das Land der selbstgerecht vor sich hindilettierenden Karrieristen in der Ignoranz. Wer vor fünfzig Jahren die Aufnahmeprüfung fürs Gymnasium nicht geschafft hätte, – vor 25 Jahren hat er sie geschafft, wenn er überhaupt noch eine ablegen musste. Wer vor fünfzig Jahren noch den Beruf des Maurers erlernt hätte, eben weil er ein Gymnasium nie von innen gesehen hat, der hat heute seit 17 Jahren Abitur und seit 9 Jahren sein Staatsexamen. Womöglich wird er heute als heißer Kandidat für den SPD-Vorsitz gehandelt. So schön gerecht ist die Welt, wenn man vorher nur fleißig eine sozialdemokratische Bildungsreform nach der anderen vom Stapel gelassen hat. – „Schreim Sie ihrn Bumstagsabgottneten nach Gehöhr wen sie was von ihm wolln. Er had nich blos den Asch offn für sie sondern auch seine Ohrn. Schreim sie ihn auf Meinbumstag.de

Stefan Aust kommt in der „Welt“ vom Hundertsten ins Tausendste. Das geht los mit der Bauruine BER, an der seit 13 Jahren herumgemurkst wird, ohne daß ein seriöses Datum für die Fertigstellung des Flughafens „Willy Brandt“ zu nennen ist, geschweige denn eines für seine Inbetriebnahme. Der Bau steckt im Dschungel von Bauvorschriften und Sicherheitsstandards fest. Allein 300 Katastrophenszenarien wurden durchgespielt, um jedes erdenkliche Sicherheitsrisko auszuschließen. Keiner der politisch Verantwortlichen für dieses skandalöse Desaster hat irgendwelche Konsequenzen zu befürchten. Es geht weiter mit dem E-Auto und den Eichvorschriften für Ladesäulen, mit dem Wahnsinn der Energiewende und etlichem mehr, wie beispielsweise der Tatsache, daß die Deutsche Bahn der größte Einzelabnehmer von Glyphosat ist, während der Chemiegigant Bayer den Produzenten von Glyphosat, Monsanto, aufgekauft hat und nun mit milliardenschweren Zahlungen an vermeintliche Glyphosat-Opfer in den USA konfrontiert ist, was der größten Wertvernichtung einer deutschen Chemie- Aktie in der Geschichte des DAX gleichkommt, ehe Aust dann zum sichtbarsten Beweis jener wahnsinnig grünen Beklopptheit kommt, die jeden heimatliebenden Vernunftmenschen und Tierfreund auf die Palme bringt: Die Verspargelung unserer herrlichen Landschaften mit vogel- und fledermauskillenden Windrädern.

Stefan Aust schreibt: „Eine moderne Windkraftanlage erreicht mit ihren Flügeln eine Höhe von 200 Metern, was etwa einem Hochhaus mit 70 Stockwerken entspricht. So etwa die Windkraftanlage E-126 von Enercon bzw. 5 M von REpower. Der Stahlbetonturm ist 135 Meter hoch und wiegt 2.800 Tonnen. Das Maschinenhaus, das auf den Turm gesetzt wird, wiegt 120 Tonnen, was dem Gewicht von rund 80 PKW entspricht. Daran wird der Generator mit einem Gewicht von 220 Tonnen, entsprechend etwa 210 PKW befestigt. Damit das Windkraftwerk sicher steht, ist ein entsprechendes Fundament erforderlich. Dieses hat einen Durchmesser von 20 bis 30 Metern und eine Tiefe bis zu vier Metern. Dafür werden 1.300 Kubikmeter Beton und 180 Tonnen Stahl verbaut. Insgesamt hat das Fundament ein Gewicht von 3.500 Tonnen. Bei einer Tiefgründung werden zusätzlich etwa vierzig 15 Meter lange Betonpfeiler in den Boden gerammt. Das Gesamtgewicht eines solchen umweltschonenden Windkraftwerkes liegt bei etwa 7.000 Tonnen. Da muss es sich häufig – und am besten konstant – drehen, um seine Baukosten sowie den CO2-Fußabdruck wieder einzuspielen. Das ist nicht ganz leicht, denn für die Herstellung von einer Tonne Zement ist jeweils etwa eine Tonne CO2 nötig. Zement gilt als der heimliche Klimakiller, produziert diese Industrie doch mehr CO2 als der gesamte globale Luftverkehr. Schätzungen zufolge gehen 8 Prozent der globalen CO2-Emissionen auf das Konto der Zementindustrie. Wäre sie ein Staat, so läge sie bei den CO2-Emissionen hinter China und den USA global an dritter Stelle.

Verbotene Frage

Im Zusammenhang mit dem ganzen Wahnsinn gibt es eine zentrale, absolut verbotene Frage, die öffentlich zu stellen überhaupt nur jemand wagen kann, der selbst dann noch seinen Mund aufmachen würde, wenn er die ganze Welt gegen sich wüsste. Das ist die Frage, ob es sich bei der unbestreitbaren zeitlichen Korrelation zwischen dem von Aust so zutreffend beschriebenen Wahnsinn und der seit einem halben Jahrhundert laufenden, ubiquitären Frauenermächtigung tatsächlich nur um eine zufällige Korrelation handelt, oder ob es einen kausalen Zusammenhang gibt. Das ist die Frage, mit der man sich zuverlässig zwischen alle Stühle setzen kann. Kein Grund allerdings, sie nicht zu stellen. Ich halte sie tatsächlich für eine sehr wesentliche Frage bei der Suche nach Antworten zur Erklärung des beklagenswerten Zustandes, in dem sich unser Land unzweifelhaft befindet. Meinereiner findet es schon höchst verdächtig, daß niemand auch nur daran denkt, nach einem halben Jahrhundert begeisterter Frauenveneration einmal ein Zwischenresümee zu ziehen, um zu überprüfen, was genau eigentlich wahr geworden ist von den Versprechungen, die vor einem halben Jahrhundert gemacht worden sind. Fast habe ich den Eindruck, niemand getraut sich, es wissen zu wollen. Von Schuldzuweisungen an die Gesamtheit aller Frauen bin ich dabei allerdings weit entfernt. Jeder tut, was er kann. Und wenn er etwas nicht kann, es aber tut, weil er es aus egalitärideologischen Gründen tun muß oder tun zu müssen glaubt, dann wären die Resultate eben dementsprechend. Von Verwunderung bin ich deshalb ebenfalls weit entfernt.

Die diskursbeherrschende, medienkontrollierende, internationalsozialistische Gesinnungsmafia der Kulturmarxisten, diese pestilenzartige Geißel unseres Vaterlandes, spricht gern vom „sozial konstruierten Geschlecht“ und von „Geschlechterrollen“, welche überwunden werden müssen. Besonders auf Korn genommen- und praktisch vernichtet haben sie dabei den alten Patriarchen. Der war nach linker Lesart ein mit Privilegien überhäufter, schwer neurotischer und tyrannischer Sack, der Quell allen Frauen- und Kinderleids. Darauf will ich gar nicht näher eingehen. Mir geht es hier um etwas anderes. Ganz offensichtlich hat die Linke übersehen, daß er außer einer Heimsuchung für alle übrigen „die Menschen“ zu sein, auch über gewisse Qualitäten verfügte, die heute schmerzlich vermisst werden. Eine sehr wesentliche dieser Eigenschaften ist seine Bereitschaft gewesen, Verantwortung zu übernehmen, Schutz zu gewähren und sich in den Dienst an Anderen zu stellen, um dabei abseits aller auf sich bezogenen, materialistischen Interessen an Sozialprestige zu gewinnen, eine honorige Person zu sein, vor der die Anderen den Hut zogen, wenn sie ihm auf der Straße begegneten.  Zu Zeiten des Patriarchen gab es noch den Begriff „Ehrenmann“. Wer noch weiß, was unter einem Ehrenmann zu verstehen gewesen ist, der erhebe sich und zeige mir einen, den ich noch nicht selbst als solchen identifiziert hätte. Eine Handvoll gibt es noch – und sie werden übelst angefeindet.

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Vielen Dank Herr Max Erdinger