Wie die „Holo-Protagonisten“ über § 130 StGB der BRD berichten

Vorab zum nachdenken, prüfen und verstehen:

Das Strafgesetzbuch (StGB) der BRD kann seit Jahren keinen Geltungsbereich (o.Gb.) vorweisen und wurde nicht von gesetzgebenden Organen des souveränen Deutschland gegeben und beschlossen, sondern von gewerblich geführte Institutionen eines Vereinigten Wirtschaftsgebietes.
Der StGB § 130. Volksverhetzung zu lesen in: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html gilt NICHT für Antifaschisten, Linksratikale, die Antonio Amadeus-Stiftung, Sonnenstaatländler, sogenannte semitische Religionsgemeinschaften und einige mehr.

Das tatsächliche StGB des Deutschen Reiches (nie außer Kraft getreten und auch nie vom Reichstag und Bundesrath gändert) kennt keine Klassenunterschied und meint „jede Person“ zu finden hier unter:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/strafgesetzbuch/
Zitat: StGB 130. „Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.“

Da dieses Gesetz (o.Gb.) verstärkt gegen Bürger angewandt wird, die nachweislich den semitischen Holocoust abstreiten, schauen wir uns den Sinn dieses Wortes, gemäß den aktuellen öffentlichen Meinung an. Zitat aus Wiki: „Der Holocaust[ˈhoːlokaʊ̯st, holoˈkaʊ̯st] (englisch, aus altgriechisch ὁλόκαυστος holókaustos „vollständig verbrannt“.
Frage: Wäre es auch Volksverhetzung, wenn die Deutschen den „Höllensturm“ in Dresden und vieler anderer deutscher Großstädte, als Holocoust bezeichnen würden und deshalb den Frieden stören? Wenn nein, dann sollten wir endlich aufhören den Holocoust in Dresden zu verleugnen!

Weitere Fragen soll jeder Wahrheitssuchende selbst recherchieren, wie z.B.
a) Wenn es in einem Land zwei Strafgesetzbücher gibt (das der BRD und das des Deutschen Reiches), welches gilt, welches gilt nicht und welches gilt im Sinne der konkurierenden Gesetzgebung vorrangig?
b) Was bedeutet Reichsrecht geht vor Landesrecht?
c) Zitat aus dem aktuellen EGBGB der BRD, Artikel 50:Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft. Sie treten jedoch insoweit außer Kraft, als sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder aus diesem Gesetz die Aufhebung ergibt.
d) Ist eine Relgionsgemeinschaft auch ein Volk?
e) Ist der Begriff „Volk“ nach römischen Recht, die Bevölkerung oder das Volk der Staatsdiener?
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Nun zum Bericht gelesen: http://www.lotta-magazin.de/ausgabe/57/der-130-stgb

Von

Der § 130 StGB – Volksverhetzung

Was ist eigentlich Volksverhetzung?

Viele verbinden mit dem Begriff Volksverhetzung vor allem die Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung und sehen ihn als spezifischen Anti-Nazi-Paragraphen an. So einfach ist es aber leider nicht: Zum einen kann die Strafnorm auch gegen andere Positionen gewendet werden, zum anderen gibt es viele eindeutig rassistische und nazistische Äußerungen, die nicht bestraft werden.

Der Straftatbestand der Volksverhetzung in § 130 des Strafgesetzbuches (StGB) umfasst zwei verschiedene Arten von Taten: In den Absätzen 1 und 2 bestraft er bestimmte Angriffe auf die klassischen Zielgruppen nationalsozialis­tischer Propaganda, aber auch auf andere „Teile der Bevölkerung“. In den Absätzen 3 und 4 greift er bestimmte klassische Inhalte nationalsozialistischer Propaganda an. Dabei erfasst er aber nicht jede eindeutige Äußerung im Sinne des NS, auch nicht jede öffentliche.

Aufstacheln zum Hass gegen Minderheiten…

Nach § 130 Abs. 1 StGB wird bestraft, wer gegen bestimmte Gruppen oder Einzelne wegen ihrer Mitgliedschaft in einer Gruppe „zum Hass aufstachelt“ oder „zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert“ oder wer ihre Menschenwürde dadurch angreift, dass er sie „beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet“. Absatz 2 verbietet Herstellung, Verbreitung usw. entsprechender Schriften, Filme etc. Die geschützten Gruppen sind einerseits „nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppen“ – das klingt nach Bestrafung von Hetze gegen Minderheiten, von hate crimes. In der Praxis dürfte auch die Mehrzahl der Strafverfahren nach dieser Norm gegen Nazis und andere RassistInnen gerichtet sein.

… oder andere „Teile der Bevölkerung“

Andererseits schützen aber § 130 Abs. 1 und 2 neben den genannten Gruppen jeweils auch „Teile der Bevölkerung“. Der Standardkommentar zum StGB von Fischer listet z.B. auf: „die Arbeiter; die Bauern; die Beamten; die Soldaten […]; die Katholiken; die Protestanten“; erst dann folgen klassische Opfer rechter Propaganda wie „die Juden“ oder AsylbewerberInnen. Auch „die Polizisten“ werden mitunter als geschützte Gruppen angesehen – was ein Stück weit zurückführt zu den Wurzeln des § 130, der ursprünglich einmal die „Anreizung zum Klassenkampf“ unter Strafe stellte.

Holocaustleugnung und NS-Verherrlichung

Absätze 3 und 4 des § 130 dagegen bestrafen klassische Nazipropaganda. Am bekanntesten ist § 130 Abs. 3, der die Billigung, Leugnung und Verharmlosung der Shoah oder des NS-Völkermords an anderen Gruppen unter Strafe stellt, wenn sie öffentlich begangen wird.

2005 eingefügt wurde § 130 Abs. 4, nach dem bestraft wird, wer in bestimmter Weise „die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt“. Dieser Absatz ist auch als „Lex Wunsiedel“ bekannt, denn er dient weniger der Strafverfolgung, sondern vor allem dazu, bestimmte Nazi-Großaufmärsche mit der Begründung zu verbieten, auf diesen würde es zu Straftaten nach § 130 kommen. Tatsächlich wurden die Verbote der Rudolf-Heß-Märsche in Wunsiedel 2005 und 2006 auch hierauf gestützt, während Strafverfahren nach § 130 Abs. 4 weiter selten sind. § 130 Abs. 4 war unter JuristInnen und auch unter AntifaschistInnen nicht unumstritten, denn das Bestrafen einer Meinungsäußerung wegen ihres Inhalts stellt in einem Staat, der sich zu absoluter Meinungsneutralität verpflichtet, einen Tabubruch dar. Aus antifaschistischer Sicht war zu befürchten, dass bald unter Berufung auf „Extremismustheorien“ auch gegen linke Äußerungen vorgegangen würde. Das Bundesverfassungsgericht räumte solche Sorgen mit der „Wunsiedel-Entscheidung“ vom 4.11.2009 weitgehend aus: § 130 Abs. 4 sei zwar nicht meinungsneutral, das sei aber ausnahmsweise zulässig, weil das Grundgesetz ein expliziter Gegenentwurf zu der in § 130 Abs. 4 genannten NS-Gewalt- und Willkürherrschaft sei. Also ein ganz kleines bisschen „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“ aus Karlsruhe – das Gericht machte aber auch deutlich, dass es dem Grundgesetz keinen darüber hinausgehenden anti-faschistischen Grundsatz entnimmt, wie ihn antifaschistische Organisationen unter Berufung auf Art. 139 immer wieder eingefordert hatten.

Was ist alles strafbar – und was nicht?

Alle Absätze des § 130 stellen für eine Strafbarkeit weitere Voraussetzungen auf: Insbesondere sind Äußerungen nach den Absätzen 1 und 3 nur strafbar, wenn sie geeignet sind, den „öffentlichen Frieden“ zu stören, Äußerungen nach Absatz 4 nur, wenn sie den öffentlichen Frieden tatsächlich stören und zudem die Würde der Opfer des NS verletzen. Hinzu kommt, dass die Begriffe, die die verbotenen Handlungen beschreiben, durchaus auslegungsbedürftig sind und von den Gerichten oft mit auch nicht viel klareren Begriffen ausgefüllt werden: „Aufstacheln zum Hass“ etwa wird im schon erwähnten Standardwerk von Fischer definiert als „eine auf die Gefühle des Adressaten abzielende, über bloße Äußerung von Ablehnung und Verachtung hinausgehende Form des Anreizens zu einer feindseligen Haltung“. Ähnliche Formeln finden sich zu den meisten anderen Begriffen.

So überrascht es nicht, dass etwa die Frage, ob eine bestimmte Parole auf einer Demo strafbar ist oder nicht, von feinsinnigen Differenzierungen abhängt. So ist etwa die Parole „Türken raus“ dann nicht strafbar, wenn damit „nur“ gemeint ist, sie sollten das Land verlassen – etwas anders gilt aber, wenn sich aus den Umständen eindeutig ergibt, dass „konkludent“ zu Willkürmaßnahmen aufgerufen wird, z.B. gegen die, die der „Aufforderung“ nicht Folge leisten. Eingestellt wurde auch ein Strafverfahren gegen einen Neonazi, der auf einer Demo „Nationalsozialismus jetzt!“ gebrüllt hatte: § 130 Absatz 4, so die Begründung der Staatsanwaltschaft, verbiete ja nur die Glorifizierung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft, die Parole aber habe wohl nur den NS „als solchen“ gemeint. Derlei Spitzfindigkeiten mögen juristisch vielleicht sogar vertretbar sein, politisch sind sie nur schwer verdaulich.

Gleichzeitig kann die Offenheit des § 130 auch dazu führen, dass seine Anwendung von politischen Stimmungen und individuellen Einstellungen der Entscheidenden abhängt – und dass er auch gegen linke Positionen gewendet wird: So hat vor wenigen Jahren die Staatsanwaltschaft Kiel einen Demo-DJ wegen Volksverhetzung angeklagt, weil er den Fischmob-Track „Polizei Osterei“ abgespielt hatte. Dieser enthält die Textzeile „Mollies und Steine für Bullenschweine“. Dass der ganze Track in schlumpftechnomäßiger Verfremdung vorgetragen wird und sich selbst auf die Schippe nimmt und dass es sich um eine reine „Latschdemo“ handelte, deren TeilnehmerInnen zu Gewalt gegen PolizistInnen weder aufgerufen werden konnten noch sollten – all das interessierte die Staatsanwaltschaft keinen Deut. Erst das Gericht hatte ein Einsehen und stellte das Verfahren ein.

Aus antifaschistischer Sicht ist die Praxis zu § 130 damit ein weiterer Beleg, dass im Kampf gegen Nazis und andere RassistInnen das staatliche Strafrecht nie mehr als nur ein untergeordnetes Mittel sein kann.




Wie funktioniert die so genannte „Nazikeule“?

gelesen in: https://mzwnews.com/politik/wie-funktioniert-die-so-genannte-nazikeule/

Für uns Deutsche gibt es heutzutage, abgesehen von körperlichen Schmerzen, wahrscheinlich nichts, vor dem wir so viel Angst haben, wie vor der öffentlichen Anschuldigung, ein „Nazi“ und ein „Antisemit“ zu sein. Auch hier handelt es sich um ein Kernstück der Re-education. Bemerkenswerterweise ist diese Anschuldi­gung schnell bei der Hand; sie ist sozusagen inflationär, und trotzdem wirkt sie nach wie vor, was sich v.a. durch das zuverlässig funktionierende Mediensystem erklärt, das die Aufgabe hat, die entsprechenden Verleumdungskampagnen zu organisieren und den Beschuldigten keine Möglichkeit zur Verteidigung zu geben.

Diese erstaunliche Waffe, die ihren Anwendern unendlich wertvoll ist (es wird nämlich sehr viel Geld mit ihr eingetrieben: u.a. über 20 Millionen € jährlich im innerdeutschen „Kampf gegen rechts“, öffentlich nicht genau bekannte gigantische Beträge an Israel und für jüdische Interessen weltweit, „Wiedergutmachungszahlungen“ an Länder der ganzen Welt und letztendlich die Billionen, die für die EU verpulvert werden) musste aber erst einmal geschmiedet werden.

Die Anschuldigung, ein Nazi zu sein, ist nur deshalb so verheerend, weil das Wort „Nazi“ und verwandte Begriffe heutzutage Synonyme für das absolut Böse sind. Um die Nazi­keule zu schmieden und um ihre Schlagkraft zu erhalten, waren und sind enorme Propa­gandamaßnahmen nötig. Es vergeht wahrscheinlich kein Tag in den westlichen Ländern dieser Erde, an dem nicht in den Parlamenten und Medien auf die unglaubliche Bosheit und Grausamkeit der Nazis verwiesen wird.

Auf Initiative von jüdischen Lobbygruppen wie dem World Jewish Congress und dem Staat Israel selbst wird daran gearbeitet, weltweit Programme zum Laufen zu bringen, die jederman über das „schlimmste Verbrechen der Menschheit“ unterrichten, das „nie vergessen werden darf“.

Ein geschichtliches Thema wird hier zu einer quasi religiösen Glaubenslehre umgeformt, für die die Gesetze der Logik und die Anforderungen der Wissenschaftlichkeit nicht gelten sollen.

Bevor wir uns diesem Thema und damit dem Hauptargument der antideutschen Propa­ganda zuwenden, ist es jedoch sinnvoll, zunächst einen Blick auf die allgemeine Herange­hensweise an den Geschichtskomplex zu werfen, der sich zwar auf die Jahre 1933-1945 konzentriert, aber eigentlich nur verstanden werden kann, wenn man bis mindestens 1870 zurückgeht.

Die Zeit des Nationalsozialismus und der 2. Weltkrieg sind Thema zahlreicher „populär­wissenschaftlicher“ Artikel und Sendungen, die den Deutschen gefühlte 365 Tage im Jahr über Presseerzeugnisse wie „Spiegel“, „Stern“ und „Fokus“ und über Fernsehausstrah­lungen wie die berühmt-berüchtigten „Dokumentarfilme“ Guido Knopps ein ganz bestimmtes Bild vermitteln:

Der dämonische und größenwahnsinnige Demagoge Hitler, der vollkommen grundlos von einem irrationalen Judenhass besessen war, „verführte“ die Deutschen, welche ihm als „willige Helfer“ bei der Vernichtung der Juden zur Seite standen und ihm dafür applau­dierten, daß er praktisch grundlos die Welt mit Krieg überzog. Dafür müssen wir Deut­schen nun ewig büßen und jeder Forderung anderer Nationen widerstandslos nachgeben – mindestens bis ins siebte Glied.

I.d.R. macht sich diese populärwissenschaftliche Geschichtspädagogik nicht die Mühe, ihre Aussagen bzw. Behauptungen durch Quellen, d.h. durch geschichtswissenschaftlich stichhaltige Beweise zu untermauern. Kaum ein Durchschnittsbürger stört sich daran, denn wissenschaftliches Arbeiten ist eben der akademischen Elite vorbehalten und die entsprechenden Informationen sind so allgegenwärtig, daß vor allem junge Menschen zunächst einmal nicht auf die Idee kommen, sie in Frage zu stellen.

Darüber hinaus arbeiten diese Propaganda- bzw. (Um-) Erziehungserzeugnisse mit einer perfiden Strategie: Sie erwecken durch die Art und Weise der Darstellung Schuld- und Betroffenheitsgefühle im Leser bzw. Zuschauer und verhindern derart, sich nüchtern und sachlich mit ihnen auseinanderzusetzen. Ist man dazu einmal in der Lage (was sehr viel Zeit und Lektüre erfordert), wird man nicht wenige Unklarheiten und Widersprüche in diesen Erzeugnissen finden. Vor allem aber wird die erste Entdeckung sein, daß die „Kunst des Weglassens“ eine zentrale Rolle bei dieser Art der Geschichtspädagogik spielt. Hier ein paar Tatsachen, die niemand bestreiten kann, die aber gerne unter den Tisch gekehrt werden, wenn es um die Phänomene Hitler, Nationalsozialismus und 2. Weltkrieg geht.

Wussten Sie …

  • daß Deutschland bis 1914 wirtschaftlich und technologisch das erfolgreichste Land der Erde mit steigendem Wohlstand, hohen Exporten, einem fortschrittlichen Sozialsystem, der höchsten Anzahl an Nobelpreisen und wissenschaftlichen Artikeln in der Landes­sprache war? Den Deutschen ging es im Deutschen Kaiserreich also im internationalen Vergleich sehr gut, was gar nicht zu dem negativen Bild passt, das gerne andeutet, daß diese Epoche gewissermaßen ein „Vorspiel“ zum Nationalsozialismus war.

  • daß Kaiser Wilhelm II durch die USA unter Verwendung entsprechender Druckmittel im Hinblick auf die Friedensverhandlungen dazu gezwungen wurde, abzudanken? Was war wohl der Grund? Ich würde sagen, Deutschland war als Kaiserreich zu erfolgreich. Dazu passt auch, daß der politisch wenig Verantwortung tragende Kaiser von den Sie­gern des 1. Weltkriegs als alleinverantwortlich für die Kriegsschuld dargestellt wurde.

  • daß bereits im 1. Weltkrieg von Großbritannien und den USA erstmals moderne psy­chologische Kriegsführung in Form von Gräuelmärchen über deutsche Soldaten, die belgischen Kindern die Hände abhacken und Leichen zu Seife verarbeiten, eingesetzt wurde?

  • daß bereits kurz nach dem 1. Weltkrieg in jüdischen Zeitungen vor einem „Holocaust“ gewarnt wurde, von dem angeblich sechs Millionen europäische Juden betroffen waren?

  • daß England gegen das Deutsche Reich eine Hungerblockade auch noch nach dem Ab­schluss der Friedensverhandlungen aufrechterhielt, weswegen nach dem 1. Weltkrieg über eine Million deutscher Zivilisten verhungerten?

  • daß Frankreich 1923 wegen ausbleibenden Reparationszahlungen das Ruhrgebiet mit dem Wunsch, es sich dauerhaft einzuverleiben, besetzte und die deutsche Bevölkerung schikanierte?

  • daß Polen versuchte, sich nach dem 1. Weltkrieg weitere deutsche Gebiete einzuver­leiben, so auch die in polnischem Territorium gelegene deutsche Stadt Danzig?

  • daß die deutsche Bevölkerung in Polen und in der neu gegründeten Tschechoslowakei aufs Schlimmste tyrannisiert wurde, was unvermeidlich zu permanenten Spannungen zwischen Deutschland und diesen Ländern führte (vgl. folgende Schilderung des Brom­berger Blutsonntags)?

  • daß alle Regierungen vor Hitler bei der Lösung der unerträglichen Probleme und Bedrohungen, unter denen Deutschland litt, gescheitert waren?

  • daß in der UDSSR Millionen Menschen verhungerten und umgebracht und versklavt wurden?

  • daß die verantwortlichen Bolschewiken mehrheitlich Juden waren, daß sie eine gezielt projüdische und antirussische Politik betrieben und daß dies den Menschen in Deutschland (und darüber hinaus) damals bekannt war (vgl. diesen Artikel zum Holodomor und der Beteiligung von Juden an ihm)?

  • daß auch in Deutschland ebenso wie in den Nachbarländern bereits seit dem 19. Jahr­hundert Juden in zentralen Bereichen (Wirtschaft, Gesundheitswesen, Bankwesen und auch in der Politik) überrepräsentiert waren und daß dies angesichts der Vorgänge in der Sowjetunion Ängste in der Bevölkerung hervorrief?

  • daß Hitlers obsessiver Antisemitismus also eine rationale Grundlage hatte und daß er deswegen in und außerhalb Deutschlands prinzipiell differenzierter wahrgenommen wurde als heute?

  • daß es auch in anderen Ländern wie Polen Pläne zur Vertreibung der Juden und Pogro­me gab und daß Hitlers Antisemitismus erst nach dem 2. Weltkrieg zunehmend in den Vordergrund gerückt wurde, sodaß er inzwischen als der zentrale Aspekt angesehen wird (vgl. diesen Artikel über das Phänomen des Holocaustgedenkens)?

  • daß Polen während der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen fortwährend damit drohte, gegen Deutschland Krieg zu führen und offen erörterte, daß die Westgrenze Polens bei Berlin liegen müsste?

  • daß die Aufnahme von Kriegshandlungen gegen Polen durch Deutschland vor diesem Hintergrund nicht verwunderlich war, da Polen den Krieg selbst wünschte und seit Jahren provozierte und die Rede vom deutschen „Überfall“ auf Polen daher irreführend ist?

  • daß Frankreich und Großbritannien Polen ihre uneingeschränkte Unterstützung zuge­sichert hatten, d.h. daß sie die Provokationen Polens deckten und somit eindeutig auf einen Krieg mit Deutschland hinarbeiteten?

  • daß Frankreich und Großbritannien Deutschland den Krieg erklärten und nicht umgekehrt?

  • daß die Kriegserklärung Frankreichs (und Großritanniens) an Deutschland am 03.09. 1939 stattfand, der Angriff Deutschlands auf Frankreich aber erst im Mai 1940?

  • daß Hitler permanent versuchte, mit England Friedensverhandlungen aufzunehmen und daß er deswegen nach dem Sieg gegen die Engländer bei Dünkirchen 1940 die englische Armee bewusst entkommen ließ (was im Nachhinein gesehen also eine große Fehlentscheidung war, da die Engländer an Frieden ja gar kein Interesse hatten; zu Dünkirchen empfehle ich diesen Artikel von Prof. Dr. Menno Aden)?

  • daß Großbritannien und die USA als Teil der psychologischen Kriegsführung alle deut­schen Städte über 60.000 Einwohner ohne militärische Notwendigkeit in Schutt und Asche bombten, wobei Millionen deutsche Zivilisten starben – was vollkommen beabsichtig war?

  • daß alle Protagonisten des Krieges Konzentrations- und Arbeitslager betrieben?

  • daß Deutsche noch Jahre nach Kriegsende in solchen Lagern Zwangsarbeit verrich­teten, misshandelt wurden und starben bzw. ermordet wurden?

  • daß insgesamt Millionen deutsche Frauen von Soldaten der Siegermächte vergewaltigt wurden, z.T. durch die militärische Führung ermutigt (so v.a. im Osten durch die Rus­sen, aber auch im Falle der Franzosen), während in der Wehrmacht Vergewaltigungen i.d.R. mit standrechtlicher Hinrichtung bestraft wurden?

Würde man solche Informationen (es gibt noch viel mehr) in der Erörterung der damali­gen Geschehnisse mitberücksichtigen, so ergäbe sich ein viel differenzierteres Bild, v.a. hinsichtlich der sogenannten „Kriegsschuld“. Es soll aber unbedingt verhindert werden, daß in der öffentlichen Wahrnehmung die Phänomene Hitler, Nationalsozialismus und 2. Weltkrieg in einen plausiblen, kausalen Zusammenhang eingebettet erscheinen. Damit der Schuldkult und die Nazikeule funktionieren, muss vielmehr das Bild vom geistes­kranken und besessenen Diktator Hitler, dem die Deutschen willentlich gefolgt sind, aufrecht erhalten werden.

Ein Grund für dieses verzerrte Geschichtsbild ist relativ offensichtlich: Die Sieger des 2. Weltkriegs haben selbst unglaubliche Kriegsverbrechen begangen (v.a. Bombenterror, systematische Vergewaltigung, Lagerwesen in der Nachkriegszeit, Völkermord durch Hungerblockade in der unmittelbaren Nachkriegszeit, völlige Ausplünderung Deutsch­lands) und sie müssen sich, wenn man die Vorgeschichte des Krieges genau untersucht, selbst den Vorwurf der Kriegstreiberei gefallen lassen. Der einfachste Weg, diese Vor­würfe zu unterdrücken bzw. zu kontern, ist die Verzerrung des Gegners zur Verkörpe­rung des absolut Bösen und die Verklärung der eigenen Rolle im Sinne eines von hehren moralischen Zielen geleiteten Befreiers der Menschheit.

Mit dem Instrument der Re-education steht den Siegern des 2. Weltkriegs ein Mittel zur Verfügung, um ihre Version der Geschichte durchzusetzen. Die sozialistisch inspirierten Gutmenschen verschiedener Farbe sind dabei – teilweise sicherlich ohne dies zu wissen – willige Helfer; ihr Selbst- bzw. Deutschenhass, der sich durch Zitate bekannter Politiker anschaulich belegen lässt, ist also ein Resultat der Umerziehung und des verzerrten Geschichtsbilds; die deutschenfeindliche, selbstzerstörerische Politik, die eingangs thematisiert wurde, eine unausweichliche Folge.

Was waren die wirklichen Gründe für den Erfolg des Nationalsozialismus und den Ausbruch des 2. Weltkriegs?

Wie erwähnt, muss man weiter zurückgehen, um die geschichtlichen Zusammenhänge wirklich zu verstehen. Der Ausgangspunkt der Entwicklung, die bis 1945 und bis zur heutigen Misere geführt hat, liegt im Jahr 1870: Seit dem 18. Jahrhundert hatte der deutschsprachig Raum eine unglaubliche Entwicklung vollzogen und sich in den Bereichen Kultur und Wissenschaft an die Weltspitze gesetzt (vgl. Peter Watsons verdienstvolle Studie The German Genius, ebenso meinen Artikel „Zur fortdauernden Bedeutung Preußens”). Die Gründung eines deutschen Nationalstaats war die unvermeidliche Kon­sequenz. Damit erwuchs den damaligen Großmächten Frankreich, Großbritannien und Russland, später auch den Vereinigten Staaten, eine sehr unliebsame, v.a. für die ersten beiden Nationen nicht hinnehmbare Konkurrenz. V.a. Großbritannien, welches sich mit ungemeiner Skrupellosigkeit große Teile der Welt unterworfen hatte, vertrat eine Politik, die zum Prinzip hatte, potentielle Konkurrenten zu bekämpfen und kleinzuhalten, selbst wenn keine unmittelbare militärische Bedrohung von ihnen ausging, und seine eigenen wirtschaftlichen Interessen notfalls militärisch durchzusetzen.

Erinnert sei hier z.B. an den so genannten „Opiumkrieg“, in dem Großbritannien China mit Waffengewalt zwang, das in den englischen Kolonien produzierte Rauschgift abzu­nehmen. Deutschland war also ein Konkurrent, der unbedingt ausgeschaltet werden musste, worauf Großbritannien und Frankreich über Jahrzehnte konsequent hinarbei­teten: Die internationale Isolierung, in der sich Deutschland befand und die komplexen Spannungsverhältnisse, die durch die verschiedenen Bündnisse herbeigeführt wurde, mussten fast unvermeidlich in einer militärischen Auseinandersetzung münden.

Ein Zeugnis des Hasses gegen Deutschland ist das Friedensdiktat von Versailles, welches sicherstellen sollte, daß Deutschland als Konkurrent für immer ausgeschaltet wird. Die ungeheure Demütigung und die wirtschaftlich-politische Notlage, die die Bestimmungen dieses Vertrages zur Folge hatten, ebenso wie die oben erwähnten Schikanen zahlreicher Nachbarn (v.a. Frankreich, Tschechoslowakei und Polen), ermöglichten erst den politi­schen Aufstieg.