Millionen Privatkredite widerrufbar. Sensation oder der Anfang zur Aufarbeitung des Versailler Diktates

gelesen in: https://www.n-tv.de/ratgeber/EuGH-Millionen-Privatkredite-widerrufbar-article21671831.html?utm_source=pocket-newtab

Gleich vorweg: Der nachfolgende Bericht klingt wie ein Aprilscherz: Was hier angedeutet wird, betrifft nicht nur die Jahre ab 2010, denn die Auswirkungen durch das illegal angewandte Versailler Diktat (ab 1919) gegen Deutschland und dem Deutschen Volk wird ein „apokalyptischer Finanz-Tsunami“. Wenn diese den echten und wahren Deutschen rechtzeitig bewußt wird. Allerdings wird dies nicht die Angelegenheit eines EUGH sein, denn den wird es dann nicht mehr geben. 

Ratgeber Sensation beim Widerrufsjoker EuGH: Millionen Privatkredite widerrufbar

Immobilienkredit

Kann der durchschnittliche Verbraucher anhand des Textes der Widerrufsbelehrung erkennen, wann in seinem konkreten Fall die Widerrufsfrist eines Darlehens beginnt und wann sie endet?

(Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn/dpa)

Der Europäische Gerichtshof belebt den sogenannten Widerrufsjoker für Immobilienkredite und Kfz-Finanzierungen neu. Das Gericht erklärt eine weit verbreitete Klausel für unvereinbar mit europäischem Recht. Diese findet sich in vielen Privatkreditverträgen, die nach Juni 2010 in abgeschlossen worden sind.

Das ist ein Jackpot für private Kreditnehmer in Deutschland! In einem bahnbrechenden Urteil hat der EuGH (Rechtssache C-66/19) entschieden, dass die meisten privaten Kreditverträge, die nach Juni 2010 abgeschlossen worden sind, unzureichende Informationen zum Widerrufsrecht haben. Die Konsequenz: Die Widerrufsfrist dieser Kredite beginnt nicht zu laufen. Millionen Verbraucher können mit diesem Widerrufsjoker ihren Vertrag auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen.

„Schnitzeljagd“ für Verbraucher unzumutbar

Grund ist der sogenannte Kaskadenverweis, der sich in den Widerrufsbelehrungen von Kreditverträgen findet. Dabei geht es darum, welche Informationen ein privater Kreditnehmer von seiner Bank erhalten muss, damit die reguläre Widerrufsfrist von 14 Tagen zu laufen beginnt. Das Problem dabei: In den standardisierten Widerrufsbelehrungen werden diese sogenannten Pflichtangaben nicht übersichtlich aufgezählt. Stattdessen wird auf „§492 Abs. 2 BGB“ verwiesen. Dort wiederum findet sich ein Verweis auf andere Gesetzesstellen. Der Verbraucher wird quasi auf eine Schnitzeljagd über mehrere Gesetzesbücher geschickt, auf der er sich die nötigen Informationen mühsam zusammensuchen muss – deshalb sprechen Kritiker auch vom Kaskadenverweis.

Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf.

Das ist unzumutbar und mit europäischem Recht nicht zu vereinbaren, erklärt nun der EuGH in seinem Urteil. Der Verbraucher müsse in klarer und prägnanter Form in die Lage versetzt werden, den Beginn der Widerrufsfrist selbst zu berechnen. Wenn das wie hier nicht der Fall ist, dann greift das sogenannte „ewige“ Widerrufsrecht. Die 14tägige Widerrufsfrist beginnt nicht zu laufen. Der Kunde kann sein Darlehen auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen.

Für Baufinanzierungen besonders interessant

Brisant ist diese Entscheidung vor allem für zwei Arten von privaten Darlehen. Erstens für Baufinanzierungen: Hier können Immobilienbesitzer, die zwischen Juni 2010 und März 2016 eine Hypothekenfinanzierung aufgenommen haben, den Widerruf dazu nutzen, vorzeitig aus einem teuren Baukredit auszusteigen. Dabei wird keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Nach Angaben der Bundesbank sind im fraglichen Zeitraum Immobilienkredite im Volumen von 1,2 Billionen Euro abgeschlossen worden, von denen die meisten nun widerrufbar sein dürften. Wer beispielsweise im Jahr 2012 eine Finanzierung mit einem Zinssatz von vier Prozent unterschrieben hat, kann diese nun durch einen Widerruf sofort auf das aktuelle Zinsniveau von rund einem Prozent umschulden. Die Ersparnis beträgt häufig mehr als 10.000 Euro.

Widerruf von Kfz-Finanzierung ermöglicht Rückgabe des Autos

Die zweite Gruppe, für die das Urteil interessant ist, sind all jene, die nach Juni 2010 mit einem Kredit- oder Leasingvertrag ein Auto finanziert haben. Hier führt der Widerruf der Finanzierung in den meisten Fällen dazu, dass das Fahrzeug zurückgegeben werden kann. Der Kunde erhält dabei seine Anzahlung und sämtliche Raten zurück. Das ist besonders für jene Diesel-Besitzer interessant, die unter dem enormen Wertverfall ihrer Fahrzeuge leiden. Doch der Widerruf ist unabhängig davon, welches Fahrzeug finanziert wurde. Insgesamt sind im fraglichen Zeitraum nach Angaben von Fachleuten rund 20 Millionen private Autofinanzierungen abgeschlossen worden.

Was können betroffene Verbraucher jetzt tun? Im ersten Schritt sollten Sie prüfen lassen, ob ihre Verträge tatsächlich vom EuGH-Urteil betroffen sind und welche Möglichkeiten konkret bestehen. Eine solche Prüfung bieten spezialisierte Anwälte an, beispielsweise bei der Interessengemeinschaft Widerruf. Dort ist sowohl eine Prüfung von Baufinanzierungen kostenlos und unverbindlich möglich, als auch eine Analyse von Kfz-Krediten und Leasingverträgen.

Es ist nicht damit zu rechnen, dass die Kreditinstitute den Widerruf der Kunden sofort anerkennen werden. Vielmehr wird zur Durchsetzung der Ansprüche aller Voraussicht nach anwaltliche Unterstützung nötig sein. Doch das EuGH-Urteil sorgt dafür, dass die Chancen von Verbrauchern so gut wie nie zuvor sind, vom Widerrufsjoker zu profitieren.

Über den Autor: Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv und den US-amerikanischen Finanzsender CNBC.

Quelle: ntv.de