Teil-Lockdown im November – Das sind die neuen Corona-Regeln

Teil-Lockdown im November Das sind die neuen Corona-Regeln

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Zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben Bund und Länder einen Teil-Lockdown beschlossen. Er gilt ab Montag, 2. November, bis Monatsende – vorerst. Hier die Pläne im Überblick.

Jetzt Einschränkungen hinnehmen, um sich an Weihnachten wieder treffen zu können – das ist das Ziel der einschneidenden Corona-Maßnahmen, auf die sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder geinigt haben und die am 2. November in Kraft treten und bis Monatsende gelten sollen.

Die verschärften Corona-Maßnahmen im Überblick

Kontakte

In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige von zwei Haushalten treffen – maximal zehn Personen. Feiern in Wohnungen und privaten Einrichtungen werden als „inakzeptabel“ bezeichnet.

Gastronomie

Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt sind weiter Lieferdienste und Essen zum Mitnehmen. Auch Kantinen dürfen öffnen.

Freizeit

Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und Bordelle. Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

Restaurants müssen wieder schließen – Kinos, Bars und viele weitere Freizeiteinrichtungen auch. Ab dem 2. November ist Deutschland im Teil-Lockdown.

Sport

Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine oder zu zweit joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.

Reisen und Hotels

Die Bürger sollen auf private Reisen, Tagesausflüge und Verwandtenbesuche verzichten – auch im Inland. Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen.

Dienstleistungen

Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten oder Fußpflege sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.

Supermärkte

Der Einzelhandel bleibt geöffnet – es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.

Schulen und Kindergärten

Schulen und Kindergärten bleiben offen. Genauso Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe.

Längst nicht alle zeigen Verständnis für den von der Regierung beschlossenen Teil-Lockdown. Im Bundestag kam es daher zum Schlagabtausch. Shakuntala Banerjee berichtet aus Berlin.

Arbeit

Überall, wo das möglich ist, soll wieder von zuhause gearbeitet werden.

Firmen

Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von den neuen
Corona-Regeln besonders betroffen sind, bekommen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt. Bei Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern gleicht der Bund 75 Prozent aus, bei größeren wird nach EU-Beihilferecht entschieden.

Risikogruppen

In Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollen zügig Corona-Schnelltests eingesetzt werden.

Die Beschlüsse im Überblick So sieht der neue Teil-Lockdown aus

Im November müssen die Menschen in Deutschland empfindliche Einschränkungen hinnehmen, um bis Weihnachten die Infektionszahlen zu drücken. Doch der beschlossene Lockdown unterscheidet sich in mehreren Punkten von den Maßnahmen im Frühjahr.

Um die steigenden Corona-Infektionszahlen in den Griff zu bekommen, haben sich Bund und Länder auf weitreichende neue Maßnahmen geeinigt. Sie gelten ab Montag, den 2. November, für vier Wochen und müssen nun noch von den sechzehn Bundesländern in Verordnungen umgesetzt werden.

Die Beschlüsse gehen nicht ganz so weit wie im Frühjahr, dennoch können sie in der Summe als Teil-Lockdown bezeichnet werden. Sie sollen nach zwei Wochen überprüft werden. Hier ein Überblick:

  • Den Bürgern werden erneut weitreichende Kontaktbeschränkungen auferlegt. So dürfen sich in der Öffentlichkeit bis auf Weiteres maximal zehn Personen aus bis zu zwei Haushalten treffen. Die Ordnungsbehörden sollen die Nichteinhaltung dieser Regeln sanktionieren.
  • Kitas, Kindergärten und Schulen sollen nach dem Willen der Bundesregierung sowie der Ministerpräsidenten „verlässlich“ geöffnet bleiben.
  • Der Schutz von Risikogruppen, also Kranken, Pflegebedürftigen, Senioren und Behinderten, soll verbessert werden. Eine vollständige soziale Isolation soll aber vermieden werden. So sollen Schnelltests „jetzt zügig und prioritär“ in diesen Bereichen eingesetzt werden.
  • Um die Verbreitung des Virus im Bundesgebiet zu unterbinden, sind die Bürger aufgerufen, „unnötige“ private Reisen zu unterlassen. Dazu gehören nach dem Verständnis von Bund und Ländern auch Besuche von Verwandten.
  • Es soll bundesweit einheitlich ein Verbot touristischer Übernachtungsangebote geben. Unterkünfte für zwingend notwendige Dienstreisen dürfen aber angeboten werden.
  • Gastronomiebetriebe dürfen bis auf Weiteres nicht öffnen. Ausgenommen ist aber die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Kantinen bleiben geöffnet.
  • Einrichtungen, die der Unterhaltung und Freizeit dienen, werden geschlossen. Dazu zählen: Fitnessstudios, Theater, Opern, Konzerthäuser, Kinos, Messen, Schwimmbäder, Saunen, Thermen, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Bordelle.
  • Schließen müssen auch Betriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios. Friseursalons bleiben aber unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet. Auch medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien sollen weiter möglich sein.
  • Der Freizeit- und Amateursport muss ruhen. Ausgenommen ist der Individualsport (alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand).
  • Im Profisport darf es bis auf Weiteres keine Zuschauer geben. Der Fußball-Bundesliga stehen also nun wieder „Geisterspiele“ bevor.
  • Geöffnet bleiben Groß- und Einzelhandel. Es darf in den Geschäften jedoch nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter eingelassen werden.
  • Gottesdienste sind ebenfalls nicht vom Lockdown betroffen.
  • Unternehmen fordern Bund und Länder „eindringlich“ dazu auf, ihren Mitarbeitern das Arbeiten im Home Office zu ermöglichen, wo immer dies umsetzbar ist.
  • Von den neuen Maßnahmen betroffene Unternehmen sollen entschädigt werden. Firmen mit bis zu 50 Mitarbeitern soll bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats, größeren Betrieben bis zu 70 Prozent an Überbrückungshilfe gezahlt werden.



Freiheit via Impfzwang: Der übergriffige Staat

gelesen: https://www.journalistenwatch.com/2020/04/22/freiheit-impfzwang-der/

Freiheit via Impfzwang: Der übergriffige Staat

Es gibt etwas, das so sicher ist wie das Amen in der Kirche: Sollte der „Lockdown“ die hysterische Reakion auf eine Gefahr gewesen sein, die sehr viel geringer war, als behauptet wurde, dann wären die Regierungen, die ihn angeordnet haben zugleich auch die letzten, die das jemals zugeben würden. Ganz im Gegenteil: Sie müssten alles daransetzen, daß die Wahrheit niemals ans Licht kommt. Auf Grundrechte und Informationsfreiheit könnten sie dann nichts mehr geben. Was hat es mit dem „Ausweg Impfstoff“ auf sich?

von Max Erdinger

Es spricht jeden Tag immer mehr dafür, daß es sich beim „Lockdown“ um die folgenschwerste Fehlentscheidung in Friedenszeiten handeln könnte, um ein beispielloses Regierungsversagen gleich mehrerer Regierungen weltweit. Unter diesem Aspekt sollte man auch den im Raum stehenden „Deal“ mit den in politisch-virologische Geiselhaft genommenen Völkern beleuchten: Vollumfängliche Wiederherstellung der Grundrechte nur für Geimpfte. Wenn die flächendeckende Impfung statt des Irrtums als Begründung für die Wiederherstellung der bürgerlichen Grundrechte dient, sind die Regierungen fein aus dem Schneider. So einfach sollte man es ihnen auf gar keinen Fall machen.

Die Telefonschaltkonferenz

Es gibt einen Beschluß, der bei der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder am 15. April 2020 gefaßt wurde. Unter Punkt 17 heißt es: „Eine zeitnahe Immunität in der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2 ohne Impfstoff zu erreichen, ist ohne eine Überforderung des Gesundheitswesens und des Risikos vieler Todesfälle nicht möglich. Deshalb kommt der Impfstoffentwicklung eine zentrale Bedeutung zu. Die Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen und internationale Organisationen dabei, die Impfstoffentwicklung so rasch wie möglich voranzutreiben. Ein Impfstoff ist der Schlüssel zu einer Rückkehr des normalen Alltags. Sobald ein Impfstoff vorhanden ist, müssen auch schnellstmöglich genügend Impfdosen für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen.

Impfdosen für die gesamte Bevölkerung also. Unzweifelhaft ist es so, daß sich allein mit zur Verfügung stehenden Impfdosen noch nicht einmal eine angenommene Epidemie bekämpfen läßt. Die gesamte Bevölkerung müsste nämlich nicht „gedost“ sein, sondern geimpft. Zumal ja behauptet worden ist, daß schon die geringste Immunitätslücke im Volkskörper zu einer „zweiten, gewaltigen Infektionswelle“ führen könnte (Prof. Drosten, Charité). Was – nebenbei bemerkt – zwingend zu der Frage führt, ob Prof. Drosten bewußt ist, daß die Zwei beim Zählen erst nach der Eins kommt. Bisher gab es noch keine erste gewaltige Infektionswelle.

Vielmehr ist es wohl so, daß der Infektionsgipfel bereits am 11. März überschritten worden war, also drei Tage, bevor der „Lockdown“ verfügt worden ist. Dazu kommt ein aktueller Appell Prof. Drostens an die Medienkonsumenten, ausschließlich auf solche „Qualitätsmedien“ zu vertrauen, die ein Wissenschaftsressort unterhalten, und nicht etwa irgendwelchen Professoren und Medizinern zu glauben, die sich zwar in der Materie auskennen, den Darstellungen der Charité und des RKI aber widersprechen. Das ist ein bemerkenswerter Appell. In der Kurzform lautet er: Glauben Sie nicht bestimmten Spezialisten, sondern den Journalisten, die über das schreiben, was ganz andere „bestimmte Spezialisten“ behaupten. Da fragt man sich unwillkürlich, was Prof. Drosten außer Viren noch im Kopf hat. Die Logik scheint es nicht zu sein.

Ein Statistikprofessor aus Tel Aviv

Als gäbe es nicht schon genug Fakten-Ungemach mit den bisher veröffentlichten, völlig irrelevanten Begriffen und Zahlen (Infizierte, Genesene, „Coronatote“) bei einem ausbleibenden Anstieg der normalen Mortalitätsrate und dem Ausbleiben einer sinkenden durchschnittlichen Lebenserwartung, verschärft sich die Mißlichkeit der argumentativen Lage für Regierungen und ihre wissenschaftlichen Exclusiv-Kronzeugen aus dem Hause Gates abermals drastisch. Prof. Isaac Ben-Israel ist ein prominenter Mathematiker, Statistiker und Analyst an der Universität in Tel Aviv, und er sorgt allerweil mit einer Stellungnahme in Israel und in den USA für großes Aufsehen. Die Auswertung seiner Aufzeichnungen ergibt nämlich ein sehr beruhigendes Bild. Prof. Ben-Israel ist aufgefallen, daß sich in allen vom Coronavirus betroffenen Ländern ein- und dasselbe Muster zeigt, unabhängig von den Maßnahmen, die Regierungen dort getroffen haben: Die Infektionen erreichen am vierzigsten Tag ihren Höhepunkt und flachen danach sehr schnell wieder ab. Nach 70 Tagen ist alles so gut wie vorüber, sagt er. Ganz egal, was Regierungen gegen die „Epidemie“ unternehmen. Als Mathematiker und Statistiker vermutet er, das Virus habe selbst nur eine kurze „Lebenserwartung“.

Unabhängig davon kursieren am 22.April.2020 Gerüchte, denen zufolge in der Nacht vom 21. auf den 22. April die Mail-Server sowohl der WHO als auch der Bill & Melinda Gates-Stiftung und anderer relevanter Institutionen gehackt worden seien, und daß dabei brisantes Material geborgen wurde, das noch lange nicht vollständig ausgewertet werden konnte. Angeblich sei nun zu beweisen, daß der frühere US-Präsident Barack Obama ein Labor in Wuhan mit 2,3 Millionen Dollar gesponsert habe. Kein Gerücht ist hingegen, daß sich die Helmholtz-Gesellschaft von einer Beteiligung an der Entwicklung der Corona-Tracking-App für Smartphones verabschiedet hat, weil ihr die Mißbrauchsmöglichkeiten dieser App zu groß sind. Ebenfalls kein Gerücht ist, daß deutsche Mainstream-Medien nichts von einer bereits vor Wochen erfolgten Verhaftung des Harvard-Professors Charles Lieber an seinem Wohnsitz in Lexington berichteten. Er soll erstens 1,5 Mio. Dollar aus China für den Aufbau eines Labors in Wuhan erhalten -, ebenfalls von dort 50.000 Dollar monatlich als Gehalt bezogen – und mit zwei chinesischen Studenten illegalen Wissenschaftstransfer von den USA nach China betrieben haben. Es scheint ein Wettlauf gegen die Zeit stattzufinden.

Wasser auf die Mühlen der „Verschwörungstheoretiker“

Mit jedem weiteren Tag sinkt jedenfalls die Plausibilität für den „Lockdown“. Im Gegenzug steigt die Plausibilität jener Erklärungsmuster für den „Lockdown“, die vornehmlich aus den Wirtschaftswissenschaften und von „Verschwörungstheoretikern“ zu vernehmen sind. Von dort heißt es zum einen, der „Lockdown“ diene sozusagen als „Gnadenschuß“ für ein Weltwirtschaftssystem in der Agonie, welcher schnell einen fundamental anderen „Neubeginn“ erzwingen soll, in dessen Zuge der „Staat“ als solcher weiter aufgebläht werden soll, individueller Verdienst durch Umverteilung bei völliger Abhängigkeit des Einzelnen vom Staat ersetzt werden soll, und daß Enteignungsdiskussionen, Grundeinkommen, „Liberalkommunismusdiskussionsorgien“, Corona-Soli, weitere Steuerhöhungen und dergleichen die massenmedialen Begleiterscheinungen dieses Ansinnens seien. Zum anderen verweisen „Verschwörungstheoretiker“ beständig auf das gut dokumentierte Ziel der Vereinten Nationen, bis zum Jahr 2030 Weltregierung zu sein – und wie nützlich diesem Ziel eine Unterorganisation der Vereinten Nationen namens WHO (Weltgesundheitsorganisation) wäre, die von Bill Gates direkt finanziert wird, dem Impfungsfan und Herrn allen Impfstoffs. Und daß Gates durch sein Sponsoring der Impfallianz GAVI, die ebenfalls an die WHO spendet, zum größten Geldgeber der WHO geworden sei, noch vor den USA. In dem Zusammenhang weisen die „Verschwörungstheoretiker“ auch gern darauf hin, daß es sich beim Generaldirektor der WHO um einen äthiopischen Marxisten-Leninisten namens Tedros Ghebreyesus handelt, welcher die chinesische KP – trotz ihres katastrophalen Kommnikations-Managements zu Beginn der „Pandemie“ – zu einem Zeitpunkt über den grünen Klee lobte, als deren Versagen längst feststand.

Das Fundament

Alle diese oben genannten Ungereimtheiten und noch mehr, wie beispielsweise die völlig kritiklose Berichterstattung einer weitgehend „gleichgeschalteten vierten Gewalt“, die ihre Berichte zeitweilig direkt von der PR-Abteilung der chinesischen KP erhalten zu haben scheint, bilden nun das, was der Bürger als Fundament jenes „Deals“ begreifen soll, bei dem die Wiederherstellung der Grundrechte offenbar von flächendeckenden Impfungen abhängig gemacht werden soll. Und das, obwohl ein solcher „Deal“ zum Beispiel in Deutschland noch nicht einmal mit dem Grundgesetz vereinbar sein dürfte, speziell mit Art.2 S.1 nicht, der sich u.a. mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit befaßt.

Die „juracademy“ führt aus: „Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gewährleistet zum einen die Gesundheit im biologisch-physiologischen Sinne, einschließlich der Integrität der Körpersphäre. Über den Wortlaut hinaus garantiert das Recht auf körperliche Unversehrtheit auch das psychisch-seelische Wohlbefinden. Dieses erweiterte Verständnis ergibt sich aus dem Zusammenhang des Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG mit der Menschenwürde, die den Schutz der Identität und der Integrität ebenfalls nicht auf den körperlichen Bereich beschränkt, und aus der Entstehungsgeschichte des Grundrechtsartikels, denn Psychoterror, seelische Folterungen und entsprechende Verhörmethoden, die im Dritten Reich zu den Verbrechen jener Zeit gehörten, sollten unter der Geltung des Grundgesetzes geächtet werden. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit schützt damit jedenfalls vor solchen psychischen Beeinträchtigungen, die in ihren Wirkungen körperlichen Schmerzen gleichkommen. Dazu gehören z.B. psychische Folterungen und seelische Quälereien.“ Die Seite „juwiss“ ergänzt: „Den impfunwilligen Träger des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG gegen seinen Willen vor eigener Unvernunft zu schützen, bedeutete, die abwehrrechtliche Dimension des Grundrechts unter dem Deckmantel des staatlichen Paternalismus gegen den Träger selbst zu richten.

Es gibt demzufolge also keine gesetzliche Grundlage, auf welcher die Bundesregierung die Wiederherstellung der Grundrechte von einer Impfung abhängig machen dürfte. Dennoch plant sie offensichtlich genau das. Somit stellt sich die Frage, weshalb sie das wohl plant, noch einmal eindringlicher, als ohnehin schon. Um sie evtl. richtig zu beantworten, müsste man sich ins Reich der Spekulation begeben. Das bringt allerdings nichts Beweisbares.

Der Verdacht

Wie ein Elefant steht deshalb der Verdacht im Raum, daß die Bundesregierung beabsichtigen könnte, eine desaströse Fehlentscheidung wie den „Lockdown“ für sich selbst folgenlos zu gestalten, indem sie eine „Flucht nach vorn“ selbst um den Preis noch antritt, daß sie der katastrophalen Fehlentscheidung gegen die Grundrechte der Bürger noch eine beispiellos impertinente Übergriffigkeit hinterherschiebt. Man könnte dann wohl sagen, sie nehme den Souverän auch noch körperlich in Geiselhaft, indem sie ihm Substanzen zwangsinjizieren läßt, die außer ihr selbst niemandem „den Arsch retten“. Und das, nachdem sie ihn schon finanziell ruiniert hätte. Wenn das so wäre, dann würde wohl jeder Jurist bestätigen, daß es sich bei der Bundesregierung um eine kriminelle Vereinigung handelt, die sich mit ihren von Bill Gates gesponserten „Kronzeugen“ zu einer Verschwörung gegen den Souverän verabredet hat – und zwar unter der Führung jener Heimsuchung im Kanzleramt, die vom Volk noch immer als „unsere Bundeskanzlerin“ begriffen wird, obwohl sie längst schon „irgendjemandes Bundeskanzlerin“ geworden wäre. Als solche würde sie alle möglichen Interessen vertreten, keinesfalls aber die des deutschen Volkes. Nicht wenige Bürger sind inzwischen der Überzeugung, daß Angela Merkel noch dringender als das Virus aus ihrem Leben zu verschwinden hätte. Ihre Begründung: Das Virus ist nur potentiell gefährlich, die Kanzlerin aber todsicher. Meinereiner hat sehr viel Verständnis für diese nicht wenigen Bürger.