Zweite Polnische Republik eines Völkerbundes von abhängigen Staaten

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Zweite Polnische Republik

Rzeczpospolita Polska
Republik Polen
1918–1939/1944
Flagge Polens
Wappen Polens
Flagge Wappen
Amtssprache Polnisch
Hauptstadt Warschau
Staatsform parlamentarische Republik
(1921–1926)
semipräsidiale Republik
(1926–1935)
Präsidialrepublik / Diktatur
(1935–1939/1990)
Exilregierung in Angers, danach London
(1939–1945)
Regierungssystem parlamentarisch (1921–1926)
autoritär (1926–1945)
Staatsoberhaupt Präsident
Regierungschef Ministerpräsident
Fläche 388.634 (1938) km²
Einwohnerzahl 27.177.000 (1921)
32.107.000 (1931)
34.849.000 (1938)
Bevölkerungsdichte 70/km² (1921)
83/km² (1931)
89/km² (1938) Einwohner pro km²
Bevölkerungs­entwicklung 8,5 % (zwischen 1931 und 1938) pro Jahr
Währung 1918 bis 1924: Polnische Mark
1924 bis 1939: Złoty
Gründung 20. Februar 1919
(Ernennung Pilsudskis zum Staatsoberhaupt)
17. März 1921
(Annahme der „Märzverfassung“ durch den Sejm)
Auflösung 1945 (bzw. 1990)
Nationalhymne Mazurek Dąbrowskiego
Zeitzone bis 1922 keine einheitliche Zeitzone
ab 1922: UTC+1 MEZ
Kfz-Kennzeichen 1918 bis 1921: kein einheitliches
ab 1921: PL
Poland 1930.svg

Als Zweite Polnische Republik (polnisch II. Rzeczpospolita) wird die Wiedergründung und die Geschichte Polens in der Zwischenkriegszeit und während des Zweiten Weltkriegs bezeichnet. Formell begann die Zeit der Zweiten Polnischen Republik am 11. November 1918 auf dem Gebiet Kongresspolens beziehungsweise des Königreichs Polen.

Geschichte

Unabhängigkeit und Konsolidierung des Staates


Marschall Józef Piłsudski, der Marschall der Zweiten Polnischen Republik in der Zwischenkriegszeit

 

Zu Beginn des Ersten Weltkrieges fasste der deutsche Kaiser Wilhelm II. den Entschluss, auf dem eventuell zu erobernden Gebiet Kongresspolens (seinerzeit zum russischen Weichselgouvernement degradiert) einen polnischen Staat zu gründen.

Nach militärischem Raumgewinn im Osten proklamierten die Mittelmächte Deutschland und Österreich-Ungarn im November 1916 die Gründung eines selbstständigen Königreiches Polen (Zweikaisermanifest) aus zuvor russischen Gebieten, das sogenannte Regentschaftskönigreich Polen. Durch die Kriegsereignisse bedingt, hatte der Beschluss keinen längerfristigen Bestand.

Im letzten Jahr des Ersten Weltkriegs verlangten die Mittelmächte Anfang 1918 in Brest-Litowsk von Sowjetrussland eine Art von staatlicher Unabhängigkeit für Polen. Dabei zog man die Grenzen Polens zu Deutschland und Österreich-Ungarn noch enger als 1772 bei der ersten Teilung Polens – die des Territoriums von Polen-Litauen. Das 14-Punkte-Programm des US-amerikanischen Präsidenten Wilson sah ebenfalls einen unabhängigen polnischen Staat vor, „der die von zweifellos polnischer Bevölkerung bewohnten Gebiete einschließen müsste“ und „freien Zugang zum Meer“ haben sollte.

Im Brotfrieden zwischen dem Deutschen Reich und Österreich-Ungarn sowie der Ukrainischen Volksrepublik war den Verfechtern einer ukrainischen Unabhängigkeit das Gouvernement Cholm zugesichert worden, welches auch Polen beanspruchten. Daraufhin kam es zu Protesten und Streiks, am 18. Februar etwa ein landesweiter Streik in Galizien und eine Brigade der österreichisch-ungarischen Armee wechselte zum Gegner über. Daraufhin erklärte das Außenministerium in Wien, dass Bestimmungen des Brotfriedens nicht sofort in Kraft treten und von einer Kommission geprüft würden.[4] Doch erst als sich an der Westfront die militärische Niederlage der Mittelmächte im Herbst 1918 deutlich abzuzeichnen begann und Russland schon seit einem Jahr im Chaos des Bürgerkriegs versunken war, erlangten ethnische Polen – auch durch die politische Unterstützung der Westmächte – volle Souveränität in einem eigenen Staat zurück.

Am 7. Oktober 1918 proklamierte der Regentschaftsrat in Warschau einen unabhängigen polnischen Staat und übernahm fünf Tage später die Befehlsgewalt über die Armee. Bereits im November 1918 hatte der aus der Magdeburger Haft entlassene Józef Piłsudski in Warschau als „vorläufiges Staatsoberhaupt“ die Macht übernommen. Seine Entlassung war auf Bitten polnischer Unabhängigkeitsverfechter geschehen, die andernfalls auf Grund der schlechten Lebensbedingungen einen Aufstand in Polen befürchteten. Ein solcher hätte die deutschen Truppen im Osten abgetrennt, so dass die Verhinderung des Aufstands ebenso im Interesse Deutschlands war.[5] Piłsudski ließ am 26. Januar 1919 den Verfassunggebenden Sejm wählen, der eine demokratische Verfassung ausarbeiten und verabschieden sollte.

Nach den Bestimmungen des Versailler Vertrags wurde Polen 1919 eine international anerkannte und unabhängige Republik. Nachdem es in mehreren Städten zu teilweise pogromähnlichen antisemitischen Ausschreitungen gekommen war, musste Polen auf Druck amerikanisch-jüdischer Vertreter am 28. Juni 1919 einen Minderheitenschutzvertrag unterzeichnen. Dies führte auf polnischer Seite zu Protesten, da weder die Triple Entente noch Deutschland (mit Ausnahme jedoch für Oberschlesien in Form des deutsch-polnischen Genfer Abkommens von 1922) eine solche Vereinbarung unterzeichnen mussten. Im Sejm stimmten aber 286 zu 41 Abgeordnete für den Vertrag.

Die Grenze im Westen war durch den Vertrag von Versailles bestimmt, in dem die beiden westlichen Mächte der Teilungen Polens, Österreich und Preußens Nachfolger Deutschland, als unterlegene Kriegsparteien territoriale Zugeständnisse machen mussten. Im Osten war Polens Grenze jedoch ungeklärt und umstritten. Russland, das ja zu den siegreichen Alliierten zählte, war nicht genötigt, völkerrechtliche Zugeständnisse zu machen. Einige Verfechter eines Wiedererstehens Polens ergriffen die militärische Initiative und griffen so unter Führung Marschall Józef Piłsudskis Sowjetrussland an. Im Polnisch-Ukrainischen Krieg (1918–1919) konnte Polen Gebietsgewinne verzeichnen. 1919 begann der Polnisch-Sowjetische Krieg mit Kämpfen um die Stadt Wilna (heute litauisch Vilnius).

Am 21. April 1920 erkannte Polen die Ukrainische Volksrepublik unter Symon Petljura an. Damit verbunden war die Idee, einen Verbündeten und Pufferstaat gegen Russland zu haben. In einem Zusatzabkommen verzichtete die Ukraine zugunsten Polens auf Ostgalizien und Wolhynien, die beide eine überwiegend ukrainische Bevölkerung hatten, um im Gegenzug Unterstützung für den Kampf gegen die Rote Armee zu erhalten, welche die Ukraine besetzt hatte. Polen marschierte daraufhin in den ukrainischen Gebieten ein und besetzte Kiew. Die sich anschließende Gegenoffensive der Roten Armee führte diese bis kurz vor Warschau. Die Rote Armee erhielt, wie zuvor die polnische in der Ukraine, entgegen ihrer Erwartung keine Unterstützung durch die Bevölkerung.

Durch die stark ausgedehnte Front war sie geschwächt und wurde bei einem Gegenangriff neu formierter Truppen unter Piłsudski entscheidend militärisch besiegt und bis zu einer Linie, die etwa der deutsch-russischen Front von 1916 entsprach, zurückgedrängt. Der polnische Gegenangriff und Sieg bei Warschau wurde als „Wunder an der Weichsel“ zum Gründungsmythos der polnischen Republik. 1921 endete der Krieg mit dem Frieden von Riga.

Polen hatte sein Hauptziel, einstmals zu Polen-Litauen gehörendes, allerdings überwiegend ukrainisch besiedeltes, russisches Teilungsgebiet wiederzuerlangen, bzw. die Gründung einer ukrainischen Republik als Pufferstaat, nicht erreicht. Wilna, die historische Hauptstadt Litauens, allerdings mit mehrheitlich polnischer und jüdischer Bevölkerung, kam zusammen mit der kurzlebigen Republik Mittellitauen zu Polen. Dies führte zu einer dauerhaften Belastung der Beziehungen zu Litauen und zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen seitens Litauens. Die östlichen Gebiete Polens waren ethnisch heterogen, was in Zukunft einen Ausgleich der Interessen der verschiedenen Nationalitäten erfordern, oder neue Konflikte bereiten würde.

Ab 1921 entwickelten sich gute Beziehungen zu Großbritannien und Frankreich, die an Polen vor allem als Gegengewicht zum bolschewistischen Russland interessiert waren. Insbesondere mit Frankreich entwickelten sich intensive Beziehungen (Kleine Entente). Im Polnisch-Sowjetischen Krieg unterstützten Britannien und Frankreich Polen mit Waffenlieferungen, um mit der Sowjetunion den Bolschewismus zu schlagen. Die Schauerleute in Danzig hatten aber teilweise das Löschen westlicher Rüstungslieferungen bestreikt, um dem jungen Sowjetrussland, dem vermeintlichen Arbeiterstaat, die Front von immer neuen gegen es gerichteten Waffen freizuhalten.

Nachdem sich die Hoffnungen Polens, die Hafenstadt Danzig ganz unter Kontrolle zu bringen, nicht erfüllten und diese zur Freien Stadt Danzig mit ganz überwiegend deutscher Bevölkerung, die dem polnischen Staat ablehnend gegenüberstand, erklärt worden war, begann der polnische Staat mit dem Bau eines neuen Hafens im benachbarten Gdingen.

Aus dem Fischerdorf mit 1.000 Einwohnern wurde in wenigen Jahren ein Handels- und Militärhafen mit über 100.000 Einwohnern, über den vor allem der Export polnischer Landwirtschaftsprodukte und von Kohle aus Oberschlesien erfolgte. Die Konkurrenz zum Danziger Hafen und die Errichtung eines polnischen Munitionslagers auf der Westerplatte gegen den Willen des Danziger Senats führte zu Spannungen.

Am 17. März 1921 nahm der Sejm die neue Verfassung Polens an. Diese sah zwei parlamentarische Kammern vor, dabei sollte der Sejm mit 444 Abgeordneten die eigentliche Macht ausüben, der Senat als Kontrollinstanz mit Einspruchsrecht fungieren. Der katholischen Kirche war zwar eine Vorrangstellung eingeräumt worden, sie war aber keine Staatsreligion. Mitte 1923 wollte der Sejm die Macht des Engen Kriegsrates (Ścisła Rada Wojenna), und damit Piłsudskis, beschneiden, woraufhin Piłsudski verärgert seine militärischen Ämter niederlegte. Er war aber weiterhin in engem Kontakt mit Militär und Politik.

Die ersten Jahre der Unabhängigkeit vergingen mit dem inneren Aufbau des Staates. Die bestehenden staatlichen Strukturen, welche die drei verschiedenen Teilungsmächte hinterlassen hatten, mussten vereinheitlicht, teilweise aber auch völlig neu geschaffen werden. Innenpolitisch waren die Jahre bis 1926 daher durch die Abfolge mehrerer parlamentarischer Regierungen dominiert; 1925 gab es 92 registrierte Parteien, wovon 32 im Parlament saßen. Zum ersten offiziellen Präsidenten Polens wurde 1922 Gabriel Narutowicz, ein Vertreter der gemäßigten Linken, gewählt. Narutowicz wurde jedoch wenige Tage nach seiner Amtseinführung von einem nationalistischen Fanatiker ermordet.

Zu seinem Nachfolger wählte die Nationalversammlung den gemäßigten Sozialisten Stanisław Wojciechowski. Da die Mehrheitsverhältnisse im polnischen Parlament (Sejm) sehr instabil waren, wechselten sich die Regierungen häufig ab und waren teilweise sehr schwach.

Auch 1925 war der Staat durch die vorgehende Teilung noch sehr heterogen. Zwar waren bspw. mit der Verabschiedung der Sozialgesetzgebung einschneidende Änderungen vollzogen worden, aber weiterhin existierten vier verschiedene Zivil- und Strafrechtssysteme nebeneinander. Das Bahnnetz in Breitspur, wie es teilweise im ehemaligen Kongresspolen bestand und durchgehend im östlich davon gelegenen ehemals russischen Teilungsgebiet ausgeführt war, wurde bis 1929 einheitlich auf Normalspur umgestellt, wie es im ehemals preußischen und ehemals österreichischen Teilungsgebiet durchgehend der Fall war.

Der Zugang vom übrigen Deutschen Reich zum seit 1919 geografisch getrennten Ostpreußen war ohne Eintritt ins vereinte polnische und Freistadt-Danziger Zollgebiet nur mit verplombtem Korridorzug von Konitz bis Dirschau durch die polnische Woiwodschaft Pommerellen auf der Ostbahn, per Schiff über die Ostsee durch den Seedienst Ostpreußen oder per Flugverbindung zum 1921 neu eröffneten Königsberger Flughafen Devau möglich. Im Juni 1925 begann zwischen Polen und Deutschland ein Handelskrieg.

Mai-Umsturz und Sanacja-Regime

Präsident Ignacy Mościcki bei der Verleihung der Marschallwürde an General Edward Rydz-Śmigły

Wappen Polens 1927 bis 1939

Józef Piłsudski war nach einigen Jahren unzufrieden mit der instabilen innenpolitischen Situation. Obwohl er in Armee und Staat keine offizielle Position bekleidete, führte er im Mai 1926, gestützt auf seine große Autorität bei der Bevölkerung und auf die Loyalität der Streitkräfte, einen Staatsstreich durch und blieb bis zu seinem Tod im Mai 1935 an der Macht.

Allerdings bekleidete Piłsudski hierbei nur selten und nur für kurze Zeit offiziell bedeutende Ämter. Er war z. B. nie Staatspräsident, sondern überließ dieses Amt seinem loyalen Gefolgsmann Ignacy Mościcki. Piłsudski war meist nur Verteidigungsminister. Allerdings war er die allgemein anerkannte oberste Autorität im Staat. Auch gab es zumindest bis zum Ende der 1920er Jahre eine mehr oder weniger funktionierende, sogar im Parlament vertretene Opposition, die allerdings konsequent an der Übernahme der Macht gehindert wurde.

Mit Beginn des Regimes begannen Repressionen gegen die Kritiker. Kritische Presseberichte wurden konfisziert und entsprechende Redakteure zu mehrwöchigen Haftstrafen verurteilt. Auch Entlassung von Beamten, Verbot von Versammlungen, Auflösung oppositioneller Organisationen und Ähnlichem. 1928 wurde, für die anstehenden Sejmwahl, der Bezpartyjny Blok Współpracy z Rządem (Parteilose Block der Regierungsunterstützer), gegründet. Mit Unterstützung der Verwaltung erreichte sie bei den Wahlen ein Viertel der Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 78 %. Der relative Wahlsieg bedeutet aber zugleich keine ausreichende parlamentarische Macht für die Anhänger Piłsudskis.

Als 1929 der Sejm Anklage gegen den Finanzminister wegen der Finanzierung der Wahlwerbung der Piłsudski-Partei aus Staatsgeldern erhob, kam es zu Drohungen der Regierung gegen das Parlament, die am 31. Oktober 1929 im Aufmarsch Bewaffneter im Foyer des Sejms gipfelte. Der Sejmmarschall Ignacy Daszyński verweigerte daraufhin die Eröffnung des Sejm.[17] Ende August 1930 wurde das Parlament aufgelöst und kurz darauf 18 Abgeordnete, bis zu den Wahlen im November insgesamt 84 ehemalige Abgeordnete verhaftet. Von nun an wurde Polen diktatorisch regiert.

Nach der Ermordung von Innenminister Bronisław Pieracki durch einen ukrainischen Nationalisten im Jahr 1934 ließ die Regierung in der Kleinstadt Bereza Kartuska im heutigen Weißrussland ein Internierungslager für ukrainische Nationalisten, Kommunisten und andere prominente Regimegegner anlegen.

Die unter formaler Beibehaltung der Verfassung eingeführte „moralische Diktatur“ nannte sich selbst Sanacja („Sanierung“ oder „Gesundung“) und sollte zu einer Gesundung nach dem vermeintlichen Versagen des bisherigen politischen Systems führen. Eine auf die Person Piłsudski zugeschnittene neue Verfassung trat im April 1935 in Kraft („Aprilverfassung“). Der Marschall verstarb jedoch einige Wochen später. Die Wahlen zum Sejm vom 8. September 1935 wurden von der gesamten Opposition boykottiert, die Wahlbeteiligung betrug nur 43 %.

Nach Piłsudskis Tod verfiel das bisher von seinem persönlichen Prestige geprägte System, da die Aspiranten auf seine Nachfolge nicht über das Charisma und die Popularität des Nationalhelden Piłsudski verfügten. Es entstanden zwei Machtzentren – die Gruppe „Schloss“ um Mościcki, benannt nach der Residenz des Präsidenten, dem Warschauer Königsschloss, und die Gruppe der „Obristen“ um den neuen Marschall Edward Rydz-Śmigły. Der Trend hin zu einem autoritären nationalistischem Staat verstärkte sich nun weiter. Rydz-Śmigły verstärkte faschistische Tendenzen innerhalb der Sanacja, um ein Bündnis mit anderen faschistischen oder faschistoiden Gruppen gegen seine innerparteilichen Gegner vom „Schloss“ zustande zu bringen. Im Herbst 1937 liebäugelte er gar mit einem Putsch, um ein Einparteiensystem zu errichten, scheiterte aber an Präsident Mościcki und seinen Unterstützern.

Laut dem deutschen Historiker Wolfgang Benz sind in dieser Zeit „faschistischen Elemente der polnischen Diktatur […] unverkennbar“. Der britische Historiker Norman Davies dagegen bestreitet, dass das Regime faschistisch genannt werden kann, da die polnischen Sympathisanten des Faschismus, die es etwa innerhalb der Narodowa Demokracja gab, in Opposition zum Regime standen und es formal keine Diktatur darstellte. Der polnische Historiker Jerzy Holzer sieht zwar Tendenzen zur Errichtung eines faschistischen Regimes in Polen Ende der 1930er Jahre, die durch den deutschen Überfall abgebrochen wurden. Sie seien aber keineswegs unumkehrbar gewesen, da es von kommunistischer, sozialistischer und demokratischer Seite sowie aus der Sanacja-Bewegung selbst stets starken Widerstand dagegen gegeben habe. Der britische Soziologe Michael Mann rechnet Polen unter dem Sanacja-Regime wie auch Spanien, Portugal oder Jugoslawien zu den Staaten, in denen das alte Regime stark genug war, der Herausforderung durch die Weltwirtschaftskrise der 1930er Jahre standzuhalten und die nicht faschistisch, sondern korpratistisch-autoritär regiert wurden.

Die außenpolitischen Bemühungen Polens, die vor allem mit der Person von Außenminister Józef Beck verbunden sind, waren im Einklang mit der französischen Politik darauf ausgerichtet, einen Block kleiner und mittlerer Staaten zur Eindämmung sowohl Deutschlands als auch der Sowjetunion zu schaffen. Dem standen jedoch vor allem die durch die Grenzziehung nach dem Ersten Weltkrieg entstandenen gegenseitigen Gebietsansprüche im Wege. So beteiligte sich Polen, kurz bevor es selbst von Deutschland und der Sowjetunion besetzt wurde, aktiv an der Zerschlagung der Tschechoslowakei und annektierte nach dem Münchner Abkommen Ende Oktober 1938 die mehrheitlich von Polen besiedelten Industriegebiete um die Stadt Teschen (Těšín), das so genannte Olsagebiet, und kleinere Gebiete im Grenzgebiet zur Slowakei.

Bevölkerung

Zahlen

Polen, Sprachenkarte 1937 in einer polnischen Darstellung von 1928

Verbreitung der Jiddischen und Hebräischen Sprache in Polen 1931. Auffällig ist, dass Juden im Posenschen und in Ostoberschlesien sprachlich assimiliert waren.

Polen zählte Anfang der 1920er Jahre 27 Millionen Staatsbürger (Anfang der 1930er Jahre waren es bereits 32 Millionen). Ein Drittel der Staatsangehörigen gehörte nationalen Minderheiten an. Die Volkszählung von 1921 ergab folgende ethnische Gruppen in Polen:

  • 18 Millionen Polen(69,2 %)
  • 3,7 Millionen Ukrainer (14,3 %)
  • 1,06 Millionen Weißrussen (3,9 %) in Nordostpolen
  • 1,06 Millionen Deutsche (3,9 %) in ganz Polen beheimatet
  • 2,7 Millionen Juden (7,8 %) vor allem in Ostpolen

1919 befanden sich etwa zwei Millionen Deutsche auf dem Gebiet der polnischen Republik. Etwa die Hälfte wanderten in den ersten Jahren nach Kriegsende aus.

Minderheitenpolitik

Durch den Minderheitenvertrag von Versailles, die Verfassung, den Frieden von Riga, sowie die Genfer Konvention waren die Minderheiten theoretisch geschützt. Vor allem die deutsche Minderheit nutzte die Möglichkeiten, internationale Schiedsorgane anzurufen. Zwischen 1920 und 1930 gab es über 1.200 Petitionen an den Völkerbund, 300 davon kamen aus Polen und davon wiederum fast die Hälfte aus den Jahren 1931/32, als Polen und die Weimarer Republik den Höhepunkt ihrer Auseinandersetzung hatten. Somit war Polen de facto ein multinationaler Staat.

Im offiziellen Sprachgebrauch wurde jedoch der polnische Charakter der Republik betont. Dies führte zu erheblichen Konflikten mit den nationalen Minderheiten. So verfügten die Ukrainer und die Weißrussen über keine Anstalten der höheren Bildung. Auch den Oberschlesiern sprachen staatliche Stellen ihr regionales Sonderbewusstsein ab. Polen war der Staat mit der größten jüdischen Bevölkerungsgruppe in Europa.

1926 wurde Michał Grażyński zum Woiwoden Schlesiens. Er ging gegen das deutsche Schulwesen, deutsche Großgrundbesitzer und Großindustrielle vor. Zwischen 1926 und 1929 kam es zu fast 100 Beschwerden wegen Verstößen gegen das Deutsch-Polnische Genfer Abkommen über Oberschlesien. Die deutschen Parteien bauten bei Wahlen ihren Stimmenanteil von 26 % (1922) auf 34 % (1930) aus. Der Stimmenanteil deutscher Parteien in Oberschlesien lag deutlich über dem in der amtlichen Statistik ausgewiesenen Prozentzahl an Deutschsprachigen, der nach dem Zensus von 1931 bei 6,0 % lag (im Jahr 1921 noch bei 44,2 %). Dies ließ nur den Schluss zu, dass auch viele polnischsprachige Oberschlesier für deutsche Parteien gestimmt hatten, worüber sich polnische Nationalisten besonders erbost zeigten. Erst 1930 sank der Anteil, nachdem die Opposition, nicht nur die deutsche, durch Polizei und Behörden massiv behindert wurden. Dafür wurde Polen im Januar 1931 vom Völkerbundsrat verurteilt. Durch die Verkleinerung des Sejm von 444 auf 408 Sitze verringerten sich die Chancen der Minderheiten, Abgeordnete ins Parlament zu entsenden, 1935 erneut.

Die Ukrainer bekämpften im Sejm, erfolglos, die Schulreform von 1925, bei welcher die Zahl der ukrainischsprachigen Grundschulen von 2450 während der Habsburger Zeit auf 500 im Jahr 1937 schrumpfte. Allerdings stieg zugleich die Zahl der zweisprachigen Schulen von 1426 auf 2710. Die 600.000 Juden, die 1917/1919 aus Russland aus- bzw. zurückgewandert waren, erhielten zwischen 1926 und 1928 die polnische Staatsbürgerschaft.

Die Weißrussen erreichten, zumindest kurzfristig, eine Verbesserung ihrer Lage. 1929 entstand an der Universität Wilna sogar ein Lehrstuhl für Beloruthenistik. In Ostgalizien wurde hingegen der ukrainischen Minderheit die versprochene ukrainische Universität Lemberg vorenthalten. Im zuvor russischen Ruthenien hingegen wurde von den Behörden ein wohlwollender Kurs eingeschlagen. Im Südosten des Landes war die Organisation Ukrainischer Nationalisten aktiv und bekämpfte den polnischen Staat mit Anschlägen und Sabotageakten, was zu Militäraktionen Polens führte.

Am 13. September 1934 kündigte Polen den Minderheitenschutzvertrag und kündigte an, ein solches Abkommen nur erneut zu unterschreiben, wenn es ein einheitliches für ganz Europa geben würde. Das deutsch-polnische Genfer Abkommen über Oberschlesien lief im Mai 1937 aus. Mit Deutschland wurde am 5. November 1937 ein bilateraler Vertrag geschlossen, der den Minderheitenschutz an den Schutz der eigenen Landsleute im jeweils anderen Staat band.

Die Rechte der vielen Minderheiten (vor allem Ukrainer, Weißrussen und Deutsche) wurden massiv eingeschränkt, vor allem die Juden diskriminiert und verfolgt. 1936 organisierte das Regime einen Boykott gegen die Juden, der von der katholischen Kirche unterstützt wurde. Bei den gleichzeitigen Pogromen wurden mehrere Dutzend Menschen erschlagen. Man machte die Juden als Sündenböcke für negative Begleiterscheinungen der Moderne wie Atheismus, Kommunismus und Pornographie sowie für die strukturellen Probleme verantwortlich, unter denen die Wirtschaft des Landes in der Zwischenkriegszeit litt. Verschiedene Berufsverbände schlossen Juden nach dem Beispiel der deutschen Arierparagraphen von der Mitgliedschaft aus, einige Universitäten führten einen Numerus clausus für jüdische Studenten ein. Im März 1938 verwehrte das Sanacja-Regime 16.000 Juden mit polnischer Staatsangehörigkeit die Einreise, die vom NS-Regime in der so genannten Polenaktion des Landes verwiesen worden waren und daraufhin im Niemandsland zwischen Deutschland und Polen festsaßen.[36]

Die vom NS-Staat unterstützte deutsche Minderheit geriet trotz der seit dem Nichtangriffsvertrag zwischen Adolf Hitler und Piłsudski offiziell guten deutsch-polnischen Beziehungen immer stärker unter die Beobachtung polnischer Geheimdienststellen, wozu auch die wachsende Begeisterung vieler Angehöriger der deutschen Minderheit für den Nationalsozialismus beitrug.

Konflikte mit den Nachbarländern

Der Zerfall der Vielvölkermonarchien in Zentral-, Süd- und Osteuropa hinterließ ein machtpolitisches Vakuum, das zur Entstehung bzw. Wiederentstehung von elf Nationalstaaten, darunter Polen, führte. Diese Entwicklung verlief nicht immer friedlich, sodass es zu einer Reihe militärischer Auseinandersetzungen um die Neugestaltung der Grenzen kam.

Im Fall der Zweiten Republik Polen waren das folgende Konflikte:

Polen war also mit fast jedem Nachbarland in Konflikte um Territorien und ethnische Minderheiten verwickelt. Im Osten hatte Polen seine Grenzen nach den Kämpfen mit Sowjetrussland etwa 200 km östlich der von Polen als auch Sowjetrussland nicht akzeptierten Curzon-Linie gefestigt. Nur mit Rumänien und Lettland unterhielt Warschau spannungsfreie Beziehungen.

Insgesamt verfügte der neue Staat über fast 5.000 km Grenze, wovon lediglich 350 zu Rumänien und 100 km zu Lettland nicht an Gegner grenzten. Dies führte dazu, dass etwa ein Drittel der Staatsausgaben vom Ministerium für Militärische Angelegenheiten verwaltet wurden. Kritik an diesem hohen Budget wurde dabei auch von der Opposition nicht geäußert.[37] Die Republik war zunächst eine parlamentarische Demokratie, wurde jedoch nach dem Maiputsch Józef Piłsudskis im Mai 1926 in ein von diesem autoritär geführtes Sanacja-Regime mit lediglich demokratischer Fassade umgewandelt. Als faktisches Enddatum gilt meist der 1. September 1939, der Beginn des deutschen Polenfeldzuges.

Mit Międzymorze wurde zudem von Piłsudski das Konzept eines von Ostsee bis Schwarzem Meer reichenden slawisch-baltischen Bundesstaates in Mittel- und Osteuropa unter polnischer Führung vorgeschlagen,[38] das von den anderen Nationen abgelehnt wurde.

Die polnischen Ostgebiete wurden in der im geheimen Zusatzprotokoll zum Hitler-Stalin-Pakt vom 24. August 1939 vereinbarten Interessengebietsaufteilung Josef Stalins Interessensphäre zugeordnet (Vierte Teilung Polens). Stalin ließ die Rote Armee am 17. September dort einmarschieren, die Gebiete blieben in der Folge des Zweiten Weltkrieges bei der Sowjetunion. Er schlug Polen die deutschen Ostgebiete östlich der Oder-Neiße-Linie als Entschädigung zu. Dem stimmten die Westalliierten der Anti-Hitler-Koalition einstweilen zu. Somit fand gegen den Willen der betroffenen polnischen sowie auch deutschen Bevölkerung eine komplette Neuordnung der Grenzen mit einer daraus resultierenden Westverschiebung Polens statt.

Deutschland

Mit Deutschland gab es zwischen 1919 und 1921 Auseinandersetzungen vor allem um den Besitz Oberschlesiens. Bei der Abstimmung am 20. März 1921 stimmten 59,6 % der Wähler für den Verbleib bei Deutschland. In einigen Gebieten überwog das pro-polnische Votum. Generell war der pro-deutsche Stimmenanteil in den Städten besonders hoch und der pro-polnische in einigen ländlichen östlichen Regionen.

Polnische Freischärler begannen daraufhin am 3. Mai 1921, begünstigt von französischen Besatzungstruppen – Italiener und Briten unterstützten die deutsche Seite –, einen bewaffneten Aufstand, um den Anschluss zumindest von Teilen Oberschlesiens an Polen gewaltsam durchzusetzen. Das Deutsche Reich konnte aufgrund der Beschränkungen durch den Versailler Vertrag nicht gegen die Freischärler vorgehen, jedoch gingen mit Billigung der Reichsregierung Freikorps des „Selbstschutzes Oberschlesien“ gegen die polnischen Aufständischen vor. Es kam zu blutigen Auseinandersetzungen zwischen Deutschen und Polen. Am 23. Mai 1921 gelang den deutschen Freikorps die Erstürmung des St. Annabergs, wodurch eine Stabilisierung der Lage eintrat.

Am 20. Oktober 1921 beschloss der Oberste Rat der Alliierten, einer Empfehlung des Völkerbundes folgend, das ostoberschlesische Industrierevier an Polen zu übertragen, dem es als Autonome Woiwodschaft Schlesien angeschlossen wurde. Beim Deutschen Reich verblieb der flächen- und bevölkerungsmäßig größere Teil des Abstimmungsgebiets – Industriestädte wie Beuthen OS, Gleiwitz oder Hindenburg OS blieben weiter deutsch – doch Ostoberschlesien mit etwa 80 % des Industriereviers kam zu Polen. Beide Seiten mussten sich auf Veranlassung des Völkerbundes zum Schutz der jeweiligen nationalen Minderheiten in Oberschlesien verpflichten (Genfer Abkommen). Die Einhaltung dieses Minderheitenschutzes, vertraglich auf 15 Jahre begrenzt, war in der Folgezeit eine anhaltende Quelle von zwischenstaatlichen Spannungen zwischen Deutschland und Polen.

Der überwiegende Teil der Provinzen des Königreichs Preußen, Westpreußen und Posen, die durch die Teilungen Polens 1772 und 1793 an Preußen gekommen waren, wurden aus der Weimarer Republik herausgelöst und ohne Volksabstimmungen der neuen Republik einverleibt. Polen bekam dadurch einen Zugang zur Ostsee bei Gdingen. Einen Teil der Gebiete hatte polnisches Militär im Großpolnischen Aufstand bereits zuvor militärisch besetzt.

Die alte Hansestadt Danzig, auf deren Erwerb Polen gehofft hatte, wurde durch die Alliierten zur Freien Stadt Danzig erklärt und verblieb mit Nutzungsrechten Polens am Danziger Hafen und Einschluss ins polnische Zollgebiet doch außerhalb der Grenzen des neuen polnischen Staates unter der Aufsicht des Völkerbundes. Aufgrund des nicht geglückten Erwerbs und der ablehnenden Haltung der deutschen Bevölkerung Danzigs begann Polen wenige Kilometer entfernt auf polnischem Gebiet in Gdingen (Gdynia) mit dem Bau eines neuen Hafens, der sich rasch zur Konkurrenz für Danzig entwickelte.

Für weitere Gebiete sah der Versailler Vertrag Volksabstimmungen über die Staatszugehörigkeit vor. In Masuren (Regierungsbezirk Allenstein) und im Bezirk Marienwerder (ehemals Westpreußen) fanden unter alliierter Aufsicht Volksabstimmungen statt, in denen sich die große Mehrheit der Bevölkerung (98 % bzw. 92 %) für den Verbleib bei Ostpreußen und Deutschland entschied.

Litauen und Ukraine

Die Restauration Polens, Gebietsveränderungen zwischen 1918 und 1922

Die polnischen Bestrebungen zur Wiederherstellung seiner historischen Grenzen von 1772 stießen auch in Litauen und in der Ukraine auf Widerstand und gefährdeten vor allem Ukrainer und Litauer. Eine Woche nach der polnischen Unabhängigkeitserklärung riefen auch die Ukrainer in Lemberg ihre Unabhängigkeit aus. Im Polnisch-Ukrainischen Krieg, um das ehemalige habsburgische Königreich Galizien und Lodomerien, erweiterte Polen sein Gebiet nach Osten in die Ukraine hinein. Besonders heftige Kämpfe wurden um Lemberg geführt, das polnische Freiwilligenverbände und reguläre Armeeteile am 21. November einnahmen. Der Krieg dauerte militärisch jedoch bis in den März 1919 an und wurde erst durch ein Abkommen zwischen Polen und der Volksrepublik Ukraine unter Symon Petljura am 21. April 1920 offiziell beendet.

Zum Angriffsziel polnischer Soldaten wurden aber auch die in der Westukraine lebenden Juden. Als Lemberg nach teilweise heftigen Kämpfen am 21./22. November 1918 von polnischen Truppen eingenommen worden war, kam es vom 22. bis zum 24. November zu einem Pogrom an der jüdischen Gemeinde der Stadt.

Der mit dem Versailler Vertrag ins Leben gerufene Völkerbund sah die Ziehung einer Grenzlinie aufgrund der im Dezember 1919 vorgelegten Empfehlungen einer Kommission unter Leitung des britischen Außenministers Curzon vor, durch die mehrheitlich polnischsprachige Gebiete um Wilna in Litauen und Lemberg in Galizien dem polnischen Staat verloren gehen würden.

Die weitergehenden Pläne Piłsudskis zielten zudem auf die Wiedererrichtung einer Republik unter polnischer Führung in der Tradition der 1795 untergegangenen Adelsrepublik, zu der auch mehrheitlich von Ukrainern und Weißrussen bewohnte Gebiete gehören sollten. Polnische Truppen besetzten daher 1919 den östlichen Teil Litauens um Wilna, das seine Unabhängigkeit gerade gegen Russland durchgesetzt hatte, ebenso vorübergehend Kiew in der Ukraine, was aufgrund der Überschneidung mit den territorialen Ansprüchen Sowjetrusslands zum Polnisch-Sowjetischen Krieg führte.

Sowjetunion

Der Polnisch-Sowjetische Krieg, Frontverlauf im Juni 1920

Zunächst drangen die polnischen Truppen unter General Rydz-Śmigły mit Unterstützung durch nationalukrainische Kräfte bis nach Kiew vor. Der schnelle Erfolg war durch das Ausweichen der sowjetischen Truppen begünstigt, die nach der Eroberung Kiews durch die Polen eine Gegenoffensive starteten. Die sowjetischen Einheiten unter General Tuchatschewski drangen bis Warschau vor, während General Budjonny Lemberg belagerte.

Durch ein waghalsiges Zangenmanöver gelang der polnischen Armee unter Piłsudskis Kommando der Durchbruch und eine nahezu vollständige Vernichtung der sowjetischen Einheiten: Während die polnischen Einheiten versuchten, die Armee von General Tuchatschewski bei Radzymin nordöstlich von Warschau aufzuhalten, startete Piłsudski vom Fluss Wieprz in der Woiwodschaft Lublin eine Großoffensive in Richtung Norden. Der Überraschungseffekt war so groß, dass die letzten sich zurückziehenden Einheiten der Roten Armee über deutsches Gebiet – Ostpreußen – flüchten mussten.

1921 schlossen die Kriegsparteien in der lettischen Hauptstadt Riga einen Friedensvertrag, worauf der Aufbau Polens im Inneren in Angriff genommen wurde. Piłsudski verfehlte zwar sein Ziel, die Staatsgrenze von 1772 wiederherzustellen, es gelang ihm jedoch, die polnische Staatsgrenze etwa 200 km östlich der Curzon-Linie zu erweitern, der geschlossenen polnischen Sprachgrenze mit relativer Bevölkerungsmehrheit.

Im östlichen Teil Polens betrug der polnische Bevölkerungsanteil 1919 etwa 25 %, 1938 bezeichneten sich 38 % als polnisch. Den übrigen Anteil bildeten jeweils andere Nationalitäten. Die Bevölkerungsmehrheit bezeichnete sich als ukrainisch, weißrussisch oder jüdisch. Mehrheitlich polnisch – mit einem hohen Anteil Juden – waren dagegen die Städte Wilna und Lemberg.

Verwaltungsgliederung

Polen 1920–1939

Woiwodschaften

Das Staatsgebiet wurde in 16 Woiwodschaften und die ihnen gleichgestellte Hauptstadt Warschau gegliedert. Die Grenzen dieser Verwaltungseinheiten orientierten sich zunächst an den einstigen deutschen, österreich-ungarischen und russischen Verwaltungsgrenzen, doch gab es am 1. April 1938 einige Gebietsumgliederungen.

  1. Woiwodschaft Białystok
  2. Woiwodschaft Kielce
  3. Woiwodschaft Krakau
  4. Woiwodschaft Lublin
  5. Woiwodschaft Lemberg
  6. Woiwodschaft Lodsch
  7. Woiwodschaft Nowogródek
  8. Woiwodschaft Polesien
  9. Woiwodschaft Pommerellen
  10. Woiwodschaft Posen
  11. Woiwodschaft Stanislau
  12. Woiwodschaft Tarnopol
  13. Woiwodschaft Warschau (Land)
  14. Warschau (Stadt)
  15. Woiwodschaft Wilna
  16. Woiwodschaft Wolhynien

Wirtschaft

Die Kämpfe des Ersten Weltkrieges an der mehrfach auf dem Boden des späteren polnischen Staates verlagerten Front hatten schwere Zerstörungen hinterlassen. Lediglich im ehemals preußischen Teilungsgebiet war es nicht zu Kämpfen gekommen. In Zentralpolen waren über 1,75 Millionen Zivilisten nach Russland evakuiert und Industrieanlagen demontiert worden. Die österreichischen und deutschen Besatzer hatten große Teile der Ernte und Industrieproduktion konfisziert und Zivilisten zur Zwangsarbeit in ihre Staatsgebiete deportiert.

Insgesamt verlor das Gebiet des späteren Polens im Weltkrieg zwei bis drei Fünftel seines Viehbestandes, die Getreide- und Kartoffelproduktion sank auf etwa die Hälfte, die Weizenproduktion sank auf ein Drittel des Vorkriegsstandes. Es wird geschätzt, dass im November 1918 nur noch 15 Prozent der Arbeiter von 1913 in der Industrie arbeiteten. Etwa die Hälfte der Brücken und fast zwei Drittel der Bahnhöfe waren zerstört. Durch die Teilungen Polens hatten sich die jetzt in einem Staat wiedervereinten Teile sehr unterschiedlich entwickelt. Vereinfacht wurde zwischen dem vergleichsweise gut entwickelten Polen A und dem rückständigen Polen B mit der Trennlinie an der Weichsel unterschieden.

Die Arbeits- und Sozialgesetzgebung der Zweiten Polnischen Republik gehörten zu den modernsten der damaligen Zeit. 1918/1919 wurden Dekrete über den 8-Stunden-Arbeitstag, Gewerkschaften, Gesundheitsversicherung und Arbeitsinspektion erlassen. 1920 folgten Gesetze zu Krankenkassen, Arbeitszeit und 1922 zu Urlaubsansprüchen. Mitte Oktober bis Ende November stieg die Zahl der registrierten Arbeitslosen von 200.000 auf 300.000.

Das Staatsbudget war defizitär, 1921 waren 40 Prozent, 1922 51 Prozent der Ausgaben gedeckt. Während des gesamten Bestehen des Staates nahm das Ministerium für Militärische Angelegenheiten bis zu einem Drittel des Staatsbudgets in Anspruch.

Währung

Am 15. Januar 1920 wurde die Polnische Mark eingeführt, zuvor gab es sechs gültige Währungen im Staat. Zwischen der Übernahme der Regierungstätigkeit durch Wincenty Witos im Mai 1923 und dem 1. August 1923 fiel der Kurs der Mark zum US-Dollar von 1:52.000 auf 1:230.000. Dies wird als Beginn der Hyperinflation in der polnischen Republik angesehen. Im Dezember 1923 war der Wechselkurs bereits auf 1:4,3 Millionen geklettert. Am 1. Februar 1924 wurde die Bank Polski gegründet, welche weitgehend unabhängig von der Regierung war. Im April 1924 wurde der Złoty (d. h. Gulden) eingeführt und so bis Mitte des Jahres die Polnische Mark vollständig abgelöst.

Landwirtschaft

Anfang der 1920er Jahre lebten drei Viertel der Bevölkerung von der Landwirtschaft wobei hier viele kleine Höfe das Bild dominierten. Ein Drittel der Landwirtschaftsunternehmen bewirtschafteten weniger als zwei Hektar (insgesamt 3,5 % des Ackerbodens), ein weiteres Drittel weniger als fünf Hektar (14,8 %) nur 0,9 Prozent der Unternehmen besaßen mehr als 50 Hektar (47,3 % des Bodens). Die bedeutendsten Landbesitzer waren die Familien Zamoyski, mit 191.000 Hektar, und Radziwiłł, 177.000 Hektar. Bis 1923 hatte die Landwirtschaft in den meisten Bereichen wieder den Stand von vor dem Weltkrieg erreicht.

Es gab ab 1919 mehrere Ansätze für eine Bodenreform, aber erst 1925 konnte Władysław Grabski erfolgreich ein effektives Gesetz erlassen. Er setzte ein Dekret von 1923 in ein Gesetz um, nach dem die Großgrundbesitzer jährlich mindestens 200.000 Hektar gegen volle Entschädigung in den Besitz von Kleinbauern überführen mussten.

Industrie

Die Industrie war während der Teilung auf die Bedürfnisse der Teilungsmächte ausgerichtet und wenig exportorientiert, vom preußischen Teilungsgebiet vielleicht abgesehen. Zudem war sie nur mangelhaft mit Kapital ausgestattet. Etwa 40 Prozent der Industrie wurde von Kartellen beherrscht. Der Staat war über die Bank Polski und durch Staatsmonopole ein wichtiger Faktor der Wirtschaft. Etwa 30 Prozent der Staatseinnahmen wurden in Staatsunternehmen generiert. Die Zahl der Industriearbeiter, ohne Oberschlesien, verfünffachte sich zwischen 1919 und 1922, blieb aber unter der Zahl von 1913. Auch die Reallöhne stiegen und erreichten Mitte 1921 98 Prozent der Einkommen von 1914.

Die Industrieproduktion stieg an und erreichte 1929 143 % des Standes von 1926. Durch den Wirtschafts- und Handelskrieg von 1925 und den damit wegfallenden Import wurde der Aufbau polnischer elektrotechnischer, chemischer und optischer Betriebe gefördert. Der Kohleexport wurde zwar durch den Handelskrieg zunächst beeinträchtigt, der englische Bergarbeiterstreik im Jahr 1926 führte aber zu einer erhöhten Nachfrage und einer Steigerung der Steinkohleförderung bis 1926 um fast 60 %.

Infrastruktur

Die Infrastruktur, da zuvor auf die jeweilige Teilungsmacht ausgerichtet, war schlecht miteinander verbunden. So gab es keine direkte Bahnverbindung von den Kohlerevieren im Süden des Landes zu dem entstehenden Hafen in Gdynia bzw. dem bestehenden Danzigs. Etliche Streckenführungen waren durch Kriegsschäden und ungünstige Streckenführung deutlich länger als nötig. So dauerte die Fahrt von Warschau ins etwa 400 Kilometer entfernte Lemberg bis 1925 12 Stunden, ab Sommer des Jahres 9 Stunden.

Bildung

Die Zweite Polnische Republik baute ihr Hochschulwesen schnell aus. So kamen zu den bereits existierenden Universitäten in Krakau, Warschau und Lemberg 1918 die Katholische Universität Lublin, 1919 die, wiedergegründete Universität in Wilno und im selben Jahr die Universität Posen. 1920 wurde ein Rahmengesetz für die Hochschulen erlassen.

1923 waren ein Drittel der Bevölkerung Analphabeten, wobei sich die Verteilung sehr stark unterschied. Im zuvor russischen Osten, Polesien und Wolhynien, waren dies bis zu 50 %, im polnischen Teil Oberschlesiens lediglich 1,5 %. Im Osten Polens wurde 1919 die bis dahin nicht bestehende allgemeine Schulpflicht eingeführt womit innerhalb von vier Jahren die Zahl der Lehrer als auch Schüler um zwei Drittel stieg. Trotzdem besuchten Mitte der 1920er Jahre etwa 40 % der Schulpflichtigen keine Schule und das Verhältnis der Lehrer zur Bevölkerung erreichte 70 % des zentralpolnischen und etwa die Hälfte der westpolnischen Gebiete.

Siehe auch

Literatur

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Die Ostdeutschen Gebiete gehören zu Deutschland als Ganzes

Die Ostdeutschen Gebiete gehören zu Deutschland gemäß Verfassung vom 16. April 1871, Änderungsstand: 28. Oktober 1918.

Erhard Lorenz, zum 16.04.2015

Die Ostdeutschen Gebiete gehören zu Deutschland im Deutschen Reich, wie Berlin die Hauptstadt des Bundesstaates Preußen und des Deutschen Reiches ist, gemäß Verfassung vom 16. April

Und wieder diskutiert man über Ostpreußen unter falscher Flagge und unter falschen Vorraussetzungen, so die ohne Beweisgrundlage in die Welt gesetzte Info für den 15. April 2015.

Rußland hatte den Deutschen die Ostgebiete 1955 und 1990 angeboten. Nachfolgend zitiere ich einen Text aus einer Weltnetzzeitung aus Königsberg:
http://www.kaliningrad.aktuell.ru/kaliningrad/im_gebiet/moskau_hat_deutschland_ostpreussen_rueckgabe_angeboten_180.html

Montag, 24.05.2010

Moskau hat Deutschland Ostpreußen-Rückgabe angeboten
Kaliningrad. Sollte das Gebiet Kaliningrad 1990 wieder an Deutschland zurückgehen? Angeblich hat Moskau die Ostsee-Exklave angeboten, doch Bonner Diplomaten winkten ab. Die Wiedervereinigung von BRD und DDR war wichtiger.

Der Spiegel berichtet über die sowjetische Offerte, die erst jetzt mit 20jähriger Verspätung bekannt wurde. Demnach ging am 2. Juli 1990 ein geheimes Fernschreiben bei der deutschen Botschaft in Moskau ein. Ein gewisser Gerneralmajor Geli Batenin bot demnach Verhandlungen über den Status des „nördlichen Ostpreußens“ an (der südliche Teil des Gebiets wurde nach dem Zweiten Weltkrieg Polen zugeschlagen).

Ostpreußen als Zankapfel zwischen UdSSR und Deutschland?

„Dieses Problem wird sich für die Sowjetunion und Deutschland über kurz oder lang stellen“, zitiert der Spiegel Batenin aus Gesprächen mit Joachim von Arnim, dem Leiter des Politreferats an der Botschaft. Wie genau das Angebot aussah, ist unklar.

Zu der Zeit, als die 2+4-Verhandlungen über die Wiedervereinigung Deutschlands liefen, steckte die Sowjetunion in einer tiefen Wirtschafts- und Versorgungskrise. Die Partei- und Staatsführung unter Generalsekretär Michail Gorbatschow brauchte Milliardenkredite, um Lebensmittel zu kaufen.

Wem kann Rußland nun die Ostgebiete anbieten?

Wir sollten dabei folgendes verstehen.
Wenn von Deutschland gesprochen wird, dann ist das Deutsche Volk gemeint, dieses Volk allerdings schläft und schläft und beschimpft jeden freiheitsliebenden, ehrlich handelnden und heimattreuen Reichs- und Staatsangehörigen zum Nazi, ohne zu wissen warum überhaupt.
Die sogenannte Regierung – alles nur gut bezahlte Marionetten – hat natürlich kein Recht im Sinne Deutschlands (Außengrenzen 31.07.1914) zu verhandeln, denn diese Marionetten werden nur dafür bezahlt ein Volk zu knechten und für USRAEL-Kriege auszuplündern. Womit die Frage zu klären wäre, wem gehören die Ostgebiete, wenn diese von Rußland und Polen nur verwaltet werden. Dies scheint niemand hier in Deutschland zu interessieren, oder? Ja und da wäre natürlich noch Elsaß-Lothringen derzeit durch die Firma Frankreich verwaltet und dann noch die Schutzgebiete. Was nun wertes Deutsches Volk?

Der 2+4 Vertrag sagt eindeutig aus, daß das vereinte Deutschland, darunter fällt die alte BRD und die DDR. Womit klar ist, daß beide alleine und auch gemeinsam kein Anrecht auf das Deutsche Reich haben. Siehe Artikel 1 Absatz 1 und 3:

Artikel 1 der Deutschen Verfassung
(1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen des vereinten Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung in Europa.
(2) Das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag.
(3) Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben.
(4) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.

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Achtung
Der 4plus2Vertrag (fälschlich 2+4) gilt nur für die vereinten Banditen-Räuber-Diebe und nicht für das Deutsche Volk. Es darf erkannt werden, daß 2 nichtmehr existende Gebilde einen Vertrag mit vier Verwaltungsmächte bzw. Besatzungsverwalter abgeschlossen haben und die Juristen, allen voran die Anwälte der BRD sind begeistert, was dazu führte daß in den Jahren danach eine Menge Nazigesetze in Kraft gesetzt werden konnten. Welche Anwälte und Juristen sind das?

Das vereinte Deutschland ist nicht Deutschland als Ganzes und hat in dieser und der vorhergehenden Variante keine Weltkriege geführt, die eine Existenz als Staat beweisen könnten oder eine ehemalige Teilung nachweisen können.
Eine Wiedervereinigung wäre das Deutsche Reich in den Grenzen zum 31.07.1914 gewesen.

Darum ist auch der neue Artikel 146 in dem „ungültigen“ Grundgesetz noch enthalten, ich zitiere: Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Es steht somit geschrieben, daß die Enheit und Freiheit Deutschlands (das wäre die Wiedervereinigung) immer noch zu vollziehen ist und daß das Grundgesetz nicht mehr in Kraft ist, wenn eine Verfasssung in Kraft tritt. Dies geschah am 29. Mai 2008 durch die Erschaffung des Volks-Bundesrathes und ist ein unumstößlicher juristisch korrekter Staatsakt.

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Am 15. April 1912 sank die Titanik, damals sagte man ein unsinkbares Schiff. Mit der echten Wiedervereinigung Deutschlands, würde eines der korruptestens Nazi-Arbeitslager der Welt sinken, die BRD und die damit verwobene Hochfinanz.

Am 16. April 1871 wurde die Deutsche Reichsverfassung für das gesamte damals bestehende Deutsche Reich inkraft gesetzt. Zitat:

Als Bismarcksche Reichsverfassung wird die Verfassung des Deutschen Kaiserreichs vom 16. April 1871 bezeichnet, die ursprünglich als Verfassung des Deutschen Bundes (DBV) vom 1. Januar 1871 in revidierter Fassung aus der am 16. April 1867 ausgearbeiteten Norddeutschen Bundesverfassung (NBV) hervorging. Der offizielle Titel lautete nun: Verfassung des Deutschen Reichs (RV 1871).
Der Bundesrath war die Vertretung der Bundesstaaten; das Präsidium (den Vorsitz) des Bundesraths hatte der König von Preußen inne, der dadurch den Titel Deutscher Kaiser trug. Der Kaiser setzte den Reichskanzler ein, der zu einer der maßgeblichen Instanzen des politischen Systems sowohl hinter den Kulissen als auch in der öffentlichen Wahrnehmung wurde. Reichsgesetze brauchten die Zustimmung zweier Organe, nämlich des Bundesraths und zusätzlich des Reichstags. Zitat aus https://www.verfassung-deutschland.de Artikel 5: Die Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrath und den Reichstag. DieÜbereinstimmung der Mehrheitsbeschlüsse beider Versammlungen ist zu einem Reichsgesetze erforderlich und ausreichend.

Achtung:
Alle Gesetze die ab dem 29.10.1918 auf deutschem Boden irgendwie in Kraft gesetzt wurden haben immer einen Verfassungsverstoß als Grundlage, denn entweder der Bundesraths- oder der Reichstagsbeschluß fehlte. So bei den Weimarern, Führerstaatlern, Nazis, BRDler, DDRlern und BRDDDRvDlern. Demgemäß hatten 6 Fremdverwaltung die volle Souveränität über deren inneren und äußeren Angelegenheiten.

Dieser Mangel wurde in Deutschland am 23.05.2009 durch die Proklamation des Reichstages behoben und wird heute am 16. April 2015 nochmal klargestellt. Es gilt ohne Zweifel, für die BRD-Vasallen, die sogenannten Polen, die Verfassungsinitiativen, die BRD-Firmen, BRD-Parteien, BRD-Polizei, die Landes- und Hochverräter aus den vielen Gruppierungen, die Gaukler und Scharlatane, die Staatenlosen, und Gelbeschein-Bürger, die Freistaatler und die Nichtdeutschen, Nazis, Neonazis, Antifas und den Rest der Welt, die Deutsche Reichsverfassung,
https://www.verfassung-deutschland.de
(Sogar die BRD kennt diese Situation, siehe Artikel 123 des „nicht mehr gültigen“ GG.)

Zusatzbemerkung zur Weimarer Verfassung:
Ein Fremdverwaltungsverfassung kann keine souverän in Kraft gesetzte Verfassung außerkraft setzen. Wäre es doch so, dann müßte ja das Deutsche Volk gemäß dem Versailler Schanddiktat, keine Kriegsschulden, keine Besatzungskosten oder sonstige Kosten für den verlorenen 1.WK bezahlen, siehe Besatzungsatut und Kosten gemäß dem „nicht mehr gültigen“ GG Artikel 120, Zitat: Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen usw.

Wäre die Deutsche Reichsverfassung nicht mehr in Kraft, dann gäbe es kein Volk das für die oben genannten Zahlungen verpflichtet wär und wir wären seit 1919 ein Volk ohne Staat, das für keinerlei Zahlungen verpflichtet wäre.

Meine Frage zum Grundgesetz im allgemeinen:
Wie läßt sich das erklären, daß die gesamten Juristen, Parteien und Politiker der BRD notfalls mit Polizeigewalt, das Grundgesetz als gültige Verfassung erzwingen und sich somit auf längere Sicht das eigene Grab schaufeln, denn wer Unschuldige kriminalisiert, verfolgt und zur Lüge zwingt, wird irgendwann selbst der Verfolgte sein. Es sei denn daß diese Damen und Herren so skrupellos sind um den eigenen Nachwuchs zu mißbrauchen.

Die wichtigsten tatsächlich geltenden Gesetze im freien und souveränen Deutschland sind zu finden:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/archiv/
https://de.wikisource.org/wiki/Kategorie:Deutsches_Reichsgesetzblatt
https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/

Die Dokumente für Reichs- und Staatsangehörige sind zu finden:
https://www.deutsche-reichsdruckerei.de