Empfehlung für Reichs und Staatsangehörige bei Begegnungen mit der Exekutive der BRD

Es wurde mehrfach angefragt wie man sich als Reichs und Staatsangehöriger verhält falls es zur Fahrzeug-, Personen- oder Mund-Nasenbedeckung-Kontrolle der sogenannten „POLIZEI“ oder durch andere sog. „Beamte“ kommt.

Grundsätzlich ist jede Situation verschieden und man kann sich nicht 100%ig darauf vorbereiten. Wichtig ist, den Rechtskreis zu kennen, in dem wir uns bewegen. Es geht bei einem Zusammentreffen nicht um die Befriedigung von Rache oder Wut. Wir kämpfen nicht, wir klären auf und stehen zu unserem Recht.

Für Reichs- und Staatsangehörige nach dem RuStAG vom 22. Juli 1913 (RuStaG-1913 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz). gilt einzig und allein die Verfassung von 1871. Im Übrigen gilt sie auch für die „POLIZEI“, da nach Artikel 50 EGBGB der BRD die Reichsgesetze gelten. Wir sollten uns also wie ein souveräner Staatsangehöriger verhalten, der höflich aber bestimmt ist und sich nicht einschüchtern läßt. Wir stehen mit unserem Eid zur Verfassung des Deutschen Reiches und habe dadurch auch eine Pflicht übernommen, die sich aus unserem Deutschen Erbe ergibt.

Hier einige Empfehlungen, wie Sie sich verhalten sollten:

  1. Seien Sie höflich, wut- und aggressionsfrei (Versetzen Sie sich in die Lage des sogenannten „Polizisten“: Er hat den Befehl, die Anweisung durchzusetzen. Er muß Erfolge bringen.) Bringen Sie neutrales Verständnis für ihn auf. Beleidigen und provozieren Sie ihn nicht. Sagen Sie nicht, daß er bei einer Firma arbeitet, denn das sind Reichsbürgermethoden.
  2. Stellen Sie klärende Fragen, z.B. „Warum werde ich angehalten?“ „Legitimieren Sie sich bitte.“
  3. Zeigen Sie ihm erst nach Aufforderung Ihren Reichs-Personenausweis, geben Sie ihn aber nicht aus der Hand.
    Bleiben Sie immer höflich, ein Lächeln und ein Aufeinander zugehen hilft.
  4. Machen Sie ganz deutlich, daß Sie sich auf die Verfassung von 1871 beziehen und nach dieser leben. Distanzieren Sie sich von jeglichen anderen Verfassungen nach 1918 ob Reichsverfassung 1933 oder Grundgesetz
  5. Wenn Sie als „Reichsbürger“ beschimpft werden, bleiben Sie sachlich und erklären Sie, daß Sie nicht für das Reich von 1933 bürgen, sondern Staatsangehöriger des Deutschen Reiches mit der Verfassung von 1871 sind.
  6. Sollte der „Führerschein“ verlangt werden, zeigen Sie die Fahrerlaubnis, denn nur diese gilt im Rechtskreis des Deutschen Reiches.
  7. Sollte Ihnen Urkundenfälschung vorgeworfen werden (dies kommt nur vor, wenn Sie sich unsicher sind und selbst nicht von der Gültigkeit Ihrer Dokumente überzeugt sind!), so erklären Sie, daß die Reichsgesetze gemäß Artikel 50 EGBGB (Einführungsgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches) der BRD gültig sind. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht 1973 bestätigt. Erklären Sie höflich, daß diese Urkunde, dieser Ausweis von der Reichsdruckerei ausgestellt wurde. Die Widerherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches hat 2008 begonnen und ist im Deutschen Reichsanzeiger dokumentiert. In diesem sind alle Gesetze öffentlich einsehbar und am Tag Ihrer Verkündung in Kraft gesetzt.
  8. Machen Sie den „Beamten“ klar, daß sie sich privat haftbar machen, wenn Sie gegen geltendes Recht verstoßen.
  9. Sollten Sie wegen fehlender Mund- und Nasenbedeckung angehalten werden, so lassen Sie sich nicht auf weitere Diskussionen ein, handeln Sie wie oben beschrieben. Sind die sog. „Beamten“ uneinsichtig und bestehen auf dem Tragen, entscheiden Sie selbst entsprechend der Situation (ziehen Sie den Schal hoch oder zeigen Sie Ihr Attest – manchmal muß man sich biegen, bevor man bricht-). Seien Sie trotzdem ruhig, höflich und keinesfalls aggressiv. Sagen Sie, daß die „Behörde“ Ihnen schreiben soll.

 

Es empfiehlt sich die Reichsgesetze (zumindest einmal) zu lesen. Besonders wichtig sind:

 

Sie können die 2. Seiteder pdf-Datei ausdrucken und zur Sicherheit mit sich führen. Sie können Sie auch dem „Beamten“ aushändigen, damit er sich ebenfalls informieren kann.

 

 

 

Hinweise zu geltenden Reichsgesetzen:

  1. Für die sogenannten Behörden der BRD gelten die Reichsgesetze, denn im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) steht in Artikel 50: „Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft.“
  2. Somit gilt auch das Strafgesetzbuch (StGB) des Deutschen Reiches.
  1. 240 StGB:
    Wer einen Anderen widerrechtlich durch Gewalt oder durch Bedrohung mit einem Verbrechen oder Vergehen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nöthigt, wird mit Gefängniß bis zu Einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark bestraft. Der Versuch ist strafbar.
  2. . 823 StGB
    Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigenthum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
    Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines Anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalte des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
  1. Am 14. Juni 2008 konstituierte sich erstmals der Bundesrath (oberste Souverän), der bei allen seinen Entscheidungen und Handlungen die Verfassung vom 28.10.1918 und die Gesetze des Deutschen Reichs einzuhalten hat.
    Am 23. Mai 2009 proklamierte der oberste Souverän vor dem Reichstagsgebäude in Berlin, das Verfassungsorgan Reichstag mit dem Namen Volks-Reichstag. Am 29. August 2009 konstituierte sich erstmals der Volks-Reichstag. Nun konnten gemäß Verfassung, Gesetze verabschiedet und in Kraft gesetzt werden. So folgten neue Gesetze zum Schutz des Deutschen Volkes und unserer Heimat;  Gesetze wurden aktualisiert oder außer Kraft gesetzt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt über den Deutschen Reichsanzeiger (gem. Verfassung).
  2. Die Gesetze und Erlasse seit 2009 sind somit ebenfalls geltendes Recht.
  1. 1301132 Nr. 2 Gesetz bisheriger Gesetze Vorschriften, Stand 02.06.2015 sind sämtliche nach dem 28. Oktober 1918 erlassene Gesetze, Verordnungen und Vorschriften nichtig.
  2. RGBl-1109242-Nr24 – Erlaß, betreffend der General-Privathaftung aller Handlungen die gegen das Deutsche Reich und sein Volk gerichtet sind



Aufruf an die Soldaten und Polizisten der Bundesrepublik Deutschland: Verteidigt unser Land!

gelesen in: https://www.anonymousnews.ru/2019/07/02/aufruf-soldaten-polizisten-bundesrepublik-deutschland-verteidigt-land/

Nachfolgend, haben wir den Bericht so belassen, wie er veröffentlicht wurde, und am Ende dieses Berichtes bietet die MmgZ-Redakition einige Gedanken und Fragestellungen an.

Aufruf an die Soldaten und Polizisten der Bundesrepublik Deutschland: Verteidigt unser Land!

Die illegale Grenzöffnung der Bundeskanzlerin im Jahre 2015 war Hochverrat. Eine Regierungschefin ist nicht befugt, Volk und Staat zu zerstören. Ein Aufruf von anonymousnews.ru an die Soldaten und Polizisten unseres Landes.

Soldaten der Bundeswehr,
Beamte der Polizei !

Bei eurer Vereidigung habt ihr geschworen, eure Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.

Ihr seid jedoch nicht auf eine Person an der Spitze des Staates vereidigt, obwohl Angela Merkel dies vielleicht gut gefallen würde, sondern auf das Volk insgesamt und die freiheitliche Ordnung, in der es leben will. Das heißt: In einer Situation, in der von der Staatsspitze selbst Gefahr für unser Volk und seine Freiheit ausgeht, seid ihr nicht mehr an Befehle dieser Staatsspitze gebunden.

Diese Situation ist bereits 2015 eingetreten. Es gab in den vergangenen Jahren viele fatale Entscheidungen der Bundesregierung. Auch wenn diese uns Schaden zugefügt haben, resultierte aus jenen Fehlentscheidungen immerhin keine unmittelbare Bedrohung für unser Land. Vieles von dem, was die Etablierten angerichtet haben, kann noch korrigiert werden.

Wie sich jedoch im Zuge der illegalen Massenzuwanderung gezeigt hat, sind das Volk und der Staat, denen ihr Treue geschworen habt, mittlerweile massiv in ihrer Existenz bedroht. Das Blutvergießen, das mit Merkels Grenzöffnung einherging, ist unübersehbar. Die Straßen sind nicht nur befleckt mit dem Blut der Opfer, nein, das Blut fließt förmlich in Strömen die Rinnsteine hinab.

Mit der Entscheidung der Bundeskanzlerin zur bedingungslosen Öffnung unserer Grenzen hat sie die Existenz unseres Volkes leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Der Zustrom von Millionen art- und kulturfremden Migranten brachte eine regelrechte Welle der Gewalt mit sich. Wie viele Frauen wurden allein in den letzten Jahren brutal vergewaltigt! Wie viele Deutsche mussten ihr Leben lassen, weil sie von einem illegal eingereisten Zuwanderer ermordet wurden!

Frau Merkel ist offenbar gewillt, diese bestialische Zerstörungspolitik fortzusetzen und unser Land auf dem Altar vermeintlicher Menschenrechte zu opfern. Denn die Gewalt gegen uns Deutsche ist nicht die einzige Folge der Masseneinwanderung. Auch unsere Sozialsysteme dienen als Selbstbedienungsladen für Fremde aus aller Welt.

Der Einladung Merkels ins Sozialparadies Deutschland sind bereits unzählige Menschen gefolgt. Und es ist kein Ende absehbar. Die Politik will sogar dafür sorgen, dass noch größere Anreize zur illegalen Einwanderung gesetzt werden. Die unerlaubte Einreise wird als Straftatbestand längst nicht mehr verfolgt. Und niemand weiß, wie viele Terroristen sich bereits, als Asylbewerber getarnt, bei uns eingenistet haben.

Das heißt: Wir befinden uns bereits im Notstand. Die Bundesregierung hat die Kontrolle verloren – oder besser gesagt: absichtlich aus der Hand gegeben. Damit hat sie ihre Legitimität verloren! Keine Regierung ist dazu befugt, die staatliche Ordnung aus den Angeln zu heben.

Genau das aber passiert: Die Bundesregierung löst durch die andauernde Zulassung und Förderung eines unkontrollierten Massenzustroms den Staat auf und hebt die staatliche Ordnung aus den Angeln! In dieser Situation kommt es auf euch an, Soldaten der Bundeswehr und Beamte der Polizei! Erfüllt euren Schwur und schützt das deutsche Volk und die freiheitliche Ordnung! Besetzt die Grenzstationen, vor allem die Grenzbahnhöfe, und schließt alle möglichen Übergänge! Führt Personenkontrollen durch und sorgt dafür, dass unerlaubt Eingereiste in Abschiebehaft kommen!

Wartet nicht auf Befehle von oben! Diskutiert die Lage mit euren Kameraden und Kollegen und werdet selbst aktiv! Nur ihr habt jetzt noch die Machtmittel, die von der Kanzlerin befohlene Selbstzerstörung zu stoppen. Denkt immer daran: Euer Handeln ist vom Grundgesetz gedeckt! Im § 20 Abs. 4 ist das Widerstandsrecht gegen jeden, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung des Staates zu beseitigen, verankert.

Gedanken und Fragen der Redaktion, zu diesem Bericht, denn die Wahrheit sollte unser gemeinsames Ziel sein:
Die Wortmarke “POLIZEI” wurde durch den Freistaat Bayern geschützt, warum?
An die Söldner der Bundeswehr: Wann wollt ihr endlich richtige Soldaten werden?
An die Bediensteten der POLIZEI: Wann wollt ihr endlich richtige Beamten einer souveränen Polizei werden?
Wer sagt, daß die Grenzöffnung illegal war und welche Grenzen sind gemeint? Wenn doch das Vereinte Wirtschaftsgebiet in der EU,  der Republiken und nichtsouveränen Staaten, untergegangen ist.
Wie kann die POLIZEI das eigene Volk schützen, wenn 99,9% der „Deutsch“länder immer noch staatenlos sind?
Wie kann die Bundeswehr, die eigenen Grenzen schützen, wenn es keinen souveränen Staat Deutschland gibt?
Wie kann diese Volk der staatenlosen „Deutsch“länder davon ausgehen, daß unsere Politiker dem Deutschen Volk dienen, wenn doch der „Deutsch“länder nicht zum Deutschen Volk zählt, da staatenlos?




38 000 Gewalttaten gegen Polizisten im Jahr 2018- Regime vertuscht Straftaten von 600.000 Flüchtlingen

Gelesen in: https://kopp-report.de/bka-lagebild-38-000-gewalttaten-gegen-polizisten-im-jahr-2018/

Nachfolgend, haben wir den Bericht so belassen, wie er veröffentlicht wurde, und am Ende dieses Berichtes bietet die MmgZ-Redakition einige Gedanken und Fragestellungen an. Beachten Sie bitte auch den zweiten teil dieses Berichtes

Stefan Schubert

BKA-Lagebild: 38 000 Gewalttaten gegen Polizisten im Jahr 2018

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat das Bundeslagebild zur Gewalt gegen Polizisten für das Jahr 2018 veröffentlicht. Demnach wurden 79 000 Polizisten Opfer von mehr als 38 000 Gewalttaten. Und während die Politik für illegale Einwanderer jeden Monat Milliarden Euro ausgibt, streicht die Staatsführung der Polizei zugesagte Ausrüstung in Höhe von 25 Millionen Euro.

Die massiv manipulierte Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (PKS) weist angeblich einen Tiefstand bei Straftaten aus. Laut Horst Seehofer leben wir bekanntlich »in dem sichersten Deutschland aller Zeiten«. Doch das BKA-Lagebild zur Gewalt gegen Polizisten bezeugt das Gegenteil. Die mehr als 38 000 Gewalttaten gegen Polizeibeamte dokumentieren die Verrohung auf den Straßen der Republik. Die aufgeführten Fälle reichen von versuchtem Mord, Bedrohung, tätlichen Angriffen bis hin zu unzähligen Körperverletzungen.

Somit ereignen sich pro Tag über 100 Gewalttaten gegen Polizeibeamte, ein anhaltender Aufschrei der Zivilgesellschaft bleibt hingegen aus. »Meine Kolleginnen und Kollegen leben damit, dass ihnen oft unvermittelt brutale Gewalt entgegenschlägt – obwohl sie nicht in einer sogenannten Vollstreckungssituation sind, müssen sie leider damit rechnen, aus dem Hintergrund mit Flaschen oder Steinen beworfen zu werden,« beschreibt der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Oliver Malchow die Lage im Land. Weiterhin berichtet er von lebensbedrohlichen Situationen, wenn schwere Geräte wie Mikrowellen oder Gehwegplatten aus Fenstern oder von Dächern auf Polizisten geworfen werden und diese die Einsatzkräfte nur knapp verfehlen. Auch seien bereits Molotowcocktails in Streifenwagen geworfen und Radmuttern an Polizeiautos gelockert worden.

Diese gezielten Mordanschläge brachte man vor kurzer Zeit nur mit rechtlosen Zonen, wie in den Pariser Vorstädten, in Verbindung. Doch die Zustände scheinen sich nun bundesweit auszubreiten und zu verfestigen. Die mangelnde Ausrüstung, die den Polizeibeamten zur Verfügung steht, spricht dafür, dass diese Wehrlosigkeit von der Politik offenbar gewollt ist. Während für die illegalen Einwanderer, die der Mainstream generell zu »Flüchtlingen« verklärt, nach Aussagen von Wirtschaftinstituten über 50 Milliarden Euro in Bund, Länder und Kommunen pro Jahr aufgebracht werden müssen, wurden der Polizei im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen 25 Millionen zur Verbesserung der Ausstattung gestrichen.

Die Anschaffung von Elektroschockpistolen, dem sogenannten Teaser, für deren Einführung sich die Politik bereits öffentlich hat feiern lassen, wurde nun still und leise beerdigt – »verzögert sich auf unbestimmte Zeit«, hieß es im Politikersprech. Auch die Einführung der Bodycams zum Schutz der Polizei, »verzögert sich auf unbestimmte Zeit«. Als Grund wird hier ein Software-Problem vorgeschoben, wodurch es nicht gelingen würde, die Aufnahmen in das EDV-System der Polizei zu übertragen. Dieses Debakel erinnert stark an die Worte unserer bemühten Kanzlerin: »Das Internet ist für uns alle Neuland.«

Gerade die Polizisten in NRW, die sich in den No-go-Areas des Ruhrgebiets regelmäßig gegen die Gewalt und die Rudelbildungen von Araberclans durchsetzen müssen, sind dringend auf Bodycams zum Eigenschutz und zur Gewährleistung der Strafverfolgung angewiesen. Doch die CDU-FDP-Landesregierung besitzt offenbar andere Prioritäten. Allein in NRW wurden 2018 in mehr als 9300 Fälle Polizisten gewalttätig angegriffen. Fast 1000 Polizisten wurden dabei verletzt, 464 von ihnen schwer.

Justiz verweigert der Polizei Schutz vor Gewalttätern

Aufgrund der Zunahme von Angriffen auf Rettungssanitäter und Polizisten hat die GroKo 2017 das »Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften« beschlossen und vor tätlichen Angriffen gewarnt, die mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden können. Nur nutzen hohe Haftandrohungen nichts, wenn die deutsche Kuscheljustiz weiterhin den Täterschutz vor den Opferschutz sowie den Schutz der Allgemeinheit stellt. Diese Juristen, die ihre Karriere einzig dem passenden Parteibuch und nicht ihrer juristischen Befähigung und Arbeit verdanken, wirken in der Realität wie aus dem Gruselkabinett der Alt-68er entsprungen. Richter und Staatsanwälte, die selbst im Angesicht von Intensivtätern noch ernsthaft über die Möglichkeit einer Resozialisierung schwadronieren, haben schlicht den Ernst der Lage nicht erkannt oder weigern sich aus ideologischen Gründen diesen wahrzunehmen.

Den größten Anteil der 38 000 Gewalttaten nehmen mit über 34 000 Fällen der »Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte« und der »tätliche Angriff auf die Staatsgewalt« ein. Verglichen mit den Zahlen des Vorjahres (2017: 24 419 Fälle) ist hier ein Anstieg von 40 Prozent zu verzeichnen. Eine Erklärung für diesen dramatischen Zuwachs liefert die nachgeordnete Behörde des Bundesinnenministeriums gleich mit, demnach sei die Vergleichbarkeit der Zahlen wegen dem neuen Straftatbestand (§ 114 StGB) »Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte« nicht möglich. In Wirklichkeit wurde der Tatbestand auf den Bezug einer Vollstreckungshandlung herausgenommen, so wird nun auch ein tätlicher Angriff strafbewährt bei der Vornahme allgemeiner Diensthandlung, wie z.B. Streifenfahrten, Befragungen oder Unfallaufnahmen.

Dieser Eingriff zeigt, wie leicht man Kriminalitätsstatistiken manipulieren und Zahlen in eine gewünschte Rechnung lenken oder eben unterdrücken kann. So sind die Zahlen von 2017 und den Jahren davor, allein aufgrund der geforderten juristischen Voraussetzungen, um bis zu 10 000 Straftaten geringer ausgefallen, als diese in der Realität verübt wurden, so lautet jedenfalls die Interpretation durch den Autor.

Bei der Analyse der BKA-Statistik fällt zudem auf, dass der Schwerpunkt der Angriffe auf die Staatsgewalt in Städten ab 500 000 Einwohnern mit 30,2 % die größte Tatortverteilung aufweist: Darunter fallen unter anderem die Hochburgen der Araberclans: Berlin (3,6 Millionen Einwohner), Essen (580 000) und Bremen (570 000). Doch bereits auf dem zweiten Platz befinden sich mit 28,3 % Tatorte in Gemeinden mit 20 000 – 100 000 Einwohnern. Die Gewaltwelle gegen Staatsdiener ist somit nicht allein ein Problem der Großstädte, sondern tritt bundesweit auf.

Ausländer überproportional als Gewalttäter erfasst

1990 lag der Ausländeranteil in Deutschland noch bei 6,7 Prozent, Ende 2018 ist ein neuer Höchstwert mit 10,9 Millionen Ausländern erfasst, die somit auf einen Bevölkerungsanteil von 13 Prozent kommen. Erinnert sei an die 4,3 Millionen Ausländer, die mittlerweile auch einen deutschen Pass besitzen. Die Zahlen der sogenannten doppelten Staatsangehörigkeit stammen vom Zensus 2011.

Die Straftaten eines Doppelpässlers, beispielsweise eines Deutsch-Türken, werden ausnahmslos als rein »deutsche« Straftaten in dieser, wie auch in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS), erfasst. Auch die seit dem Jahr 2000 rund 2,3 Millionen Ausländer, die eingebürgert wurden, die einen deutschen Pass erhalten haben (darunter 674 000 Türken), zählen natürlich als deutsche Straftäter, auch wenn sie Erdogan unterstützen oder islamistische Moscheen besuchen.

Der ausgewiesene Ausländeranteil in Deutschland beträgt 13 %, in der BKA-Statistik werden auf Seite 33 jedoch 30,3 % Ausländer als Gewalttäter gegen Polizeibeamte ausgewiesen. Wenn man die Gruppen ausländischer Staatsangehörigkeiten der Gewalttäter prozentual aufgliedert, führen die muslimischen Herkunftsstaaten Syrien, Türkei, Afghanistan und Nigeria an.

Vollkommen unverständlich agiert wieder einmal die deutsche Justiz. Trotz dieser Gewaltwelle gegen Polizeibeamte schafften es 329 Ausländer im Jahr 2018, zweimal eine Widerstandshandlung zu begehen und 60 Ausländer brachten es sogar auf drei Anzeigen wegen Widerstandes in nur einem Jahr. Dass diese Täter weder in Untersuchungshaft kamen, noch abgeurteilt, inhaftiert und letztendlich konsequent abgeschoben wurden, stellt einen weiteren sicherheitspolitischen Offenbarungseid von Politik und Justiz dar.

Montag, 08.07.2019

Gedanken und Fragen aus der Redaktion, zu diesem Bericht, denn die Wahrheit sollte unser gemeinsames Ziel sein:
Der Begriff “Staatsgewalt” wirkt Realitätsfern, denn die POLIZEI kann keine Staatsgewalt ausüben.
Wieviel Gewalttaten, ohne staatlichen und staatsrichterlichen Auftrag, mag wohl die POLIZEI gegen die Heimatdeutschen praktiziert haben?
Die „Justiz verweigert der POLIZEI den Schutz vor Gewalttätern“, warum deckt dann die POLIZEI die Justiz, in dem sie nicht unterzeichnete Aufträge der Justiz gegen Deutsche mit größter Härte durchführt?
Täter von schweren Straftaten laufen frei herum, während Deutsche die sich in ihrer Heimat zur Wehr setzen, wegen Bagatellangelegenheit Zwangs- und Gewaltinhaftiert werden!
“Alle Nichtdeutschen mit einem Personalausweis”  werden statistisch als deutsche Gewalttäter erfaßt?
In Deutschland gib es Doppelpässler, wer das wohl sein mag?
„Die massiv manipulierte Polizeiliche Kriminaltätsstatistik“ beinhaltet nicht die praktizierte Kriminalität der privaten Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbedienstete und Uniformierten, die nur gegen Deutsche gerichtet sind.  

gelesen in: https://rettung-fuer-deutschland.de/blog/?p=3388#comments

Ein ungeheuerlicher Skandal: BKA-Statistik manipuliert – Merkel-Regime vertuscht Straftaten von 600.000 Flüchtlingen

Seit der Flüchtlingskrise wird der Bevölkerung eingetrichtert, dass »Zuwanderer nicht krimineller als Deutsche sind«, wie beispielsweise die Zeit titelte. Alle Belege dieser Behauptungen werden stets mit Erkenntnissen der betreffenden BKA-Studie begründet. Doch blickt man hinter diese Studie, recherchiert die Zusammenstellung und die vorsätzliche Nichtberücksichtigung von Flüchtlingsgruppen, offenbart sich eine gigantische Statistikmanipulation. (Autor: Von Stefan Schubert)

Wenn es nach Angela Merkel ginge, würde das Thema der Flüchtlingskriminalität auch im Wahlkampf komplett totgeschwiegen werden. Doch egal ob beim TV-Duell mit Martin Schulz oder bei repräsentativen Umfragen, eines wird deutlich, es ist das Thema welches sämtliche gesellschaftlichen Debatten überlagert. Umso strikter wurde ein öffentlicher Druck aufgebaut, der die Meinung der Bevölkerung in entsprechende Bahnen lenken soll. Bei tagesschau.de heißt es etwa, »Vertraulicher BKA-Bericht. Zuwanderer begehen weniger Straftaten« und auch bei der Süddeutschen Zeitung ist dies zu lesen. Mit ähnlich klingenden Schlagzeilen könnte man einen separaten Artikel füllen. Aber kommen wir zu dem »vertraulichen BKA-Bericht«, von der Tagesschau, der so vertraulich ist, dass das Bundeskriminalamt die Studie quartalsweise auf ihrer Internetseite veröffentlicht, wo es auch für jedermann als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung steht.

Unterschiedliche Manipulationsarten
In der Studie werden nach Auskunft des BKA nur »aufgeklärte Straftaten« durch Flüchtlinge erfasst. Auf Seite 4 der BKA-Studie heißt es dazu »Grundlage … des Lagebildes sind… lediglich aufgeklärte Fälle… bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger ermittelt wurde.« Also Anzeigen gegen Unbekannt und Straftaten, bei denen Flüchtlinge zwar als Tatverdächtige beschuldigt sind, aber nicht identifiziert wurden, bleiben in dieser Studie unerwähnt.

Auch der Titel, »Bundeslagebild 2016 – Kriminalität im Kontext von Zuwanderung« ist irreführend. Denn das Bundeskriminalamt verwendet den Begriff »Zuwanderung« im Zusammenhang mit Asylbewerbern, obwohl nach allgemeinem Duktus Zuwanderer keine Asylsuchenden sind, sondern Migranten, die zum Arbeiten nach Deutschland einreisen. Aber bleiben wir bei den harten Fakten.

Flüchtlinge verüben jeden Tag 804 Straftaten
Die in der Studie offiziell eingeräumte Flüchtlingskriminalität hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 42 % auf 293.467 Straftaten gesteigert, die von 174.438 ermittelten Tatverdächtigen begangen wurden. Dies bedeutet, dass jeden Tag 804 Straftaten durch Flüchtlinge begangen wurden. Jede Stunde kommen 33 weitere Straftaten dazu. Hinter diesen Zahlen verbergen sich so schwerwiegende Fälle, wie 385 Straftaten gegen das Leben und 3.404 Sexualstraftaten.

Doch meine nachfolgenden Recherchen belegen, dass diese Zahlen nur einen Teil der tatsächlichen Flüchtlingskriminalität wiedergeben. In den Vorbemerkungen zur Studie bin ich auf Seite 2 über folgendem Passus gestolpert, »Tatverdächtige mit positiv abgeschlossenem Asylverfahren („international/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte“) werden in der PKS unter dem Sammelbegriff „sonstiger erlaubter Aufenthalt“ erfasst. Sie können im vorliegenden Lagebild nicht berücksichtigt werden.«

Als erstes stellt sich die Frage, wie viele Personen sich hinter diesen behördlichen Umschreibungen verstecken. Die Beantwortung stellte sich jedoch schwieriger heraus als gedacht, da das BKA andere Begrifflichkeiten als das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwendet.

Warum das BKA hier andere Begriffe benutzt, ist eine entscheidende Frage, ist dies einem anhaltendem Behörden-Chaos geschuldet oder handelt es sich um eine gezielte Irreführung der Öffentlichkeit, um die eigene Statistikmanipulation zu verschleiern?

Es bedurfte mehrere Anfragen an die Pressestelle des BKA, die sich zudem über Wochen hinzogen, um eine genaue Definition der einzelnen Flüchtlingsgruppen in Erfahrung zu bringen, die das BKA nicht in der Studie zur Flüchtlingskriminalität erfasst. Im Anschluss lieferte die Pressestelle des BAMF die exakte Personenanzahl, die sich hinter den Umschreibungen des Bundeskriminalamtes verstecken, denn das BKA selbst behauptete nicht über diese Zahlen und Kenntnisse zu verfügen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantwortete die angefragten Zahlen, indem sie die Zahlen aus der Bundesdrucksache 18/11388 des Deutschen Bundestages verwendete.

Ein Dokument welches sicherlich auch dem BKA bekannt sein dürfte. Bei der Bundesdrucksache handelt es sich um eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke, über in Deutschland lebende Flüchtlinge zum Stand des 31. Dezember 2016.

BKA-Studie verliert jegliche Aussagekraft
Im Anschluss folgen ausschließlich Flüchtlingsgruppen, die in der BKA-Studie zur Flüchtlingskriminalität, nach eigenen Angaben des BKA, nicht berücksichtigt werden:

39.783 Personen mit einer Asylberechtigung,
452.023 Personen mit Flüchtlingsschutz,
37.301 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG und
73.506 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 AufenthG (subsidiärer Schutz)

Dies ergibt in der Gesamtsumme 602.613 Flüchtlinge, die in der BKA-Studie »Kriminalität im Kontext von Zuwanderung – Bundeslagebild 2016« vorsätzlich nicht berücksichtigt werden. Jede Straftat, jede Vergewaltigung, jede sexuelle Belästigung, jede Messerstecherei, jede Körperverletzung, jeder Raub, jeder Totschlag und jeder Mord, den einer dieser 602.613 Flüchtlinge begeht, wird dadurch in der BKA-Statistik zur Flüchtlingskriminalität nicht aufgeführt. Die Taten werden so vor der Öffentlichkeit vertuscht.

Mit der Antwort auf eine eingeforderte Stellungnahme zu diesem Skandal, ließ das BKA einen zugesagten Termin mehrfach verstreichen. Doch die verspätet eingegangene Antwort hätte sich die Leitung des Bundeskriminalamtes auch sparen können. So gut wie jede Frage blieb unbeantwortet, dabei hatte ich den Fragekatalog bewusst kurz und knapp gehalten. Fragen zur Stellungnahme an das BKA:

Bestätigt das BKA diese Zahlen des BAMF?
Sind und wenn ja, seit wann sind dem BKA diese Hintergründe bekannt?
Wie lautet Ihre Erklärung auf 600.000 nicht berücksichtigte Flüchtlinge?
Welche Beweggründe hat das BKA zu der Entscheidung veranlasst, 600.000 Flüchtlinge in der Studie zur Kriminalität im Kontext von Zuwanderung nicht zu berücksichtigen?
Wie hoch schätzen Sie die Aussagekraft der Studie jetzt noch ein?
Steht diese Entscheidung in einem Zusammenhang mit der stattfindenden Bundestagswahl?

BKA-Präsident Holger Münch nicht mehr tragbar
Im Wesentlichen ist festzustellen, dass es vonseiten des BKA keinerlei Dementi gab, die Pressestelle sich jedoch konkreter Antworten verweigerte. Die Stellungnahme des BKA beschränkte sich inhaltlich auf einen Satz:

„Auf die Einschränkungen hinsichtlich der Extraktion entsprechender Daten wird umfangreich in den Vorbemerkungen der jeweiligen Lagebilder eingegangen.“

Die gigantische Statistikmanipulation wird somit eingeräumt, jedoch fallen nicht Begriffe wie Manipulation, Lüge oder Betrug, sondern das feine Wort der Extraktion wird als Ausrede missbraucht. Das aus dem lateinischen stammenden Wort wird meist zur Erklärung von physikalischen Verfahren gebraucht und bedeutet so viel wie »herausziehen« oder »entnehmen«. Bei dieser Statistikmanipulation handelt es sich also nicht um eine Manipulation, sondern um eine »Extraktion«, so die Rechtfertigungsversuche des BKA.

Dabei wäre es ein leichtes für das BKA Transparenz für die Öffentlichkeit und den Steuerzahler herzustellen, der im Übrigen diese Studie und die Gehälter der BKA-Führung auch noch bezahlen darf. Diese Statistikmanipulation wurde genauso bereits im Jahr 2015 durchgeführt, das BKA verfügt somit über vergleichbare Daten, die die Behörde hätte öffentlich machen können, wenn es denn ein Wille für eine ehrliche Studie gegeben hätte.

Zum Stichtag 31.12.2015 wurden zuvor 530.000 Flüchtlinge vom BKA aus der Statistik zur Flüchtlingskriminalität entfernt, ohne dass dies der Bevölkerung kenntlich gemacht wurde.

So wirken diese Manipulationen auf mich, wie eine gezielte Desinformationskampagne des Bundes, um vor der Bundestagswahl, das erschreckende Ausmaß der Flüchtlingskriminalität vor der Bevölkerung zu vertuschen. Der BKA Präsident Holger Münch gilt in Sicherheitskreisen als 100% SPD-Mann, der eng mit Angela Merkels Kanzleramt zusammenarbeitet. Die verhängnisvolle Politik der großen Koalition steckt also auch hinter dieser Statistikmanipulation.

Resümee: Der gesamte Vorgang ist ein ungeheuerlicher Skandal!
BKA-Präsident Holger Münch ist untragbar und muss umgehend entlassen werden. Die Bundesbehörde vertuscht in der Statistik zur Flüchtlingskriminalität die Straftaten von 600.000 Flüchtlingen und verbreitet dann diese manipulierte Studie über alle Kanäle im gesamten Land. Die Medien erweisen sich in der Flüchtlingskrise einmal mehr als regierungskonforme Handlanger und verbreiten ungeprüft verfälschte Regierungspropaganda eins zu eins millionenfach weiter. Für interessierte Journalisten oder selbsternannte Fake News Jäger stelle ich gerne meine Rechercheergebnisse und Korrespondenz mit dem BKA und dem BAMF zur Verfügung.

Ein Anzeichen dafür, dass die BKA-Straftaten-Statistik manipuliert ist, zeigt auch die Gefängnisbelegung in Deutschland. Die meisten Gefängnisse sind überbelegt. Und der Ausländeranteil beträgt teilweise bis zu 80 % und das bei einem Einwohneranteil von nur 12,08 %. Da kann jeder Leser seine eigenen Schlüsse daraus ziehen.

sozialen Frieden der Untergang, auch im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, oder schaffen wir das? *** PDF-Download ***

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