Wohnsitz abmelden bei Umzug ins Ausland

Die Rechte für diesen sehr guten Bericht sind bei Sebastian Kühn.
Die Redaktion der MMGZ dankt Ihm für diesen sehr guten zusammengestellen Bericht und hofft damit vielen Unterdrückten dieses Systems helfen zu können

Wohnsitz abmelden bei Umzug ins Ausland

(wirklich alles, was du wissen musst)

Wann muss ich mich aus Deutschland abmelden? Muss ich nach dem Umzug ins Ausland noch Steuern in der Heimat bezahlen? Und kann ich meine Wohnung trotz Abmeldung weiterhin untervermieten? Viele Fragen, zu denen es wenig gute Antworten gibt. Dieser Beitrag schafft Abhilfe. Mit zahlreichen Kommentaren und Aufrufen ist der Artikel „ Wohnsitz aus Deutschland abmelden“ einer der meist gelesenen Beiträge auf Wireless Life. Ich habe mich nun so lange mit dem Thema der Abmeldung und den daraus folgenden Konsequenzen beschäftigt, dass ich zu vielen Fragen eine verlässliche Auskunft geben kann. Neben meinen eigenen Erfahrungen fasst dieser Artikel alle Infos zusammen, die durch Gespräche, Kommentare und Recherchearbeit zusammengekommen sind. Solltest du nach dem Lesen immer noch Fragen haben, dann rein damit in die Kommentare. Ich versuche mein Bestes, die letzten Unklarheiten aus dem Weg zu räumen. Bevor du weiterliest: hinsichtlich melderechtlicher und steuerrechtlicher Fragen gibt es Unterschiede für Arbeitnehmer und Nicht-Arbeitnehmer. Dieser Beitrag bezieht sich größtenteils auf Selbstständige, Langzeitreisende, digitale Nomaden und alle, die keine feste Anstellung haben. Trotz vieler Erfahrungswerte und ausführlicher Recherche ist der Beitrag natürlich keine verbindliche Rechtsauskunft. Bitte frage im Zweifel immer nochmal bei den entsprechenden Behörden nach oder hole dir Auskunft bei deinem Steuerberater.    

 

1. Allgemeine Meldepflicht in Deutschland

Als Grundlage für die Meldepflicht in Deutschland diente lange Zeit das Melderechtsrahmengesetz, das ab dem 1. November 2015 durch das neue Bundesmeldegesetz (BMG) abgelöst wurde. Seit diesem Datum sind auch die Landesmeldegesetze der einzelnen Bundesländer hinfällig. Nach dem Bundesmeldegesetz (§ 17 Anmeldung, Abmeldung) gelten folgende allgemeine Meldepflichten:

(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. (2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Ein Verstoß hiergegen ist eine Ordnungswidrigkeit und führt zu einer Geldbuße.

Diese Geldbuße kann je nach Ordnungswidrigkeit bis zu 1.000 Euro betragen. Allerdings habe ich mit einigen Personen gesprochen, die sich erst Monate (mitunter sogar Jahre) nach dem Umzug ins Ausland abgemeldet haben. Niemand von ihnen musste eine Geldstrafe zahlen.  

1.1 Meldepflicht bei Umzug innerhalb Deutschlands

Die Fristen für die Meldung beim Einwohnermeldeamt hängen von den Meldegesetzen der Bundesländer ab. In der Regel musst du dich innerhalb einer Woche am neuen Wohnsitz anmelden. Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt am alten Wohnort ist seit 2007 nicht mehr nötig, da die Daten zwischen den Ländern elektronisch übermittelt werden.  

1.2 Meldepflicht bei Umzug ins Ausland

Bei einem Umzug ins Ausland bist du gezwungen, dich bei der Meldebehörde in Deutschland abzumelden. Das gilt dann, wenn du deine bisherige Wohnung aufgibst und dich an keinem neuen Wohnsitz im Inland anmeldest. Auch eine eventuelle Zweitwohnung kann nicht in Deutschland gemeldet bleiben, solange der Erstwohnsitz nicht im Inland ist. Unter einer Wohnung wird nach dem Bundesmeldegesetz übrigens „jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird“ verstanden. Wohnwagen werden dann als Wohnung angesehen, wenn sie nur selten fortbewegt werden. Wenn du trotz Wegzug in Deutschland gemeldet bleiben willst, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich (später mehr dazu). Du musst dich nur dann aus Deutschland abmelden, wenn du aus einer Wohnung ausziehst und diese auch in der Zukunft nicht mehr bewohnen wirst. Das gilt also nicht für Auslandssemester oder eine längere Weltreise.    

 

2. Abmeldung beim Einwohnermeldeamt

Deinen Wohnsitz aus Deutschland abmelden kannst du ganz einfach, indem du zum Einwohnermeldeamt gehst und dort mitteilst, dass du ins Ausland umziehst. Die einzigen Unterlagen, die du dafür benötigst, sind dein aktueller Personalausweis und ein ausgefülltes Abmeldeformular. Du wirst wahrscheinlich nach einer Folgeadresse gefragt, musst diese aber nicht zwingend angeben. Danach bekommst du (je nach Meldeamt) einen kleinen Sticker in deinen Personalausweis, der bestätigt, dass du „keine Hauptwohnung mehr in Deutschland“ hast. Außerdem erhältst du die Abmeldebescheinigung, die aus verschiedenen Gründen wichtig wird.

2.1 Nutzen der Abmeldebescheinigung

Wenn du deinen Wohnsitz beim Meldebüro abmeldest, solltest du unbedingt nach der Abmeldebescheinigung fragen. Anscheinend geben dir diese nicht alle Ämter automatisch. Alternativ kannst du die Bescheinigung auch nachträglich auf postalischem Weg anfordern. Wichtig wird dies Abmeldebescheinigung vor allem:

  • für Passangelegenheiten bei der Auslandsvertretung (ohne Bescheinigung wird beispielsweise die Beantragung eines neuen Reisepasses deutlich teurer)
  • zur außerordentlichen Kündigung von Verträgen für Strom, Telefon oder Internet (die Bescheinigung ist keine Garantie, erleichtert aber die Argumentation)
  • um dem Finanzamt glaubhaft zu machen, dass du deinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hast

 

2.2 Abfragen von Meldeamtsdaten

Hast du dich schon mal gefragt, wer deine Meldedaten eigentlich einsehen oder anfordern kann? Neben staatlichen Behörden erhalten vor allem die GEZ und Versicherungen Auskunft über deine Meldedaten. Die Info zu deiner Abmeldung wird auch automatisch an das Finanzamt übermittelt. Außerdem kommen Inkassounternehmen an diese Daten. Das mag noch relativ einleuchtend klingen, oder? Aber auch Unternehmen wie die Deutsche Post, die Otto Group und Bertelsmann die Meldeamtsdaten ab. Begründet wird dies durch Inkassogeschäfte, Forderungsmanagement und Adresshandel. Wer bereit ist zu bezahlen, kommt schnell an die Daten. Was sagen da bloß die Datenschützer unter uns?    

 

3. Nach dem Umzug ins Ausland

In der Regel kommen die Fragen erst auf, wenn du bereits im Ausland bist. Bei mir war es so, da ich eigentlich vorhatte, zeitnah wieder nach Deutschland zurückzukehren. Was also tun, wenn du dich nachträglich abmelden willst oder immer noch eine Wohnung in Deutschland hast?  

3.1 Nachträgliche Abmeldung Online

Wenn du bereits im Ausland wohnst und dich nachträglich aus Deutschland abmelden willst, ist dies in den meisten Bundesländern mittlerweile auch auf elektronischem, zumindest aber postalischem Wege möglich. Suche einfach bei Google nach „Abmeldung + deinem Bundesland“ und du findest das benötigte Online-Formular zum Ausfüllen, Ausdrucken, Unterschreiben und Absenden. Bei einigen Meldeämtern (z.B. Köln, Düsseldorf) kannst du das Abmeldeformular nicht per Post senden, sondern musst einen Menschen deines Vertrauens mit einer Vollmacht ausstatten und zur Abmeldung schicken. Beispielsweise funktioniert die nachträgliche Abmeldung beim Berliner Meldeamt über ein Abmeldeformular, das per Post geschickt werden kann. Die Abmeldebestätigung wird dann innerhalb von einer Woche per Post an eine angegebene Adresse im Inland geschickt. Laut Meldegesetz musst du nach dem Ablauf der 2-Wochen-Frist mit einer Geldbuße rechnen. Ich habe jedoch noch nie gehört, dass jemand eine solche Strafe bezahlen musste. Selbst dann nicht, wenn der Wohnsitz bereits seit Jahren im Ausland war. Begründe die verspätete Abmeldung gut oder lege das „Auszugsdatum“ zu deinen Gunsten aus.  

3.2 Zurück auf Heimatbesuch

Theoretisch musst du dich innerhalb der Meldefrist wieder in Deutschland anmelden. Also in der Regel nach spätestens zwei Wochen. Wie sieht das bei Heimatbesuchen aus, die einen kurzen Urlaub übersteigen?

„Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht nach § 17 Absatz 1 gemeldet sind, besteht diese Pflicht nach Ablauf von drei Monaten.“

Nach § 27 Abs. 2 BMG musst du dich erst bei einem Heimatbesuch, der länger als drei Monate andauert, wieder anmelden. Das gilt nicht, wenn du eine eigene Wohnung langfristig beziehst oder permanent nach Deutschland zurückkehrst (dann gilt die 2-Wochen-Frist). Aber mal ganz unter uns. Wenn du nicht vorhast, wieder eine feste Wohnung in Deutschland zu beziehen, dann halte einfach die Füße still. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass du bei der Ausreise am Flughafen nach deiner Meldebescheinigung gefragt wirst.  

 

4. Wohnsitz im Ausland und gemeldet in Deutschland

Unter Umständen kann es für dich mehr Vor- als Nachteile haben, in Deutschland gemeldet zu bleiben. Die große Frage lautet, ob das von der rechtlichen Seite her erlaubt ist, wenn du im Ausland wohnst oder als Dauerreisender unterwegs bist. Möglich ist das, solange du eine Wohnung in Deutschland hast, die dir jederzeit zur Verfügung steht. Auch dann, wenn sich dein Hauptwohnsitz im Ausland befindet. Die Wohnung in Deutschland muss ausreichend groß sein und mindestens Schlafgelegenheit, Bad und Kochnische haben. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass du dich zwingend abmelden musst, wenn dir eine solche Wohnung nicht zur Verfügung steht. In der Praxis kann sich die Wohnung natürlich auch bei deinen Eltern oder einem Freund befinden. Wenn du trotz Auslandsaufenthalt gemeldet bleiben willst, solltest du allerdings eines beachten: unter der deutschen Meldeadresse bist du jederzeit postalisch erreichbar. Ein Problem können dadurch Briefe von Behörden mit Zahlungsfristen oder Vorladungen sein. Auf weitere Folgen einer Nicht-Abmeldung gehen wir später noch genau ein. Achtung: Am 01.11.2015 ist das erweiterte Bundesmeldegesetz in Kraft getreten, welches u.a. eine Bescheinigung des Vermieters für die Um- bzw. Anmeldung in einer neuen Wohnung erfordert. Scheinanmeldung können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden und stellen vor allem für den Wohnungsgeber ein Risiko dar.  

Wohnung in Deutschland trotz Abmeldung

Du willst dich gerne aus Deutschland abmelden aber deine günstige Mietwohnung nicht aufgeben? Das macht vor allem dann Sinn, wenn du diese untervermietest und/oder selbst für regelmäßige Heimatbesuche nutzen möchtest. Nach §19 des BMG ist der Vermieter zum einen verpflichtet, den Auszug auf Anfrage zu bestätigen und zum anderen kann er sich bei der Meldebehörde über deinen melderechtlichen Status informieren. Also, sprich mit deinem Vermieter, bevor du dich in Deutschland abmeldest, ohne die Wohnung zu kündigen. Auf der anderen Seite kann auch das Meldeamt vom Vermieter darüber Informationen einfordern, welche Personen bei ihm wohnen oder gewohnt haben. Wenn der Vermieter sich nicht daran stört, dass du trotz Abmeldung weiterhin als Mieter im Vertrag stehst, sollte es hier keine Probleme geben. Eine Auswirkung hat es jedoch aus steuerlicher Sicht. Du giltst als beschränkt steuerpflichtig (wenn dein gewöhnlicher Aufenthaltsort im Ausland ist) und musst deine Mieteinnahmen natürlich im Inland angegeben und versteuern (mehr dazu unter dem Punkt Steuern).  

 

5. Folgen der Abmeldung aus Deutschland

Mit dem Umzug ins Ausland und der Abmeldung aus Deutschland verlierst du viele deiner Rechte und Pflichten als deutscher Staatsbürger. Das hat ebenso Vorteile wie auch Nachteile, die du für dich selbst abwägen musst. Einen ausführlichen Beitrag dazu findest du hier. Die wichtigsten Folgen der Abmeldung sind:

  • Krankenversicherung: keine Krankenversicherungspflicht mehr – Austritt aus der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, somit freie Wahl des Versicherers (Infos zur Anwartschaft und zur Auslandskrankenversicherung)
  • Sozialversicherungen: Ansprüche auf Leistungen ruhen, solange du im Ausland bist – keine Pflicht zur Einzahlung in die Rentenkasse (Weiterführung kann beantragt werden) – es gelten besondere Regelungen für entsendete Arbeitgeber (Sozialversicherungsabkommen)
  • Postadressekeine offizielle Adresse zur Zustellung von behördlicher und gerichtlicher Post mehr (die Post, die wir in der Regel sowieso nicht haben wollen)
  • Passangelegenheiten: Beantragung des Reisepasses bei der Auslandsvertretung am neuen Wohnsitz ist schneller und günstiger
  • Dienstleistungsverträge: Oftmals das Recht zur außerordentlichen Kündigung von bestehenden Verträgen in Deutschland – Abschluss von Neuverträgen mit Dienstleistern (z.B. Telefon, Bank) wird jedoch schwieriger
  • KFZ-Zulassung: Es kann kein Auto mehr auf deinen Namen in Deutschland zugelassen werden (ein bereits angemeldetes Fahrzeug kann aber unter Benennung eines Bevollmächtigten weiterlaufen)
  • Gewerbe: Bestehendes Gewerbe nach § 15 EStG muss beim zuständigen Ordnungsamt um- oder abgemeldet werden (Alternativen sind Unternehmensgründung im Ausland oder die Ummeldung der Betriebsstätte des Gewerbes unter der deutschen Meldeadresse einer Vertrauensperson)
  • Bankkonto: Eröffnung eines Bankkontos in Deutschland ist schwierig (eine gute Option sind die DKB und N26)
  • Wahlregister: Automatische Abmeldung aus dem Wahlregister und damit keine Wahlbenachrichtigungen mehr – kein Wahlrecht mehr für Kommunalwahlen – Stimmabgabe für Bundeswahlen muss ca. 6 Monate im Voraus bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden
  • Staatsangehörigkeit: Du bleibst dein Leben lang deutscher Staatsbürger, solange du keine ausländische Staatsangehörigkeit erwirbst

 

Wiederanmeldung in Deutschland

Die Wiederanmeldung ist problemlos. Du brauchst dafür lediglich einen gültigen Personalausweis und unter die Wohnungsgeberbescheinigung als Nachweis deiner neuen Adresse. Nach der Rückkehr sollte dein erster Gang also zum Meldebüro führen. Danach musst du dich um Dinge wie Krankenversicherung, Steuernummer (fall du noch nicht die lebenslange Identifikationsnummer hast) und deinen gewerblichen Status (Gewerbeanmeldung, Arbeitslosengeld) kümmern.      

 

6. Melderecht vs. Steuerrecht

Jetzt wird es sehr wichtig! Dein Wohnsitz ist aus steuerlicher und melderechtlicher Sicht nicht zwangsläufig das Gleiche. Für das Steuerrecht ist die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt unerheblich. Das Steuerrecht definiert deinen Status anhand des gewöhnlichen Aufenthaltsortes, der nicht zwingend deiner Meldeadresse entsprechen muss. So kann es gut möglich sein, dass du auch nach der Abmeldung noch voll steuerpflichtig in Deutschland bist.  

6.1 Gewöhnlicher Aufenthaltsort

Selbst wenn du nur gelegentlich in der Heimat bist, kannst du laut Steuerrecht einen Wohnsitz in Deutschland haben. Der gewöhnliche Aufenthalt (Wohnsitz aus Steuersicht) ist dort, wo für mehr als 6 Monate (183 Tage) im Jahr, deine berufliche und soziale Bindung besteht. Geregelt wird das in §9 der Abgabenordnung:

„Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen […]“

Das Steuerrecht definiert einen Wohnsitz als Wohnung, die sich in deinem Besitz befindet und über die du auch verfügen kannst. Über eine langfristig untervermietete Wohnung kannst du nicht verfügen, deshalb gilt diese nicht als Wohnsitz. Behältst du hingegen nach der Abmeldung deine Wohnung, ohne diese zu vermieten, dann bleibt auch dein deutscher Wohnsitz bestehen. Meldeadresse vs. Postanschrift: Deine Meldeadresse ist ausschlaggebend für die Zustellung von Post durch Behörden oder Gerichte. Für andere Post von Dienstleistern, Abos oder Ähnliches kannst du ganz einfach eine Postadresse bei Eltern oder Bekannten angeben. Diese Anbieter interessiert in der Regel nicht, ob du dort tatsächlich gemeldet bist.  

6.2 Allgemeine Steuerpflicht in Deutschland

Generell ist die Steuerpflicht immer abhängig von deinem gewöhnlichen Aufenthaltsort, also deinem Wohnsitz (nicht zwingend die Meldeadresse). In einem Beitrag habe ich mich bereits mit dem Thema Steuern für digitale Nomaden beschäftigt. Hier noch mal ein kurzer Überblick zur Steuerpflicht in Deutschland:

  1. Unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 EStG): Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Versteuert werden muss dann dein weltweit erzieltes Einkommen in Deutschland.
  2. Beschränkte Steuerpflicht (§ 49 EStG): Personen, die weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, aber Einkünfte aus Tätigkeiten im Inland haben, sind beschränkt steuerpflichtig. Nur inländische Einkünfte aus Gewerbebetrieben (mit Sitz in Deutschland), selbständiger Arbeit (im Inland ausgeübt oder verwertet), Mieteinnahmen (aus deutschen Immobilien) und Einkünfte aus Wertpapieren von deutschen Ausstellern (Zinsen auf deutsches Bankguthaben sind davon ausgeschlossen) versteuert werden müssen.
  3. Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG): Personen, die in ein Niedrigsteuerland umziehen und wirtschaftliche Beziehungen (z.B. als Anteilseigner eines deutschen Unternehmens) zu Deutschland aufrechterhalten, gelten als erweitert beschränkt steuerpflichtig. Niedrigsteuerländer sind solche mit einer Einkommenssteuer, die weniger als ein Drittel der deutschen Steuerbelastung beträgt.
  4. Nicht steuerpflichtig: Personen, die weder unbeschränkt noch beschränkt steuerpflichtig sind, fallen in diese Kategorie. Voraussetzung dafür ist, dass du keinen gewöhnlichen Aufenthalt und keine Einkünfte (Gewerbe, Kapitaleinkünfte oder Mieteinnahmen) in Deutschland hast.

Entscheidend für das Finanzamt sind hier also die Bestimmung deines gewöhnlichen Aufenthaltsortes und die Herkunft deiner Einkünfte. Um die Verlegung deines Wohnsitzes ins Ausland zu beweisen, bist du in der Bringschuld.  

6.3 Abmeldung beim Finanzamt

Um zu klären, ob und wie du in Deutschland nach dem Umzug ins Ausland steuerpflichtig bist, spielt deine melderechtliche Abmeldung keine direkte Rolle. Die Abmeldebestätigung kann jedoch dabei helfen, dem Finanzamt einen neuen Wohnsitz im Ausland glaubhaft zu machen. Um deine Auswanderung bei Finanzbehörden zu bekräftigen, helfen die Kündigung aller Telefon- und Versorgungsverträge, die Abmeldung von Fahrzeugen und die Aufgabe von Mitgliedschaften (ADAC, Krankenkasse usw.). Außerdem sind polizeiliche Anmeldungen oder Verträge am neuen Wohnsitz hilfreich. Sehr wahrscheinlich wirst du vom Finanzamt nach einer Folgeadresse im Inland gefragt bzw. kannst diese spätestens bei der letzten Steuererklärung selbst angeben. Trage dort die Adresse eines Zustellungsbevollmächtigten ein, der unter deinen Namen Post für dich empfängt.  

6.4 Steuerpflicht nach Umzug ins Ausland

Wenn du deinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hast und dies auch dem Finanzamt beweisen kannst, bist du entweder beschränkt steuerpflichtig oder nicht steuerpflichtig in Deutschland. Als beschränkt steuerpflichtig gelten zunächst alle, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben aber dennoch Einkünfte aus Tätigkeiten im Inland, deutschen Immobilien, aus einem Gewerbe mit Sitz in Deutschland oder aus Wertpapieren von deutschen Ausstellern beziehen. Entscheidend ist hier der Ort der Leistungserbringung, also bei digitalen Services und Produkten dein gewöhnlicher Aufenthaltsort oder der Standort des Unternehmens. Es spielt keine Rolle, ob sich deine Kunden in Deutschland befinden, sondern an welchem Ort die Leistung erbracht wird. Lediglich für die Umsatzsteuer ist der Ort des Leistungsempfängers wichtig. Wer beschränkt steuerpflichtig ist, der bezahlt Steuern nur für inländische Einkünfte, nicht aber für weltweit angefallenes Einkommen. Hast du beispielsweise noch Mieteinnahmen in Deutschland (durch eine untervermietete Wohnung), dann musst du einzig diese Mieteinkünfte in der Heimat versteuern. Neben der beschränkten Steuerpflicht gibt es die erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Hierunter fallen Menschen, die ihren Wohnsitz in ein Niedrigsteuerland verlegen. Das gilt auch für Briefkastenfirmen im Ausland. Konkret heißt das, wer keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr in Deutschland hat, jedoch weiterhin wirtschaftliche Interessen wie etwa Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen aufrecht erhält, kann sich der Steuerpflicht nicht entziehen. Wenn du deinen gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hast und keinerlei Einkünfte aus Deutschland beziehst, bist du nicht steuerpflichtig. Das bedeutet, dass du in Deutschland keine Einkommenssteuer mehr bezahlen musst. Wenn du im Ausland einer selbstständigen Tätigkeit nachgehst, erklärst du die Steuern dort, wo du die Leistung erbracht hast oder in dem Land, in dem dein Unternehmen gemeldet ist. Im Einzelfall musst du dir die steuerrechtlichen Regelungen an deinem neuen Wohnsitz anschauen. Eine äußerst interessante Frage ist, wo du steuerpflichtig bist, wenn du nirgendwo einen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Wo bezahlst du Steuern, wenn du beispielsweise als digitaler Nomade um die Welt ziehst, dein Einkommen online verdienst und an keinem Ort länger als 6 Monate bleibst? Mehr zu Steuern für digitale Nomaden.  

6.5 Steuerklasse nach Abmeldung in Deutschland

Ändert sich deine Steuerklasse, nachdem du dich aus Deutschland abgemeldet hast? Diese Frage ist deshalb interessant, weil du für das laufende Steuerjahr, in dem du noch in Deutschland gewohnt hast, ja immer noch eine Steuererklärung einreichen musst. Auch wenn du zwar schon nicht mehr in Deutschland lebst, aber noch Einkünfte aus der Heimat beziehst, kommst du an der Steuererklärung nicht vorbei. Nach unbestätigten Angaben eines Lesers kann der Arbeitgeber deine Lohnsteuerabzugsmerkmale nach der Abmeldung nicht mehr über die ELstAM–Datei abrufen, da diese gesperrt wurde. Als Folge gilt dann die Lohnsteuerklasse 6. Nach persönlichen Erfahrungen des Lesers konnte über eine Bescheinigung vom Finanzamt aber auch weiterhin nach Steuerklasse 1 abgerechnet werden. Wow, am Ende sind es weit über 3.000 Wörter geworden. Das zeigt mir, wie viele Unklarheiten aufgrund von Grauzonen und veralteten Gesetzestexten bestehen. Ich hoffe, dieser Megabeitrag konnte die meisten deiner Fragen zur Abmeldung aus Deutschland beantworten.

Hast du weitere Fragen oder eigene Erfahrungswerte, die unbedingt in diesen Beitrag gehören?

(Eine sehr wichtige Bemerkung der MmgZ-Redaktion: Das aktuelle Meldegesetz der BRD wurzelt aus der Reichsmeldeordnung, vom 06. Januar 1938, demgemäß aus der Zeit des Führerstaates durch Legitimation der Fremdverwaltung „Weimarer Republik“ und vor der Gründung des Großdeutschen Reiches. Vor dieser Zeit gab es im Nationalstaat Deutschland keine Meldepflicht.)

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