Rettet das Deutsche Volk und den deutschen Staat, statt Banken und Parteien!

gelesen: https://www.bund-gegen-anpassung.com/assets/download/de/Pdf/2020.04.04.Rettet-Buerger-nicht-Banken.pdf

Rettet Bürger, nicht Banken!

Die medizinisch unsinnige, per »faktischem Staatsstreich« herbeigeführte »Corona-Krise«, von der es sich langsam durchfrißt, daß ihre Letalität unter derjenigen der normalen Grippe liegt und tatsächlich nur für vorerkrankte und ältere Menschen gefährlich ist, führt in erster Linie zu einem ungeheuren Sterben der Gaststätten (als noch verbliebenen Kommunikations-möglichkeiten) sowie der klein- und mittelständischen Betriebe; dazu braucht es keine »Wirtschaftsweisen«, die nun allerorts in der Wahrheitspresse herumorakeln, daß es auch wieder besser werden wird, ganz bestimmt. Millionen Betriebe mußten bereits die nach wenigen Wochen ruinöse Kurzarbeit anmelden oder mußten per Staatsanordnung schließen, ebenso alle Einzelhandelsgeschäfte außer Lebensmittelläden und Drogerien. Wer kennt keinen Friseur, Gastronomen oder Einzelhändler, der nicht unmittelbar vor dem Ruin steht oder bereits bankrott ist, weil er keine Rücklagen bilden konnte?
Und angesichts dieser gigantischen Massenverelendung, der Existenzvernichtung von Millionen, wird man tagtäglich mit Drohungen und Zynismen abgespeist, die sich folgendermaßen zusammenfassen lassen: Bleibt zu Hause, haltet das Maul, seid brav und denunziert, was das Zeug hält.
Lassen Sie sich nicht für blöd verkaufen: Diejenigen, die das Geld zum Überleben brauchen, sollen es nicht oder zu spät bekommen, also in eine Schuldenfalle gelockt werden (auch Kredite mit 0% Zinsen müssen irgendwann zurückgezahlt werden!), während sich die Regierung großkotzig und irreführend als staatliche Unterstützung selbst feiert. Was für ein Zynismus ist es, angesichts der weltweiten Erdrosselung der Freizügigkeit durch ruinöse Strafandrohungen (bis zu 1000,- €, wenn mehr als 2 Personen in der Öffentlichkeit zusammen sind, größere Versammlungen bis zu 25.000 €) oder durch Polizeiprügel wie in Indien und Spanien, wie Merkel höhnisch davon zu faseln, daß »Botschaften keine Reisebüros« seien (O-Ton)? Wie perfide ist es, notwendige Lebensgüter künstlich zu verknappen, über die Wahrheitspresse eine Panik zu erzeugen, und sich dann in derselben Wahrheitspresse über Hamsterkäufe lustig zu machen oder gegen sie den mahnenden Zeigefinger zu erheben? Arbeiter und Angestellte werden auf Hungerration gehalten, und der hierzu verbreitete Zynismus lautet »Kurzarbeit ist so gefragt wie nie«, während gleichzeitig das Schicksal der armen Obdachlosen, die ja tatsächlich zu bedauern sind, unter Strömen von Krokodilstränen breitgetreten wird – aber warum produziert der Staat dann aktiv unzählige weitere davon?
Großunternehmen stornieren die Mieten für ihre Geschäftsniederlassungen – und wer wegen Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit keine Mieten mehr bezahlen kann, reißt damit auch die Kleineigentümer von Immobilien, die dafür ihr Leben lang hart gearbeitet haben, in den Abgrund, zugunsten zukünftiger moderner Großgrundbesitzer, die sich die Immobilien für einen Appel und ein Ei unter den Nagel reißen und ihre an die Scholle gebundenen Leibeigenen in Form von zwangsweise verschuldeten Arbeitern und ehemaligen Kleinunter-nehmern melken. Aber als geprügelter Hund nicht vergessen: Bis zur nächsten Kündigung schön zu Hause bleiben, regelmäßig Händewaschen und dabei 2x Happy Birthday singen, wie es jetzt von den Plakatwänden droht.

Die einzige Forderung an die Verantwortlichen kann daher nur lauten:

Rettet Bürger, nicht Banken!

Steuergelder nicht für falsche Flüchtlinge (die einzigen, die mittlerweile noch über die Grenzen kommen; Touristen läßt man mit zynischen Bemerkungen hängen und läßt sie sogar noch in gutem Glauben weitere Flüge buchen!), sondern Steuergelder für diejenigen, die sie erbracht haben, für die eigene Bevölkerung!

Und noch eines: Jetzt, wo sich nach und nach durchfrißt, daß die Letalität des »neuartigen« Schnupfens sogar geringer ist als bei der normalen Grippe (die Chinesen konnten das am Anfang der Infektionsentstehung ja noch nicht wissen, weswegen ihre harten Ausgeh-restriktionen gerechtfertigt waren, aber auch sobald wie möglich wieder aufgehoben wurden), betont sogar der allgegenwärtige Fernsehvirologe die von uns von Anfang an betonte Notwendigkeit, die schon entwickelten Impfstoffe so schnell wie möglich für Massenimpfungen einzusetzen. (Aber solange der Impfstoff noch nicht in Massen verfügbar ist, sollte man die seit vielen Jahrzehnten bewährte »Herdenimmunisierung« nicht behindern, wie das vorbildlich Schweden und Weißrußland als letzte Staaten offenbar unbeeindruckt von WHO-Erpressungen, pardon Empfehlungen, praktizieren.) Dennoch »empfiehlt« das Robert-Koch-Institut auf einmal den Pathologen, KEINE Obduktionen mehr vorzunehmen, da die Aerosole so schrecklich ansteckend sein könnten – was für eine Verarschung, Tuberkulose zum Beispiel war für Pathologen noch nie ein Problem! Und nicht vergessen: Bei AIDS, also einem für alle Infizierten (!) auf kurz oder lang tödlichen Virus, wurden nicht einmal die normalen seuchenhygienischen Maßnahmen eingeleitet, dabei hätte man es in den Anfangsjahren mühelos mit wenigen Einschränkungen ausschließlich für die wenigen bedauernswerten Opfer und ohne jegliche Konsequenzen für die restliche Bevölkerung ausrotten können!

Als Hintergrundinformation verweisen wir auf einen historischen Vorgänger der jetzigen globalen Unterdrückungsmaßnahmen. Die Parallelen und Mechanismen zu ihrer Durchsetzung sind verblüffend:

Damals Reichstagsbrand, heute Corona

»Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Verfassung der Weimarer Republik werden bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Haussuchungen und von Beschlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig.«

So lautet Paragraph eins der »Verordnung zum Schutz von Volk und Staat«, die am 28. Februar 1933, keine 12 Stunden nachdem die Nazis den Reichstag angezündet hatten, vom Reichspräsidenten Hindenburg erlassen wurde (der sie, greis wie er war, garantiert nicht in der Brandnacht entwarf) und mit der alle maßgeblichen Grundrechte der Weimarer Verfassung liquidiert wurden. Damit begann die Nazi-Diktatur, deren Durchsetzung nur noch eines Anlasses bedurfte, den man selbst fabrizierte (der Feuerteufel van der Lubbe als Einzeltäter war, damals wie heute, fürs mediengläubige Dummvolk): Es ging um die Vernichtung der KPD.

Heute lautet der Vorwand für die weltweite Abschaffung der bürgerlich-demokratischen Grundrechte – »bis auf weiteres«, gelt? – Corona. Auch hierfür lagen die Pläne in der Schublade. Unter dem Titel »Event 201 – ein Aufruf zum Handeln« (a call to action) wurden in 7 Punkten sämtliche Maßnahmen aufgelistet, die wir heute wie Dreiviertel der Menschheit erleben und erleiden müssen: von der Schließung der Grenzen (jetzt geht es auf einmal, wenn es nicht falsche Flüchtlinge betrifft!) über die weltweite Erdrosselung des Zivilverkehrs (Flüge und Schiffahrt), die Vernichtung des Mittelstands, die Umverteilung der Vermögen zugunsten der großen Banken und Industriemonopole bis hin zur weltweiten Orchestrierung der Propaganda und der Bekämpfung dessen, was die Strippenzieher »Falsch- und Fehlinformationen«, also Aufklärung, nennen. Die Strippenzieher: Beschlossen wurde dieses Programm am 18. Oktober 2019 in einem New Yorker Nobelhotel gegen eine »weltweite Pandemie«, die damals noch nicht in Sicht war, aber so sicher kommen würde wie die jährliche Grippewelle (was dann ja auch geschah). Anwesend bei diesem Treffen waren u.a. die »Bill und Melinda Gates-Stiftung«, das Weltwirtschaftsforum, das »Johns- Hopkins-Center für Gesundheitssicherheit«, das derzeit weltweit als »Berater«, d.h. Befehls- und Stichwortgeber der Regierungen, auch der deutschen, fungiert, sowie die stellvertre-tende CIA-Direktorin unter Obama dem Guten, Avril Haines. Finanziert wurde das Treffen u.a. von den Gründern von »Facebook« und dem Soros-nahen »Open Philantropic Project«. Hier versammelte sich also das US-dominierte Megakapital, deren Ziel in der weltweiten Abschaffung der Grundrechte (und nicht zuletzt der Verhinderung der Wiederwahl Trumps) besteht. Gleichschaltung, diesmal global und von einer Lückenlosigkeit, von der Hitler und Co. nur träumen konnten. Damit soll alles möglich werden: von der weltweiten endgültigen Verelendung, für die klein Greta die Vorturnerin war, bis hin zum Angriffskrieg gegen Rußland (die Vorbereitungen dazu sind ja schon abgeschlossen).

Das Dokument ist (noch) einsehbar im Internet unter: »Event 201« (in englischer Sprache). Wir veröffentlichen demnächst eine ausführliche Analyse.

Verschwörungstheorie? – Verschwörungspraxis!

Spätestens hier stellt sich die grundlegende Frage: Wie kommt die Propaganda zum Nutzen der wenigen Vorteilsnehmer – als da sind Großerben, Kapitaleigner und ihre Corona aus bezahlten Tönern, Spitzeln und Schlägern – in die Köpfe derer, die davon nur Nachteile und deshalb allen Grund haben, sie zu durchschauen? Dies herausgefunden zu haben, ist das Verdienst der Universitätspsychologie in Gestalt von Leon Festinger, der seiner Entdeckung in den 50er Jahren auch den Namen gegeben hat: kognitive Dissonanzreduktion (KDR; keine Angst vor den Fremdworten, sie bezeichnen Herrschaftswissen und sind es wert, bekannt und verstanden zu werden!). Die Begriffskombination besagt in Kürze folgendes: Wenn zwei Wahrnehmungen (»Kognitionen«) im selben Kopf aufeinandertreffen, die »sich beißen« (»dissonieren«), dann wird diejenige beseitigt (»reduziert«), die sich leichter beseitigen läßt. Nehmen wir aus aktuellem Anlaß Corona, das für jedes herrschaftsrelevante Thema stehen möge: Auf der einen Seite steht die Wahrnehmung (A): »Was soll das denn jetzt, das ist doch auch nichts anderes als eine normale Grippe, an der doch jedes Jahr viel mehr Menschen gestorben sind, warum kommen dann immer würgendere Einschränkungen und existenz-vernichtende Schikanen, die bei Grippe doch auch nie nötig waren? Das ist reine Panikmache, und dafür dürfen wir nicht mehr raus und sollen pleite gehen? Das ist doch eine Schweinerei!« Dem entgegen steht die Wahrnehmung (B), die unisono in den Medien erschallt, das »neuartige« Corona-Virus sei waaahnsinnig gefährlich, deshalb immense Maßnahmen und Einschränkungen dringend nötig – natürlich nur zum »Schutz von Menschenleben« etc. Das kann doch nicht alles erfunden sein… Das würden die doch nie machen…
A nehme ich als Einzelwesen wahr, schwach und m.o.w. isoliert, B wird mit dem Nachdruck der Macht und mit Drohsuggestion verbreitet; Geldstrafen im vier- bis fünfstelligen Bereich oder Verprügeltwerden auf offener Straße sind kein Pappenstiel, und das macht Angst. Erst abgebogen, dann eliminiert wird in der Folge die eigene Wahrnehmung A, und dadurch fallen einem viele »Vorteile« ein (die man von der Wahrheitspresse reichlich serviert bekommt): Man hat endlich Zeit für die lieben Kleinen, kann endlich mal Speicher und Balkon entrümpeln und und und… Die KDR erklärt nicht nur so ansonsten rätselhaft bleibende Phänomene wie den Idiotenfrohsinn unheilbar Krebskranker oder Langzeitarbeitsloser, sondern ebenso den braven Untertanen, der sich erfolgreich etwas eingeredet hat: früher die Jungfrauengeburt, heute die angebliche Gefährlichkeit von Corona mit der Folge weltweiter Abschaffung elementarer Grundrechte. Diese Glaubensinhalte – ob religiös, ob säkular – werden durch die KDR gebahnt, damit nicht jeder an seinem Unterwerfungsvorwand selber bastelt und diese sich dann widersprechen. So funktioniert Herrschaft.
Ihr seht: es lohnt sich, wenn man seine Peiniger durchschaut; nur so, durch das Verstehen der Motive und Vorgehensweisen seiner Folterschergen, konnte ein Bruno Bettelheim das KZ überleben, knapp zwar, aber immerhin. Dafür gibt es unsere KETZERBRIEFE. Ihre Leser wissen einfach mehr und sind dadurch weniger hilflos.

Jetzt ist Zeit zum Lesen, besser als auf die Propaganda aus Halbwahrheiten und Suggestio-nen kopflos und angstvoll zu starren. Aus gegebenem Anlaß empfehlen wir z.B. die Nr. 215 mit dem Artikel »Der Glaube« von Fritz Erik Hoevels.




Wie die „Holo-Protagonisten“ über § 130 StGB der BRD berichten

Vorab zum nachdenken, prüfen und verstehen:

Das Strafgesetzbuch (StGB) der BRD kann seit Jahren keinen Geltungsbereich (o.Gb.) vorweisen und wurde nicht von gesetzgebenden Organen des souveränen Deutschland gegeben und beschlossen, sondern von gewerblich geführte Institutionen eines Vereinigten Wirtschaftsgebietes.
Der StGB § 130. Volksverhetzung zu lesen in: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html gilt NICHT für Antifaschisten, Linksratikale, die Antonio Amadeus-Stiftung, Sonnenstaatländler, sogenannte semitische Religionsgemeinschaften und einige mehr.

Das tatsächliche StGB des Deutschen Reiches (nie außer Kraft getreten und auch nie vom Reichstag und Bundesrath gändert) kennt keine Klassenunterschied und meint „jede Person“ zu finden hier unter:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/strafgesetzbuch/
Zitat: StGB 130. „Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.“

Da dieses Gesetz (o.Gb.) verstärkt gegen Bürger angewandt wird, die nachweislich den semitischen Holocoust abstreiten, schauen wir uns den Sinn dieses Wortes, gemäß den aktuellen öffentlichen Meinung an. Zitat aus Wiki: „Der Holocaust[ˈhoːlokaʊ̯st, holoˈkaʊ̯st] (englisch, aus altgriechisch ὁλόκαυστος holókaustos „vollständig verbrannt“.
Frage: Wäre es auch Volksverhetzung, wenn die Deutschen den „Höllensturm“ in Dresden und vieler anderer deutscher Großstädte, als Holocoust bezeichnen würden und deshalb den Frieden stören? Wenn nein, dann sollten wir endlich aufhören den Holocoust in Dresden zu verleugnen!

Weitere Fragen soll jeder Wahrheitssuchende selbst recherchieren, wie z.B.
a) Wenn es in einem Land zwei Strafgesetzbücher gibt (das der BRD und das des Deutschen Reiches), welches gilt, welches gilt nicht und welches gilt im Sinne der konkurierenden Gesetzgebung vorrangig?
b) Was bedeutet Reichsrecht geht vor Landesrecht?
c) Zitat aus dem aktuellen EGBGB der BRD, Artikel 50:Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft. Sie treten jedoch insoweit außer Kraft, als sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder aus diesem Gesetz die Aufhebung ergibt.
d) Ist eine Relgionsgemeinschaft auch ein Volk?
e) Ist der Begriff „Volk“ nach römischen Recht, die Bevölkerung oder das Volk der Staatsdiener?
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Nun zum Bericht gelesen: http://www.lotta-magazin.de/ausgabe/57/der-130-stgb

Von

Der § 130 StGB – Volksverhetzung

Was ist eigentlich Volksverhetzung?

Viele verbinden mit dem Begriff Volksverhetzung vor allem die Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung und sehen ihn als spezifischen Anti-Nazi-Paragraphen an. So einfach ist es aber leider nicht: Zum einen kann die Strafnorm auch gegen andere Positionen gewendet werden, zum anderen gibt es viele eindeutig rassistische und nazistische Äußerungen, die nicht bestraft werden.

Der Straftatbestand der Volksverhetzung in § 130 des Strafgesetzbuches (StGB) umfasst zwei verschiedene Arten von Taten: In den Absätzen 1 und 2 bestraft er bestimmte Angriffe auf die klassischen Zielgruppen nationalsozialis­tischer Propaganda, aber auch auf andere „Teile der Bevölkerung“. In den Absätzen 3 und 4 greift er bestimmte klassische Inhalte nationalsozialistischer Propaganda an. Dabei erfasst er aber nicht jede eindeutige Äußerung im Sinne des NS, auch nicht jede öffentliche.

Aufstacheln zum Hass gegen Minderheiten…

Nach § 130 Abs. 1 StGB wird bestraft, wer gegen bestimmte Gruppen oder Einzelne wegen ihrer Mitgliedschaft in einer Gruppe „zum Hass aufstachelt“ oder „zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert“ oder wer ihre Menschenwürde dadurch angreift, dass er sie „beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet“. Absatz 2 verbietet Herstellung, Verbreitung usw. entsprechender Schriften, Filme etc. Die geschützten Gruppen sind einerseits „nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppen“ – das klingt nach Bestrafung von Hetze gegen Minderheiten, von hate crimes. In der Praxis dürfte auch die Mehrzahl der Strafverfahren nach dieser Norm gegen Nazis und andere RassistInnen gerichtet sein.

… oder andere „Teile der Bevölkerung“

Andererseits schützen aber § 130 Abs. 1 und 2 neben den genannten Gruppen jeweils auch „Teile der Bevölkerung“. Der Standardkommentar zum StGB von Fischer listet z.B. auf: „die Arbeiter; die Bauern; die Beamten; die Soldaten […]; die Katholiken; die Protestanten“; erst dann folgen klassische Opfer rechter Propaganda wie „die Juden“ oder AsylbewerberInnen. Auch „die Polizisten“ werden mitunter als geschützte Gruppen angesehen – was ein Stück weit zurückführt zu den Wurzeln des § 130, der ursprünglich einmal die „Anreizung zum Klassenkampf“ unter Strafe stellte.

Holocaustleugnung und NS-Verherrlichung

Absätze 3 und 4 des § 130 dagegen bestrafen klassische Nazipropaganda. Am bekanntesten ist § 130 Abs. 3, der die Billigung, Leugnung und Verharmlosung der Shoah oder des NS-Völkermords an anderen Gruppen unter Strafe stellt, wenn sie öffentlich begangen wird.

2005 eingefügt wurde § 130 Abs. 4, nach dem bestraft wird, wer in bestimmter Weise „die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt“. Dieser Absatz ist auch als „Lex Wunsiedel“ bekannt, denn er dient weniger der Strafverfolgung, sondern vor allem dazu, bestimmte Nazi-Großaufmärsche mit der Begründung zu verbieten, auf diesen würde es zu Straftaten nach § 130 kommen. Tatsächlich wurden die Verbote der Rudolf-Heß-Märsche in Wunsiedel 2005 und 2006 auch hierauf gestützt, während Strafverfahren nach § 130 Abs. 4 weiter selten sind. § 130 Abs. 4 war unter JuristInnen und auch unter AntifaschistInnen nicht unumstritten, denn das Bestrafen einer Meinungsäußerung wegen ihres Inhalts stellt in einem Staat, der sich zu absoluter Meinungsneutralität verpflichtet, einen Tabubruch dar. Aus antifaschistischer Sicht war zu befürchten, dass bald unter Berufung auf „Extremismustheorien“ auch gegen linke Äußerungen vorgegangen würde. Das Bundesverfassungsgericht räumte solche Sorgen mit der „Wunsiedel-Entscheidung“ vom 4.11.2009 weitgehend aus: § 130 Abs. 4 sei zwar nicht meinungsneutral, das sei aber ausnahmsweise zulässig, weil das Grundgesetz ein expliziter Gegenentwurf zu der in § 130 Abs. 4 genannten NS-Gewalt- und Willkürherrschaft sei. Also ein ganz kleines bisschen „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“ aus Karlsruhe – das Gericht machte aber auch deutlich, dass es dem Grundgesetz keinen darüber hinausgehenden anti-faschistischen Grundsatz entnimmt, wie ihn antifaschistische Organisationen unter Berufung auf Art. 139 immer wieder eingefordert hatten.

Was ist alles strafbar – und was nicht?

Alle Absätze des § 130 stellen für eine Strafbarkeit weitere Voraussetzungen auf: Insbesondere sind Äußerungen nach den Absätzen 1 und 3 nur strafbar, wenn sie geeignet sind, den „öffentlichen Frieden“ zu stören, Äußerungen nach Absatz 4 nur, wenn sie den öffentlichen Frieden tatsächlich stören und zudem die Würde der Opfer des NS verletzen. Hinzu kommt, dass die Begriffe, die die verbotenen Handlungen beschreiben, durchaus auslegungsbedürftig sind und von den Gerichten oft mit auch nicht viel klareren Begriffen ausgefüllt werden: „Aufstacheln zum Hass“ etwa wird im schon erwähnten Standardwerk von Fischer definiert als „eine auf die Gefühle des Adressaten abzielende, über bloße Äußerung von Ablehnung und Verachtung hinausgehende Form des Anreizens zu einer feindseligen Haltung“. Ähnliche Formeln finden sich zu den meisten anderen Begriffen.

So überrascht es nicht, dass etwa die Frage, ob eine bestimmte Parole auf einer Demo strafbar ist oder nicht, von feinsinnigen Differenzierungen abhängt. So ist etwa die Parole „Türken raus“ dann nicht strafbar, wenn damit „nur“ gemeint ist, sie sollten das Land verlassen – etwas anders gilt aber, wenn sich aus den Umständen eindeutig ergibt, dass „konkludent“ zu Willkürmaßnahmen aufgerufen wird, z.B. gegen die, die der „Aufforderung“ nicht Folge leisten. Eingestellt wurde auch ein Strafverfahren gegen einen Neonazi, der auf einer Demo „Nationalsozialismus jetzt!“ gebrüllt hatte: § 130 Absatz 4, so die Begründung der Staatsanwaltschaft, verbiete ja nur die Glorifizierung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft, die Parole aber habe wohl nur den NS „als solchen“ gemeint. Derlei Spitzfindigkeiten mögen juristisch vielleicht sogar vertretbar sein, politisch sind sie nur schwer verdaulich.

Gleichzeitig kann die Offenheit des § 130 auch dazu führen, dass seine Anwendung von politischen Stimmungen und individuellen Einstellungen der Entscheidenden abhängt – und dass er auch gegen linke Positionen gewendet wird: So hat vor wenigen Jahren die Staatsanwaltschaft Kiel einen Demo-DJ wegen Volksverhetzung angeklagt, weil er den Fischmob-Track „Polizei Osterei“ abgespielt hatte. Dieser enthält die Textzeile „Mollies und Steine für Bullenschweine“. Dass der ganze Track in schlumpftechnomäßiger Verfremdung vorgetragen wird und sich selbst auf die Schippe nimmt und dass es sich um eine reine „Latschdemo“ handelte, deren TeilnehmerInnen zu Gewalt gegen PolizistInnen weder aufgerufen werden konnten noch sollten – all das interessierte die Staatsanwaltschaft keinen Deut. Erst das Gericht hatte ein Einsehen und stellte das Verfahren ein.

Aus antifaschistischer Sicht ist die Praxis zu § 130 damit ein weiterer Beleg, dass im Kampf gegen Nazis und andere RassistInnen das staatliche Strafrecht nie mehr als nur ein untergeordnetes Mittel sein kann.