Cum-Ex und wie man Steuern zurückholt die man nicht bezahlt hat

gelesen: https://www.zeit.de/2019/53/cum-ex-steuerraub-gerichtsverhandlung-warburg-bank-steuerhinterziehung?utm_source=pocket-newtab

Cum-Ex: Die Abrechnung

Der größte Steuerraub Deutschlands wird in Bonn vor Gericht verhandelt – und könnte für die beteiligten Banken teuer werden.

Roland Zickler weiß als Vorsitzender Richter einer Strafkammer, wie man einen Sachverhalt präzise formuliert. Ende Oktober beispielsweise bittet Zickler einen Zeugen, doch künftig ein bestimmtes Wort zu vermeiden. Der Zeuge schildert gerade ausführlich, wie Rechtsanwälte, Banker und Aktienhändler den Staat über Jahre hinweg geplündert haben, als Zickler ihn unterbricht. „Je länger ich Ihnen zuhöre, umso mehr habe ich ein Problem mit dem Wort ‚renommiert‘. Können wir das etwas sparsamer verwenden?“

„Renommiert“, so nennt der Zeuge die Hamburger Privatbank M. M. Warburg. Vor rund einem Jahr hatte der Mann einem Reporterteam von ZEIT, ZEIT ONLINE, dem ARD-Magazin Panorama und dem Recherchebüro Correctiv ein Interview gegeben, das sich über zwei Tage erstreckte. Vor der Kamera trug er damals eine Maske und nannte sich Benjamin Frey, um seine Anonymität zu wahren. Es ging um sogenannte Cum-Ex-Geschäfte. Das sind Aktiendeals mit einem einzigen Ziel: Steuern vom Staat erstattet zu bekommen, die man überhaupt nicht bezahlt hat. Der Schaden durch Cum-Ex in Deutschland wird auf mehr als zehn Milliarden Euro geschätzt. So viel Geld soll also aus der Staatskasse an Finanzjongleure und deren Kunden geflossen sein. Dabei beteiligt waren Banken, Broker und Juristen. Staatsanwaltschaften in Köln, Frankfurt am Main und München ermitteln.

Nun sitzt Frey in einem grauen Anzug, begleitet von zwei Rechtsanwälten, am Zeugentisch im größten Sitzungssaal, den das Landgericht Bonn zur Verfügung hat. Detailliert wiederholt er dort vor der 12. Strafkammer, was er schon damals berichtet hatte. Auch ihm droht im Falle einer Anklage eine Gefängnisstrafe. Dafür hilft er nun bei der Aufklärung und benennt und belastet andere mutmaßliche Täter.

Angeklagt sind in dem Verfahren in Bonn zwei britische Aktienhändler, Martin S., 41, und Nicholas D., 38. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden vor, zwischen 2006 und 2011 insgesamt 447,5 Millionen Euro aus der deutschen Steuerkasse geraubt zu haben. Und auch der Name der Warburg-Bank fällt oft. Fast 170 Millionen Euro aus dieser Schadenssumme sollen laut Klageschrift über das Institut geflossen sein. Beinahe vier Jahre lang hat die Staatsanwaltschaft Köln gegen die Bank ermittelt, um deren Rolle aufzuklären. Im Januar 2016 durchsuchten Beamte die Geschäftsräume des Instituts an der Alster in Hamburg, seither wurden die Ermittler mehrmals dort vorstellig. Der Prozess vor demLandgericht Bonn ist das erste einer ganzen Reihe von Verfahren – aber eines, das wegweisend für die weitere juristische Aufarbeitung sein könnte.

Der Richter zieht Banken in den Prozess, deren Mitarbeiter nicht angeklagt sind

Zunächst musste das Gericht in Bonn klären, ob die Geschäfte tatsächlich illegal waren. Oder ob die Finanztrickser durch eine Gesetzeslücke geschlüpft sind. Diese Frage hat der Vorsitzende Richter Robland Zickler vorvergangene Woche in einem Zwischenfazit für dieses Verfahren beantwortet: „Cum-Ex-Geschäfte in der hier angeklagten Konstellation sind strafbar.“ Dass das Gericht von einer Strafbarkeit ausgehe, drücke sich schon darin aus, dass es den Prozess überhaupt eröffnet habe. „Es kam zum kollektiven Griff in die Staatskasse“, führt Zickler weiter aus. „Das geht steuerrechtlich nicht, was hier gelaufen ist.“

So funktioniert Cum-Ex

In aller Deutlichkeit wendet sich Zickler auch an die beteiligten Banken: „Straftaten sollen sich nicht lohnen, weder für den Täter noch für andere.“ Es folgt ein Appell an die Institute, schnellstmöglich ihre Steuerschulden zu begleichen – gern noch vor einem Urteil. „Wir wissen, wie groß der verteilte Gesamtkuchen ist. Wir können vorrechnen lassen, wie viel vom Kuchen wo gelandet ist“, sagt er.

Seither wissen nun alle Beteiligten, was ihnen droht. Den Angeklagten Gefängnis, den Banken, dass die Justiz ihre Erlöse aus den Cum-Ex-Geschäften abschöpft. Der vor zwei Jahren neu gefasste Paragraf 73 des Strafgesetzbuches macht das möglich. Damit kann Vermögen von Personen und Unternehmen auch dann eingezogen werden, wenn sie die angeklagten Taten nicht unmittelbar begangen haben, aber mutmaßlich daran beteiligt waren und daraus Profit erzielt haben.

Deshalb hat Zickler auch die Warburg-Bank an dem Prozess in Bonn beteiligt, weil sie von Cum-Ex-Geschäften profitiert haben könnte, obwohl keine Mitarbeiter des Instituts angeklagt sind. Ebenso entschied der Richter im Falle der Tochtergesellschaft Warburg Invest, der amerikanischen Bank BNY Mellon, einer Fondsgesellschaft der französischen Société Générale sowie der Hamburger Vermögensverwaltung Hansainvest.

Zicklers Einschätzung zur Strafbarkeit der Cum-Ex-Geschäfte führt am Mittwoch vergangener Woche zu einer überraschenden Wende. Als das Gericht gerade weitere Zeugen vernehmen will, meldet sich Christian Jehke, der Rechtsanwalt der Warburg-Bank, zu Wort. Er habe eine Stellungnahme abzugeben. Diese hat es dann in sich.

Die Fahnder ruhen nicht

Jehke beharrt zwar darauf, die Bank habe nie die Absicht gehabt, „steuerwidrige Aktiengeschäfte zu betreiben oder sie zu fördern“. Dann aber sagt er: Unabhängig davon, wie das Strafverfahren ausgehe, wolle die Bank „auf keinen Fall Vorteile aus Aktiengeschäften ziehen“, wie sie im Prozess angesprochen würden. „Unsere Mandantin führt deshalb bereits seit Längerem Gespräche mit den zuständigen Finanzbehörden, die zum Ziel haben, dass alle mit diesen Geschäften erzielten Gewinne unverzüglich ausgekehrt werden.“

Mit anderen Worten: Die Bank will die bei diesen Geschäften erzielten Gewinne zurückzahlen.

Warburg ist das erste der fünf im Prozess beteiligten Institute, das aus der Einschätzung des Richters so weitreichende Konsequenzen zieht. Dabei dürfte es Konflikte darüber geben, wie hoch die aus den Geschäften erzielten Gewinne waren. In den Jahren 2017 und 2018 hat Warburg Rückstellungen mit Bezug auf Cum-Ex-Geschäfte in Höhe von 47,5 Millionen Euro gebildet, wie ein Sprecher der ZEIT mitteilte. Die Bank-Führung geht wohl von einem deutlich niedrigeren Rückzahlungsbetrag aus als die Staatsanwaltschaft. Aber auch das ist noch eine Menge Geld.

Die Warburg-Bank gehört zu mehr als 80 Prozent den Familien von Max Warburg und Christian Olearius. Sie zählt zu dem exklusiven Kreis der kleinen Privatbanken, die sich um das Vermögen der Reichen der Republik kümmern. 62,2 Milliarden Euro an Kundenvermögen verwaltet Warburg laut dem jüngsten Geschäftsbericht.

Wie das Geschäftsmodell vieler feiner Privatbanken gerät auch das von Warburg seit einigen Jahren unter Druck. Banken wie Berenberg, Bethmann, Lampe oder Warburg leiden unter dem in den vergangenen Jahren gestiegenen Regulierungsdruck und unter fallenden Margen. Das ist zumindest das Ergebnis einer bislang noch unveröffentlichten Studie zu 15 Banken und deren Geschäftsmodell, das Gösta Jamin, Professor für Finanzwirtschaft und Bankbetriebslehre an der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen, zusammen mit einem Kollegen erstellt hat. „Im Prinzip müssen sich alle kleinen Privatbanken bemühen, um gerade noch profitabel zu sein“, sagt Jamin.

So geht es auch Warburg. Im vergangenen Jahr machte das Institut gerade einmal sieben Millionen Euro Gewinn. Die Muttergesellschaft, zu der neben der Bank noch einige Investmentgesellschaften gehören, verbuchte sogar einen Verlust von 14 Millionen Euro. Eine Rückzahlung der Cum-Ex-Gewinne wäre für die Bank wohl kaum existenzbedrohend. Sie verfügt über genügend Mittel, um dies auszugleichen. Zumindest teilt die Bank mit: „Alle theoretischen finanziellen Risiken im Zusammenhang mit den laufenden Ermittlungen sind durch die Leistungsfähigkeit der M.M.Warburg & CO Gruppe GmbH voll abgedeckt.“

Trotzdem wird die Bank durch den Skandal belastet. Ende November traten die beiden Mehrheitsgesellschafter, Max Warburg und Christian Olearius, aus dem Aufsichtsrat zurück. „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt gekommen, uns aus den Gremien der Bank und deren Untergesellschaften zurückzuziehen und damit den eingeleiteten Generationswechsel bei Warburg abzuschließen“, erklärten die beiden. Beide Männer stehen auf der Hunderte Namen umfassenden Liste an Verdächtigen, gegen die die Staatsanwaltschaft Köln wegen schwerer Steuerhinterziehung ermittelt. Eine Untersuchung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte im Auftrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) war zuvor zu dem Schluss gekommen, dass sie gegen Vorschriften für die Führung von Geldinstituten verstoßen hätten, damit hätte die Bafin die Möglichkeit gehabt, ihnen die Eignung für ihr Amt abzusprechen.

Derweil ruhen die Strafverfolger nicht. Am Dienstag gab das Landgericht Wiesbaden bekannt, dass es das Hauptverfahren gegen Hanno Berger und fünf weitere Angeklagte eröffnet hat, dort geht es um einen Steuerschaden von insgesamt 113 Millionen Euro. Berger gilt als  Spiritus Rector hinter den Cum-Ex-Geschäften. Der Anwalt hatte sich nach einer Durchsuchung seiner Frankfurter Kanzlei Ende 2012 in die Schweiz abgesetzt. Mit Berger sind in Wiesbaden abermals die beiden Aktienhändler angeklagt, die sich schon in Bonn verantworten müssen. Und auch im Wiesbadener Verfahren wird immer wieder die Warburg Bank genannt.

In einem anderen Verfahren wurden Haftbefehle erlassen, zwei Banker der Maple Bank und ein Rechtsanwalt, der früher bei einer Großkanzlei tätig war, sitzen in Untersuchungshaft. Zudem ermitteln die Finanzbehörden in 499 Verdachtsfällen. Und allein bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wird in zehn weiteren Verfahrenskomplexen ermittelt. Für die betroffenen Banken nahen weitere Tage der Abrechnung.


Impuls der MmgZ-Redaktion:
Bringen Sie bei ihren Recherchen, die private Bank Warburg, mit folgenden Werten in Verbindung: FED, Weimarer Republik, Friedrich Ebert, Adolf Hitler, dann werden sie viele überraschende Dinge finden.