Wie die „Holo-Protagonisten“ über § 130 StGB der BRD berichten

Vorab zum nachdenken, prüfen und verstehen: Das Strafgesetzbuch (StGB) der BRD kann seit Jahren keinen Geltungsbereich (o.Gb.) vorweisen und wurde nicht von gesetzgebenden Organen des souveränen Deutschland gegeben und beschlossen, sondern von gewerblich geführte Institutionen eines Vereinigten Wirtschaftsgebietes. Der StGB § 130. Volksverhetzung zu lesen in: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html gilt NICHT für Antifaschisten, Linksratikale, die Antonio Amadeus-Stiftung,…
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