Die Ostdeutschen Gebiete gehören zu Deutschland als Ganzes

Die Ostdeutschen Gebiete gehören zu Deutschland gemäß Verfassung vom 16. April 1871, Änderungsstand: 28. Oktober 1918. Erhard Lorenz, zum 16.04.2015 Die Ostdeutschen Gebiete gehören zu Deutschland im Deutschen Reich, wie Berlin die Hauptstadt des Bundesstaates Preußen und des Deutschen Reiches ist, gemäß Verfassung vom 16. April Und wieder diskutiert man über Ostpreußen unter falscher Flagge…
Lesen Sie mehr