Vermeiden Sie die persönliche Haftung mangels Staatshaftungsgesetz

Hand in Hand für Deutschland

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gelesen bei den Volks-Büros und darf gerne für eigenen Zwecke zur Aufklärung der BRD-Unternehmungen verwendet werden

Nun folge der Text, der allen Landratsämtern der BRD bzw. des Vereinigten Wirtschaftsgebietes zugestellt wurde und auch den Gemeinden zugestellt ist oder noch wird.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Umgestaltung Ihrer ehemals souveränen Landratsamtsverwaltung in ein NICHTstaatliches Unternehmen der „Vereinigten NICHTStaaten von Europa“, führen Sie Ihre Tätigkeit nicht mehr zum Wohl ihrer Heimat aus, sondern einzig und alleine zum Wohle, ihrer durch Parteien geschützten Konzernfinanzierten und -abhängigen Politikern.

Wir möchten Ihnen, als Ihre vertrauliche und politisch neutral Kontaktadresse, auf dem Weg in die Heimat der Deutschen behilflich sein, welches in seiner Rechtsfähigkeit und Souveränität von ihrem „Bundesverfassungsgericht“ NIE in Frage gestellt wurde. Bitte überprüfen sie die nachfolgende Fakten und überzeugen Sie sich selbst.  

Unter Anwendung Ihres Grundgesetzes möchten wir Ihnen beweisen, dass die EU-gesteuerte BRD, keine Befugnisse besitzt, Sie von Ihren zustehenden bürgerlichen Rechten und dem Recht auf Heimat abzutrennen. Dieses Recht garantiert Ihnen die UN-Charta, die Menschenrechte und die Völkerrechte, die Sie gemäß Ihrer Tätigkeit kennen sollten.

Bitte prüfen Sie die nachfolgende Fakten (wenn es nicht schon geschah):

  1. a) Die Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ ist der Beweis Ihrer Staatenlosigkeit für die Sie sich durch Schweigen oder „wird schon richtig sein“ freiwillig entschieden haben, die Sie allerdings auch zu jeder Zeit widerrufen können.
  2. b) Ihre Verwaltung unterliegt dem Landesrecht eines Landes, das noch unter Besatzungsrecht (siehe GG Art. 79120125,130135a) steht, sich allerdings durch den aktuellen Art. 23 Ihres Grundgesetzes der EU unterwerfen musste. Somit gibt es auch keine souveränen Gemeinden, Sie haften für Ihr Handeln immer mit Ihrem Privatvermögen, denn auch die Gesetze des Deutschen Reiches gelten weiterhin fort, siehe hierzu GG Art. 123.
  3. c) GG Art. 139: Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt. (Feindstaatenklausel, SHAEF-Gesetze und Militärregierungsgesetz)
  4. d) Ihre BRD ist die Weimarer Republik, siehe hierzu die Verwendung „Groß-Berlin“ in den GG Art. 22127145 und ganz besonders 140 des GG.
  5. e) Ihre Bundeskanzlerin ist Geschäftsführerin einer Nicht-Regierungs-Organisation, denn eine Bundesregierung gibt es seit 1990 nicht mehr!
  6. f) Ihr Bundespräsident wird durch eine Bundesversammlung, bestehend aus abhängigen, Parteipolitikern, Schauspielern und Künstlern, bestimmt !
  7. g) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über die Staatsangehörigkeit und die Länder, siehe GG Art. 31 und 73;  und im GG Art. 133 tritt der Bund in die Rechten und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein. (Was nun Wirtschaftsgebiet? Bund? BRD? oder vereinigtes Deutschland?)

Dieses und vieles mehr wirkt für Sie, solange Sie Ihr Verhalten in Bezug zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit, bzw. Ihres freien Willen beibehalten. Die Rechte des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes aus dem Jahr 1913, können Ihnen von keiner Regierung oder Religion der Welt entzogen werden. Es muss Ihnen nur bewusst werden, dass dieses Gesetz, nie außer Kraft getreten ist und das RuStaG dem StaG vorgeht.

Wir empfehlen folgende Seiten mit Informationen:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1306062-nr21-gemeindeverfassung/

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/deutsche-verfassung/

https://www.volks-buero.de/koordination/fragen-und-antworten-zur-rechtlichen-situation-der-deutschen/

https://www.volks-buero.de/koordination/dokumente-fuer-den-weg-nach-deutschland/

Ihre Kontaktaufnahme zu uns wird streng vertraulich behandelt !

Mit freundlichen Grüßen